Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kreisjugendhilfeausschuss übergeht Briloner Votum

By admin at 9:30 am on Tuesday, November 23, 2021

Am Montag (22.11.) stand im Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) eine wichtige Entscheidung an: Es ging um die Entscheidung, wer Träger des neuen Kindergartens (mit 6 Gruppen) in Brilon werden soll. Nach einem “Interessenbekundungsverfahren” lagen 4 Bewerbungen vor, ein fünfter Interessent hatte in der Kürze der Zeit (den Bewerbern stand nur gut ein Monat zur Verfügung) noch kein geeignetes Grundstück gefunden. Über die Vorgeschichte hatten wir bereits hier berichtet.

Am Ende gab es eine Entscheidung für die Berliner Gesellschaft “Stepke Kids”. 9 von 15 stimmbechtigten Ausschussmitgliedern stimmten dafür. Stepke wirbt u.a. damit: “Besondere Merkmale unseres Konzeptes sind ein hoher Personalschlüssel, frisch gekochtes Essen vom eigenen Koch, englischsprachige Angebote, Schwimmen sowie Waldtage & Waldwochen” [https://www.stepke-kitas.de/]. In Arnsberg unterhält Stepke bereits 2 Kitas. Die Fertigstellung der neuen Briloner Kita sagte Stepke für Mai 2023 zu.

Damit wurde das Votum des Briloner Sozialausschusses nur teilweise berücksichtigt. Denn der hatte empfohlen, 2 Träger zu beauftragen: Stepke sollte eine neue Kita mit 5 Gruppen errichten, und die Katholische Kita gGmbH eine weitere Kita mit 4 Gruppen. Denn deren Kita-Gebäude neben der Propsteikirche mit bisher 3 Gruppen hat so hohen Sanierungsbedarf, dass es bald ersetzt werden muss. So hätte man eine komplette Lösung bekommen.

Im Ablauf gab es viele Fehler beim Kreisjugendamt, aber auch bei der Ausschussvorsitzenden (SPD) und beim Briloner Bürgermeister (SPD) und der Briloner Stadtverwaltung.

Einige dieser gravierenden Mängel:

1. Es fing damit an, dass das Kreisjugendamt erst in der Sitzung des KJHA am 11.10.2021 – also 6 Wochen vor der Entscheidung über die Trägerschaft – im KJHA mündlich den Bedarf für 6 zusätzliche Kita-Gruppen in Brilon nannte. Eine Sitzungsdrucksache gab es dazu nicht, und bis heute liegt noch nicht einmal ein Protokoll der Sitzung des KJHA vom 11.10. vor. Es gibt also keine prüfbaren Daten. Dass in Brilon weitere Kita-Plätze benötigt werden, ist unstrittig. Aber Demographie-Experten bezweifeln, dass es sich um 6 Gruppen mit etwa 120 Plätzen handeln sollte. Eine so große neue Kita gefährdet auch andere Kitas, vor allem auf den Briloner Orsteilen. Dort werden derzeit z.B. 3 andere Kitas ausgebaut, und die Kinderzahl geht aktuell in Brilon wieder zurück.

2. Alle 4 Bewerber wollen nur nach dem sog. Investorenmodell bauen. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft, das Kita-Gebäude für ihn zu errichten, und mietet es dann an. Es wird dabei auf alle Investitions-Zuschüsse von Bund und Land verzichtet, die bis zu 33.000 Euro pro neuem Kita-Platz ausmachen, hier also 2 bis 4 Mio Euro. Dafür zahlt der Träger Miete an die Investoren-Gesellschaft, etwa 200.000 Euro pro Jahr. Die zahlt der Träger aber letztlich nicht selbst, sondern lässt er sich von Kreis und Stadt erstatten. Dafür muss sich der HSK verpflichten, für mindestens 20 Jahre, möglichst sogar für 25 Jahre dem Mietvertrag beizutreten. Die nicht genutzten Zuschüsse von Bund und Land müssen also durch kommunale Mittel ersetzt werden, und belasten am Ende die Bürgerinnen und Bürger. Viel sinnvoller wäre es, wenn alle möglichen Zuschüsse von Bund und Land genutzt werden und – falls diese Finanzmittel für den Bau nicht ausreichen – nur der Rest durch kommunale Mittel abgedeckt wird. In anderen Kreisen funktioniert dieses Modell, warum gibt es das Kreisjugendamt des HSK nicht vor? Der 5. Bewerber war übrigens bereit, dies Modell durchzuführen…

