Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Beschluss über Beteiligung am Flughafen verschoben

By admin at 10:30 am on Sunday, February 28, 2021

Einen Teil-Erfolg erzielte die SBL-Fraktion am Freitag im Kreisausschuss beim Thema Flughafen Paderborn/Lippstadt. Zwar wurde der von der SBL beantragte Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft nicht beschlossen. Aber der von Landrat und Kreisverwaltung vorgelegte Vertrag zur Fortsetzung der Beteiligung für mindestens 7 weitere Jahre wurde auch nicht beschlossen. Stattdessen erfolgte eine Vertagung.

In ihrem Antrag hatte die SBL darauf aufmerksam gemacht, dass sich nach dem Ausstieg der 3 kommunalen Gesellschafter Stadt Bielefeld, Kreis Gütersloh und Kreis Lippe (Detmold) aus der Gesellschaft die Verhältnisse erheblich verändert haben. Denn nach der Übernahme der frei werdenden Gesellschaftsanteile durch den Kreis Paderborn hält dieser als Mehrheitsgesellschafter etwa 78% der Anteile. Mit mehr als 75% Beteiligung kann er alle Beschlüsse alleine fassen, z.B. den Gesellschaftsvertrag oder den Zweck der Gesellschaft ändern. Die anderen verbleibenden Gesellschafter (HSK, Kreis Soest, Kreis Höxter) sind nur noch finanziell beteiligt. Irgendeinen Einfluss haben sie nicht mehr. Und die rückwirkend zum Jahreswechsel ausscheidenden Gesellschafter erhalten bessere Konditionen als sie dem HSK bisher angeboten worden waren: Sie müssen nur für 5 statt für 7 Jahre sich an max. 2,5 Mio Euro jährlichem Verlust der Gesellschaft beteiligen.

Die Kreisverwaltung wurde daher aufgefordert, neu mit dem Kreis Paderborn zu verhandeln. Auch Vertreter anderer Fraktionen erklärten, dass der HSK keine schlechteren Bedingungen als andere kommunale Gesellschafter akzeptieren dürfe. Die Verhandlungen sollen gemeinsam mit dem Kreis Soest geführt werden.

Vielleicht gelingt es ja bis zur nächsten Kreistgssitzung doch noch, dass auch CDU, SPD und FDP sich der Ansicht ihrer Kolleg*innen z.B. im Kreis Gütersloh anschließen und den Austritt mittragen?

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Dezentrale Impfangebote statt Impfzentrum

By admin at 11:20 pm on Friday, February 26, 2021

“Der Landrat wird beauftragt, sich auf Landesebene und auf Kreisebene dafür einzusetzen, dass das Impfzentrum durch dezentrale Impfangebote gegen Sars-CoV-2 ersetzt wird.”
Das hat der Kreisausschuss des HSK heute auf Antrag der SBL-Fraktion einstimmig beschlossen.

Zur Begründung hat die SBL darauf hinhgewiesen, dass sich das Impfzentrum sich leider sowohl als ineffektiv als auch für viele Impfkandidaten als sehr aufwändig erwiesen. Seit dem Start wird dort etwa nur eine halbe Impfung je Mitarbeiterstunde durchgeführt. Dies führt allein zu Personalkosten von mehr als 100 Euro je Impfung, plus Raumkosten und Sachkosten. Seit der heutigen Sitzung ist bekannt, dass die Raum- und Sachkosten bis Juli etwa 2,3 Mio Euro beetragen werden, also noch einmal weitere etwa 40 Euro je Impfung.

Mobile Impfteams in Alten- und Pflegeheimen schaffen das acht- bis neunfache an Impfungen, trotz vieler mobilitätseingeschränkter Patient*innen.

Die Buchung von Impfterminen im Impfzentrum ist umständlich und unzuverlässig; Terminänderungen sind fast unmöglich.
Die Anreise insbesondere aus weit von Olsberg entfernten Dörfern ist mit sehr hohem Aufwand verbunden. Selbst wenn ein Fahrdienst mit Pkw zur Verfügung steht, ergeben sich dadurch für ein älteres Ehepaar 2 x 2 = 4 Tagesreisen.

Das Impfzentrum sollte daher durch Impfungen in Hausarztpraxen (Vergütung dort z.B. pro Impfung gegen Grippe: 7,95 Euro) und andere dezentrale Impfangebote in bestehenden Einrichtungen ersetzt werden. Das Handling aller 3 bisher zugelassenen Impfstoffe lässt dies zu. Im Landkreis Nordwestmecklenburg läuft seit 6 Wochen bereits ein Pilotprojekt für die Durchführung der Impfungen in Hausarztpraxen. Auch im Landkreis Osnabrück bestehen solche Angebote schon; weitere Kreise in Niedersachsen werden in der nächsten Woche folgen.

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Der verborgene Flughafen …

By admin at 8:37 pm on Thursday, February 25, 2021

Morgen findet die Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2021 statt. Beginn ist um 14 Uhr in der Musikakademie des HSK in Bad Fredeburg. In diesem Jahr ist nicht der Kreistag zuständig, sondern die Aufgaben wurden wegen der Pandemie auf dem Kreisausschuss delegiert.

Die SBL-Fraktion hat 10 Anträge zum Kreishaushalt eingebracht. Einer davon betrifft die Beteiligung des HSK am Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden.

Der Antrag der SBL:

“Der HSK tritt aus der Flughafengesellschaft Paderborn/Lippstadt aus, zu denselben Bedingungen wie der Kreis Gütersloh.

