Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Klärschlammlager im Sauerland?

By admin at 10:52 am on Thursday, January 31, 2013

Einer der größten Umweltprozesse läuft seit gut einem Jahr beim Landgericht Paderborn – der „PFT-Prozess“.

Beobachter behaupten, das Verfahren um die Chemikalie würde immer verworrener. Ein Urteil ist wohl noch lange nicht in Sicht. Diverse Zeugen wurden gehört; bei einigen versagte laut Medienberichten die Erinnerung. Nicht so beim Zeugen Dr. Harald Friedrich, dem ehemaligen Abteilungsleiter im NRW-Umweltministerium.
Friedrich sagte laut Pressemeldungen beim Prozess Ende Januar 2013 u.a. aus, der Kreis Soest und der Hochsauerlandkreis seien mehr als salopp mit der Biomüll-Verordnung umgegangen. Zudem brachte er den Ruhrverband mit ins Spiel. Schlämme aus den Kläranlagen des Ruhrverbands würden mit Behördenwissen seit über 20 Jahren im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis entweder auf Feldern als Dünger ausgebracht oder zwischengelagert.

An den Aussagen von Friedrich bestehen erhebliche Zweifel. Denn er soll selbst für die Biomüll-Verordnung des Landes NRW verantwortlich sein. Darin wurden nur Werte angegeben, die für Biomüll einzuhalten sind, aber keine Anforderungen an die Kreisbehörden, dass im Verdachtsfall weitere Untersuchungen auf schädliche Stoffe vorzunehmen sind. Die Einhaltung der Grenzwerte ist damals überprüft und festgestellt worden. Eine vom BUND NRW bereits vor der Aufdeckung des PFT-Skandals gegen den Kreis Soest eingeleitete Strafanzeige hatte deswegen keine Folgen.

Trotzdem ist es sinnvoll, sich näher mit dem Verbleib der Klärschlämme zu befassen, wie es die SBL bereits öfters gemacht hat. SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos nahm nun die Berichte über die Aussagen von Friedrich über die Klärschlammlager zum Anlass, eine Anfrage an den Landrat des Hochsauerlandkreises zu richten. Hier der Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
bei dem derzeit laufenden Prozess beim Landgericht Paderborn gegen verantwortliche Mitarbeiter der Firma „GW Umwelt“ sagte in der letzten Woche ein Zeuge aus, das verseuchte Feld bei Brilon-Scharfenberg sei nur eine sehr nebensächliche Ursache für den im Jahr 2006 sehr hohen PFT-Gehalt von Möhne und Ruhr. Entscheidend für das PFT in der Ruhr sei gewesen, dass 24 Klärwerke über 20 Jahre hinweg Klärschlämme produziert hätten, die dann entweder auf Feldern als Dünger ausge¬bracht oder zwischengelagert worden seien. Als Verursacher erwähnte der Zeuge besonders eine Kläranlage bei Werdohl mit einem sehr nahe gelegenen Industriebetrieb. Viele Klärschlammläger in der Nähe der Möhne und der Ruhr seien nicht nach unten abgedichtet, so dass von ihnen PFT in die Gewässer gelange. Der Zeuge erklärte weiter, dass sich ein solches Klärschlammlager auch bei Scharfenberg befände.
Daher bitte ich zu beantworten:
Ist Ihnen bekannt, ob es Lagerplätze für Klärschlämme im Kreisgebiet gibt oder gab?
Wenn ja, wo befinden bzw. befanden sie sich?
Wenn ja, über welche Kapazitäten für die Lagerung von Klärschlämmen verfügen oder verfügten sie?
Wenn ja, wer ist/sind bzw. war/waren der oder die Betreiber?
Wenn ja, wer ist/wer war für die Überwachung der Lagerplätze zuständig?
Wenn ja, was ist über eventuelle Schadstoff-Belastungen, die von diesen Lagern ausgehen oder ausgingen, bekannt?
Wenn ja, sind dort PFT-Werte ermittelt worden?
Wenn ja, wie hoch ist oder war die PFT-Belastung? (Ich bitte um detaillierte Angaben.)

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Insolvente Kliniken – Herrenlose Patientenakten – Ungeklärte Rechtslage

By admin at 9:39 am on Wednesday, January 30, 2013

Die unhaltbaren Zustände in der verlassenen Veramed-Klinik bei Meschede haben weit über die Grenzen des Sauerlands Furore gemacht. Obwohl die Sauerländer Bürgerliste (SBL) schon im Januar 2011 einen „Sachstandsbericht über die Aufbewahrung und den Verbleib der Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen“ beantragt hatte, tat sich lange Zeit behördlicherseits anscheinend nichts. Anzumerken ist noch, dass der Antrag der SBL seinerzeit von der Verwaltung nicht auf die Tagesordnung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales genommen worden ist. Stattdessen antwortete der Landrat, der Insolvenzverwalter sei zuständig und, dass dem Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ein Bericht erstattet worden sei.

Jetzt schloss ein weiteres Krankenhaus im Hochsauerlandkreis endgültig seine Tore. Auch in diesem Gebäude lagern „verlassene“ Patientenakten. Darum stellte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 17.01.2013 an den Landrat eine Anfrage bzgl. des Verbleibs und der Sicherung der Patienten-Akten im ehemaligen St.-Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg.

Hier der Wortlaut der Antwort des Landrats und der Kreisverwaltung (mit Datum vom 21.01.2013):

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter hiermit wie folgt:

Frage 1: Trifft es zu, dass sich die Patienten-Akten noch im Gebäude des ehemaligen St. Georg-Krankenhauses befinden?
Ja.

Frage 2: Wer ist derzeit verantwortlich für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Klinik lagern?
Die Rechtsfrage zur Zuständigkeit für Patientenakten bei insolventen Krankenhäusern ohne Rechtsnachfolger ist noch nicht abschließend geklärt. Die bekannten Regelungen zum Umgang mit Patientenakten sehen das Insolvenzszenario nicht vor. Es gibt dazu auch noch keine einschlägige Rechtsprechung.
(Hinweis: Die Frage der Eigentümerschaft und der Zuständigkeit für die Sicherung von Patientenakten sowie der Gewährung von Akteneinsicht bei insolventen Krankenhäusern und Privatkrankenanstalten ohne Rechtsnachfolger soll im Zusammenhang mit den Patientenakten aus der ehemaligen Veramed-Klinik in Kürze bei einem runden Tisch beim Gesundheitsministerium NRW geklärt werden).

Frage 3: Wie ist sicher gestellt, dass die Dokumente und Unterlagen nicht in unrechtmäßige Hände gelangen?
Die Patientenakten befinden sich nach Auskunft des Insolvenzverwalters wie in der Vergangenheit auch in einem abgeschlossenen Archiv im St. Georg Krankenhaus. Zugriff darauf haben zwei Mitarbeiterinnen der St. Georg Krankenhaus GmbH, die der Insolvenzverwalter zurzeit für
Abwicklungsarbeiten weiter beschäftigt. Während der Dienstzeiten der Mitarbeiter ist der Empfang besetzt. Außerhalb der Dienstzeiten wird das Gebäude von einer Sicherheitsfirma durchgehend bewacht.

Frage 4: Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten und somit Ansprechpartner für frühere Patientinnen des St.-Georg-Krankenhauses und deren Angehörige?
Auch diese Rechtsfrage ist derzeit noch nicht abschließend geklärt (vgl. Hinweis zu Frage 2).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider

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Sollen Briloner Schüler vom Besuch der Uplandschule abgehalten werden?