3. Für die Einwohner*innen der Stadt Brilon ist es eine sehr wichtige Entscheidung, von wem und wo eine neue Kita gebaut wird, auch für die Stadtentwicklung. Die Stadt Brilon war vom Kreis aufgefordert worden, eine Empfehlung abzugeben. Der Briloner Bürgermeister wollte jedoch keinen transparente Diskussion, sondern hatte nur die Fraktionsvorsitzenden zu einer “vertraulichen” Sitzung eingeladen und stellte ihnen kaum Unterlagen zur Verfügung. Das erfolgte zu einem Zeitpunkt, als vom Kreis die Bewerbungen der potentiellen Träger bereits veröffentlicht waren. Die Bürgerliste war mit dieser Geheimdiplomatie nicht einverstanden. Erst auf ihre Forderung hin stellten sich die Bewerber im Sozialausschuss öffentlich vor, und es gab dort eine ausführliche Beratung. Die Geheimkonferenz für die Fraktionsvorsitzenden wurde abgesagt …

4. Ein sehr gut geeignetes Grundstück in der Nähe des Briloner Kurparks wurde von der Briloner Stadtverwaltung faktisch ausgeschlossen, so dass dieser Bewerber damit nicht mehr planen konnte. In einer Stellungnahme behauptete die Stadtverwaltung, dass für diese Fläche am Hellenteich planungsrechtlich “eine kurz- bis mittelfristige Realisierung … nicht möglich” sei, denn die Fläche liege “nicht im Bebauungszusammenhang”. Das ist Unsinn, denn vor 4 Jahren wurde an derselben Straße direkt gegenüber der für die Kita gewünschten Fläche ein Wohnheim realisiert, im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB. Durch dessen Errichtung hat der “Babauungszusammenhang” noch zugenommen…

5. Der Briloner Sozialausschuss beschloss eine wohl überlegte Empfehlung. Er berücksichtigte dabei, dass eine der zentral gelegenen bestehenden Kitas nur noch für kurze Zeit Bestand haben wird. Daher beschloss der Ausschuss, den anstehenden Ersatz dieser Kita mit in die Planungen einzubeziehen. Da eine Einrichtungsgröße mit 4 Gruppen organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoller ist als nur 3 Gruppen, sollte diese jetzt durch die Katholische Kita gGmbH verwirklicht werden. Die verbleibenden 5 Gruppen sollten von Stepke errichtet werden. Doch die Vorsitzende des KJHA war nicht dazu bereit, darüber abstimmen zu lassen, weil die Verwaltung des Kreisjugendamtes das nicht wollte. Zwingende Hindernisse wurden dabei nicht genannt. Es gibt auch keinen rechtlichen Grund dafür, denn das vorher durchgeführte “Interessenbekundungsverfahren” bindet niemanden hinsichtlich der angefragten Massnahmen; es ist – anders als ein Vergabeverfahren – unverbindlich https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/informationen/glossar/interessenbekundungsverfahren/

Dietmar Schwalm, der auch für die SBL stimmberechtigtes Mitglied im KJHA ist, sprach in der Sitzung die Probleme an, z.B. die hohen Kosten durch das Investorenmodell, die Vorteile der gesplitteten Beauftragung und die fehlenden Daten zur Größe des Bedarfs. Leider entschied der Ausschuss – beeinflusst von der Verwaltung und der durch die Vorsitzende eingeschränkten Abstimmung – anders.

