Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

LWL erwägt Verkauf von fast 5 Mio RWE-Aktien

By admin at 12:45 am on Saturday, March 30, 2019

Einige wenige Kommunen und ein Verband besitzen etwa 1% der RWE-Aktien oder mehr: Neben dem Hochsauerlandkreis sind dies die Städte Essen und Dortmund sowie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster. Der LWL wird im Wesentlichen aus einer Umlage der westfälischen Kreise finanziert. Während die GroKo im HSK immer noch an den RWE-Aktien hängt – trotz z.B. Hambacher Forst und schlechter wirtschaftlicher Ergebnisse -, gibt es in Münster nun Bewegung. In den “Westfälischen Nachrichten” war vor wenigen Tagen zu lesen, dass der LWL erwägt, etwa drei Viertel seiner RWE-Aktien zu verkaufen.
https://www.wn.de/Muensterland/3709736-Finanzluecke-beim-LWL-Landschaftsverband-will-sich-von-RWE-Aktien-trennen

Nach einer aktuellen Beschlussvorlage, über die das „LWL-Parlament“ im Mai entschieden soll, hofft der LWL hofft auf einen Erlös in Höhe von 105 Millionen Euro. “Mit dem Erlös aus dem Aktienverkauf in drei Tranchen sollen das Kapital der Kulturstiftung Westfalen-Lippe GmbH aufgestockt und in einem zweiten Schritt die Förderzwecke erweitert werden. Ein weiteres Drittel wird im Bereich des Landschaftsverbandes in Immobilien oder Wohnraum für Menschen mit schwersten Behinderungen investiert.”

Landesdirektor Löb weist auch darauf hin, dass die RWE-Aktien eine risikoreiche Kapitalanlage seien. Der LWL beteilige sich bisher an einem einzigen Dax-Versorgungsunternehmen, das sich künftig quasi nur auf die Energieerzeugung konzentrieren wolle. Deshalb will der LWL seine Kapitalanlagen künftig breiter streuen.

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Nahverkehrsplan so nicht akzeptabel

By admin at 11:26 am on Thursday, March 28, 2019

– SBL/FW beantragte: „Beschlussfassung verschieben!“
Was wurde daraus?

Vor der Kreistagssitzung
Am 22.03.2019 sollte der HSK-Kreistag über TOP 8.4, Drucksache 9/1145, „Nahverkehrsplan“ entscheiden.

Die SBL/FW meint:
„Vorgesehener Beschluss ist nicht beschlussfähig.“
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte nun mit Schreiben vom 18.03.2019, die Beschlussfassung über den Nahverkehrsplan auf die nächste Sitzung des Kreistags zu vertagen, da ja gar keine beschlussreife Fassung des Nahverkehrsplans Hochsauerlandkreis vorläge.

Die SBL/FW möchte:
„Nahverkehrsplan erörtern.“
Vorher sollte die Kreisverwaltung alle diejenigen, die Beiträge im Rahmen des Anhörungsverfahrens (NVP) abgegeben haben, und die Gutachter zu einem gemeinsamen Workshop einladen, bei dem die Anregungen, Vorschläge und Bedenken erörtert werden.
Anschließend sollten die Gutachter eine Neufassung des NVP mit allen Änderungen vorlegen, über die der Kreistag dann abstimmt, so der Antrag von SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos.

Die SBL/FW argumentiert so:
Nach dem Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung sollte der Kreistag in seiner Sitzung am 22.03.2019 “den vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans Hochsauerlandkreis beschließen”. Es liegt jedoch keine beschlussreife Fassung vor; als Anlage 2 ist der
Drucksache 9/1145 nur die Fassung des NVP vom September 2018 beigefügt, mit dem Stand vor Beginn der Anhörung.

In der Synopse der eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 1 zur Drs. 9/1145) finden sich allgemeine Aussagen zu einigen Vorschlägen, aber keine konkreten, für den NVP vorgesehenen Formulierungen. In der Synopse heißt es z.B. “Die Angaben werden aktualisiert”, “Die Angabe wird überarbeitet”, “Insgesamt wird die Tabelle auf Basis der zur Verfügung aktualisiert.”

Viele der im Anhörungsverfahren eingebrachten Anregungen und Vorschläge werden in der Synopse nicht beachtet, ohne dass dafür nachvollziehbare Begründungen genannt werden.

Und der Entwurf des NVP erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen, die sich aus §§ 8, 9 ÖPNVG NRW ergeben:

Einige Auszüge: „Die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände stellen zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren und den mittel- bis langfristig angestrebten Anteil des ÖPNV am Gesamtverkehr (modal split) benennen.”

„Der Rahmen für das betriebliche Leistungsangebot hat die für die Abstimmung der Verkehrsleistungen des ÖPNV notwendigen Mindestanforderungen für Betriebszeiten, Zugfolgen und Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten … sowie die Ausrüstungsstandards der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge und die Entlohnung des eingesetzten Personals bei den Verkehrsunternehmen nach Maßgabe einschlägiger und repräsentativer Tarifverträge vorzugeben. Bei den Aussagen zur Investitionsplanung ist der voraussichtliche Finanzbedarf anzugeben. Die Nahverkehrspläne haben darüber hinaus die Struktur und Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Beförderungsentgelte und -bedingungen zu enthalten.”

“Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmen frühzeitig zu beteiligen. Soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.”

„Benachbarte Kreise und kreisfreie Städte haben sich bei der Aufstellung ihrer Nahverkehrspläne abzustimmen.”

Nach der Kreistagssitzung
Das wurde daraus: Die Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 22.03.2019 fiel erwartungsgemäß aus: Die “GaGaGroKo” stimmte für den Beschlussvorschlag des Landrats, obwohl noch nicht einmal ein konkreter Text vorlag!
So tritt nun mit fast 10 Jahren Verspätung (!!) nach 4 Jahre dauernder Überarbeitung (!!) ein Nahverkehrsplan in Kraft, von dem niemand weiss, was eigentlich drinsteht…
Klar ist nur, dass eine Chance verpasst wurde, den ÖPNV zu stärken und damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

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Kreistagsticker II

By admin at 7:42 pm on Sunday, March 24, 2019

Fortsetzung der Berichterstattung zur Kreistagssitzung vom 22.03.2019

Weiter im Takt
zur
Beschlussfassung zum Nahverkehrsplan Hochsauerlandkreis
Die SBL-Fraktion stellte einen Antrag auf Vertagung und Durchführung eines Workshops mit allen Verbänden, die sich am Anhörungsverfahren beteiligt hätten.
Warum?
Nach Meinung des SBL-Sprechers Reinhard Loos, seines Zeichens auch aktives Mitglied des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), enthält der Plan gute Ansätze zur Barrierefreiheit, doch es würden Ziele verfehlt, die er konkretisierte wie beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Verknüpfung zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln und Veränderungen bei den im Vergleich zu anderen Kreisen viel zu hohen Fahrpreisen. Hinzu käme eine viel zu lange Planungsdauer von mittlerweile 4 Jahren. Ein sehr großer Teil der Vorschläge aus dem Anhörungsverfahren werde einfach ignoriert.
Landrat und Kreisdirektor machten daraufhin klar, sie würden das anders sehen und sparten nicht an Kritik an Kreistagsmitglied Loos, z.B. dass der im Fachausschuss zu viele Fragen zum Nahverkehrsplan gestellt hätte – Der HSK ginge planerisch vor und mache keinen Quicky.
Reinhard Loos kritisierte, dass die Endfassung des NVP immer noch nicht vorliegt – „Nicht alles was lange währt, wird automatisch gut“
Die Beschlussfassung fiel erwartungsgemäß aus: Die “GaGaGroKo” stimmte für den Beschlussvorschlag des Landrats, obwohl noch nicht einmal ein konkreter Text vorlage.

