Kreisjugendhilfeausschuss übergeht Briloner Votum
Am Montag (22.11.) stand im Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) eine wichtige Entscheidung an: Es ging um die Entscheidung, wer Träger des neuen Kindergartens (mit 6 Gruppen) in Brilon werden soll. Nach einem “Interessenbekundungsverfahren” lagen 4 Bewerbungen vor, ein fünfter Interessent hatte in der Kürze der Zeit (den Bewerbern stand nur gut ein Monat zur Verfügung) noch kein geeignetes Grundstück gefunden. Über die Vorgeschichte hatten wir bereits hier berichtet.
Am Ende gab es eine Entscheidung für die Berliner Gesellschaft “Stepke Kids”. 9 von 15 stimmbechtigten Ausschussmitgliedern stimmten dafür. Stepke wirbt u.a. damit: “Besondere Merkmale unseres Konzeptes sind ein hoher Personalschlüssel, frisch gekochtes Essen vom eigenen Koch, englischsprachige Angebote, Schwimmen sowie Waldtage & Waldwochen” [https://www.stepke-kitas.de/]. In Arnsberg unterhält Stepke bereits 2 Kitas. Die Fertigstellung der neuen Briloner Kita sagte Stepke für Mai 2023 zu.
Damit wurde das Votum des Briloner Sozialausschusses nur teilweise berücksichtigt. Denn der hatte empfohlen, 2 Träger zu beauftragen: Stepke sollte eine neue Kita mit 5 Gruppen errichten, und die Katholische Kita gGmbH eine weitere Kita mit 4 Gruppen. Denn deren Kita-Gebäude neben der Propsteikirche mit bisher 3 Gruppen hat so hohen Sanierungsbedarf, dass es bald ersetzt werden muss. So hätte man eine komplette Lösung bekommen.
Im Ablauf gab es viele Fehler beim Kreisjugendamt, aber auch bei der Ausschussvorsitzenden (SPD) und beim Briloner Bürgermeister (SPD) und der Briloner Stadtverwaltung.
Einige dieser gravierenden Mängel:
1. Es fing damit an, dass das Kreisjugendamt erst in der Sitzung des KJHA am 11.10.2021 – also 6 Wochen vor der Entscheidung über die Trägerschaft – im KJHA mündlich den Bedarf für 6 zusätzliche Kita-Gruppen in Brilon nannte. Eine Sitzungsdrucksache gab es dazu nicht, und bis heute liegt noch nicht einmal ein Protokoll der Sitzung des KJHA vom 11.10. vor. Es gibt also keine prüfbaren Daten. Dass in Brilon weitere Kita-Plätze benötigt werden, ist unstrittig. Aber Demographie-Experten bezweifeln, dass es sich um 6 Gruppen mit etwa 120 Plätzen handeln sollte. Eine so große neue Kita gefährdet auch andere Kitas, vor allem auf den Briloner Orsteilen. Dort werden derzeit z.B. 3 andere Kitas ausgebaut, und die Kinderzahl geht aktuell in Brilon wieder zurück.
