Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Anschlüsse im Bahnhof Warburg werden sicherer

By admin at 12:05 am on Friday, October 25, 2024

Seit Jahren setzt sich die SBL – als einzige Fraktion im Kreistag des HSK – massiv dafür ein, dass die Bahnanschlüsse im Bahnhof Warburg verbessert werden. Wir haben dieses Thema immer wieder durch Anträge im zuständigen Fachausschuss des HSK angesprochen.

Der Bahnhof Warburg ist für Bahnreisen aus dem HSK in den Norden, Osten oder Süden Deutschlands sehr wichtig. Denn von dort kann man weiter nach Kassel-Wilhelmhöhe fahren, und an diesem Knotenpunkt erreicht man (wenn man Glück hat!) die ICE/IC z.B. nach Hamburg, Rostock, Berlin, Erfurt, Dresden, Frankfurt, Stuttgart und München. Das Problem: Die Übergangszeiten in Warburg sind sehr knapp bemessen, meist nur 4 Minuten, und das mit Wechsel des Bahnsteigs zwischen Gleis 2 und Gleis 3.

Besonders groß ist das Problem seit dem letzten Fahrplanwechsel im Dezember 2023 geworden. Bis dahin fuhren noch täglich 7 Züge der Linie RE 17 aus dem Sauerland bis nach Kassel durch. Seit fast einem Jahr endet die Linie RE 17 immer in Warburg, und man muss immer in einen anderen Zug umsteigen, der aus Richtung Paderborn kommt, um Kassel zu erreichen. So war es von der Verbandsversammlung des zuständigen Zweckverbandes beschlossen worden, in der offensichtlich viel zu wenige Nutzer der Bahn sitzen…

Sehr nachteilig ist auch die Eingleisigkeit der Strecke auf etwa 50 km Länge zwischen Olsberg und Warburg. Falls ein Zug den Kreuzungspunkt Marsberg zu spät erreicht, überträgt sich dies immer auch auf den Gegenzug.

Mit dem nächsten Fahrplanwechsel zum 15.12.2024 verbessert sich die Situation deutlich. Denn dann fährt nicht mehr die RE 17 nach Warburg, sondern die RE 57. Sie kommt aus Dortmund und endete bisher in Winterberg oder Brilon-Stadt. Die Endpunkte werden nun zwischen RE 17 und RE 57 getauscht. Ankunft in Warburg ist künftig zur Minute 07, Weiterfahrt etwa zur Minute 23. Man hat dann also etwas mehr als eine Viertelstunde Zeit zum Umstieg, so dass sich die Chancen zum Erreichen des Anschlusszuges viel größer sind als bisher.

In der Gegenrichtung funktioniert das ähnlich: Ankunft aus Kassel in Warburg zur Minute 34, Weiterfahrt zur Minute 52.

Der Nachteil: Die Fahrt dauert künftig z.B. zwischen Arnsberg und Kassel etwa eine halbe Stunde länger als bisher nach Fahrplan. Da aber der Anschluss bisher fast nie erreichbar war, nützte dieser Vorteil laut Fahrplan den Fahrgästen gar nichts.
Kreuzungsbahnhöfe sind künftig Messinghausen und Scherfede, statt bisher Marsberg. Auch dort bestehen wieder Risiken durch verspätete Gegenzüge.

Alle Züge ab Fahrplanwechsel sind seit 16.10. in der Online-Fahrplanauskunft der Bahn abrufbar: https://www.bahn.de/

In ein oder zwei Jahren sollen – laut Ankündignug des NWL – die Züge zwischen Warburg und Kassel-Wilhelmshöhe im Halbstundentakt fahren. Dann wäre auch eine weitere Verbesserung der Verbindungen zwischen dem Sauerland und dem Knotenpunkt Kassel möglich.

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Haushaltsentwurf: 30 Mio Euro Minus

By admin at 10:43 pm on Monday, October 14, 2024

In der Kreistagssitzung am letzten Freitag brachte der Landrat auch den Entwurf des Kreishaushalts für das Jahr 2025 ein. Erfreulich: Der Landrat hielt nicht nur die Einbringungsrede, sondern der Haushaltsentwurf wurde gleichzeitig komplett ausgehändigt – was in den letzten Jahren nicht immer der Fall war. Der Haushaltsentwurf enthält ein Minus von 30,14 Mio Euro. Zum teilweisen Ausgleich dieses Defizits soll die allgemeine Kreisumlage extrem steigen, von 34,19 % im Jahr 2024 um 4,05 Punkte auf 38,24 % im Jahr 2025. Der Hebesatz für die Kreisumlage ist der Prozentsatz, mit dem die 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet des HSK den Kreis an ihrer eigenen Finanzkraft beteiligen müssen; über deren Höhe entscheidet der Kreis alleine.

Noch dicker kommt es für die 9 Kommunen ohne eigenes Jugendamt: Für sie soll die Jugendamtsumlage von 21,55 % auf 25,31 % steigen. Für die beiden Umlagen zusammen ergibt sich dadurch ein Anstieg um 7,81 Punkte, also etwa 14 %.

Die Modellrechnungen ergeben einen Anstieg der Beitragslast z.B. für Meschede (bisher 30,81 Mio Euro) um 7,01 Mio Euro, also um 23 %! Die einzige Kommune mit künftig geringeren Beiträgen an den Kreis wird die Stadt Brilon sein: Ihre Umlagelast sinkt um etwa 2,89 Mio. Euro. Grund dafür sind die gegenüber dem vorherigen Bemessungszeitraum deutlich gesunkenen Steuereinnahmen dieser Stadt.

Dabei profitiert der HSK selbst noch davon, dass er vom Land NRW einen Anstieg des Landeszuschusses (der sog. Schlüsselzuweisungen) in Höhe von 6,14 Mio Euro erwarten kann.

Zu den Ausgabensteigerungen des Kreises steigen besonders stark die Personalausgaben bei. Sie sollen um ein Zehntel wachsen, um 7,7 Mio Euro auf 86,16 Mio Euro. Statt 9,8 % wird im Erläuterungsbericht von Landrat und Kreiskämmerer behauptet, es seien 8,9 % Steigerung: leider geschönt. 8,9 Mio Euro fallen für die Pensions- und Beihilfelasten an, 3,50 Mio Euro mehr als im Vorjahr. Auch dies ist geschönt, denn von der Steigerung der Pensioslasten werden 4,76 Mio Euro in die beiden folgenden Jahre verschoben und belasten dann die Kreishaushalte…

Übrigens: In seiner Rede zur Einbringung des Haushalts begrüßte der Landrat die Anhebung des Preises für das Deutschlandticket. Er hat einen Dienstwagen mit Fahrer…

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CDU verhindert “Grünes Klassenzimmer” und stellt ihren Landratskandidaten bloß

