Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Verfassungsschutz im HSK offenbar total undercover

By admin at 9:24 pm on Monday, February 26, 2018

„Egal ob wir aus den Antworten der Kreisverwaltung Folgerungen werden ziehen können oder nicht, wir werden berichten.“
Das hatten wir (wir = SBL/FW-Kreistagsfraktion) versprochen!
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8323

… Und das machen wir hiermit!
Keine Sorge, es dauert auch nicht lange.

Also, der Hochsauerlandkreis antwortete mit Datum vom 22.02.2018:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Beobachtung von Gruppen und Personen durch den Verfassungsschutz

Sehr geehrter Herr Loos,

Kenntnisse über Beobachtungen des Verfassungsschutzes liegen nicht vor. Insofern können die Fragen 2 – 4 nicht beantwortet werden.

Anfragen zur Kreispolizeibehörde werden nicht beantwortet, da hier die Zuständigkeit des Kreistages nicht gegeben ist.“

PS: Die unbeantwortet gebliebenen Fragen der SBL/FW hießen/heißen:
1. Gibt es nach Ihrer Kenntnis im Hochsauerlandkreis Gruppierungen und Einzelpersonen (z.B. Reichsbürger), die vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
2. Wenn ja, um wie viele Gruppierungen und Personen handelt es sich?
3. Wenn ja, um welche Parteien oder sonstige Vereinigungen handelt es sich konkret?
4. Wenn ja, in welchen Städten und Gemeinden sind die fraglichen Gruppen und Personen aktiv?
5. Hat Ihre Kreispolizeibehörde Kenntnis darüber, ob im HSK in den letzen zwei Jahren Straftaten begangen worden sind die extremistischen Gruppen und Personen zugeordnet werden?

Und das mit der angeblichen Nicht-Zuständigkeit des Kreistags für die Kreispolizeibehörde wird ja nach “Bedarf” gehandhabt. Z.B. sind diverse Personalstellen der Kreispolizeibehörde im Stellenplan der Kreisverwaltung enthalten und werden vom Kreistag beschlossen. Und an die Telefonanlage der Kreisverwaltung sind auch zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde angeschlossen…

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Alarm für den Rettungsdienst

By admin at 9:40 am on Sunday, February 25, 2018

Landrat und Kreisverwaltung ließen Ende 2016 von der GanzGanzGroßenKoalition (“GaGaGroKo”) im Kreistag einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschließen. Damit sollte ab 2017 alles besser werden, damit die Einsatzziele erreicht werden: In 90% der Notfälle soll der Rettungswagen spätestens 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein. Das ist bereits deutlich länger als in Städten, wo die Ziele bei 8 bis 10 Minuten liegen.

Dass die Ziele mit dem neuen Bedarfsplan nicht erreicht werden, war absehbar: Eklatante statistische Mängel bei der Auswertung der Datengrundlagen wurden ignoriert, als Datenbasis dienten (zu alte) Daten nur aus dem Jahr 2013, und alle Änderungsanträge der Opposition wurden (mal wieder) abgelehnt. Im Ergebnis wurden vor allem aus den Rettungswachen im östlichen Kreisgebiet (Altkreis Brilon) die zweiten Rettungstransportwagen (RTW) abgezogen und in Arnsberg und Sundern nachts zusätzliche RTW einsatzbereit gehalten, die dort gar nicht benötigt werden.

So waren z.B. in der Rettungswache Brilon bis 2016 an allen 7 Tagen der Woche von 7 bis 19 Uhr, also insgesamt 84 Stunden pro Woche, 2 RTW einsatzbereit. Ab 2017 war dies nur noch an 8 Stunden pro Woche der Fall. Ähnliches geschah in Marsberg und Olsberg.

Nun liegen die Ergebnisse für das Jahr 2017 vor. Das dauerte allerdings, denn erst nach dem zweiten Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion legte die Kreisverwaltung Daten für die einzelnen Rettungswachen vor.

Das Ergebnis ist erschreckend und zeigt, dass der Rettungsdienstbedarfsplan von Landrat und Kreisverwaltung gescheitert ist!
Dazu einige Zahlen:
In 7 der 12 Rettungswachen im Kreisgebiet wurde der 10%-Anteil für Hilfsfristen von mehr als 12 Minuten im Jahr 2017 so deutlich überschritten, dass er bei mehr als 15% lag:
Brilon 17,0%
Eslohe 21,8%
Fredeburg 25,5%
Marsberg 16,0%
Medelon 27,6%
Olsberg 22,1%
Winterberg 17,7%.
In Fredeburg und in Medebach-Medelon braucht der Rettungswagen also bei mehr als jedem 4. Einsatz länger als die vorgesehenen 12 Minuten, bis er den Einsatzort erreicht. Nach der Zielvorgabe dürfte dies nur bei jedem 10. Einsatz der Fall sein.
In 4 weiteren Rettungswachen lag der Anteil der Hilfsfristüberschreitungen zwischen 13% und 15%. Nur die Rettungswache Neheim erreicht mit 8,0% das Ziel von maximal 10%-Anteil für die Hilfsfristüberschreitungen.

Zu den langen Hilfsfristen tragen Einsatzfahrten aus anderen Rettungswachenbezirken erheblich bei, wenn also in der “eigenen” Rettungswache kein Fahrzeug zur Verfügung steht. Dieser Anteil der Fremdwacheneinsätze lag 2017 in Medelon bei 43,2%, in Eslohe bei 37,8%, und in Brilon, Olsberg und Winterberg zwischen 21% und 26%. Was in der Stadt Arnsberg mit 3 Rettungswachen innerhalb des Stadtgebietes nicht relevant ist, führt in den ländlichen Regionen zu sehr langen Fahrzeiten.

Die Ergebnisse zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um den Rettungsdienstbedarfsplan zu überarbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass sich Landrat, Kreisverwaltung und GaGaGroKo nun endlich bewegen. Am Montag (26.02.) steht das Thema im Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK auf der Tagesordnung.

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Gibt es Haselmäuse beim „H1“ oder nicht? – Dem Hochsauerlandkreis liegen dazu keine Erkenntnisse vor

By admin at 11:51 pm on Friday, February 23, 2018

Welchen Stellenwert haben Tiere und Bäume, schlicht die Natur? Darüber gerät manch einer hin und wieder ins Grübeln.

Erinnern wir uns …
In Hüsten sollen jetzt 30 Jahre alte, kerngesunde Linden gefällt werden. Der Grund: Die Fuhrgeschäfte auf dem Kirmesplatz wollen mehr Platz.
In Meschede am Hennesee wurden großflächig Bäume gefällt. Der Grund: die Gastronomie in Gestalt des „H1“ braucht Platz.

