Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

“Kombination aus mangelndem Ermittlungswillen … und Desinteresse”

By admin at 9:13 am on Monday, July 29, 2019

“Der größte Teil der Polizeibeamten in Deutschland verrichtet seine Arbeit tadellos. Und doch kommt es Jahr für Jahr im Schnitt zu 2.300 Fällen rechtswidriger Polizeigewalt – von der Freiheitsberaubung bis zur tödlichen Gewalt. Die Beamten können dies nahezu straflos tun, denn nur ein winziger Teil der angezeigten Delikte landet vor Gericht. Die Opfer haben kaum eine Chance auf Wiedergutmachung. Nicht selten wird vertuscht – zum Teil bis hoch in die Politik. Der Grund: eine fatale Kombination aus mangelndem Ermittlungswillen bei der Polizei und Desinteresse bei den Staatsanwaltschaften.”
https://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-25-07-2019/wenn-Polizisten-zu-Taetern-werden.html

Screenshot_2019-07-29 Staatsgewalt – wenn Polizisten zu Tätern werden-2

Das Magazin “Kontraste” der ARD berichtete am 25. Juli über einen Fall von Polizeigewalt in Jever. Ein Polizeibeamter hatte eine andere Person grundlos mit beiden Armen umgestoßen. Anschließend versuchten alle beteiligten Polizeibeamten den Vorgang zu vertuschen. So etwas gab es auch schon im HSK, allerdings erfreulicherweise nicht mit so tragischem Ausgang wie in Jever.

Das besonders Bedenkliche:
Hier wie dort kann man den Eindruck haben, dass in solchen Fällen mitunter Polizeiführung, Staatsanwaltschaft und Gerichte sehr gut zusammenarbeiten, gegen die Betroffenen …
Viele Bürgerinnen und Bürger können sich solche Abläufe in unserem Land nicht vorstellen – bis sie selbst davon betroffen werden!

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Landesentwicklungsplan: gegen Klimaschutz, für “Flächenfraß”

By admin at 11:59 am on Wednesday, July 17, 2019

Die CDU/FDP-Koalition im Landtag ist stolz darauf, dass sie mit dem neuen Landesentwicklungsplan (“LEP”) eine Entfesselung geschafft hätte. Doch was ist wirklich davon zu halten?

Wir schließen uns der Erklärung von Horst Becker, Mitglied der Grünen Landtagsfraktion, an:

„Mit dem neuen Landesentwicklungsplan zeigen CDU und FDP, wie egal ihnen Natur-, Arten- und Klimaschutz sowie der Erhalt unserer Lebensgrundlagen sind. Klar ist jetzt auch, dass das kürzlich erwachte ökologische Gewissen des Ministerpräsidenten ein reiner PR-Gag ist – zu sehr stehen die Änderungen im LEP dazu im Widerspruch.

Gegen breite Kritik hat die Landesregierung ihre ideologiegetriebene Anti-Windenergiepolitik rücksichtslos durchgedrückt. Damit produziert sie bewusst die Rechtsunsicherheit für den weiteren Ausbau der Windenergie und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Kommunen und Gerichte in lange Klageverfahren verwickelt werden. Mit dieser verantwortungslosen Politik verhindern Minister Pinkwart und die Koalition aus CDU und FDP Investitionen in Millionenhöhe. Sie bremsen die Energiewende aus und riskieren, dass NRW die Klimaziele verfehlt. Auch sämtliche Experten in der Anhörung wiesen auf die rechtlich höchst fragwürdige Basis hin. Weder der Ausschluss von Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlichen Flächen ist von geltendem Bundesrecht gedeckt, noch der Mindestabstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis Gerichte sich mit dem von Minister Pinkwart vermurksten LEP befassen müssen.

CDU und FDP geben den 5-Hektar-Grundsatz und damit jegliche Begrenzung des Flächenverbrauchs auf. Das ist verantwortungslos. Denn ein ungezügelter Flächenfraß kann fatale Auswirkungen auf die Artenvielfalt haben und die Qualität von Grund- und Trinkwasser sowie die Reinheit der Luft dauerhaft negativ beeinflussen. Doch auch für die Landwirtschaft ist der Flächenfraß längst zur Belastung geworden. Stetig steigende Pachtpreise bedrohen die Erwerbsgrundlage von Landwirten. Auch über den deswegen geäußerten Protest der Landwirtschaftsverbände setzen sich CDU und FDP brüsk hinweg.