By admin at 7:14 am on Saturday, October 12, 2024

Es sollte ein “Leuchtturmprojekt” werden: Die Einrichtung eines “Grünen Klassenzimmers” im Berufskolleg Olsberg, dessen Träger der Hochsauerlandkreis ist. Gedacht war es als besonderer Lernort. Im Vordergrund steht das Ziel, Kindern
und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Umwelt zu vermitteln.
An Einzelmaßnahmen waren geplant:
1. Bau eines neuen (größeren) Geräteschuppens mit Photovoltaikanlage
2. Aufbau von Schaubienenstöcken
3. Aufbau einer Bienenschautafel mit Sitzmöglichkeiten (Baumstumpfhocker) und Sonnensegel
4. Aufbau eines Sprudelsteins incl. Armbecken (Kneip)
5. Gestaltung eines Apothekergartens
6. Gestaltung eines Forums mit Sitzbänken, Holzdeck, versenkbarem Smartboard, einrollbarem
Sonnensegel und Stehpult
7. Insektenhotel
8. Diverse Bepflanzungen (Bäume, Sträucher, Hecken, Blumen, etc.)
9. Sonstige Sitzmöglichkeiten
Die Präsentation ist hier abrufbar:
https://hochsauerlandkreis.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbh7G2hYqQJK2Nr7tlNq0N_VSBzn2VBNJYY7CiEqhlSU/TOP3_Gruenes_Klassenzimmer.pdf.pdf

Der Schulleiter des Berufskollegs Olsberg und die Leiterin der Gesundheitsfachschule für PTA hatten das Projekt im März im Bauausschuss vorgestellt. Danach wurde es der lokalen Aktionsgruppe der LEADER Region Hochsauerland (LAG) präsentiert und von dieser einstimmig befürwortet. Dort sind alle 6 Städte und Gemeinden vertreten, u.a. durch den Medebacher Bürgermeister und designierten Landratskandidaten der CDU. Der nächste Schritt wäre ein Förderantrag als LEADER-Projekt gewesen, so dass 70% Zuschuss zu den Projektkosten zu erwarten waren. Für den HSK wären Kosten von 40 TEuro entstanden, die bereits im Kreishaushalt 2024 enthalten sind.
Doch im Kreistag stoppte die CDU-Fraktion das Projekt jetzt (am 11. Oktober), mit der üblichen Unterstützung durch FDP und AfD. Dies geschah angeblich aus Kostengründen. Wenn man aber die Rahmenbedingungen betrachtet, liegen ideologische Gründe sehr nah. Nach wie vor scheinen diese 3 Fraktionen große Probleme mit Projekten zu haben, die einen ökologischen Bezug haben…

Einige weitere Themen aus der letzten Kreistagssitzung:

Der Kreiswahlausschuss für die am 14.09.2025 anstehenden Kommunalwahlen wurde besetzt. Ihm gehören 5 Mitglieder der CDU, 2 der SPD und je 1 Mitglied aus SBL, Grünen und FDP an. Nach der Zahl der anwesenden Kreistagsmitglieder hätte die SPD 3 Sitze erhalten müssen und die FDP keinen. Aber nur 11 der 12 SPD-Kreistagsmitglieder stimmten für ihre eigene Liste, und dadurch wurde der FDP ein Sitz “geschenkt”. Das ist sehr schade, weil durch dieses Stimmverhalten der SPD im Wahlausschuss CDU/FDP die Mehrheit hat…

Ein unbegreifliches Ergebnis brachte auch die Vorbereitung der Vergabe der Abholfahrten für die kreiseigenen Förderschulen. Dafür wurde das sog. Pflichtenheft beschlossen. Die SBL hatte beantragt darin aufzunehmen, dass die Begleitpersonen dieser Fahrten für alle Stunden, die sie auf diesen Fahrten im Bus unterwegs sind, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten müssen. Denn aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass dies in der Praxis bisher nicht immer der Fall ist, weil z.B. nicht alle Arbeitszeiten registriert werden. Der Block aus CDU/FDP/AfD lehnte sogar diese Forderung ab!

Im Rahmen des Berichts des Kämmerers sollte auch beschlossen werden, eine Ausschüttung des Gewerbeabfallbetriebs (GAH) in Höhe vo 4.172.696,52 Euro zum 16.12.2024 vorzunehmen. Sie soll in Höhe von 2,5 Mio Euro dem Kreishaushalt zugute kommen; der Rest ist für Steuern bestimmt, die aus der Tätigkeit der GAH entstehen.
Bereits seit Jahren waren Ausschüttungen der GAH geplant, wurden aber bisher nie durchgeführt. Sie haben ihren Berechtigung dadurch, dass der Kreis erhebliche Finanzmittel in die GAH gesteckt hat. Nun hat sich die Situation des Kreishaushalts weiter verschlechtert, so dass erstmals eine Ausschüttung erfolgen sollte. Allerdings intervenierte der Vorsitzende der Gremien der Abfallbetriebe, dass dadurch die Liquidität der GAH gefährdet würde. Die Entscheidung wurde daher verschoben.
Das Problem liegt allerdings tiefer: Die GAH lagert Gewerbeabfälle auf der kreiseigenen Deponie in Frielinghausen ein, die zu etwa 80% von außerhalb des Kreisgebiets kommen. Die dafür tatsächlich erzielten Einnahmen sind zu niedrig; daher wird die GAH indirekt aus dem Kreishaushalt und aus den Einnahmen für den Hausmüllbetrieb (AHSK) subventioniert. Die tatsächliche Höhe bleibt intransparent; auch auf die konkrete Frage der SBL nach der Höhe der finanziellen Transfers zwischen GAH und AHSK gab es keine Antwort von Landrat und Kämmerer.

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Haushaltsentwurf 2025 wird eingebracht

By admin at 9:31 am on Sunday, October 6, 2024

Die nächste Sitzung des Kreistags findet am kommenden Freitag (11. Oktober) um 15 Uhr im Kreishaus in Meschede statt. Ein wesentlicher Punkt ist die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2025 durch den Landrat. Nach den bisherigen Ankündigungen ist mit einem Defizit von etwa 24 Mio Euro zu rechnen. Es soll vor allem durch eine Anhebung der von den 12 Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage um mehr als ein Zehntel ausgeglichen werden.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem die Jahresabschlüsse des “Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen” (zu dem u.a. die Kreis-VHS und die Kreismusikschule sowie die Museen gehören), des “Betrieb Rettungsdienst” und des “Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises”.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) soll zum 1. Juli 2025 das Sauerländer Besucherbergwerk in Bestwig-Ramsbeck mit allen obertägigen und untertägigen Anlagen übernehmen, zum symbolischen Preis von 1 Euro. Die bisherigen Gesellschafter Hochsauerlandkreis und Gemeinde Bestwig beteiligen sich an den laufenden Betriebskosten mit je 250.000 Euro pro Jahr. Über einen Beirat haben der Hochsauerlandkreis und die Gemeinde Bestwig ein Mitspracherecht an der künftigen Entwicklung.

Zur Sicherstellung der Finanzierung der Kitas soll das Land NRW aufgefordert werden, in der angekündigten KiBiz-Reform das Defizit hinsichtlich der Anpassung von Tarif- und Sachkostensteigerungen zu lösen, durch eine höhere Fortschreibung der Kindpauschalen.