Was hat der Hennesee mit der „Roten Liste“ zu tun?
Lassen wir hier die Linden in Hüsten mal außen vor und gucken nach Meschede. Dort am Hennesee geht es nämlich rund um das zukünfite „H1“ nicht „nur“ um gefällte große Bäume, sondern vermutlich auch um den Lebensraum für kleine Haselmäuse, einer Tierart aus der Familie der Bilche. Haselmäuse sind sehr selten. Sie stehen sogar in der weltweiten Roten Liste gefährdeter Arten.

Egal, auch wenn wir dafür von manchen Leuten belächelt werden …
… die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste fragte mal wieder bei der Kreisverwaltung nach. Wieder ging es um Abholzungsmaßnahmen im fraglichen Bereich am Hennesee und um die Haselmaus.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8317

Heute (am 22.02.2018) erhielten wir von der Kreisverwaltung die schriftliche Antwort (mit Datum vom 14.02.2018).

Kurz gefasst schreibt der Hochsauerlandkreis:
• Die aktuell durchgeführten Waldarbeiten am Hennesee wären auf Sturmschäden zurückzuführen
• Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestünden zum Bebauungsplan Nr. 166 „Nördliche Halbinsel Hentenberg“ keine artenschutzrechtlichen Bedenken
• Der Unteren Naturschutzbehörde lägen auch heute noch keine Kenntnisse über ein tatsächliches Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich vor
• Zudem sei aktuell aufgrund des langen Winterschlafes der Haselmäuse eine Beeinträchtigung der Tiere nahezu ausgeschlossen

Und nun die Antwort des HSK komplett:
„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Bauarbeiten am sog. „H1“ am Hennesee

Sehr geehrter Herr Loos,

unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass nach Auskunft des Ruhrverbandes im Zusammenhang mit dem sog. „H1“ keine Rodungsmaßnahmen am Hennesee erfolgen bzw. erfolgt sind. Die aktuell vom Clubhaus des Rudervereins Meschede in Richtung Immenhausen durchgeführten Waldarbeiten sind auf die Schäden durch die Sturmereignisse „Burglind“ und „Friederike“ zurückzuführen. Der Ruhrverband beseitigt lediglich Sturmschäden und kommt im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht seiner Verpflichtung als Eigentümer nach.

Bezüglich Ihrer Anfrage zur endgültigen Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 166 „Nördliche Halbinsel Hentenberg“ ist anzuführen, dass nach einer Prüfung der im Verfahren vorgelegten Artenschutzprüfung (ASP) und auch der Eingriffsbilanzierung keine Bedenken seitens der UnterenNaturschutzbehörde gegen das Vorhaben bestand, da mit Beachtung der in der ASP formulierten Maßnahmen ein Auslösen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgeschlossen werden kann. Diese Stellungnahme wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des betreffenden Bebauungsplanes an die Stadt Meschede am 16.04.2017 abgegeben.

Der Unteren Naturschutzbehörde liegen auch heute noch keine Kenntnisse über ein tatsächliches Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich vor. Die angeführten hohen Verkehrsopfer der Tierart Haselmaus sind für mich nicht nachvollziehbar, weil aus wildbiologischen Gründen die Tierart freie Flächen meidet und Straßenflächen demzufolge in der Regel nur in Ausnahmefällen überquert. Zudem ist anzumerken. dass die Baumaßnahmen aktuell nahezuabgeschlossen sind und selbst beim Vorhandensein der seltenen Art aufgrund des langen Winterschlafes diese Tiere zurzeit nicht beeinträchtigt würden. Eine Erfordernis für Schutzmaßnahmen vermag ich daher nicht zu erkennen.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

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“gesund und vital”, “ortsbildprägend”

By admin at 9:45 pm on Tuesday, February 20, 2018

Am Mittwoch, 1. März, tagt ab 18:30 Uhr der Bezirksausschuss Hüsten im Alten Rathaus der Stadt Arnsberg am Alten Markt.
https://ratsinfo.arnsberg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZURaES-x9Tmed6gEyLQXC3JgzHCbu-jAbGX8FXjSgowA/Einladung_oeffentlich_Bezirksausschuss_Huesten_01.03.2018.pdf.
Ursprünglich sollte dies bereits morgen (am 21.02) der Fall sein.
Auf der Tagesordnung steht auch der Punkt “Riggenweide Hüsten”. Damit ist der Hüstener Kirmesplatz gemeint.
Die Stadtverwaltung schlägt doch tatsächlich vor, am Kirmesplatz – wie von der Kirmesgesellschaft gewünscht – 8 Linden zu fällen und berachtet dies sogar als ihre ureigene “laufende Angelegenheit der Verwaltung.”
Dabei heisst es in der Sitzungsvorlage 12/2018 der Stadtverwaltung sogar:
“In einem noch im November durchgeführten Ortstermin kamen die Fachleute aus dem Umweltbüro bzw. dem Grünflächenmanagement zum Ergebnis, dass die ca. 30 Jahre alten Bäume gesund und vital sind, diese ökologisch und ökonomisch einen Wert darstellen und zudem als ortsbildprägende, raumwirksame Abgrenzung zwischen Kirmesplatz und Bahn fungieren.”

Und das soll nun aufgegeben werden, weil angeblich nicht genug Platz für Fahrgeschäfte auf der Hüstener Kirmes vorhanden ist? Geht das wirklich mit rechten Dingen zu??

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Ist der Verfassungsschutz auch im Hochsauerlandkreis aktiv?

By admin at 3:45 pm on Tuesday, February 20, 2018

Innenministerium informiert

Das Ministerium des Inneren des Landes NRW weist auf seinen Internet-Seiten auf Gefahren hin die von extremistischen Parteien (z.B. NPD) und Gruppierungen (z.B. Skinheads, Neonazis und Reichsbürgern) ausgehen. Offenbar kann sich Westfalen nicht als „Nazifreie Zone“ rühmen.

