Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Verbrannte Kommunalfinanzen – Fortsetzung

By admin at 10:30 pm on Sunday, July 31, 2022

Wie hier berichtet, wurde am Donnerstag beim Landgericht in Arnsberg über die Schadenersatzklage eines bayerischen Holzunternehmens gegen die Stadt Brilon verhandelt.
Das Ergebnis: Das Landgericht entschied, dass die Stadt schadenersatzpflichtig ist.

20220728_120143_resized-2

Der Verlauf der Verhandlung zeigte, dass die Stadt eindeutig vertragsbrüchig geworden war. Das könnte auch noch ein Fall für den Landrat als Kommunalaufsicht werden. Bereits im Jahr 2020 hatten sich zwei Briloner Ratsmitglieder wegen eines anderen Holzliefervertrages an den Landrat gewandt; damals schritt die Kommunalaufsicht jedoch nicht ein.

Worum geht es im aktuellen Verfahren? Im Jahr 2020 gab es wegen massiven Borkenkäferbefalls sehr große Mengen an Fichtenholz, die aus den Wäldern geholt und verkauft werden mussten. Das Problem hatten viele Waldbesitzer.

Die Stadt Brilon schloss im Herbst 2020 mit dem bayerischen Unternehmen zwei Verträge über insgesamt 80.000 Festmeter ab. Es handelte sich um sog. Selbstwerberverträge. Dies bedeutet, dass der Waldbesitzer zum einen Holz verkauft und zum anderen den Vertragspartner beauftragt, die Bäume zu fällen und selbst aus dem Wald abzutransportieren. Es handelt sich also um einen kombinierten Dienstleistungs- und Kaufvertrag. Der Auftraggeber und Verkäufer legt die Flächen fest, aus denen sich der Vertragspartner das Holz holt; den Rest erledigt das Unternehmen. Der zu zahlende Preis entsteht aus der Differenz zwischen dem Wert der Holzes und den Kosten für die Dienstleistungen.

Die zwischen der Stadt Brilon und dem bayerischen Unternehmen abgeschlossenen Verträge enthielten die Klausel, dass die Liefermenge um 30.000 Festmeter gekürzt werden könne, wenn nicht ausreichend Holz zur Verfügung stünde. Andere Gründe zur Reduzierung der Liefermenge waren nicht vereinbart.

Die Verträge hatten eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2021. Als Mitte April 2021 noch 35.000 von den vereinbarten 80.000 Festmetern Holz fehlten, wandte sich das Unternehmen an die Stadt Brilon mit der Aufforderung, ihm Flächen zum weiteren Abholzen zu benennen. Die Stadt erklärte jedoch, die Verträge seien bereits “erfüllt” und gab dem Vertragspartner keine Möglichkeit zum weiteren Holzeinschlag. Einigungsversuche scheiterten; die Stadt Brilon bot eine Zahlung von nur etwa 1/10 des nun geforderten Betrages an.

In der Verhandlung stellte das Landgericht fest, dass der einzige denkbare Grund für eine Mengenkürzung – zu wenig Holz vorhanden – nicht vorlag. Die Stadt hatte selbst an anderer Stelle erklärt, dass ausreichend Holz zur Verfügung stünde. Also habe die Stadt den Vertrag rechtswidrig nicht erfüllt und sei daher schadenersatzpflichtig.

Über die tatsächliche Höhe des Schadenersatzes wurde noch nicht entschieden. Ein oder mehrere Gutachter sollen den nun feststellen. Dabei geht es u.a. um den maßgeblichen Zeitpunkt für den Holzwert, um den zu akzeptierenden Anteil an (minderwertigem) Industrieholz und um die Kosten für die Holzfällung und den Transport. Vor der Beauftragung der Gutachter wird das Landgericht jedoch abwarten, ob die Stadt Brilon beim Oberlandesgericht Hamm Berufung einlegt. Dann würde sich das Verfahren voraussichtlich über etwa zwei weitere Jahre hinziehen.