Zu Beginn der Sitzung findet wieder eine Einwohnerfragestunde statt, in der alle EinwohnerInnen dem Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können. Die SBL-Kreistagsfraktion trifft sich am Montag (07.10.) um 18:30 Uhr im Gasthof Röhrig in Schmallenberg-Fleckenberg zur vorbereitenden Fraktionssitzung. Gäste sind wie immer willkommen!

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Finanzierung der Schuldnerberatung nicht gesichert

By admin at 11:55 pm on Tuesday, September 24, 2024

Morgen (am Mi, 25.09. um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede) tagt der Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK. In TOP 4 geht es – auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion – um die Finanzierung der Schuldnerberatung im Kreisgebiet.

Im Antrag der SBL steht zur Begründung und Erläuterung:
“Aus mehreren Gesprächen wurde uns bekannt, dass aktuell die Finanzierung der Schuldner beratung für Menschen, die nicht in der Grundsicherung sind, nicht gesichert ist. Die Kreisverwaltung soll daher darstellen, wie aktuell die Finanzierung der Schuldnerberatung für die einzelnen Zielgruppen gestaltet ist und welche Veränderungsmöglichkeiten bestehen.

In diesem Zusammenhang soll auch dargestellt werden, in welchem Umfang und auf welche Weise die derzeit 4 Sparkassen im Kreisgebiet ihren gesetzlichen Auftrag gemäß § 2 Abs. 2 SpkG NRW erfüllen, zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen beizutragen.”

Die dazu von der Kreisverwaltung erstellte Drucksache 10/1041 geht leider völlig an der Problematik vorbei. In der Sitzungsdrucksache wird der Eindruck erweckt, dass bereits vor einem Jahr die Finanzierung der Schuldnerberatung auch für Personen, die keine Leistungen aus dem SGB II (Bürgergeld) oder SGN XII erhalten, geregelt worden sei. Das Gegenteil ist richtig. Denn bis heute wurde keine Vereinbarung zwischen dem Kreis und den beiden im Kreisgebiet tätigen Trägern über die Finanzierung der Schuldnerberatung abgeschlossen.

Dabei argumentiert die Kreisverwaltung unseriös. In der Drucksache für die anstehende Ausschusssitzung wird behauptet: “Der Beschlussvorschlag vom 27.09.2023 wurde sowohl vom Gesundheits- und Sozialausschuss, dem Kreisausschuss als auch vom Kreistag angenommen. Er sieht vor, die Förderung der Schuldnerberatung im Hochsauerlandkreis auf Basis der erforderlichen Netto-Betriebsausgaben, unter Berücksichtigung eines Eigenanteils der Träger von mindestens 10 %, neu zu gestalten und die Beratung auch für Menschen ohne Transferleistungsbezug zu öffnen.

In dem von der Kreisverwaltung erst im April 2024 (also mehr als ein halbes Jahr nach der letzten Ausschusssitzung zu diesem Thema !!) den beiden Trägern vorgelegten Vertragsentwurf wird dagegen ausgeführt: “Die Erfahrungen der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass im Einzelfall auch ohne Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB XII eine präventive Schuldnerberatung wünschenswert ist… Um einen Übertritt in das SGB II oder SGB XII durch eine längerfristige und nachhaltige Schuldnerberatung zu verhindern, kann der Hochsauerlandkreis im Einzelfall einer präventiven Beratung dieser Zielgruppe zustimmen… Vor Beginn der Beratung ist unter Darlegung von Sachverhalt und Beratungsumfang die schriftliche Zustimmung des Hochsauerlandkreises einzuholen. Eine Aufstockung der Finanzmittel ist mit der Öffnung der Zielgruppe nicht verbunden.
Danach bliebe die Schuldnerberatung für Menschen ohne Leistungsbezug die Ausnahme, sie müsste in jedem Einzelfall vorher schriftlich von der Kreisverwaltung genehmigt werden, und zusätzliche Finanzmittel gäbe es dafür nicht!

Wir werden versuchen, das Problem in der Ausschusssitzung zu lösen, im Interesse der Menschen, die auf diese Beratungsangebote angewiesen sind.

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Anfrage zu sehr merkwürdigen Genehmigungsverfahren

By admin at 11:21 am on Tuesday, September 24, 2024

Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass Anfang September in einem Verfahren beim OVG Münster deutlich wurde, dass die Kreisverwaltung eine Genehmigung für das Repowering einer noch gar nicht gebauten Windenergieanlage unter sehr merkwürdigen Umständen erteilt hat. Dazu hat die SBL-Kreistagsfraktion jetzt die folgende Anfrage an den Landrat eingebracht:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
zum Thema: Fehlende Prüfung von Repoweringanträgen

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Antwort vom 23.07.2024 auf eine schriftliche Anfrage des Unterzeichners teilt der Landrat mit, dass in den letzten Jahren 14 Anträge für das Repowering von WEA vor Errichtung der ursprünglich genehmigten Anlage eingereicht wurden, von denen 13 bereits genehmigt wurden.

Im Rahmen eines solchen Änderungsgenehmigungsverfahrens werde zur Umweltverträglichkeit nur „eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt“. Auch eine Artenschutzprüfung fände nur unter besonderen Umständen statt. Der Vorhabenträger könne beantragen, welche Art des Genehmigungsverfahren erfolgen soll.

Dies entspricht nicht der Rechtslage, wie sie mir aus § 16b Abs. 7 BImSchG bekannt ist. Wenn sich z.B. die Rotorfläche vervierfacht und die Anlagenhöhe um mehr als 70 Meter erhöht, können dadurch selbstverständlich “nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden”, insbesondere “schädliche Umwelteinwirkungen” gemäß § 5 i.V.m. § 6 BImSchG.

Am 02.09.2024 wurde beim OVG Münster im Verfahren 22 D 137/23.AK verhandelt. Der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland (VUNH) hatte gegen den Hochsauerlandkreis Klage erhoben wegen der Genehmigung einer WEA direkt am NSG Goldbachtal bei Brilon-Scharfenberg und in einem Gebiet, das erst nachträglich aus dem neuen Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg herausgeschnitten wurde. Bereits vor Errichtung dieser WEA beantragte der Betreiber ein Repowering, durch das sich z.B. die Rotorfläche auf etwa das Vierfache und die Höhe der Anlage um mehr als 70 Meter vergrößern sowie der Standort verändern sollen. Dieses angebliche Repowering ist also mit erheblichen Veränderungen gegenüber der ursprünglich beantragten Anlage verbunden.

Der OVG-Senat rügte in der Verhandlung deutlich die von der Kreisverwaltung unzureichend durchgeführte Vorprüfung. Zu den Auswirkungen des Repowering seien nur allgemeine Formulierungen und ohne Begründung erfolgt; die Kreisverwaltung habe nicht konkret dargelegt, warum sie auf weitere Prüfungen verzichtete.