Antrag der SBL wird vertagt …
… und zwar der „Bericht über Zugausfälle und -verspätungen im Kreisgebiet im Jahr 2018“

Zu viele Abbrecher beim Medizinstipendium Hochsauerlandkreis?
SBL-Sprecher Loos sprach von 1/3 Studenten, die aus dem Medizinstipendium des Hochsauerlandkreises aussteigen – Er fragte, welche Möglichkeiten der Landrat sieht, die Anzahl der Aussteiger zu reduzieren.
Der Landrat antwortet, dass es Abbrecher geben würde, sei ihnen klar gewesen.
Der Leiter des Gesundheitsamts erklärte, das Medizinstipendium wäre ein großer Erfolg.

Aktuelle Rechtssprechung (die den HSK nicht nur peripher tangiert)
Im Behördendeutsch „Unterkunftskosten in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII; hier: Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 31.01.2019
Hier ist er:
http://sbl-fraktion.de/?p=8882

Eingeläutet wurde der TOP mit der Feststellung, der Gesundheits- und Sozialausschuss habe sich mehrheitlich gegen den SBL-Antrag ausgesprochen.
Dazu der SBL-Sprecher: „Fakt ist, dass das Konzept des HSK gescheitert ist“ – Er forderte den Landrat auf, einen Beschluss zu treffen, das Recht umzusetzen. Der Sinn des SBL-Antrags sei es, den betroffenen Menschen zu helfen, denen derzeit die Grundsicherung (z.B. Hartz IV oder Sozialhilfe) wegen angeblich zu hoher Mieten gekürzt wird.
Der Landrat sprach daraufhin an, Loos spekuliere, was irgendwann an Sozialgerichten geurteilt werde.
Der Kreisdirektor kritisierte, Loos spräche den entscheidenden Punkt nicht an – Die These sei nicht die, dass wir ein gescheitertes Konzept anwenden, sondern dass wir ein geändertes Konzept anwenden – Es gebe nur eine Hinweisverfügung des bundessozialgerichts, die besage, ihr müsst erst eure Konzepte überarbeiten – Sobald die Urteilsbegründung vorliege, würde der HSK das Konzept überarbeiten.
Stefan Rabe, Kreistagsmitglied der SBL/FW, erkundigte sich nach der Anzahl der Klageverfahren und der Leistungskürzungen in Sachen Unterkunftskosten.
Der Landrat entgegnete daraufhin, er wisse nicht, ob so eine Statistik vorliegt.
Ein Kreistagsmitglied der SPD wollte wissen, von welchem Zeitpunkt die Verwaltung bei der Überarbeitung spreche – Die betreffende Rentnerin sei 82 Jahre alt und klage schon seit 3 Jahren.
Der Kreisdirektor schlug der SBL/FW vor, den Antrag auf die nächste Sitzung zu vertagen. Dann soll dem Kreistags ein neues Konzept vorgestellt werden. Die SBL erklärte sich mit der Vertagung einverstanden.

Now or never? Brexit
Auch interessant: „Bericht über den Stand der Vorbereitungen auf den Brexit; hier: Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 27.02.2019
Für die, die den Antrag lesen wollen,
hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=8886
und die Antwort aus dem Kreishaus:
http://sbl-fraktion.de/?p=8898

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Ersatz-Kreistagsticker (in Ermangelung des Originals)

By admin at 5:58 pm on Saturday, March 23, 2019

Freitag, den 22.03.2019, im Kreistag des HSK im Kreishaus in Meschede

Zuerst das Ende
Der nicht öffentliche Teil war ruckzuck zu Ende.
Auf der Tagesordnung im n.ö. Teil standen 3 Punkte:

    Die Vergabe für den Deckenausbau einer Kreisstraße
    Die Beteiligung des Hochsauerlandkreises am Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH
    Anzeige nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz. Was das auf sich hat, dazu steht hier etwas:

http://sbl-fraktion.de/?p=8924

Und jetzt ordnungsgemäß von vorne:
Öffentlichkeit = annähernd 0
Einwohnerfragestunde: 0 Fragen

Die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim Verwaltungsgericht Arnsberg und beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW für die Jahre 2020 bis 2025 erfolgte einstimmig gemäß der interfraktionelll vorbereiteten Liste.

Gleichstellungsplan und Personalentwicklungskonzept
Der Gleichstellungsplan des HSK wurde von einer Mitarbeiterin der Verwaltung vorgestellt … und beschlossen, das Personalentwicklungskonzept zuer Kenntnis genommen.
Stichworte: Weibliche Führungskräfte fehlen – Bei Neueinstellungen wird auf Parität geachtet – Der HSK bietet 78 Telearbeitsplätze – Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat der HSK als Arbeitgeber viel getan – Es ist schon viel erreicht – Es gibt noch viel zu tun!
In der anschließenden Diskussion äußert ein weibliches CDU-Kreistagsmitglied Zweifel, ob die Frauenquote, so wie sie im Bundesland Brandenburg beschlossen worden ist, der Weisheit letzter Schluss ist. Ob sie damit den außer ihr noch anwesenden 3 Frauen und 23 Männern ihrer CDU-Fraktion aus dem Herzen gesprochen hat, wissen wir nicht. Aus ihren Reihen ergab sich jedenfalls kein Widerspruch.
Wortmeldungen erfolgten noch von der Fraktion DIE LINKE und der SBL/FW.
Reinhard Loos von der SBL kritisierte u.a. die Besetzung einer einflussreichen und wichtigen Amtsleiterstelle ohne Ausschreibung und das mangelnde Bemühen, Gründe für nicht altersbedingte Personalfluktuation festzustellen.

Strombelieferung der kreiseigenen Liegenschaften …
hier: Vorbereitung der EU-Ausschreibung für den Lieferzeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022 mit Verlängerungsoption (Verwaltungsvorlage 9/1170)
Stichworte: Landrat Dr. Schneider bekundete, die Verwaltung sei für das günstigste Angebot.
Ein CDU-Kreistagsmitglied äußerte, Ökostrom würde noch lange nicht aus „Erneuerbaren“ sein – Wir seien alle an der gleichen Leitung – Die Standards der Öko-Strom-Anbieter seien nicht alle gleich – Die EEG-Umlage koste und würde subventioniert – Ökonomen würden sagen, die Energiewende sei außer Kontrolle
Ein Mitglied der Fraktion der Grünen entgegnete, die Verwaltungsvorlage behandele Ökostrom stiefmütterlich – „In Zeiten, wo Jugendliche europaweit auf die Straße gehen, … – Die Grüne Fraktion stellte an Ort und Stelle den Antrag „Ausschreibung nur für Öko-Strom“
Der Sprecher der SBL-Fraktion gab zu Bedenken, dass die Rede von einem Auftragsvolumen von 22 Mio Euro sei – Ein kleiner Beitrag davon sollte Richtung Ökostrom verschoben werden
Klick Änderungsantrag der SBL
http://sbl-fraktion.de/?p=8932

Der SBL-Sprecher kritisierte u.a., dass der Kreiskulturausschuss sich vor wenigen Tagen mehrheitlich für eine Multimediawand am Neubau des Sauerland-Museums ausgesprochen hat, die allein schon (laut Angaben der Kreisverwaltung) 400 Euro zusätzliche Stromkosten im Monat produzieren würde – Die Gewichte würden nicht stimmen – Der Beschlussvorschlag des HSK gehe in die völlig falsche Richtung
Landrat Dr. Schneider hatte zwischenzeitlich gekontert, er ließe sich nicht erzählen, wir (Verwaltung und CDU?) seien gegen Klimaschutz.
Der Sprecher der Fraktion DIE LINKE erinnerte ebenfalls an die Jugendlichen, die auf die Straße gehen – Es könne nicht sein, dass jeder sagt, andere sollten anfangen.
Ein Kreistagsmitglied der Grünen stellte unverschnörkelt fest, der Klimawandel sei eindeutig – Am letzten Freitag seien 300.000 Kids auf die Straße gegangen – In solchen Zeiten sei die Politik gefordert, mit guten Beispielen voran zu gehen – Das Denken müsste die Richtung wechseln.
Alle Appelle nützten nichts. Zuerst wurde an diesem sonnigen Freitag der weitergehende Antrag der Grünen von den „etablierten Fraktionen“ abgelehnt, dann der Antrag der SBL. Das zum Thema „Fridays for Future“.

