Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Hochsauerlandkreis radelt für ein gutes Klima

By admin at 4:43 pm on Monday, March 24, 2025

Klima-Bündnis-Kampagne Stadtradeln startet erneut kreisweit mit allen Kommunen – Anmeldungen sind ab sofort möglich

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger sich in Teams für ihre jeweilige Kommune beim STADTRADELN registrieren. Im Aktionszeitraum vom 01.06. bis 21.06 sind Kommunalpolitiker und Bürger dazu aufgerufen, möglichst viele Wege klimafreundlich mit dem Rad zu erledigen und dabei Kilometer für ihr Team, ihre Kommune und mehr Radförderung zu sammeln. Die Kommunen bieten im Aktionszeitraum verschieden Fahrradaktionen an.

Beim STADTRADELN werden Menschen spielerisch angeregt, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Denn wer drei Wochen geradelt ist, nimmt dieses Verkehrsmittel danach anders wahr. Das gilt auch für die Mitglieder der Kommunalparlamente, auf denen ein besonderes Augenmerk liegt.

Auch in diesem Jahr beteiligen sich nun alle zwölf Kommunen des Hochsauerlandkreises beim diesjährigen STADTRADELN, elf Städte und Gemeinden radeln gemeinsam Anfang Juli. Dafür übernimmt der Radverkehrsbeauftragte Christoph Hester die Kreiskoordination. „Über 3000 aktiv Radelnde haben im letzten Jahr mitgemacht und damit ein starkes Signal für den Radverkehr gesetzt, ich bin mir sicher, dass die Teilnehmerzahl in diesem Jahr noch steigen wird“, so Christoph Hester- Radverkehrsbeauftragter des HSK und freut sich auf die Zusammenarbeit und die Aktionen mit den Kommunen.

Mit der STADTRADELN-App die Radinfrastruktur vor der Haustür verbessern

Mit der kostenfreien STADTRADELN-App können Teilnehmende die geradelten Strecken bequem via GPS tracken und direkt ihrem Team und ihrer Kommune gutschreiben.
Während des Kampagnenzeitraums wird zudem die Meldeplattform RADar! angeboten. Mit diesem Tool haben Radelnde die Möglichkeit, via Internet (www.radar-online.net) oder über die STADTRADELN-App auf störende und gefährliche Stellen im Radwegeverlauf aufmerksam zu machen. Dazu dient eine Onlinekarte in der Punkte gesetzt werden können.

Bei Fragen zum Stadtradeln stehen die jeweiligen Koordinatoren in den Kommunen oder der Radverkehrsbeauftragter des Kreises zur Verfügung.
Kontaktdaten sowie die Anmeldedaten finden Interessierte unter www.stadtradeln.de/registrieren

(PM des HSK vom 24.03.2025)

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Erhält RWE vom HSK die “FIlet-Stücke”?

By admin at 11:34 am on Saturday, March 8, 2025

Über die Gründung des kommunalen Unternehmens “Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH (EEH)” haben wir schon des öfteren berichtet, z.B. hier: https://sbl-fraktion.de/?p=11485.

Nach einem Beschluss des Kreistags wird eine kommunale Gesellschaft gegründet werden, an der der Kreis 50% und die kreiseigenen Gemeinden ebenfalls 50% der Anteile halten. Der Landrat hatte angekündigt, dass sich 10 der 12 Kommunen daran beteiligen würden. Mittlerweile haben aber 6 kreisangehörige Kommunen (mit zusammen 70% der Einwohner des HSK) die Beteiligung abgelehnt. Besonders umstritten ist, dass diese Gesellschaft nur das Kapital für eine weitere Gesellschaft namens WiSo beschafft; die WiSo soll die Energiepropjekte durchführen, und an ihr erhält der Energiekonzern RWE eine Mehrheit. Die Kommunen habe also auf die Unternehmenstätigkeit nur geringen Einfluss. RWE verdient außerdem daran, dass dort die Projektierung der geplanten Anlagen erfolgt und an RWE extra bezahlt wird, mit 0,5 bis 1 Mio Euro je Anlage. So droht sich eine grundsätzlich begrüßenswerte Maßnahme der Energiepolitik zu einem Subventionsprogramm für RWE zu wandeln.

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Struktur am 05.03.2025 stand der TOP “Gründung des Unternehmens Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH (EEH)“ erneut auf der Tagesordnung. Es ergaben sich weitere bedenkliche Anpekte, die sich stark zu Gunsten von RWE und zu Lasten der Kommunen auswirken können. Da Fragen dazu nicht beantwortet wurden, hat die SBL-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage eingebracht:

“Im Anschluss an diese Sitzung stellen wir folgende Fragen:

1. In der Sitzungsdrucksache 10/1168 steht u.a.:
“Zum Stand der von RWE als unserem unternehmerischen Partner in den vergangenen Monaten durchgeführten Flächenakquise bleibt zu berichten, dass vertraglich Sicherungen auf privaten Flächen in verschiedenen Kommunen im Hochsauerlandkreis, wie z.B. Städte Schmallenberg, Olsberg und Medebach und der Gemeinde Bestwig erfolgen konnten bzw. vor dem Abschluss stehen …
Bei den gesicherten Flächen handelt es sich um Flächen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der von der Landesplanung im Rahmen der 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis, vorgesehenen Windenergiebereiche (WEB) liegen.”
Mehrere Fragen von Kreistagsmitgliedern aus zwei Fraktionen zur Zahl dieser zwei Arten von Flächen (innerhalb bzw. außerhalb der WEB) wurden in der Sitzung von der designierten Geschäftsführung der EEH nicht beantwortet.
Daher fragen wir nun schriftlich an, wie viele der bereits gesicherten oder in Aussicht stehenden Flächen für Windenergieanlagen liegen
a) innerhalb
b) außerhalb
der WEB?

2. Der “unternehmerische Partner” RWE soll auch Mehrheitsgesellschafter der die Projekte durch-führenden Gesellschaft WiSo werden.
Wie stellt der Landrat sicher, dass die RWE nicht die attraktiven und leicht umsetzbaren der von ihr akquirierten Standorte alleine realisiert und die Gesellschaften EEH und WiSo (mit kommunaler Beteiligung) die weniger attraktiven und erst nach jahrelanger Wartezeit auf positive Planungs-beschlüsse der beteiligten Kommunen realisierbaren Standorte erhalten?

3. Welche Kosten
a) für die Geschäftsführung
b) für Rechtsberatung und andere Beratungsleistungen
sind bisher für EEH und WiSo entstanden bzw. veranlasst worden, jeweils intern und extern?”

Über die Antworten werden wir berichten.

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JU: Wahlverhinderungsvorstand?

By admin at 3:01 pm on Sunday, February 23, 2025

Heute in einem Wahllokal in Brilon: Ein älterer Wahlberechtigter erscheint in Begleitung zweier Familienangehöriger und möchte an der Bundestagswahl teilnehmen. Er bringt einen Wahlschein und seinen Personalausweis mit. Jeder Wahlvorstand sollte wissen, dass man mit einem Wahlschein nicht nur Briefwahl machen darn, sondern auch in jedem Wahllokal des Wahlkreises seine Stimme abgeben darf. So steht es auch deutlich auf dem Wahlschein undi einschlägigen Merkblättern für die Briefwahl.