Im Protokoll des OVG zu dieser Verhandlung heißt es u.a., dass „die angefochtene Genehmigung an einem absoluten Verfahrensfehler wegen einer nicht ordnungsgemäßen allgemeinen Umweltverträglichkeits-Vorprüfung leiden dürfte.“
Und weiter:“ … , dürfte die im Änderungsgenehmigungsverfahren … nur drei Tage nach Eingang des Änderungsantrags – mit Blick auf § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG getroffene Einschätzung des Beklagten, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei, jedenfalls deshalb nicht nachvollziehbar gewesen sein, weil sie nicht auf einer hinreichenden naturschutzfachlichen Grundlage getroffen worden sein dürfte. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Formblatt der Vorprüfung …, dem – aus Rechtsgründen erforderliche – Begründungen für die jeweiligen Einschätzungen praktisch nicht zu entnehmen sind, sondern insbesondere auch aus dem zeitlichen Ablauf des Änderungsgenehmigungsverfahrens (einschließlich der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Beklagten …) sowie dem Änderungsbescheid selbst”.

Konkrete Erklärungen für ihr Verhalten konnte die Kreisverwaltung in der Verhandlung beim OVG nicht liefern; die zuständige Sachbearbeiterin sei im Urlaub, und keiner der (zahlreichen) anderen anwesenden Vertreter der Kreisverwaltung sei darüber informiert. Dabei war der Termin dieser Gerichtsverhandlung seit zwei Monaten bekannt…

Es war also nicht nachvollziehbar, warum die Kreisverwaltung hier auf eine UVP, auf eine Artenschutzprüfung und auf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtete.

Diese Feststellungen des Senats führten dazu, dass das Verfahren mit einem Vergleich endete. Der als Beigeladener anwesende Anlagenbetreiber erklärte sich erst nach wiederholten deut¬lichen Hinweisen des Vorsitzenden Richters auf die Risiken aus dem unzureichenden Genehmigungsverfahren bereit, die Abschaltzeiten der Anlage zum besseren Schutz der Fledermäuse deutlich auszuweiten. Dabei wird die Tabelle aus der vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen und von Dietz u.a. erstellten „Fachempfehlung für eine bundesweite Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen“ angewendet, die unterschiedliche „Cut-In-Windgeschwindigkeiten“ in Abhängigkeit von Anlagenstandort, Rotordurchmessen, Kalendermonat und Tageszeit vorgibt.

Daneben gab es durch den Senat des OVG auch weitere Kritik am Genehmigungsverfahren. So wurde z.B. festgestellt, dass kein Zeitraum festgelegt war, wann die Anlagenbetreiber das Monitoring durchführen sollten; es hätte nach der von der Kreisverwaltung erteilten Genehmigung auch erst am Ende der Betriebsdauer erfolgen können.
Im Zusammenhang mit diesem Verfahren beim OVG stelle ich folgende Fragen:

1. a) Welche Konsequenzen ziehen Landrat und Kreisverwaltung daraus, dass vom Senat des OVG die unzureichende Vorprüfung deutlich gerügt wurde, für künftige Genehmigungen bei Repowering-Anträgen, insbesondere für noch nicht errichtete WEA?
b) Werden künftig bei derartigen Repowering-Anträgen UVP, Artenschutzprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen? Wenn Nein, warum nicht?

2. Werden Landrat und Kreisverwaltung bei künftigen Genehmigungen von WEA für die Abschaltungen zum Fledermausschutz die sog. Dietz-Tabelle anwenden?
Falls Nein, warum nicht?

3. Bei einem Rotordurchmesser von 160 m (wie beim hier beantragten scheinbaren Repowering) sollte das Monitoring so erfolgen, dass die Fledermausflüge in unterschiedlichen Höhen erfasst werden.
Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig an die Höhen, in denen das Monitoring erfolgen muss, und warum?

4. Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig beim Gondelmonitoring hinsichtlich Zeitraum, differenzierter Erfassung der Arten, Intensität der Messungen, Empfänger der erfassten Daten und Konsequenzen aus den Messergebnissen?

5. a) Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig hinsichtlich des Habitatschutzes und des Artenschutzes, die beide von der Klägerin im o.g. Verfahren als unzureichend gerügt wurden?
b) Gibt es Anhaltspunkte, dass ein verbesserter Schutz der Fledermäuse sich nachteilig auf den Schutz anderer Arten auswirken kann?
Falls Ja, warum und mit welchen Folgen?

6. Ab welcher Veränderung der Rotorfläche und der Höhe einer WEA geht die Kreisverwaltung bei einem Repowering davon aus, dass dadurch “nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können”, die “für die Prüfung nach § 6 (BImSchG) erheblich sein können”?

7. Welche weiteren Konsequenzen ziehen Landrat und Kreisverwaltung aus dem Verlauf dieser Verhandlung beim OVG und der dort erfolgten deutlichen Kritik an ihrer Arbeit als Genehmigungsbehörde?

8. a) Wie lange dauert bisher in der Verwaltung des HSK das Genehmigungsverfahren im Durchschnitt für WEA bei Anträgen auf Neuerrichtung,
b) wie lange bei Repoweringanträgen?

9. Dürfen künftig alle Antragsteller von komplexen Repoweringprojekten damit rechnen, dass von der Kreisverwaltung über ihre Anträge innerhalb von drei Tagen entschieden wird (wie im hier vom OVG behandelten Fall)?
Falls Nein, warum nicht?

10. Vertreter der Kreisverwaltung, Anlagenbetreiber und beauftragter Gutachter traten während der Verhandlung beim OVG und in den Beratungspausen immer gemeinsam auf und berieten sich fast permanent untereinander. Was unternehmen Landrat und Kreisverwaltung, damit nicht der Eindruck einer sehr großen Nähe zwischen Antragsteller, Genehmigungsbehörde und beauftragten unabhängigen Gutachtern entsteht?

Mit freundlichen Grüßen”

Über die Antwort werden wir berichten!

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Manchmal arbeitet die Kreisverwaltung ganz schnell…

By admin at 9:26 pm on Sunday, September 8, 2024

Viele werden es kennen: Auf Genehmigungen zu Bauvorhaben wartet man viele Monate oder auch schon mal Jahre. Doch in ganz bestimmten Fällen entwickeln Verwaltungen unglaubliche Geschwindigkeiten bis zum Erteilen einer Genehmigung – und verzichten dabei auch auf viele notwendige Verfahrensschritte.

Ein solcher Fall wurde am 02.09.2024 bei einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster öffentlich. Es ging um das Repowering einer Windenergieanlage (WEA) bei Brilon-Scharfenberg. Dabei gibt es mehrere Besonderheiten: Diese WEA ist noch gar nicht gebaut worden, sondern das angebliche Repowering wurde bereits vor dem ersten Spatenstich beantragt. Und diese WEA grenzt an drei Seiten direkt an das Naturschutzgebiet Goldbachtal, Abstand nur etwa 8 Meter. Und das Areal für die neue WEA war ursprünglich Teil des neuen Vogelschutzgebiets (VSG) bei Brilon und Marsberg, wurde dann aber maßgenau aus dem VSG herausgeschnitten. Und die Betreibergesellschaft besteht aus 3 prominenten CDU-Mitgliedern…

In seiner Antwort vom 23.07.2024 auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Fraktion teilte der Landrat mit, dass im Rahmen eines solchen Änderungsgenehmigungsverfahrens für dein derartiges “Repowering” zur Umweltverträglichkeit nur „eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt“ werde. Auch eine Artenschutzprüfung fände nur unter besonderen Umständen statt. Der Vorhabenträger könne beantragen, welche Art des Genehmigungsverfahren erfolgen soll.