Der Abbau nichtenergetischer Rohstoffe wie Kies, Sand oder Kalk wird ohne Rücksicht auf Natur und Heimat dereguliert. Mit der Ausweitung des Raubbaus nimmt Schwarz-Gelb massive Schäden für die Umwelt in Kauf. Es besteht die ernste Gefahr, dass Rohstoffkonzerne sich auf Basis des neuen LEP und gegen den Willen der Kommunen in neue Abbaugebiete einklagen.“

Quelle:
https://gruene-fraktion-nrw.de/presse/service/pressemitteilungen/pmdetail/nachricht/becker-landesentwicklungsplan-ohne-arten-natur-und-klimaschutz-zeigt-schwarz-gelb-fehlt-das-oek.html

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Verzögerungstaktik bei den Unterkunftskosten

By admin at 10:58 pm on Sunday, July 7, 2019

Empfänger von Grundsicherung nach SGB II (Alg 2 bzw. “Hartz IV”) oder SGB XII (Sozialhilfe) erhalten außer dem monatlichen Bedarfssatz noch die Kosten für ihre Unterkunft erstattet, sofern sie als “angemessen” gelten. Für diese Angemessenheitsgrenzen hat der HSK ein Konzept erstellt. Danach darf z.B. eine alleinstehende Person in Brilon maximal 231 Euro pro Monat an Kaltmiete zahlen – was bei vielen Betroffenen nicht ausreicht.

Am 30.01.2019 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass das Unterkunftskostenkonzept des Kreises Bad Segeberg rechtswidrig ist. Und zwar aus den gleichen Gründen, die die SBL seit Jahren beim Konzept des HSK kritisiert hat: Mit einer pseudo-wissenschftlichen Clusterung wurden Teilräume (“Wohnungsmarkttypen”) aus höchst unterschiedlich strukturierten und räumlich nicht zusammenhängenden Gemeinden gebildet. Für diese Teilräume wurden angeblich einheitliche Mitniveaus definiert, und das führte zu gravierenden Ungerechtigkeiten.

Das für NRW zuständige Landessozialgericht hat bereits im Februar 2019 bestätigt, dass auch das Konzept des HSK aus denselben Gründen rechtswidrig ist.

Doch statt dass Landrat und Kreisverwaltung nun zügig das Konzept des HSK ändern, geschah: NICHTS.

In der Kreistagssitzung am 22.03.2019 hatte der Landrat zwar zugesagt, dass in der nächsten Kreistagssitzung über die Neuregelung der Kosten der Unterkunft für die Empfänger von Grundsicherungsleistungen beraten wird. Doch für die Kreistagssitzung am 05.07.2019 wurde immer noch keine inhaltliche Vorlage erstellt, da angeblich “das BSG den Volltext der Urteile noch nicht veröffentlicht” habe.

Als die Sitzungsdrucksache am 14.06.2019 bei den Mitgliedern des zuständigen Fachausschusses einging, stand das Urteil jedoch bereits auf den Internetseiten des BSG. Schlimmer noch: Dem Rechtsanwalt, der den HSK in dieser Angelegenheit vertritt, war es bereits am 07.06.2019 zugestellt worden.

Die SBL/FW-Fraktion kündigte daraufhin die Einberufung einer zusätzlichen Sitzung des Fachausschusses an. Denn die Betroffenen brauchen sehr bald Klarheit, ob sie sich ihre Wohnung noch leisten können. Aber das scheint der Kreisverwaltung egal zu sein. Sie schrieb, “dass bei einer Korrektur der Mietpreisobergrenzen nach oben der Hochsauerlandkreis von Amts wegen die betreffenden Leistungsbescheide nach § 44 SGB X rückwirkend zu Gunsten der Leistungsberechtigten anpassen wird”. Daher bestünde “für eine außerordentliche Einberufung des Gesundheits- und Sozialausschusses keine Notwendigkeit.” Damit verkennt die Kreisverwaltung die Situation völlig. Viele Betroffene können sich die Ungewissheit finanziell schlicht nicht leisten!