Begründung und Erläuterung:
Mittlerweile haben 3 der bisher 7 kommunalen Gesellschafter ihren Ausstieg beschlossen und die Konditionen mit dem Kreis Paderborn als Mehrheitsgesellschafter vereinbart, der die Anteile übernimmt. Der Kreis Paderborn hält dann etwa 78% der Anteile, so dass er nach GmbHG und nach dem Gesellschaftsvertrag alle Entscheidungen (auch z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrages) alleine beschließen kann. Die 3 anderen noch verbliebenen Gesellschafter haben mit zusammen weniger als 25% Anteil keinerlei Einfluss mehr und keine sog. Sperrminorität. Am 22.02.2021 hat der Kreisausschuss des Kreises Gütersloh in öffentlicher Sitzung einstimmig den von Landrat und Kreisverwaltung verhandelten Ausstiegsplan beschlossen, rückwirkend zum 01.01.2021.
Außerdem hat der HSK mit dem Kreis Paderborn eine sehr teure Lösung vereinbart. Während andere Kreise nur 5 Jahre lang für den anteiligen Verlustausgleich aufkommen müssen, sollen es beim HSK 7 Jahre sein. Weitere gravierende Nachteile des von der Kreisverwaltung vorgelegten Vertragsentwurf können wegen der Nichtöffentlichkeit hier nicht dargestellt werden.
Der Flughafen Paderborn/Lippstadt hat zudem eine sehr ungünstige Zukunftsperspektive. Dies zeigt sich auch daran, dass er im letzten Jahr unter allen deutschen Flughäfen den stärksten relativen Rückgang der Passagierzahlen hatte. Die Erfolgsaussichten für das vorgelegte Restrukturierungskonzept sind gering, und die Bedeutung des Flugverkehrs wird wegen des Klimaschutzes und der Folgen der Pandemie weiter abnehmen.
Die Grundlagen haben sich also gegenüber den vom Kreistag des HSK am 09.10.2020 gefassten Beschlüssen wesentlich verändert.”

Anscheinend ist der Antrag für Landrat und Kreisverwaltung unbequem. Denn heute mittag teilte die Kreisverwaltung den Kreistagsmitgliedern mit, dass dieser Antrag im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden soll, und erst nach der Beschlussfassung über den Kreishaushalt.
Das ist nicht akzeptabel. Denn das Thema ist öffentlich zu beraten und außerdem haushaltsrelevant. Auch im Kreis Gütersloh hat der Kreisausschuss am Montag in öffentlicher Sitzung den Austritt aus der Flughafengesellschaft beschlossen.
Hier ist die Beschlussvorlage nachzulesen:
https://ratsinfo.kreis-guetersloh.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdgZBN2un0WUOnp-4gouMyDntDn5gbaQuL36lH8zXgN4/Beschlussvorlage_5388.pdf

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Gesundheitsschutz nur wenn es “passt”?

By admin at 12:39 pm on Friday, February 19, 2021

Kommunale Gremien dürfen auch in Pandemiezeiten tagen; das ist rechtlich geklärt. Aber wie geht man in der Praxis damit um? Einige Kommunen führen fast gar keine Gremiensitzungen mehr durch, andere fast alle.

Mißtrauisch kann man dann werden, wenn die Richtung stark wechselt, wie aktuell im HSK.

Gestern tagte im Kreishaus in Meschede der Gesundheits- und Sozialausschuss. Die Sitzung dauerte fast 4 Stunden, und im Sitzungssaal befanden sich mehr als 40 Personen. Mehr als 2 Stunden lang ging es allein um die Neufassung des Bedarfslans für den Rettungsdienst, mit Auswirkungen auf die Standorte der Rettungswachen und der Notarztstandorte. Der längste Wortbeitrag (außer dem fast einstündigen Einführungsvortrag) kam übrigens von einem Mitglied der CDU-Fraktion, der eine mehrere Seiten lange Erklärung einer Parteikollegin vorlas…

Das Ausschussmitglied der SBL beantragte am Ende des ersten Tagesordnungspunktes, 7 der weiteren 12 Punkte auf einen weiteren Sitzungstermin zu vertagen. Es sollten jetzt nur noch die Tagesordnungspunkte behandelt werden, die für die in der nächsten Woche im Kreistag stattfindende Beratung des Kreishaushalts relevant sind. Dies lehnte die Mehrheit aus CDU und FDP ab.

Der SBL-Vertreter stellte den weiteren Antrag, nach 2 Stunden eine 10minütige Lüftungspause einzulegen. Denn es dürfte allgemein bekannt sein, dass Lüftung gegen die Verbreitung von Aerosolen hilft. Auch dies wurde von der CDU/FDP-Mehrheit abgelehnt.

Besonders erstaunlich ist dieses Verhalten, wenn man auf die Sitzungsplanung für die kommende Woche schaut. Eigentlich sollte der gesamte Kreistag am Freitag, 26. Februar, den Kreishaushalt beraten und beschließen. Die Haushaltsdebatte gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Kreistags. Doch diese Kreistagssitzung wurde abgesagt und wird durch eine Sitzung des Kreisausschusses ersetzt. Dem gehören nur 17 stimmberechtigte Mitglieder an, statt 55 im Kreistag. Und eine weitere wichtige “Eigenschaft” hat der Kreisausschuss: Während die CDU im Kreistag seit November keine Mehrheit mehr hat, besitzt sie diese noch im Kreisausschuss. Dort kann sie mit 9 von 17 Mitgliedern alleine entscheiden. Zufall?

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Verzockt mit dem Flughafen

By admin at 9:44 am on Wednesday, February 17, 2021

Bekanntlich steckt der Flughafen Paderborn/Lippstadt in einer großen Krise. Wegen gravierender finanzieller Probleme wurde im September ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Alle Gläubiger (vor allem Sparkasse Paderborn, Kommunale Zusatzversorgungskasse und Arbeitsverwaltung) haben am 29.01.2021 dem Insolvenzplan zugestimmt. Aktuell kommt noch der Rückgang der Passagierzahlen hinzu, der für diesen Flughafen so hoch ist wie für keinen anderen Flughafen.