Am 02.09.2024 wurde beim OVG Münster im Verfahren 22 D 137/23.AK verhandelt. Der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland hatte gegen den Hochsauerlandkreis Klage erhoben wegen der Genehmigung dieser WEA direkt am NSG Goldbachtal. Bereits vor Errichtung dieser WEA hatte die Betreibergesellschaft ein Repowering beantragt, durch das sich z.B. die Rotorfläche auf etwa das Vierfache, die Höhe der Anlage um mehr als 70 Meter erhöhen und der Standort verändern sollen. Dieses angebliche Repowering ist also mit erheblichen Veränderungen gegenüber der ursprünglich beantragten Anlage verbunden.

Der OVG-Senat rügte in der Verhandlung deutlich die von der Kreisverwaltung durchgeführte angebliche Vorprüfung. Zu den Auswirkungen des Repowering seien nur allgemeine Formulierungen und ohne Begründung erfolgt; die Kreisverwaltung habe nicht konkret dargelegt, warum sie auf weitere Prüfungen verzichtete. Im Protokoll des OVG zu dieser Verhandlung heisst es u.a.: “… , dürfte die im Änderungsgenehmigungsverfahren … nur drei Tage nach Eingang des Änderungsantrags – mit Blick auf § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG getroffene Einschätzung des Beklagten, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei, jedenfalls deshalb nicht nachvollziehbar gewesen sein, weil sie nicht auf einer hinreichenden naturschutzfachlichen Grundlage getroffen worden sein dürfte. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Formblatt der Vorprüfung …, dem – aus Rechtsgründen erforderliche – Begründungen für die jeweiligen Einschätzungen praktisch nicht zu entnehmen sind, sondern insbesondere auch aus dem zeitlichen Ablauf des Änderungsgenehmigungsverfahrens (einschließlich der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Beklagten …) sowie dem Änderungsbescheid selbst”.

Konkrete Erklärungen für ihr Verhalten konnte die Kreisverwaltung in der Verhandlung beim OVG nicht liefern; die zuständige Sachbearbeiterin sei im Urlaub, und keiner der (zahlreichen) anderen anwesenden Vertreter der Kreisverwaltung sei darüber informiert.

Es war also nicht nachvollziehbar, warum die Kreisverwaltung hier auf eine UVP, auf eine Artenschutzprüfung und auf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtete. Nach drei Tagen wurde ohne jede Prüfung der Auswirkungen durch die erheblichen Veränderungen der Anlage die Genehmigung erteilt. Alles nur Zufall?

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Zusätzliche Kreistagssitzung am 4. September

By admin at 8:39 am on Saturday, August 31, 2024

Am Mittwoch (04.09.2024) sind die Mitglieder des Kreistags zu einer zusätzlichen Sitzung eingeladen. Sie beginnt um 17 Uhr im Großen Sitzungssaal des Mescheder Kreishauses.

Anlass ist der Beschluss über die Fusion der 3 Sparkassen im Kreisgebiet, mit Sitzen in Arnsberg, Meschede und Brilon. Sie sollen zum 01.01.2025 zu einer einzigen Sparkasse zusammen geschlossen werden, unter dem Namen der bisherigen Mescheder Sparkasse “Mitten im Sauerland”. An dieser neuen Sparkasse werden künftig 12 Kommunen beteiligt sein: 11 aus dem HSK (alle außer Marsberg, das zur Sparkasse Padeborn gehört), und Finnentrop aus dem Kreis Olpe.

Solche Bankenfusionen sind nichts Ungewöhnliches und sollen die Leistungsfähigkeit der Geldinstitute erhöhen. Im konkreten Fall sind allerdings zwei Probleme absehbar:

1) Der neue Vorstand soll aus sechs (!!) Mitgliedern bestehen. Es werden also alle bisherigen Vorstandsmitglieder in den neuen Vorstand berufen. In Meschede wird sogar für den ausscheidenden bisherigen Vorstandsvorsitzenden extra ein neues Vorstandsmitglied ernannt. Dieser aufgeblähte Vorstand verursacht sehr hohe Kosten, denn wegen der größe des neuen Instituts dürften die bisherigen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder deutlich steigen.

2) Vorsitzender des neuen Vorstands soll der bisherigen Vorsitzende der Sparkasse mit Sitz in Brilon werden. Er ist dort seit Jahren im Amt. In dieser Zeit häufen sich die Berichte über steigende Fluktuation von Mitarbeitern und schlechten Service für die Kunden.

Daber stellt das Sparkassengesetz NRW klare Anforderungen an den Gemeinwohlauftrag der Sparkassen, z.B.:

Ҥ 2
Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag
(1) Die Sparkassen haben die Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen.
(2) Die Sparkassen stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie fördern die finanzielle Eigenvorsorge und Selbstverantwortung vornehmlich bei der Jugend, aber auch in allen sonstigen Altersgruppen und Strukturen der Bevölkerung. Sie versorgen im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Die Sparkassen tragen zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen bei.
(3) Die Sparkassen führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.”

Ҥ 5
Kontrahierungspflichten
(1) Die Sparkassen sind verpflichtet, Spareinlagen in Höhe von mindestens einem Euro entgegenzunehmen.
(2) Die Sparkassen sind verpflichtet, für natürliche Personen aus dem Trägergebiet auf Antrag Girokonten zur Entgegennahme von Einlagen in Euro zu führen. …”

Zu Beginn der Sitzung des Kreistags findet wie immer eine EinwohnerInnen-Fragestunde statt. Dann kann jede(r) Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen.

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Antrag zur Arbeit der Ombudsstelle NRW und zu Vorwürfen gegenüber der Arbeit des Jugendamtes

By admin at 10:37 pm on Thursday, August 15, 2024

Die Fraktionen der SBL und der Linken/FW haben einen gemeinsamen Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kerisjugendhilfeausschusses eingebracht

“Sehr geehrter Herr Landrat,
im Namen unserer beiden Fraktionen beantragen wir folgende Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 02.10.2024 zu setzen:
• im öffentlichen Teil:
„Bericht über die Arbeit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW im Hochsauerland-kreis seit 2019“

Hierzu sollte ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin der Einrichtung in die Sitzung eingeladen werden.

Inhalt des Berichts sollten nicht nur Aussagen über die Quantität sein, sondern auch In-formationen über die Qualität der Arbeit und deren Ergebnisse für die betroffenen Kin-der, Jugendlichen und Eltern.