Hier aber war ein JU-Funktionär (Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der JU Brilon) amtierender Wahlvorsteher. Der JU-Funktionär weigerte sich, dem älteren Herrn einen Stimmzettel auszuhändigen: Der dürfe nur in seinem ursprünglichen Wahllokal wählen.
Es bedurfte einer deutlichen Intervention der Begleitpersonen, damit der amtierende Wahlvorsteher im Wahlamt anrief, um sich dort belehren zu lassen, dass der ältere Herr selbstverständlich in diesem Wahllokal wählen darf. Das geschah dann auch noch unter überflüssiger Weitergabe diverser persönlicher Daten (so dass alle im Wahlraum Anwesenden dies mithören konnten) …

Merkblatt-Briefwahl-BTW2025-Berlin

Warum informiert sich ein Wahlvorsteher nicht vor Beginn seines “Dienstes” über grundlegende Wahlregeln?
Und wer ernennt solche Wahlvorsteher? Reicht es als Qualifikation aus, dass man JU-Funktionär ist?
Gelten hier keine Regeln für den Datenschutz?

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Schwammwald-Projekt nun auch im HSK

By admin at 8:59 pm on Tuesday, February 18, 2025

Am Dienstag (25.02.) tagt der “Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forst” des HSK im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung steht auch der Punkt “Schwammwaldprojekt im Hochsauerlandreis”, auf Amtrag der SBL-Kreistagsfraktion.

Bereits im Rahmen der Haushaltsberatung am 13.12.2024 hatte der Kreistag beschlossen, dass der HSK die Möglichkeiten zur Beteiligung am Schwammwaldprojekt prüfen soll.

Nun lautet der Beschlussvorschlag, übernommen aus dem Antrag der SBL:
“Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beauftragt Landrat und Kreisverwaltung, dem Kreistag für eine der nächsten beiden Sitzungen ein konkretes Konzept für die Umsetzung von Schwammwaldprojekten im HSK vorzulegen, unter Wahrnehmung der vorhandenen Fördermöglichkeiten.”

In der Sitzungsdrucksache 10/1145 wird das Projekt so erläutert:
“1.
Grundsätzliches
Schwammwälder beherbergen Waldökosysteme, die durch Rückbau von entwässernden Strukturen zur Wasseraufnahme und -speicherung optimiert werden. Durch die Schließung von Entwässerungsgräben und Renaturierung von Feuchtgebieten wird das Wasser im Wald gehalten, anstatt schnell in Flüsse und Bäche abzufließen. Dies trägt zur Grundwasserneubildung, zur Minderung von Hochwasserspitzen sowie zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen im Wald bei.
Im Kreis Soest wird seit 2022 im Naturpark Arnsberger Wald ein Schwammwaldprojekt erfolgreich umgesetzt. Der Fokus lag und liegt auf der Identifikation und dem Verschluss von Entwässerungsgräben, wodurch der Wasserhaushalt im Wald nachhaltig verbessert wird.
Die Finanzierung erfolgt zu einem großen Teil über Fördermittel und verknüpft mit weiteren Bedingungen über Ersatzgelder sowie Ökopunkte. Erste Ergebnisse zeigen eine deutliche Verbesserung der Wasserspeicherung und eine erhöhte Biodiversität in den renaturierten Flächen.
2.
Notwendigkeit eines Schwammwaldprojekts im Hochsauerlandkreis
Der Hochsauerlandkreis verfügt über große Waldgebiete, die stark von den Folgen des Klimawandels betroffen sind. Extremwetterereignisse wie Starkregen und Trockenphasen setzen den Wäldern zunehmend zu. Ein Schwammwaldprojekt könnte hier hilfreich sein, indem
• der Wasserhaushalt stabilisiert wird,
• die Resilienz des Waldes gegen Klimafolgen erhöht wird,
• die Biodiversität gefördert wird,
• die Wasserversorgung nachhaltig gesichert wird.”

In der Sitzung des Ausschusses am 25.02.2025 wird eine Mitarbeiterin, die das Projekt beim Kreis Soest vor ihrem Wechsel zum Naturpark Arnsberger Wald betreut hat, über die bisherigen Projektschritte berichten und den aktuellen Umsetzungsstand vorstellen.

Die SBL-Fraktion hat sich in den letzten Monaten bereits intensiv mit dieser Thematik befasst und zahlreiche Gespräche geführt. Von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Soest haben wir auf einer Exkursion durch das dortige Projektgebiet zahlreiche Erläuterungen bekommen. An dieser Exkursion nahmen auch Vertreter der Stadt Arnsberg und der Biologischen Station des HSK teil.

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Umfrage bei 15 Bundestags-Kandidat*innen zur A46 (Hemer – Neheim)

By admin at 12:33 am on Friday, February 7, 2025

Viermal Ja, viermal Nein
Friedrich Merz antwortet nicht

Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Gruppeninitiative gegen den Bau der A46 (GigA 46) bei den Kandidat*innen von CDU, SPD, GRÜNEN, FDP und LINKEN zur Bundestagswahl in den vom geplanten Bau der A 46 betroffenen Wahlkreise. Dabei wollte die GigA wissen, welche Initiativen die jeweiligen Kandidat*innen bei ihrer Wahl in den Bundestag zur Einstellung der Autobahn-Planungen ergreifen werden. Von den fünfzehn Frauen und Männern in den Wahlkreisen Soest, Hochsauerlandkreis und Märkischer Kreis II gab es insgesamt zehn Antworten.

„Wir wollen mit unserer Umfrage denjenigen eine Hilfestellung geben, für die ein Ende der A46-Planungen bei ihrer Wahlentscheidung von Bedeutung ist. In diesem Wahlkampf spielt die Verkehrspolitik leider sonst so gut wie keine Rolle. Das Gegenteil wäre eigentlich nötig. Denn von einer Verkehrswende mit einer Mobilität für alle bei gleichzeitig sinkenden Belastungen sind wir weit entfernt. Zum vierten Mal in Folge hat der Verkehrsbereich 2024 seine Klimaziele bei weitem verfehlt. Und auch bis 2030 wird es dort laut des Expertenrats für Klimafragen 177 Millionen Tonnen CO2 mehr geben als im Klimaschutzgesetz vorgegeben“, kommentieren die Sprecher der GigA, Stefan Neuhaus und Lothar Kemmerzell, den Hintergrund der Umfrage.

„Wir hätten erwartet, dass die Ablehnung der Planungen zum Bau der A46 noch größer ausgefallen wäre. Schließlich haben sich in den letzten Jahren die Gründe gegen die Autobahn noch einmal massiv verstärkt. Nicht umsonst haben sich deshalb inzwischen Arnsberg, Ense und Wickede als betroffene Städte für ein Ende der Planungen ausgesprochen. Fröndenberg lehnt eine Trasse in unmittelbarer Umgebung ab und in Menden hat die Verwaltung ein klares Votum für eine Einstellung der Planungen abgegeben. Das scheint bei einigen der Kandidat*innen noch nicht wirklich angekommen zu sein.“

Eine klare Ablehnung der A 46-Planungen kommt von Marjan Eggers (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Märkischer Kreis II), Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hochsauerlandkreis), Sarah Gonschorek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Soest) sowie von Lara Kruse (DIE LINKE, Hochsauerlandkreis). Sie alle verweisen dabei vor allem auf die hohen Kosten von inzwischen circa 700 Millionen Euro, auf die negativen Folgen des Baus für Umwelt, Natur und Lebensqualität sowie auf die Beschlüsse der betroffenen Kommunen gegen die A 46.

