Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kita-Card beantragt

By adminRL at 9:26 am on Friday, February 28, 2014

In den Städten Arnsberg und Soest sowie im Landkreis Soest gibt es sie bereits: Die Kita-Card. Damit soll das Anmeldeverfahren für die Plätze in den Kindertagesstätten transparenter und gerechter werden. Vor allem sollen Doppelanmeldungen und ganz frühe Anmeldungen verhindert werden. Auch im Bereich der Kreisjugendamtes des HSK soll sie nun eingeführt werden, so die SBL in einem Antrag für die nächste Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 11. März:

“Änderungsantrag zur Drucksache 8/1021 (Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes im Bereich des Kreisjugendamtes)
für die Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 11.03.2014

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

zum Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung in Drucksache 8/1021 stelle ich folgenden Änderungsantrag:

Der Beschluss wird um einen weiteren Punkt ergänzt:
3. Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wird für die nächsten Anmeldungen für Plätze in den Kindertagesstätten (also ab dem Kindergartenjahr 2015/16) die Kita-Card eingeführt.

Begründung und Erläuterung:

Die Anmeldung der Kinder in den Kitas verläuft nach meinen Informationen nicht immer gut koordiniert und problemlos. Aufgrund der Sorge, wegen Platzmangels ihr Kind nicht in der Wunsch-Kita unterbringen zu können, melden einige Eltern ihre Tochter oder ihren Sohn gleichzeitig in einer weiteren oder sogar mehreren anderen Kindertageseinrichtungen an. Auch aus der Sitzungsvorlage der Verwaltung ist zu entnehmen, dass es wieder Doppelanmeldungen gab. Ob und welche Kinder auch in anderen Einrichtungen vorgemerkt worden sind, wissen die Kita-Leitungen oft nicht. Dass dieser Umstand weder für die MitarbeiterInnen noch für die Eltern erfreulich ist, erklärt sich von selbst. Andere Eltern sehen sich genötigt, bereits kurz nach der Geburt ihres Kindes eine Anmeldung in ihrer Wunsch-Kita vorzunehmen; auch dieses Verfahren ist nicht gerecht.

Einige anderen Jugendamtsbereiche, z.B. die Jugendämter in den Städten Arnsberg und Soest, haben auf das Problem reagiert und zur Verbesserung und Vereinfachung des Anmeldeverfahrens sowie für mehr Chancengleichheit die sogenannte Kita-Card eingeführt. Dort erstellen die zuständigen Jugendämter für jedes potentielle neue Kita-Kind je eine Anmeldekarte (Kita-Card). Als Grundlage für die aktuell in Betracht kommenden Jahrgänge (für das kommende Kindergartenjahr 01.01.2011 bis 01.12.2013) dient dabei das örtliche Melderegister. Die Karte wird den Eltern zugeschickt. Die geben sie wiederum bei der Anmeldung in ihrer Wunsch-Kita ab. Bei Bedarf können alle anderen Eltern (z.B. neu Zugezogene) die Kita-Card telefonisch beim Jugendamt anfordern.

Die Kitas sammeln die Karten und behalten somit eine gute Übersicht über die Zahl der Anmeldungen. Mehrfachanmeldungen sind somit ausgeschlossen. Die Kitas melden nach Ende der Anmeldefrist dem Jugendamt die freien Restplätze. Falls Kinder wegen Über¬buchung unversorgt bleiben, erhalten die Eltern die Kita-Card zurück. Sie sind dann aufgefordert sich beim zuständigen Jugendamt zu melden. Das Jugendamt kann dann die Vergabe der Restplätze besser koordinieren. Zudem veröffentlicht die Stadt Arnsberg im Internet eine Liste der freien Restplätze.”

Über das aktuelle Anmelderverfahren der Stadt Arnsberg kann man sich hier informieren. Infos vom Soester Kreisjugendamt stehen hier und vom Soester Stadtjugendamt hier.

Filed under: Familien- und KinderpolitikComments Off on Kita-Card beantragt

Wo und wie leben Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und -bewerber?

By adminRL at 11:55 pm on Wednesday, February 26, 2014

Anfrage der SBL an den Landrat

Ende Januar 2014 erfuhr die SBL aufgrund einer schriftlichen Anfrage von der Ausländerbehörde die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber, die im Jahr 2013 in den Hochsauerlandkreis eingereist sind. Hier noch einmal die Zahlen, wobei die Daten der Stadt Arnsberg nicht berücksichtigt sind, denn Arnsberg hat als einzige Kommune im HSK ein eigenes Ausländeramt.

332 Flüchtlinge und Asylbewerber im Jahr 2013

Demnach kamen insgesamt 332 Flüchtlinge und Asylbewerber in den Hochsauerlandkreis, davon 60 Kinder. 27 Neuankömmlinge ordnet das HSK-Ausländeramt den Flüchtlingen zu; 305 Menschen zählt es zu den Asylbewerbern. Laut amtlicher Definition sind für Flüchtlinge „Migranten, denen eine Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde“. Das bedeutet wahrscheinlich im Umkehrschluss, dass den sogenannten Asylbewerbern weder eine Asylberechtigung noch eine Fluchteigenschaft anerkannt wird. Angesichts der zahlreichen Krisen- und Kriegsgebiete dieser Welt ist das schon merkwürdig!? Und darum haben diese Menschen immer mit einer Maßnahme zu rechnen, die im Behördendeutsch als „Beendigung des Aufenthalts“ umschrieben wird. Im Klartext heißt das: Entweder „freiwillige“ Ausreise oder Abschiebung bei Nacht und Nebel!