• im nichtöffentlichen Teil:
„Mündliche Stellungnahme der Jugendamtsleitung zu den in der Einwohner*innen-Fragestunde vom 21.06.2024 erhobenen und in einer Mail vom 05.08.2024 ergänzten Vorwürfen bezüglich der Arbeit des Jugendamtes in einem Jugendhilfefall“

Hierbei soll u.a. auch auf die Frage eingegangen werden, warum gerade in diesem Fall die Fallzuständigkeit einem Mitarbeiter des Jugendamtes übertragen wurde, der laut Arbeitsverteilungsplan normalerweise mit anderen Aufgaben betraut ist, und wie gene-rell die Bewertung von Mitteilungen betroffener Elternteile erfolgt.”

Anlass sind die Vorwürfe einer Mutter, der vom Kreisjugendamt ihre Kinder entzogen wurden. Dieser “Fall” soll nun aufgeklärt werden.

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14 Windräder im HSK sollen schon vor ihrer Errichtung “repowert” werden?!

By admin at 9:31 am on Sunday, July 28, 2024

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte beim Landrat eine schriftliche Anfrage eingereicht, in der es um das vorzeitige Repowering von Windenergieanlagen (WEA) geht. Zunehmend sollen WEA repowered werden, bevor sie überhaupt errichtet worden sind. Das könnte dazu dienen, die normal üblichen Genehmigungsverfahren (z.B. mit Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfung) zu umgehen.
Der komplette Text der Anfrage steht hier: https://sbl-fraktion.de/?p=11508

Am 24.07. ging die Antwort des Landrats ein:
“zu Frage 1:
Im Kreisgebiet wurden seit Januar 2020 keine WEA vor Ablauf des 15. Jahres ihrer Nutzungszeit repowered.

Zu Frage 2:
Es wurden 14 Anträge für das Repowering von WEA vor deren Errichtung (§ 16b Abs. 7 BImSchG) eingereicht, 13 genehmigt, keine der Anlagen wurde bisher errichtet.

Zu Frage 3:
Es wurden 14 Anträge für das Repowering von WEA vor deren Errichtung (§ 16b Abs. 7 BImSchG) eingereicht, 1 Antrag ist noch nicht entschieden

Zu Frage 4:
Im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens werden nur Anforderungen geprüft, sowie durch das Repowering im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können, die für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 BImSchG erheblich sein können, dies gilt auch für die Artenschutzprüfung. Bei der Umweltverträglichkeit wird eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt. Auf Antrag des Vorhabenträgers ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG, mit Öffentlichkeitsbeteiligung, oder das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG durchzuführen.”

Immerhin 13mal wurde also das Repowering für gar nicht errichtete WEA bereits genehmigt, über einen weiteren derartigen Antrag wurde noch nicht entschieden. Da stellt sich die Frage, warum nicht gleich die Anträge für die tatsächlich geplanten WEA gestellt werden?
Die Antwort des Landrats zum veränderten Genehmigungsverfahren beim Repowering ist sehr vage. Es ergibt sich aber indirekt, dass der Antragsteller bei einem derartigen Schein-Repowering des vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG wählen kann, in dem viele Prüfungen entfallen, insbesondere auch Veröffentlichungen und Beteiligungen.

Aus der Antwort geht übrigens nicht hervor, wie viele Anträge auf Repowering für fast neue Anlagen gestellt wurden.

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Vorzeitiges Repowering?

By admin at 7:03 am on Monday, July 15, 2024

Zum Repowering von Windenergieanlagen (WEA) hat die SBL-Kreistagsfraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

“Das Repowering von WEA ist eigentlich dazu gedacht, alte WEA nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer von ca. 20 Jahren durch neue und leistungsfähigere Modell zu ersetzen, am selben Standort.
In jüngerer Zeit scheinen sich jedoch die Fälle zu mehren, in denen ein Repowering von WEA bereits wenige Jahre nach Beginn ihres Betriebs oder sogar vor der Errichtung stattfindet. Beim Repowering nach wenigen Jahren müssen tausende von Tonnen Beton und Stahl abgerissen und entsorgt werden. Dadurch kann sich die Umweltbilanz von WEA erheblich verschlechtern. Außerdem stellt sich bei einem solchen „unechten“ Repowering immer die Frage, welche Teile des sonst erforderlichen Genehmigungsverfahrens für eine gleichartige Neuanlage sich dadurch umgehen lassen.

Daher stellen wir folgende Fragen:
1. Wie viele WEA im Kreisgebiet wurden seit Januar 2020 repowered:
a) vor ihrer Errichtung
b) in den ersten 5 Jahren ihrer Nutzungszeit,
c) zwischen dem 6. und 10. Jahr ihrer Nutzungszeit,
d) zwischen dem 11. und 15. Jahr ihrer Nutzungszeit?
2. Wie viele derartige Anträge wurden im selben Zeitraum und nach den gleichen Nutzungsdauern gestellt und genehmigt, aber noch nicht ausgeführt?
3. Wie viele derartige Anträge wurden im selben Zeitraum und nach den gleichen Nutzungsdauern gestellt, ohne dass bisher darüber entschieden wurde?
4. Welche Unterschiede wendet die Kreisverwaltung bei derartigen Repoweringanträgen gegenüber gleichartigen Neuanträgen an, insbesondere hinsichtlich Artenschutzprüfung, Umweltverträglichkeit, Standortauswahl und Beteiligung von Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange (TÖB)?”

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Auftrag zur Mietwerterhebung an dieselbe Firma vergeben

By admin at 5:02 pm on Tuesday, July 9, 2024

Für die Empfänger von Grundsicherung sind nicht nur die monatlichen Regelsätze wichtig, sondern auch die “Kosten der Unterkunft”, die zusätzlich zum Regelsatz gezahlt werden und die Mietzahlung ermöglichen sollen. Hierfür gelten Höchstgrenzen mit den angeblich angemessenen Mieten, die von den einzelnen Kreisen für ihr Gebiet ermittelt werden. Leider sind diese im HSK vielfach völlig unzureichend. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des “Linke” ergibt sich, dass für 827 Bedarfsgemeinschaften (14,6%) eine “Wohnkostenlücke” von durchschnittlich 76,84 Euro pro Monat besteht (BT-Drs. 20/9447).

Etwa alle 4 Jahre werden die Unterkunftskosten neu ermittelt. Aus der Presse haben wir erfahren, dass von der Kreisverwaltung der Auftrag für eine Mietwerterhebung erneut an das
Unternehmen „Analyse und Konzepte“ (A&K) vergeben wurde.

Dazu hat die SBL-Kreistagsfraktion am 04.07.2024 folgende Fragen an den Landrat gestellt. Die Antworten gingen bereits am 09.07. ein; wir dokumentieren sie hier in Auszügen.

1. Wann und von wem wurde dieser Auftrag an die Firma A&K erteilt?
Am 11.03.2024 von der Kreisverwaltung.

2. Welches Vergabeverfahren ging dieser Auftragserteilung voraus?
“Gern. § 8 Abs. 4 Unterschwellenvergabeordnung wurde eine Verhandlungsvergabe durchgeführt.”

3. Welche weiteren Angebote wurden eingeholt?
Es wurden noch 2 weitere Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, von denen aber kein Angebot abgegeben wurde.

