Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Eine moderne Form der Verfolgung in Deutschland? Aus der Geschichte nichts gelernt?

By admin at 9:03 am on Tuesday, October 31, 2017

Man kann sich das kaum vorstellen: Eine Auszubildende übernachtet in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai in der Wohnung ihrer kranken Mutter, die erst kurz zuvor von einem längeren Klinikaufenthalt zurück gekehrt ist. In der Wohnung schlafen außerdem noch ihre beiden Brüder. Für die Familie war ein Härtefallantrag gestellt und dessen Ergebnis noch nicht bekannt. Mitten in der Nacht um 3 Uhr dringen wie ein Kommando etwa ein Dutzend Behördenmitarbeiter in die Wohnung ein, verkünden der Mutter und ihren beiden Söhnen die sofortige Abschiebung in den Kosovo.

Als die junge Frau ein ihr bekanntes Mitglied des Kreispolizeibeirates informieren will, wird ihr ohne Begründung und ohne jede Rechtsgrundlage das Handy abgenommen. Dann wird sie auf ein Bett geworfen, angeschrieen und mit Handschellen gefesselt. Wundert sich da irgendwer, dass die junge Frau versucht, sich dagegen zu wehren??? Ihre Mutter und ihre beiden Brüder werden in den Abschiebebulli der Ausländerbehörde des Kreises verfrachtet. Ein Abschiednehmen von ihrer Familie wird der Auszubildenden bis kurz vor der Abfahrt verweigert.

Die junge Frau trägt durch die Handlungen des Ausländeramtes und/oder der Polizei selbst erhebliche Verletzungen davon, die auch durch veröffentlichte Fotos dokumentiert sind. Ihre Hausärztin schreibt sie am selben Morgen für mehrere Tage krank.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg klagt die Auszubildende wegen des Vorfalls an, und es wird ein Strafverfahren eröffnet, über das wir gestern bereits hier berichtet haben. Eine Mitarbeiterin des Ausländeramtes behauptet als Hauptzeugin im Prozess, sie sei durch die Auszubildende an der Schulter verletzt worden. Gesehen hat das allerdings keiner der anderen vier zur Verhandlung geladenen Zeugen. Und dann behauptet die Mitarbeiterin der “Abschiebebehörde” noch, sie hätte sich am Tag nach dem Vorfall wegen der Verletzung in ein Krankenhaus begeben. Ihre Krankschreibung erfolgte aber erst 6 1/2 Tage nach dem Vorfall. Als Ergebnis spricht der Richter der Verwaltungsfachangestellten 200 Euro Schmerzensgeld zu, die die Auszubildende zahlen muss, plus die Anwaltskosten.

Die Wortwahl der Hauptzeugin löst bei einem großen Teil der Zuschauer ungläubiges Erstaunen aus. Man habe der Familie beim Eindringen in die Wohnung mitgeteilt: “Koffer packen. Es geht nach Hause”. Damit war die Abschiebeaktion der seit mehreren Jahren hier wohnenden Familie gemeint; zwei ihrer Kinder sind in Deutschland geboren.
Und die Hauptzeugin erklärte, sie hätte die Angeklagte auf ein Bett “gelegt”, für die Fixierung mit Handschellen in Bauchlage auf dem Bett.
Was steckt da für ein Denken hinter? Im Zuhörerraum sitzt als Beobachter der Chef der Ausländerbehörde mit verschränkten Armen und verzieht keine Miene.

Heraus kam in der Verhandlung auch, dass sich etwa eine Stunde lang ausgerechnet der Arbeitsvermittler des Briloner Jobcenters im Zusammenhang mit der Abschiebeaktion in der Wohnung der Familie aufhielt, im Auftrag des Briloner Ordnungsamtes. Dieser Beamte wird aus Bundesmitteln bezahlt, damit er Alg II-Empfängern Jobs vermittelt, nicht für den Notdienst der Ordnungsamtes und erst recht nicht für die Teilnahme an Abschiebeaktionen. Und am 29. August behauptete der Landrat in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage: “Nach Rückmeldung der Städte und Gemeinden erfolgten in den Jahren 2016 und 2017 keine Einsätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung.

Der städtische Hausmeister hielt sich sogar bis nach Ende der Abschiebung im Haus auf. Aber der Bürgermeister der Stadt Brilon behauptete in seiner schriftlichen Antwort vom 5. September: “Mitarbeiter des Jobcenters werden nicht für Abschiebungen eingesetzt. Der jeweils zuständige Hausmeister für die Übergangswohnheime war 2016 zwei Mal und 2017 drei Mal im Rahmen der Amtshilfe/als Verwaltungshelfer zur Türöffnung im Vorfeld einer Abschiebung zugegen. An der Abschiebung war niemand seitens der Stadt Brilon beteiilgt.”
Der Arbeitsvermittler war also mittendrin, aber nicht dabei?
Und es scheint sich um eine sehr lange “Türöffnung” und ein sehr langes “Vorfeld” gehandelt zu haben?
Und die Mitarbeiter des Bürgermeisters waren beide rein zufällig nachts vorbei gekommen, aber unbeteiligt??

Was geht hier vor?
Wie ist das mit unseren Rechtsnormen vereinbar?
Was soll man den Hauptverwaltungsbeamten noch glauben?

Und leider ist das alles kein Szenario, sondern erlebte Realität!

Reinhard Loos

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Ausnahmesituation bei Abschiebung in Brilon: Mitarbeiterin der Ausländerbehörde bekommt ein mildes Lächeln in Verbindung mit einem milden Schmerzensgeld

By admin at 9:32 pm on Monday, October 30, 2017

Die Plätze im Warteraum vor Zimmer 109 sind alle belegt. Auf einem sitzt eine junge Frau – lange Haare, nettes Gesicht. Sie weint. Ihre Begleitung, eine ältere Dame (77), hält ihr die Hand und redet auf sie ein. Man könnte meinen, sie sei ihre Großmutter. Als Integrationspatin hat sie die Angeklagte kennen gelernt. Nun kümmert sie sich. Also doch, eine liebenswerte Ersatzomi.

Die Anklage: Massiver Widerstand und vorsätzliche Körperverletzung

Die zahlreichen Besucher sehen die junge Frau wenig später in der Verhandlung auf der Anklagebank sitzen, neben ihr ihr Anwalt, die Ersatzoma in einer der Besucherreihen. Auch der Chef der Ausländerbehörde aus Meschede und eine Mitarbeiterin fügen sich in die Reihen ein. Die Angeklagte, die akzentfrei Deutsch spricht, möchte sich zu dem Vorwurf äußern, am frühen Morgen des 16. Mai Amtsträgern gegenüber massiv Widerstand geleistet zu haben. Dabei soll sie vorsätzlich eine andere Person körperlich misshandelt und geschädigt haben. So lautet jedenfalls die Anklage.

Diese andere Person um die es hier geht, ist eine Verwaltungsfachangestellte der Ausländerbehörde des HSK. Ihr Chef sitzt ihr quasi im Nacken. Neben der Kronzeugin sind noch vier weitere Zeugen geladen: ein Polizeibeamter, ein Arbeitsvermittler des Briloner Jobcenters, der Hausmeister und ein weiterer Verwaltungsfachangestellter der Ausländerbehörde.