Keine Informationen zu den Unterkünften

Die Fragen der SBL, z.B. nach der Belegdichte in den Flüchtlings- und Asylbewerber-Unterkünften, beantwortete die Kreisverwaltung nicht. Stattdessen verwies sie auf die Zuständigkeit der Kommunen.

Anfrage der Fraktion „Meschede braucht Zukunft“ (MbZ)

Die Ratsfraktion „Meschede braucht Zukunft“ (MbZ) griff daraufhin einige Fragen auf und stellte sie als schriftliche Anfrage an die Stadt Meschede. Hier etwas komprimiert die Antworten des Fachbereichs Ordnung:

12 bzw. 15 Quadratmeter Wohnfläche pro Person in den beiden Übergangsheimen

„In Meschede gibt es 2 Übergangsheime für Asylbewerber (in Meschede-Freieinohl und in Meschede-Calle). Hier werden Flüchtlinge sowie Asylbewerber untergebracht. Pro Person stehen (je nach Unterkunft) 12 bzw. 15 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Außerdem wurden insbesondere Familien mit Kindern und andere Familien in verschiedenen stadteigenen Häusern und Wohnungen in Meschede und Meschede-Freienohl untergebracht.

Insgesamt 65 Personen in den beiden Unterkünften, weitere 19 in vier kleineren Wohneinheiten

Die Familien mit Kindern leben in abgeschlossenen Wohnungen. In den beiden Übergangsheimen wohnen derzeit überwiegend Einzelpersonen sowie Müttern mit Kindern und Ehepaare ohne Kinder. Am 01.02.2014 waren die beiden Häuser mit 59 bzw. mit 6 Personen belegt, wobei in der erst genannten Unterkunft die von der Bezirksregierung anerkannte und geförderte Maximalbelegung bei 65 Personen, in der zweit genannten bei derzeit 20 Perso-nen liegt. Einzelpersonen wohnen in dem Haus in Meschede-Freienohl maximal mit 6 Personen in einem Zimmer, in Meschede-Calle maximal mit 2 Personen.

Unterkünfte sind von der Bezirksregierung anerkannt

Die Städte und Gemeinden müssen in dem Anerkennungsverfahren für Übergangsheime gegenüber dem Land bzw. der Bezirksregierung Mindeststandards nachweisen. Ohne diesen Nachweis werden die Übergangsheime nicht anerkannt. Beide derzeit genutzten Häuser in Meschede sind von der Bezirksregierung anerkannt.

Weitere Kapazitäten sind vorhanden

Sollte sich die Situation bzgl. des Zuzugs von Flüchtlingen und Asylbewerbern zuspitzen, kann die Unterkunft in Meschede-Calle für die Belegung von 44 Personen hergerichtet werden. Außerdem wird derzeit eine städtische Eigentumswohnung renoviert, in der maximal 10 Personen untergebracht werden können.

„Leverkusener Modell“ in Teilbereichen

“Das in der Stadt Arnsberg angewandte sogenannte „Leverkusener Modell“, welches das Ziel hat, Flüchtlinge in Privat- statt in Gemeinschaftswohnungen unterzubringen, wird in Meschede in Teilbereichen angewandt.“

Bisher keine ernsthaften Konflikte aber zunehmend sprachliche Schwierigkeiten

Weiter berichtet der Mitarbeiter des Ordnungsamts, in Meschede habe es bisher keine ernsthaften Konflikte zwischen einzelnen Gruppen und Ethnien gegeben. Es komme aber in Einzelfällen auch zu Spannungen, die sich nicht vermeiden ließen. Eine fachliche Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen könne von der Stadtverwaltung aus nur sehr eingeschränkt geleistet werden. Die beiden Hausmeister würden neben russisch auch serbisch, kroatisch und mazedonisch sprechen. So sei die Verständigung mit einem Großteil der Flüchtlinge möglich gewesen. Seit dem verstärkten Zuzug aus dem Nahen Osten (Syrien, Ägypten, Iran, Irak) und Afrika (Mali, Eritrea, Somalia und nordafrikanischen Ländern) sei eine Verständigung nur noch über die Flüchtlingsberatung der Diakonie möglich.

Diakonie leistet Hilfe

Mit der Diakonie wurden demnach Vereinbarungen zur Hilfestellung bei Ankunft, bei Behörden- und Schulangelegenheiten, Sprachkursen, Sprachunterstützung, Dolmetschertätigkeit und bei Personen, die privat untergebracht sind (Mietverhältnis etc.) getroffen.

Last not least Finanzen und Hoffnungen

Bemerkung der SBL: Die Städte und Gemeinden tragen für die Flüchtlinge und Asylbewerber große finanzielle Lasten. Deutet man den Teilergebnisplan der Stadt Meschede richtig, so sind dort für das Produkt „Verwaltung/Betrieb von Einrichtungen für Asylbewerber“ für 2014 als Ergebnis aller Einnahmen und Ausgaben -14.820 Euro angesetzt. Dieser Endbetrag gibt selbstverständlich nicht alle Kosten der Migration wieder. Ein ganz erheblicher Teil der kommunalen Ausgaben für Flüchtlinge und Asylbewerber wird über Schlüsselzuweisungen (Soziallastenansatz) des Landes ausgeglichen.

Auch in Anbetracht der finanziellen und sonstigen Aufwendungen ist es wichtig, dass Asylbewerber und Flüchtlinge ein Bleiberecht und somit eine dauerhafte Perspektive bei uns im Sauerland haben. Falls ihnen – anders als bisher – frühzeitig die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit eingeräumt würde, könnten viele Asylbewerber und Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt selbst erarbeiten. Wir hoffen auf ein Umdenken beim Gesetzgeber und bei der Kreisauslän-erbehörde. Es musst endlich Schluss sein mit den sogenannten „freiwilligen“ Ausreisen und menschenverachtenden Abschiebungen!