Der HSK ist am Flughafen in Büren-Ahden mit etwa 4% beteiligt. Ursprünglich gab es 7 kommunale Gesellschafter: 6 Kreise und eine kreisfreie Stadt. Der Kreis Paderborn war bereits Mehrheitsgesellschafter mit etwa 56% der Anteile. Die Kreise Gütersloh und Lippe (Detmold) sowie die Stadt Bielefeld beschlossen allerdings schon vor etwa einem halben Jahr ihren Ausstieg aus der Gesellschaft. Bielefeld und der Kreis Paderborn einigten sich schnell und schlossen einen Vertrag über die Modalitäten ab.
In der Sitzungsvorlage der Stadt Bielefeld steht:
“Der Kreis Gütersloh ist hingegen nicht bereit, über die bestehenden Verpflichtungen hinaus weitere finanzielle Mittel für die Flughafen GmbH bereit zu stellen. Der zusätzliche Mittelbedarf für die Restrukturierung wird kritisch gesehen und es bestehen hohe Zweifel an der Zukunftsfähigkeit des Flughafens auch nach einer Re-Dimensionierung. Vor diesem Hintergrund hat der Kreisausschuss beschlossen, dass über die Konditionen eines möglichen Ausstiegs aus der Gesellschaft verhandelt werden solle. …
Ohne das erforderliche Kapital wird eine Sanierung der Flughafen GmbH nicht gelingen. Der Stadt Bielefeld ist jedoch nicht daran gelegen, die Verluste der Flughafen GmbH aktuell und auch zukünftig weiter auszugleichen und weiterhin das bestehende wirtschaftliche Risiko des Betriebes mitzutragen. Vor diesem Hintergrund ist ein Ausstieg der Stadt Bielefeld aus der Gesellschaft sowie aus den bestehenden Pflichten ratsam.”

Das nahm die SBL-Kreistagsfraktion zum Anlass, am 03.09.2020 die Übernahme dieses Bielefelder Modells durch den HSK zu beantragen:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTfiiEKlBpDUJB_Yfdnhrmm_4TCJMPyQNT157gGC0c3k/Anlage_2_SBL-Antrag_vom_03.09.2020.pdf
Landrat und GroKo hängen jedoch am Flughafen in Büren-Ahden. Auf Vorschlag der Kreisverwaltung wurde daher vom Kreistag am 09.10.2020 der Antrag der SBL abgelehnt und stattdessen beschlossen, in der Gesellschaft zu bleiben:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXlyfE6gnnVp-2hlidB6emOVmX1EFw433cCt3lxmP63_/Beschlusstext_9-1557_-oeffentlich-_Kreistag_09.10.2020.pdf
968.000 Euro soll der HSK für das Sanierungskonzept beisteuern und außerdem 7 Jahre lang bis zu 100.000 Euro vom Betriebsverlust tragen (4% von 2,5 Mio Euro), insgesamt bis zu 1,668 Mio Euro. Die Verlustbeteiligung für 7 Jahre war ein wesentlicher Teil der Gespräche zwischen Kreisverwaltung des HSK und dem Kreis Paderborn.
Falls im Jahr 2026 der Betriebsverlust des Flughafens insgesamt 2,5 Mio Euro übersteigt, kann der HSK dann aussteigen.

Doch nun haben sich auch die Kreise Gütersloh und Lippe mit dem Kreis Paderborn geeinigt. Sie halten jeweils etwa 8%, also einen doppelt so hohen Anteil wie der HSK. Der Kreisausschuss in Gütersloh soll am 22.02.2021 das ausverhandelte Ausstiegskonzept beschließen, mit dem der Ausstieg rückwirkend zum 01.01.2021 vollzogen wird:
https://ratsinfo.kreis-guetersloh.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdgZBN2un0WUOnp-4gouMyDntDn5gbaQuL36lH8zXgN4/Beschlussvorlage_5388.pdf
Der Kreis Lippe war an den Verhandlungen beteiligt und plant den gleichen Beschluss.

Daraus ergeben sich für den HSK zwei größere Probleme:
1. Die finanziellen Konditionen für diese beiden Kreise entsprechen denen des HSK, mit einem wesentlichen Unterschied: Sie übernehmen den Verlustanteil nur für 5 und nicht für 7 Jahre. Das gilt dann automatisch auch für die Stadt Bielefeld. Bleibt der HSK trotzdem bei 7 Jahren oder verhandelt er neu mit dem Kreis Paderborn? Die Beibehaltung der 7 Jahre wäre ein Zeichen für sehr schlechte Verhandlungsergebnisse des Landrats und der HSK-Verwaltung.
2. Mit der Übernahme der Anteile von der Stadt Bielefeld und den Kreisen Gütersloh und Lippe steigt die Beteiligung des Kreises Paderborn an der Flughafengesellschaft auf etwa 78%. Ab 75% Anteil kann ein Gesellschafter alle grundlegenden Entscheidungen alleine treffen (§ 53 GmbHG), z.B. auch den Gesellschaftsvertrag ändern. Die verbleibenden 3 weiteren Gesellschafter (HSK, Kreis Soest, Kreis Höxter) haben keinerlei Einfluss mehr, aber sie dürfen zahlen. Wie sichert der HSK Minderheitenrechte für die verbleibenden Gesellschafter? Drängt er darauf, diese im Gesellschaftsvertrag festzuschreiben?