Befürworter der Autobahn sind Carlo Cronenberg (FDP, Hochsauerlandkreis), Lydia Timmer (FDP, Märkischer Kreis) und Fabian Griewel (FDP, Soest). Dirk Wiese (SPD, Hochsauerlandkreis) hat seine Meinung der letzten Jahre nicht geändert (für den Bau der A 46, aber gegen eine Südvariante Oelinghauser Heide/ Hüsten), weist allerdings darauf hin, dass die Sanierung insbesondere von Autobahnbrücken prioritär behandelt werden muss.

Bei zwei Kandidaten der CDU – Oliver Pöpsel (Soest) und Paul Ziemiak (Märkischer Kreis) – gibt es keine klare Antwort. Beide weisen aber darauf hin, das insbesondere die Beschlüsse der betroffenen Kommunen beziehungsweise der mehrheitliche Wille der Beteiligten vor Ort im Bundesverkehrswegeplan bevorzugt berücksichtigt werden sollten.

Alle anderen Kandidatinnen haben nicht geantwortet, darunter auch Friedrich Merz, Wahlkreiskandidat der CDU im Hochsauerlandkreis und Kanzlerkandidat.
„Es fehlt noch immer am politischen Willen Verkehrspolitik so zu gestalten, dass der gigantische Flächenverbrauch von naturschutz- und landwirtschaftlichen Flächen beendet wird und die Sanierung der bestehenden Straßen Vorrang vor jedem Neubau hat. Als eine Konsequenz muss eine neue Bundesregierung endlich den Bundesverkehrswegeplan überarbeiten und dabei nicht mehr zeitgemäße, unökologische und viel zu teure Straßenprojekte streichen. Dazu zählt auch die A 46. Daran sollten wir alle Kandidat*innen für die Bundestagswahl messen“, bewerten Stefan Neuhaus und Lothar Kemmerzell abschließend die aktuelle Situation.

(Pressemitteilung der GigA 46 vom 06.02.2025)

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“Vielfalt statt Weißwurst”

By admin at 9:18 am on Saturday, January 18, 2025

“PRESSEMITTEILUNG

Angebot zur öffentlichen politischen Diskussion ohne Eintrittsgeld

Am Sonntag (19.1.) findet in der Zeit von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Briloner Marktplatz eine Kundgebung “Vielfalt statt Weißwurst” statt. Veranstalter ist ein Zusammenschluss von politisch engagierten Menschen.

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Mit der Kundgebung soll ein zusätzlicher Raum geschaffen werden für politische Diskussion, und zwar im öffentlichen, frei zugänglichen Bereich, für alle und ohne selektiven Eintritt.

Die Veranstalter möchten auf das kulturell vielfältige und bunte Sauerland aufmerksam machen, welches weit mehr zu bieten hat als Schnitzel oder Weißwurst aus Bayern. Im Mittelpunkt steht die Vielfalt.

Es werden mehrere Redebeiträge zu unterschiedlichen Themen gehalten. Zwischen den Beiträgen wird es Livemusik geben. Und eine Frage- und Diskussionsrunde steht auch auf dem Programm.

Jede und jeder ist hier willkommen und zu Kaffee, Tee und Kuchen oder Waffeln eingeladen.

Eine Sprecherin: „Der Wunsch nach einer solchen Veranstaltung kam aus der Mitte unserer Gesellschaft. Wir verstehen uns nicht als Protest gegenüber demokratischen Parteien, sondern als Angebot eines öffentlichen Austauschs, wo alle Mitglieder unserer Gesellschaft ihre Ansichten mitteilen können, ohne Eintritt zahlen zu müssen. Unsere Gesellschaft ist stark, wenn wir zusammenstehen – für Respekt, Offenheit und ein solidarisches Miteinander. Wir freuen uns sehr, dass diese Veranstaltung durch viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter unterschiedlicher Herkunft möglich wurde.“

Die Veranstalter machen noch darauf aufmerksam, dass es entgegen anderslautender Meldungen einiger Medien vom gestrigen Tage beim Beginn um 9:30 Uhr bleibt. Die Kundgebung startet also gleichzeitig mit der Veranstaltung in der Briloner Schützenhalle.”

Anmerkung der Redaktion:
Seitens der lokalen Tagespresse und des heimischen Wochenblattes wurde hier schlecht recherchiert. Dort wurde berichtet, es handele sich bei der Kundgebung um die Veranstaltung einer bestimmten Partei. Das stimmt nicht, denn es haben sich Menschen aus unterschiedlichen Parteien, Wählergruppen und ohne Parteizugehörigkeit zur Organisation dieser Veranstaltung zusammengefunden. Deren Pressemitteilung geben wir hier wieder.
Auch die Uhrzeit wurde falsch wieder gegeben. Zwar versuchten der Briloner Bürgermeister und in seinem Auftrag das städtische Ordnungsamt einen Beginn um 09:30 Uhr zu verhindern. Die Organisatoren wandten sich aber an die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde, die zusammen mit der Kreispolizeibehörde genehmigte, dass die Demo parallel zu Merz und Söder um 09:30 Uhr starten kann.

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Cyber-Angriff auf die SIT kostete den HSK bisher mehr als 2,7 Mio Euro

By admin at 10:40 pm on Monday, January 13, 2025

Der Cyber-Angriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) ist jetzt etwas mehr als ein Jahr her. In der Sitzungsdrucksache 10/1109 für den Kreisaussschuss (veröffentlicht am 13.01.2025) werdeb die Kosten, die bisher durch Mehraufwendungen und Mindereinnahmen entstanden sind, allerdings nur vom November 2023 bis zum September 2024.

In diesem Zeitraum von 11 Monaten fielen bei der SIT 836 TEuro für IT-Sicherheit (davon 515 TEuro für Lizenzkosten) und 1.964 TEuro für “Krisenbewältigung” (was nicht näher erläutert wird).

Weiter heisst es in der Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung:
“Des Weiteren sind verringerte Umsatzerlöse zu verzeichnen, da die Produkte zeitweise gar nicht zur Verfügung standen und durch den eng an den Prioritäten und Erfordernissen der Zweckverbandsmitglieder orientierten Wiederaufbau zunächst mit den wichtigsten Funktionen und dann sukzessive im vollen Funktionsumfang bereitgestellt wurden. Sowohl für die hier genannten Zeiträume in 2023, als auch in 2024, ergaben sich Erlösminderungen im einstelligen Millionenbereich. Soweit die Erlösminderungen die Zweckverbandsmitglieder betreffen, erfolgte der finanzielle Ausgleich der Entgeltausfälle 2023 durch eine im September 2024 beschlossene Umlage zur Deckung des Jahresfehlbetrags in 2023 (4,2 Mio.).”

“Im Wirtschaftsplan für 2025 sind fast 800.000 Euro an laufenden Kosten von IT-Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt; beispielsweise wird die jährliche CrowdStrike-Lizenz (Software zur Angriffserkennung) knapp 600.000 Euro p.a. kosten.”

Die vorgenannten Zahlen beziehen sich auf die SIT insgesamt.

Speziell für den HSK wird ausgeführt:
“Durch die inzwischen vorgenommene Hochrechnung der Einnahmeausfälle des FD Verkehrsordnungswidrigkeiten belaufen sich die Mindereinnahmen nun auf insgesamt ca. 1.975.000 € (+ ca. 1 Mio. €)…
Der Gesamtschaden für die Zeit vom 30.10.2023 bis zum 30.09.2024 beläuft sich nach alledem auf etwa 2,7 Mio. €. Nach wie vor handelt es sich großenteils um Schätzungen und Hochrechnungen.”