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Wo und wie leben Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und -bewerber?

Noch ist Betrieb im Sauerlandmuseum…

By adminRL at 11:01 pm on Sunday, February 23, 2014

CAM00114a
Heute war im Sauerlandmuseum in Arnsberg der letzte Tag der Sonderausstellung “Sehnsuchtsjahre”. Es ging darin um Deutschland in den 1950er Jahren. Viele Exponate waren von einem Hamburger Verein ausgeliehen worden, einige heimische kamen hinzu. Die Ausstellung war mit mehr als 15.000 Besuchern sehr erfolgreich, was sich auch daran zeigte, dass das Ausstellungsende um eine Woche nach hinten verlegt wurde.

CAM00118a
Aufgrund des Ärgers vieler Bürgerinnen und Bürger über die vorgesehene dreijährige Schließung des kreiseigenen Museums wird es ab 23. März noch eine weitere Ausstellung geben. Sie hat den Titel “Woher wir kommen – die lange Entwicklung des Menschen”. Näheres steht im Flyer.

Heute war das Sauerlandmuseum gut gefüllt; demnächst wird es für mindestens drei Jahre in einen Tiefschlaf sinken.
Dann soll direkt an der Talseite des Landsberger Hofes eine fast 20 Meter tiefe Baugrube in den Hang gegraben werden, und mehr als 12 Mio Euro werden in den Erweiterungsbau gesteckt:
CAM00105a

Die unterhalb des Sauerlandmuseums stehende Schrottimmobilie wird abgerissen. Das ehemalige Bank- und Wohnhaus steht seit vielen Jahren leer.
CAM00110a
Immerhin 856.000 Euro zahlt der Hochsauerlandkreis für das Grundstück und das wertlose Gebäude. Etwa zwei Jahre lang flossen aus den Kassen des Kreises monatlich zwischen 3.500 und 4.000 Euro Miete an den früheren Eigentümer, ohne Nutzung der Räumlichkeiten.

Einige Aktivitäten soll es während der lange dauernden Museumsschließung doch noch geben. Sie finden im “Blauen Saal” statt, einem im Garten des benachbarten “Blauen Hauses” neu erbauten Raum. Er faßt bei dichter Bestuhlung etwa 70 Personen faßt. Übrigens sind beim Um- und Anbau des Blauen Hauses die geplanten Kosten um mehr als die Hälfte gestiegen…
CAM00119a

Währenddessen wird die Stabilität des Museumskellers auf eine harte Probe gestellt. Hier sollen ein Treppenhaus und ein Aufzugschacht an den unten im Tal zu errichtenden Erweiterungsbau angeschlossen werden:
CAM00123a

Einen Eindruck von den großen Höhenunterschieden vermittelt auch der Blick von oben ins Tal, von der kleinen Terrasse zwischen Museumsgebäude und Museumscafe:
CAM00127a

Filed under: Kultur im SauerlandComments Off on Noch ist Betrieb im Sauerlandmuseum…

Sekundarschulen offenbar nicht überall beliebt

By adminRL at 11:39 am on Friday, February 21, 2014

Nicht überall in NRW findet die neue Schulform „Sekundarschule“ die Zustimmung der Eltern.

Neben Paderborn scheiterte der Versuch die „Gesamtschule light“ einzuführen beispielsweise auch in Erntebrück-Bad Laasphe und in Meschede. In der Nachbargemeinde von Meschede, Bestwig, hat die Gemeindeverwaltung ihr angestrebtes Ziel erreicht. Die Anmeldezahlen reichen aus. Dort kann also die neue Schule als Teilstandort der bereits bestehenden Sekundarschule Olsberg im Schuljahr 2014/15 an den Start gehen. Schließlich blieb Verantwortlichen und Eltern auch fast gar nichts anderes übrig als „Ja“ zu sagen; denn die Bezirksregierung Arnsberg hatte die Weiterführung der in Bestwig bestehenden beiden Schulen (Hauptschule und Realschule) nicht mehr genehmigt.

Ganz anders gestaltet sich die Situation in Meschede. Im Gebiet der Kreisstadt bestehen noch mehrere Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien nebeneinander. Der Versuch eine Sekundarschule einzuführen scheiterte schon 2012 einmal. Damals, während einer Info-Veranstaltung, wurde deutlich, manche Mütter haben Vorbehalte gegen den nachmittäglichen Schulunterricht. Sie äußerten klar: „Unsere Kinder sollen mittags Zuhause sein!“ Ob deshalb auch der erneute Anlauf zur Sekundarschule nicht klappte, wissen wir nicht. Wir erfuhren bisher nur aus der Presse, dass anstatt mindestens 75 Kinder, die für eine Sekundarschul-Gründung erforderlich sind, in Meschede lediglich 32 Mädchen und Jungen angemeldet wurden.