By admin at 11:29 am on Monday, January 28, 2013

Seit Sommer 2011 besucht Victoria aus Brilon die Uplandschule in Willingen. Die private Realschule in Brilon kam für sie nicht in Frage, so dass sie und ihre Mutter die Gesamtschule in Willingen auswählten. Victoria ist damit eine von mehr als 100 Schülerinnen und Schülern, die jeden Tag aus der Stadt Brilon zur Uplandschule über die hessische Landesgrenze ins benachbarte Willingen fahren.

Nachdem zu Beginn des laufenden Schuljahres 20 neue Gesamtschulen in NRW ihre Tätigkeit aufnahmen und 33 weitere Gesamtschulen für den Sommer 2013 beantragt wurden, ist der Hochsauerlandkreis der einzige aller 53 Kreise in NRW ohne Gesamtschule. Schülerinnen und Schüler aus dem HSK, die eine Gesamtschule besuchen wollen, müssen daher in einen anderen Kreis pendeln. Die nächsten Gesamtschulen innerhalb von NRW befinden sich in Paderborn, Soest und Lippstadt. Da liegt Willingen von Brilon aus viel näher. Hinzu kommt, dass die Uplandschule ab Sommer für die Klassen 5, 6 und 7 wieder vom Abitur nach 8 Jahren auf das Abitur nach 9 Jahren umsteigen wird. Da G8 bei vielen Eltern und Schülern sehr unbeliebt ist, könnte sich dadurch die Attraktivität der Uplandschule weiter erhöhen.

Wegen der großen Zahl von Schulpendlern aus Brilon nach Willingen wurden in den letzten Jahren zwei Schulbusse eingerichtet. Die Kosten für die Fahrkarten in den Schulbussen mussten die Eltern bisher nicht tragen; sie wurden von der Stadt Brilon bezahlt. Diese Zusage hatte die Stadt den Eltern auch für die Zukunft gegeben, bevor der zweite Bus nach Willingen startete. Die Kosten belasteten aber nicht den städtischen Haushalt, denn sie wurden der Stadt in vollem Umfang vom Land NRW erstattet. Grundlage ist der sog. Pendlererlass der Landesregierung.

Das lief über viele Jahre völlig problemlos, bis die Stadtverwaltung erfuhr, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster im Jahr 2011 ein Urteil zu Schülerfahrkosten gefällt hatte. Darin ging es um Schüler, die im Schuljahr 2007/2008 aus dem Raum Aachen nach Rheinland-Pfalz pendelten, zu einer Schulform “Realschule plus”. Das OVG stellte fest, dass diese Schulform damals im Schulgesetz des Landes NRW nicht vorgesehen war und die Eltern in diesem Fall keinen Anspruch auf Schülerfahrkosten hatten.

Diese Entscheidung des OVG nahm der Bürgermeister der Stadt Brilon zum Anlass, bei der Bezirksregierung nachzufragen, ob sie auch für die von Brilon nach Willingen pendelnden Schülerinnen und Schüler anwendbar sei. Dies bestätigte die Bezirksregierung und teilte der Stadt mit, die Eltern sollten nur noch bis zum Ende des laufenden Schuljahres die Schülerfahrkosten erhalten. Eine schriftliche Auskunft der Bezirksregierung erhielten die Eltern allerdings erst am 19. Januar über die Stadtverwaltung. Darin wurde darauf verwiesen, dass zur Uplandschule auch ein Grundschulzweig gehöre und die Uplandschule daher als Schulform weder im NRW-Schulgesetz noch im hessischen Schulgesetz vorgesehen sei.

Bezirksregierung und Stadtverwaltung argumentieren auch, dass es sich bei der Uplandschule um eine “kooperative” Gesamtschule handele; im NRW-Schulgesetz sei aber nur die “integrierte” Gesamtschule vorgesehen. Das können die Eltern und die BBL nicht nachvollziehen, denn im NRW-Schulgesetz ist nur die Rede von Gesamtschule, ohne Differenzierung. Und sie kennen auch Schulen in NRW, zu denen sowohl die Sekundarstufe I und als auch die Grundschule gehören.

Die Streichung der Schülerfashrkosten hätte für die Eltern erhebliche Konsequenzen. Aus einigen Briloner Familien gehen sogar 2 oder 3 Kinder zur Uplandschule. Pro Kind und Schuljahr entstehen Fahrkosten von etwa 1.000 Euro. Viele Eltern wollen sich daher nicht mit damit abfinden, dass nun sehr hohe Schülerfahrkosten auf sie zukommen können. Sie bezweifeln die Auskünfte der Bezirksregierung und der Stadt. Sie stellten konkrete Anträge an die Stadt Brilon, dass die Schülerfahrkosten für ihre Kinder weiterhin übernommen werden sollen. Von der Stadtverwaltung erhielten sie daraufhin einen Zwischenbescheid, dass die Ablehnung ihres Antrags beabsichtigt sei.

Die Ratsfraktion der Briloner Bürgerliste (BBL) unterstützt die betroffenen Eltern. Solange es in Brilon oder Umgebung keine Gesamtschule gebe, sei es selbstverständlich, dass die Eltern ihre Kinder unter zumutbaren Bedingungen zur Uplandschule nach Willingen fahren lassen könnten. Wenn die Kinder zu einer Gesamtschule in NRW fahren würden, würden ihnen die Fahrkosten selbstverständlich in vollem Umfang erstattet. Warum dann nicht für den Weg nach Willingen? Zumal viele der Familien ihre Schulwahlentscheidung unter den bisherigen Gegebenheiten getroffen haben. Eine Alternative für die Zukunft wäre z.B. die Gründung einer Gesamtschule in Brilon, aber dafür ist bisher im Rat keine Mehrheit erkennbar. Die BBL musste sogar die Erfahrung machen, dass bereits in den Jahren zuvor in Gremien der Stadt darüber diskutiert wurde, ob man durch Abschaffung der Schulbusse mehr Schüler in Brilon halten könnte.

Die Mutter von Victoria, Melanie Adamczyk, selbst Mitglied der BBL, stellte in der Einwohnerfragestunde der Ratssitzung am 24. Januar mehrere Fragen an den Bürgermeister. Sie wollte z.B. wissen, ob denn auch die Abschlüsse rechtswidrig seien, wenn – wie die Verwaltungen behaupten – die Uplandschule weder nach NRW- noch nach hessischem Schulgesetz anerkannt sei. Dies sei inkonsequent. Darin aber sah der Bürgermeister kein Problem. Melanie Adamczyk wollte weiterhin wissen, warum die Stadt vorgeprescht und von sich aus wegen der Streichung der Fahrkosten bei der Bezirksregierung vorstellig geworden sei. Der Bürgermeister erklärte dazu, dass weder er noch die anderen zuständigen Mitarbeiter für die Kosten haften wollten. Aber diese Antworten helfen den Familien nicht weiter.

Wahrscheinlich wird den betroffenen Eltern nichts anderes übrig bleiben als den Klageweg zu beschreiten. Das aber kann sehr lange dauern. Dabei kann das Land NRW viel Geld sparen, wenn es weiterhin die Schülerfahrkosten nach Willingen finanziert. Denn für jedes in NRW zur Schule gehendes Kind fallen pro Schuljahr etwa 4.000 Euro Kosten für Lehrer an, viel mehr als für die Fahrkosten nach Hessen.

