Eine moderne Form der Verfolgung in Deutschland? Aus der Geschichte nichts gelernt?
Man kann sich das kaum vorstellen: Eine Auszubildende übernachtet in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai in der Wohnung ihrer kranken Mutter, die erst kurz zuvor von einem längeren Klinikaufenthalt zurück gekehrt ist. In der Wohnung schlafen außerdem noch ihre beiden Brüder. Für die Familie war ein Härtefallantrag gestellt und dessen Ergebnis noch nicht bekannt. Mitten in der Nacht um 3 Uhr dringen wie ein Kommando etwa ein Dutzend Behördenmitarbeiter in die Wohnung ein, verkünden der Mutter und ihren beiden Söhnen die sofortige Abschiebung in den Kosovo.
Als die junge Frau ein ihr bekanntes Mitglied des Kreispolizeibeirates informieren will, wird ihr ohne Begründung und ohne jede Rechtsgrundlage das Handy abgenommen. Dann wird sie auf ein Bett geworfen, angeschrieen und mit Handschellen gefesselt. Wundert sich da irgendwer, dass die junge Frau versucht, sich dagegen zu wehren??? Ihre Mutter und ihre beiden Brüder werden in den Abschiebebulli der Ausländerbehörde des Kreises verfrachtet. Ein Abschiednehmen von ihrer Familie wird der Auszubildenden bis kurz vor der Abfahrt verweigert.
Die junge Frau trägt durch die Handlungen des Ausländeramtes und/oder der Polizei selbst erhebliche Verletzungen davon, die auch durch veröffentlichte Fotos dokumentiert sind. Ihre Hausärztin schreibt sie am selben Morgen für mehrere Tage krank.
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg klagt die Auszubildende wegen des Vorfalls an, und es wird ein Strafverfahren eröffnet, über das wir gestern bereits hier berichtet haben. Eine Mitarbeiterin des Ausländeramtes behauptet als Hauptzeugin im Prozess, sie sei durch die Auszubildende an der Schulter verletzt worden. Gesehen hat das allerdings keiner der anderen vier zur Verhandlung geladenen Zeugen. Und dann behauptet die Mitarbeiterin der “Abschiebebehörde” noch, sie hätte sich am Tag nach dem Vorfall wegen der Verletzung in ein Krankenhaus begeben. Ihre Krankschreibung erfolgte aber erst 6 1/2 Tage nach dem Vorfall. Als Ergebnis spricht der Richter der Verwaltungsfachangestellten 200 Euro Schmerzensgeld zu, die die Auszubildende zahlen muss, plus die Anwaltskosten.
Die Wortwahl der Hauptzeugin löst bei einem großen Teil der Zuschauer ungläubiges Erstaunen aus. Man habe der Familie beim Eindringen in die Wohnung mitgeteilt: “Koffer packen. Es geht nach Hause”. Damit war die Abschiebeaktion der seit mehreren Jahren hier wohnenden Familie gemeint; zwei ihrer Kinder sind in Deutschland geboren.
Und die Hauptzeugin erklärte, sie hätte die Angeklagte auf ein Bett “gelegt”, für die Fixierung mit Handschellen in Bauchlage auf dem Bett.
Was steckt da für ein Denken hinter? Im Zuhörerraum sitzt als Beobachter der Chef der Ausländerbehörde mit verschränkten Armen und verzieht keine Miene.
Heraus kam in der Verhandlung auch, dass sich etwa eine Stunde lang ausgerechnet der Arbeitsvermittler des Briloner Jobcenters im Zusammenhang mit der Abschiebeaktion in der Wohnung der Familie aufhielt, im Auftrag des Briloner Ordnungsamtes. Dieser Beamte wird aus Bundesmitteln bezahlt, damit er Alg II-Empfängern Jobs vermittelt, nicht für den Notdienst der Ordnungsamtes und erst recht nicht für die Teilnahme an Abschiebeaktionen. Und am 29. August behauptete der Landrat in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage: “Nach Rückmeldung der Städte und Gemeinden erfolgten in den Jahren 2016 und 2017 keine Einsätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung.”
Der städtische Hausmeister hielt sich sogar bis nach Ende der Abschiebung im Haus auf. Aber der Bürgermeister der Stadt Brilon behauptete in seiner schriftlichen Antwort vom 5. September: “Mitarbeiter des Jobcenters werden nicht für Abschiebungen eingesetzt. Der jeweils zuständige Hausmeister für die Übergangswohnheime war 2016 zwei Mal und 2017 drei Mal im Rahmen der Amtshilfe/als Verwaltungshelfer zur Türöffnung im Vorfeld einer Abschiebung zugegen. An der Abschiebung war niemand seitens der Stadt Brilon beteiilgt.”
Der Arbeitsvermittler war also mittendrin, aber nicht dabei?
Und es scheint sich um eine sehr lange “Türöffnung” und ein sehr langes “Vorfeld” gehandelt zu haben?
Und die Mitarbeiter des Bürgermeisters waren beide rein zufällig nachts vorbei gekommen, aber unbeteiligt??
Was geht hier vor?
Wie ist das mit unseren Rechtsnormen vereinbar?
Was soll man den Hauptverwaltungsbeamten noch glauben?
Und leider ist das alles kein Szenario, sondern erlebte Realität!
Reinhard Loos