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NRW-Polizeigesetz teilweise verfassungswidrig

By admin at 10:34 pm on Sunday, January 12, 2025

Im Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen den AfD-Bundesparteitag am 11.01.2025 in Riesa berichten viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer von extremer Polizeigewalt gegen Demonstranten. So wurde ein Abgeordneter des sächsischen Landtags, der als sog. Parlamentarischer Beobachter vor Ort war, bewusstlos geschlagen. Andere Videos zeigen, wie Polizeibeamte Hunde dazu drängen wollten, Demonstranten zu beißen.
Im Zusammenhang mit der Migrationspolitik werden von einigen Parteien in Deutschland aktuell noch mehr Rechte für den Polizeiapparat gefordert.

Dass bereits das aktuelle NRW-Polizeigesetz teilweise nicht mit der Verfassung vereinbar ist, belegt ein am 03.01.2025 veröffentlichtes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In der Pressemitteilung der Karlsruher Richter heisst es u.a.:

“… § 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Varianten 1 und 2 Nr. 2 PolG NRW sind in kombinierter Anwendung mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar, weil die Anordnung einer längerfristigen Observation unter gleichzeitiger Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen keine dafür hinreichend hohe und bestimmte Eingriffsschwelle als Anlass der Überwachung voraussetzt. Erforderlich ist entweder eine konkrete oder eine wenigstens konkretisierte Gefahr.

Sachverhalt:

§ 16a Abs. 1 Satz 1 PolG NRW ermächtigt Polizeibehörden zur Erhebung personenbezogener Daten durch eine durchgehend länger als 24 Stunden oder an mehr als zwei Tagen vorgesehene oder tatsächlich durchgeführte und planmäßig angelegte Beobachtung (längerfristige Observation). Voraussetzung dafür ist nach § 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PolG NRW, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wollen, und die Datenerhebung zur vorbeugenden Bekämpfung dieser Straftaten erforderlich ist. Dabei dürfen nach § 16a Abs. 1 Satz 2 PolG NRW auch personenbezogene Daten über andere Personen (unbeteiligte Dritte) erhoben werden, soweit dies erforderlich ist, um eine Datenerhebung nach Satz 1 der Vorschrift durchführen zu können.

§ 17 Abs. 1 Satz 1 PolG NRW ermächtigt Polizeibehörden zur Erhebung personenbezogener Daten unter anderem durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen (Variante 1) und Bildaufzeichnungen (Variante 2). Die in § 17 Abs. 1 Satz 1 PolG NRW geregelten Voraussetzungen für die Anordnung des verdeckten Einsatzes technischer Mittel sind deckungsgleich mit denen für die längerfristige Observation.

Im Ausgangsverfahren wendet sich die Klägerin gegen eine sie als unbeteiligte Dritte betreffende Datenerhebung während der Durchführung einer gegenüber einer Zielperson am 10. Juli 2015 angeordneten längerfristigen Observation unter Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen.

Diese Zielperson … In Vorbereitung seiner Haftentlassung nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe ordnete die Behördenleitung der Polizei am 10. Juli 2015 an, seinen neuen Aufenthaltsort für die Dauer eines Monats durch eine längerfristige Observation und einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen zu ermitteln, um sein Abtauchen und zukünftige schwerwiegende Straftaten der politisch motivierten Gewaltkriminalität zu verhindern. Bei der ab dem 14. Juli 2015 durchgeführten Maßnahme wurde auch die Klägerin mehrfach unter Anfertigung von Lichtbildern mitbeobachtet.

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, dass die sie betreffende Datenerhebung rechtswidrig ist…

Wesentliche Erwägungen des Senats:

III. § 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 Abs. 1 Satz 1 Varianten 1 und 2 Nr. 2 PolG NRW sind in kombinierter Anwendung verfassungswidrig.

1. Die präventiv ausgestaltete längerfristige Observation unter gleichzeitigem Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen begründet einen schweren Eingriff in die als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) geschützte informationelle Selbstbestimmung.

Das Eingriffsgewicht der durch §§ 16a, 17 PolG NRW erlaubten Maßnahmen reicht von eher geringeren bis mittleren Eingriffen, wie dem Erstellen einzelner Fotos oder der zeitlich begrenzten schlichten Beobachtung, bis hin zu schweren Eingriffen wie dem langfristig-dauerhaften heimlichen Aufzeichnen von Wort und Bild einer Person. Insbesondere wenn diese Maßnahmen gebündelt durchgeführt werden und dabei unter Nutzung moderner Technik darauf zielen, möglichst alle Äußerungen und Bewegungen zu erfassen und bildlich wie akustisch festzuhalten, können sie tief in die Privatsphäre eindringen und ein besonders schweres Eingriffsgewicht erlangen.

In diesem Spektrum begründet die längerfristige Observation unter gleichzeitigem Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen einen jedenfalls schweren Eingriff. …

2. Gemessen am Gewicht dieses Eingriffs genügen die Befugnisnormen bei kombinierter Anwendung nicht mehr den Anforderungen an ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Sie genügen weder den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit noch dem Bestimmtheitsgebot. …

Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Datenerhebung durch heimliche Überwachungsmaßnahmen mit hoher Eingriffsintensität im Bereich der Gefahrenabwehr verlangt als Eingriffsschwelle entweder eine konkrete Gefahr oder eine wenigstens konkretisierte Gefahr. Es muss gewährleistet sein, dass eine Gefährdung der durch die Norm geschützten Rechtsgüter im Einzelfall hinreichend konkret absehbar ist und der Adressat der Maßnahmen aus Sicht eines verständigen Dritten den objektiven Umständen nach in sie verfangen ist.

Dem genügen die vorgelegten Regelungen nicht. Die Befugnisnormen setzen auch bei ihrer Kombination lediglich voraus, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Personen bestimmte Straftaten „begehen wollen“. Dies bleibt hinter den Anforderungen an eine konkretisierte Gefahr und erst recht hinter denen an eine konkrete Gefahr zurück. Die Regelungen schließen nicht aus, dass sich die Prognose allein auf allgemeine Erfahrungssätze stützt. Sie enthalten nicht die Anforderung, dass Tatsachen den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen müssen und dass bestimmte Personen beteiligt sein werden, über deren Identität zumindest so viel bekannt ist, dass die Überwachungsmaßnahme gezielt gegen sie eingesetzt und weitgehend auf sie beschränkt werden kann. Damit geben sie den Behörden und Gerichten keine hinreichend bestimmten Kriterien an die Hand und eröffnen Maßnahmen, die unverhältnismäßig weit sein können. …”

[Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-001.html]

Auch im HSK ließ sich in den letzten Jahren zunehmend eine Neigung der Polizeibehärden beobachten, rechtliche Grundlagen zu ihren Gunsten auszulegen. Dabei muss jedoch immer sorgfältig abgewogen zwischen Interessen der Allgemeinheit und den Eingriffen in die Privatsphäre von einzelnen Personen, insbesondere den Zielpersonen ungerechtfertigter Überwachung.

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50 Jahre HSK

By admin at 4:24 pm on Wednesday, January 1, 2025

Heute – am Neujahrstag – kann der Hochsauerlandkreis Jubiläum feiern: Vor 50 Jahren, am 01.01.1975, war das Gründungsdatum. Im Rahmen der kommunalen Neugliederung in NRW entstand der neue Kreis durch den Zusammenschluss wesentlicher Teile der 3 Altkreise Arnsberg, Meschede und Brilon. Sitz des neuen Kreises wurde Meschede, den beiden anderen bisherigen Kreisstädten Arnsberg und Brilon wurde durch Vertrag eine teilweise Kompensation in Form von Nebenstellen der Kreisverwaltung garantiert.