Fortsetzung folgt!

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Strom lieber sauber und günstig – oder besser dreckig und billig?

By admin at 6:02 pm on Thursday, March 21, 2019

Liefervertrag läuft aus
In diesem Beitrag geht es um die „Strombelieferung der kreiseigenen Liegenschaften:
Vorbereitung der EU-Ausschreibung für den Lieferzeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022 mit Verlängerungsoption“

GroKo gegen Öko?
Der Hochsauerlandkreis möchte es wohl beim Stromeinkauf für seine eigenen Liegenschaften nicht so genau, umweltfreundlich und nachhaltig nehmen? Wie sonst sollte sich folgender Beschlussvorschlag, Drucksache 9/1170 für die Kreistagssitzung am 22.03.2019 erklären?

„Der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus sowie der Kreisausschuss nehmen die Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu fassen:
Für die Erteilung des Zuschlages zum Strombezug ab dem 01. Januar 2020 werden folgende Kriterien festgelegt:
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit den niedrigsten Brutto-Jahresbezugskosten erteilt.“

Eine Alternative ist auch aufgeführt.
Was halten Sie davon?
„Der Zuschlag wird auf das Angebot mit den niedrigsten Brutto-Jahresbezugskosten erteilt, wobei bei kostenmäßig identischen Angeboten der Anbieter den Zuschlag erhält, der durch Vorlage entsprechender Nachweise den Strom vollständig aus erneuerbaren Energiequellen bezieht.“
Dass bei einer Bezugsmenge von ca. 108 Mio kwh (für 3 Jahre) 2 oder mehr Angebote preislich exakt gleich sind, ist genau so wahrscheinlich, als ob bei einem Münzwurf die Münze in der Luft schweben bleibt… Also ist das ein reiner Alibi-Vorschlag!

Dabei weist die Kreisverwaltung in Drucksache 9/1170 selbst darauf hin: „Der Bezug von Ökostrom ist – je nach Anbieter und Bezugsquelle – regelmäßig teurer als konventionell erzeugter Strom.“

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), und die SBL/FW-Fraktionsmitglieder sahen sich also veranlasst, am 18.03.3019 folgenden Änderungsantrag an Landrat Dr. Karl Schneider zu stellen:

“Für die Erteilung des Zuschlages zum Strombezug ab dem 01. Januar 2020 werden folgende Kriterien festgelegt:
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit den niedrigsten Brutto-Jahresbezugskosten erteilt, wobei Angebote, bei denen der Strom vollständig aus erneuerbaren Energiequellen stammt, nur für diese vergleichende Bewertung eine fiktive Gutschrift von 0,3 ct je kwh erhalten.”

Randbemerkungen
Sparen geht so oder auch so.
Der Hochsauerlandkreis argumentiert, Ökostrom sei zu teuer. Aber …
…. wir fragen uns, gibt es denn keine Einsparmöglichkeiten?
Und prompt fällt uns die vor ein paar Tagen (am 13.03.2019) im Kreiskultur-Ausschuss mit nur 2 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossene „Multimedia-Wand“ an der Mauer des neuen Sauerland-Museums in Arnsberg ein, mit einem Investitionsaufwand von ca. 100.000 Euro. Der HSK geht davon aus, dass diese „Multimedia-Wand“ allein sage und schreibe 400 Euro Stromkosten monatlich verursachen wird. Ein altmodisches, nicht elektrisches Werbebanner täte es doch sicher auch?

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Über Zugausfälle, unverständliche Fahrpreise und einiges mehr

By admin at 10:58 pm on Tuesday, March 19, 2019

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beschäftigt sich bekanntlich vielen für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Angelegenheiten, so auch mit dem Bus- und Bahnverkehr, kurz mit dem ÖPNV.

Reinhard Loos, Sprecher der SBL-Fraktion, formulierte am 24.02.2019 gleich zwei Anträge zum ÖPNV. Mit dem ersteren beantragte er für den Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus (er tagte am 11.03.2019 in Meschede) einen

1. Bericht über Zugausfälle und -verspätungen im Kreisgebiet im Jahr 2018

Als Erläuterung und Begründung führt SBL-Kreistagsmitglied Loos an:
„Dieses Thema stand bereits am 19.06.2018 auf der Tagesordnung des Ausschusses. Aber in den folgenden Monaten gab es viele weitere Einschränkungen im Zugverkehr. Und die in der Ausschusssitzung am 19.06.2018 vorgestellten Daten waren teilweise nicht realistisch.
Dies wurde z.B. daran deutlich, dass ein Ausschussmitglied in einer Kalenderwoche, in der es angeblich keinen einzigen Zugausfall gegeben haben soll, selbst von mehreren, durch Fotos dokumentierten Zugausfällen betroffen war.
Es sollten nun ein realistischer und aktueller Überblick über das gesamte Kalenderjahr gegeben werden und Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation vorgestellt werden.“

2. Bericht über die bestehenden Fahrpreis-Regelungen für Bus- und Bahnfahrten in benachbarte Kreise (Übergangstarife)

Mit dem zweiten Antrag (ebenfalls vom 24.02.2019) fordert die SBL/FW einen Bericht über die bestehenden Fahrpreis-Regelungen für Bus- und Bahnfahrten in benachbarte Kreise (Übergangstarife). In der Erläuterung heißt es:

„Derzeit bestehen für Fahrten in Nachbarkreise, die nicht zum Ruhr-Lippe-Tarifraum gehö-ren, erhebliche tariftechnische Nachteile, vor allem, wenn die Fahrziele außerhalb des Bereichs des Westfalentarifs liegen wie z.B. der Landkreis Waldeck-Frankenberg. Aber auch für Fahrten in den Kreis Paderborn sind teilweise sehr hohe Fahrpreise zu zahlen, z.B. von Brilon Markt nach Delbrück Busbahnhof. 17,40 Euro für eine Einzelfahrt bzw. 286,70 Euro für ein Monatsticket.“

Auch dieser Bericht wurde für den Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus beantragt.

In der Ausschusssitzung am am 11. März gab es allerdings noch keine Berichte. Dazu sah sich die Kreisverwaltung noch nicht in der Lage. Die Berichte sollen nun in der nächsten Sitzung erfolgen. Sie ist für den 24. Juni geplant.

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Was erzielen Landräte an “Nebeneinnahmen”?

By admin at 7:00 pm on Monday, March 18, 2019

In der Sitzung des Kreistags am kommenden Freitag (22.03.2019) gibt es den Tagesordnungspunkt 17 “Anzeige nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz”. Dort hat der Landrat seine Nebeneinnahmen, die er z.B. aus der Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und Sparkassengremien erhält, bekannt zu geben. Im HSK ist dieser Tagesordnungspunkt allerdings nicht öffentlich, so dass wir darüber nicht konkret berichten können.

Andere Landräte handeln da transparenter, z.B. im Kreis Gütersloh. Aus einem Bericht des “Haller Kreisblatt” vom 16.02.2019 erfahren wir, dass der dortige Landrat im Jahr 2018 “84.697 Euro nebenher” verdient hat, von denen er 5.600 Euro an die Kreiskasse abführte. Der größte Teil der “Nebeneinnahmen” (54.780 Euro) stammt aus diversen Sparkassen-Gremien. Weitere 20.000 Euro zahlt die Fa. innogy für die Mitgliedschaft in einem der drei “International Business Councils” (IBC). Was es mit den IBC auf sich hat, veröffentlicht die Fa. innogy hier. Für die Mitgliedschaft in einem der IBC werden immerhin 10.000 Euro Grundvergütung pro Jahr gezahlt und außerdem 2.500 Euro je Sitzung; jährlich sind 4 Sitzungen geplant.