Politisch sollte über den Schadenersatz hinaus nun aber auch geklärt werden,
– wer das dem bayerischen Unternehmen zugesagte Holz tatsächlich erhielt und aufgrund welcher Umstände,
– wer für die Vertragsverletzung verantwortlich und ggf. haftbar ist,
– ob eine Beteiligung des zuständigen politischen Gremiums an den Vertragasabschlüssen erfolgte, oder ob der Bürgermeister eigenmächtig handelte.
Dies könnten spannende Fragen werden. Denn insbesondere wird zu klären sein, ob ein großes heimisches Unternehmen, dem sehr gute Beziehungen ins Briloner Rathaus nachgesagt werden, zusätzliche Holzmengen erhielt. Und in den einsehbaren Tagesordnungen des für solche Angelegenheiten zuständigen Haupt- und Finanzausschusses ist kein Tagesordnungspunkt zu finden, aus dem eine Beteiligung des Gremiums hervorgeht.

Wer das klären kann?

Naheliegend wäre, dass die Presse sich dafür interessiert und investigativ berichtet. Das wäre in vielen Regionen nun selbstverständlich, ist im HSK aber eher unwahrscheinlich. Statt dessen ist die Berichterstattung in der WP über dieses Verfahren ein weiterer Beleg für den Niedergang der Lokalpresse, denn in dem Artikel sind viele “Fakten” falsch, z.B. über die Mengen und über das weitere Verfahren. Kritische Fragen werden dort keine gestellt. Die Situation der Lokalpresse wurde jüngst im Blog “Zoom” erneut analysiert.

Und als zuständige Institution ist nun der Landrat als gesetzliche Kommunalaufsicht gefordert, wie oben schon erwähnt. Auch dort war aber die Konfliktbereitschaft mit dem Kommunen war in den letzten Jahren nicht sehr ausgeprägt…

Filed under: Kommunale FinanzenComments Off on Verbrannte Kommunalfinanzen – Fortsetzung

Wenn Kommunen selbst ihre Finanzen “verbrennen” …

By admin at 1:46 pm on Wednesday, July 27, 2022

Auch die Städte und Gemeinden im HSK stehen vor großen finanziellen Herausforderungen: Durch Corona, Klimakrise und die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine gibt es Mehraufwendungen und Preissteigerungen. Jetzt werden auch noch Zinssteigerungen folgen, die besonders die Kommunen mit hoher Verschuldung treffen.

Besonders ungünstig ist es, wenn Fehlverhalten einer Kommune noch zu weiteren finanziellen Belastungen in Millionen-Euro-Höhe führt.
Das war erst im letzten Jahr in der Stadt Marsberg zu erfahren: Sie hatte 2,5 Mio Euro bei der Greensill-“Bank” angelegt, die nach der Pleite dieses Instituts nun wahrscheinlich komplett verloren sind. Im November 2021 wurde dem Marsberger Rat ein Gutachten eines Rechtsanwalts zur Ursachenanalyse vorgestellt, aber nur in nicht-öffentlicher Sitzung.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/marsberg-das-gutachten-zu-greensill-pleite-liegt-jetzt-vor-id233767369.html
Eine saubere Aufarbeitung der gravierenden Fehler der Stadt müsste transparent und öffentlich erfolgen…

Ein ähnlicher Verlust droht nun der Nachbarstadt Brilon. Hier geht es zunächst um 2,3 Mio Euro. Diese Summe fordert ein bayerisches Holzunternehmen von der Stadt als Schadenersatz, weil die Stadt ihre vertraglich vereinbarten Holzlieferverpflichtungen nicht eingehalten habe. Hinzu könnten Verfahrenskosten in sechsstelliger Höhe kommen.

Die Lokalpresse veröffentlichte heute einen Vorbericht über den Prozess gegen die Stadt Brilon, der am morgigen Donnerstag (28.07.2022) beim Landgericht in Arnsberg stattfindet.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/unternehmen-verklagt-stadt-brilon-auf-2-3-millionen-euro-id235997509.html