Doch der Reihe nach. Worum geht es eigentlich?

In besagter Nacht von Montag auf Dienstag sollten die Eltern der Angeklagten sowie ihre zwei Brüder in den Kosovo abgeschoben werden. Sie selbst wird in Deutschland aufgrund ihrer laufenden Brerufsausbildung geduldet. Da die Mutter psychisch krank ist, hat die Tochter, die eine eigene Wohnung in Brilon hat, in dieser Nacht bei ihrer Familie übernachtet. Ein Härtefallverfahren lief noch – oder eben nicht mehr. Denn die Familie hat über den Beschluss, dass der Härtefallantrag abgelehnt wurde, nie Bescheid bekommen. Somit konnte niemand ahnen, dass sie in einer Nacht- und Nebelaktion abgeschoben werden könnten. „Wir waren erschrocken, geschockt“, so die 20-Jährige. „Weshalb wussten wir nichts davon, dass der Härtefallantrag abgelehnt wurde?“

Die Mutter wollte sich aus dem geöffneten Fenster stürzen, ein Bruder leidet unter Panikattacken. Die Auszubildende schildert unter Tränen, wie sie die Mutter an den Beinen festgehalten habe und ihr dann von der Hauptzeugin Handschellen angelegt worden sind. „Ich habe geweint und geschrien, hatte teilweise einen Blackout.“ Sie habe die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde gefragt, ob sie sie getreten habe und ihr gesagt, dass ihr das sehr Leid täte, wenn es so gewesen sein sollte. „Ich wollte mich doch nur von meiner Familie verabschieden können.“
Die Verhandlung wird für einen Augenblick unterbrochen.

„Es waren die Not und die Angst, meine Familie nicht mehr zu sehen.“ Ans Bett fixiert wäre das auch nicht mehr möglich gewesen. Ihre Bitten wurden von zwei Beamten erhört. Wenn sie die Sachen der Mutter packen würde, könne sie sich verabschieden. Vorher müsse jedoch auf das Ordnungsamt gewartet werden, da auch die Angeklagte in ihrer Not mit Selbstmord drohte. „Ich habe niemanden getreten und wenn ich das gemacht habe, tut es mir wahnsinnig leid, das ist nicht meine Natur“ waren die tränenreichen Worte zum Ende der Anhörung. Als erstes hatte die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde der Angeklagten aber ihr Handy entwendet, als die Angeklagte einen Bekannten über die Abschiebung telefonisch informieren wollte. Warum dies erfolgte, blieb in der Verhandlung ungeklärt.

Fünf Zeugen berichten

Ein Polizist schildert, dass wohl nicht vorab geklingelt worden sei (Anmerkung der Red.: Die Klingel des Hauses war auch defekt!). Der Hausmeister habe die Türen geöffnet. Er berichtet von Tumult und Widerstand gegen die Amtshandlungen. Die Verwaltungsfachangestellte habe die Angeklagte dann „auf dem Bauch liegend ans Bett fixiert“, mit Handschellen. Die Angeklagte habe – in ihrem mindestens halbstündigen fixierten Zustand – auch nach den beiden Polizisten getreten, da sie sich aus dem Bett befreien wollte. Doch die Tritte seien nicht erfolgreich gewesen und wären auch wohl nicht schlimm gewesen, wenn die beiden Kollegen getroffen worden wären. Er habe sich mit seinem Kollegen um den Bruder gekümmert, die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde um die Angeklagte. Von einer Verletzung habe er vor Ort nichts mitbekommen. Aber er habe das später von dem Mitarbeiter des Ausländeramtes erzählt bekommen (Anmerkung: Dieser saß später neben der Hauptzeugin in der ersten Besucherreihe).

Die Belastung ist für alle Beteiligten gleich, wenn es „nach Hause“ geht

Die 45-jährige Hauptzeugin und Strafantragstellerin aus Soest ist als nächstes an der Reihe. Im Gegensatz zur Angeklagten sagt sie aus, dass sie selbst die Mutter an den Füßen festgehalten habe. Dabei sei sie von der Angeklagten zur Seite gestoßen worden, so dass sie gegen eine Wand andockte und sich dabei Verletzungen zuzog. Sie habe den Kollegen geholfen, der jungen Frau Handschellen anzulegen. Die Angeklagte habe wie wild um sich geschlagen und sie an der linken Schulter getroffen, was zu einer Prellung führte. Ob es ein Schlag oder Tritt gewesen sei, wisse sie nicht mehr. Zumindest war sie 14 Tage krankgeschrieben. Richter Härtel fragt nach. „Ja, die Angeklagte hat sich direkt entschuldigt.“ Hinsichtlich der Schwere der Verletzung sagt sie aus: „Ja, es tat weh, war blau, ich war eingeschränkt in der Mobilität.“ Sie sei am selben Tag noch arbeiten gewesen. Am folgenden Tag sei sie dann ins Krankenhaus gegangen. Dass sie sich aber erst eine Woche danach am 22.05.2017 krankschreiben lassen habe, konnte sie nicht begründen. Sie habe auch ein oder zwei Tage Urlaub in der Woche gehabt, sie könne sich nicht mehr ganz genau erinnern.
In wie weit der Prozess emotional war? „Die Belastung ist für alle Beteiligten gleich, wenn es nach Hause geht.“

Arbeitsvermittler im Verfahren beteiligt – Er sieht keine Suizidgefahr

Als nächster Zeuge tritt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Brilon auf. Der 62-Jährige ist Arbeitsvermittler und hatte in besagter Nacht Dienst. Zum Vorgang konnte er selbst nichts sagen. Man habe ihn alarmiert, weil man vermutet hat, dass die Angeklagte suizidgefährdet sein könnte. Er sah aber nach einem Gespräch mit der Angeklagten keine Gefahr.

Hausmeister: Geklingelt wurde nicht

Auch der 54-jährige Hausmeister kann nicht viel erzählen. Er habe die Wohnung aufgeschlossen und die Küche wegen potentieller Gefahren abgeschlossen. Geklingelt habe niemand vorab.

Ein Tumult im ganzen Raum

Anders sieht es ein Verwaltungsfachangestellter des Hochsauerlandkreises, der den nächtlichen Einsatz leitete. Der Dreißigjährige meint, man habe geklingelt, dann aber auch sofort aufgeschlossen. Die Bewohner hätten versucht zu fliehen, die Beamten hätten versucht diese festzuhalten und die Angeklagte habe versucht, letztere davon abzuhalten. Es habe ein Tumult im ganzen Raum geherrscht. Die Hauptzeugin sei an der Schulter verletzt worden, was er aber selbst nicht gesehen habe. „Nicht jeder konnte alles überblicken“, sagt er. Er habe die Abschiebung als emotional empfunden.