Übrigens: Auch der Landrat des HSK ist seit Oktober 2016 Mitglied in einem der 3 IBC der Fa. innogy. Bei der Sparkasse Hochsauerland ist er Verwaltungsratsvorsitzender sowie Mitglied im Risiko- und Hauptausschuss. Weitere Ämter hat er im Sparkassenverband und bei der Landesbausparkasse inne.

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Fraktionssitzung am Mo 18.03. in Olsberg

By admin at 5:21 pm on Monday, March 18, 2019

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung nach Olsberg ein.

Mitglieder und Interessierte treffen sich am Montag dem 18.03.2019 um 19.00 Uhr im Restaurant der ASLAN Kurpark Villa, Mühlenufer 4a, in Olsberg.

Die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der SBL/FW-Fraktion und die Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe möchten zunächst über den Verlauf der jüngsten Ausschusssitzungen und die dort getroffenen Beschlüsse informieren. Danach haben die Sitzungsteilnehmer/innen Gelegenheit, sich über die Themen, die auf der Tagesordnung der kommenden Kreistagssitzung stehen, auseinanderzusetzen. Dazu gehören beispielsweise die drei Anträge der Sauerländer Bürgerliste

· Zur aktuellen Rechtsprechung zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten (KdU) in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII (Vorlage 9/1161)

· Bericht über Zugausfälle und -verspätungen im Kreisgebiet im Jahr 2018 (Vorlage 9/1187)

· Bericht über die bestehenden Fahrpreis-Regelungen für Bus- und Bahnfahrten in benachbarte Kreise (Vorlage 9/1188)

Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung sind u.a. auch:

· die Sachstandsberichte zum Medizinstipendium Hochsauerlandkreis (Vorlage 9/1148) und zu den laufenden und zukünftigen Aktivitäten im Breitbandausbau (9/1156)

· die Beschlussfassung zum Nahverkehrsplan Hochsauerlandkreis (Vorlage 9/1145).

Fernab von Zugausfällen, ÖPNV und Kreistagsbeschlüssen gibt es bei der SBL-Fraktionssitzung am 18.03. unter *Verschiedenes“ noch einen Rückblick auf die, wie wir meinen, sehr gelungenen Veranstaltung mit dem Heimatforscher und Publizisten Peter Bürger am vergangenen Montag (11.03.2019) in Brilon.

Die Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos freuen sich auf gute Gespräche und einen spannenden Abend in der ASLAN Kurpark Villa in Olsberg.
Interessierte Gäste sind herzlich willkommen!

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Sauerland-Museum – Darf es noch ein bisschen mehr sein?

By admin at 10:55 am on Sunday, March 17, 2019

Das Sauerland-Museum wird womöglich noch eine Kleinigkeit teurer. Warum? Das erläutern wir gleich.

I. Erst ein Satz “Vorrede”, dann das Thema „Heimat“:

Am 13. März 2019 tagte der Kultur-Ausschuss des Hochsauerlandkreises im „Blauen Haus“ in Arnsberg.
Auf der Tagesordnung stand zunächst ein Referat der Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes e.V., Dr. Silke Evers, zur Deutung und Verwendung des Begriffs „Heimat“.
Der Vortrag fußte auf einem Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerleiste (SBL/FW). Einige Mitglieder der SBL wundern sich nämlich über die Renaissance dieses Wortes.
Heimat-Kochbuch, Heimat-Häppchen, Heimat-Hafen, …! „Heimat“ scheint fast inflationär.
Klick zum Antrag der SBL/FW:
http://sbl-fraktion.de/?p=8684

Wenn uns der Wortlaut des Referats von Frau Dr. Evers als Anhang zum Sitzungsprotokoll zur Verfügung steht, enthalten wir es Ihnen/Euch nicht länger vor.

II. August-Macke-Ausstellung

Im nächsten Tagesordnungspunkt, er geht auf einen Antrag der FDP-Fraktion zurück, befassten sich Verwaltung und Ausschuss-Mitglieder mit der geplanten August-Macke-Sonderausstellung. Sie soll, sofern denn alles klappt, in der Zeit vom 01.09.2019 bis zum 08.12.2019 im momentan noch nicht ganz fertiggestellten Neubau des Sauerland-Museums in Arnsberg vonstattengehen.
Derzeit gebe es Zusagen für 111 Exponate, angefangen vom Stammbaum der Familie Macke, berichtete der Museumsleiter.
Der Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion sprach von “enormen finanziellen Anstrengungen”, durch die diese Ausstellung ermöglicht wird.
Nach jetzigem Stand liegen die geschätzten Gesamtkosten der Ausstellung bei 190.000 Euro.
Das Sauerland-Museum rechnet für die August-Macke-Ausstellung mit 20.000 Besuchern.

III. Werbefläche “Multimedia-Wand“

„Der Kulturausschuss beschließt die Installation einer Multimediawand an der Nordseite des Neubaus des Sauerland-Museums in Arnsberg“. So lautet der Beschlussvorschlag. Siehe Verwaltungsvorlage 9/975 vom 04.03.2019!
Gesagt, getan! Mit nur 2 Gegenstimmen, sie kamen von den Ausschussmitgliedern von DIE LINKE und der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), ging der Beschlussvorschlag mehrheitlich durch.
Welche Konsequenzen hat das Votum (voraussichtlich)?
Mit der „LED-Multimedia-Wand“ soll die große, monolitisch wirkende Fläche an der Nordseite des neuen Museumstrakts für „Präsentationszwecke“ genutzt werden.
Die Anschaffungskosten beziffert die Kreisverwaltung mit ca. 100.000 Euro brutto.
Die Betriebskosten sollen sich auf 6.000 Euro jährlich belaufen. Davon 4.800 Euro für Strom und 1.200 Euro für die Wartung.
Zur Finanzierung:
„Im Budget für den Um- und Neubau des Sauerland-Museums sind die Kosten für eine Multimediawand nicht enthalten“, schreibt die Kreisverwaltung.
Die Verwaltung ging also auf Sponsoren-Suche. Mit drei potentiellen Sponsoren hätten „intensive Gespräche stattgefunden“. Sie würden sich jeweils mit 12.500 Euro beteiligen. Nach einem vierten wird weiter gesucht.
Und der Förderverein des Sauerland-Museums übernimmt laut Vorstandsbeschluss 50.000 Euro.
Verbleibt eine „Fehlsumme“ von 12.500 Euro.
Umsonst ist nichts.
Als Gegenleistung erhalten die Sponsoren eine Logo-Platzierung auf der Medienwand an der Fußzeile der Grafik sowie diverse andere Nutzungsmöglichkeiten „bei einer Laufzeit von 3 Jahren“.

Die Diskussion:
Wir wollen hier einige kritischen Anmerkungen der Opposition, die es trotz des totsicher zu erwartenden Mehrheitsbeschlusses von CDU- und SPD-Fraktion gab, nicht verschweigen.
So wies ein in diesem Ausschuss nicht stimmberechtigtes Kreistagsmitglied der Grünen darauf hin, dass sich durch die LED-Multimediawand in der Innenstadt von Meschede Anwohner sehr belästigt fühlen. Auch aus diesem Grund hätte der Rat der Stadt Meschede beschlossen, keine weiteren Multimediawände zu genehmigen.
Das Ausschuss-Mitglied der SBL/FW erkundigte sich nach einer Expertise über die Nutzen einer Multimediawand. Dazu hieß es, die Verwaltung habe einen Vor-Ort-Termin bei der Bundeskunsthalle in Bonn wahrgenommen und sich dort von den Vorteilen einer LED-Wand überzeugt. (Offenbar liegt dem HSK kein entsprechendes Gutachten vor?)
Ein Kreistagsmitglied der Fraktion DIE LINKE zeigte sich deutlich verärgert. Es sei doch von Anfang an klar gewesen, wie voluminös die Mauer wirkt. Und dass die Wandeinsparung für die Halterung bereits in die Fassade eingebaut ist, spräche doch dafür, dass das Vorhaben im Kultur-Ausschuss einfach nur noch abgenickt werden soll.