Nun stellt sich die Frage, ob die Eltern mit dem alten Schulangebot so zufrieden sind, dass sie keinen Änderungsbedarf haben, oder ob doch bald mehr Stimmen nach der Errichtung einer Gesamtschule laut werden? Und da liegt der Ball auch beim Hochsauerlandkreis. Der HSK ist rechtlich verpflichtet, eine Gesamtschule einzuführen, sofern es keine Kommune im Kreisgebiet tut. Andere westfälische Landkreise (Ennepe-Ruhr, Gütersloh) haben bereits kreiseigene Gesamtschulen eingerichtet. Ohne eine gut erreichbare Gesamtschule gibt es keine Wahlfreiheit und nicht genügend schulische Vielfalt! Nicht grundlos fahren täglich weit über 100 Kinder aus Brilon zur nächst gelegenen Gesamtschule ins hessische Willingen. Auch aus Neheim fahren Schülerinnen und Schuler über die Kreisgrenze zur Gesamtschule nach Fröndenberg, aus Medebach nach Goddelsheim. Deutlicher können Eltern doch ihren Wunsch nach dieser Schulform nicht zeigen! Für die im Sommer 2012 neu gestartete Gesamtschule in Münster gibt es übrigens aktuell wieder einen Anmeldeboom: 322 Kinder bewerben sich um die 115 Plätze im Schuljahr 2014/15.

Wann gibt der Hochsauerlandkreis, wann geben die Städte und Gemeinden hier endlich die Blockade-Haltung gegen die Gesamtschule auf? Nur die Gesamtschule ist „Eine Schule für alle“, und genau die brauchen wir auch im Sauerland, neben anderen Schulformen!

Filed under: SchulpolitikComments Off on Sekundarschulen offenbar nicht überall beliebt

Sie wissen nicht was sie tun?

By adminRL at 5:31 pm on Wednesday, February 19, 2014

Ein neues “Konzept” für die höchstzulässigen Mieten von Empfängern von Grundsicherung hat – wie bereits mehrfach auf diesen Seiten berichtet – die Kreisverwaltung im August 2013 in Kraft gesetzt. Dies erfolgte ohne dass der Kreistag das Konzept beschlossen hat. Es war den Kreistagsmitgliedern sogar bis Mitte Februar 2014 nicht bekannt; erst nach vielen Nachfragen der SBL rückte es die Kreisverwaltung jetzt heraus.

Aus diesem neuen “Konzept” ergeben sich Minderungen der bisher zulässigen Mieten um durchschnittlich mehr als 10%. Viele Empfänger von Arbeitslosengeld II (nach dem Sozialgesetzbuch II) und von Grundsicherung im Alter sowie für Nicht-Arbeitsfähige (nach SGB XII) haben in den letzten Wochen von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden schriftliche Aufforderungen erhalten, ihre Miete erheblich zu senken. Sonst würden die Zahlungen gekürzt. Das Ergebnis wäre, dass viele der Betroffenen einen Teil der eigentlich für ihren Lebensunterhalt bestimmten Finanzmittel künftig für die Miete aufwenden müssten.

Um die Ausmaße der Aktion der Verwaltungen besser erfassen zu können, hat die SBL eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt.
Aber auch auf Stadt-Ebene wurde versucht, an konkretete Informationen zu kommen. Die Briloner Bürger-Liste beantragte am 10.02. für die Ratssitzung am 18.02. einen Sachstandsbericht des Bürgermeisters zu den vom Sozialamt der Stadt Brilon in den letzten Monaten an Bezieher von Grundsicherung versandten Kostensenkungsaufforderungen.

In der Erläuterung zu diesem Antrag hieß es:
“Vom Sozialamt der Stadt Brilon wurden seit Herbst 2013 an eine uns bisher unbekannte Zahl von Grundsicherungsempfänger Kostensenkungsaufforderungen versandt. Wir halten diese Aufforderungen in einigen uns konkret bekannten Fällen für unangemessen und unrealistisch.
Im Sachstandsbericht sollte der Bürgermeister insbesondere darauf eingehen:
– Wie viele derartige Aufforderungen wurden von der Stadt Brilon versandt?
– Um welche Differenzen zwischen bisheriger und künftig akzeptierter Miete geht es?
– Wie wurden die Aufforderungen begründet?
– Wurde den Empfängern der Aufforderungen konkret mitgeteilt, aufgrund welcher neuen Daten die bisher gezahlte Miete künftig nicht mehr akzeptiert werden soll?
– Wurde in jedem Einzelfall geprüft, ob eine kostengünstigere und akzeptable Wohnung überhaupt zur Verfügung steht?
– Wurde in jedem Einzelfall geprüft, ob ein Umzug zumutbar ist?
– Wie wurden die künftig akzeptierten Nebenkosten ermittelt?”

Die Qualität der Antworten, die die zuständige Dezernentin und der Bürgermeister in der Ratssitzung gaben, war erschreckend. So konnten sie nicht einmal sagen, wie viele Kostensenkungsaufforderungen versendet wurden. Und das bei mehr als einer Woche Zeit zwischen Antrag und Ratssitzung! Bei den Empfängern von Alg2 könnten es (allein in Brilon) zwischen 40 und 50 gewesen sein, lautete die grobe Schätzung. Zu der Anzahl bei den anderen Grundsicherungsempfängern könne man gar nichts sagen. Auch über die Höhe der erwarteten Kostensenkungen gab es keinerlei Auskunft.
Zur Begründung der neuen Höchstmieten wurde auf das von einem “externen Beratungsunternehmen” erarbeitete Konzept verwiesen, dass der Kreistag beschlossen habe. Auch hier zeigte die Dezernentin völlige Unkenntnis: Dem Kreistag war die angeblich von ihm beschlossene Fassung des Konzepts nicht einmal bekannt.
Erläutert seien die neuen Mieten nicht, aber das Konzept würde den Betroffenen “auf Anforderung” zugesandt…
Zu Prüfungen über verfügbare kostengünstigere Wohnungen und Zumutbarkeit eines Umzugs gab es erwartungsgemäß auch keine konkreten Aussagen.
Da verwundert es nicht, dass Bürgermeister und Dezernentin nicht bekannt war, dass das “externe Beratungsunternehmen” anderswo massiv in die Kritik geraten ist. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat massive Bedenken gegen die Ergebnisse geäußert und sie für nicht anwendbar erklärt, im Rheinkreis Neuss wurden im Dezember 2013 die Tabellenwerte um 5,5% erhöht, und einige Jobcenter wenden die Tabellen dieses Unternehmens gar nicht mehr an.