Die beste Lösung wäre gewesen, spätestens im Herbst 2020 wie 3 andere Gesellschafter den Ausstieg zu beschließen. Noch ist es dafür nicht zu spät…

Gestern stand die Beteiligung des HSK an der Flughafengesellschaft auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses des HSK. Doch leider setzte der Vorsitzende (SPD) das Thema in den nichtöffentlichen Sitzungsteil an. Der Antrag der SBL, das Thema weiter öffentlich zu behandeln, wurde von der GroKo abgelehnt. So können wir leider nicht von den Beratungen im Ausschuss berichten, und ob Kreisverwaltung und GroKo das Ergebnis überhaupt bekannt war und ob sie einen neuen Vorschlag einbringen???
Weiter geht es am 26.02. im Kreistag.

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Statt Polemik Chancen des Vogelschutzgebiets nutzen

By admin at 12:40 am on Sunday, February 14, 2021

Hohe Wellen schlägt derzeit das geplante Vogelschutzgebiet Brilon-Marsberg, das auf Initiative des Verein für Natur und Vogelschutz (VNV) ausgewiesen werden soll und wo im Verfahren bis zum 30. April die Grundeigentümer Einwendungen einlegen können. Zum einen werden erhebliche Vorwürfe gegen den VNV erhoben: *Stickum habe der Verein umfangreiche Ornithologische Kartierungen vorgenommen* (WP), und gleichzeitig wird von Vertretern von CDU/SPD und FDP die Sachkompetenz des Vereins in Frage gestellt. Umso erstaunlicher ist dieser Aufschrei, wenn man weiß , dass der VNV seit Jahrzehnten sowohl für den Hochsauerlandkreis als auch für das Landesamt für Naturschutz (LANUV) seine Sachkompetenz zur Verfügung stellt. Und warum werden diese Vorwürfe an einen Verein gerichtet, der nichts anderes gemacht hat, als seine Aufgabe zu erfüllen: Nämlich sich wirksam für den Vogelschutz einzusetzen? Unverständlich.

An die Speerspitze einer Allianz gegen das geplante Vogelschutzgebiet hat sich der Landwirtschaftsverband Meschede gestellt. Genauso wie der VNV sich wirksam für den Vogelschutz einsetzt, ist es das gute Recht des Verbandes sich für seine Mitglieder einzusetzen. Die Frage ist allerdings, ob es den Mitgliedern nutzt, wenn eine Allianz gegen das Vogelschutzgebiet geschmiedet wird. Es stellt sich die Frage, ob die Mitglieder des Landwirtschaftsverbandes überhaupt durch diese Ausweisung solche Nachteile haben, wie allenthalben kolportiert wird, oder ob nicht auch für sie die Vorteile durchaus überwiegen: Wenn man die Chancen nutzt, die eine solche Ausweisung für die Regionalentwicklung bieten.

Faktisch wird es zunächst einmal durch die Ausweisung des Vogelschutzgebietes für die meisten Betriebe keine Verschlechterung geben, da die Ausweisung zunächst einmal das Ziel hat, dass sich die Lebensbedingungen der geschützten Vogelarten nicht verschlechtern. Darüber hinausgehende Maßnahmen können nur in Absprache mit den Betrieben erfolgen und sind entschädigungspflichtig.

Sollte nicht der Landwirtschaftsverband auch in unserer Region und im Interesse seiner Mitglieder in stärkerem Maße darauf drängen, dass keine weitere Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung eintritt und dass statt dessen die Landwirtschaft für diesen ökologischen Beitrag hinreichend entschädigt wird? Genau diese Möglichkeit wird durch ein solches Schutzgebiet gegeben. Das Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht ist hierfür ein hinreichendes Beispiel.

Erstaunlich ist, wer sich nun weiterhin zu dieser Allianz gegen das geplante Schutzgebiet gesellt: Die SPD-Kreistagsfraktion verkündet lauthals: „Die still und heimlich beabsichtigte Ausweisung eines Vogelschutzgebietes auf Teilen der Briloner und Marsberger Stadtgebiets wird die Region in ihren Entwicklungsmöglichkeiten gegen die heimische Wirtschaft und gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unweigerlich einschränken. Dies ist ein Affront gegen die heimische Wirtschaft und gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben“, so der Fraktionsvorsitzende der SPD–Kreistagsfraktion Reinhard Brüggemann. Welche ArbeitnehmerInnen will die SPD mit einer solchen Plattitüde, die nichts mit der Realtität zu tun hat, wieder gewinnen? Oder soll hier einfach nur Polemik gegen den Naturschutz gemacht werden? Ins gleiche Horn stößt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese, der allerdings das Augenmerk auf die „gebeutelten“ Landwirte richtet. Warum nutzt Herr Wiese nicht die Chance, mit der Ausweisung des Vogelschutzgebiets stärker ökologische Standards zur Förderung der heimischen Land- und Forstwirtschaft umzusetzen? Der durch den Klimawandel und das damit verbundene Baumsterben arg gebeutelten Forstwirtschaft wäre durch eine ökologische Ausrichtung der Förderung, z.B. durch Unterstützung der natürlichen Wiederbewaldung, Einbeziehung der natürlichen Sukzessionsentwicklung und stärkere Förderung von Naturschutzmassnahmen, mehr geholfen als durch das gegenwärtig praktizierte Gießkannenprinzip mit pauschaler 100 Euro / ha Förderung und der Forstgeräteförderung, die vermutlich bei nur wenigen Großbetrieben hängenbleibt.

Offensichtlich ist bei vielen politischen und Verbandsvertretern noch nicht angekommen, dass wir uns im Zeitalter des Artensterbens befinden, dass nur durch eine darauf ausgerichtete Förderung ökologische und ökonomische Interessen in Einklang zu bringen sind und dass es sich hierbei um eine zukunfstorientierte Regionalentwicklung handelt.