Ob die Multimedia-Wand noch einmal in einem politischen Gremium des HSK diskutiert wird? Wir werden sehen.

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„Rufer in der Wüste“ – Über einen Abend mit dem Pazifisten und Publizisten Peter Bürger

By admin at 11:37 pm on Tuesday, March 12, 2019

Er endet mit sowas wie einem „Paukenschlag“.
Warum? In der abschließenden Diskussionsrunde sprachen mehrere Gäste ein drängendes Problem der katholischen Kirche in Brilon an, das sie offenbar sehr umtreibt. Parallelen zu 1933? Peter Bürger bittet um weitere Informationen.

Aber fangen wir von vorne an.
Peter Bürger, geboren 1961 in Eslohe im Sauerland, studierte katholische Theologie, arbeitete als Krankenpfleger und ist seit vielen Jahren als freier Publizist tätig. Er ist Mundart- und Heimatforscher, Buchpreisträger und engagiert sich in der Friedensbewegung. Kurz: Er hat viel Elan, eine Menge Arbeit und ein volles Programm.

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Widrige Umstände
Auf Einladung der Kreistagsfrakion Sauerländer Bürgerliste reiste er am 11. März 2019 unter ziemlich ungünstigen Umständen von Düsseldorf mit der Bahn nach Brilon und kam – trotz scheußlichstem Wetter mit Wind und Graupelschauern, Zugausfällen und –verspätungen – pünktlich im „Tommy’s“ im Kolpinghaus an.

Auftakt zu den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“
Bahnfahren ist ein Erlebnis! Am Montag dem 11. März, dem Auftakt der „Internationalen Wochen gegen Rassismus, war irgendwo zwischen Düsseldorf und Brilon-Wald Zivilcourage gefragt. Ein nicht gerade höflicher und netter Schaffner machte einen jungen Farbigen rassistisch an. Peter Bürger intervenierte und … hatte sofort fünf Unterstützer an seiner Seite. Passt das nicht wunderbar zum Beginn der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“!? Dazu Peter Bürger: „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ (Anmerkung: Auch bei der Deutschen Bahn AG.)

Sauerländische Friedensboten
„Heimat“ ist nach Meinung der Verfasserin dieses kleinen Beitrags ein reichlich überstrapazierter oder oft nicht im passenden Kontext verwendeter Begriff.
Wohltuend ist dagegen der „Heimat“-Ansatz von Peter Bürger. Einen Teil seiner Forschung widmet er den „Friedensarbeitern, Antifaschisten und Märtyrern des kurkölnischen Sauerlands“. Zu ihnen zählt er den Propstdechant Joseph Böhmer, den Pfarrvikar Otto Günnewich, den Bauernsohn Carl Lindemann, Dr. Josef Kleinsorge, Bäckermeister Josef Quinke, die Brüder Josef und Theodor Rüther, Franz Stock und viele andere mutige Menschen.

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Deren gemeinsame Botschaft heißt:
„Versagt euch den völkischen Hetzern und der Kriegsmaschinerie! Sagt NEIN!“

Ob diese Aufforderung wohl den Anhängern der AfD und den anderen rechtslastigen und faschistischen Gruppierungen, den Lobbyisten der Waffenindustrie und mehr oder weniger hochrangigen Politiker/innen und anderen einflussreichen Kreisen gefällt?

Menschen und Bilder aus vergangener Zeit
Peter Bürger zeigt ein Foto eines „dekorierten“ jungen Militärseelsorgers aus der Zeit des I. Weltkriegs. „Der Krieg ist Wille Gottes“ hat er, hat der Klerus gepredigt. Und ganz perfide: „Wenn ihr betet, kommen die Soldaten zurück.“ Das bewahrheitete sich bekanntlich nicht. Nach dem WK I kam es zur ersten großen Kirchen-Austrittswelle. Der junge Seelsorger auf dem alten, vergrauten Bild wurde später Erzbischof von Paderborn. Das völkische Denken behielt er bei.

Mutige und Denunzianten
Von der Leinwand schaut jetzt ein selbstbewusst wirkender, gutaussehender junger Mann in gepflegtem Zivil: Josef Rüther, geboren 1881 in Assinghausen. Er war früh Halbwaise. Sein Vater, ein Wanderhändler, starb schon 1888. Josef wurde später Lehrer am Gymnasium Petrinum in Brilon.
Nach dem WK I gründete Rüther den „Friedensverband der Deutschen Katholiken“ und schrieb gegen das, was ihm missfiel, an: „Heimat ist kein Besitz!“.
Sein Bruder Theodor, ein katholischer Geistlicher, war Vorsitzender der Zentrumspartei im Sauerland.
Peter Bürger bezeichnet beide Brüder als „verblüffend hellsichtig“. Sie organisierten Veranstaltungen von bis zu 1.000 Leuten, wie 1931 eine große deutsch-französische Friedenskundgebung auf dem Borberg zwischen Brilon und Olsberg.
Das blieb nicht ohne Folgen. Bereits 1930 wurde Josef Rüther in seiner Schule bespitzelt. „1933 war er weg vom Fenster“. Bruder Theodor bekam Berufsverbot. Josef Rüther musste flüchten und sich zeitweise im Wald verstecken. Zum Glück überlebten beide Brüder und auch die Frau von Josef Rüther die Nazi-Zeit.
Noch lange nach dem Ende des Kriegs taten sich Sauerländer mit Josef Rüther schwer.
Vor ca. 15 Jahren hätte ihm gegenüber ein hier bekannter Heimatforscher geäußert, Rüther habe unverantwortlich gehandelt, erzählt Peter Bürger.

„Rufer in der Wüste“ …
… haben oft einen schweren Stand.
Viele Männer und Frauen, über die Peter Bürger und andere Historiker recherchierten, bezahlten ihren Friedenseinsatz sogar mit dem Leben. Beispielhaft erwähnen wir hier:
Angela Maria Autsch aus Finnentrop. Sie starb 1944 als „Nonne von Auschwitz“ im KZ.
Otto Günnewich, Vikar im Sauerland, wurde ins KZ abgeholt und später vergast.
Josef Hufnagel aus Dünschede bei Attendorn. Er wurde zum Tode verurteilt.
Ferdinand von Lüninck aus Ostwig wurde vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt.
Karl Petersen, Pfarrer in Reiste, wurde von der Gestapo abgeführt. Er starb 1944 in Dachau.

Einige mutige Fauen und Männer konnten nach Kriegsende ihre Friedensarbeit fortsetzen. Dafür ernteten sie zu ihren Lebzeiten nicht immer Anerkennung. Hier nur zwei Beispiele:
Georg D. Heidingsfelder, Nonkonformist aus Meschede
Irmgard Rode, Linkskatholikin und Pazifistin aus Meschede

Die andere Seite
Peter Bürger lässt auch die, die das alles zugelassen und/oder aktiv an den Verbrechen beteiligt waren, nicht unerwähnt, wie einen Nazi-Landrat aus Arnsberg, der das Hakenkreuz auf Kirchtürme platzierte. 1928 sei der Rechtsruck erfolgt.
Zu der Frage, wie viele von den Zentrums-Leuten umgefallen sind, fehlten noch Forschungsergebnisse. Es sei ein Märchen, dass die Zentrumsgesellschaft Widerstand geleistet hat. Eine Ausnahme sei der Arnsberger Propst Josef Bömer, der sich für Opfer der Zwangssterilasation einsetzte.
Nazis und Kirche im Sauerland hätten kooperiert, und zwar viel mehr als nach 1945 erzählt wurde. „Widerständler waren die Ausnahme. Die Mehrheit hat die Klappe gehalten. Die Massenmorde fanden vor der Haustür statt“.
Eine Widerstandsgruppe katholischer Pazifisten hätte es in Warstein gegeben. Sie nannte sich die „Warsteiner Kreuzfahrer“.