Achtung! Klick, klick, klick, …

Die Seiten beinhalten Erläuterungen u.a. über Geschichte und Struktur der jeweiligen Organisationen sowie Hinweise, wieso diese Parteien oder Gruppen als verfassungsfeindlich gelten.
Klick:
http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/aktuelles.html

Demnach stuft der Verfassungsschutz auch die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. (IBD) als verfassungswidrig ein. Es heißt, die IBD agiere in einem losen Verbund lokaler Aktivisten in Kleingruppen vor Ort. Insbesondere im Raum Ostwestfalen verfüge die Gruppierung über eine Scharnierfunktion in das rechtsextremistische Spektrum.
Klick:
http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/rechtsextremismus/neue-rechte/ibd.html

Die Partei Die Rechte, die vom Verfassungsschutz als „Sammelbecken für Neonazis“ bezeichnet wird, war und ist offenbar in Dortmund und Hamm, also ganz in der Nähe vom Hochsauerland, aktiv. Ihr politischer Schwerpunkt soll Fremdenfeindlichkeit sein.
Klick:
http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/rechtsextremismus/parteien/die-rechte.html

Die rechtsextremistische Partei Der III. Weg hat laut Angaben des NRW-Innenministeriums zwei Gruppierungen in NRW und zwar in Ostwestfalen und im Sauerland. Ihr „Markenzeichen“ ist wohl das Aufgreifen völkisch-nationalistische Elemente des historischen Nationalsozialismus.
Klick:
http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/rechtsextremismus/parteien/der-iii-weg.html

Achtung! Folgerung, Fragen, Folgerung, …

Können wir davon ausgehen, dass extremistische Organisationen und Menschen mit totalitären Ansichten einen großen Bogen um den Hochsauerlandkreis machen? Wohl kaum!

Daher bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 13.02.2018 Landrat Dr. Karl Schneider, folgende Fragen zu beantworten:

1. Gibt es nach Ihrer Kenntnis im Hochsauerlandkreis Gruppierungen und Einzelpersonen (z.B. Reichsbürger), die vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

2. Wenn ja, um wie viele Gruppierungen und Personen handelt es sich?

3. Wenn ja, um welche Parteien oder sonstige Vereinigungen handelt es sich konkret?

4. Wenn ja, in welchen Städten und Gemeinden sind die fraglichen Gruppen und Personen aktiv?

5. Hat Ihre Kreispolizeibehörde Kenntnis darüber, ob im HSK in den letzen zwei Jahren Straftaten begangen worden sind die extremistischen Gruppen und Personen zugeordnet werden?

Egal ob wir aus den Antworten der Kreisverwaltung Folgerungen werden ziehen können oder nicht, wir werden berichten.

Filed under: Andere ParteienComments Off on Ist der Verfassungsschutz auch im Hochsauerlandkreis aktiv?

Rettungsdienst – SBL/FW-Fraktion beantragt umfassende Analyse

By admin at 9:46 am on Sunday, February 18, 2018

Der Rettungsdienst im Hochsauerlandkreis ist nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht optimal aufgestellt. In Teilen des Kreisgebiets hat der seit August 2017 umgesetzte neue Rettungsdienstbedarfsplan zu deutlichen Verschlechterungen geführt. Außerdem beruht er auf Daten des Jahres 2013, aber von 2013 bis 2017 hat sich die Zahl der Rettungseinsätze im HSK um 21,2% erhöht. Auf die veraltete Datengrundlage und die Nachteile für einige Rettungswachenbezirke hat die SBL/FW wiederholt in den Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses und im Kreistag wiederholt hingewiesen.

Weil sich an der Situation nichts änderte, stellte die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 11.02.2018 einen Antrag für die nächste Sitzung des Fachausschusses und des Kreistags. Der Ausschuss tagt voraussichtlich am 26.02.2018, der Kreistag am 16.03.2918.

Hier der Wortlaut des Antrags:

„Antrag gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses sowie des Kreistags
Thema: Rettungsdienst

Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion beantragt folgenden Tagesordnungspunkt:

Analyse der Einsätze des Rettungsdienstes im Jahr 2017 für die einzelnen Rettungswachen, vor und nach Umsetzung der aktuellen Fassung des Rettungsdienstbedarfsplans

Begründung und Erläuterung:
Bereits wiederholt hat unsere Fraktion die Überprüfung der im Oktober 2016 vom Kreistag beschlossenen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans beantragt. Mit Datum vom 08.02.2018 wurde von der Kreisverwaltung die Drucksache 9/928 vorgelegt. In ihr fehlen jedoch viele für eine Analyse unverzichtbare Daten, insbesondere bezogen auf die einzelnen Rettungswachen, so dass der Zweck der Analyse dieser für die Bevölkerung sehr wichtigen Dienstleistung mit dieser Drucksache nicht erreicht werden kann.

Daher beantragt unsere Fraktion nun einen weiteren TOP. In ihm sollen insbesondere für jede einzelne der 12 Rettungswachen (RW) im Kreisgebiet, getrennt für die beiden Zeiträume Januar bis Juli 2017 und August bis Dezember 2017, und zum Vergleich auch für das Jahr 2016, folgende Daten vorgestellt werden:
1. Anzahl der Einsätze
2. Anzahl der Einsätze mit Hilfsfrist-Relevanz
3. Anzahl und Anteil der Hilfsfrist-Überschreitungen
4. p90-Wert
5. Anzahl und Anteil der Duplizitätsereignisse (weiterer Einsatz, wenn 1 RTW dieser RW bereits im Einsatz)
6. Anzahl und Anteil der Einsätze von “Fremdwachenfahrzeugen” im Gebiet dieser RW
7. Anzahl der Einsätze des/der eigenen RTW in “fremden” Gebieten
8. maximale Zeitdauer bis zum Erreichen des Einsatzortes im Gebiet der jeweiligen RW“

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Bauarbeiten kontra Haselmaus II

By admin at 11:30 pm on Friday, February 16, 2018

Stand Februar 2017
Am 14.02.2017 wandte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bereits einmal mit einer Anfrage zur Situation der streng unter Artenschutz stehenden Haselmaus an Landrat Dr. Karl Schneider. Damals ging es um Baumfällungen am Hennesee, in einem Be-reich, in dem es Anzeichen für Haselmausvorkommen gab.

Die SBL/FW hatte gefragt:

1. Wie beurteilt der Landrat die vorgezogenen Abholzungsmaßnahmen?

2. Wie ist der Stand des Baugenehmigungsverfahrens?

3. Welche Stellungnahmen hat die Untere Landschaftsbehörde im Verfahren abgege-ben?

Zu 1. antwortete die Kreisverwaltung u.a. sinngemäß, der Investor hätte ein Gutachten in Auftrag gegeben, wonach ein tatsächliches, aktuelles Vorkommen der Haselmaus auf der Baufläche nicht nachgewiesen worden sei. Dennoch sei auf Vorschlag des Gutachters der eigentliche Baubeginn auf die Zeit nach der Winterruhe der Haselmaus verschoben.

