Die Bobbahn Winterberg „erwirtschaftete“ Verluste …
…. und zwar nicht so knapp, fast 900.000 Euro im Jahr 2013. Das haben wir nun amtlich, nachzulesen im Amtsblatt Nr. 10/2014 vom 28.07.2014.
Da steht unter der laufenden Nummer 59 – “Bekanntmachung von Gesellschaften, an denen der Hochsauerlandkreis beteiligt ist; hier: Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH” u.a.:
„Die Gesellschafterversammlung der Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH hat am 18.06.2014 den Jahresabschluss zum 31.12.2013 festgestellt. Sie hat beschlossen, dass der ausgewiesene Jahresfehlbetrag von
881.334,21 €
wie folgt gedeckt wird:
716.000,00 € Betriebskostenzuschuss, jeweils hälftig zu übernehmen von den Gesellschaftern Hochsauerlandkreis und Stadt Winterberg,
16.700,00 € Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung der erforderlichen Liquidität,
148.634,21 € Entnahme aus der Kapitalrücklage des Unternehmens.“
Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nahm diese Bekanntmachung zum Anlass, umgehend einen Brief an Landrat Dr. Karl Schneider zu schicken. In seinem Schreiben kritisiert Reinhard Loos die Informationspolitik des Landrats, konkret, dass der Kreistag über den hohen Verlust der Bobbahn-Gesellschaft (“ESZW GmbH”) nicht frühzeitig unterrichtet worden ist, sondern von dieser Tatsache erst aus dem jüngst veröffentlichten Amtsblatt erfuhr.
Hier der Wortlaut des SBL-Schreibens vom 29.07.2014:
„Betriebsverlust der ESZW GmbH im Jahr 2013
Sehr geehrter Herr Landrat,
gestern ist das Amtsblatt Nr. 10/2014 erschienen. In der darin enthaltenen Bekanntmachung Nr. 59 ist zu lesen, dass die ESZW GmbH im Jahr 2013 einen Fehlbetrag in Höhe von 881.334,21 Euro „erwirtschaftet“ habe. Dieser Jahresabschluss sei bereits am 18.06.2014 von der Gesellschafterversammlung festgestellt worden.
Der Verlust der ESZW GmbH übersteigt den am 22.02.2013 mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 (Drucksache 8/748) vom Kreistag beschlossenen und aus Betriebskostenzuschüssen der beiden Gesellschafter abzudeckenden Fehlbetrag um mehr als 165.000 Euro. Noch in der Kreistagssitzung am 13.12.2013 wurde in Rahmen der Beratung des Wirtschaftsplanes 2014 (Drucksache 8/964) eine Hochrechnung für das Jahr 2013 vorgestellt, die von einer Erhöhung des geplanten Fehlbetrages um lediglich 30.000 Euro auf 746.000 Euro ausging. Obwohl das Jahr 2013 zu diesem Zeitpunkt schon fast vorbei war, ist nun noch eine weitere Erhöhung des Fehlbetrages um ca. 135.300 Euro eingetreten. Dies ist völlig unverständlich.
Gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW hat der Landrat den Kreistag „über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten“. Und gemäß § 113 Abs. 5 GemO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW haben die Vertreter des Kreistags in der Gesellschafter-versammlung der ESZW GmbH den Kreistag „über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten.“ Die Gesellschafterversammlung tagte bereits vor der letzten Sitzung des Kreistags, so dass es möglich gewesen wäre, den Kreistag bereits in seiner konstituierenden Sitzung über diese drastische Erhöhung des Fehlbetrages der ESZW GmbH zu unterrichten. Dies ist bedauerlicherweise weder in der Kreistagssitzung noch anschließend auf anderem Wege geschehen. Sowohl der Landrat als auch die vom Kreistag gewählten Mitglieder der Gesellschafterversammlung haben daher ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben nicht erfüllt. Unsere Fraktion wurde über das sehr ungünstige finanzielle Ergebnis 2013 der ESZW GmbH erst durch die sehr allgemeine Veröffentlichung im Amtsblatt in Kenntnis gesetzt.
Unsere Fraktion fordert Sie daher auf, die bisher unterbliebene Unterrichtung des Kreistags unverzüglich und umfassend nachzuholen und dabei die Entwicklung der einzelnen Positio-nen des Wirtschaftsplanes, die Verschuldung der ESZW zum 31.12.2013 sowie zum jetzigen Zeitpunkt und die Entwicklung der „Kapitalrücklage“ detailliert darzustellen.
Außerdem wird unsere Fraktion für die nächste Kreistagssitzung einen Tagesordnungspunkt zur finanziellen Situation der ESZW beantragen, der aber die vorherige Information des Kreistags nicht überflüssig macht.“