2. Alle 4 Bewerber wollen nur nach dem sog. Investorenmodell bauen. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft, das Kita-Gebäude für ihn zu errichten, und mietet es dann an. Es wird dabei auf alle Investitions-Zuschüsse von Bund und Land verzichtet, die bis zu 33.000 Euro pro neuem Kita-Platz ausmachen, hier also 2 bis 4 Mio Euro. Dafür zahlt der Träger Miete an die Investoren-Gesellschaft, etwa 200.000 Euro pro Jahr. Die zahlt der Träger aber letztlich nicht selbst, sondern lässt er sich von Kreis und Stadt erstatten. Dafür muss sich der HSK verpflichten, für mindestens 20 Jahre, möglichst sogar für 25 Jahre dem Mietvertrag beizutreten. Die nicht genutzten Zuschüsse von Bund und Land müssen also durch kommunale Mittel ersetzt werden, und belasten am Ende die Bürgerinnen und Bürger. Viel sinnvoller wäre es, wenn alle möglichen Zuschüsse von Bund und Land genutzt werden und – falls diese Finanzmittel für den Bau nicht ausreichen – nur der Rest durch kommunale Mittel abgedeckt wird. In anderen Kreisen funktioniert dieses Modell, warum gibt es das Kreisjugendamt des HSK nicht vor? Der 5. Bewerber war übrigens bereit, dies Modell durchzuführen…
3. Für die Einwohner*innen der Stadt Brilon ist es eine sehr wichtige Entscheidung, von wem und wo eine neue Kita gebaut wird, auch für die Stadtentwicklung. Die Stadt Brilon war vom Kreis aufgefordert worden, eine Empfehlung abzugeben. Der Briloner Bürgermeister wollte jedoch keinen transparente Diskussion, sondern hatte nur die Fraktionsvorsitzenden zu einer “vertraulichen” Sitzung eingeladen und stellte ihnen kaum Unterlagen zur Verfügung. Das erfolgte zu einem Zeitpunkt, als vom Kreis die Bewerbungen der potentiellen Träger bereits veröffentlicht waren. Die Bürgerliste war mit dieser Geheimdiplomatie nicht einverstanden. Erst auf ihre Forderung hin stellten sich die Bewerber im Sozialausschuss öffentlich vor, und es gab dort eine ausführliche Beratung. Die Geheimkonferenz für die Fraktionsvorsitzenden wurde abgesagt …
4. Ein sehr gut geeignetes Grundstück in der Nähe des Briloner Kurparks wurde von der Briloner Stadtverwaltung faktisch ausgeschlossen, so dass dieser Bewerber damit nicht mehr planen konnte. In einer Stellungnahme behauptete die Stadtverwaltung, dass für diese Fläche am Hellenteich planungsrechtlich “eine kurz- bis mittelfristige Realisierung … nicht möglich” sei, denn die Fläche liege “nicht im Bebauungszusammenhang”. Das ist Unsinn, denn vor 4 Jahren wurde an derselben Straße direkt gegenüber der für die Kita gewünschten Fläche ein Wohnheim realisiert, im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB. Durch dessen Errichtung hat der “Babauungszusammenhang” noch zugenommen…
5. Der Briloner Sozialausschuss beschloss eine wohl überlegte Empfehlung. Er berücksichtigte dabei, dass eine der zentral gelegenen bestehenden Kitas nur noch für kurze Zeit Bestand haben wird. Daher beschloss der Ausschuss, den anstehenden Ersatz dieser Kita mit in die Planungen einzubeziehen. Da eine Einrichtungsgröße mit 4 Gruppen organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoller ist als nur 3 Gruppen, sollte diese jetzt durch die Katholische Kita gGmbH verwirklicht werden. Die verbleibenden 5 Gruppen sollten von Stepke errichtet werden. Doch die Vorsitzende des KJHA war nicht dazu bereit, darüber abstimmen zu lassen, weil die Verwaltung des Kreisjugendamtes das nicht wollte. Zwingende Hindernisse wurden dabei nicht genannt. Es gibt auch keinen rechtlichen Grund dafür, denn das vorher durchgeführte “Interessenbekundungsverfahren” bindet niemanden hinsichtlich der angefragten Massnahmen; es ist – anders als ein Vergabeverfahren – unverbindlich https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/informationen/glossar/interessenbekundungsverfahren/
Dietmar Schwalm, der auch für die SBL stimmberechtigtes Mitglied im KJHA ist, sprach in der Sitzung die Probleme an, z.B. die hohen Kosten durch das Investorenmodell, die Vorteile der gesplitteten Beauftragung und die fehlenden Daten zur Größe des Bedarfs. Leider entschied der Ausschuss – beeinflusst von der Verwaltung und der durch die Vorsitzende eingeschränkten Abstimmung – anders.
Es bleibt der Verdacht, dass es Absprachen im Vorfeld und im Hintergrund gegeben haben könnte …