Verfahren eingestellt

Richter Härtel führt ein schnelles Ende herbei. „Wer weiß, wie man selbst drauf ist, in einer derartigen Situation.“ Das Verfahren wird gegen ein kleines Schmerzensgeld von 200 Euro eingestellt. Es handele sich um eine Ausnahmesituation, wenn plötzlich sechs bis sieben Menschen nachts vor der Tür stehen.
Auch der Ersatzoma Lilo Waßmann fällt ein Stein vom Herzen. Sie erzählt, dass sie ihrer Wunschenkelin im Vorfeld gesagt habe: „Es ist besser, das Unrecht zu ertragen, als ein Unrecht zu tun.“ So manch einer der Prozessbeteiligten sollte sich über diesen Satz vielleicht einmal Gedanken machen.

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Der Landrat und die Sachkundigen BürgerInnen

By admin at 6:20 pm on Sunday, October 29, 2017

Zu einer Kreistagsfraktion gehören nicht nur die Mitglieder des Kreistags, sondern auch die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Mitglieder diverser Ausschüsse des Kreistags, denn in fast alle Ausschüsse können außer Kreistagsmitgliedern auch Sachkundige BürgerInnen gewählt werden. So können zusätzliche Fachleute in die Arbeit der Fraktion und der Ausschüsse einbezogen werden. Für die SBL/FW-Fraktion sitzen z.B. ein pensionierter Wirtschaftslehrer im Wirtschaftsausschuss, ein Forstingenieur im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, ein auch in der Fortbildung tätiger Lehrer im Schulausschuss, eine Person mit umfangreichen eigenen Erfahrungen aus Kulturvereinen im Kulturausschuss und eine niedergelassene Hausärztin im Gesundheits- und Sozialausschuss. Alle Sachkundigen BürgerInnen (und ihre StellvertreterInnen) leisten wichtige Beiträge zur inhaltlichen Arbeit.

Bisher hatte der Kreistag für 3 Großprojekte Baukommisionen eingesetzt, die Planung und Ablauf überwachen und auf die Einhaltung der Kosten achten sollen: für das Musikbildungszentrum in Fredeburg, das Feuerwehrzentrum in Meschede-Enste und das Sauerlandmuseum in Arnsberg. Auch in sie wurden Sachkundige Bürgerinnen und Bürger gewählt. Das war nie strittig.

In der letzten Kreistagssitzung wurde eine weitere Baukommission eingerichtet, für die Begleitung der Umbau und Neubaumaßnahmen in den kreiseigenen Berufskollegs. Hier geht es um Maßnahmen im Volumen von voraussichtlich 40 bis 50 Mio Euro. Selbstverständlich gingen die kleinen Oppositionsfraktionen im Kreistag davon aus, auch in diese Baukommission Sachkundige Bürger entsenden zu können, und bereiteten entsprechende Wahlvorschläge vor. Doch in der Kreistagssitzung erklärte der Landrat aus heiterem Himmel, dass nur Kreistagsmitglieder zugelassen würden. Auf die Nachfrage nach dem Warum gab es keine inhaltliche Begründung, sondern nur einen Hinweis auf die Sitzungsvorlage. Daraus ergab sich aber keine solche Einschränkung: “Es wird eine Baukommission eingerichtet, der von jeder Fraktion und den nicht fraktionsgebundenen Kreistagsmitgliedern jeweils ein Mitglied angehört.” Und selbst wenn es eine andere Formulierung in der von der Kreisverwaltung erstellten Drucksache gegeben hätte, hätte der Kreistag jederzeit einen anderen Beschluss fassen können.

Selbstverständlich folgte die CDU-Fraktion geschlossen “ihrem” Landrat. So blieb den kleinen Fraktionen nichts anderes übrig, als (zunächst) auf das Vorschlagen von Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern zu verzichten und für diese Kommission nur ihre Kreistagsmitglieder zu benennen.

Es ist sehr schade, dass hier von Landrat und absoluter CDU-Mehrheit (wieder mal) eine Möglichkeit zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern torpediert wird – und das ohne jeden Grund!

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Die Umfaller

By admin at 7:19 pm on Thursday, October 26, 2017

Schon öfters hatte die FDP das Image einer Umfaller-Partei. Wenn es gerade opportun erscheint, wird die Richtung gewechselt. Diesen Eindruck konnte man in der letzten Sitzung des Kreistags auch von der HSK-FDP haben.

Es ging um die Neuwahl von 3 Mitgliedern, die für den Aufsichtsrat der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft (KEB) vorgeschlagen werden. Diese Gesellschaft ist vor allem für die RWE-Aktien der Kommunen zuständig, also jener Aktien, die zu etwa 430 Mio Euro Wertverlust für den HSK führten.

Über die seltsame Wiederholung des ersten Wahlgangs hatten wir bereits hier berichtet.

Aber es kam noch schlimmer. Dem Kandidaten der Grünen hätten 10 Stimmen gereicht, um neben je einem CDU- und SPD-Kandidaten in das Gremium entsandt zu werden. Insgesamt 9 Stimmen erhielt er außer von seiner eigenen Fraktion auch von der Opposition im Kreistag (SBL/FW, Linke, Piraten). Nun hatte in der Vergangenheit die FDP-Fraktion im Kreistag sehr davon profitiert, dass sie bei diversen Gremiensitzen die Unterstützung der 4 Grünen Kreistagsmitglieder hatte. Durch dieses Bündnis erhielt die FDP Sitze z.B. in den Gremien der Bobbahn, der Wintersportarena, des Zweckverbandes für den Schienenpersonenverkehr und im Kreispolizeibeirat. Auch die Grünen erhielten durch die Unterstützung der FDP einige Posten.

Da könnte man doch erwarten, dass die FDP die Grünen nun bei ihrer Kandidatur für die KEB unterstützt? Eine einzige FDP-Stimme hätte bereits gereicht! Und wenn sich wenigstens alle 3 FDP-Kreistagsmitglieder enthalten hätten, wäre zwischen dem 2. Sitz der CDU und dem Sitz für die Grünen gelost worden. Doch es kam anders: 2 FDP-Kreistagsmitglieder enthielten sich, und der dritte Mann stimmte für die CDU-Liste. Durch diese aktive Unterstützung der FDP erhielt die CDU ihren 2. Sitz, die SPD einen Vertreter, die Grünen gingen leer aus, und es ist damit zu rechnen, dass in dem KEB-Aufsichtsrat alles so schlecht weiterläuft wie bisher…

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Sperrklausel-Klage – SBL-er/innen am Ort des Geschehens

By admin at 9:51 am on Wednesday, October 25, 2017

Zwei Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) verfolgten am 24.10.2017 die „mündliche Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster“.

Worum ging es? Verhandelt wurden die Klagen gegen die im Juni 2016 im NRW-Landtag beschlossene 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen (auch “Kommunalvertretungsstärkungsgesetz” genannt). Die Organklagen sind von mehreren kleinen und von ihrer politischen Ausrichtung her höchst unterschiedlichen Parteien eingereicht worden wie beispielsweise von der PIRATEN-Partei, DIE LINKE, PRO NRW und der ÖDP gemeinsam mit den FW. Für Dienstag den 24.10. 2017 war nun erstmal die Anhörung der Antragsteller und Antragsgegner angesetzt. Im Saal also eine „geballte Ladung“ Juristen und die ein oder andere Polit-Prominenz.