Zu 2. hieß es in der Antwort u.a., dass nach dem Kenntnisstand des HSK die Stadt Mesche-de die Baugenehmigung noch nicht erteilt habe.

Zu 3. schrieb die Behörde u.a., die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hätte noch keine ab-schließende Stellungnahme abgeben können.

Stand Februar 2018
In den letzten Wochen sind in der Nähe der Baustelle für das H 1 am Hennesee weitere Ab-holzungsmaßnahmen erfolgt.
Daraufhin rief die SBL/FW bei einer im HSK ansässigen Tierschutzorganisation an, um in Erfahrung zu bringen, ob Umwelt- und Tierschützer eine Haselmaus-Population im fraglichen Bereich am Hennesee für wahrscheinlich halten.
Die Frage wurde eindeutig bejaht. Die Organisation berichtete, ihr sei bekannt, dass Tier-freunde und Spaziergänger im Bereich der Baustelle am Hennesee immer wieder Hasel-mäuse von der Straße aufsammeln.
Das kann man dann ja wohl nur als eindeutiges Anzeichen für die (Noch-)Existenz der Ha-selmaus am Hennesee werten!

Grund genug für die SBL/FW, das Thema „Bauarbeiten kontra Haselmaus“ erneut aufzugrei-fen. Fraktionssprecher Reinhard Loos fragte also mit Schreiben vom 13.02.2018 den Landrat:

1. Erfolgte zwischenzeitlich die abschließende Stellungnahme der UNB?

2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die UNB gekommen?

3. Ist Ihres Wissens jetzt ein tatsächliches, aktuelles Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich und in anderen Stellen am Hennesee nachgewiesen worden?

4. Wenn ja, welche Maßnahmen sind zum Schutz der streng nach FFH-Richtlinie ge-schützten Tierart ergriffen worden?

Stand März 2018?
Die SBL/FW wird berichten …

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Familienpflege: Klingt erst mal harmlos ….

By admin at 12:08 am on Friday, February 16, 2018

Stellt der Hochsauerlandkreis die Familienpflege zur Disposition?

Offenbar JA

Seit dem 12.02.2018 liegt die Drucksache 9/919 „Zukünftige Umsetzung der Förderung der Familien-pflege im Hochsauerlandkreis“ vor. Am 26.02.2018 soll im Gesundheits- und Sozialausschuss, am 15.03.2018 im Kreisausschuss und am 16.03.2018 im Kreistag darüber entschieden werden. Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung lautet:

„Der Gesundheits- und Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, folgende Entscheidung zu treffen:

Die Förderung der Familienpflege wird für das Jahr 2018 aufgrund bisheriger Vertragslage mit dem Leistungsanbieter Caritasverband Brilon fortgesetzt. Ab 2019 wird die pauschale Förderpraxis eingestellt. Durch diese Entscheidung wird der KT-Beschluss vom 19.12.2014 (Drucksache Nr. 9/62) hinsichtlich des Förderzeitraumes aufgehoben.“

Rumms
Das bedeutet, ab dem 01.01.2019 stellt der Hochsauerlandkreis im ganzen Kreisgebiet die Förderung der Familienpflege ein. (Die Förderung der Familienpflege war und ist eine freiwillige Leistung des HSK.)

Begründet und erläutert wird die Beschlussempfehlung (kurz zusammengefasst) so:

• Der Caritasverband Meschede hat die Familienpflege bereits zum 06.04.2016 eingestellt.

• Und der Caritasverband Arnsberg-Sundern ist seit dem 01.10.2018 ebenfalls aus der Familienpflege ausgestiegen.

• Zitat aus der Drucksache 9/919: „Zurzeit erbringt somit lediglich der Caritasverband Brilon das Angebot der Familienpflege in der bisherigen Form für den Ostkreis (Kommunen Brilon, Olsberg, Marsberg, Hallenberg, Medebach und Winterberg).“

• Zitat aus der Drucksache 9/919: „Es ist zu entscheiden, ob eine Förderung wie bisher noch sinnvoll und weiterhin praktiziert werden soll, wenn lediglich ein Teil des Kreisgebietes durch den Caritasverband Brilon in der bisherigen Form abgedeckt werden kann.“

• Zitat aus der Drucksache 9/919: „Im Rahmen der Unterstützungsangebote im Alltag und der Familienunterstützenden Dienste (FuD) werden in den anderen Kommunen aber auch weiterhin Hilfen für Familien zur Verfügung gestellt.“

• Zitat aus der Drucksache 9/919: „Durch den Wegfall der Förderung wird weiterhin Familienpflege erfolgen, jedoch nicht mehr unter den bisherigen Standards, die eine zentrale Einsatzplanung und Organisation durch die Sozialstationen sichergestellt haben.“

Besteht denn weniger Bedarf an qualifizierter Familienpflege?
Dazu finden wir in der Drucksache 9/919 keine aufschlussreiche Aussage.

Der Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Reinhard Loos stellte daher am 15.02.2018 diese Anfrage an den Landrat:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einstellung der Familienpflege

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Verwaltungsvorlage 9/919 werden die Gründe für eine mögliche Einstellung der Förderung der Familienpflege dargestellt. Demnach steht für den Fachausschuss (Sitzung am 26.02.2018), für den Kreisausschuss (Sitzung am 15.03.2018) sowie für den Kreistag (Sitzung am 16.03.2018) die Entscheidung an, die Förderung für die Familienpflege ab dem 01.01.2019 ganz einzustellen.

Wir möchten Sie daher um Auskunft zu folgenden Fragen bitten:

1. Welche konkreten Anhaltspunkte hat Ihre Behörde für die Annahme, dass im Hochsauerlandkreis Familienpflege nicht mehr sinnvoll praktiziert werden kann?

2. Was sind die konkreten und nachvollziehbaren Gründe dafür, dass der Bereich Familienpflege beim Caritasverband Meschede zum 30.09.2015 ausgelaufen ist?

3. Mit welchen Zahlen, Daten, Fakten und Prognosen hatte der Caritasverband Meschede seinerzeit dargelegt und begründet, dass die Familienpflege aus seiner Sicht nicht mehr leistbar ist?

4. Wer hat die Entscheidung, den Bereich Familienpflege beim Caritasverband Meschede einzustellen, getroffen?

5. Wie stellen sich die entsprechenden Zahlen, Daten, etc. beim Caritasverband Arnsberg-Sundern dar (der den Bereich Familienpflege zum 14.12.2017 auslaufen ließ)?