Ungewohnt kritisch wird in dem Artikel der Lokalpresse über die Schadenersatzforderungen wegen Nichterfüllung des im September 2020 abgeschlossenen Holzliefervertrages berichtet:
50.000 Festmeter waren garantiert, die restlichen 30.000 Festmeter sollten abhängig von der Verfügbarkeit gemacht werden, so äußerte sich der Geschäftsführer der Firma im Dezember 2021 gegenüber der WP. Dass er in Brilon wegen des Holzkaufs vorstellig geworden sei, habe mit dem Bahnanschluss zu tun gehabt. Das Unternehmen, das nach Angaben des Geschäftsführers „eine mittlere sechsstellige Festmetermenge“ pro Jahr umsetzt, war indes nicht lange allein. Auch ein etablierter Großabnehmer sei hinter dem Holz her gewesen und habe die Stadt mit Tiefstpreisen an der ausgestreckten Hand verhungern lassen wollen.
Anfang 2021 “sei der Holznachschub ins Stocken geraten“. Der Geschäftsführer des klagenden Unternehmens “hätte ja sogar Verständnis gehabt, wenn kein Holz mehr verfügbare gewesen wäre. Aber es sei ja welches da gewesen. In der Klage soll es um 32.000 Festmeter gehen, die das Unternehmen aus Bayern nach seinen Angaben nicht mehr erhalten hat. Pro Festmeter macht die Firma einen Gewinnausfall von rund 50 Euro, je nach Charge, geltend… 1,7 Millionen Euro hat die Stadt bereits für eine ‘potenzielle Schadenersatzpflicht und mögliche Verfahrenskosten’ als Rückstellung nachträglich in ihre Haushaltsplanung 2022 aufgenommen.

Ob dabei auch ein Briloner “Großabnehmer” aus der Holzbranche, dem sehr gute Beziehungen ins Briloner Rathaus nachgesagt werden, eine wesentliche Rolle gespielt haben könnte, ist dem Artikel nicht zu entnehmen…
Auch dies sollte dringend aufgearbeitet werden, ebenso wie die Verantwortung des Briloner Bürgermeisters im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Holzlieferverträge.

Filed under: Kommunale FinanzenComments Off on Wenn Kommunen selbst ihre Finanzen “verbrennen” …

Jetzt würde sie so schön Schatten spenden, die alte Eiche bei Meschede-Enste

By admin at 11:25 am on Saturday, July 23, 2022

Im Sauerland leben alte und wertvolle Bäume offenbar gefährlich.

Wie kommen wir zu so einer steilen These?
Aufgrund von Ereignissen und Fakten, nicht durch bloße Theorien!

275977207_357300982990764_4673007768199016598_n (1)

Über eines der jüngsten traurigen Erlebnisse haben wir hier mehrfach berichtet.
Es heißt „Fällung eines gut 200 Jahre alten Naturdenkmals bei Meschede-Enste“
Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=10482

Ergänzend zu der Niederschrift der Sitzung des HSK-Umweltausschusses, der am 18.05.2022 tagte,
Klack: http://sbl-fraktion.de/?p=10639
veröffentlichen wir hier nun der Vollständigkeit halber den die abgeholzte Eiche bei Enste betreffenden Auszug aus dem öffentlichen Protokoll der Kreistagssitzung am 10.06.2022:

„13. Umweltangelegenheiten

13.1 Fällung eines Naturdenkmals bei Meschede-Enste;
hier: Antrag der SBL-Kreistagsfraktion vom 02.05.2022 – Drucksache 10/466 –

Herr Landrat Dr. Schneider erklärt, dass der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung am 18.05.2022 einstimmig empfohlen hat, in sog. Entlassfällen (Verlust der Naturdenkmaleigenschaft) jeweils zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einen zertifizierten Baumsachverständigen hinzuzuziehen.

Herr Loos begrüßt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten.

Herr Ludwig Schulte erklärt, dass von Seiten der CDU-Kreistagsfraktion kein zweiter Gutachter als erforderlich erachtet wird, wenn bereits ein Baumkontrolleur der Kreisverwaltung festgestellt hat, dass die Standfestigkeit eines Baumes nicht mehr gegeben ist. Falls in Folge einer fälschlichen Beurteilung eines externen Sachverständigen über die Standfestigkeit eines Baumes jemand zu Schaden kommen würde, müsste die Kreisverwaltung vermutlich trotzdem die Verantwortung übernehmen.

Herr Willeke erklärt für die FDP-Kreistagsfraktion, dass dem Beschlussvorschlag des Ausschusses nicht gefolgt wird. Letztlich haften sowohl der Hochsauerlandkreis als auch der Eigentümer für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten. Er berichtet von eigenen Erfahrungen mit externen Sachverständigen und der Beurteilung der Standfestigkeit von Bäumen. Er schlägt vor, in Meschede-Enste und künftig bei ähnlich gelagerten Sachverhalten neue Eichen zu pflanzen, wenn die Fällung eines ehemaligen Naturdenkmals erforderlich ist.

Herr Brüggemann stellt die Vorteile der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten heraus und plädiert dafür, dieser Entscheidung zu folgen.