Die Frauen
Und auf die Frage, wie sich die weibliche Hälfte verhielt, ob sie sich nicht so schnell habe gleichschalten lassen, antwortet der Historiker: „Es war versteckte Subversion. Das ganze Ausmaß bekommen wir nicht mehr erforscht.“
Besser erforscht sei das Kapitel „Frauen als Mittäterinnen“. Exemplarisch nennt er die „schlimmste Nazi-Propagandistin“ Josefa Berens (auch bekannt als Josefa Berens-Totenohl.)

Wir, die Kirche und die AfD
Nach Meinung von Peter Bürger gibt es in der Sauerländischen Christdemokratie „Leute, die mit der AfD ins Bett gehen“.
Doch: „Gegen Rechts sind wir in der Mehrheit, immer noch. Wir haben mehr antifaschistische Substanz.“ Aber dass wieder braune Leute im Bundestag sitzen, bedeute, wir müssen wachsam sein! Das Rechte Denken ginge tief in das Bürgertum hinein. Entsetzt sei er über das, was wieder sagbar ist. Faschisten betitelt Peter Bürger als „verkappte Todesanbeter!“

Zurück in die Zukunft
„Die menschliche Zivilisation steht an der Scheide“, warnt der Historiker. „Die Schüler kapieren das, die Bundeskanzlerin nicht. Wir füttern die Rüstungsindustrie. Wir füttern die Mordlust in aller Welt.“
Und natürlich hätten Schülerinnen und Schüler ein Recht zu streiken und ein allgemein politisches Mandat.
Die entscheidende Frage laute: „Scheitert der Homo sapiens?“
Peter Bürger spricht von „der letzten Chance für eine Kehrtwende“ und, dass Frieden einer der Hauptzwecke deutscher Staatlichkeit ist. Das hätten seinerzeit Guido Westerwelle und die Liberalen richtig erkannt. Der Friedensforscher kritisiert heftig, dass Deutschland bei den Pro-Atomwaffen-Ländern steht. Und er warnt eindringlich vor dem Atom-Krieg-Argument „Die anderen haben ja auch …“, mit dem die deutsche Teilhabe begründet wird.

Der Pazifist Peter Bürger befürchtet:
„Die kommende Barberei wird das, was unter den Nazis möglich war, um ein Vielfaches überschreiten.“

Doch er meint auch:
„Mit Schwarzmalerei kann man keinen Widerstand erreichen. Wir können nur was mit Liebe am Leben erreichen!“

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Nachsatz I
Wer nun noch aus statistischen oder banaleren Gründen wissen möchte, wie viele Zuhörer/innen am 11. März im Restaurant „Tommy´s“ dabei waren, dem verraten wir das gerne. Schließlich war die Veranstaltung öffentlich. Also, wir zählten 25 Leute plus 3 junge Männer, die mal kurz von hinten in den Saal geguckt haben.
Ja, es hätten gerne mehr Gäste sein können. Das ist aber nicht das Ende der Fahnenstange. Peter Bürger kommt sicher gerne wieder zu einer Veranstaltung ins Sauerland, vielleicht auch noch einmal zu einer der Sauerländer Bürgerliste!? Wir würden uns jedenfalls sehr darüber freuen.

Nachsatz II und III
Unserem Gast und Referenten Peter Bürger vielen Dank für seine unermüdliche und wertvolle Forschungsarbeit, die Wissensvermittlung, für die Beantwortung etlicher Fragen und, last not least, für keine Sekunde Langeweile!

Bei der Stiftung „Internationale Wochen gegen Rassismus“ bedanken wir uns, dass wir diese Veranstaltung mit ihrem Label versehen durften!

PS: Literaturhinweise reichen wir nach.

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Britische Staatsangehörige im HSK müssen voraussichtlich bis Ende Juni Aufenthaltstitel beantragen

By admin at 5:56 pm on Tuesday, March 12, 2019

Für die nächste Sitzung des Kreistags am 22. März hatte die SBL/FW-Kreistagsfraktion den Antrag gestellt, dort über die Vorbereitungen der Kreisverwaltung auf den “Brexit” zu berichten.

Von besonderem Interesse ist dabei das Aufenthaltsrecht britischer Staatsangehöriger nach Wirksamwerden des “Brexit”. In der heute veröffentlichten Drucksache 9/1192 schreibt die Kreisverwaltung dazu:

“II. FD 32 Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht

Für den Fall eines Austritts des VK aus der EU zum 29.03.2019 ohne das Inkrafttreten des ausgehandelten Austrittsvertrages, also des sog. „harten Brexit“, gelten nach den der hiesigen Ausländerbehörde bislang vorliegenden Informationen die folgenden Verfahrensweisen:

Ab dem 30.03.2019 soll eine – aktuell noch nicht bekannte – ministerielle Verordnung gelten, wonach britische Staatsangehörige, welche bislang nach EU-Recht freizügigkeitsberechtigt waren, für die Dauer von drei Monaten vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden. In dieser Zeit haben diese Personen weiterhin vollen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Innerhalb des o.g. Zeitraums sollen die britischen Staatsangehörigen bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen. Den betroffenen Personen wird daraufhin zunächst eine sog. Fiktionsbescheinigung erteilt, welche weiterhin einen legalen Aufenthalt und einen vollen Zugang zum Arbeitsmarkt im Bundesgebiet vermittelt.

Seitens der Ausländerbehörde ist beabsichtigt, die etwa 100 hier aufhältigen britischen Staats-angehörigen mit einem Anschreiben auf diese Regelungen hinzuweisen. Zudem wird seitens der hiesigen Pressestelle eine Pressemitteilung mit entsprechenden Hinweisen herausgegeben.

Nach dem Ablauf des Übergangszeitraums von drei Monaten am 30.06.2019 benötigen die britischen Staatsangehörigen für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel. Es ist dabei seitens des Gesetzgebers beabsichtigt, eine entsprechende – voraussichtlich großzügige – Regelung in das AufenthG einzubauen.”

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Was passiert am „Wolfgangsee“ in Madfeld?

By admin at 3:57 pm on Monday, March 11, 2019

Gestern und heute
Im vergangenen Jahr wurde auf Anweisung der Kreisverwaltung der nordwestlich der Ortschaft Madfeld (bei Brilon) angelegte Teich, genannt „Wolfgangsee“, zugeschüttet. Dies ist eine sehr aufwendige und sehr umstrittene Maßnahme. Über sie wurde auch in der ZDF-Sendung “Terra Xpress” am 24.02.2019 berichtet, ebenso wie über die alternative Methode in einem kleinen Fluss bei Coesfeld, dort Aale auszusetzen.
Klick:
https://www.prisma.de/mediathek/zdf/report/terra-xpress/gefahr-aus-dem-see-und-das-bierfaesser-raetsel,21889986

Debatte vor mehr als einem Jahr
2017 berichtete die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) über die Maßnahme am „Wolfgangsee“:
„…Es ging um das von der Kreisverwaltung angeordnete Zuschütten des etwa 1.000 qm großen Teiches bei Madfeld, weil angeblich von den dort vorhandenen einzelnen Signalkrebsen eine Gefahr für die 5 km entfernte Aabachtalsperre ausgeht. Die Debatte zu diesem Thema hatte die Einwohnerin bereits einige Tage vorher als Zuhörerin im Kreisumweltausschuss verfolgt und war dort – wie auch viele andere Anwesende – von den Antworten der Kreisverwaltung nicht überzeugt worden. Die Einwohnerin fragte nun, welche “milderen” Mittel geprüft worden seien. Als Antwort wurden einige Alternativen aufgezeigt, aber warum die nicht umgesetzt werden können, blieb unklar. Auch die Nachfrage, warum denn nicht der nahe zur Aabachtalsperre gelegene Paddelteich am Barfußpfad in Wünnenberg zugeschüttet würde, blieb unbeantwortet….“

Neuer Antrag
Nachdem das Thema „Wolfgangsee“ also bereits vor über einem Jahr auf Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in der Ausschusssitzung am 30.11.2017 auf der Tagesordnung stand (TOP 8), soll nun über die durchgeführten Maßnahmen, deren Kosten und Ergebnisse sowie über die weiteren Planungen berichtet werden.