Der Sitzungssaal war voll. Die zwei SBL-erinnen saßen etwas gequetscht auf den fast allerhintersten Plätzen. Macht nichts, es war nur etwas eng, dafür schön warm und vor allem sehr, sehr spannend.

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs bestätigte die Zulässigkeit der Anträge. Sie erklärte noch einiges mehr. Die Verhandlung konnte beginnen.

Aber kommen wir gleich zur (Haupt-)Sache. Und das sind die Argumente kontra und pro Sperrklausel. Achtung! Wir bitten um etwas Aufmerksamkeit für die „Statements“ der Anwälte der Antragsteller. Keine Sorge, wir beschränken uns hier nur auf einige wenige kurze Aussagen und auf die mit möglichst wenig „fachchinesisch“. Vielleicht deuten diese Fragmente ja eine Tendenz an!? Also, hier die Antragssteller:

„Die zentrale Vorschrift ist das Grundgesetz“
„Die Wahlrechtsgleichheit ist ein Teil des Demokratieprinzips“
„Der Schluss, dass sich durch die fraktionslosen Ratsmitglieder eine Funktionsunfähigkeit zeigt, ist nicht erwiesen“
„Die größte Stärkung der Kommunalvertretung ist die Aufhebung des Kommunalvertretungsstärkungsgesetzes“

Dem stellen wir vier Aussagen der juristischen Vertreter der Antragsgegner (CDU, SPD und Grüne) entgegen:

„In diesem Fall bricht Bundesrecht NICHT Landesrecht“
„Was Wahlrechtsgleichheit ist steht nicht in der Verfassung“
„Vor der Aufhebung der Sperrklausel gab es keine Zersplitterung der Räte“
„Ohne Sperrklausel wird es immer schwieriger Bürgerinnen und Bürger für Mandate zu gewinnen“

Dazu muss man wissen, dass die Sperrklausel im Jahr 1999 bereits einmal vom Landesverfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt worden ist. Offenbar hatte die gesetzgebende Mehrheit damals die Rechtslage falsch eingeschätzt!?

Auch im Jahr 2017 bewerten Juristen das Sperrklausel-Gesetz höchst unterschiedlich.

Und wie äußerten sich jetzt die Richter? Vier Beispiele:

„Die rote Linie ist die, die das Grundgesetz vorgibt“
„Der Gestaltungsspielraum der Landesgesetzgeber ist eng bemessen“
„Der Gesetzgeber darf sich nicht auf die rein theoretische Möglichkeit der Störung (der Ratsarbeit) beziehen“
„Der Gesetzgeber muss die Störung (der Ratsarbeit) ausreichend belegen”

Uns Zuhörerinnen beindruckten ganz besonders die Wortmeldungen einiger Rats- und Kreistagsmitglieder. So beschrieb ein weit hinten im Raum platzierter Kommunalpolitiker sozusagen ein Paradebeispiel von Machtgehabe. Als er sich nämlich heute im Gerichtssaal auf seinen für ihn eigens reservierten Platz ganz vorne setzen wollte, reklamierte eine „wichtigere“ Person diesen Stuhl für sich. Ihm sei das ja nicht so wichtig, sagte der Kommunalpolitiker, aber ….

Ein Ratsmitglied aus Dortmund äußerte sich schockiert darüber, dass man in ihm eine Gefahr für die Demokratie sehe. Er sei schon lange ehrenamtlich in der Kommunalpolitik. In Dortmund wären jetzt 11 Gruppen im Stadtrat. Die Ratssitzungen seien dadurch nicht länger, sondern sogar kürzer als früher, weil die Redezeit begrenzt worden ist. Die Mehrheiten wären ohnehin zementiert. In den großen Fraktionen gebe es wenige Wortführer.

Eine Formulierung des bevollmächtigten Juristen der Antragsgegner war den Anwälten der Kläger offenbar ein besonderer Dorn im Auge. Er hatte mit „Optimierung der Räte“ argumentiert. Diese Aussage sei entlarvend, meinte einer seiner Berufskollegen.

Bei der Anhörung im Landtag wären ja praktischerweise hauptsächlich die Bürgermeister zu Worte gekommen, äußerte ein anderer Rechtsanwalt. Absolut richtig fanden wir juristischen Laien auch die Aussage: „Die Aufgabe des Rates ist es, das Parlament zu kontrollieren.“ Und durchaus lebensnah und auch ganz witzig diese hier: „Je mehr sich die Bürgermeister darüber aufregen, desto besser gelingt die Kontrolle!“

Nun gut, es gebe noch viel viel mehr über die 3 Stunden mündliche Anhörung beim Verfassungerichtshof NRW zu schreiben. Andere, die das viel besser und fachmännischer können als wir, werden es bestimmt tun. Und ob und was wir da hinten im Gerichtssaal alles korrekt gehört und gedeutet haben, wissen wir nicht. Hoffentlich bekommen wir jetzt wegen dieses nicht optimierten Berichts kein Verfahren an den Hals!!!

Es bleibt spannend. Am Dienstag dem 21.11.2017 soll in Münster das Urteil verkündet werden. Wie heißt die alte Weisheit? „Bei Gericht und auf hoher See …“

Nachtrag:
Die Sauerländer Bürgerliste gehörte übrigens ursprünglich auch zu den klagenden Parteien und Wählergruppen. Doch leider hatten sich der Bevollmächtigte des Landtags und der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW auf den Standpunkt gestellt, dass der von der Sauerländer Bürgerliste e.V. eingereichte Antrag formal „unzulässig“ sei, da nur Parteien im Sinne des Parteiengesetzes und nicht kommunale Wählervereinigungen bei Organstreitverfahren auf Landesebene beteiligungsfähig wären. Macht nichts, wir waren trotzdem da!

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Respektlos

By admin at 8:08 pm on Tuesday, October 24, 2017

Was sollten Einwohnerinnen und Einwohner erwarten können, wenn sie sich in der Einwohnerfragestunde zu Beginn einer Kreistagssitzung zu Wort melden?
Wohl kaum die krasse ablehnende Haltung, wie sie am letzten Freitag in der Kreistagssitzung zu beobachten war.

Es fing damit an, dass gleich die erste Fragestellerin, die sich zu Wort meldete, vom Landrat von der Besuchertribüne nach unten ans Rednerpult im Sitzungssaal zitiert wurde, hzu diesem Zeitpunkt (noch) ohne jede Grundlage in der Geschäftsordnung. Und die Fragestellerin konnte nicht einmal zwei Sätze zu Ende reden, um kurz die Situation zu schildern, um die es ihr ging. Sofort fiel der Landrat ihr ins Wort, sie solle endlich ihre Frage stellen. Es ging um das von der Kreisverwaltung angeordnete Zuschütten des etwa 1.000 qm großen Teiches bei Madfeld, weil angeblich von den dort vorhandenen einzelnen Signalkrebsen eine Gefahr für die 5 km entfernte Aabachtalsperre ausgeht. Die Debatte zu diesem Thema hatte die Einwohnerin bereits einige Tage vorher als Zuhörerin im Kreisumweltausschuss verfolgt und war dort – wie auch viele andere Anwesende – von den Antworten der Kreisverwaltung nicht überzeugt worden. Die Einwohnerin fragte nun, welche “milderen” Mittel geprüft worden seien. Als Antwort wurden einige Alternativen aufgezeigt, aber warum die nicht umgesetzt werden können, blieb unklar. Auch die Nachfrage, warum denn nicht der nahe zur Aabachtalsperre gelegene Paddelteich am Barfußpfad in Wünnenberg zugeschüttet würde, blieb unbeantwortet.