Es bleibt der Verdacht, dass es Absprachen im Vorfeld und im Hintergrund gegeben haben könnte …

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Wie über neue Kitas entschieden wird

By admin at 11:57 am on Saturday, November 20, 2021

Der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) tagt am Montag (22.11.) um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede. Er ist zuständig für die 9 Gemeinden im Kreisgebiet, die über kein eigenes Jugendamt verfügen, also etwa die Hälfte der Einwohner*innen im HSK. In Arnsberg, Sundern und Schmallenberg gibt es städtische Jugendhilfeausschüsse.

Eine im KJHA nun anstehende Entscheidung findet viel Aufmerksamkeit:
In Brilon soll eine neue Kita mit 6 zusätzlichen Gruppen errichtet werden: wer betreibt die, und wo?
Bei einem sog. Interessenbekundungsverfahren haben sich 4 potentielle Träger beworben, jeweils mit konkreten Grundstücken. Sie stellen ihre Konzepte im Ausschuss vor.

Von der Stadt Brilon wird dazu eine Stellungnahme erwartet. Nachdem für den KJHA 228 Seiten Unterlagen veröffentlicht worden waren, lud der Briloner Bürgermeister die Fraktionsvorsitzenden zu einer vertraulichen Sitzung ein, um dort die Stellungnahme der Stadt Brilon abzusprechen.
Mit dieser Vorgehensweise war die Bürgerliste nicht einverstanden und beantragte die Ergänzung der Tagesordnung des Sozialausschusses für dessen Sitzung am 18.11.2021. Bereits dort stellten sich nun alle Bewerber ausführlich und öffentlich vor, mit ihren Konzepten und Grundstücken.
Nach einer ausführlichen Beratung wurde die Empfehlung beschlossen, dass statt einer 2 Kitas mit zusammen 9 Gruppen neu gebaut werden. Die neuen Standorte sollen an der Oststraße (Ecke Keffelker Str) und am Sintfeldweg liegen. Den Zuschlag als Träger sollen die Katholische Kita gGmbH und das Unternehmen Stepke aus Berlin erhalten. Gleichzeitig soll der katholische Petrus und Andreas-Kindergarten (neben der Propsteikirche) aufgegeben werden, da das Gebäude extrem sanierungsbedürftig ist. Diese Empfehlung wird nun in den KJHA eingebracht.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/unerwartetes-votum-in-brilon-es-soll-zwei-neue-kitas-geben-id233891823.html

Sehr bedenklich ist, dass nun alle 4 Bewerber für die Trägerschaft nur noch im sog. Investorenmodell bauen wollen. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft, das Kita-Gebäude für ihn zu errichten und nach Fertigstellung an ihn zu vermieten. Das führt für den Kreis und die Gemeinden zu Mehrkosten von 2 bis 3 Mio Euro pro Kita. Denn wenn der künftige Träger die Kita selbst bauen lassen würde, erhielte er für jeden neuen Platz pro Kind bis zu 33.000 Euro Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln. Das macht bei 120 Plätzen bis zu 3,96 Mio Euro. Realistisch wäre hier ein Zuschuss von 2 bis 3 Mio Euro. Beim Investorenmodell wird auf diese Zuschüsse ganz verzichtet. Sie müssen dann durch Mietkosten ersetzt werden. Und die zahlt letztlich nicht der Träger, sondern in den Bewerbungen ist der Anspruch enthalten, dass der HSK den Mietverträgen für mindestens 25 Jahre beitritt. Diese Mieten müssen dann aus der Jugendamtsumlage finanziert werden – und die zahlen die Gemeinden und damit die Bürgerinnen und Bürger. Es findet also eine Umverteilung statt: Die bereit stehenden Bundes- und Landesmittel gehen in andere Regionen, und die Jugendamtsumlage im HSK erhöht sich. Das ließe sich z.B. dadurch verhindern, dass die Stadt Brilon selbst als Träger auftritt. Aber obwohl es bisher keine einzige städtische Kita in der Briloner Kernstadt gibt, war der Bürgermeister dazu nicht bereit. Die freien Träger leisten sicherlich gute Arbeit, aber bei demnächst 12 Kindergärten in der Briloner Kernstadt wäre es sehr wünschenswert, wenn im Sinne der Pluralität auch ein kommunaler Kindergarten darunter wäre.

