Der HSK antwortet mit der Sitzungsdrucksache 10/97 auf den anonymen Brief von Mitarbeitenden des Rettungsdienstes.
In seiner Antwort auf die Anfrage der SBL-Fraktion vom 19.01.2021 zu Situation beim Rettungsdienst verweist die Verwaltung auf diese Drucksache.
Von Anfang an ….
…. zunächst zum anonymen Brief
Mit einem Brandbrief machen Mitarbeiter des Rettungsdienstes im Hochsauerlandkreis Mitte Januar 2021 die Öffentlichkeit auf offenbar gravierende Missstände aufmerksam.
Einige ihrer Kritikpunkte:
- Mehrmalige Beschwerden im internen Bereich an die Verwaltung des Rettungsdienstes seien ignoriert worden.
- Knapp 10% der gut ausgebildeten Mitarbeiter hätten seit August 2020 den Rettungsdienst – teils aufgrund von schlechten Arbeitsbedingungen wie den miserablen Dienstzeiten – verlassen.
- Es fehle vor allem an den gut ausgebildeten Notfallsanitätern.
- Aufgrund von Personalabgängen käme es zu Einschränkungen beim Besetzen der Rettungswagen an der Rettungswache Meschede.
- Die Einsatzzahlen hätten sich erhöht und so komme es oft dazu, dass ein Rettungswagen aus einer benachbarten Stadt oder eines Nachbarkreises zum Einsatz kommen müsse, wobei dann die erforderliche Hilfsfrist von 12 Minuten deutlich überschritten werde.
- Der Rettungsdienst im HSK hielte keinen adäquaten Rettungsdienst vor, sondern nur das, was gerade gefordert wird.
- Im Rahmen neuer Dienstvereinbarungen (die weitere Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen bedeuten) solle den Mitarbeitern weiter die Motivation genommen werden.
- Alle Arbeitgeber im Umkreis böten bieten bessere Konditionen als der HSK.
- Aktuell beschaffe der HSK die schlechtesten Rettungswagen der letzten Jahrzehnte (schlechte Federung und hoher Lärmpegel).
- Die zukünftige Dienstbekleidung sei hinsichtlich der Farbgestaltung unglücklich gewählt und wird so verbalen Belästigungen Vorschub leisten.
- Last not least fordern die Urheber des Schreibens einen Mitarbeiterwechsel in der Betriebsleitung und sie fordern den Landrat und alle anderen Adressaten auf, sich der Sache anzunehmen.
Antwort des Arbeitgebers
Mit Drucksache 10/97 vom 08.02.2021 reagiert der Hochsauerlandkreis und stellt auf 8 Seiten seine Sicht der Dinge dar. Die Kurzfassung könnte lauten „Alles ist gut“.
Hier einige Punkte:
Die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen der Betriebsleitung, den Sachgebieten und den Rettungswachen wird auf verschiedenen Wegen gewährleistet wie regelmäßige Dienstbesprechungen, Arbeitskreise und Versendung von Anweisungen, Informationen, Protokollen etc.
Tatsächliche Personalabgänge vom 01.08.2020 bis zum 31.01.2021 beliefen sich auf insg. 12,72 Personen davon 5,42 Notfallsanitäter.
Nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Dienstplanung müssten zum 01.01.2027 ca. 70% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, abhängig von der Vorhaltung der verschiedenen Einsatzfahrzeuge, über die Notfallsanitäter-Qualifikation verfügen. Dem Kreistag würde jährlich die Anlage A zum Rettungsdienstbedarfsplan, s. Drucksache 9/1472, zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Kreistag hätte in seiner Sitzung am 05.06.2020 der Anlage A, und damit einer Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze, zugestimmt. Entgegen der Behauptung in dem Schreiben hätte der Hochsauerlandkreis im vergangenen Jahr 2 Notfallsanitäter von anderen Arbeitgebern eingestellt.
Soweit die Fahrzeugbesetzung kritisiert wird, sei festzustellen, dass der Hochsauerlandkreis die Fahrzeuge entsprechend § 4 Abs. 3 und 4 RettG besetzte. Der Bedarfsplan und die mit den Kostenträgern abgestimmte Gebührenkalkulation ließe eine darüber hinaus gehende dauerhafte Besetzung von RTWs mit 2 Notfallsanitätern nicht zu.
Dass sich die Einsatzzahlen seit der letzten gutachterlichen Betrachtung insgesamt erhöht haben, wäre zutreffend, allerdings nicht um ein Vielfaches. Insgesamt sei für den Rettungsdienst des Hochsauerlandkreises im Jahr 2020 coronabedingt das Einsatzaufkommen in der Notfallrettung zurückgegangen, während im Bereich des Krankentransports das Einsatzaufkommen gestiegen wäre.