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Rettungsdienst droht (kein) Kollaps?

By admin at 11:25 am on Friday, February 12, 2021

Der HSK antwortet mit der Sitzungsdrucksache 10/97 auf den anonymen Brief von Mitarbeitenden des Rettungsdienstes.
In seiner Antwort auf die Anfrage der SBL-Fraktion vom 19.01.2021 zu Situation beim Rettungsdienst verweist die Verwaltung auf diese Drucksache.

Von Anfang an ….
…. zunächst zum anonymen Brief
Mit einem Brandbrief machen Mitarbeiter des Rettungsdienstes im Hochsauerlandkreis Mitte Januar 2021 die Öffentlichkeit auf offenbar gravierende Missstände aufmerksam.

Einige ihrer Kritikpunkte:

  • Mehrmalige Beschwerden im internen Bereich an die Verwaltung des Rettungsdienstes seien ignoriert worden.
  • Knapp 10% der gut ausgebildeten Mitarbeiter hätten seit August 2020 den Rettungsdienst – teils aufgrund von schlechten Arbeitsbedingungen wie den miserablen Dienstzeiten – verlassen.
  • Es fehle vor allem an den gut ausgebildeten Notfallsanitätern.
  • Aufgrund von Personalabgängen käme es zu Einschränkungen beim Besetzen der Rettungswagen an der Rettungswache Meschede.
  • Die Einsatzzahlen hätten sich erhöht und so komme es oft dazu, dass ein Rettungswagen aus einer benachbarten Stadt oder eines Nachbarkreises zum Einsatz kommen müsse, wobei dann die erforderliche Hilfsfrist von 12 Minuten deutlich überschritten werde.
  • Der Rettungsdienst im HSK hielte keinen adäquaten Rettungsdienst vor, sondern nur das, was gerade gefordert wird.
  • Im Rahmen neuer Dienstvereinbarungen (die weitere Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen bedeuten) solle den Mitarbeitern weiter die Motivation genommen werden.
  • Alle Arbeitgeber im Umkreis böten bieten bessere Konditionen als der HSK.
  • Aktuell beschaffe der HSK die schlechtesten Rettungswagen der letzten Jahrzehnte (schlechte Federung und hoher Lärmpegel).
  • Die zukünftige Dienstbekleidung sei hinsichtlich der Farbgestaltung unglücklich gewählt und wird so verbalen Belästigungen Vorschub leisten.
  • Last not least fordern die Urheber des Schreibens einen Mitarbeiterwechsel in der Betriebsleitung und sie fordern den Landrat und alle anderen Adressaten auf, sich der Sache anzunehmen.

Antwort des Arbeitgebers
Mit Drucksache 10/97 vom 08.02.2021 reagiert der Hochsauerlandkreis und stellt auf 8 Seiten seine Sicht der Dinge dar. Die Kurzfassung könnte lauten „Alles ist gut“.
Hier einige Punkte:
Die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen der Betriebsleitung, den Sachgebieten und den Rettungswachen wird auf verschiedenen Wegen gewährleistet wie regelmäßige Dienstbesprechungen, Arbeitskreise und Versendung von Anweisungen, Informationen, Protokollen etc.

Tatsächliche Personalabgänge vom 01.08.2020 bis zum 31.01.2021 beliefen sich auf insg. 12,72 Personen davon 5,42 Notfallsanitäter.

Nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Dienstplanung müssten zum 01.01.2027 ca. 70% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, abhängig von der Vorhaltung der verschiedenen Einsatzfahrzeuge, über die Notfallsanitäter-Qualifikation verfügen. Dem Kreistag würde jährlich die Anlage A zum Rettungsdienstbedarfsplan, s. Drucksache 9/1472, zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Kreistag hätte in seiner Sitzung am 05.06.2020 der Anlage A, und damit einer Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze, zugestimmt. Entgegen der Behauptung in dem Schreiben hätte der Hochsauerlandkreis im vergangenen Jahr 2 Notfallsanitäter von anderen Arbeitgebern eingestellt.

Soweit die Fahrzeugbesetzung kritisiert wird, sei festzustellen, dass der Hochsauerlandkreis die Fahrzeuge entsprechend § 4 Abs. 3 und 4 RettG besetzte. Der Bedarfsplan und die mit den Kostenträgern abgestimmte Gebührenkalkulation ließe eine darüber hinaus gehende dauerhafte Besetzung von RTWs mit 2 Notfallsanitätern nicht zu.

Dass sich die Einsatzzahlen seit der letzten gutachterlichen Betrachtung insgesamt erhöht haben, wäre zutreffend, allerdings nicht um ein Vielfaches. Insgesamt sei für den Rettungsdienst des Hochsauerlandkreises im Jahr 2020 coronabedingt das Einsatzaufkommen in der Notfallrettung zurückgegangen, während im Bereich des Krankentransports das Einsatzaufkommen gestiegen wäre.

Die Verfasser des Schreibens hätten berichtet, dass ein Einsatz eines fremden RTWs im Stadtgebiet Sundern 1,5 Stunden dauert. Es müsse zwischen der Hilfsfrist und der Einsatzdauer unterschieden werden. Abhängig vom Einsatzort im Stadtgebiet Sundern und dem Zielkrankenhaus dauerten auch die Einsätze des RTW Sundern bis zur Rückkehr auf die Wache 1,5 Stunden.