Der Rat der Stadt Brilon hat sich mittlerweile einem Antrag der BBL angeschlossen, mit dem die Stadtverwaltung aufgefordert wird, die betroffenen Eltern bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu unterstützen. Aber auch dieser Beschluss hat bereits mehrere Monate gedauert. Und konkrete Lösungsansätze sind bisher nicht erkennbar. Für die Eltern drängt die Zeit. Sollen sie ihre Kinder wegen des Fahrkostenrisikos jetzt zu einer Schule in Brilon ummelden oder darauf hoffen, dass sich doch noch eine positive Lösung findet?

Melanie Adamczyk hofft nicht nur auf die Lokalpolitik. Sie hat sich außerdem mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt. Auch dort ist die Angelegenheit in Bearbeitung.

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280 Aktenordner im abgedunkelten Hinterzimmer

By admin at 11:56 pm on Saturday, January 26, 2013

Mehr als ein Jahr plätschert der Prozeß beim Landgericht Paderborn gegen 5 Angeklagte (Verantwortliche der Firma „GW Umwelt“ aus Borchen und einiger ihrer Geschäftspartner) nun schon so vor sich hin. Sie werden beschuldigt, durch die Aufbringung angeblichen Düngers, der mit der krebserregenden Chemikalie PFT (bestehend vor allem aus den Komponenten PFOS und PFOA) verseucht war, erhebliche Umweltschäden verursacht zu haben. 2006 fiel auf, dass Möhne und Ruhr erheblich kontaminiert und einige Trinkwasseranlagen betroffen waren. Eine der Haupteintragsquellen soll eine ehemalige Weihnachtsbaumkultur bei Brilon-Scharfenberg gewesen sein, auf der die Fa. GW Umwelt große Mengen verseuchter Schlämme aufgebracht hat.

Die Reihen im Saal des Landgerichts sind durch die zahlreichen Mitwirkenden sehr gut gefüllt: 9 Personen auf den Bänken des Gerichts, 6 auf der Seite der Staatsanwaltschaft und 16 auf der Seite der Angeklagten und ihrer Verteidiger. Im bisherigen Verfahrenverlauf gab es – trotz oder wegen des großen Aufgebots – jedenfalls keine wesentlichen Fortschritte, was u.a. an der Vorsitzenden der Großen Strafkammer und an sehr „passiven“ Zeugen liegen könnte…

Spannend wurde es an diesem Freitag (25.01.) Da trat der ehemalige Abteilungsleiter für Abfall-, Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landesumweltministerium, Harald Friedrich, als Zeuge im Prozeß auf. Den jetzt 60jährigen Biochemiker mit Wohnsitz Meschede hatte die frühere Landesumweltministerin Bärbel Höhn zweimal eingestellt und ihr Nachfolger Uhlenberg hatte ihn unter denkwürdigen Umständen entlassen. Vor seiner Befragung hatte Friedrich dem Gericht umfangreiche Ausarbeitungen zugeleitet.

Gleich am Anfang berichtete Friedrich, dass er noch am selben Morgen mit dem aktuellen Landesumweltminister Johannes Remmel telefoniert habe. Um auch über Vorgänge aus dem Ministerium aussagen zu können, erwarte er vielleicht noch während der Verhandlung eine Aussagegenehmigung auf sein Smart-Phone. Ansonsten werde er aus öffentlich zugänglichen Quellen vortragen.

Die Hauptthese von Friedrich: Das verseuchte Feld bei Brilon-Scharfenberg sei nur eine sehr nebensächliche Ursache für den damals sehr hohen PFT-Gehalt von Möhne und Ruhr. Er habe errechnet, dass die Möhnetalsperre damals 90 kg PFT enthalten habe, und aus dem Feld bei Scharfenberg seien täglich nur 27 Gramm PFT abgeflossen. Die PFT-Menge von 90 kg habe er aus der Konzentration im abfließenden Wasser hochgerechnet. Hier hätten Nachfragen an Friedrich kommen müssen, ob denn sicher sei, dass sich das PFT nicht am Abfluss aus der Möhnetalsperre höher konzentriere und wie die hohen Schwankungen des PFT-Gehalts im zu- und abfließenden Wasser mit seiner These von der gleichmäßigen Verteilung zu vereinbaren sei. Aber keiner der Berufsjuristen tat es…

Entscheidend gewesen für das PFT in der Ruhr sei laut Friedrich, dass 24 Klärwerke über 20 Jahre hinweg Klärschlämme produziert hätten, die dann entweder auf Feldern als Dünger ausgebracht oder zwischengelagert worden seien. Als Verursacher erwähnte er besonders eine Kläranlage bei Werdohl mit einem sehr nahe gelegenen Industriebetrieb. Viele Klärschlammläger in der Nähe der Möhne und der Ruhr seien laut Friedrich nicht nach unten abgedichtet, so dass von ihnen PFT in die Gewässer gelange. Ein solches Klärschlammlager befände sich auch bei Scharfenberg; auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft konnte Friedrich allerdings bis zum Mittag die Lage bei Scharfenberg nicht näher bezeichnen.

Gericht und Staatsanwaltschaft hielten Friedrich vor, dass eine im Verfahren gehörte Gutachterin zuvor ausgesagt hätte, 99,7% des am Wasserwerk hinter der Möhnetalsperre gemessenen PFOAs stammten vom Feld bei Scharfenberg. Friedrich stelle dazu nur fest, dass er diese Dame mal eingestellt habe.

Als Beleg für die untergeordnete Bedeutung der Fläche bei Scharfenberg führte Friedrich an, dass die PFT-Fracht im Verlaufe der Möhne immer weiter angestiegen sei. Leider gab es im Gericht und bei der Staatsanwaltschaft niemanden, der nachfragte, ob das nicht damit zusammenhinge, dass die Fa. GW Umwelt auch im Kreis Soest (insbesondere bei Rüthen und bei Lippstadt) PFT-haltige Klärschlämme auf Felder aufgebracht hat…

Friedrich erhob schwere Vorwürfe gegen die Kreisverwaltungen in Meschede und Soest sowie gegen die Bezirksregierung Arnsberg. Die Kreisverwaltungen hätten nicht die erforderlichen Messungen in den Klärschlämmen vorgenommen, und die Bezirksregierung Arnsberg hätte lieber weggeschaut; in den anderen Bezirksregierungen im Land NRW wäre das anders abgelaufen. Außerdem seien von Behörden die veröffentlichten PFT-Messwerte manipuliert worden; dies könne er beweisen. Zur Arbeit des Umweltministeriums, z.B. im Zusammenhang mit der genehmigten Einfuhr von Klärschlämmen aus den Niederlanden und aus Belgien, sagte Friedrich allerdings nichts…

Ursächlich für die Großzügigkeit der Behörden seien laut Friedrich in einer “politischen Erklärung” die hohen Investitionen, den Betreibern der Kläranlagen und der Trinkwassergewinnungsanlagen drohen würden, wenn sie die Kläranlagen aufrüsten müsse. Friedrich sprach von Kosten in Höhe von insgesamt etwa 600 Mio Euro.