Herr Vollmer zeigt sich von der Haltung der CDU-Kreistagsfraktion enttäuscht, da in seinen Augen die Beschlussempfehlung des Ausschusses richtig gewesen sei. Er verdeutlicht, keinen Zweifel an der Kompetenz der Baumkontrolleure des Hochsauerlandkreises zu haben. Er geht auf die VTA-Methode als Technik für Baumkontrollen ein. Zertifizierte Baumgutachter verfügen jedoch über weitgehendere technische Möglichkeiten für Baumkontrollen. Gerade in Grenzfällen der Beurteilung über die Standfestigkeit eines Baumes anhand der VTA-Methode sind weitergehende Untersuchungsmethoden wie Ultraschall- oder Bohrverfahren hilfreich, um die Feststellung des Baumkontrolleurs zu bestätigen. Er befürwortet das Pflanzen neuer Bäume, weist jedoch gleichzeitig dar-auf hin, dass hierdurch die Vielfalt nicht wiederhergestellt werden kann.

Herr Scharfenbaum geht davon aus, dass maximal drei bis vier Naturdenkmäler pro Jahr betroffen sind, bei denen die Standfestigkeit fraglich sein könnte.

Herr Landrat Dr. Schneider schlägt eine Kompromisslösung vor. Bei einer derartig kleinen Anzahl von Fällen befürwortet er die Hinzuziehung eines zertifizierten Baumsachverständigen.

Frau Tillmann verdeutlicht, dass in ihren Augen die Eiche in Meschede-Enste nicht hätte gefällt werden dürfen. Die von Seiten der Verwaltung vorgeschlagene Kompromisslösung erachtet sie als tragfähig. Es müssten zunächst alle geeigneten milderen Mittel ausgeschöpft werden, bevor ein wertvoller Baum gefällt wird. Vor der Fällung hätte der Naturschutzbeirat über die Befreiung beraten sollen.

Herr Böddeker spricht sich dafür aus, dass bei der kleinen Anzahl außerordentlich wertvoller Naturdenkmäler noch einmal eine Überprüfung durch einen zertifizierten Baumsachverständigen erfolgen sollte, bevor eine Fällung erfolgt. Diese Unterstützung sichert auch die Entscheidung des Baumkontrolleurs ab.

Der Kreistag lehnt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, in sog. Entlassfällen (Verlust der Naturdenkmaleigenschaft) jeweils zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einen zertifizierten Baumsachverständigen hinzuzuziehen, mehrheitlich bei 26 zu 23 Gegenstimmen ab.“

Ob dies nun der letzte Akt in Sachen „Alte Eiche bei Enste“ ist? Wir wissen es noch nicht.

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Jetzt würde sie so schön Schatten spenden, die alte Eiche bei Meschede-Enste

Erfreuliche Untätigkeit

By admin at 9:31 am on Friday, July 15, 2022

Untätigkeit von Behörden ist meist ein großes Ärgernis. Aber es gibt auch Ausnahmen. So ist es für die Planung der B7n, also die Verlängerung der Autobahn A46 ab Nuttlar bis in den Norden von Brilon. Hierfür hatte die Landesstraßenbauverwaltung nach einem langen Dialogprozess angekündigt, bis zum 31. März dem Bund eine konkrete Trassenführung vorzuschlagen. Diese sollte am 30.03.2022 öffentlich vorgestellt werden.

Doch zwei Tage vorher, am 28.03.2022, kam der Rückzug: Dann teilte die Straßenbaubehörde mit:
„Über zwei von vier Abschnitten der B7n müssen verschiedene Varianten abgewägt werden, um eine Vorzugsvariante zu erstellen. Dafür braucht Straßen.NRW mehr Zeit als ursprünglich gedacht. Darum wird die für Mittwoch, 30. März 2022, geplante öffentliche Veranstaltung verschoben. Den neuen Termin für die Vorstellung der Vorzugsvariante und des Abwägungsprozesses wird Straßen.NRW in einigen Wochen bekanntgeben.“
https://www.strassen.nrw.de/de/meldung/b7n-komplexe-abwaegung-fuer-die-vorzugsvariante-strassen-nrw-braucht-mehr-zeit.html

Aus den „einigen Wochen“ sind inzwischen mehr als 15 geworden. Und das ist in diesem Fall gut so.