Ende des Jahres 2019 sei in einer Wachleitersitzung vereinbart worden einen Arbeitskreis einzuberufen, um einen neuen Entwurf der Dienstvereinbarung zu erarbeiten. Der Entwurf der Dienstvereinbarung wäre vor der Wachleitersitzung im August 2020 an die Wachleiter versandt, damit der Entwurf der Dienstvereinbarung auf den Rettungswachen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprochen werden konnte. Anlässlich der Wachleiteitersitzung wären die Rückmeldungen diskutiert und zum Teil in den Entwurf der Dienstvereinbarung aufgenommen worden. In mehreren konstruktiven Gesprächen mit dem FD Personal und dem Personalrat seien die verschiedenen Kritikpunkte besprochen worden. Aufgrund der Corona-Pandemie wäre es jedoch bislang nicht möglich, den aktuellen Entwurf mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Rettungswachen zu besprechen.

Die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Hochsauerlandkreis richte sich nach den Vorschriften des TVöD. Bei der Erarbeitung der neuen Dienstvereinbarung seien auch die Dienstvereinbarungen der Nachbarkreise ausgewertet worden. Einzelne Regelungen aus den verschiedenen Dienstvereinbarungen zu vergleichen, wäre jedoch nicht zielführend. Vielmehr seien die Dienstvereinbarungen als Gesamtpaket zu bewerten.

Die pauschale Aussage, dass es sich um die schlechtesten Rettungswagen der letzten Jahrzehnte handele, sei schon alleine aufgrund des technischen Fortschritts unzutreffend. Die Fahrzeuge entsprächen zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt dem Stand der Technik und seien verkehrssicher. Sie würden von den Herstellern bundesweit vertrieben. Im letzten Jahr hätten Lärmmessungen in den verschiedenen Fahrzeugmodellen stattgefunden. In keinem Modell sei der zulässige Wert überschritten worden. Die Blattfederung wäre erheblich weniger störanfällig, so dass Ausfallzeiten und Unterhaltskosten der Fahrzeuge deutlich reduziert werden können. Allerdings seien die Fahrzeuge eventuell etwas härter gefedert. Dies sei kein Mangel, sondern entspräche dem Stand der Technik.

Die Anschaffung der neuen Schutzkleidung werde seit Herbst 2019 vorbereitet. … . Der Arbeitskreis hätte sich in einer Sitzung am 27.02.2020 verschiedene Modelle der Hosen, auch das jetzt angebotene Modell angesehen und keine Einwände gehabt. Letztlich habe sich der Arbeitskreis für den jetzt angebotenen Hosentyp ausgesprochen. Am 21.09.2020 wäre neben der eigentlichen Beschaffungsmaßnahme der aktuelle Entwurf der zugehörigen Dienstvereinbarung mit Ansichtsmuster von vorne und hinten an die Wachleiter versandt worden. Die Wachleitersitzung musste coronabedingt abgesagt werden. Rückmeldungen zu den übersandten Unterlagen gab es nicht. Erstmals am 26.11.2020, nach der Submission, hätte sich ein Personalratsmitglied und Mitarbeiter an den Sachbearbeiter gewandt und die Farbgestaltung der Hose thematisiert. In einem Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten sei vereinbart worden, dass geprüft wird, in wieweit noch farbliche oder gestalterische Änderungen möglich sei. Aus vergaberechtlichen Gründen könne diese Abstimmung derzeit noch nicht erfolgen.

Die Verfasser des anonymen Schreibens unterstellten, dass der stellv. Betriebsleiter eigenmächtig eine Rufbereitschaft angeordnet habe. Dies sei unzutreffend. In Abstimmung mit dem Fachdienstleiter und der Sachgebietsleitung 38/3 hätte der stellv. Fachdienstleiter am 18.03.2020 „Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versandt. Darin wäre u.a. die Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der dienstfreien Zeit thematisiert worden. Zur Klarstellung sei mit einer Folgemeldung am 20.03.2020 darauf hingewiesen worden, dass es sich ausdrücklich nicht um Bereitschaftsdienst handele. Nach Rücksprache des Personalamtes mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband seien dann doch die Voraussetzungen des Bereitschaftsdienstes bejaht worden, obwohl der KAV zuvor einem anderen Kreis eine abweichende Auskunft gegeben hätte.

So geht es weiter …
Die Drucksache aus der wir hier Auszüge zitierten ist Bestandteil der Tagesordnung der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 18.02.2021.

Das gibt es auch schriftlich.
Hier der Link zur Verwaltungsvorlage 10/97:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdwgY9Deg6zRmZ7c3FBViU6rpaNc2qpULAiEf5_v3BVm/Vorlage_10-97.pdf

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Im Februar tagen Ausschüsse und der Kreistag

By admin at 10:25 am on Monday, February 8, 2021

Voraussichtlich am Freitag 26.02.2021 findet die nächste Kreistagssitzung statt, voraussichtlich in Fredebeurg. Im Mittelpunkt steht dann die Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2021.
Im Vorfeld tagen die Fachausschüsse im Kreishaus in Meschede. Den Auftakt machte am 04.02.2021 der neu installierte Bauausschuss. Die Sitzung des Umweltausschusses ist auf den 11.02.2021 terminiert, die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus auf den 16.02.2021 und die des Gesundheits- und Sozialausschusses auf den 18.02.2021.

SBL beantragt Berichte

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste, stellte am 02.02.2021 je einen Antrag für den Gesundheits- und Sozialausschuss und für den Ausschuss für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus.

Digitalisierung, An- und Abreisen zum Impfzentrum

Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses beantragt die SBL-Fraktion folgende Tagesordnungspunkte:
1. Bericht über die Digitalisierung im Kreisgesundheitsamt (insbesondere DEMIS, SORMAS, Climedo);
2. Bericht über die Organisation der An- und Abreisen aus dem Kreisgebiet zum Impfzentrum in Olsberg, insbesondere für mobilitätseingeschränkte und/oder häuslich pflegebedürftige und/oder ältere Einwohner*innen;
3. Bericht über die Beteiligung des Impfzentrums und der Heimaufsicht (“WTG-Behörde”) an der Verteilung der Impfstoffe.