6. Wer hat die Entscheidung, den Bereich Familienpflege beim Caritasverband Arnsberg-Sundern einzustellen, getroffen?

7. Sind diese beiden Entscheidungen seinerzeit im Vorfeld mit dem Hochsauerlandkreis abgesprochen worden?

8. Wenn ja, welche Empfehlungen hat Ihre Behörde gegeben?

9. Wann wurde der Caritasverband Brilon von Ihnen über das mögliche Ende der Förderung der Familienpflege in Kenntnis gesetzt?

10. Wie reagierte er auf die Information?

11. Wie viele Familienpflege-Einsätze (Anzahl der betreuten Familien, Anzahl der Einsätze sowie der geleisteten Stunden) gab es (laut Angaben in den jährlichen Sachstandsberichten der drei Caritasverbände) in den Jahren 2015, 2016 und 2017 im Bereich des Caritasverbands Brilon, wie viele im Bereich des Caritasverbands Arnsberg-Sundern, und wie viele – hier bezogen auf die Jahre 2014 und 2015 – im Bereich des Caritasverbands Meschede?

12. Wie genau, in welchem Umfang und mit welchen Qualitätsstandards wird die Familienpflege im Hochsauerlandkreis ohne die Dienstleistung des Caritasverbands fortgeführt?

13. Ist der Hochsauerlandkreis mit anderen Anbietern von Familienpflege im Gespräch bzw. beabsichtigt die Kreisverwaltung, Gespräche mit anderen sozialen Dienstleistern aufzunehmen?

14. Erwarten Sie, bedingt durch einen Wegfall der Familienpflege, Kostensteigerungen für den Aufgabenbereich des Kreisjugendamts, z.B. durch vermehrte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien?“

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Ist die RLG eine Behörde oder ein Verkehrsunternehmen?

By admin at 7:48 pm on Wednesday, February 14, 2018

Eigentlich sollte bei dieser Frage kein Zweifel bestehen. Denn die RLG ist die regionale Busgesellschaft, die von den Kreisen Hochsauerland und Soest sowie der Stadt Hamm beterieben wird. Gesellschafter sind außerdem 19 der 26 Städte und Gemeinden in den beiden Kreisen; aus dem HSK gehören die 4 Städte und Gemeinden des Altkreises Meschede nicht zu den Gesellschaftern. Etwa 4/7 des Betriebsverlustes werden aus dem Haushalt des HSK gedeckt.

Doch was erwartet man von einem Verkehrsunternehmen? U.a., dass es seine Kunden gut informiert und dass die Busse die angekündigte Strecke fahren. Das klappt leider bei der RLG nicht.
In Arnsberg gibt es die Stadtbuslinie C3. Sie fährt vom Neumarkt über den Schreppenberg nach Niedereimer; von dort geht als als Linie C1 weiter nach Neheim. Mit Datum vom 16.05.2017 hatte die RLG angekündigt, dass sich ab 17.05.2017 “bis Oktober 2017″ der Linienweg ändere und die Haltestelle Klosterbrücke nicht angefahren wird. Diese Haltestelle ist wichtig z.B. für Fahrgäste, die mit der R21 oder R 71 vom Arnsberger Bahnhof kommen und zum Schreppenberg weiter fahren möchten.
http://www.rlg-online.de/stoerungen/stoerung713.html

Wenn man aktuell nach Störungsmeldungen aus dem Raum Arnsberg sucht, findet man keine mehr:
http://www.rlg-online.de/stoerungen/region/arnsberg.html

Auch in allen Auskunftssystemen wird angegeben, dass die RLG-Buslinie C3 in Richtung Niedereimer um x:16 und um x:46 Uhr wieder an der Klosterbrücke hält. Ein Beispiel:
RLG-HStKlosterbruecke-20180214-2

Und sogar im Bus selbst wird diese Haltestelle bei Abfahrt angezeigt:
ImBus-C3

Doch wie ist die Realität?
4 (!!) Monate nach dem angekündigten Ende der Umleitung hält immer noch kein Linienbus auf der Ostseite der Ruhrstraße. Nach wie vor ist die Ruhrstraße dort Einbahnstraße, wegen der Bauarbeiten für den Erweiterungsbau des Sauerlandmuseums.

EinfahrtRuhrstrasse

Das belegt zum einen, dass die Baustellenplanung auf dieser Baustelle des Kreises ganz schlecht funktioniert (und ob hier ein ästhetisch schönes Bauwerk entsteht, ist eine weitere offene Frage…)
Und zum anderen, dass der RLG die Information der Fahrgäste völlig egal zu sein scheint, auch wenn dadurch “Beförderungsfälle” in die Irre geleitet werden???

AnbauSauMus
AnbauSauMus2

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Ist die RLG eine Behörde oder ein Verkehrsunternehmen?

Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (III)

By admin at 10:23 pm on Monday, February 12, 2018

Und hier der letzte Teil der Betrachtung des Koalitionsvertrages aus kommunalpolitischer Sicht:

Mobilität

“Wir wollen deshalb für alle Menschen in Deutschland eine moderne, saubere, barrierefreie und bezahlbare Mobilität organisieren und dabei die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie den demografischen Wandel, die Urbanisierung, Anbindung ländlicher Räume und Globalisierung, meistern.” (Z. 3370 ff.)
“Wir wollen die Klimaziele von Paris erreichen und dabei soziale Belange berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherstellen. Dafür bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen, wie z. B. der Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenverkehrs” (Z. 3455 ff.)
“Pünktlichkeit, guter Service und hohe Qualität müssen das Markenzeichen der Eisenbahnen in Deutschland sein. Mit einem Schienenpakt von Politik und Wirtschaft 3559 wollen wir bis 2030 doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden gewinnen und 3560 dabei u. a. mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene verlagern.” (Z. 3558 ff.)
“Wir wollen Bundesmittel für den Betrieb von Schienennebenstrecken zur Verfügung stellen sowie ein Programm zur Förderung der Mobilität im ländlichen Raum auflegen. Wir wollen Bahnhöfe und -haltestellen in den Regionen halten.” (Z. 3580 ff.)
“Für einen attraktiven und in die Zukunft gerichteten ÖPNV wollen wir digitale Informations- und Vertriebssysteme fördern.” (Z. 5730 f.)
Gilt das auch für den HSK? Dann gibt es viel zu tun! Bisher hat die GroKo im Kreistag alle Initiativen blockiert, die Fahrpreise auf ein mit anderen Regionen vergleichbares Niveau zu senken und die Angebote sowie die Verknüpfungen zwischen den einzelnen Linien wirksam zu verbessern.