Krimi-ähnlich wurde es, als Friedrich von einem Aktenstudium besonderer Art berichtete. Einem Journalisten seien von einer ihm namentlich unbekannten Person 280 Aktenordner mit belastendem Material angeboten worden, gegen Geld. Der Journalist sei darauf hin zusammen mit Friedrich nach Bielefeld gefahren, wo er 8 Stunden lang im abgedunkelten Hinterzimmer eines Restaurants Einblick in die Akten und einige Fotos machen konnte. Ihm sei aufgefallen, dass durch das Material nur die Behörden belastet würden. Er habe daher dem Anbieter des Materials empfohlen, dass er für die Akten kein Geld nehmen könne, sondern sie der Staatsanwaltschaft übergeben solle. Der Oberstaatsanwalt berichtete anschließend, in der Staatsanwaltschaft seien auch Akten angekommen, aber es handele sich nur um etwa 90 Ordner. Bleiben die Fragen: Sind es dieselben Akten, warten irgendwo noch fast 200 Aktenordner auf ihre Entdeckung, oder hat sich mindestens einer der Beteiligten erheblich verzählt?

Die Fortsetzung folgt: Im Februar soll eine Gegenüberstellung von Friedrich mit einem weiteren Zeugen erfolgen.

Insgesamt ist der Stand des Verfahrens allerdings sehr bedenklich. Ein Ende ist nicht absehbar. “Die Wahrheit bleibt im Dunkeln”, titelte die Neue Westfälische am 11.01.2013. Bis zur Eröffnung hatte es bereits 5 ½ Jahre gedauert; vielleicht werden bis zu einem eventuellen Urteil mehr als 10 Jahre vergehen?? Bisher wurden an den mehr als 50 Verhandlungstagen immerhin 86 Zeugen gehört; 16 weitere Zeugen machten keine Aussage. Der Pressesprecher des Landgerichts stellt fest: “Da haben viele Zeugen keine vernünftige Erinnerung mehr.”
Beweise für Manipulationen bei der Fa. GW Umwelt und in mindestens einer Behörde gibt es nach Kenntnis der SBL in den Akten genug, auch ohne Zeugenaussagen. Möchte die Justiz wirklich die wahren Ursachen des Umweltskandals erforschen?

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Geschäftsmodell Regionalflughafen “funktioniert nicht mehr”

By admin at 10:36 pm on Friday, January 25, 2013

Schon öfters hatten wir auf diesen Seiten über die hohen Aufwendungen und die schlechte Perspektive für den Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden berichtet, an dem der Hochsauerlandkreis als Gesellschafter beteiligt ist. Heute kam vom WDR-Studio Bielefeld die Meldung, dass dieser Airport im vergangenen Jahr nur noch rund 870.000 Fluggäste zählte, 100.000 weniger als ein Jahr zuvor.
Auch der Flughafen in Dortmund-Wickede, für den die Dortmunder Stadtwerke jährlich mehr als 20 Mio Euro Verlustabdeckung aufbringen, war schon öfters ein Thema. Nach der Inbetriebnahme des neuen, fast 300 Mio teuren Regionalflughafens in Kassel-Calden dürfte sich die Situation der beiden westfälischen Flughäfen weiter verschlechtern.

Noch bedenklicher erscheint die aktuelle Situation des dritten westfälischen Regionalflughafens in Münster-Greven. Die “Westfälischen Nachrichten” berichten am 23.01., dass sich die Abwärtsspirale immer schneller drehe. Vor etwa einem Jahrzehnt hatte der Flughafen jährlich noch fast zwei Millionen Fluggäste. 2012 lagen die Fluggastzahlen knapp über einer Million und es gab einen Verlust von fünf Millionen Eu­ro.

Für 2013 wird in Münster-Greven laut Wirtschaftsplan ein Defizit von 7,5 Millionen Euro erwartet, wird aber vermutlich noch höher ausfallen. Die Passagierzahlen sinken weiter, dem Vernehmen nach auf rund 850 .000, die Bank-Verbindlichkeiten liegen bei ungefähr 90 Millionen Euro, der Verlustvortrag bei knapp 19 Millionen Euro. “Wahr ist: Wäre der Flughafen ein privatwirtschaftliches Unternehmen, er wäre vielleicht schon bankrott.” Und: “Wie konnte es so weit kommen? Das ist eine Frage, die letztlich die Eigentümer beantworten müssen. Fest steht: Das Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr.”
Ähnliche Daten könnten in einigen Jahren auch aus Büren-Ahden gemeldet werden?

Der ganze Artikel ist hier zu lesen.

Die Politik muss sich die Frage stellen, ob es noch vertretbar ist, so viel Geld in die vielen Regionalfughäfen zu pumpen, oder ob es nicht sinnvoller ist, gute Bahnverbindungen zu den vorhandenen größeren Flughäfen (Düsseldorf, Köln, Hannover) zu schaffen. Die haben alle eigene Bahnhöfe! Im Kreistag des HSK war eine kritische Diskussion über die Kosten und Perspektiven des “eigenen” Flughafens bisher nicht möglich…

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„Was tun?“ sprach Zeus

By admin at 10:31 am on Wednesday, January 23, 2013

Das fragt sich manch Zeitgenosse auch angesichts des sinkenden RWE-Aktien-Kurses,
wie z.B. Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL).

Der Kämmerer des Hochsauerlandkreises hat nämlich in seinen Büchern die stattliche Zahl von knapp 6 Millionen (Stück) RWE-Aktien. Sie sind einiges wert. Doch sie waren mal viel mehr wert. Der HSK hatte sie in „besseren Zeiten“ gekauft. Zur Veranschaulichung:
2007 ging der Kurs bis 97 Euro pro Aktie hoch.
Am 17. Januar 2013 lag er nur noch bei ca. 29,15 Euro pro Aktie.

In den Bilanzen des Kreises steht das teure Wertpapier aber noch mit einem „Höhenflug-Betrag“ von etwa 80 Euro, den es mal wert war, nicht mit dem mickrigen aktuellen, der sich ja zugegebenermaßen auch fast täglich ändert, manchmal sogar kurzfristig etwas nach oben. Nur, die nachhaltige Tendenz „nach oben“ lässt die RWE-Aktie seit geraumer Zeit vermissen. Sie befindet sich in einem besonders langen Fall.

Der Landtag aus Düsseldorf hat im September 2012 ein Gesetz mit einem besonders langen Namen auf den Weg gebracht. Es heißt: „Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen“, kurz „NKF-Weiterentwicklungsgesetz“. Damit will die Landesregierung bezwecken, dass außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eines Vermögensstandes des Anlagevermögens verpflichtend „um diesen mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der diesem am Abschlussstichtag beizulegen ist.“ Kurz und einfach, der HSK (und nicht nur der) soll in seinen Bilanzen seine ca. 6 Millionen RWE-Aktien mit einem realistischen Wert ansetzen.