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Kreisverwaltung bei Umweltangelegenheiten objektiv?

By admin at 6:11 pm on Sunday, November 7, 2021

Erhebliche Zweifel, ob die Kreisverwaltung sich in Umweltangelegenheiten objektiv verhält, ergeben sich aus einer Antwort des Landrats auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion.

Bekanntlich hat der Verein für Vogel- und Naturschutz im HSK (VNV) angeregt, ein neues Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg auszuweisen. Das zuständige Landesamt (LANUV) hat die jahrelangen Beobachtungen seltener und schützenswertere Vogelarten (Neuntöter, Raubwürger und Grauspecht) durch den VNV bestätigt. Als Ergebnis schlägt das LANUV vor, ein ca. 120 ha großes Vogelschutzgebiet auszuwesen. Derartiger Schutzgebiete gibt es bereits in der Medebacher Bucht und in der Hellweger Börde; sie haben sich dort zur Zufriedenheit fast aller Beteiligten entwickelt.

Aber im HSK ist ja manches anders. CDU, SPD und FDP laufen “Sturm” gegen die Ausweisung, und die Kreisverwaltung scheint dabei Hilfsdienste zu leisten. Denn in ihrer Sitzungsvorlage (Drs. 10/190) für den Naturschutzbeirat und den Kreistag wird die Ablehnung auch mit wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Aspekten begründet.

Dabei ignorierte die Kreisverwaltung die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) völlig. Das BVerwG hat jedoch in einem Grundsatzurteil im Jahr 2002 festgestellt, dass für die Ausweisung von Vogelschutzgebieten ausschließlich ornithologische Gründe relevant sind und z.B. Wirtschafts- und Verkehrspolitik keine Rolle spielen dürfen (Urteil vom 14.11.2002 – 4 A 15.02).

In der Antwort des Landrats auf diesen bedenklichen Mangel heißt es nun:
“Ihren Hinweis aufgreifend, wonach die Verwaltung die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Ausweisung des Vogelschutzgebietes ignoriert hat ist anzuführen, dass der Stellungnahme zum Vogelschutzgebiet im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vom Kreistag mehrheitlich zugestimmt wurde. Hierbei handelt es sich nicht um eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, sondern um eine Stellungnahme der Gesamtverwaltung. Im Rahmen der Stellungnahme sind vom Kreistag u.a. als politische Forderungen geltend gemacht werden, bei der Ausweisung der Gebietskulisse anstehende lnfrastrukturmaßnahmen oder die Belange der Windkraftanlagenbetreiber zu berücksichtigen.”

Das macht die Angelegenheit noch schlimmer. Denn von dem für solche Angelegenheiten zuständigen Amt einer öffentlichen Verwaltung darf man erwarten, dass es sich mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinandersetzt, sie darstellt und ggf. abweichende Ansichten begründet. Bei der Anwaltskanzlei einer Partei wäre das anders.
Die Antwort des Landrats bedeutet aber, dass die Fraktionen darauf angewiesen, selbst entsprechende Recherchen anzustellen. Denn die Kreisverwaltung sieht ihre Aufgabe offensichtlich als erfüllt an, wenn der Kreistag eine Entscheidung getroffen hat, auch wenn die Verwaltung ihm vorher wesentliche Informationen vorenthalten hat. Vertrauensvolle Arbeit sieht anders aus…

Noch nicht beantwortet wurde übrigens eine weitere Anfrage der SBL, in der es um einen Ortstermin mit der Landesumweltministerin ging. Dazu wurden vom Landrat ausschließlich Gegner des geplanten Vogelschutzgebiets (VSG) eingeladen. Die Kreistagsfraktionen, die die Ausweisung des VSG unterstützen, wurden ebenso wenig beteiligt wie der VNV…

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