Tierschutz

“Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Aufbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel) und schaffen dafür bis zur Mitte der Legislaturperiode die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen… Wir werden Lücken in den Haltungsnormen im Tierschutzrecht schließen ” (Z. 3981 ff.)
Gilt das auch für alle Ziegenhöfe und für alle Putenmastanlagen im HSK??

Flächenverbrauch

“Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag 4039 zu halbieren.” (Z. 4019 f.)
Falls das wirklich umgesetzt wird, müsste viele Prestige-Baulandplanungen in Ortsteilen im HSK unterbleiben!

Alterssicherung

“Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird.” (Z. 4248 ff.)
Das klingt gut, bedeutet aber eine Veränderung um nur ein Jahr, denn diese Eckdaten stehen für das Jahr 2024 auch schon im aktuellen Rentenversicherungsbericht von November 2017 (S. 38). Die gravierenden Probleme entstehen ab 2030!

Gesundheitspolitik

“Wir werden eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag einrichten. Diese Arbeitsgruppe wird Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur bis 2020 vorlegen. Dabei sollen Spielräume für regionale Ausgestaltungen ermöglicht werden.” (Z. 4521 ff.)
Noch unkonkreter und unverbidnlicher kann man das kaum ausdrücken…

“Als zusätzliche Aufgabe der stationären Grundversorgung sollen die Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum im Verbund mit den Schwerpunktkrankenhäusern und örtlichen Pflegeanbietern ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote z. B. in der Nachsorge vorhalten.” (Z. 4632 ff.)
Das würde das Überleben einiger gefährdeter Krankenhäuser im ländlichen Raum bedeutet – wenn diese Leistungen tatsächlich auch vergütet werden.

Baulandmobilisierung

“Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Durch die Einführung einer Grundsteuer C ermöglichen wir den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern.” (Z. 5120 ff.)
Das wäre ein großer Schritt, Baulandlücken zu schließen statt immer mehr Baugebiete im Außenbereich zu schaffen.

Wohnungen und Mieten

“Der soziale Wohnungsbau muss mindestens auf heutigem Niveau und langfristig verstetigt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen kann. Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Ungeachtet dessen werden wir in den Jahren 2020/2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen.” (Z. 5151 ff.)
Auch das hört sich gut an, reicht aber nicht aus, die Versäumnisse im sozialen Wohnungsbau der letzten Jahre aufzuholen.

“Wir werden durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel sichern. Unser Ziel ist es, eine repräsentative und differenzierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung der Vergleichsmiete zu gewährleisten.” (Z. 5226 ff.)
Es bleibt zu hoffen, dass auch für Empfänger von Grundsicherungsleistungen repräsentative Mietspiegel zur Anwendung kommen, so dass die Sozialämter im HSK keine Grundsicherungsleistungen wegen angeblich unangemessener Miethöhen mehr kürzen.

Kommunale Finanzen

“Kommunen sind die Heimat der Menschen und das Fundament des Staates. Der Bund setzt sich intensiv für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein.” (Z. 5457 ff.)
Und wie soll das erfolgen?
Ein Hinweis steckt hier drin:
“Die kommunalen Steuerquellen werden wir sichern. Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen. Diese wird unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu geregelt.” (Z. 5512 ff.)

Digitale Verwaltung

“Der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen soll zur Regel, Schriftform und das persönliche Erscheinen soweit möglich durch gleichwertige digitale Lösungen ersetzt werden (Digital First).” (Z. 6079 ff.)
Na endlich! Vielleicht gelingt in diesem Zusammenhang dann ja auch die Übertragung der Kreistagssitzungen per Live-Stream?

Bürgerbeteiligung

“Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden.” (Z. 7765 ff.)
Noch eine weitere Kommission…

Medien

“Nur ein freier Zugang zu Medien und Informationen, qualitativ hochwertige journalistisch-redaktionelle Angebote und die notwendige Medienkompetenz ermöglichen kommunikative Chancenfreiheit und gleichberechtigte Teilhabe aller.” (Z. 8190 ff.)
Richten sich diese Forderungen auch an alle einheimischen Medien?

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Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (II)

By admin at 1:08 pm on Friday, February 9, 2018

Sehr ungünstig sind mit der neuen GroKo die Perspektiven für Flüchtlinge. Vor allem die Fokussierung auf Flüchtlinge mit “dauerhafter Bleibeperspektive” im Zusammenhang mit der nach spätestens 3 Jahren erfolgenden Überprüfung positiver Entscheidungen wird zu sehr deutlichen Einschränkungen führen.

Gleich mehrfach wird im Koalitionsvertrag faktisch auf die Obergrenze eingegangen:
“Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen… stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpaket.” (Z. 4810 ff.)

Die folgenden Sätze bedeuten im Klartext, dass die ‘Rückführungen’ nach dem Dublin III-Abkommen in andere EU-Länder ausgeweitet werden und die Asylbewerberleistungen weiter eingeschränkt werden sollen:
“Dabei muss klar sein, dass eine unbefristete Berufung auf einen anderen Staat der Ersteinreise ausscheidet. … Damit eine Verteilung in der Praxis funktioniert, muss es wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Sekundärmigration geben. Dazu wollen wir insbesondere die Asylverfahren einschließlich der Standards bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern harmonisieren und dafür sorgen, dass volle Leistungen nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat gewährt werden.” (Z. 4849 ff.)

Der seit März 2016 für 2 Jahre ausgesetzte Familiennachzug soll nach einer Verlängerung um weitere 4 1/2 Monate künftig nur in sehr geringem Umfang möglich sein, mit bisher nicht bekannten Auswahlkriterien:
“Für die Frage des Familiennachzugs wird Bezug genommen auf das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz.
Für diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab dem 1. August 2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1000 Personen pro Monat begrenzt ist und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet. Die weitere Ausgestaltung des Gesetzes obliegt den Koalitionsparteien bzw. deren Bundestagsfraktionen.
Dieser Famliennachzug wird nur gewährt, wenn

eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.” (Z. 4879 ff.)

Sprachförderung und Arbeitsvermittlung sollen nur noch für wenige Flüchtlinge erfolgen:
“Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Dazu gehören Sprache und Arbeit.” (Z. 4967 f.)

Flüchtlinge müssen künftig damit rechnen, dass sie lagerähnliche Einrichtungen nicht mehr verlassen dürfen:
“Asylverfahren … Deren Bearbeitung erfolgt künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden.” (Z. 5006 ff.)
“Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.” (Z. 5038 ff.)