Denn mit den zuletzt diskutierten Trassenvarianten sind zwei große Probleme verbunden:
– Sie sind viel zu teuer.
– Mit ihnen sind erhebliche Umweltschäden verbunden. Einen Überblick über die zahlreichen tangierten Naturschutz-, FFH-, Vogelschutz- und Wasserschutzgebiete bietet diese Karte:
https://www.strassen.nrw.de/de/b7n-neubau-zwischen-bestwig-nuttlar-und-brilon-medien-downloads.html?file=files/a_snrw-2022/dokumente/01_planen-und-bauen/02_Bundes-und-Landesstrassen_doc/B7n%3A%20Neubau%20Bestwig-Nuttlar%20und%20Brilon%20-%20dokumente/SNRW_B7n_Bestwig_Nuttlar-Brilon-Karte-Schutzgebiete.pdf&cid=38776

NSG-B7

Und bei den Kosten scheint sich die Behörde erheblich verrechnet zu haben, denn bei realistischer Betrachtung sind die Bau- und Unterhaltungskosten deutlich höher als der Nutzen. Zuletzt hatte die Landesstraßenbauverwaltung in ihren Kostenaufstellungen sämtliche Planungs- und Brückenunterhaltungskosten „vergessen“. Darauf wies der Vertreter der SBL beim zu diesemProjekt eingerichteten „Politischen Begleitkreis“ im März hin. Die Bürgerliste hatte daher eine alternative Route vorgeschlagen, die weitgehend auf den bisher genutzten Trassen verläuft, mit viel weniger Umweltschäden und Kosten. Bisher gab es dafür keine Unterstützung, vielleicht wegen der gegenläufigen Interessen einiger Grundstückseigentümer?

Aber Vielleicht setzt da in der langen Pause ein Umdenken ein?

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Erfreuliche Untätigkeit

Will die DB den Fahrkartenverkauf im ländlichen Raum verhindern?

By admin at 7:38 pm on Monday, July 4, 2022

Für viele Kundinnen und Kunden der Deutschen Bahn (DB) sind digitale Angebote für den Erwerb von Fahrkarten gut geeignet. Aber es gibt auch viele Fahrgäste, die lieber eine persönliche Beratung haben möchten. Für sie sind die Agenturen in Bahnhöfen und die Reisebüros mit DB-Lizenz die richtige Adresse. Noch ist das so, aber zum Jahresende könnte diese Möglichkeit weitgehend wegfallen. Dann könnte es Fahrkartenschalter fast nur noch in den “Reisecentern” in den Bahnhöfen der großen Städte geben; dort werden sie von der DB selbst betrieben.

Denn nachdem die DB die Konditionen für die Agenturen und Reisebüros in den letzten Jahren stetig verschlechtert hat, wurde nun zum nächsten Jahreswechsel ein weiterer radikaler Schnitt angekündigt. Die DB Vertrieb GmbH beendet die bisherigen Verträge und führt 2023 ein neues Agenturmodell ein. Reisebüros mit DB-Lizenz “ohne Vertriebspflichten” erhalten ab 2023 keine Provisionszahlungen mehr. Reisebüros mit DB-Lizenz, die eine Verpflichtung aus einem Verkehrsvertrag erfüllen, d.h. an einem Standort eine von einem Aufgabenträger geforderte Leistung im personenbedienten Vertrieb erbringen, erhalten danach künftig eine Provision von nur noch fünf Prozent auf Fernverkehrsangebote.

Bisher erhalten die verbliebenen Agenturen ohne Verkehrsvertrag noch bis zu sechs Prozent Provision, künftig wird der Vertrieb nicht mehr bezahlt.

Vom Deutschen Reiseverband hagelt es Kritik. “Mit dem ab Januar 2023 beabsichtigten neuen Agenturmodell wolle der Staatskonzern einem Großteil der Reisebüros, die noch eine DB-Lizenz zum Verkauf von Fahrkarten haben, die komplette Vergütung streichen, kritisiert der Deutsche Reiseverband (DRV). Das sei “insbesondere mit Blick auf den Klimaschutz beim Reisen eine strategisch komplett falsche Entscheidung”.
Die Bahn werbe intensiv damit, im Fernverkehr klimaneutral unterwegs zu sein und könnte insbesondere bei Urlaubsreisen nach Österreich, Italien und Frankreich eine sehr große Rolle spielen, betont der DRV, der als größter Tourismusverband viele tausend Reisebüros, Veranstalter und Dienstleister vertritt.”
https://www.countervor9.de/vertrieb/bahn-streicht-die-provision-fuer-reisebueros-komplett