Der Weg zum neuen Kreis war steinig. Zunächst hatten sich die Altkreise Arnsberg und Meschede geeinigt. Als dort die Verhandlungen für die konkrete Umsetzung der Reform schwieriger wurden, näherten sich die Altkreise Meschede und Brilon aneinander an. Besonders umkämpft war der Raum Marsberg, denn viele Kommunalpolitiker aus dieser Region votierten für eine Zugehörigkeit zu Paderborn. Schließlich legte das NRW-Innenministerium am 15.03.1974 den endgültigen Entwurf für das Neugliederungsgesetz für das Sauerland und den Raum Paderborn vor, das vom Landtag am 05.11.1974 so beschlossen wurde.
Gegenüber dem bisherigen Gebietsstand verlor der Kreis Arnsberg die Ämter Balve (an den Märkischen Kreis) und Warstein (an den Kreis Soest). Aus den Altkreisen Olpe, Wittgenstein und Büren gab es geringe Zuwächse für den neuen großen Kreis. Er bestand aus nur noch 12 Kommunen, die aus mehr als 200 Gebietskörperschaften entstanden waren.

Die damalige Entwicklung wird anschaulich in einer Karikatur von Rudolf Schöpper mit dem Titel “Nach der grossen Schlacht im Sauerland” dargestellt, die heute noch als Bild im Haus einer darin abgebildeten Personen hängt. Man sieht z.B. die “Gefechte” um den Kreissitz und im Raum Marsberg sowie die Arrondierung der Stadt Arnsberg.
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(Quelle: privat)

Auch die Umsetzung verlief anfangs nicht einfach. In einem Beitrag des 1975 gewählten Oberkreisdirektors (OKD) für eine im Jahr 2007 erschienenen Band über die Kreisverwaltungen lesen wir dazu: “Zunächst wurde – nicht ohne Erfolg – nach ‘Leichen im Keller’ der jeweiligen Nachbarn gesucht. Gemeint waren kostenträchtige Einrichtungen der Altkreise, die vom neuen Großkreis zu übernehmen waren. Im Kreis Arnsberg zählte dazu die reichlich groß bemessene Sportanlage Große Wiese, das im Jahr 1937 von der Stadt Arnsberg übernommene Sauerland-Museum und vor allem der defizitäre Flugplatz in Echthausen… Im Altkreis Brilon war des die Bobbahn in Winterberg, die von der Nachbarkreisen kritisch unter die Lupe genommen wurde.
Die meisten dieser Problemprojekte sind auch heute noch aktuell…
Noch ein Zufall: In der Einleitung des derzeitigen Landrats zum HSK-Jahrbuch 2025 finden sich diverse Passagen aus diesem Beitrag aus dem Jahr 2007 wortgleich wieder…

Die personellen Aufgaben wurden gelöst: Der bisherige OKD des Altkreises Brilon wurde OKD im neuen Kreis, der bisherige OKD des Altkreises Meschede wurde zum Kreisdirektor, und der bisherige OKD des Altkreises Arnsberg wurde zum Stadtdirektor der neuen großen Stadt Arnsberg mit fast 80.000 Einwohnern. Ganz anders als bei der ab heute wirksamen Fusion der 3 Sauerländer Sparkassen: Deren neuer Vorstand besteht nun aus allen 6 Vorstandsmitgliedern der bisherigen Sparkassen, und die Kosten für diesen aufgeblähten Vorstand werden sich auf etwa 7 Mio Euro pro Jahr belaufen…

Vier Jahre lang bekamen alle im HSK neu zugelassenen Fahrzeuge ein Kennzeichen mit den Buchstaben “MES” für den Kreissitz Meschede. Auf vielfachen Wunsch aus der Region wurde ab 01.03.1979 das regionsbezogene Kennzeichen “HSK” eingeführt. Die alten Kennzeichen mit “AR” und “BRI” blieben weiter gültig; vereinzelt sind sie auch heute noch zu sehen.

Der erste Kreistag des neuen Kreises bestand aus 55 Mitgliedern. Sie kamen aus nur zwei Parteien: CDU (36) und SPD (19). Der Frauenanteil betrug genau 1/55, was sich übrigens auch mit dem nächsten, 1979 gewählten Kreistag nicht änderte.

Schade, dass die Bevölkerung nicht am 50jährigen Jubiläum des HSK teilhaben kann. Nachdem die SBL-Kreistagsfraktion im Frühjahr 2024 auf das anstehende Ereignis hingewiesen und eine Feier für die Öffentlichkeit angeregt hatte, kündigte der Landrat in der Sitzung des Kreistags am 21.06.2024 einen Tag der Offenen Tür für den 18.05.2025 an, mit einem vielfältigen Programm. Doch dieses Fest wurde vom Landrat im Herbst wieder abgesagt. Als die SBL am 13.12.2024 in der Haushaltssitzung des Kreistags beantragte, dieses einzige Angebot zum Kreisjubiläum für die Bevölkerung und für die Mitarbeitenden doch durchzuführen, wurde dies leider von der Mehrheit im Kreistag abgelehnt. Zwei Feiern nur für geladene Gäste finden dagegen erwartungsgemäß trotzdem statt, ganz ohne Öffentlichkeit…

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Koalition der Unsozialen

By admin at 1:35 pm on Friday, December 27, 2024

In der “Haushaltssitzung” des Kreistags ging es auch um die Verbesserung der Beratungsangebote.

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte beantragt:
– Finanzierung einer zusätzlichen Stelle für die Schuldnerberatung von Diakonie und SkF
– Finanzierung einer zusätzlichen Stelle für die Frauenberatung
– Finanzierung einer Stelle für die Energiesparberatung.

Die Schuldnerberatung war bereits in den letzten beiden Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses Thema gewesen, ebenfalls auf Antrag der SBL. In der Ausschusssitzung am 04.12.2024 hatten die Leiterinnen der beiden Beratungsstellen ausführlich über die aktuelle Situation berichtet: Der Beratungsbedarf nimmt deutlich zu (vor allem bei drohenden Insolvenzen), aber das Angebot ist völlig unzureichend. Für Bezieher von Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII erfolgt eine Abrechnung der Kosten der Beratung mit dem Hochsauerlandkreis. Für andere Personen gibt es nur einen geringen Zuschuss von etwa 43 TEuro im Jahr durch die Sparkassen (wozu eine gesetzliche Verpflichtung besteht); die Kreisverwaltung tut bisher nichts, um diese gesetzliche Aufgabe zu erfüllen. Im September 2023 war im Ausschuss besprochen worden, dass beide Personengruppen gleich behandelt werden sollten. Dies wurde aber von der Kreisverwaltung nie umgesetzt.

Auch über die Situation der Frauenberatung war im Ausschuss ausführlich berichtet worden. Solche Beratungen werden in Arnsberg und Meschede angeboten, wobei die personelle Ausstattung der Mescheder Beratungsstelle deutlich schlechter als in Arnsberg ist. Die Mindeststandards werden deutlich unterschritten.

Bisher wurden 26 Energiefachberater vom Land NRW finanziert. Das Land hat jedoch die Zuschüsse ab Anfang 2025 etwa halbiert, nachdem zunächst (bis zum 05.12.) sogar eine völlige Streichung angekündigt war. Z.B. können Hauseigentümer ohne eine qualifizierte Beratung kaum die diversen und sich häufig ändernden Förderprogramme der verschiedenen Bundes- und Landesinstitutionen nutzen. In der Stadt Arnsberg ist bereits ein hoch qualifizierter Energieberater tätig, der von der Stadt mitfinanziert wird. Eine Ausdehnung dieses Angebots auf das gesamte Kreisgebiet wäre sehr wünschenswert; auch andere Kreise (wie z.B. in Südwestfalen der Kreis Olpe) beteiligen sich bereits an der Finanzierung.