Daher beantragt die SBL- Fraktion (mit Schreiben vom 25.02.2019) für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Tagesordnungspunkt:
• Aktueller Bericht über die am “Wolfgangsee” bei Brilon-Madfeld (im Zusammenhang mit dem Fund von einzelnen Signalkrebsen) bereits durchgeführten und über die vermutlich noch erforderlichen Aktionen, über die Kosten und über den Nutzen

Erläuterung:
Im vergangenen Jahr wurde auf Anweisung der Kreisverwaltung der nordwestlich der Ortschaft Madfeld angelegte Teich zugeschüttet. Dies ist eine sehr aufwendige und sehr umstrittene Maßnahme. Über sie wurde auch in der ZDF-Sendung “Terra Xpress” am 24.02.2019 berichtet, ebenso wie über die alternative Methode in einem kleinen Fluss bei Coesfeld, dort Aale auszusetzen.
Nachdem dieses Thema auf Antrag unserer Fraktion bereits in der Ausschusssitzung am 30.11.2017 auf der Tagesordnung stand (TOP 8), soll nun über die durchgeführten Maßnahmen, deren Kosten und Ergebnisse sowie über die weiteren Planungen berichtet werden.
(Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten findet am Do 14.03.2019 ab 17 Uhr im Kreishaus in Meschede statt.)

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Nitrat im Leitungswasser – Umweltausschuss berät über Antrag der Sauerländer Bürgerliste

By admin at 8:44 pm on Friday, March 8, 2019

Die Lage in NRW
Jede 5. Messstelle in NRW verzeichne höhere Nitrat-Werte als erlaubt, berichtet RP-Online. Und das könne bald die Trinkwasserpreise steigen lassen. Denn Trinkwasser müsse mit immer größerem Aufwand aufbereitet werden.
Klick:
https://interaktiv.rp-online.de/nitrat-in-nrw/messstellen-in-nrw

Bundestagsabgeordneter fordert „Gülletourismus Einhalt gebieten!“
MdB Dirk Wiese griff im Sommer 2018 das Thema „Gülle“ auf und mahnte, die Nitrat-Belastung müsse ernst genommen werden. Mehr und mehr Gülletransporte erreichten auch unsere Region, was auch mittelbar negative Folgen bei uns haben würde. Klick:
https://hsk-spd.de/wiese-nitratbelastung-ernst-nehmen/
(Der Wortlaut der PM von Dirk Wiese ist zwischenzeitlich offenbar verändert worden?)

SBL/FW-Kreistagsfraktion stellte Antrag
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist und bleibt bei der Auffassung, dass auch der Hochsauerlandkreis hinsichtlich der Gülle-Problematik nicht untätig bleiben darf. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher bei Landrat Dr. Karl Schneider vor mehr als einem halben Jahr (genau am 24.07.2018) folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aufzunehmen:
„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie ‘Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder’
(mit Nachfragemöglichkeit)“
Anlass für die Beantragung des Berichts ist der „Fünf-Punkte-Plan“ des Kreises Viersen, mit dem die dortige Kreisverwaltung das Gülle-Problem bekämpfen will.

Umweltausschuss soll Antrag der SBL/FW ablehnen
Am 14.03.2019 tagt der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten öffentlich im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung steht dann auch als Drucksache 9/1165 der oben erwähnte Antrag der SBL/FW-Fraktion. Die Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung lautet:
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten nimmt die Vorlage zur Kenntnis und sieht davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen.

Die Erläuterung des HSK …
… ist fast 1½ Seiten lang. In erster Linie setzt der Autor darauf ab, dass

• „die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist“

• „lediglich in Wasserschutzgebieten die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen haben“

• „der Kreis Viersen das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar dieses Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten hat und, dass die Reaktion aber noch aussteht“

• „die Belastung der Grundwasserkörper im HSK mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist“

• „(im HSK) lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ wegen Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand ist“

• „im Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich wie im Kreis Viersen ist“

• „die Schutzbedürftigkeit im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck (Teilbereich des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen“) sich nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage orientiert, sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge“

• „das Handlungsfeld ‘Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten’ seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen wird“

Auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen könne verzichtet werden, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn genierbar sei, meint die HSK-Kreisverwaltung zum Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) „Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“
(mit Nachfragemöglichkeit)“

Mehr Details dazu in der Vorlage der Verwaltung, Drucksache 9/1165 mit Datum vom 26.02.2019.

PS: Die Sucherei können wir unseren Leserinnen und Lesern aber gerne ersparen. Hier der komplette Text der Verwaltungsvorlage:

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten

Ausgangslage

Ausgehend vom Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 24.07.2018 zur Nitratbelastung des Grundwassers hat sich der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung am 20.09.2018 mit dem Thema auseinandergesetzt und beschlossen, aktuell davon auszusehen, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen (vgl. Drs. 9/1045 und Niederschrift zu TOP 9).

Das Thema Nitratstudie wird mit dieser Sitzungsvorlage erneut aufgegriffen.

Nitratstudie des Kreises Viersen
Die Studie des Kreises Viersen identifiziert als Hauptverursacher der erheblichen Nitratbelastung der Grundwasserkörper im Kreisgebiet die Landwirtschaft. Weiterhin wird festgestellt, dass die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist. Lediglich in Wasserschutzgebieten haben die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen.

Der Kreistag des Kreises Viersen hat deshalb einen „5-Punkte-Plan“ beschlossen, der folgende Handlungsfelder beinhaltet (vgl. zur weiteren Beschreibung auch Anlage 1):
1. Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitteln;
2. Vollständige Umsetzung der Düngeverordnung;
3. Ausweisung von Wasserschutzgebieten für durch Nitrat belastete Grundwasserbereiche;
4. Rückstände bei der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten abarbeiten;
5. Ungehinderter Transfer wasserwirtschaftlich relevanter Daten.

Der Kreis Viersen hat das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar des Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten. Eine Reaktion von dort steht noch aus.

Situation im Hochsauerlandkreis
Bereits in der Drs. 9/1045 wurde umfassend dargestellt, dass die Belastung der Grundwasserkörper im Hochsauerlandkreis mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist. Der chemische Zustand der Grundwasserkörper im HSK ist gut. Lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ ist wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand. Der Gesetzgeber fordert Maßnahmen zur Trendumkehr ein, wenn im Grundwasserkörper ein Wert von drei Viertel des Schwellenwerts, also 37,5 mg/l Nitrat, gemessen wird (§ 10 Abs. 2 GrundwasserVO).

Im Bereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen ist allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich der im Kreis Viersen. Im Kreis Viersen überwiegt die Ackerlandnutzung, während hier im Hochsauerlandkreis die Grünlandnutzung vorherrscht. Ackerlandnutzung begünstigt – abhängig von Bodenart und Bodenmächtigkeit – den Eintrag von Nitrat in den Grundwasserkörper. Dies gilt umso mehr, je geringer die natürliche Speicherkapazität des Ackerlandes für Nährstoffe ist. Die Wasserschutzzonen im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck, gelegen in einem Teilbereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen, wurden entsprechend diesen Kriterien ausgebildet. Die Schutzzone II markiert den Bereich mit einer geringmächtigen Bodenüberdeckung, während die Schutzzone III mächtigere Bodenüberdeckungen anspricht. Die Schutzbedürftigkeit orientiert sich hier nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage (sogenannte 50-Tage-Linie), sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge.

Die der Vorlage beigefügte Anlage 2 enthält eine Auflistung der Rohwasseruntersuchungen der Trinkwassergewinnungen der Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung im Jahr 2018. Anhand der gelisteten Untersuchungswerte für Nitrat ist festzustellen, dass die gemessenen Nitratwerte durchschnittlich unterhalb des hälftigen Grenzwerts für Nitrat nach TrinkwasserVO liegen.