Und kein Flüchtling soll sich sicher fühlen können:
“Spätestens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung ist eine Überprüfung des gewährten Schutzes erforderlich.” (Z. 5042 f.)

Noch ein weiteres Instrument zur Kürzung von Leistungen wird eingeführt, quasi mit Gesinnungsprüfung:
“Gerade im Interesse der wirklich Schutzbedürftigen und der Akzeptanz in der Bevölkerung wollen wir Ausreisepflichtige stärker danach unterscheiden, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss. Diese Unterscheidung hat auch Konsequenzen, beispielsweise hinsichtlich des Bezugs von Leistungen. Entsprechendem Änderungsbedarf werden wir nachkommen.” (Z. 5053 ff.)

Einmaliges Schwarzfahren mit Bus oder Bahn (und sei es aus Unkenntnis) kann die Abschiebung zur Folge haben:
“Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist möglichst frühzeitig über die Einleitung eines Strafverfahrens zu informieren. Dazu werden wir § 8 Abs. 1a des Asylgesetzes ändern.
Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen.” (Z. 5060 ff.)

Der Rechtsstaat wird für Flüchtlinge weiter eingeschränkt (oder was sonst ist mit praktikabler Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens zwecks Erhöhung der Rückführungsmaßnahmen gemeint?):
“Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer bestimmen. Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen.” (Z. 5069 ff.)

Und die Anzahl der angeblich sicheren Herkunftsstaaten wird um 3 + x Länder weiter erhöht, so dass Abschiebungen in diese Länder deutlich erleichtert werden:
“Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt.” (Z. 5074 ff.)

War die AfD an diesen Koalitionsverhandlungen schon beteiligt?
Und hat die SPD das wirklich alles unterschrieben?

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Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (I)

By admin at 6:55 pm on Thursday, February 8, 2018

Kinderarmut und Familien

Hier gibt es einige begrüßenswerte Ankündigungen – wenn sie denn tatsächlich umgesetzt werden:
“Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Familien, insbesondere auch Alleinerziehender und kinderreicher Familien, den Kinderzuschlag erhöhen. Gemeinsam mit dem Kindergeld soll der Mindestbedarf des sächlichen Existenzminimums (derzeit 399 Euro) gedeckt werden… Dabei müssen wir prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt und/oder Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Die Beantragung dieser Leistung für Familien wollen wir entbürokratisieren und die Antragstellung dort, wo es möglich ist, mit Anträgen auf weitere Leistungen zusammenführen. Wir wollen erreichen, dass Berechtigte die Leistung tatsächlich erhalten. ” (Zeile 701 ff.)

“Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es möglich ist, wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen.” (Z. 720 ff.)

“Wir wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu unterstützen wir Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit.” (Z. 735 ff.)

“Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen.” (Z. 753 ff.)

“Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen.” (Z. 793 ff.)

Seniorinnen und Senioren

Wenig konkret sind diese Aussagen:
“Wir wollen die Kommunen bei der Bewältigung des demografischen Wandels nachhaltig unterstützen und die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die Rahmenbedingungen vor Ort wie auch auf Bundesebene wollen wir weiter verbessern und Vereinsamung entgegenwirken. Das bedeutet vor allem eine gute Infrastruktur in unseren Kommunen und den Aufbau eines seniorengerechten Wohnumfelds und einer entsprechenden Nachbarschaft. Wir setzen auf einen weiteren Ausbau unterschiedlicher und ortsnaher Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote sowie unterschiedlicher Wohnformen, um den vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen älterer Menschen gerecht zu werden und die Selbstbestimmung im Alter zu ermöglichen.” (Z. 1084 ff.)

Allgemeine Bildung und Schulen

Auch hier darf man auf die Umsetzung gespannt sein:
“Zur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive für Schulen auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen… Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Dafür werden wir gemeinsam mit den Ländern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch im Jahre 2025 erfüllt werden kann. Der Bund stellt für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen und darauf aufbauen. ” (Z. 1141 ff.)

Berufliche Bildung

“Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.” (Z. 1234 ff.)

“Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und mehr Menschen die Ausbildung zu ermöglichen, wollen wir eine Initiative zur stärkeren Nutzung der Teilzeitausbildung starten.” (Z. 1296)

Digitale Infrastruktur

“Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus. Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden.
Dafür ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Telekommunikationsanbietern und Staat erforderlich. Wir gehen von einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von zehn bis zwölf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode aus, die wir in einem Gigabitinvestitionsfonds verlässlich bereitstellen.” (Z. 1633 ff.)

Mobilität

Dies hat die GaGaGroKo im Kreistag des HSK gerade erst abgelehnt:
“Wir wollen, dass Mobilität über alle Fortbewegungsmittel (z. B. Auto, ÖPNV, E-Bikes, Car- und Ride Sharing, Ruftaxen) hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann und führen deshalb eine digitale Mobilitätsplattform ein, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt. Um dies zu erreichen, müssen einheitliche, offene Standards entwickelt und eingehalten werden. Damit können Echtzeitdaten über Verkehrsträger und -situation frei und zwischen allen öffentlichen und privaten Betreibern von Verkehrssystemen und Anbietern von Informationssystemen ausgetauscht werden, um die Einführung von bundesweiten eTickets zu ermöglichen.” (Z. 2133 ff.)

Gute Arbeit

“Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse 2310 der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen… Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.” (Z. 2310 ff.)

“Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen. Die Quote ist jeweils auf den Zeitpunkt der letzten Einstellung ohne Sachgrund zu beziehen.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur noch für die Dauer von 18 statt bislang von 24 Monaten zulässig, bis zu dieser Gesamtdauer ist auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich.” (Z. 2341 ff.)

“Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Insbesondere für Frauen ist es wichtig, nach einer Familienphase ihre beruflichen Pläne voll verwirklichen zu können. Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart:
1. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.
2. Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
3. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt” (Z. 2391 ff.)

Industrie und Klima

Unverbindlicher geht es kaum:
“Das gemeinsame Ziel, das sich die Weltgemeinschaft u. a. mit dem Pariser Abkommen gesetzt hat, ist die Realisierung einer emissionsarmen und klimaneutralen Mobilität. Hierzu müssen alle Potenziale genutzt werden. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der Weg zu einer nachhaltigen Mobilität technologieoffen und ohne politische Technologiefestlegung erfolgt. Die Politik ist gefordert, die richtigen Rahmenbedingungen und Grenzwerte zu setzen und deren Einhaltung zu überwachen.” (Z. 2624 ff.)