Ähnlich erging es der nächsten Fragestellerin, die wegen Berufstätigkeit und langer Anreise erst einige Minuten nach Sitzungsbeginn im Sitzungssaal anwesend sein konnte. Hier meckerte der Landrat schon darüber, dass sie erst einen Hinweis aus dem Kreistag erhielt, dass Fragen an diesem Tag nur von unten zulässig seien und sie daher nach unten kommen müsse. Diese Einwohnerin hatte beruflich wenige Tage vorher mit einer Familie aus Ghana zu tun, die nun abgeschoben werden soll. Die Familie lebt seit mehr als 3 Jahren im Kreisgebiet. Der Vater hat eine feste Stelle, zu der er aus der Wohnung der Familie mit seinem Auto hinfährt, und einen B1-Sprachabschluß. Das älteste Kind geht in die Grundschule, das zweite Kind wurde bereits in Deutschland geboren, und das dritte Kind soll in einem Vierteljahr zur Welt kommen. Warum Landrat und Kreisausländeramt meinen, diese Familie nun rauswerfen zu müssen, fragte die Einwohnerin; eine konkrete Antwort blieb aus.

Wer den beiden Fragestellerinnen nur halbwegs aufmerksam zugehört hatte, musste erkennen, dass hier zwei engagierte Einwohnerinnen nach Themen fragten, mit denen sie sich intensiv beschäfigt hatten. Das hinderte aber Landrat und einige Kreistagsmitglieder aus CDU, SPD und FDP nicht daran zu behaupten, die Fragestellerinnen seien instrumentalisiert worden. Anscheinend trauen Landrat und GroKo niemandem zu, selbst kritische Fragen zu stellen?? Normalerweise sollten Kreispolitiker froh sein, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aktiv an inhaltlichen Diskussionen beteiligen. Im Kreistag des HSK ist das anscheinend von der Mehrheit nicht erwünscht!

Und es ging noch weiter. Kurz darauf wurde von der Mehrheit des Kreistags die Geschäftsordnung geändert. Da steht nun drin, dass Einwohnerfragen künftig immer vom Rednerpult im Sitzungssaal gestellt werden müssen, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner ausweisen müssen und im Falle eine Nebenwohnsitzes eine “aktuelle” Meldebescheinigung vorlegen müssen.

Da scheint die Abschreckung das Programm zu sein…

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Wenn dem Landrat das Abstimmungsergebnis nicht gefällt …

By admin at 9:33 am on Monday, October 23, 2017

Ein “Leerstück” in Sachen Demokratie gab es in der Kreistagssitzung am Freitag, 20. Oktober, zu beobachten.

Es ging um die Vorschläge für die Besetzung des Aufsichtsrates der KEB Holding AG, also einer Kommunalen Energiebeteiligungsgesellschaft. Die KEB koordiniert die Interessen von Kommunen, die RWE-Aktien besitzen. Es gäbe reichlich Anlaß für einen personellen Wechsel in diesem Gremium, denn die gescheiterte Anlagepolitik mit den RWE-Aktien hat dem HSK seit 2008 direkt und indirekt Wertberichtigungen von etwa 430 Mio Euro nach unten eingebracht, also einen Verzehr fast aller finanziellen Reserven.

Von den Kreistagsmitgliedern des HSK war in der Sitzung über die Neubesetzung von drei Sitzen im Aufsichtsrat der KEB Holding AG zu entscheiden, für die der Hochsauerlandkreis ein Vorschlagsrecht hat. Für diese Wahl waren drei Vorschlagslisten eingereicht worden: Von der CDU-Fraktion mit zwei vorgeschlagenen Bewerbern, von der SPD-Fraktion mit ebenfalls zwei vorgeschlagenen Bewerbern und von der Fraktion B90/Die Grünen mit einem vorgeschlagenen Bewerber. CDU und SPD schlugen die bisherigen Gremienmitglieder vor.

Gemäß § 35 Kreisordnung NRW konnte somit jedes Kreistagsmitglied für eine der drei Listen seine Stimme abgeben. Denn wie auch sonst bei Wahlen mit mehreren Vorschlagslisten üblich, hat jede(r) Wählerin genau eine Stimme.

Dieses Verfahren der Listenwahl bei der Besetzung von Gremien ist den Kreistagsmitgliedern eingehend bekannt, denn seit der Konstituierung des Kreistags für die laufende Wahlperiode wurden derartige Wahlen schon oft durchgeführt. Auch in der speziell für diesen Punkt von der Kreisverwaltung erstellten Drucksache 9/722 (unter “4. Wahlverfahren”) wird eindeutig ausgeführt: “Nach § 35 Abs. 3 KrO NRW kann die Wahl durch einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) erfolgen.

Da kein einheitlicher Wahlvorschlag, sondern drei Vorschlagslisten eingereicht wurden, musste zwangsläufig die Verhältniswahl zur Anwendung kommen. Dies musste zumindest aufgrund der von der Kreisverwaltung erstellten Sitzungsvorlage jedem Kreistagsmitglied klar sein.

Und da kein Kreistagsmitglied eine geheime Wahl beantragt hatte, wurde gemäß der Geschäftsordnung des Kreistags die Wahl durch durch Handheben durchgeführt, und die abgegebenen Stimmen wurden exakt ausgezählt. Zunächst rief der Landat den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion auf und fragte, wer für diesen Wahlvorschlag stimme. Nach der Auszählung der Stimmen durch die Kreisverwaltung erhob sich gegen die Feststellung des Vorsitzenden, dass 39 Kreistagsmitglieder für den Listenvorschlag der CDU ihre Stimme abgaben, kein Widerspruch. Wie schon oft im HSK, hatten offenbar zahlreiche Mitglieder der SPD-Fraktion quasi automatisch für den Vorschlag der CDU gestimmt…

Erst als der Landrat anschließend über den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion abstimmen ließ und sich dabei herausstellte, dass nun nur noch diejenigen Kreistagsmitglieder, die nicht bereits ihre Stimme abgegeben hatten, abstimmungsberechtigt waren, gab es beim Vorsitzenden und bei einigen Kreistagsmitgliedern der SPD Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der ersten Abstimmung. Aufgrund dieser Unzufriedenheit ließ der Vorsitzende – trotz Protesten aus mehreren Kreistagsfraktionen – erneut über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen, für den dieses Mal nur 27 Stimmen gezählt wurden. Für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion wurden anschließend 14 Stimmen gezählt, für den dritten Wahlvorschlag 9 Stimmen, also alle Stimmen von Grünen, SBL, Linken und Piraten.