SBL-Mitglied Loos hatte dazu am 20.11.2012 der Kreisverwaltung eine schriftliche Anfrage geschickt. Hier seine vier Fragen:

• Welche Konsequenzen zieht der Landrat aus der Änderung des § 35 Abs. 5 Gemeindehaushaltsverordnung NRW für die Bilanzen des HSK und die Bilanzen der Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist?
• Teilt der Landrat die Einschätzung der Verwaltung und der CDU-Fraktion des Landkreises Warendorf, dass bei den RWE-Aktien eine dauerhafte Wertminderung vorliegt (s. http://www.cdu-kreistagsfraktion-waf.de/index.php?ka=1&ska=4&printit=1&idn=529), und warum oder warum nicht?
• Ist der Landrat bereit, eventuelle außerplanmäßige Abschreibungen möglichst weitgehend zu Lasten der Rücklagen des Kreises vorzunehmen, um eine kurzfristige Belastung der Gemeinden – wie sie bereits im Jahr 2008 in Höhe von 24,3 Mio Euro durch Wertberichtigungen für RWE-Aktien entstanden ist – möglichst weitgehend zu vermeiden?
• Wer trägt aus Sicht des Landrats die politische Verantwortung für die eklatanten finanziellen Nachteile, die dem Kreis und den Gemeinden aus Wertberichtigungen für die in viel zu hoher Anzahl vom Hochsauerlandkreis erworbenen RWE-Aktien drohen?

Die Antwort der Verwaltung trägt das Datum vom 11.01.2013. Sie ist noch länger als der Name des Gesetzes. Hier nur kurz zu der von der HSK-Verwaltung für den HSK beschriebenen Konsequenz aus dem Gesetz:

a) Die endgültige Verbuchung des Wertberichtigungsaufwandes soll noch nicht vollzogen werden (hierzu sei wiederholt im Rahmen der vorgelegten Jahresabschlüsse der Jahre 2008 – 2010 berichtet worden).
b) Eine weitere Korrektur des bilanzierten Wertes der RWE-Beteiligung soll noch nicht vorgenommen werden, um ein Aufzehren der Ausgleichsrücklage zu vermeiden.

Für alle die wissen wollen was die Ausgleichsrücklage ist, klick hier:

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/k/kommunale_haushalte_begriffsbestimmungen/ruecklage_ausgleichs/index.php

Die RWE-Aktie soll demnach also die Bilanzen des HSK nicht verhageln?

Ergänzend: Der Hochsauerlandkreis betont in dem oben erwähnten Schreiben, für den HSK sei die Beteiligung an der RWE AG keine kurzfristige Finanzanlage, sondern es handele sich um eine Beteiligung unter “strategischen Gesichtspunkten”…

Dann hoffen wir, dass die RWE bald die Strategie „Kursgewinne“ einschlägt (z.B. durch erfolgreiche und langlebige Investitionen in erneuerbare Energien wie Wind, Wasser, Sonne).
Ansonsten sind wir ratlos ….. Denn es drohen bilanzielle Verluste von mehr als 250 Mio Euro !!! Jedenfalls hat sich die von der SBL wiederholt kritisierte “Strategie” von CDU, SPD, FDP und Landrat, fast das gesamte Anlagevolumen auf die RWE zu konzentrieren, als eindeutig falsch erwiesen. In einem Unternehmen vergleichbarer Größenordnung würde das vermutlich zu Konsequenzen führen…

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Einträgliches Mietgeschäft für Investor

By admin at 4:09 pm on Sunday, January 20, 2013

Herr Bövingloh, neuer Eigentümer der Hertie-Immobilie, wird nun die Stadthalle für 172.000 € kaufen. Die Stadt Meschede verpflichtet sich, diesen Gebäudeteil 20 Jahre lang für anfänglich 15.000 € im Monat zurückzumieten. Mit einer üblichen Mietsteigerungen von ca. 1,6% je Jahr zahlt die Stadt insgesamt ca. 4,2 Mio. € Miete. Würde die Stadt die Stadthalle behalten und selbst sanieren, würde dies nur die Hälfte kosten und nach 10 Jahren besäße Meschede eine erst vor kurzem sanierte Stadthalle. Stattdessen bekommt Meschede ein genau auf die wirtschaftlichen Interessen des Investors zugeschnittenes Bövingloh-Center, das als Insellösung für sich gut funktionieren wird. Liest man die Fachliteratur zur nachhaltigen Stadtentwicklung, dann bekommt unsere Stadt eben kein Meschede-Center mit dem übergeordneten Ziel einer möglichst positiven Innenstadtentwicklung.

Mit Sicherheit hätte man auch wie bei einem Windpark oder einer Energieversorgung in Wallen eine Bürgergenossenschaft für die Hertie-Immobilie gründen und das Projekt in Eigenregie verwirklichen können. Mit dem gebündelten Wissen von beteiligten Bürgern, dem Einzelhandel und Immobilienbesitzern aus Meschede ist dies möglich. Wo trotzdem Know-How fehlt, kann Leistung projektbezogen dazugekauft werden. Eine genossenschaftliche Besitzerstruktur hätte zum Wohle der Stadt immer kurzfristig die Möglichkeit, auf Fehlentwicklungen – auch die einer Ruhrstr. – ausgleichend zu reagieren. Alle Eigentümer und Bürger könnten – auch mit der Miethöhe – entscheiden, welche Geschäfte sich einmieten. So kann das Geschäftsangebot ausgewogen, attraktiv und für ganz Meschede erfolgreich gestaltet werden.

Daher ist mir der geäußerte Unmut des Einzelhandels unerklärlich. Das Projekt kommt nun genauso, wie es seit Jahren geplant ist, veröffentlicht und auch kritisiert wurde.
Wo waren diese Stimmen als es um Projektentwicklung ging?
Welche Vorgaben wurden den Volksvertretern gemacht?
Einem Zusammenschluss aus Bürgern, Einzelhändlern und Immobilienbesitzern aus Meschede, hätte die Verwaltung und die Ratsmitglieder immer den Vorzug gegeben. Aber da war nichts.

Für die Ruhrstraße droht weiteres Ungemach:
Während die Center-Kunden hinter großzügigen Glasfassaden vor Kälte und Regen geschützt einkaufen, können sie kostenlos in unmittelbarer Nähe parken. Gleichzeitig läuft der verlustreiche Pachtvertrag zwischen der Stadt und dem Eigentümer des Parkhauses im Stiftscenter aus.
Was, wenn der Eigentümer dieses Verlustgeschäft nicht weiterführt und das Parkhaus schließt?
Eine fehlende Nachhaltigkeit in der Stadtentwicklung, ein fehlendes Engagement der Betroffenen und ein auf Gegnerschaft zum Bövingloh-Center aufgebauter Einzelhandel, kommt Meschede in wenigen Jahren richtig teuer.

Johannes Brockmann (MbZ)

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Ehemaliges St. Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg – Was geschieht mit den Patienten-Akten?

By admin at 10:38 am on Friday, January 18, 2013

Ob sich die Runde, die Anfang Januar 2013 zum Thema Patientenakten im Kreishaus in Meschede tagte, auch mit den Patienten-Akten die im ehemaligen St.- Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg liegen beschäftigt hat? Wir wissen es nicht. Laut WP will der Insolvenz-Verwalter klären, was mit den brisanten Dokumenten passiert.
Was wir wissen ist, genau das hat im Fall der verlassenen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen überhaupt nicht geklappt. Der Insolvenz-Verwalter kümmerte sich offensichtlich nicht im Geringsten um eine sichere Aufbewahrung der vertraulichen medizinischen Schriftstücke und um die Festplatten zurück gelassener Computer.