Fachkräftebedarf

Wann zählt ein Ausländer als “Fachkraft”?
“Um Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und steuern.
Wir wollen den Anteil der Frauen im Erwerbsleben in Deutschland erhöhen. Damit leisten wir auch einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung.” (Z. 2969 ff.)

Solide Finanzen

“Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam – wo erforderlich – effizienter neu aus.” (Z. 3080 ff.)

Energie

“Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 an und werden entsprechende Anpassungen vornehmen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken.” (Z 3252 ff.)
“Wir werden …
• beim weiteren Ausbau der Windenergie an Land einen besseren Interessenausgleich zwischen Erneuerbaren-Branche einerseits und Naturschutz- und Anwohneranliegen andererseits gewährleisten;
• durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-Anlagen beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim EE-Ausbau führt.” (Z. 3285 ff.)

Fortsetzung folgt!

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Schon wieder mehr als 47 Mio Euro Wertverlust für RWE-Aktien des HSK

By admin at 12:45 am on Wednesday, February 7, 2018

Bisher hat der HSK in seinem Bilanzen bereits einen unglaublichen Wertverlust von etwa 430 Mio Euro erlitten, durch die Kursverluste der RWE-Aktien. Selten dürfte eine Aktienanlage irgendeines Landkreises zu einem derartig desaströsen Ergebnis geführt haben wie im HSK.

Doch Landrat und Kreisverwaltung weckten neue Hoffnung. Im Gesamtabschluss des Hochsauerlandkreises, der im Herbst 2017 vorgelegt wurde, heisst es: “Die Entwicklung des RWE-Aktienkurses im Laufe des Jahres 2017 zeigt einen sehr positiven Verlauf”.

Aber wie sieht die aktuelle Lage aus?
Der Börsenschlusskurs der RWE-Aktie am 06.02.2018 liegt bei 15,10 Euro. Das sind über 8 Euro weniger als die 23,14 Euro, die am 08.11.2017 galten: http://www.boerse-online.de/aktie/RWE-Aktie.
Zwischendurch gab es für die Aktie des Energieriesen einen kleinen Aufwind. Der wurde vor allem durch zwei fragwürdige Ereignisse verursacht: Das Scheitern des Brennelementesteuergesetzes der Merkel-Regierung und die scheinbar besseren Perspektiven für Kohlekraftwerke wegen des Scheiterns der Jamaika-Verhandlungen. Doch innerhalb nur eines Vierteljahres verzeichnen die vom HSK gehaltenen 5,863 Mio RWE-Aktien nun erneut 47,14 Mio Euro Wertverlust. Und die heimischen Medien schweigen weiter zu diesem finanziellen Desaster…

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Kreiseigenes Polizeigebäude in Brilon bekommt Carport mit zwei Stellplätzen – Land zahlt dafür zusätzliche Miete

By admin at 2:59 pm on Monday, February 5, 2018

Wir holen jetzt mal etwas aus
Politik kann banal, kleinteilig und uninteressant sein, vor allem die Lokalpolitik. Obwohl …
Obwohl einige der in den Kommunalparlamenten anstehenden Entscheidungen unwichtig und überhaupt nicht erwähnenswert scheinen, füllen sie als Drucksache XYZ die Tagesordnungen von Ausschuss- und Rats- oder Kreistagssitzungen. Und das ist auch gut so. Es kann vorkommen, dass bestimmte Verwaltungsvorlagen von den Fraktionen einfach nur „abgenickt“ werden, ohne Nachfrage, ohne Diskussion. Ob das so gut ist?

Ende der Vorrede …
… kommen wir zum Punkt.
Wir finden ihn im Haushalt des Hochsauerlandkreises. Der Kreishaushalt wurde bekanntlich in der Kreistagssitzung am 12.01.2018 verabschiedet.

Und jetzt wird es kleinteilig, vielleicht auch langweilig, vielleicht auch nicht …

Wer zahlt was?
Für diese Sitzung hatte der Kreistag von Landrat und Kreisverwaltung die Drucksache 9/871-1.Ergänzung erhalten. Zu dieser Drucksache gehört als Anlage eine sog. Änderungsliste, die in der Kreistagssitzung vom Vorsitzenden nicht aufgerufen wurde.

In der Änderungsliste wurden unter “Änderungen im Finanzplan” immerhin 27.000 Euro für den Bau eines Carports am Polizeigebäude Brilon veranschlagt. Darin sollen zwei Polizeieinsatzfahrzeuge abgestellt werden.

Dazu hatte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) einige Fragen
Reinhard Loos, der Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion, formulierte sie am 17.01.2018 so:
„1. Bisher ist unsere Fraktion davon ausgegangen, dass es sich bei der Kreispolizeibehörde um eine Behörde des Landes NRW handelt und daher das Land NRW die Personal- und Sachkosten trägt. Warum wird nun eine Investition für die Kreispolizeibehörde aus Mitteln des Kreises finanziert?
2. Erfolgt irgendeine Refinanzierung, z. B. durch einen Landeszuschuss oder durch zusätzliche Mieteinnahmen?
Falls JA: Wann, wie und in welchem Umfang?
3. Wer ist Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Carport errichtet werden soll?
4. Wer wird Eigentümer dieses Carports?
5. Sind für die Zukunft weitere Belastungen des Kreishaushalts für Angelegenheiten der Kreispolizeibehörde zu erwarten?
Falls JA: Wann und welche?“

Der eine zahlt das, der andere dies …
Der HSK sei Eigentümer des Gebäudes, das Land sei Mieter, antwortete die Kreisverwaltung.

Den Wortlaut des Antwortschreibens vom 25.01.2018 finden Sie hier:

„1. Das Gebäude der Kreispolizeibehörde steht im Eigentum des Hochsauerlandkreises und ist an das Land NRW als zuständige Behörde vermietet. Die im Zusammenhang mit dem Gebäude entstehenden polizeispezifischen Sachkosten wie schusssichere Fenster, Sicherheitstüren, Zellen usw. werden vom Land NRW übernommen. Übliche Gebäudeunterhaltungskosten werden vom Hochsauerlandkreis übernommen. Da die Einsatzfahrzeuge der Kreispolizeibehörde über keine Garagen verfügen, soll in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde ein Carport errichtet werden, das über eine entsprechende Miete refinanziert wird.

2. Nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme wird diese unter Berücksichtigung der Gesamtkosten über eine Mietanpassung refinanziert.

3. Eigentümer des Grundstücks ist der Hochsauerlandkreis

4. Eigentümer des Carpons wird der Hochsauerlandkreis

5. Zur Zeit sind keine weiteren Baumaßnahmen geplant“

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