4. Welche Anforderungen wurden in der Ausschreibung definiert?
“In der Ausschreibung wurde die Einhaltung der bislang bekannten methodischen und inhaltlichen Mindestanforderungen gemäß den Urteilen des BSG verlangt. Hierunter fällt u.a. die
• Festlegung, Begründung und Ausweisung von Vergleichsräumen,
• Ermittlung abstrakt angemessener Wohnungsgrößen,
• Definition des Wohnungsstandards,
• Ermittlung der Angemessenheitsrichtwerte (Bruttokaltmieten) unter Einbeziehung der Angebotsund Bestandsmieten, wobei Kaltmiete und kalte Nebenkosten gesondert aufgeführt werden und,
• Datenerhebung getrennt bei privaten und institutionellen Vermietern.”

5. Welche Kriterien und Bewertungsmaßstäbe wurden für die Auswahl des Auftragnehmers angewandt, mit welchen Ergebnissen?
“Die Prüfung und Wertung der Angebote ist anhand der Kriterien Qualität, Funktionalität, Plausibilität und der Wirtschaftlichkeit erfolgt. Das eingereichte Konzept entsprach hinsichtlich der Wertungskriterien Qualität, Funktionalität und Plausibilität den Anforderungen. Da nur ein Angebot abgegeben wurde, entfiel die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.”

6. Welche Inhalte hat der an die Firma A&K erteilte Auftrag, insbesondere hinsichtlich der Methodik, der Datenerhebung, -auswahl und -auswertung, der Sicherstellung der Repräsentativität, der Vergleichsraumbildung, der Darstellung der Ergebnisse, des zeitlichen Ablaufs, der Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten?
“Der Auftrag beinhaltet
• die Datenerhebung in einem gesamten, genau eingegrenzten Vergleichsraum,
• eine Differenzierung nach Wohnungsstandard und Wohnungsgröße sowie eine Berücksichtigung von Brutto- und Nettomieten,
• Angaben über den Beobachtungszeitraum,
• Angaben zur Art und Weise der validen und repräsentativen Datenerhebung,
• die Einhaltung mathematischer und statistischer Grundsätze bei der Datenauswertung und
• Angaben über die gezogenen Schlüsse und
• Darstellung der Ergebnisse in einem Abschlussbericht.”

7. Das Bundessozialgericht hat in diversen Verfahren (z.B. am 30.01.2019, am 17.09.2020 und in weiteren Terminen) entschieden, dass von der Firma A&K erstellte KdU-Konzepte nicht „schlüssig“ und daher unzulässig sind. Es ging dabei u.a. um Vergleichsraumbildung, Daten¬erhebung und Veröffentlichungen. Wie wird sichergestellt, dass die Firma A&K für den HSK nun ein „schlüssiges“ Konzept erstellt?
“In den genannten Verfahren des Bundessozialgerichts wurde den betroffenen Jobcentern die
Möglichkeit einer Nachbesserung eingeräumt, da das BSG zu diesem Zeitpunkt erstmals über die Vergleichsraumbildung in Flächenlandkreisen entschieden hat. …
Nach den o.g. Ausführungen liegen somit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das neu beauftragte Schlüssige Konzept nicht den geforderten Anforderungen entspricht.”

8. Warum erfolgte keine Beteiligung des fachlich zuständigen Gesundheits- und Sozialausschusses an der Vorbereitung der Vergabe?
“Die Vorbereitung der Vergabe gehört zu den laufenden Geschäften der Verwaltung , für die nach § 42 Kreisordnung NRW der Landrat zuständig ist. Die Vergabeordnung des Hochsauerlandkreises
sieht erst ab einer Auftragssumme von 250.000,00 € eine Beteiligung des Kreisausschusses vor. Im Rahmen der Bewertung der Ergebnisse und Festlegung der angemessenen Richtwerte wird wie in den vergangenen Jahren eine Beteiligung der politischen Gremien (u .a. des Gesundheitsund Sozialausschusses) erfolgen.”

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Warum 100%?

By admin at 4:32 pm on Wednesday, June 26, 2024

Zu einer Demokratie gehören Mehrheiten und Mindeheiten. Wer die Mehrheit hat, kann meistens wesentliche Entscheidungen alleine treffen, aber in der Regel haben auch Minderheiten Beteiligungsrechte.

Aber in der Kreispolitik im HSK ist manches anders. In der Kreistagssitzung am Freitag (21.06.) waren 45 Personen zu wählen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht vorgeschlagen werden. Es hatte sich dafür (mal wieder) eine “GanzGanzGrosseKoalition” aus CDU/FDP/SPD und Grünen gebildet, die genau 45 Personen vorschlugen. Die Minderheit, bestehend aus SBL und FW/Linke, schlug eine Person für die 45 Plätze vor, einen kürzlich pensionierten Justizbeamten. Alleine die Tatsache, dass die Minderheit einen 2%-Anteil begehrte, führte bei Landrat und Mehrheitsfraktionen zu demokratieunwürdigen Kommentaren, die den kleinen Fraktionen das Recht absprechen wollten, überhaupt Vorschläge einzubringen.

Es kam dann zu einer langwierigen Wahl, bei der jedes Kreistagsmitglied bis zu 45 Stimmen für die 46 Kandidatinnen und Kandidaten abgeben konnte. Das Ergebnis fiel aus wie erwartet: Die 45 Vorschläge der “GaGaGroKo” wurden gewählt und die Mehrheit erhielt damit 100%, die Minderheit ging leer aus.

Warum ist es nicht möglich, sich auf eine halbwegs gerechte Verteilung zu einigen?

Vielleicht hängt das mit den Wahlen zum Amtsgericht im Jahr 2023 zusammen. Dort gab es zur Vorbereitung am 25.05.2023 ein Treffen von Vertretern aller Fraktionen. Dabei wollten dann 5 Fraktionen akzeptieren, dass mit ihren Stimmen ein AfD-Vertreter in den Richterwahlausschuss gewählt wird. Das lehnte der SBL-Vertreter ab, und die Runde “platzte”. Was ist von der viel beschworenen Brandmauer zu halten, wenn AfD-Vertreter mitverantwortlich für die Auswahl von Richterinnen und Richtern werden sollen, ohne dass dafür irgendeine Notwendigkeit besteht?

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Kreistagssitzung am Freitag, 21. Juni, in Meschede

By admin at 8:21 pm on Sunday, June 16, 2024

Am kommenden Freitag (21.06.) beginnt um 15 Uhr im Kreishaus in Meschede die zweite Sitzung des Kreistags des HSK im Jahr 2024.

Einige der anstehenden Themen:
– Feststellung der Ergebnisses zum Bürgerbegehren Nationalpark Arnsberger Wald;
– Bewerbung des HSK für die Beteiligung an einem Nationalpark Egge
– Einrichtung einer Arbeitsgruppe Obere Ruhrtalbahn zur Vorbereitung der Neuvergabe der Verkehrsleistungen im Sauerlandnetz

Die beiden letztgenannten Tagesordnungspunkte beruhen auf Anträgen der SBL-Kreistagsfraktion, das Bürgerbegehren wurde von ihr aktiv unterstützt.