Zugausfälle, Schnellbuslinie, Flughafen Büren Ahden und noch einmal Digitalisierung

Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus beantragt die SBL-Fraktion folgende Tagesordnungspunkte:

1. Bericht über die aktuelle Situation des Bahnverkehrs im HSK (Zugausfälle, Verspätungen, Einsatz der Pesa-Züge, zeitliche und inhaltliche Planung für die Sanierung der 3 Bahntunnel auf der Oberen Ruhrtalbahn);
2. Bericht über den Stand der Planungen für die Einstellung der durchgehenden Schnellbuslinie S10 nach Paderborn;
3. Bericht über die Situation des Flughafens in Büren-Ahden;
4. a) Bericht über den Stand der Umsetzung der am 16.03.2018 vom Kreistag beschlossenen “Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung des Hochsauerlandkreises”,
b) Beschluss über Maßnahmen zur schnelleren und erfolgreicheren Umsetzung der Digitalisierungsstrategie (z.B. im Gesundheitsamt und im Straßenverkehrsamt).

Über die Ergebnisse werden wir hier berichten.

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“Durchaus positive Erfahrungen mit der Aufstellung eines Vogelschutzmaßnahmenplans”

By admin at 4:43 pm on Tuesday, February 2, 2021

Die GroKo im Rat der Stadt Brilon (Bürgermeister mit CDU und SPD) lehnt das geplante Vogelschutzgebiet (VSG) „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ vehement ab. In der Ratssitzung am 28.01. äußerten die Sprecher von CDU und SPD massive Zweifel an der Kompetenz des zuständigen Landesamtes und des Verein für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis e.V. (VNV). Die GroKo befürchtet großen Schaden für die Entwicklung der Stadt Brilon.

Die Naturschutzbehörde des HSK schafft dagegen eine wesentlich differenziertere und fachlichere Betrachtung. In einer heute veröffentlichten Sitzungsdrucksache für die nächste Sitzung des Umweltausschusses des HSK (am 11.02.) weist sie darauf hin, dass er VNV “ein anerkannter Naturschutzverband und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU)” ist. “In Zusammenarbeit mit der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft erfasst der VNV seit über 30 Jahren Daten zu über 50 Vogelarten und hat für diesen Bereich eine umfangreiche Brutvogelkartierung vorgelegt. Der Antrag des VNV wurde vom Landesamt für Natur, Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (LANUV) fachlich geprüft. Das LANUV kommt zu dem Ergebnis, dass die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines VSG nach der EU-Vogelschutzrichtlinie gegeben sind.”

“FFH– und Vogelschutz-Richtlinie gehören zu den wichtigsten Beiträgen der EU zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa. Die Regelwerke werden zusammengeführt im Netzwerk NATURA 2000. Rechtsgrundlage für diese Vorhaben ist u.a. die „Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz)“.

Weiter heisst es in der Sitzungsvorlage:
“Im zukünftigen VSG sind nach §§ 23 Abs. 2, 26 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz alle Handlun-gen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Naturschutzgebie-ten führen bzw. die in Landschaftsschutzgebieten den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Demnach ist bei zukünftigen Projekten und der Umsetzung von Bauvorhaben eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich (§ 34 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz –BNatSchG). Die VV-Habitatschutz listen allerdings eine große Anzahl von Fällen auf, die einer FFH-Prüfung nicht bedürfen, weil als Regelvermutung davon ausgegangen wird, dass eine erhebliche Beeinträchtigung nicht vorliegt. Dies sind z.B. privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich im räumlichen Zusammenhang mit einer Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebes, Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen oder der forstliche Wegebau.

In der Kulisse des Vogelschutzgebietes der Medebacher Bucht wird der Grundsatz „Grundschutz (über den Landschaftsplan) und Vertragsnaturschutz“ angewandt. Des Weiteren wurden und werden zahlreiche Naturschutzmaßnahmen (z.B. extensive Grünlandnutzung, Umwandlung von nicht standortgerechten Wäldern) mit Naturschutzmitteln des Landes NRW oder durch den Einsatz von Ersatzgeldern gefördert. Gerade die in diesem Bereich stattfindende intensive Beratung durch die Untere Naturschutzbehörde, die Biodiversitätsberaterin der Landwirtschaftskammer sowie die Mitarbeiter der Biologischen Station gewährleisten einen weitestgehend konfliktfreien Umgang mit der Schutzgebietsausweisung. Im Bereich der Medebacher Bucht wurden durchaus positive Erfahrungen mit der Aufstellung eines Vogelschutzmaßnahmenplans gemacht. Da sich im Bereich der Medebacher Bucht im Aufstellungsverfahren des Vogelschutzmaßnahmenplanes alle Bevölkerungsgruppen und Interessenvertreter aus der Region einbringen konnten, findet das Werk die Zustimmung der überwiegenden Mehrheit. Vogelschutzmaßnahmenpläne sind Fachkonzepte, welche die Schutzziele der Verordnungen für die gebietsrelevanten FFH-Arten und Lebensraumtypen in der Fläche konkretisieren.

Das VSG hätte lt. Aussage des MULNV bereits deutlich früher ausgewiesen werden müssen; bedauerlicherweise hätten aber die erforderlichen Nachweise gefehlt, die jetzt nachgeliefert wurden. Die Prüfung kommt im konkreten Fall zu dem Ergebnis, dass die Beachtung der ornithologischen Kriterien die Ausweisung eines VSG verlangt.”