Fazit:
Die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung verschicken Bescheide, die viele der Betroffenen in Angst und Schrecken versetzen. Die äußerst dürftigen Auskünfte belegen, dass sich die Verwaltung kaum Gedanken darüber macht, was sie da tut. Muss das so sein??

Filed under: SozialesComments Off on Sie wissen nicht was sie tun?

Bildungs- und Teilhabepaket – Wo sind die restlichen Mittel?

By adminRL at 11:06 pm on Tuesday, February 18, 2014

Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), Reinhard Loos, stellte dem Landrat Mitte Februar 2014 einige Fragen zu den nicht verausgabten Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Hier der Text seiner Anfrage:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

mit den Geldern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen Kindern aus einkommensschwachen Familien verbesserte Bildungsansprüche und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht werden. Dafür stehen bekanntlich erhebliche Bundesmittel zur Verfügung. Sie wurden in den letzten Jahren in einigen Kommunen aber nur zum Teil abgerufen und offenbar auch nicht immer zweckentsprechend verausgabt. Im HSK wurden im Jahr 2012 lediglich 82% zweckentsprechend verausgabt; ca. 267.000 Euro wurden nicht entsprechend genutzt. Die BuT-Mittel wurden bisher pauschal zugewiesen. Die Pauschalisierung kann dazu führen, dass Kommunen, die die BuT-Leistungen wenig ausschöpfen, profitieren, indem sie die Gelder womöglich für andere Zwecke verwenden, z.B. für Bobbahnen oder für den Kauf überteuerter Grundstücke für Erweiterungsbauten. Im Umkehrschluss haben dann die Kommunen Nachteile, die diese Mittel entsprechend einsetzen. Daher plant die NRW-Landesregierung jetzt eine Spitzabrechnung der BuT-Leistungen.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie zu beantworten:

1. In welcher Höhe erhielt der HSK seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) pro Jahr Mittel für die Förderung von Kindern aus anspruchsberechtigten Familien, z.B. auch für Kinder aus Familien die berechtigt sind, Mittel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen (pro Jahr und bis heute insgesamt)?

2. Welche Beträge davon wurden für die einzelnen im BuT enthaltenen Zweckbestimmungen verausgabt (pro Jahr und bis heute insgesamt)?

3. In welcher Höhe wurden nicht zweckentsprechend für das BuT verausgabte Mittel für andere Ausgaben und Leistungen verwendet, dem allgemeinen Kreishaushalt zugeführt und/oder an das Land, das die Mittel pauschal verteilt hat, rückerstattet (pro Jahr und bis heute insgesamt)? Welche Ergebnisse zeigt die KdU-Spitzabrechnung?

4. Welche Bevölkerungsgruppen partizipierten in welchem Maße von den KdU-Mitteln?

5. Hat Ihre Behörde Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass sie ggf. in den letzten Jahren nicht verausgabte oder zweckentfremdet ausgegebene Mittel aus dem BuT rückerstatten muss? Wenn ja, welche?

6. Hat das BuT Ihrer Meinung nach „Konstruktionsfehler“? Wenn ja, welche, und wie sollten sie Ihrer Meinung nach korrigiert werden?

7. Wie hoch beziffern Sie den personellen und kostenmäßigen Verwaltungsaufwand für die Durchführung des BuT? Welche Vorschläge zur Vereinfachung haben Sie?

8. Wird Ihre Behörde zukünftig mindestens jährlich einen Bericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vorlegen? Wenn ja, wann? Oder soll zukünftig regelmäßig im Fachausschuss darüber informiert werden?

9. Ist geplant in diesen Berichten über den Aufgabenbereich Bildung und Teilhabe der Frage nach-zugehen, in wie weit die Bildungs- und Teilhabeleistungen bedarfsgerecht sind und welche Wirkungen mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe bisher erzielt werden konnten und bei dieser Untersuchung folgende Leitfaden mit einzubeziehen:
o Informationsstand der potentiell Berechtigten zum Bildungs- und Teilhabepaket
o Faktoren für die Inanspruchnahme zustehender Leistungen
o Umfang und zeitlicher Verlauf der Inanspruchnahme (differenziert nach Rechtskreisen, Migra-tionsvorgeschichte, Stadtteil, Geschlecht, Schultyp, Alter)
o Bewertung der Angebote durch die Nutzer und Anbieter
o Nachhaltigkeit der Angebote (z. B. Verbleib in Sportvereinen, Wirkung der Lernförderung)?

10. Ist vorgesehen, die Schulsozialarbeit im Sinne des BuT auch über das Jahr 2014 hinaus zu finan-zieren und/oder ggf. weitere SchulsozialarbeiterInnen einzustellen? (Hierzu könnten z.B. bisher nicht zweckentsprechend verausgabte Bundesmittel für Schulsozialarbeit und zur Umsetzung des BuT eingesetzt werden, sogar aus dem Jahr 2011.)

Die Beantwortung der Fragen erübrigt sich, wenn ein entsprechender TOP mit einem die Fragen be-ntwortenden Bericht in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des GuS-Ausschusses aufgenommen wird.”