Es bestand aber keinerlei Anlass zur Wiederholung der ordnungsgemäß durchgeführten und abgeschlossenen ersten Abstimmung über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, denn das wäre nur zulässig, wenn ein Kreistagsmitglied die Auszählung angezweifelt hätte. Das war nicht der Fall. Unzufriedenheit mit dem Ergebnis einer Abstimmung oder Desorientierung einiger Kreistagsmitglieder stellen keine Gründe für eine Abstimmungswiederholung dar!

Der Landrat als Vorsitzender des Kreistags hat daher zu Unrecht die Abstimmung über die Vorschlagsliste der CDU-Fraktion wiederholen lassen. Diese Wiederholung hatte Konsequenzen für die Wahlergebnisse der beiden anderen Listen, insbesondere für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, weil nun einige Mitglieder der SPD-Fraktion, die zunächst für den Vorschlag der CDU-Fraktion abgestimmt hatten, ihre Stimmen für den Vorschlag der eigenen Fraktion abgeben konnten. Sonst wäre kein Kandidat von der Liste der SPD gewählt worden, sondern 2 von der CDU vorgeschlagene Bewerber und der Kandidat der Grünen.

SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos hat den Landrat mittlerweile schriftlich aufgefordert, diesen Beschluss wegen Rechtswidrigkeit zu beanstanden.

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Freitag ab 14:30 Uhr tagt der Kreistag in Meschede

By admin at 9:35 pm on Thursday, October 19, 2017

Morgen beginnt um 14:30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede die 3. Sitzung des Kreistags in diesem Jahr. Gleich zu Beginn findet wieder eine Einwohnerfragestunde statt, in der jede Einwohnerin und jeder Einwohner des HSK Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen kann.

Einige weitere Tagesordnungspunkte:

Die Regelungen zur Einwohnerfragestunde in der Geschäftsordnung sollen nach dem Vorschlag von Landrat und Kreisverwaltung geändert werden. Die Fragesteller müssen sich ausweisen und von der Zuschauertribüne unten zum Rednerpult im Sitzungssaal kommen, um dort ihre Fragen zu stellen. Die Fraktion Die Linke will dagegen – mit Unterstützung von SBL/FW – die Fragestellungen erleichtern.

Jahresrechnung 2016: Zu Beginn des Jahres 2008 betrug die Allgemeine Rücklage in der damaligen Bilanz des HSK immerhin 374 Mio Euro. Sie ist zum Jahresende 2016 auf nur noch etwa 1 Mio Euro geschrumpft. Entscheidender Grund sind die Wertberichtigungen der vom Kreis direkt und indirekt gehaltenen 5,86 Mio RWE-Aktien. An diesem unvorstellbar hohen Rückgang der Rücklagen wird deutlich, dass die Finanzanlagepolitik von Landrat und Kreistagsmehrheit völlig gescheitert ist.

Bobbahn: Der Kreistag soll nach dem Vorschlag von Landrat und Verwaltung 190 TEUro für Planungskosten freigeben. Damit soll ein weiteres Gebäude am Zieleinlauf geplant werden, das etwa 2,5 Mio Euro kosten soll. Es ist vor allem für die Bewirtung von VIPs und Sponsoren bei Großveranstaltungen vorgesehen.

Kommunales Datenverarbeitungszentrum: Es soll ein Zusammenschluss der Kommunalen Datenzentren im Märkischen Kreis und im Kreis Siegen-Wittgenstein beschlossen werden. Problematisch ist die Austrittsregelung: Wenn eine Gemeinde aus diesem Verband austreten will, soll sie laut Gesellschaftsvertrag nach dem Austritt noch 4 1/2 weitere Jahresbeiträge zahlen, was einen Aufwand von mehreren Mio Euro bedeuten kann.

Flughafen Paderborn/Lippstadt: Der HSK ist einer von 7 kommunalen Gesellschaftern dieses Flughafens. Der erzielte letztes Jahr ein Defizit von etwa 3 Mio Euro und will nun 17 Mio Euro, vielleicht sogar etwa 25 Mio Euro investieren. Der HSK hat einen Anteil an der Gesellschaft von etwa 4% und soll die Investitionen mitfinanzieren.

Abschiebungen nach Afghanistan: Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat beantragt, dass der Kreistag eine Aufforderung an den Landrat beschließt, keine Flüchtlinge nach Afghanistan abzuschieben. Einen derartigen Beschluss hat bereits der Rat der Stadt Dortmund gefasst, und die aktuellen Berichte des Auswärtigen Amtes bestätigen die sehr unsichere Lage in diesem Land.

Kreishaushalt 2018: Der Landrat bringt den Haushaltsentwurf 2018 ein, der am 15.12.2017 verabschiedet werden soll.

Für Interessierte sind ausreichend Plätze auf der Zuschauertribüne vorhanden. Eine Übertragung der Sitzungen als Stream im Internet wurde bisher leider von der “GaGaGroKo” (CDU, SPD, Grüne und FDP) abgelehnt.

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SBL-Fraktionsbüro nun in Meschede

By admin at 10:45 pm on Wednesday, October 18, 2017

Die Fraktionsgeschäftsstelle der SBL/FW-Kreistagsfraktion ist heute umgezogen: Vom Dachgeschoss im Arnsberger Kreishaus führte der Weg ins Kellergeschoss des Mescheder Kreishauses in der Steinstraße. Dort sind wir nun im Zimmer 164 zu finden. Sprechstunde ist (fast immer) dienstags von 9 bis 12 Uhr. Dann ist meist Fraktionsgeschäftsführerin Gabi Joch-Eren anzutreffen.

164-SBL

Unsere neue Telefonnummer: 0291/94-2104.
Und unsere Faxnummer lautet jetzt: 0291/94-2105.
Die Mail-Adresse bliebt wie bisher: sbl-fraktion@hochsauerlandkreis.de

Im Kreishaus in Meschede können wir viel besser als bisher Gremiensitzungen vor- und nachbereiten, denn fast alle Sitzungen des Kreistags und der Auschüsse finden in diesem Gebäude statt.

Umzug1

Umzug2
Dieses Mal beim Umzug im Einsatz : Mitglieder der Kreistagsfraktion

Den Umzug hat die Fraktion selbst durchgeführt. Heute haben 5 Personen mehr als 4 Kúbikmeter Kisten und Inventar transportiert. Im Arnsberger Kreishaus waren mit den Kisten etwa 80 Treppenstufen zu bewältigen – denn der Aufzug hatte bereits Feierabend. Bis zum obersten Stockwerk reichte der Aufzug sowieso nicht, so dass unser Büro nicht barrierefrei erreichbar war. Das ist in Meschede nun anders: Wer den Seiteneingang beim Straßenverkehrsamt nimmt, erreicht das SBL-Fraktionsbüro ohne eine einzige Stufe.

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Einschüchterung von potentiellen Fragestellern?

By admin at 11:41 pm on Monday, October 16, 2017

Zu Beginn jeder Kreistagssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Bis zum letzten Jahr verliefen die problemlos. Der Landrat fragte auf die Zuschauertribüne, ob eine(r) der Besucher(innen) eine Frage stellen möchte. Diejenigen, die sich meldeten, wurden der Reihe nach dran genommen. Sie fragten dann von ihrem Platz auf der Besuchertribüne aus, und Landrat sowie Kreisverwaltung antworteten mehr oder weniger fundiert.