In Anbetracht der skandalösen Vorkommnisse in dem Gebäude der einstigen Veramed-Klinik sollten alle Patienten-Unterlagen im St. Georg-Krankenhaus umgehend sicher gestellt werden. Außerdem sollte es kurzfristig und problemlos möglich sein, die betreffenden Akten an ehemalige Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen und rechtliche Vertreter auf deren Wunsch hin auszuhändigen.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass der Kreis gemäß § 11 Abs. 4 Krankenhausgestaltungsgesetz die Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser hat und bittet den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen:

• Trifft es zu, dass sich die Patienten-Akten noch im Gebäude des ehemaligen St.-Georg-Krankenhauses befinden?
• Wer ist derzeit verantwortlich für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Klinik lagern?
• Wie ist sicher gestellt, dass die Dokumente und Unterlagen nicht in unrechtmäßige Hände gelangen?
• Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten und somit Ansprechpartner für frühere PatientInnen des St.-Georg-Krankenhauses und deren Angehörige?

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Auf zur Presse-Monokultur?

By admin at 2:15 pm on Tuesday, January 15, 2013

Die Presselandschaft im Sauerland wird ärmer. Nicht nur die Zentralredaktion der Westfälischen Rundschau soll geschlossen werden, auch die letzte lokale Tageszeitungs-“Alternative” (zur WP) entfällt: Denn die Berichterstattung der WR aus Arnsberg für Arnsberg, Sundern und das Kreisgebiet wird komplett von der WP übernommen. Nachzulesen im Mediendienst Kress.

Woraus besteht dann künftig noch die lokale Medienlandschaft? Aus einer einzigen Tageszeitung, einigen Anzeigenblättern und einem lokalen Radiosender, über dessen Qualität und Parteinähe hier schon öfters diskutiert wurde…

Da bleibt nur eines: Die Internet-Blogs (mit aktueller Berichterstattung) stärken und für deren weitere Verbreitung werben!

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Rettungszentrum umstritten

By admin at 1:10 pm on Tuesday, January 15, 2013

Eine Meldung von WDR 2, Studio Siegen, von heute:

Das geplante Rettungszentrum im Märkischen Kreis ist umstritten. Das Projekt sei angesichts der angespannten Finanzlage vieler Kommunen zu teuer und zu groß, warnt Lüdenscheids Bürgermeister Dieter Dzewas. Das Rettungszentrum mit integrierter Leitstelle soll rund 19 Millionen Euro kosten. Die Bürgermeister von Lüdenscheid, Werdohl und Altena favorisieren stattdessen ein kleineres Aus- und Fortbildungszentrum für Feuerwehrleute im Gewerbegebiet Rosmart. Die Kosten für den Bau sollen unter einer Million Euro liegen. Entsprechende Pläne hätten die Bürgermeister schon beim Märkischen Kreis eingereicht. Der Kreis möchte ein neues Feuer- und Rettungsschutzzentrum bauen, weil die bisherigen Raumkapazitäten nicht mehr ausreichen. Ein Gutachter soll die genaue Lage und die Höhe der Kosten ermitteln.

Wie sich die Bilder gleichen…
Auch der Hochsauerlandkreis plant ein neues Rettungszentrum, in ähnlicher Größenordnung wie der Märkische Kreis. Es soll in Meschede-Enste gebaut werden.
Nur fehlen im HSK leider die (mutigen) Bürgermeister, die sich offen gegen das sehr teure Rettungszentrum aussprechen. Und im Kreistag hat bisher nur die SBL Bedenken gegen die viel zu hohen Kosten geäußert.

Vielleicht animiert ja der Protest im Nachbarkreis den ein oder anderen Bürgermeister oder das ein oder andere Kreistagsmitglied darüber nachzudenken, ob nicht auch im HSK eine “kleine Lösung” angemessener wäre??

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Neue Gesamtschulen (fast) überall

By admin at 12:51 am on Saturday, January 12, 2013

Nach einer Mitteilung des NRW-Ministeriums für Schule und Weiterbildung ist das Interesse der Kommunen an der Errichtung neuer Gesamtschulen weiterhin sehr groß. 37 Schulträger haben für den Sommer 2013 die Errichtung von 33 neuen Gesamtschulen beantragt. Die Anträge werden derzeit von den Bezirksregierungen geprüft. Über die Genehmigungen der Sekundarschulen wird das Schulministerium bis zum Beginn des Anmeldeverfahrens im Februar entscheiden. Für die Genehmigung der Gesamtschulen sind allein die Bezirksregierungen zuständig.

Ob die beantragten Schulen dann tatsächlich zum kommenden Schuljahr starten können, hängt vom Ergebnis des Anmeldeverfahrens ab. Für eine vierzügige Gesamtschule sind mindestens 100 Anmeldungen erforderlich.

Folgende Kommunen und private Träger haben zum Schuljahr 2013/14 die Errichtung einer Gesamtschule beantragt:
Regierungsbezirk Arnsberg (3 Schulen)
Bad Sassendorf, Freudenberg, Wenden
Regierungsbezirk Detmold (6 Schulen) Bad Driburg/Altenbeken, Bad Lippspringe, Brakel, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Verl
Regierungsbezirk Düsseldorf (8 Schulen)
Grevenbroich, Hamminkeln, Kaarst, Krefeld, Langenfeld, Solingen, Wuppertal, Xanten/Sonsbeck
Regierungsbezirk Köln (8 Schulen)
Aldenhoven/Linnich, Bergisch-Gladbach, Blankenheim/Nettersheim, Hennef, Königswinter, Neunkirchen-Seelscheid, Siegburg, Würselen
Regierungsbezirk Münster (8 Schulen)
Ahaus, Bocholt, Borken, Emsdetten, Gescher, Hörstel, Oelde, Rhede

Vier der Anträge für Gesamtschulen wurden im Rahmen eines regionalen Zusammenschlusses von mehreren Kommunen gestellt. Außerdem wurden 53 neue Sekundarschulen beantragt.

Landesweit htten bereits 20 neue Gesamtschulen zum Beginn des Schuljahres 2012/13 den Unterricht in den 5. Klassen aufgenommen:
Regierungsbezirk Arnsberg (2): Finnentrop, Menden.
Regierungsbezirk Detmold (4): Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Paderborn, Salzkotten.
Regierungsbezirk Düsseldorf (2): Kleve, Willich.
Regierungsbezirk Köln (7): Gangelt/Selfkant, Herzogenrath, Köln, Much, Stolberg, Troisdorf, Windeck.
Regierungsbezirk Münster (5): Ennigerloh-Neubeckum, Greven, Ibbenbüren, Münster, Warendorf.

Bis Sommer 2012 gab es in NRW noch 3 Kreise ohne Gesamtschule. Im Kreis Olpe wurden nun 2 neue, im Kreis Höxter sogar 3 neue Gesamtschulen gestartet. Und in 4 der 5 südwestfälischen Kreise entsteht jeweils mindestens eine neue Gesamtschule, zusätzlich zu den schon bestehenden.
Der Hochsauerlandkreis ist nun der einzige aller 53 Landkreise und kreisfreien Städte in NRW, in dem es immer noch keine einzige Gesamtschule gibt. Wie lange noch???

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Ärzteverbandsfunktionär auf Abwegen

By admin at 12:16 pm on Thursday, January 10, 2013

Im Februar 2011 wurde das neue System für den hausärztlichen Notdienst eingeführt. Seitdem gibt es abends, mittwoch und freitags nachmittags sowie an den Wochenenden zentrale Notdienstambulanzen, die reihum von den niedergelassenen Ärzten besetzt werden. Im HSK sind 3 Notfallambulanzen zu allen Notdienstzeiten geöffnet: in Brilon, Bad Fredeburg und Arnsberg. Außerdem bestehen in Marsberg, Winterberg und Sundern sog. Komplementärambulanzen, die nur an Wochenenden und Feiertagen geöffnet sind. Eine solche Komplementärpraxis gibt es auch im benachbarten Warstein.