Ein weiteres ÖPNV-Thema ist die Fortführung des Deutschland-Tickets (49-Euro-Ticket). Bisher war es im HSK nur bis zum 31.07.2024 gesichert, nun soll es mindestens bis zum 31.10.2024 zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt werden. Was danach folgt, ist allerdings noch unklar.

Besondere Spannung verspricht der TOP 14.3/14.4 mit dem langen Titel: “Gründung eines kommunalen Unternehmens und Beteiligung an einem Unternehmensverbund mit einem Unternehmen der Energiewirtschaft zur Erzeugung regenerativer Energien; hier: Gründung des Unternehmens “Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH (EEH)”
Dort soll eine kommunale Gesellschaft gegründet werden, an der der Kreis 50% und die kreiseigenen Gemeinden ebenfalls 50% der Anteile halten. Diese Gesellschaft soll allerdings keine eigene unternehmerische Tätigkeit entwickeln, sondern dient nach Einschätzung der SBL nur dazu, kommunales Kapital in eine weitere Gesellschaft (“WiSO”), einzubringen, in der der umstrittene Energiekonzern RWE die Mehrheit der Anteile erhalten soll. Gleichzeitig soll RWE die Aufgaben des Projektentwicklers für neue Energieanlagen übernehmen und erhält dadurch doppelte Einnahmemöglichkeiten. Wiederholte Anträge der SBL, auch mit anderen Interessenten zu verhandeln, wurden auf Wunsch der Landrats von der Kreistagsmehrheit abgelehnt. Und wenn nun aus dem Kreishaus zur eigenen Entlastung angeführt wird, es habe ja keinen anderen Interessenten gegeben, dann ist diese Aussage naiv: Nach den Äußerungen des Landrats und den Beschlüssen des Kreistags wird niemand den Aufwand für eine weitere Bewerbung tragen wollen…
Besonders pikant: Ein Teil dieses TOPs soll nicht-öffentlich verhandelt werden, was die SBL für rechtswidrig hält.

Die vollständige Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen können hier eingesehen werden:
https://hochsauerlandkreis.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdL47_LAVeQbmWbh5Vqs7Ks

Zu Beginn der Kreistagssitzung findet wie immer eine Einwohnerfragestunde statt, in der alle Einwohnerinnen und Einwohner des HSK (ohne Anmeldung!) an den Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können.

Die SBL-Kreistagsfraktion trifft sich am Dienstag, 18.06., um 19 Uhr im “Alten Backhaus”, Alter Markt 27, 59821 Arnsberg (unterhalb des Glockenturms) zur vorbereitenden Fraktionssitzung. Alle Interessierten sind als Gäste herzlich willkommen!

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Tunnelsanierung dauert 3 Jahre länger

By admin at 8:48 am on Tuesday, June 11, 2024

Auch für die Bahnfahrer im Sauerland gab es am 10. Juni eine erschreckende Nachricht: Nicht nur “Stuttgart21″ verzögert sich um mindestens 5 Jahre, auch die Sanierung des Elleringhauser Tunnels zwischen Olsberg und Brilon-Wald dauert erheblich länger als bisher angekündigt. Statt Anfang 2026 soll diese Tunnelsanierung nun erst im März 2029 abgeschlossen sein, also in etwa 5 Jahren. Grund sei, dass sich während der Baumassnahmen herausgestellt habe, dass das bisherige Konzept nicht realisierbar sei. Es müssten nun in erheblichem Umfang eine Tunnelvortriebsmaschine eingesetzt und die Tunnelschale neu gebaut werden. Dies berichteten drei Vertreter der zuständigen DB-Gesellschaft (neuer Name: “DB Infra GO AG”) im Wirtschaft- und Strukturausschuss des HSK. Angeblich sei dies nicht vorhersehbar gewesen.

Und es gibt noch mehr Einschränkungen: Von Juni bis September 2025 und von März bis September 2028 soll der Tunnel voll gesperrt werden, also wesentlich länger die bisher angekündigten drei Monate für den Abschluss der Gleisarbeiten. Und bereits ab Dezember 2025 soll die tägliche nächtliche Sperrung von 6 1/2 auf 10 Stunden verlängert werden. Das bedeutet, dass bereits gegen etwa 19 Uhr der Bahnverkehr eingestellt wird und die Strecke nur noch per SEV zurück gelegt werden kann. In der übrigen Zeit wird weiterhin nach der “Tunnel-In-Tunnel”-Methode gebaut. Sie war auf Vorschlag der SBL und des VCD gewählt worden.

Wie hoch die Kosten nun werden, wollten die DB-Vertreter nicht beantworten. Es hieß nur wenig konkret, es würde eine Steigerung um einen “zweistelligen Millionenbetrag” geben. Insgesamt fielen für die Sanierungen im Kreisgebiet etwa 400 Mio Euro an. Nach Schätzung der SBL könnten es nun mehr als 200 Mio Euro für den Elleringhäuser Tunnel sein, das sind deutlich mehr, als der Bau einer weiteren Tunnelröhre gekostet hätte. Die SBL hat in der Ausschusssitzung erneut vorgeschlagen, parallel eine neue Röhre zu bauen und nach deren Fertigstellung die alte Röhre zu sanieren. Dann stünde auf Dauer für jede Richtung eine Tunnelröhre zur Verfügung, und der Aufwand für die Sanierung würde deutlich sinken. Auch beim bisherigen Konzept muss ja parallel über fast die halbe Tunnellänge ein Rettungsstollen gebaut werden, mit Entlüftung und mit Lkw-Wendeplatz im Berg. Dieser Rettungsstollen würde bei einem Bau von zwei Röhren entfallen. Diese Ausführung hätte große praktische Vorteile und ist außerdem wahrscheinlich erheblich kostengünstiger als die aktuelle Variante. Leider ist die DB nicht bereit, auf den erneut von der SBL eingebrachten Vorschlag hinsichtlich der zweiten Tunnelröhre einzugehen; angeblich seien Umplanungen nicht mehr möglich. Und das, obwohl mit dem Tunnelvortrieb noch gar nicht begonnen wurde und mindestens noch fünf weitere Jahre Bauzeit anstehen?

Auch für die beiden anderen sanierungsbedürftigen Tunnel im HSK (bei Glösingen und bei Freienohl) verschieben sich die Sanierungsarbeiten. Sie werden voraussichtlich erst 2026 oder 2027 beginnen und ebenfalls bis 2029 dauern. Hier wird es zwei Vollsperrungen von jeweils mindestens dreimonatiger Dauer geben.

In der Ausschusssitzung war auch zu erfahren, dass die Strecke zwischen Scherfede und Warburg nicht – wie angekündigt – Mitte Juni wieder eröffnet wird, sondern frühestens Ende Juli. Bis dahin werden auf etwa 200 bis 300 Metern Länge Instabilitäten aufgrund von Dachsbauten beseitigt. So wird es dort mindestens fünf Monate SEV geben.

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