Die vollständigen Antragstexte stehen hier und hier.

Doch wie nicht anders zu erwarten: Die Fraktionen von CDU und FDP lehnten alle drei Anträge ab. Leider haben sie zusammen die Mehrheit im Kreistag.
Dabei könnte der Kreis viel Geld sparen, wenn er z.B. bei der Ausführung von Bauprojekten genauer hinschauen würde. So sind beim Bauhof in Brilon Mehrkosten von 1 bis 2Mio Euro entstanden, die überwiegend auf schlechte Bauüberwachung zurückzuführen sind. Auch bei manchen Auftragsvergaben wurde viel Geld unnötig ausgegeben.

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CDU und FDP beschließen Streichung der Linienbusfahrten am Abend

By admin at 11:33 pm on Sunday, December 15, 2024

Am Freitag (13.12.) in der Kreistagssitzung wurde der Kreishaushalt 2025 beschlossen. In diesem Rahmen hatte die Kreisverwaltung neue Buslinienfahrpläne vorgelegt, aber nicht erläutert. Erst wer diese Fahrpläne genau mit den bisherigen verglich, kam schnell zu dem Ergebnis, dass auf den von der Westfalenbus GmbH betriebenen Linien alle Fahrten ab 20 Uhr entfallen sollen. Die SBL-Kreistagsfraktion beantragte daher, das bisherige Angebot beizubehalten.

Doch bei der Abstimmung stimmten alle Mitglieder der CDU- und der FDP-Kreistagsfraktion (diese Fraktionen sind auch sonst kaum noch zu unterscheiden …) gegen den Antrag der SBL. SPD, Grüne und Linke/FW unterstützten den Antrag. Insgesamt gab es dann 29 Stimmen für die Abschaffung der Busfahrten am Abend. Dies betrifft z.B. die Linien R 75 (Meschede – Bestwig – Nuttlar – Olsberg), S 50 (Olsberg – Winterberg – Hallenberg) und R 21 (Arnsberg – Sundern). Dadurch werden viele Menschen abends von der Mobilität abgehängt, und zwar bereits zum Fahrplanwechsel ab Sonntag, 15. Dezember.

Anders als die Kreisverwaltung es behauptet, verstößt dieser Beschluss übrigens auch gegen den für den HSK gültigen Nahverkehrsplan. Da stehen u.a. die abendlichen Busfahrten zwischen Meschede und Olsberg ausdrücklich drin.

Ob CDU und FDP wohl im bevorstehenden Kommunalwahlkampf behaupten, sie wollten Bus und Bahn stärken???

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Anträge zum Kreishaushalt – 2. Teil

By admin at 9:39 am on Thursday, December 12, 2024

Hier die Fortsetzung von https://sbl-fraktion.de/?p=11611, mit den drei weiteren Anträgen der SBL:

Antrag #4: Busverbindungen am Abend

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden Anträge:
a) Die Busverbindungen am Abend auf den (bisher) von der Westfalenbus GmbH betriebenen Linien werden beibehalten.
b) Mittelfristig soll überlegt werden, auf einigen dieser Linien stattdessen einen On-Demand-Verkehr anzubieten.

Begründung und Erläuterung:

Ab 15.12.2024 sollen nach den Planungen der Kreisverwaltung auf den Hauptlinien, die bisher von der Westfalenbus GmbH eigenwirtschaftlich betrieben werden, wichtige abendliche Busverbindungen entfallen; neue Fahrpläne sind bereits unter www.westfalenbus.de veröffentlicht.

Z.B. sollen auf der Linie R 75 (Meschede – Wehrstapel – Velmede – Bestwig – Ostwig – Nuttlar – Olsberg) die letzten Fahrten (21:08 und 22:18 Uhr ab Meschede bzw. 21:03 und 22:35 ab Olsberg) ersatzlos gestrichen werden. Die letzten Fahrten würden dann schon um 20:08 bzw. 20:03 Uhr starten. Dadurch wird die abendliche Anbindung größerer Ortsteile aufgegeben. Die Bahnlinie ist für diese lokalen Anbindungen kein gleichwertiger Ersatz.

Auch auf den Linien R 21 (Arnsberg – Sundern), R 91 (Brilon – Marsberg) und S 50 (Olsberg – Winterberg – Hallenberg) sollen mehrere Fahrten am Abend gestrichen werden. So würde dann z.B. die letzte Fahrt mit der S 50 von Olsberg nach Winterberg mehr als 2 Stunden eher als bisher (19:35 Uhr statt 21:45 Uhr) erfolgen und in der Gegenrichtung sogar 3 Stunden eher (18:43 Uhr statt 21:43 Uhr). Diese Änderungen widersprechen im übrigen auch dem aktuellen Nahverkehrsplan.

Dies ist weder mit den Zielen zur Stärkung des ÖPNV noch zur Stärkung der Dörfer vereinbar. Und vor der letzten Kommunalwahl haben diverse Parteien noch plakatiert, sich für die Verbesserung des Linienbusverkehrs einzusetzen?

Im Kreishaushalt 2025 sind 3,5 Mio Euro für die Busfahrten der Westfalenbus GmbH eingeplant, von denen aktuell nur noch 2,7 Mio Euro benötigt werden. Daher besteht finanzieller Spielraum, die bisherigen Angebote am Abend zu erhalten. Andernfalls droht der Linienbusverkehr unattraktiv zu werden, was nicht im Sinne einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik sein kann.

Mittelfristig sollte überlegt werden, auf einigen Buslinien flexible On-Demand-Verkehre einzuführen, wie bereits in anderen Teilen Westfalens öfters praktiziert.

Antrag #5: SIT

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Die Vertreter des HSK in den Gremien der SIT werden beauftragt, eine Reform der Strukturen der SIT dort einzubringen, die insbesondere enthält:
a) Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrats und ein Drittel der Mitglieder der Verbandsversammlung müssen über nachgewiesene IT-Fachkompetenz verfügen, erworben durch ein einschlägiges Studium, eine einschlägige Fachausbildung oder mehrjährige hauptberufliche Tätigkeit.
b) Bei allen Maßnahmen und Entscheidungen müssen die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Unternehmen viel stärker als bisher berücksichtigt werden; dies ist entsprechend in den Staturen der SIT festzulegen.
c) Alle für das operative Geschäft wichtigen Entscheidungen werden von der Verbands-versammlung auf den Verwaltungsrat übertragen.

Begründung und Erläuterung:

Die Erfahrungen aus dem Cyber-Angriff auf die SIT belegen, dass nicht nur in der Unternehmens-leitung, sondern auch in den Gremien der SIT erhebliche Defizite bestehen. Der Verwaltungsrat besteht derzeit aus 28 Mitgliedern, fast alles leitende Verwaltungsbeamte. Der Verbands-versammlung gehören 119 Mitglieder an, die zum ganz großen Teil aus Verwaltungen delegiert sind. Nicht in allen Fällen verfügen diese Mitglieder über umfangreiche fachliche und unternehmerische Erfahrungen.