Immer wieder wurde aus Meschede und Umgebung gefordert, eine Notfallpraxis in Meschede einzurichten. Doch trotz der zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit haben die Funktionäre der zuständigen Kassenärztlichen Vereinignug das bisher abgelehnt. Die Patienten aus dem Raum Meschede mußten bisher nach Fredeburg, Warstein, Arnsberg oder Brilon fahren.

Neu entfacht wurde die Diskussion jetzt durch die Insolvenz des Krankenhauses in Fredeburg. In dessen Gebäude befand sich auch die Praxis für den hausärztlichen Notdienst. Kurzfristig wurde der Notdienst in die Räume eines niedergelassenen Arztes verlegt. Die Information der Ärzte und der Öffentlichkeit durch die Verbandsfunktionäre erfolgte erst einen Tag vor der Verlegung. Im Zusammenhang mit der Schließung des Krankenhauses in Fredeburg hätte es jedoch nahe gelegen, neu über eine Notfallpraxis in Meschede nachzudenken.

Für viel Unmut sorgte dann am 28.12.2012 der Bezirksstellenleiter der Kassenärztlichen Vereinigung, ein niedergelassener Arzt aus Arnsberg-Hüsten. Er verkündete in der Lokalpresse: “Auch aus der Ärzteschaft wird nicht der Wunsch vorgetragen oder die Notwendigkeit signalisiert, in Meschede noch eine Notfalldienstpraxis einzurichten.”

Damit war der Vorsitzende des Mescheder Ärztevereins überhaupt nicht einverstanden. Er wies in einem Presseartikel vom 03.01.2013 darauf hin, dass zwar die Notdienst-Versorgung in Raum Arnsberg/Sundern – dort hat der Bezirksstellenleiter seinen Sitz – besonders gut sei, aber nicht im Raum Meschede. In Meschede bestünde “die Möglichkeit, eine Bereitschaftsdienst-Ambulanz am Krankenhaus einzurichten.” Meschede sei zudem anders als Schmallenberg gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Der Arzt aus Bestwig war dem KVWL-Vertreter außerdem vor, anlässlich der Schließung des Bad Fredeburger Krankenhauses “eine rechtzeitige Umorientierung verschlafen zu haben”.

Mehrere andere Ärzte aus dem Raum Meschede machten seitdem in Leserbriefen deutlich, dass sie hinter dem Vorsitzenden ihres Ärztevereins stehen und sich von dem KVWL-Funktionär nicht mehr vertreten fühlen.

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Undurchsichtige Abfallgebühren

By admin at 7:34 pm on Wednesday, January 9, 2013

In den neuen Haushaltsentwürfen und -plänen der Kreise, Städte und Gemeinden und somit auf der Tagesordnung der Sitzungen stehen die Abfallgebühren. Einige Städte, z.B. Meschede, beschlossen, in diesem Jahr ihre Bürgerinnen und Bürger durch Senkung der Müllgebühren zu entlasten. Andere Kommunen hingegen erhöhen die Gebühren.

Als Laie in Sachen Deponie, Abfall und Verwaltung frage ich mich, wie kommen die Gebührenkalkulationen zustande. Die Erkenntnis, dass bei den Kosten für den Müll genauso ein Durcheinander wie in den finsteren Abfalltonnen herrscht, ist ja nicht neu. Darum hat die Sauerländer Bürgerliste (SBL) versucht, die Preise von einigen NRW-Kommunen zu vergleichen. Als Maßstab und Orientierung nahmen wir die 120 Liter Restabfall-Tonne und schauten nach in den im www publizierten Ankündigungen und Beschlüssen für 2013:

Bochum – Kosten für 120 Liter Restmüll pro Jahr (14-tägige Leerung) 2013, geplant sind 260,30 Euro (Gebühren steigen)

Köln – Im Teilservice (Mülltonne selbst auf die Straße stellen) dann zu zahlen:
455,55 Euro, vorher 456,16 Euro
Köln – Im Vollservice (Mülltonne aus Keller/Hof geholt) würden 2013 folgende Gebühren anfallen: 507,86 Euro, vorher 507,05 Euro (Gebühren annähernd stabil)

Meerbusch – Hier soll eine 120-Liter-Tonne künftig pro Jahr 150,00 Euro kosten. (Gebühren sinken)

Menden – 323,76 Euro bei vierzehntägiger Leerung (keine Angabe zur Gebührenerhöhung oder –senkung)

Neuss – Graue Tonne kostet bei wöchentlicher Leerung 273,32 Euro, vorher 260,40 Euro (Gebühren steigen)

Schleiden in der Eifel – 158,00 Euro (Gebühren sinken)

Schwerte – 229,03 Euro

Senden – 179,00 Euro (Gebühren sinken)

Witten – Gebühren sollen 2013 steigen. 2012 zahlte man dort für eine 120 Liter-Tonne bei vierzehntägiger Leerung 210,- Euro.

Und jetzt ein kleiner Abstecher ins Sauerland:

Medebach – Geplant ist eine Grundgebühr pro Tonne pro Person von 55,00 Euro plus 28,- Euro pro Leerung der Grauen Tonne (Gebühren steigen demnach leicht und zwar für einen 4-Personen-Haushalt von 260,68 Euro auf 273,- Euro im Jahr).

Meschede – 104,19 Euro (2012 113,69 Euro)

Olsberg – 104,40 Euro (2012 122,50 Euro)

Sundern – 141,00 Euro für die Großmülltonne grau inklusive Papier, 120 Liter, Abfuhr 4wöchentlich

Winterberg – Auf der Website der Stadt fanden wir diesen Vermerk:
Die Höhe der Abfallbeseitigungsgebühr richtet sich nach der Anzahl der auf dem Grundstücke gemeldeten Personen im Melderegister bzw. den festgesetzten Gleichwerten. Sie beträgt pro Person bzw. Gleichwert in diesem Jahr 79,00 €.

An diesen wenigen Kosten-Beispielen für den Restmüll-Behälter ist leicht zu erkennen, jede Kommune entsorgt den Müll auf ihre spezielle Art und Weise. Mehrere Arten von Tonnen und Tonnengrößen, unterschiedliche Intervalle bei den Abfuhren und verschiedene Berechnungsmethoden verkomplizieren den Vergleich. Auch für die Grüne Tonne und die Papier-Tonne variieren die Preise oft schon von Nachbarort zu Nachbarort. Welche Städte und Gemeinden die für ihre BürgerInnen günstigsten Konditionen bieten, lässt sich nur mit großem Aufwand klären.

2012 soll Paderborn die preiswerteste Kommune in NRW gewesen sein. Für einen Vier-Personen-Haushalt kostete die Annahme von 120 Liter Restabfall in vierwöchentlicher Leerung, 120 Liter Bioabfall in zweiwöchentlicher Leerung und 120 Liter Papierabfall alles in allem jährlich 103,00 Euro.
Deutlich teurer soll dieser Service in Marsberg sein. Nach unseren Informationen verlangte die Stadt für diese Dienstleistung in diesem Jahr 332,00 Euro.
Mit 437,04 Euro müssen die Menschen in Neukirchen-Vluyn noch tiefer für ihren Müll in die Tasche greifen.