Filed under: Familien- und Kinderpolitik,Jugendpolitik,Schulpolitik,SozialesComments Off on Bildungs- und Teilhabepaket – Wo sind die restlichen Mittel?

Naturschutz, Transparenz und Vielfalt bei der SBL besser vertreten

By adminRL at 11:05 am on Sunday, February 16, 2014

Gemeinsame Erklärung von Matthias Schulte-Huermann und Klaus Korn, in der laufenden Wahlperiode beide Mitglieder des Rates der Stadt Sundern, und Kandidaten der SBL für die Kreistagswahl am 25. Mai 2014:

Die Diskussion um die Ferienhausanlage Amecke begleitet den Rat schon seit 2006 und wir haben uns seitdem immer wieder kritisch mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt und versucht Tranzparenz reinzubringen: Änderung des Regionalplans, Diskussion im Landschaftsbeirat und insbesondere die Diskussion um Dunkers Quellschnecke dürfte aus der Vergangenheit hinreichend bekannt sein. Insbesondere Klaus Korn mußte sich in dem Zusammenhang einige Häme gefallen lassen. Von Anfang an hielten wir die Anlage für viel zu groß dimensioniert und und für eine falsche Ausrichtung der touristischen Entwicklung Sunderns.

Rogollsche Luftschlösser waren nicht unbedingt unser Ding, im Gegensatz zu vielen anderen (auch von den Grünen), die seine Luftschlösser toll fanden. Das müßten auch diejenigen, die es wollten, mitbekommen haben. Ende 2008 kam dann die Verabschiedung des Bebauungsplans zur Ferienhausanlage im Rat gegen unserer beider Stimmen.

Wir hielten diesen rechtkräftigen Bebauungsplan für einen Kardinalfehler, da überhaupt noch nicht klar war wie und wer die Anlage betreiben sollte. Die Problematik, dass bei einem Konkurs der Gesellschaft die Ferienhausanlage vermutlich zwangsläufig in eine ganz normale Wohnbebauung umgewandelt wird ist von uns oft genug angesprochen worden

Bis zu diesem Zeitpunkt hatten wir manchmal den Eindruck, dass wir in der Thematik Einzelkämpfer waren und auch noch gegen parteiinterne Widerstände ankämpfen mußten. Im Juni 2011 gab es eine Sitzung des Planungsausschusses, in der das überarbeitete Konzept zur Errichtung einer Ferienhausanlage und eines Freizeitbades vorgestellt wurde. Der Planungsausschuss stimmte einstimmig dafür (anwesend für Bündnis 90/Die Grünen war Antonius Becker).

Wir waren von daher umso erfreuter, dass sich endlich eine BI gründete, die sich des Themas annahm. Wir waren zwar der Meinung, dass das ganze etwas spät kam, aber die Hoffnung bestand, dass hier noch Verbesserungen erreichbar wären. Unser Ziel war es die Sachverhalte im Zusammenhang mit den Planungsmaßnahmen transparent darzustellen und Verbesserungen an dem Beschluß der Aufstellung des Bplans zu erreichen. Unsere Veröffentlichungen auf der Internetseite der Grünen und in der Presse haben dazu beigetragen.

Mit dem Konkurs der Sorpe Projekt GmbH kam nun eine neue Wendung in die Sache. Es dürfte hinreichend bekannt sein worum es geht, deswegen wollen wir das im Detail nicht mehr erläutern: Die BI Amecke 21 hat die richtigen Punkte benannt: Apartementhäuser für das Dauerwohnen, zu niedriger Preis für das Freibadgelände, die Frage des öffentlichen Schwimmens, scheinbarer Klüngel im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken und die weiterhin nicht hinreichend geklärte Frage wie die Ferienhausanlage eigentlich geführt werden wird. Ein Wirtschaftlichkeitsgutachten liegt hierzu immer noch nicht vor. Nur wenn das vorliegt kann man eventuell beurteilen ob die Anlage nur als Spekulationsobjekt geplant ist um sie in 10 Jahren in Konkurs gehen zu lassen oder ob ernsthafter Wille dahintersteht eine langfristige touristische Nutzung zu erhalten.

Nach unseren Erfahrungen der letzten 8 Jahre haben wir nun beschlossen nicht mehr für die Grünen zu kandidieren. Wir sehen den Naturschutz, die Transparenz und Vielfalt bei den Grünen Sundern auf Grund von Monopolstellungen nicht mehr gewährleistet. Von daher werden wir für die Sauerländer Bürgerliste, die nach unserer Auffassung die Themen besser vertritt, einen Kreistagswahlkreis zu besetzen. Wir wünschen den Grünen Sundern, dass sie wieder zur Vielfalt zurückfinden und den von uns eingeschlagenen Weg der Tranzparenz fortführen, und wir wünschen den Grünen Sundern viele helfende Hände im kommenden Wahlkampf.

Filed under: Andere Parteien,BürgerrechteComments Off on Naturschutz, Transparenz und Vielfalt bei der SBL besser vertreten

Der Hochsauerlandkreis und sein etwas getrübtes Verhältnis zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans

By admin at 8:46 am on Saturday, February 15, 2014

Die Landesregierung beschloss Mitte 2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP). Wer mehr über das Warum und Drum und Dran der Landesplanung wissen möchte, der klicke bitte hier drauf:
http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/
Denn unter dem Link steht was „Amtliches“ dazu.