IT-Experten und Unternehmensvertreter in den Gremien sind daher rar. Fachliche Warnungen und Hinweise wurden in den Gremien wiederholt überhört und ignoriert, z.B. vor dem Cyber-Angriff auf die SIT auf ähnliche Ereignisse, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt aufgetreten waren.
Eine Dienstleistungsorientierung an den Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Unternehmen als eigentliche Zielgruppe wurde mehrfach in den Versammlungen eingefordert (z.B. durch zügige Umsetzung digitaler Antragsverfahren in vielen Bereichen), ist aber u.a. durch die sehr verwaltungsnahe Gremienbesetzung bisher kaum vorhanden.

Auch für den Fall, dass die SIT irgendwann durch eine Nachfolgeorganisation ersetzt werden sollte, sollten die entsprechenden Anforderungen dort gelten.

Antrag #6: Energieberatung

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Der HSK finanziert – analog zur Stadt Arnsberg – eine Stelle für eine(n) Energieberater.

Begründung und Erläuterung:

Das Land NRW hat angekündigt, zum 01.01.2025 die Förderung der Energieberatung deutlich zu reduzieren, von bisher 7 auf künftig noch 4 Mio Euro. Noch bis zum 5. Dezember war sogar eine völlige Streichung geplant. Bisher sind im Land 26 Fachberater und weitere Mitarbeitende beschäftigt, die die lokalen Verbraucherberatungen unterstützen und dadurch einen sehr wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Unterstützung vor allem der privaten Besitzer von Wohngebäuden leisten, auch bei der Vermittlung von Fördermitteln mit den dazu gehörigen sehr komplizierten und sich häufig ändernden Antragsverfahren.
„Durch den kompletten Wegfall der Mittel würde laut Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die gesamte Arbeit der Verbraucherzentrale NRW im Themenfeld ‚Energetische Sanierung‘ außerhalb der kommunal finanzierten Beratung beendet.

Das betrifft zum einen jährlich mehr als 2.000 Fachvorträge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit insgesamt rund 60.000 Teilnehmenden, mehr als 200 landesweite Aktionen auf Messen und öffentlichen Veranstaltungen, eine weit angelegte Öffentlichkeitsarbeit im digitalen und analogen Bereich. Außerdem würde die Bildungsarbeit im Energiebereich, bei der 250 Schulen mit Bildungsangeboten zum Thema Energie versorgt werden, entfallen. Betroffen seien 82 Mitarbeitende.“ (NRZ, 30.09.2024)

In der Stadt Arnsberg gibt es bereits ein entsprechendes lokales Angebot, das weitgehend durch die Stadt finanziert wird. Der Mitarbeiter „darf“ mit seiner Beratungsangeboten allerdings nur für die Arnsberger Haushalte tätig werden. Und in NRW gibt es bereits mehrere andere Kreise, die Energieberater mitfinanzieren, z.B. in Südwestfalen den Kreis Olpe (https://www.klimaagenturolpe.de). Diesem Beispiel sollte der HSK nun folgen, um dadurch den vom Land NRW verursachten Teil-Ausfall zu kompensieren und das in Arnsberg bereits beste-hende, im Rahmen der Energiewende immer wichtiger werdende Beratungsangebot auf das gesamte Kreisgebiet auszudehnen.

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Anträge zum Kreishaushalt 2025 – 1. Teil

By admin at 10:47 pm on Tuesday, December 10, 2024

Am Freitag (13.12.) findet im Kreistag die Beratung und Beschlussfassung zum Kreishaushalt statt. Dazu hat die SBL-Fraktion auf ihrer Fraktionssitzungssechs Anträge beschlossen. Drei davon dokumentieren wir hier, drei weitere in der Fortsetzung morgen.

Wer im Kreistag zuhören möchte: Die Sitzung beginnt dieses Mal schon um 13:30 Uhr im Kreishaus in Meschede. Und zu Beginn gibt es wie üblich eine Einwohnerfragestunde, in der alle Einwohner*innen des HSK an den Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können.

Antrag #1: Finanzierung der Schuldnerberatung im HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden Anträge:
a) Aus dem Kreishaushalt wird eine weitere Stelle (1 VZÄ) für die beiden Träger der Schuldner-beratung im Kreisgebiet finanziert. Die Aufteilung erfolgt durch Absprache zwischen den beiden Trägern.
b) Außerdem werden die Vertreter des HSK in den Gremien der neuen fusionierten Sparkasse im Kreisgebiet des HSK beauftragt sich in den Gremien dieser Sparkasse dafür einzusetzen, dass die Sparkasse ihren Zuschuss für die Mitfinanzierung der Schuldnerberatung von bisher ca. 43 TEuro auf den Wert eines weiteren VZÄ erhöht.

Begründung und Erläuterung:
Die Berichte und Erörterungen in den beiden letzten Sitzungen des GSA haben gezeigt, dass ein sehr großer Bedarf für diese Beratungsleistungen besteht. Die Zahl der „Fälle“ von Betroffenen ohne sog. Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII steigt deutlich an und wird weiter zunehmen, vor allem für die Beratungen in Insolvenzsituationen. Ohne qualifizierte Unterstützung bestehen nur geringe Chancen, aus der Situation herauszukommen.
Die Wartezeiten auf eine Erstberatung betragen für Hilfesuchende ohne Leistungsbezug aktuell 3 bis 5 Monate. Das ist viel zu lange für derartige Notsituationen.
Die Finanzierung dieser – gesetzlich erforderlichen – Beratung ist bisher völlig unzureichend. Ohne Veränderung werden die Träger daher ihr Angebot einschränken müssen statt es bedarfsgerecht erweitern zu können. Der HSK bezuschusst bisher nur die Beratungen bei „Leistungsbezug“ nach SGB II oder SGB XII. Der im September 2023 vom GSA erteilte Auftrag, beide Beratungsgruppen gleich zu behandeln, wurde auch nach mehr als einem Jahr noch nicht umgesetzt.
Die Sparkassen haben nach § 2 Abs. 2 Sparkassengesetz NRW die gesetzliche Verpflichtung, „zur Finanzierung der Schuldnerberatung“ beizutragen. Dieser Auftrag wird bisher nur unzureichend erfüllt. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 wird für die Vergütung der Vorstandsmitglieder der neuen fusionierten Sparkasse ein Aufwand von etwa 7 Mio Euro entstehen.

Antrag #2: Finanzierung der Frauenberatung im HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Die Frauenberatungsstelle Meschede erhält eine vom HSK eine zusätzliche Finanzierung für 1 VZÄ.

Begründung und Erläuterung:
In der Sitzung des GSA am 04.12.2024 wurde bereits über einen – noch weiter reichenden – Förderantrag des Vereins „Frauenzentrum Frauenzimmer e.V.“ Dieser Verein ist Träger der Frauen-beratungsstelle Meschede mit den Beratungsschwerpunkten „Allgemeine Frauenberatung“ und „Hilfen nach sexualisierter Gewalt“. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Frauen im südöstlichen Hochsauerlandkreis.
„Begründet wird die personelle Aufstockung mit der sowohl quantitativen Zunahme an Beratungs-bedarf wie auch der qualitativen Zunahme, da die Beratungsgespräche komplexer werden und mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dadurch kommt es derzeit zu Wartezeiten für die Betroffenen für ein Beratungsgespräch von bis zu 12 Wochen“ (Drs. 10/1096).
Erforderlich für eine gemäß der Einwohnerzahl gleichwertige Personalausstattung für die Beratungsarbeit wie in der Frauenberatungsstelle Arnsberg wäre sogar eine Aufstockung um 1,69 VZÄ. Mit Blick auf die Haushaltssituation sollte derzeit nur eine Aufstockung um 1,0 VZÄ erfolgen.