Vielleicht meldet sich bei uns mal jemand, der den Durchblick bei dem Geschäft mit dem Abfall hat?!

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Verlassene Klinik – Vermisste Patienten-Akten

By admin at 12:26 pm on Saturday, January 5, 2013

Als vor fast 25 Jahren aus dem ehemaligen Knappschaftskrankenhaus in Meschede-Beringhausen die Veramed-Klinik wurde, hat sich bestimmt niemand vorstellen können, dass das schöne, idyllisch am Waldrand gelegene Gebäude irgendwann als „Gespensterhaus“ eine zweifelhafte Karriere macht. Auch hätte wohl kein Mensch geglaubt, dass ehemalige Patientinnen und Patienten des früheren Fachkrankenhauses für Krebsnachsorge bzw. deren Kinder und Verwandte genötigt sind nach ihren eigenen Patienten-Akten oder denen ihrer Angehörigen zu suchen. Doch wer ist der richtige Ansprechpartner? Das Rätsel muss erst einmal gelöst werden.

Was ist geschehen?
Ende 2009 wurde die Klinik nach einem Insolvenzverfahren “abgewickelt”. Seitdem gibt es immer wieder Meldungen über Vandalismus und Diebstähle in dem leer stehenden ehemaligen 120-Betten-Haus. Der Insolvenzverwalter hat offenbar Inventar da gelassen. Zu diesen Hinterlassenschaften gehören leider wohl auch die Patienten-Akten.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte dazu im Januar 2011 eine schriftliche Anfrage an den Landrat. Wer lesen möchte was dabei herausgekommen ist, klicke bitte hier:
http://www.schiebener.net/wordpress/?p=11053

Was hat sich zwischenzeitlich getan?
Wir wissen, dass die verlassene Klinik zu einem außerordentlich beliebten Fotomotiv avanciert ist und, dass immer noch Patienten-Akten vermisst werden.

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos stellte am 01.12.2012 eine weitere Anfrage zum Verbleib der Patienten-Akten. Hier der Wortlaut:

Vor einigen Tagen wandte sich eine Angehörige einer ehemaligen Patientin der Veramed-Klinik an die SBL mit der Bitte, ihr beim Auffinden der Patienten-Akte ihrer Mutter behilflich zu sein.

Die SBL hatte zu der Aufbewahrung und dem Verbleib der Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen am 11.01.2011 einen Sachstandsbericht beantragt. Mit Schreiben vom 21.01.2011 teilten Sie dazu u.a. folgendes mit:

„Zuständig für die Aufbewahrung und Verbleib der Patientenakten ist ausschließlich deren Eigentümer (Arzt bei freiberuflicher Tätigkeit und der Träger der jeweiligen Einrichtung bei von ihr beschäftigten Ärzten). Im Fall der Veramed-Klinik ist derzeit der Insolvenzverwalter zuständig für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Patientenakten.“

Darum bitte ich Sie zu beantworten:
• Ist das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen?
• Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
• Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten der ehemaligen Veramed-Klinik und somit Ansprechpartner für frühere PatientInnen und deren Angehörige?
• Liegen neue Erkenntnisse über den Verbleib der Akten vor?“

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Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger = nur geringe Einsparungen für den HSK

By admin at 1:47 pm on Wednesday, January 2, 2013

Ende des letzten Jahres berichteten die Medien häufig über einen Rekordstand bei den Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte dazu eine Statistik. Demnach sind zwischen August 2011 und Juli 2012 mehr als 1 Million Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose ausgesprochen worden. Mehr als zwei Drittel der Strafmaßnahmen/Leistungskürzungen seien, so wurde berichtet, wegen sogenannter Meldeversäumnisse verhängt worden, z.B. wenn ein Hartz-IV-Empfänger einen Beratungstermin versäumt hat.

Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), wollte wissen wie die Situation im Hochsauerlandkreis ist und stellte am 10.12.12 die Anfrage „Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger“ an den Landrat.

In der Antwort vom 17.12.12 legt die zuständige Sachbearbeiterin die Zahlen für den Zeitraum Januar 2012 bis einschließlich August 2012 dar. Demnach wurden in diesen 8 Monaten im HSK insgesamt 894 Sanktionen „neu festgestellt“. Zum Vergleich: 2011 seien insgesamt 1.296, 2010 1.419 und 2009 1.611 Leistungsminderungen/Sanktionen ausgesprochen worden. Rechnet man die Ergebnisse aus den ersten 8 Monaten des Jahres 2012 auf 12 Monate hoch, ergibt sich also eine geringe Steigerung gegenüber 2011.

Die bis August 2012 ausgesprochenen 894 Sanktionsentscheidungen gliedern sich laut Antwort der Kreisverwaltung wie folgt:
256 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen bei Eingliederungsvereinbarungen und Eigenbemühungen,
63 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen bei Aufnahme bzw. Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme,
38 Leistungsminderungen wegen Abbruch der Maßnahme,
4 Leistungsminderungen aufgrund von Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit,
73 Leistungsminderungen wegen Sperrzeit beim ALG I bzw. sperrzeitähnlichen Tatbestand,
460 Leistungsminderungen resultieren aus Meldeversäumnissen.

Meldeversäumnisse sind also auch im Hochsauerlandkreis der mit Abstand häufigste Grund für die Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger!

Die SBL hatte auch noch gefragt: „Welche Beträge werden aufgrund dieser Leistungskürzungen im letzten und im laufenden Jahr eingespart?“ und: „Wie wird das so eingesparte Geld verwendet?“
Dazu schreibt die Verwaltung, die Minderung des Arbeitslosengeldes II führe nicht zu Einsparungen, sondern lediglich zu einer Verringerung der Ausgaben. „Sofern die Minderung lediglich die Regelbedarfe betrifft, die vollständig aus Bundesmitteln finanziert werden, führt eine Minderung demzufolge zu einer Verringerung der Ausgaben des Bundes.“
Weiter heißt es: „Lediglich bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um 100 % nach § 31 a Abs. 2 und 3 SGB II sind auch die Kosten der Unterkunft und damit kommunale Mittel betroffen.“
Und: „Die Höhe der Minderausgaben beziffert sich für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. August 2012 auf insgesamt 158.288 Euro. Im Jahr 2011 betrugen die Minderausgaben insgesamt 269.268 Euro.”

Unbeantwortet blieb allerdings die Frage der SBL nach eventuellen sogenannten Totalsanktionen (Kürzung des Regelsatzes um 100 Prozent). Die entsprechenden Zahlen werden nach Angaben des HSK statistisch nicht erhoben! Dieses Manko bei der Statistik finden wir schade, zumal doch die Mittel, die durch Totalsanktionen eingespart bzw. nicht ausgegeben werden, in der Kasse des Hochsauerlandkreises verbleiben.

Abschließend wies der HSK in seiner Antwort auf die SBL-Anfrage darauf hin, die Bundesagentur veröffentliche in der Heftreihe „Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Sanktionen“ bezogen auf den jeweiligen Berichtsmonat zahlreiche Angaben zu Leistungsminderungen. Die wesentlichen vorgenannten Zahlen könnten der Auswertung für den Berichtsmonat August 2012 entnommen werden, die am 11. Dezember 2012 veröffentlicht worden sei.

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