In diesem kleinen Bericht möchte ich mich lediglich etwas konfus und ungeordnet (und dazu noch subjektiv!) mit dem Hergang und dem Ergebnis der Ausschuss-Sitzung befassen, die am 14.02.2014 im Kreishaus in Meschede stattfand. Auf der Tagesordnung der gemeinsamen Sondersitzung zweier Ausschüsse (Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus und Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten) gab es nur den Tagesordnungspunkt „Landesentwicklungsplan NRW“ und die Stellungnahme des Hochsauerlandkreises. Eigentlich eine spannende Angelegenheit; doch leider war die geneigte Öffentlichkeit (bis auf sage und schreibe drei Zuhörer/innen) einmal mehr nicht geneigt, Diskussion und Beschlüsse mitzuverfolgen. Schade!

Kreisdirektor Dr. Drahten erläuterte kurz den LEP und wies darauf, dass die Landesregierung vom HSK keine politische Stellungnahme, sondern eine fachliche wünsche. Der Abgabe-Termin sei der 28.02.2014. Am 21.03.2014 solle der Kreistag das Votum der heutigen Sitzung bestätigen.

Dazu eine wahrscheinlich unqualifizierte Anmerkung von mir: Mir leuchtet nicht ein, wieso Kreistagsmitglieder ein Votum bestätigen sollen, das zum Zeitpunkt der Kreistagssitzung nicht mehr rückholbar ist. Logisch wäre es für mich, wenn der Kreistag vor dem Abgabetermin 28.02. über so weitreichende Entscheidungen diskutieren und abstimmen könnte!?

Der Ausschussvorsitzende des Wirtschafts-Ausschusses Hans Walter Schneider (SPD) schien gespannt zu sein, wie lange die Sondersitzung wohl dauern würde. Er mutmaßte zu Sitzungsbeginn: „Eine oder mehrere Stunden“. Nachdem Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), gleich beim Punkt 1 die Diskussion mit Kritik an der Stellungnahme des HSK zum Flächenverbrauch eröffnete, schwante wohl jedem im Saal, das könnte sich heute länger hinziehen. 10 Punkte und diverse Unterpunkte standen zur Abstimmung. Um es vorweg zu nehmen, die Sitzung dauerte 2 ½ Stunden. Und um noch mehr vorweg zu nehmen, die Beschlüsse fielen alle in großer Einmütigkeit und zwar zu Gunsten der Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung. Einzig der stimmberechtigte Sachkundige Bürger der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Bernd Eickhoff, stimmte meistenteils gegen die (meiner Meinung nach etwas selbstverliebten) Änderungswünsche des HSK zum Entwurf der Landesregierung.

Subjektiv geht es auch weiter: Die Mehrheit der Kommunalpolitiker entscheidet offenbar regionalbezogen und denkt dabei weniger an die Zukunft aller Menschen in NRW? Das wurde beispielsweise auch beim Punkt 10.2-2 zu den Vorranggebieten für Windenergienutzung deutlich. Da möchte die Verwaltung partout keine Flächenvorgabe für Vorranggebiete im LEP festgelegt haben und fand dafür –selbstverständlich- in dieser Sitzung verbale Unterstützung und eine große Mehrheit. Egal wie nun die neuen Signale aus Berlin in Sachen Energiewende sind, wer im Hochsauerland mehr Windkraft fordert, stößt wahrscheinlich nur selten auf eine Wende in der Denkweise der Entscheidungsträger?

Apropos „Änderung der Denkweise“, ich glaube, das ist auch bzgl. einiger anderer Punkte im LEP das Problem. Punkt 7 – Wald- und Forstwirtschaft: Der Sachkundige Bürger der SBL/FW im Umwelt-Ausschuss, Matthias Schulte Huermann, merkte in der Diskussion an, dass die Stellungnahme des HSK zur Waldinanspruchnahme den Begriff „Wald“ aufweicht. Zur Erklärung: Der HSK nahm die Formulierungen „nicht wesentliche Beeinträchtigung“ und „nicht erhebliche Beeinträchtigung“ in die Stellungnahme zum LEP auf (im Zusammenhang mit der Errichtung von touristischen Einrichtungen). M. Schulte-Huermann befürchtet, dass es so zu noch mehr Anbau von Weihnachtsbäumen im Wald kommen könne.

Noch etwas zur „Änderung der Denkweise“: Dem Land NRW geht es im LEP u.a. darum, auch angesichts der schrumpfenden Bevölkerung im ländlichen Raum, nicht mehr im großen Stile neue Bauflächen auszuweisen, sondern Brachflächen zu nutzen, um somit den Flächenverbrauch einzudämmen. Der Hochsauerlandkreis ist da allerdings anderer Ansicht als die Rot-Grüne Landesregierung. Sorgen um die Einschränkung der Entwicklung von Gewerbe und Industrie haben für den HSK offenbar erste Priorität. Die negativen Auswirkungen des Flächenverbrauchs scheinen hier eher nachrangig angesiedelt zu sein.

Eine weitere Anmerkung gilt den Sitzungsteilnehmern der Sauerländer Bürgerliste. Die SBL/FW war mit vier Mitgliedern vertreten. (In alphabetischer Folge: Bernhard Eickhoff, Reinhard Loos, Matthias Schulte-Huermann, Stefan Rabe). Kompliment! Ein starkes Team, das mit Sachverstand sehr viel zur spannenden Erörterung der Ziele und Grundsätze des LEP beitrug. Die SBL/FW brachte einige Änderungswünsche ein viele konstruktive Vorschläge ein (die aber allesamt mehrheitlich abgelehnt wurden). Zudem machten ihre Mitglieder deutlich, dass sie den Kurs, den der Kreis mit seiner Stellungnahme zum LEP einschlägt, eher als rückwärtsgewandt ansehen, denn als zielführend und zukunftsorientiert.