Fazit:

Insbesondere die vom Kreis Viersen identifizierten Handlungsfelder zu 1., 2. und 5. erfordern gesetzgeberische Aktivitäten der Landesregierung. Den Wasserbehörden ist hier über das Wasserrecht keine unmittelbare Einwirkungs- bzw. Bewirtschaftungskompetenz eröffnet. Das Düngemittelrecht und die damit verbundene „Datenhoheit“ schließen die Wasserbehörden aus. Das Handlungsfeld „Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten“ wird seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen. Das belegen die Festsetzungsverfahren der vergangenen Jahre. Den dazu erlassenen Schutzgebietsverordnungen ist gemein, dass die schutzzonenorientierte Zulassung von landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen überwiegend repressiv ausgestaltet wurde, um dem gebotenen Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource gerecht zu werden.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder eines Mitarbeitere/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ zu verzichten, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn generierbar ist.“

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Auswirkungen des “Brexit” im HSK

By admin at 7:34 pm on Monday, March 4, 2019

Kommt er? Kommt er später? Kommt er gar nicht?

Egal! Gleichgültig was letztendlich passiert, der Hochsauerlandkreis sollte auf den Brexit vorbereitet sein!

Reinhard Loos, Sprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte daher am 23.02.2019 beim Landrat, das Thema „Brexit“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreis-tags am 22.03.2019 zu setzen.

Kreistagsmitglied Loos schrieb:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt folgenden Antrag für die Tagesordnung:

Bericht über den Stand der Vorbereitungen auf den Brexit

Begründung und Erläuterung:
Am 29.03.2019 um 23 Uhr britischer Zeit soll der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wirksam werden. Auch im Fall einer Verschiebung des Wirksamwerdens des “Brexit” sind erhebliche Auswirkungen absehbar, sowohl für ArbeitnehmerInnen und StudentInnen als auch für Unternehmen im Kreisgebiet.
Landrat und Kreisverwaltung sollen über den Stand ihrer Vorbereitungen berichten, z.B. durch die Ausländerbehörde hinsichtlich des Aufenthaltsstatus von im Kreisgebiet arbeitenden und lebenden britischen Staatsbürgern.“

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Unrechtmäßige Kürzung bei den Kosten der Unterkunft – Sauerländer Bürgerliste fordert Nachzahlung an alle Betroffenen

By admin at 11:52 pm on Friday, March 1, 2019

Erfolgreiche Klage
Nachdem eine Rentnerin aus Brilon im Januar 2019 mit ihrer Klage gegen das Unterkunfts-kostenkonzept des Hochsauerlandkreises Erfolg hatte, beantragte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), bei Landrat Dr. Karl Schneider, das Konzept des HSK für die angemessenen „Kosten der Unterkunft“ für Grundsicherungsempfänger/innen nach SGB II und SGB XII zum Thema in der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses sowie in der Sitzung des Kreistags (am 22.03.2019) zu machen.

Dazu brachte die Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 31.01.2019 folgende Beschlussvorschläge ein:
“Der Kreistag beschließt: /
Der Gesundheits- und Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

1. Ab sofort gelten für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII als Mietobergrenzen für die angemessenen Mieten ihrer Unterkunft mindestens die Tabellenwerte nach dem Wohngeldgesetz plus ein Sicherheitszuschlag von 10%.

2. Für die angemessenen Heizkosten wird von der Kreisverwaltung eine vorläufige Tabelle erstellt, die auch die Höhenlage, die Energieträger und das Alter und den Zustand der Gebäude berücksichtigt. Dabei müssen sich in allen Fällen mindestens die bisher verwendeten Höchstwerte plus ein Sicherheitszuschlag von 10% ergeben.

3. Als Angemessenheitsgrenze für die weiteren “kalten” Betriebskosten werden kreisweit die bisher verwendeten Höchstwerte um einen Sicherheitszuschlag von 10% erhöht.

4. Alle Betroffenen, für die im Jahr 2019 Kürzungen wegen angeblicher Unangemessenheit der Unterkunftskosten erfolgten, erhalten Nachzahlungen mit der Differenz zwischen den sich aus 1. bis 3. ergebenden und den bisher anerkannten Unterkunftskosten.

5. Alle Betroffenen, für die im Jahr 2018 Kürzungen wegen angeblicher Unangemessenheit der Unterkunftskosten erfolgten, erhalten Nachzahlungen mit der Differenz zwischen den sich aus 1. bis 3. ergebenden und den bisher anerkannten Unterkunftskosten.

6. Der Landrat wird beauftragt, ein neues Konzept für die angemessenen Mieten, Heizkosten und weiteren Nebenkosten erstellen zu lassen, das die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dessen Entscheidungen vom 30.01.2019 berücksichtigt.

7. Mit der Erstellung dieses Konzepts soll ein anderes als das bisher für den HSK tätige Unternehmen beauftragt werden.“

(Über die 7 Punkte soll getrennt abgestimmt werden.)

Begründung und Erläuterung:
Das Bundessozialgericht hat am 30.01.2019 über fünf Verfahren zu den Kosten der Unterkunft für Grundsicherungsempfänger entschieden. In allen Verfahren ging es um Konzepte, die nach einer sehr ähnlichen Methodik und von demselben Unternehmen wie das Konzept für den HSK erstellt worden waren.

Im Terminbericht Nr. 2/19 des BSG zu dem Ergebnis dieser Verfahren heißt es u.a.

“Nicht zulässig ist es jedoch, wenn ein Jobcenter, das den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ansieht, innerhalb dieses Vergleichsraums die Städte und Gemeinden in mehrere Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen aufteilt. Denn für diese Aufteilung gibt es keine rechtliche Begründung, insbesondere können durch die Bildung von Wohnungsmarkttypen die Voraussetzungen für die Bildung und die Rechtsfolgen eines Vergleichsraums nicht geändert werden. Zudem mangelt es in den vorliegenden Verfahren für die einzelnen Wohnungsmarkttypen an einer sie rechtfertigenden sachlichen Herleitung.

Andernfalls sind mangels in rechtlich zulässiger Weise bestimmter Angemessenheitsgrenze die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft diesem Bedarf zugrunde zu legen, begrenzt durch die Werte nach dem WoGG plus einen Zuschlag von 10%.

B 14 AS 346/13

Das Urteil des LSG ist aufgehoben worden, weil das LSG die Entscheidung des beklagten Jobcenters als rechtmäßig angesehen hat, das gesamte Kreisgebiet als einen einheitlichen Vergleichsraum zugrunde zu legen, aber in fünf Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete zu untergliedern.”

Die Bildung eines einzigen Vergleichsraums (hier für den Kreis Segeberg) und die Aufteilung in mehrere sog. Wohnungsmarkttypen entsprechen exakt der Vorgehensweise des HSK.

Mit diesen Urteilen des BSG haben sich die seit Jahren und wiederholt geäußerten gravierenden Bedenken (vgl. z.B. den Antrag unserer Fraktion vom 04.06.2018) gegen das Konzept des HSK bestätigt. Die bisher von den Sozialämtern im HSK angenommenen Mietobergrenzen sind für viele Betroffene viel zu gering. Da keine Chance bestand, zu den von den Sozialämtern akzeptierten Höchstmieten eine Wohnung zu finden, wurden von den Sozialämtern die Regelleistungen teilweise drastisch gekürzt. Da das Unterkunftskostenkonzept nach der aktuellen Rechtsprechung des BSG offensichtlich rechtswidrig ist, muss es außer Kraft gesetzt werden. Das BSG hat selbst als Ersatzlösung die Tabellenwerte nach dem Wohngeldgesetz mit 10% Sicherheitszuschlag bestimmt.

Damit keine weitere Benachteiligung der Betroffenen eintritt und unnötige Sozialgerichtsverfahren vermieden werden, sollte die Umsetzung unverzüglich erfolgen. Aus Gerechtigkeitsgründen sollten auch die unberechtigten Kürzungen des laufenden und des letzten Jahres korrigiert werden.

Weitere Infos hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=8862
und
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/rentnerin-aus-brilon-erhaelt-nachschlag-zu-mietkosten-id216496337.html

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