Das soll jetzt anders werden. Als bei der ersten Kreistagssitzung im Jahr 2017 mehrere Einwohnerinnen sehr kritische Fragen wegen eines besonders seltsam verlaufenen Abschiebefalls und wegen der Verhaltens des Kreisveterinäramtes stellen wollten, mussten sie erst einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung ihren Personalausweis vorlegen, die dann die Daten notierte. Sodann wurden die Fragesteller vom Landrat unten in den Sitzungssaal ans Rednerpult zitiert.

Daher stellte die Fraktion “Die Linke” im Namen der Opposition im Kreistag einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung, mit dem für die Zukunft diese von den Bürgerinnen und Bürgern als schikanös empfundene Verfahrensweise verhindert werden sollte. U.a. sollte oben auf der Zuschauertribüne für die Fragesteller ein Mikrofon bereit gehalten werden. Zwar musste der Landrat diesen Antrag auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 20.10.2017 setzen, aber der Inhalt scheint ihm und der “GaGaGroKo” nicht zu gefallen. Also legte die Kreisverwaltung einen eigenen Änderungsvorschlag vor. Darin steht u.a.:
“Fragen dürfen nur von Einwohnern des Kreises gestellt werden. Um sicherzustellen, dass es sich um Einwohner des Hochsauerlandkreises handelt, ist es notwendig, dass diesen vor der Fragenstellung ihre Personalien (Name und Wohnort) bekannt geben. Im Zweifel ist die Identität anhand eines Personalausweises und bei einem Zweitwohnsitz zusätzlich anhand einer aktuellen Meldebescheinigung gegenüber einem Verwaltungsmitarbeiter nachzuweisen.”
und
“Der Landrat ruft die Fragesteller einzeln auf. Die Fragen sind an dem im Sitzungssaal bereitstehenden Rednerpult mit Mikrofonanlage zu stellen.”

Alleine die Beschaffung einer “aktuellen” Meldebescheinigung stellt ein großes Hindernis dar. Wieso es reicht für Bürger mit Nebenwohnsitz z.B. nicht aus, ihre vierteljährlich neu eingehende GEZ-Rechnung vorzulegen?
Wen wundert es da, dass dadurch der Eindruck entsteht, dass der Landrat Fragen eher verhindern als fördern möchte? Kreistagsmitglieder sollen übrigens nach wie vor im Sitzen von ihrem Platz aus reden dürfen!?

Seitens der Opposition im Kreistag wurde dazu eine gemeinsame Presseerklärung heraus gegeben:
“Nachdem jahrelang die Einwohnerfragestunden vor den Kreistagssitzungen problemlos abgelaufen sind, kam Landrat Dr. Schneider anlässlich der KT-Sitzung im Frühjahr plötzlich auf die kuriose Idee, die fragenden Bürger durch eine von ihm erdachte stringente Regelung des Frageprozederes zu schikanieren und einzuschüchtern.
Evtl. lag das ja grad an den ihm unangenehmen Themen der Fragen.
Nach Anprangerung der Sache durch die wirkliche Opposition, also die Unterzeichner, soll nun jedenfalls eine erweiterte Geschäftsordnung für Klarheit in dieser Sache sorgen.
Wenn ein Schelm aber denkt, dies geschähe zur Stärkung der Bürgerrechte, so hat er nicht die Art des Landrats und der ihn stützenden Mehrheitsfraktion bedacht!
Siehe die Vorlage 9/835 und den dort angehängten Antrag der Die Linke (der abgelehnt werden soll!) für die KT-Sitzung am kommenden Freitag.
Fragende Einwohner sollen sich fortan immer mit Namen und Wohnort am Rednerpult präsentieren und sich zuvor, teils sehr umständlich, als HSK-ler ausweisen!
Einfach wie bisher von der Empore aus zu sprechen soll aus fadenscheinigen Gründen nicht mehr möglich sein!
Na, das wird wohl Jeden erfreuen und zu Fragen animieren!
Unglaublich, dass hier den Bürgern etwas zugemutet wird, was für die Mitglieder der Mehrheitsfraktion ein Unding war, als es darum ging, die Kreistagssitzungen öffentlich ins Internet zu übertragen!”

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Erfolgsgeschichte Sozialticket – für Kunden und RLG

By admin at 11:42 pm on Saturday, October 14, 2017

Zum Jahresanfang 2017 wurde (endlich) auch im HSK ein vergünstigtes Sozialticket für Bus und Bahn eingeführt, auf Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion. Es heisst “MobiTicket” und wird in 2 Varianten angeboten: Für 25 Euro pro Monat können die Berechtigten alle Bus- und Bahnverbindungen innerhalb einer Gemeinde nutzen, für 32,50 Euro (ursprünglich 32 Euro) kreisweit. Berchtigt sind insbesondere Empfänger von Grundsicherung und Alg 2 (“Hartz IV”) sowie Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

In dieser Woche stand das Thema – ebenfalls auf Antrag der SBL/FW – erneut auch im Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Verkehr auf der Tagesordnung. Berichtet wurde, dass im September im HSK fast 2.400 Sozialtickets verkauft wurden. Etwa 380.000 Euro zahlt das Land NRW in diesem Jahr als Zuschuss an den Kreis. Die drei Verkehrsträger (die beiden Busbetreiber RLG und BRS sowie der Zweckverband NWL für den Schienenpersonennahverkehr) teilen sich die Einnahmen untereinander auf; der Kreis muss im Jahr 2017 keinen eigenen Zuschuss leisten! 40% der Einnahmen aus Verkaufserlösen und Landeszuschuss fließen an die RLG, die Aufteilung für die beiden anderen Beteiligten war auch auf Nachfrage nicht zu erfahren. Obwohl die Gesamteinnahmen pro Ticket deutlich geringer sind als die ursprünglich pro Monat veranschlagten etwa 86 Euro, erwartet die RLG in diesem Jahr einen Überschuss aus den Sozialtickets von mehr als 100.000 Euro, denn viele Sozialticketnutzer konnten sich Bus und Bahn vorher nicht leisten und sind daher zusätzliche Kunden.

Daher sollte eigentlich kein Zweifel an der Fortsetzung des Angebots bestehen. Doch die Unsicherheit entsteht durch das Verhalten der neuen Landesregierung. Derzeit ist der Landeszuschuss nur bis Ende 2017 gesichert. Als vor zwei Jahren die gleiche Situation bestand, stellte die damalige Landesregierung durch einen Erlass Anfang Oktober 2015 die Verlängerung klar. Nun geschieht – gar nichts. Nachfragen gestern in Düsseldorf erbrachten das Ergebnis, dass erst bei der Vorlage des Landeshaushalts 2018, die Mitte November erfolgen soll, mit einer Aussage zu rechnen ist. Wie die aussieht, ist derzeit nicht absehbar.

Bleibt zu hoffen, dass die neue CDU/FDP-Landesregierung auch daran denkt, dass mit dem Sozialticket für viele Bürgerinnen und Bürger, die nur geringe Einkünfte haben, Mobilität möglich wird. Dies ist vor allem im ländlichen Raum mit weiten Entfernungen und sehr hohen “Normalpreisen” für Monatskarten sehr wichtig.