Antrag #3: Durchführung des „Tag der Offenen Tür“ zum 50jährigen Jubiläum des HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen den folgenden Antrag:
Der „Tag der Offenen Tür“ zum 50jährigen Bestehen des HSK wird wie vom Landrat öffentlich angekündigt durchgeführt, mit den im Entwurf des Kreishaushalts für diesen Zweck vorgesehenen 50 TEuro.

Begründung und Erläuterung:
Zum 01.01.1975 entstand der HSK aus dem Zusammenschluss der überwiegenden Teile der Altkreise Arnsberg, Meschede und Brilon. In wenigen Tagen besteht der HSK 50 Jahre.
Nachdem die SBL-Kreistagsfraktion auf das Jubiläum aufmerksam gemacht hatte, war u.a. ein Tag der Offenen Tür geplant. Dieser wurde vom Landrat in der Sitzung des Kreistags am 21.06.2024 öffentlich angekündigt: „Der Hochsauerlandkreis wird am 18.05.2025 einen ‚Tag der offenen Tür‘ zusammen mit der Kreispolizeibehörde und Radio Sauerland anbieten.“
Nachdem auch die Finanzmittel dafür im Entwurf für den Kreishaushalt 2025 bereits eingestellt waren, kündigte der Landrat nun an, diese Veranstaltung doch nicht durchzuführen. Weiterhin geplant sind allerdings im kommenden Jahr zwei Festivitäten für ausgewählte Personenkreise.
Der Tag der Offenen Tür wäre die einzige Jubiläums-Veranstaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Öffentlichkeit. Er dient außerdem dazu, auf den HSK als potentiellen Arbeitgeber aufmerksam zu machen. Zudem haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung bereits Energie in die Vorbereitung der Veranstaltung investiert. Sie sollte daher wie angekündigt durchgeführt werden

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Neues Konzept für “Kosten der Unterkunft” – mit absurden Ergebnissen

By admin at 10:12 pm on Sunday, December 1, 2024

Empfänger von Grundsicherungsleistungen z.B. (Alg2, Sozialgeld) enthalten außer dem (sehr knapp bemessenen) monatlichen Grundbedarf auch die Kosten ihrer Wohnung finanziert, sofern sie als “angemessen” gelten. Dafür lassen die Träger der Grundsicherung – im HSK ist das die Kreisverwaltung – alle 4 Jahre neue Tabellen erarbeiten, die sie nach 2 Jahren mit der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindexes fortschreiben. Diese Bedarfssätze für die “Kosten der Unterkunft” (KdU) reichen aber in vielen Fällen nicht aus. So ergibt sich aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linksfraktion nach der sog. Wohnkostenlücke (BT-Drs. 20/12470), dass in 11.4 % aller Haushalte mit Grundsicherung (“Bedarfsgemeinschaften”) die KdU nicht für den tatsächlichen Bedarf ausreichten. Durchschnittlich fehlten pro Monat 92,56 Euro, die aus dem Geld für den Lebensunterhalt abgezweigt werden mussten.

Im HSK soll ab Anfang 2025 ein neues Konzept in Kraft treten. Bereits in den letzten 2 Sitzungen des fachlich zuständigen Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA) wurde von Ausschussmitgliedern danach gefragt – ohne dass die Kreisverwaltung informierte. Nun ließ die SBL-Kreistagsfraktion das Thema offiziell mit dem folgenden Antrag auf die Tagesordnung setzen:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des GSA beantragt die SBL-Kreistagsfraktion folgenden Tagesordnungspunkt:
• Vorstellung des “Schlüssigen” Konzepts zu den angemessenen Kosten der Unterkunft bzw. des Standes der Neuerstellung

Begründung und Erläuterung:
U.a. in den Sitzungen des GSA am 12.06.2024 und am 25.09.2024 wurde bereits von einer anderen Kreistagsfraktion moniert, dass ein Auftrag zur Neuaufstellung dieses Konzepts ohne Beteiligung des GSA erfolgt sei, und die Vorstellung dieses Konzepts gefordert (s. Protokolle der beiden Ausschusssitzungen, S. 7 und S. 7). Bisher ist jedoch keinerlei Information des GSA erfolgt.”

Vier Tage nach Eingang unseres Antrags erstellte die Kreisverwaltung tatsächlich eine Sitzungsdrucksache. In der Ausschusssitzung am Mittwoch (04.12.) soll das Konzept nun vorgestellt werden. Dafür werden die Städte und Gemeinden wieder in vier Vergleichsräume zusammen gefaßt:
I Arnsberg
II Bestwig, Eslohe, Meschede, Sundern
III Brilon, Marsberg, Olsberg
IV Hallenberg, Medebach, Schmallenberg, Winterberg
Für einen 1-Personen-Haushalt gelten nach wie vor 50 qm als angemessen, für jede weitere Person gibt es 15 qm mehr.

VergleichKdU2025

Die ersten Daten, die aus der Vorlage hervorgehen, sind allerdings wenig überzeugend. So soll sich z.B. der Bedarf in Arnsberg für die 2. Person eines Haushalts um 71 Euro, für die 3. Person um 94, für die 4. Person um sogar 160 Euro und für die 5. Person nur um 69 Euro erhöhen – bei jeweils 15 qm mehr Wohnfläche.
Ähnlich absurd sind die Ergebnisse für den Vergleichsraum II: Hier soll der monatliche Bedarf steigen für die 2. Person um 99 Euro, für die 2. Person um 64 Euro, für die 4. Person um 103 Euro, für die 5. Person um 169 Euro (100 Euro mehr als in Arnsberg!!) und für die weiteren nur noch um je 108 Euro.
Da wurden anscheinend sehr spezielle statistische Methoden angewendet …

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Situation des Bahnverkehrs im HSK

By admin at 1:05 am on Monday, November 18, 2024

Für die nächste Sitzung des Wirtschafts- und Strukturausschusses (geplant für Montag, 4. Dezember) hat die SBL-Kreistagsfraktion diesen Antrag zur Tagesordnung eingebracht:

“• Bericht über die aktuelle Situation des Bahnverkehrs im HSK
a) SEV
b) Relevante Veränderungen im neuen Fahrplan ab 15.12.2024

Begründung und Erläuterung:

zu a)
Der SEV zwischen Neheim-Hüsten und Meschede verkehrt über mindestens 2 Monate. Die Übergangszeiten von und Zügen sind extrem ungünstig (teils viel zu lang, teils zu kurz), die Koordination mit den Zügen funktioniert nicht und die Kapazitäten der SEV-Busse sind teilweise völlig unzureichend. Generell ist nicht nachvollziehbar, warum der SEV nicht auf den Streckenabschnitt zwischen Arnsberg und Freienohl beschränkt wird. Die aktuelle Situation ist für Bahnfahrer unzumutbar. Zwischenzeitlich vom NWL zugesagte Verbesserungen fanden nicht statt.
Auch wenn ein Ende des aktuellen SEV absehbar ist, sollte die Situation im Hinblick auf künftige ähnliche Anforderungen dargestellt und analysiert werden.

zu b)
Mit dem neuen Fahrplan ist – wie von unserer Fraktion wiederholt gefordert – eine deutliche Verbesserung der Anschlusssituation in Warburg verbunden.
Andere dringend notwendige Verbesserungen sind jedoch nicht erfolgt. Z.B. ist die Umstiegssitutation in Schwerte nach wie vor sehr kritisch. Und der erste bzw. letzte Zug nach bzw. von Warburg verkehrt nur ab bzw. bis Meschede, statt wenigstens die Bahnhöfe bis Neheim-Hüsten anzufahren.”

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