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Buchenwaldkahlschlag bei Schmallenberg-Kirchrarbach

By admin at 6:17 pm on Monday, February 1, 2021

Tragödie
Im Dezember 2020 wurde die SBL-Fraktion über die Rodung eines Buchenwaldes in Kenntnis gesetzt. Laut den der Kreistagsfraktion vorliegenden Angaben handelt es sich um den Buchenwald am „Ehrenberg“ bei Schmallenberg-Kirchrarbach. Ein Naturschützer schreibt:
„Seit Jahren wird da uralter Buchenwald massenhaft gerodet. Es stehen noch Reihen von alten Bäumen. Dazwischen sind schon Nadelbaum Monokulturen und Weihnachtsbäume gepflanzt. Im Gegensatz zum Hohen Knochen waren am Ehrenberg Spechthöhlen und somit Dohle, Hohltaube, Schwarzspecht, Grauspecht, Rotmilan. Der Vorfall ist eine Tragödie. …“

Fragen
Daraufhin wandte sich die SBL-Fraktion am 05.01.2021 mit diesen Fragen an den Landrat:

1. Wurden Sie über die Rodung des Buchenwaldes am „Ehrenberg“ rechtzeitig vor Beginn der Abholzungsmaßnahmen informiert?
2. Ist bei Ihrer Behörde eine Genehmigung für die Kahlschläge eingeholt worden?
3. Wie ist Ihre rechtliche Bewertung dieser Abholzungsmaßnahme?
4. Wie schätzt die Untere Naturschutzbehörde die Möglichkeiten ein, weitere legale oder illegale Kahlschlagaktionen in ökologisch wertvollen Wäldern zu verhindern?

Antwort kurz und lang
Das Antwortschreiben der Kreisverwaltung trägt das Datum vom 07.01.2021. Es „steckte“ aber erst am 21.01.2021 im virtuellen SBL-Postfach.

Die Kurzfassung

  • Der HSK hat weder eine Genehmigung für den Abholzung erteilt noch war er darüber informiert.
  • Die Einschlagmaßnahme war zulässig, weil keine Schutzgebiete betroffen sind.
  • Die Verantwortung für die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen liegt beim Eigentümer.
  • Ob der Eigentümer die artenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten hat, kann der HSK nicht beurteilen. Der Behörde fehlen dafür belastbare Informationen.
  • Um weitere Kahlschlagaktionen in Altbuchenbeständen zu verhindern, könnten aus Sicht des HSK finanzielle Förderungen zielführend sein.

Und nun die Antwort komplett:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre in der Anfrage vom 05.01.2021 gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage (der SBL): Wurden Sie über die Rodung des Buchenwaldes am „Ehrenberg” rechtzeitig vor Beginn der Abholzungsmaßnahmen informiert?
Antwort (des HSK): Nein.

Frage (der SBL): Ist bei Ihrer Behörde eine Genehmigung für die Kahlschläge eingeholt worden?
Antwort (des HSK): Nein.

Frage (der SBL): Wie ist Ihre rechtliche Bewertung dieser Abholzungsmaßnahme?
Antwort (des HSK): Nach Auskunft des zuständigen Revierleiters des Staatlichen Forstamtes Schmallenberg wurde im Bereich des Ehrenberges in den vergangenen Jahren ein Altbuchenbestand aus sehr alten Bäumen auf einer Fläche von unter 2 ha Größe aufgelichtet und mit Douglasie unterpflanzt. Ein Kahlschlag oder eine Rodung fand nicht statt. Die Ein­schlagmaßnahme war zulässig, weil im konkreten Fall Schutzgebiete nicht betroffen waren.
Für die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen ist der Eigentümer selbst verantwortlich und hat diesbezüglich eine Überprüfung der zu schlagenden Bäume vorzunehmen. Ob dies erfolgt ist und ob in dem fraglichen Bereich Horst- bzw. Höhlenbäume von der forstlichen Maßnahme betroffen waren, vermag ich nachträglich nicht zu überprüfen. Hierüber liegen der Unteren Naturschutzbehörde aber auch keine belastbaren Informationen vor. ·

Frage (der SBL): Wie schätzt die Untere Naturschutzbehörde die Möglichkeiten ein, weitere legale oder illegale Kahlschlagaktionen in ökologisch wertvollen Wäldern zu verhindern?
Antwort (des HSK): Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wäre eine finanzielle Förderung des Erhalts von Altbuchenbeständen zielführend; illegale Kahlschlagaktionen lassen sich hierdurch natürlich nicht gänzlich verhindern. In diesem Zusammenhang wird von den Waldeigentümervertretern verstärkt eine sog. CO2-Prämie gefordert, die die Klimaschutzleistungen des Waldes honoriert.

Ergänzend ist anzuführen, dass ein großer Teil der ökologisch wertvollen Buchenwälder im HSK als Naturschutzflächen über die Landschaftsplanung unter Schutz gestellt worden sind. Hier gilt eine über die im Forstrecht vorgegebene Kahlhiebsbegrenzung hinausgehende Regelung, so dass hier nahezu alle Maßnahmen einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Es ist sicherlich unbestritten, dass auch Buchenwaldflächen außerhalb von Schutzgebieten einen ökologischen Wert aufweisen und geschützt werden sollten. Aufgrund der Größe der im HSK vorhandenen Buchenwaldbestände war aber eine generelle Unterschutzstellung dieser Flächen im Rahmen der Landschaftsplanung vollständig nicht umsetzbar. Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

Das hier ist nicht unser erster „Kahlschlag-Bericht“. Wäre nicht schlecht, wenn es der letzte bliebe!

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