In der Kreistagssitzung wurde es anscheinend sogar dem Landrat zu unangenehm. Am 04.09.2019 findet sowieso wegen der Sanierung des Berufskollegs in Arnsberg-Hüsten eine zusätzliche Kreistagssitzung statt. Dort soll es nun auch um die Mietpreisobergrenzen gehen. Vorher wird der Sozialausschuss zu einer zusätzlichen Sitzung einberufen. Ob es dann wohl einen inhaltlichen Vorschlag der Kreisverwaltung gibt?

Bekanntlich ist das

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“Vetternwirtschaft” bei der Wasserschutzzone Dörnholthausen?

By admin at 6:35 pm on Wednesday, July 3, 2019

Im Kreisumweltausschuss am 27. Juni wurde erneut über die Ausweisung der Wasserschutzzone Dörnholthausen beraten. Hintergrund war, dass der größte Grundbesitzer innerhalb der Wasserschutzzone seine Existenz bedroht sieht und einen finanziellen Ausgleich für die Ausweisung der Wasserschutzzone fordert. Mit dieser Forderung hatte er die CDU angesprochen, die daraufhin Gespräche mit den Stadtwerken Sundern initiierte. Die Wasserschutzzone Dörnholthausen besteht zu 85 % aus Waldfläche. Innerhalb dieser Waldfläche bewirtschaftet der Betrieb 121,25 ha überwiegend als Schnittgrün und Weihnachtsbaumkulturen. Der Forstbetrieb kritisiert unter anderem, dass er keine neuen intensiv genutzten Weihnachtsbaumkulturen innerhalb der Schutzzone anlegen dürfe und hält dies für einen enteignungsgleichen Eingriff. Er fürchtet erhebliche Nachteile und massive Beschränkungen in seiner bisherigen Bewirtschaftungsweise und fordert deswegen eine Entschädigung. Zudem habe er erhebliche Nachteile dadurch, dass keine Windenergieanlagen im Bereich der Wasserschutzzone errichtet werden dürfen. Die Stadtwerke Sundern haben ihm daraufhin angeboten, dass er ein Gutachten erstellen lassen solle, dass die Entschädigungspflicht belege. Die Stadtwerke würden sich eventuell finanziell an dem Gutachten beteiligen. Sollte das Gutachten zum Ergebnis kommen, dass eine Entschädigungspflicht vorläge, so würde die Entschädigung durch den Betriebausschuss geprüft.

Die Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL) findet es vollkommen unverständlich, dass die Stadtwerke Sundern eine finanzielle Mitbeteiligung an dem Gutachten in Aussicht stellen. Ein solches Gutachten (und eine mögliche Entschädigung) müßten alle Gebührenzahler über das Wassergeld finanzieren. Nach Ansicht der SBL liegt das Risiko einzig und allein bei dem forstwirtschaftlichen Betrieb, der seit mehreren Jahren alte Waldflächen in intensiv genutzte Schnittgrünkulturen umgewandelt hat und damit gegen die Bestimmungen des Landesforstgesetztes verstoßen hat. Das Landesforstgesetz schreibt den pfleglichen Umgang mit Bestand und Boden vor. Es fordert darüber hinaus, dass weitgehend auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten ist. Wären diese Bestimmungen im Einzugsbereich dieser alten Wassergewinnungsanlage eingehalten worden, so hätte die Ausweisung einer Wasserschutzzone in diesem Bereich keine Priorität. Erst der massive Einsatz von Chemikalien und die intensive Nutzung durch die Umwandlung von Wald in Schnittgrünkulturen haben die Ausweisung der Wasserschutzzone notwendig gemacht um zukünftig eine Belastung der Wassers zu verhindern und um die gute Wasserqualität im Bereich Stockum/Dörnholthausen auf Dauer zu gewährleisten. Zudem wird der Betrieb in der Nutzung der bestehenden Schnittgrünkulturen so gut wie gar nicht eingeschränkt. Warum dies entschädigungspflichtig sein sollte und warum sich der Gebührenzahler möglicherweise an den Kosten für Gutachten beteiligen soll, erschließt sich der SBL nicht.

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VCD: „Die mittlerweile für die Röhrtalbahn eingeplanten Gelder können also nur dafür ausgegeben werden – oder werden in einer anderen Region für die Bahn investiert“

By admin at 1:11 pm on Tuesday, July 2, 2019

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Arbeitskreis Verkehrs der Lokalen Agenda 21 Arnsberg haben am Montag (1. Juli) eine gemeinsame Pressekonferenz zur Reaktivierung der Röhrtalbahn durchgeführt. Über die Röhrtalbahn soll am Freitag im Kreistag entschieden werden.