“Dass die DB ausgerechnet jetzt, wo auch Urlaubsreisen mit der Bahn aufgrund von Klimaschutz-Überlegungen stärker nachgefragt werden, den Zugang zu den Reisebüros versperrt, „ist nicht nachvollziehbar und falsch”. Der DRV fordert, dass die aufsichtführenden Bundesministerien Finanzen, Verkehr und Wirtschaft im Dialog mit der Tourismuskoordinatorin Claudia Müller prüfen sollten, ob das Management der Bahn hier eine richtige und zukunftsweisende Entscheidung getroffen hat”
https://www.tn-deutschland.com/entscheidung-gegen-den-klimaschutz-bahn-fuehrt-null-provision-ein/
Seit 1. Juli gibt es im Bahnhof Marsberg keinen Fahrkartenverkauf mehr. Eine andere Bahnagentur, die bereit war, das Angebot in Marsberg aufrecht zu erhalten, wird das unter diesen Bedingungen nicht tun. Auch die anderen Verkaufsstellen im Kreisgebiet sind nun stark gefährdet.

Die SBL wird daher die politischen Gremien im Kreisgebiet auffordern, sich für den Erhalt des persönlichen Fahrkartenverkaufs einzusetzen. Der ist ein wichtiger Teil der Verkehrsinfrastruktur!

Filed under: Verkehrspolitik1 Comment »

Was sagte der HSK-Umweltausschuss zur Fällung eines etwa 200 Jahre alten Naturdenkmals?

By admin at 9:25 am on Sunday, July 3, 2022

Aus dem Protokoll der Sitzung des HSK-Umweltausschusses am 18.05.2022

Vielleicht erinnern Sie sich?
Die SBL hat ja schon mehrfach davon berichtet,
z.B. hier: http://sbl-fraktion.de/?p=10617 (mit weiteren Links),
dass eine etwa 200 Jahre alte vitale Eiche, die auf der Liste der Naturdenkmale stand, im März 2022 gefällt worden ist. Auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion stand das Thema dann auf der Tagesordnung des Umweltausschusses des HSK, der am 18.05.2022 tagte. Neben der SBL kritisierten auch andere Fraktionen in der Ausschusssitzung die Aktion, die zur Baumfällung führte.

Beschluss
Der Ausschuss beschloss nach der Debatte einstimmig (mit einer Enthaltung der FDP), dass künftig Bäume nur dann aus der Liste der Naturdenkmale “entlassen” (und erst dann gefällt) werden dürfen, wenn zuvor von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Gutachten erstellt wurde, das die Notwendigkeit bestätigt.. Freude und Erleichterung bei der SBL und auf der Zuhörertribüne! Denn die Umsetzung dieses Beschlusses würde einen hohen Schutz für die Bäume, die auf der Liste der Naturdenkmale stehen, bedeuten.
Aber …

Doch zunächst der Wortlaut der Sitzungsniederschrift:

„TOP 5 – Fällung eines Naturdenkmals bei Meschede-Enste;
hier: Antrag der SBL-Kreistagsfraktion vom 02.05.2022
– Drucksache 10/466 –

Herr Schulte-Huermann (SBL) trägt für den Antragsteller vor, dass im betreffenden Fall eine über 200 Jahre alte Eiche als Naturdenkmal entlassen und als Folge hieraus gefällt wurde, ohne den Baum einer ausreichenden fachlichen Überprüfung durch einen Baumgutachter zu unterziehen. Seitens des im Verfahren beteiligten Baumkontrolleurs des Hochsauerlandkreises seien keine Grabungen veranlasst worden noch sei die Notwendigkeit eines Zugversuches überhaupt geprüft worden. Von Frau Tillmann (Grüne) wird die fachliche Qualifikation der Baumkontrolleure in Frage gestellt und kritisiert, dass keine aktuellen Fotos des Baumes zwecks Dokumentation vorlägen.