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Bald 4 Mio Euro für PFT-Reinigung in Scharfenberg

By admin at 10:34 pm on Thursday, October 12, 2017

Vor 10 Jahren wurde auf der Höhe westlich von Scharfenberg eine Aktivkohle-Anlage in Betrieb genommen. Grund war eine etwa 10 Hektar große, durch PFT-haltigen “Dünger” verseuchte Fläche, auf der früher Weihnachtsbäume angepflanzt wurden.

Aus Anlass dieses “Jubiläums” hatte die SBL/FW-Kreistagsfraktion für die heutige Sitzung des Kreisumweltausschusses einen Bericht der Kreisverwaltung beantragt. Daraus ergab sich, dass bisher 2,4 Mio Euro in die PFT-Reinigungsanlage investiert wurden. Hinzu kommen etwa 70.000 Euro Betriebskosten pro Jahr. Und außerdem die Personalkosten für den Techniker und für andere Mitarbeiter, die die Anlage betreuen; wie hoch diese Kosten sind, konnte die Kreisverwaltung auch auf Nachfrage nicht beantworten.

Aber damit nicht genug: Nach 10 Jahren wird nun eine “eine umfassende Anlagenrevision durchgeführt, um bestehende Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben”. Dabei sollen große Teile der Technik erneuert werden. Mit der Planung wurde ein Ingenieurbüro beauftragt. Welche Kosten dafür entstehen, konnte von der Kreisverwaltung ebenfalls (noch) nicht beantwortet werden.

Auch die Informationen über die Effektivität der Anlage blieben dürftig. Die Frage wurde von der Kreisverwaltung so beantwortet, dass bis zum Jahr 2010 (!!) 46 von etwa 390 kg PFT herausgefiltert wurden. Neuere Informationen seien nicht vorhanden. Seitdem ist aber viel Zeit vergangen… Auffällig ist auch, dass sich auf einigen Teilflächen die PFT-Belastung im Boden kaum verändert hat. Das soll vor allem an der Topographie liegen.

Und wer zahlt dafür? Das Land NRW und der Hochsauerlandkreis, also letztlich die Bürgerinnen und Bürger. Die Versuche der Kreisverwaltung, die Verursacher für die Kosten der PFT-Sanierung haftbar zu machen, verliefen erfolglos. Mehrere Gerichtsverfahren gingen ungünstig aus.

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur Fraktionssitzung nach Brilon ein

By admin at 11:58 am on Thursday, October 12, 2017

Vor einer Kreistagssitzung treffen sich die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) immer irgendwo im Hochsauerlandkreis zu einer öffentlichen Fraktionssitzung, diesmal am Montag dem 16. Oktober 2017 um 19.00 Uhr in Brilon, Derkere Straße 6 in der Pizzeria Nido.

Briloner und Marsberger Themen
Gibt es Neuigkeiten vom Ziegenhof bei Brilon? Die SBL/FW hatte Mitte August ja dazu eine neue Anfrage an den Landrat geschickt. Was kam dabei heraus? Was wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten dazu gesagt? Eine andere spannende Frage ist die nach dem Nitrat-Gehalt im Marsberger Trinkwasser. Zu dieser unerfreulichen Thematik hatte die SBL/FW auch mehrere Anfragen an den Landrat geschickt. Wie äußerte sich die Kreisverwaltung dazu? Was sagen andere Quellen?

Vorbereitung auf die Kreistagssitzung
Die Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag dem 20.10.2017 wird bei der Fraktionssitzung ebenfalls eine große Rolle spielen. Über den Verlauf der jüngsten Ausschusssitzungen und über die dort getroffenen Empfehlungen und Beschlüsse berichten die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der SBL/FW-Fraktion.
Wie soll die SBL/FW bei diesem oder jenem Thema im Kreistag abstimmen? Was sagen die Fraktionsmitglieder? Was meinen die Gäste?

Neue Regierungen in Düsseldorf und Berlin
Gibt es Konsequenzen für Kreis und Kommunen durch die frisch gewählten Regierungen und Parlamente in Düsseldorf und Berlin? Winderlass, Verkehrs- und Schulpolitik, mehr verkaufsoffene Sonntage, AfD – auch darüber möchten die SBL/FW-Mitglieder gerne diskutieren.

Die Kreistagsmitglieder Stefan Rabe und Reinhard Loos freuen sich auf einen spannenden Abend in Brilon. Interessierte Gäste sind gerne gesehen und herzlich willkommen!

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Bioland-Kündigung vom Schiedsgericht bestätigt

By admin at 1:16 pm on Tuesday, October 10, 2017

Der Landesverband NRW von Bioland hatte im Dezember 2016 den Vertrag mit dem Ziegenhof im Möhnetal bei Brilon-Scharfenberg fristlos gekündigt. Anlaß waren die Berichte von PETA über die Behandlung der Ziegen auf diesem Hof gewesen. Gegen diese fristlose Kündigung war vom Hofbetreiber ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet worden.

Nun hat der Bioland-Landesverband mitgeteilt, dass das Schiedsgerichtsverfahren abgeschlossen ist. Die ausgesprochene Kündigung wurde vom Schiedsgericht bestätigt. Der gekündigte Ziegenhof kann die auf seinem Hof erzeugten Produkte daher auch künftig nicht mehr über Bioland vertreiben.

Näheres über Bioland NRW steht hier: http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen.html

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Es wird was – aber warum so spät?

By admin at 11:00 am on Tuesday, October 10, 2017

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte beim Landrat angefragt wegen notwendiger Veränderungen in den Tarifen für Schüler, die Bahn und Bus zwischen dem HSK und dem Landkreis Waldeck nutzen. Näheres steht hier.

Heute ging die Antwort des Landrats ein. Sie klingt hoffnungsvoll. Irritationen löst nur der letzte Satz aus. Warum muss die Umsetzung einer als sinnvoll erkannten Maßnahme fast ein Jahr dauern??? Öffentliche Verwaltungen sind mitunter sehr, sehr langsam…

Hier die komplette Antwort:

“Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 12.09.17
Thema: Schülerverkehr zwischen Brilon und Willingen

Sehr geehrter Herr Loos,

nach Thematisierung Ihrer Anfrage auf Ebene der Busverkehrsunternehmen und des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) wird durch den NWL mitgeteilt, dass es als tariflich sinnvoll erachtet wird, den derzeit existierenden Übergangsbereich im WestfalenTarif für die Buslinie auch auf die Schiene auszuweiten.

Hierzu wurde das Thema erstmalig in der letzten Tarifrunde der Tarifgemeinschaft Münsterland und Ruhr—Lippe erörtert. Einer tariflichen Ausweitung des WestfalenTarifs in den Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV) standen alle beteiligten Partner positiv gegenüber. Als nächster Schritt soll die Thematik nun auf Ebene der WestfalenTarif GmbH eingebracht werden, um das weitere Vorgehen gegenüber dem NVV abzustimmen.

Frühestmöglicher Termin für eine Tarifänderung wäre der 01.08.2018.”

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