Hier der Text des Statements des VCD:

“Der VCD Hochsauerland e. V. setzt sich bereits seit seiner Gründung im Jahr 1995 für den Personenverkehr auf der Röhrtalbahn ein. Die zahlreichen vom VCD durchgeführten Sonderfahrten haben immer einen regen Zuspruch aus der Bevölkerung erfahren.

Mit der Bahnreform im Jahr 1994 ist der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Ländersache geworden. Der Bund stellt zu diesem Zweck die sog. „Regionalisierungsmittel“ zur Verfügung. Aufgabenträger für den SPNV in unserer Region ist der „Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe (ZRL)“, der als Grundlage seines Handelns einen Bedarfsplan aufstellt.

Nachdem die Röhrtalbahn sich anfangs in diesem Schienenverkehrsbedarfsplan in der Kategorie „weiterer Bedarf nach 2015“ befand, waren die durchweg positiven Ergebnisse der in den Jahren 2008 bis 2011 seitens der im Auftrag des HSK und des ZRL durchgeführten „Nutzen-Kosten-Analyse“ Anlass, die Röhrtalbahn in den „vordringlichen Bedarf“ hochzustufen. Ein entsprechender Auftrag erfolgte u. a. durch Beschluss des HSK-Kreistages am 16.12.2011.

„Wären die Ergebnisse damals negativ gewesen, wäre eine Reaktivierung nicht weiterverfolgt worden. Nun aber könnten nach Aussage des ZRL bereits im Jahr 2025 wieder Personenzüge fahren – das Ziel ist also zum Greifen nah.“, sagt Stefan Weh, VCD-Vorsitzender im HSK.

Beim ZRL sind die Haushaltsmittel für die sog. „Standardisierte Bewertung“, ein bundeseinheitliches Verfahren zur Bewertung von Verkehrswegen, nun fest eingeplant und müssen nur noch abgerufen werden.

Auch aus Fahrgastsicht könne die Bahn im Vergleich zum Bus gleich mehrere Pluspunkte verbuchen:
Sie ist unabhängig vom alltäglichen Stau und bietet daher eine höhere Anschlusssicherheit an andere Züge. Fahrräder, Kinderwagen, Rollatoren können in erhöhter Zahl mitgenommen werden, die Bahn ist schneller, bietet eine ruhigere Fahrt und WCs.

„In allen Sektoren des Verkehrswesens ist eine Mobilitätswende im Gange. Daher ist gut beraten, wer diesen Prozess vor Ort aktiv gestaltet und sich nicht von ihm überrollen lässt“, blickt der VCD optimistisch in die Zukunft. Gerade in den Kommunen vor Ort könnten wichtige Bausteine zur CO2-Einsparung umgesetzt werden. „Bereits heute sind auch bei der Bahn alternative Antriebe wie Wasserstoff- und Akkutriebwagen im Einsatz und werden im nächsten Jahrzehnt gegenüber der Dieseltraktion die Oberhand gewinnen. So arbeitet der SPNV-Aufgabenträger bereits an einer Elektrifizierungsstrategie für das komplette Dieselnetz“, sagt der Bahnexperte Weh, der auch Mitglied des VCD-Landesvorstandes ist.

SPNV ist ein Teil der Daseinsvorsorge, die der Staat betreibt, um Infrastrukturen bereitzustellen und unterschiedliche Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land auszugleichen. Um derartige Prozesse sinnvoll zu steuern, verteilt der Staat Steuermittel zweckgebunden. „Die mittlerweile für die Röhrtalbahn eingeplanten Gelder können also nur dafür ausgegeben werden – oder werden in einer anderen Region für die Bahn investiert“, so der VCD-Vorsitzende. „Die heimische RLG, die ja zu einem Großteil dem HSK gehört, ginge dann leer aus!“

Auch in einem aktuellen Antrag der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen vom 18.06.2019 heißt es: “Ein wichtiger Baustein zur Stärkung des SPNV ist auch die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und Haltepunkten… Das Potential für SPNV-Reaktivierungen ist in allen Landesteilen groß.” Darunter steht der Name des Kreisvorsitzenden der HSK-CDU, und mit diesen Aussagen hat er Recht!”

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