Herr Dünnebacke (Verwaltung) trägt hierzu vor, dass die zuständigen Baumkontrolleure des Hochsauerlandkreises ca. 3.000 Baumkontrollen hinsichtlich Verkehrssicherheit und auch Pflegebedarf jährlich durchführen. Der Vorwurf, dass die Mitarbeiter nicht ausreichend qualifiziert seien, wird von ihm entschieden zurückgewiesen. Bei den Baumkontrolleuren handelt es sich um erfahrene Mitarbeiter, die in diesem Bereich bereits seit ca. 25 Jahren tätig sind. Sie werden jährlich geschult und diese Mitarbeiter seien fachlich kompetent. Der Baumkontrolleur entscheidet aufgrund der Feststellungen vor Ort. Bei eindeutigen Diagnosen zu Baumerkrankungen bzw. Feststellungen von Schäden sei sofortiges Handeln erforderlich. Dann wird, wie im konkreten Fall, auch nicht in jedem Fall ein externer Sachverständiger eingeschaltet. Dass in Zweifelsfällen über die Standsicherheit von Bäumen heute eher eine Entscheidung zum Entfernen eines Baumes getroffen wird, sei auch der aktuellen Rechtsprechung anzulasten, die in gerichtlichen Auseinandersetzungen über Schadensersatz bei umgestürzten Bäumen Entscheidungen zu Lasten der behördlicherseits eingesetzten Baumkontrolleuren getroffen hat.

Herr Noeke (CDU) verweist auf die guten Erfahrungen mit den Baumkontrolleuren des Hochsauerlandkreises bei den ihm gehörenden Bäumen. Er sei immer dankbar für die Hinweise der Baumkontrolleure gewesen und die Aussagen und Entscheidungen seien für ihn nachvollziehbar gewesen.

Herr Vollmer (Grüne) geht auf die verschiedenen Ausbildungsstufen der im Bereich der Baumkontrolle tätigen Mitarbeiter ein. Zum einen gibt es kundiges Baumpflegepersonal (z.B. Gärtner oder Forstwirte), die ihre Feststellungen an fachlich geschultes Personal weiterleiten, die Baumkontrolleure (Anwendung der VTA-Methode Visual Tree Assessment) sowie die zertifizierten Baumsachverständigen. Nach seinen Ausführungen sind die zertifizierten Baumsachverständigen vom Ausbildungsstand sowie von ihrer technischen Ausstattung (Röntgengeräte, Baumzugversuche u.ä.) am besten für ihre Tätigkeit ausgebildet bzw. ausgestattet. Die beim HSK tätigen Mitarbeiter gehören der 2. Gruppe der in diesem Bereich tätigen Personen an. Aus diesem Grunde sei es ratsam, in Zweifelsfällen, etwa bei Standsicherheitsfragen von Bäumen, zertifizierte Baumsachverständige zusätzlich einzuschalten.

Herr Dünnebacke (Verwaltung) trägt vor, dass im Laufe eines Jahres ca. drei bis fünf Bäume aufgrund ihres Zustandes die Naturdenkmaleigenschaft verlieren. Um zukünftig in Entlassfällen möglichst rechtsfehlerfrei zu arbeiten schlägt er vor, in diesen Fällen einen zertifizierten Baumsachverständigen zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einzuschalten. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des gesamten Ausschusses und daher wird der Beschlussvorschlag entsprechend erweitert.

Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus wird seitens des Ausschusses dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen zu beschließen, in sog. Entlassfällen (Verlust der Naturdenkmaleigenschaft) jeweils zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einen zertifizierten Baumsachverständigen hinzuzuziehen.“

Aber …
Nur wenige Wochen später wichen Freude und Erleichterung über den Beschluss des Umweltausschusses abrupt einer herben Ernüchterung.

Warum?
Weil einigen Mitgliedern der CDU-Kreistagsfraktion dieser Beschluss offenbar ein Dorn im Auge war. Diese Abneigung blieb leider nicht ohne Folgen.

Welche Folgen?
Ganz einfach: Der CDU-Fraktionsvorsitzende hatte das Thema „Eiche bei Enste“ auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 10.06.2022 gebracht, wohl mit der Absicht, den Beschluss des Fachausschusses zu kippen. Der Kreistag entschied mit 26:23 Stimmen gegen den Natur- und Baumschutz. Unterstützung erhielt die CDU dabei nur von ihrem treuen Partner FDP. Das reichte leider für eine knappe Mehrheit.

Was sagt uns das?
Diese CDU ist leider für alle naturverbundenen Menschen als Koalitionspartner ungeeignet! Und traut nicht einmal ihren eigenen Mitgliedern im Fachausschuss…

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Was sagte der HSK-Umweltausschuss zur Fällung eines etwa 200 Jahre alten Naturdenkmals?