Die Verfasser des Schreibens hätten berichtet, dass ein Einsatz eines fremden RTWs im Stadtgebiet Sundern 1,5 Stunden dauert. Es müsse zwischen der Hilfsfrist und der Einsatzdauer unterschieden werden. Abhängig vom Einsatzort im Stadtgebiet Sundern und dem Zielkrankenhaus dauerten auch die Einsätze des RTW Sundern bis zur Rückkehr auf die Wache 1,5 Stunden.
Ende des Jahres 2019 sei in einer Wachleitersitzung vereinbart worden einen Arbeitskreis einzuberufen, um einen neuen Entwurf der Dienstvereinbarung zu erarbeiten. Der Entwurf der Dienstvereinbarung wäre vor der Wachleitersitzung im August 2020 an die Wachleiter versandt, damit der Entwurf der Dienstvereinbarung auf den Rettungswachen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprochen werden konnte. Anlässlich der Wachleiteitersitzung wären die Rückmeldungen diskutiert und zum Teil in den Entwurf der Dienstvereinbarung aufgenommen worden. In mehreren konstruktiven Gesprächen mit dem FD Personal und dem Personalrat seien die verschiedenen Kritikpunkte besprochen worden. Aufgrund der Corona-Pandemie wäre es jedoch bislang nicht möglich, den aktuellen Entwurf mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Rettungswachen zu besprechen.
Die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Hochsauerlandkreis richte sich nach den Vorschriften des TVöD. Bei der Erarbeitung der neuen Dienstvereinbarung seien auch die Dienstvereinbarungen der Nachbarkreise ausgewertet worden. Einzelne Regelungen aus den verschiedenen Dienstvereinbarungen zu vergleichen, wäre jedoch nicht zielführend. Vielmehr seien die Dienstvereinbarungen als Gesamtpaket zu bewerten.
Die pauschale Aussage, dass es sich um die schlechtesten Rettungswagen der letzten Jahrzehnte handele, sei schon alleine aufgrund des technischen Fortschritts unzutreffend. Die Fahrzeuge entsprächen zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt dem Stand der Technik und seien verkehrssicher. Sie würden von den Herstellern bundesweit vertrieben. Im letzten Jahr hätten Lärmmessungen in den verschiedenen Fahrzeugmodellen stattgefunden. In keinem Modell sei der zulässige Wert überschritten worden. Die Blattfederung wäre erheblich weniger störanfällig, so dass Ausfallzeiten und Unterhaltskosten der Fahrzeuge deutlich reduziert werden können. Allerdings seien die Fahrzeuge eventuell etwas härter gefedert. Dies sei kein Mangel, sondern entspräche dem Stand der Technik.
Die Anschaffung der neuen Schutzkleidung werde seit Herbst 2019 vorbereitet. … . Der Arbeitskreis hätte sich in einer Sitzung am 27.02.2020 verschiedene Modelle der Hosen, auch das jetzt angebotene Modell angesehen und keine Einwände gehabt. Letztlich habe sich der Arbeitskreis für den jetzt angebotenen Hosentyp ausgesprochen. Am 21.09.2020 wäre neben der eigentlichen Beschaffungsmaßnahme der aktuelle Entwurf der zugehörigen Dienstvereinbarung mit Ansichtsmuster von vorne und hinten an die Wachleiter versandt worden. Die Wachleitersitzung musste coronabedingt abgesagt werden. Rückmeldungen zu den übersandten Unterlagen gab es nicht. Erstmals am 26.11.2020, nach der Submission, hätte sich ein Personalratsmitglied und Mitarbeiter an den Sachbearbeiter gewandt und die Farbgestaltung der Hose thematisiert. In einem Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten sei vereinbart worden, dass geprüft wird, in wieweit noch farbliche oder gestalterische Änderungen möglich sei. Aus vergaberechtlichen Gründen könne diese Abstimmung derzeit noch nicht erfolgen.
Die Verfasser des anonymen Schreibens unterstellten, dass der stellv. Betriebsleiter eigenmächtig eine Rufbereitschaft angeordnet habe. Dies sei unzutreffend. In Abstimmung mit dem Fachdienstleiter und der Sachgebietsleitung 38/3 hätte der stellv. Fachdienstleiter am 18.03.2020 „Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versandt. Darin wäre u.a. die Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der dienstfreien Zeit thematisiert worden. Zur Klarstellung sei mit einer Folgemeldung am 20.03.2020 darauf hingewiesen worden, dass es sich ausdrücklich nicht um Bereitschaftsdienst handele. Nach Rücksprache des Personalamtes mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband seien dann doch die Voraussetzungen des Bereitschaftsdienstes bejaht worden, obwohl der KAV zuvor einem anderen Kreis eine abweichende Auskunft gegeben hätte.
So geht es weiter …
Die Drucksache aus der wir hier Auszüge zitierten ist Bestandteil der Tagesordnung der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 18.02.2021.
Das gibt es auch schriftlich.
Hier der Link zur Verwaltungsvorlage 10/97:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdwgY9Deg6zRmZ7c3FBViU6rpaNc2qpULAiEf5_v3BVm/Vorlage_10-97.pdf