SBL beantragt Bericht des Landrats zu den Vorgängen um den Verkehrsflugplatz bei Arnsberg
Die Vorgänge rund um die Erweiterung der Start- und Landebahn am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden werfen zahlreiche und wesentliche Fragen auf:
– Wer hat dort welche Genehmigungen erteilt,
– wer war an welchen Vorgängen beteiligt,
– was funktioniert nicht an der Zusammenarbeit zwischen Kreisverwaltung des HSK und Stadtverwaltung Arnsberg und warum,
– wer hat hier wen und warum falsch informiert,
– warum wurde nicht beachtet, dass hier erhebliche Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet erfolgen,
– warum wurden die Naturschutzverbände nicht beteiligt,
– gab es eine Einflussnahme durch den CDU-Bundestagskandidaten F. Merz?
Die SBL-Kreistagsfraktion hat heute beim Landrat einen Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Kreistags (angekündigt für den 10.09.2021) beantragt:
“Bericht der Landrats über den Ablauf der Baumfällungen und Anschüttungen am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden (FAM), die Beteiligung der Behörden des HSK und der Stadt Arnsberg und die dazu gegebenen Informationen”
“Begründung und Erläuterung:
Der Fall war bereits Thema in den letzten 3 Sitzungen des Naturschutzbeirats am 04.05., am 31.05. und am 20.07.2021 sowie Gegenstand einer Anfrage unserer Fraktion vom 19.06.2021. Aus den Antworten der Kreisverwaltung im Beirat und auf unsere Anfrage ergab sich insbesondere, dass die Kreisverwaltung den Naturschutzbeirat in dessen Sitzung am 04.05.2021 über die Baumfällungen und Anschüttungen falsch informiert hatte, weil ihr weder die Baumfällungen bekannt gewesen seien noch bekannt gewesen sei, dass die Stadt Arnsberg bereits eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt habe. Außerdem sei diese Genehmigung ohne Beteiligung der UNB erfolgt, obwohl es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelte.
In der Antwort des Landrats vom 23.06.2021 an die SBL-Fraktion heißt es explizit, dass die Aussage der Kreisverwaltung, dass „auf dem Flugplatzgelände keine Baumfällungen anstünden“, „offensichtlich zu Irritationen geführt“ habe. Und weiter: „Für darüber hinausgehende Maßnahmen lag die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde noch nicht vor; dies wurde in der Beiratssitzung berichtet“. Die Naturschutzverbände wurden von der UNB erst „Anfang Juni beteiligt; eine abschließende Stellungnahme steht noch aus“.
Zu diesem Zeitpunkt waren aber großflächige Baumfällungen und Anschüttungen bereits erfolgt. Dadurch wird z.B. auch ein benachbartes, etwa 400 m langes Kerbtal erheblich geschädigt.
Wesentlich andere Auskünfte als aus dem Kreishaus wurden jedoch vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg erteilt. Auf die schriftliche Anfrage eines Ratsmitglieds antwortete er am 23.07.2021 u.a., dass seitens der Kreisverwaltung keine Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplans gefordert worden sei. Die Kreisverwaltung habe vor Erteilung der Baugenehmigung sogar diverse Gutachten (Baugrunderkundung, landschaftpflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz) „gefordert und nicht beanstandet“. Zwischen Kreis und Stadt habe es in dieser Angelegenheit zahlreiche Kontakte gegeben: „Der HSK wurde telefonisch am 24.02.21 informiert, dass der Erteilung der Baugenehmigung seitens der Bauaufsicht nichts mehr im Wege steht.“ Bereits am 15.04.21 sei die positive Stellungnahme des HSK-Fachdienstes Abfallwirtschaft/Bodenschutz erfolgt, am 26.04.21 die positive Stellungnahme der UNB des HSK. Am 26.04.21 folgte dann die „telefonische Info der Stadtverwaltung an UNB, dass eine Baugenehmigung erteilt wird“.
Durch das Fällen des wertvollen alten Baumbestands und die anschließenden großflächigen Anschüttungen ist nicht nur ein erheblicher Schaden für Natur und Umwelt entstanden, sondern es ergeben sich zudem erhebliche Zweifel an der Seriösität der Informationspolitik von Landrat und Kreisverwaltung gegenüber den Gremien und der Öffentlichkeit. Diese Ereignisse könnten möglicherweise im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl stehen.
Auch über den konkreten Fall hinaus hat die Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung sowohl für die Zusammenarbeit zwischen HSK und Stadt Arnsberg als auch für die Qualität der Informationen, die Gremienmitglieder von den Hauptverwaltungsbeamten und den Verwaltungen erhalten. Die Widersprüche zwischen den Auskünften des Kreises und der Stadt Arnsberg sind so erheblich, dass sie im Hinblick auf künftige Vorgänge der Klärung bedürfen, um für die Zukunft transparente und ordnungsgemäße Abläufe sicherzustellen und Landschaft und Umwelt wirksam zu schützen.
Über die Angelegenheit haben mittlerweile mehrere überregionale Medien berichtet, so das ZDF-Magazin „Frontal“ und der „Spiegel“. In diesen Medienberichten wurde auch angesprochen, dass der heimische CDU-Bundestagskandidat in die Angelegenheit involviert sein könnte.
Der Landrat soll dem Kreistag nun auch darüber berichten, welche grundsätzlichen Mängel bei der Kreisverwaltung und/oder der Stadtverwaltung Arnsberg festgestellt wurden und welche Konsequenzen er daraus zieht.”
Über die Größe des geschädigten Gebiets und die Baumarten haben wir hier bereits berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=10136
http://sbl-fraktion.de/?p=10100