Schauen wir mal, was die Presse über die Sondersitzung zum LEP schreibt und ob sie von der SBL/FW etwas Notiz genommen hat? Bei einigen Medien-Vertretern steht die SBL ja anscheinend auf dem Index! Warum eigentlich?

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,LandschaftsschutzComments Off on Der Hochsauerlandkreis und sein etwas getrübtes Verhältnis zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans

Senkung der „Kosten der Unterkunft“ (KdU) – Ist das „Schlüssige Konzept“ des Hochsauerlandkreises wirklich schlüssig?

By adminRL at 7:43 pm on Wednesday, February 12, 2014

Nachdem mit Hilfe des sogenannten „Schlüssigen Konzepts“ im Hochsauerlandkreis die neuen Mietobergrenzen ermittelt worden sind, werden jetzt von den Jobcentern in großer Zahl Bescheide mit einer Kostensenkungsaufforderung an Grundsicherungs-Empfänger geschickt. Denn „Dank“ des neuen Konzepts wurden die Mietobergrenzen für die Hilfeempfänger deutlich abgesenkt. Für viele Men-schen bedeutet das Vorgehen der Behörde Angst vor dem Verlust ihrer gewohnten Umgebung, Ver-unsicherung und soziale Härten.

In anderen Städten und Landkreisen gelten offenbar bei den Jobcentern andere, sozialere Regeln als im HSK. Als Beispiel führe ich den Rheinkreis Neuss an. Dort sind nach Auskunft einer zuständigen Mitarbeiterin Aufforderungen zum Umzug eher die Ausnahme. Z.B. Frauen mit Kindern und ältere Personen werden nach Angabe der Mitarbeiterin gar nicht aus ihren Wohnungen heraus gerissen.

Eine Anlage über die nach Kommunen unterschiedlich gestaffelten Bruttomietobergrenzen im Rhein-kreis Neuss füge ich diesem Schreiben bei. U.a. fällt auf, dass dort die Bruttokaltmietobergrenze für eine Person im ungünstigsten Fall bei 389,- Euro liegt. Im Vergleich: Im HSK liegt sie bei 285,50 Euro. Wobei sicherlich die Wohnungsangebote und die Mietpreise der beiden Landkreise differieren, aber nicht so stark wie die Mietobergrenzen.

Trotz eines nicht sonderlich angespannten Wohnungsmarktes im Sauerland bleibt jedoch die Frage, ob die Wohnungsangebote und die tatsächlichen Mietpreise kompatibel mit den Ergebnissen des sogenannten „Schlüssigen Konzepts“ sind!?

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte dazu am 11.02.2014 dem Landrat schriftlich folgende Fragen:

1. Wie viele Kostensenkungsaufforderungen werden in nächster Zeit verschickt bzw. sind bereits in den letzten Wochen und Monaten versandt worden?

2. Wie viele wurden/werden in den einzelnen Orten verschickt?

3. Um welche Mietpreis-Volumina handelt es sich bei den Kostensenkungsaufforderungen?
• In wie vielen Fällen sollen die monatlichen Kosten um 0 bis 20,- Euro gesenkt werden?
• In wie vielen Fällen sollen die Kosten um 20,- bis 40,- Euro gesenkt werden?
• In wie vielen Fällen sollen die Kosten um 40,- bis 60,- Euro gesenkt werden?
• Und in wie Fällen sollen die Kosten Fällen um 60,- Euro und mehr gesenkt werden?

4. Wurden die Empfänger über den Inhalt des angeblich schlüssigen Konzepts informiert?

5. Wie erfolgte die einzelfallbezogene Zumutbarkeitsprüfung?

6. Wie erfolgte die einzelfallbezogene Verfügbarkeitsprüfung von preisgünstigeren Wohnungen?

7. Wie groß ist die Anzahl der Reaktionen der Betroffenen, und welche Reaktionen erfolgten?

8. Wie will der HSK auf den Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 18.11.2013 reagieren? In diesem Verfahren obsiegte der Antragsteller gegen den Grundsicherungsträger, weil das Landessozialgericht Bedenken gegen die Schlüssigkeit eines Konzepts der Fa. A&K, die auch für den HSK tätig war, hat.

9. Im Rheinkreis Neuss erfolgen Beratung und Beschluss im Sozialausschuss und im Kreistag über das gesamte Konzept, im HSK nicht (nur über die 50%-Grenze). Aus welchem Grund verfährt der Hochsauerlandkreis hier anders als der Rheinkreis Neuss?

Seit gestern – kurz nach der Formulierung der Anfrage – ist die SBL übrigens im Besitz des kompletten “schlüssigen” Konzepts. Mehr als 2 Monate hat es gedauert, von der Ankündigung des Landrats über die Zusendung, bis die 62 Seiten dann tatsächlich in unserem Büro ankamen…
Wir werden uns mit dem Inhalt näher befassen und demnächst einen Auszug und einen Kommentar veröffentlichen.

Filed under: Soziales1 Comment »

Sauerländer Bürgerliste (SBL) tritt mit bunter Liste zur Kreistagswahl an

By adminRL at 3:54 pm on Tuesday, February 11, 2014

Mehrere Kandidatinnen und Kandidaten der Sauerländer Bürgerliste (SBL) für die Kreistagswahl im Mai 2014 trafen sich am 10.02. in Nuttlar zur Vorbereitung des Wahlprogramms.

Neben den Wählergemeinschaften Briloner Bürgerliste (BBL), Bürger für Hallenberg (BfH), den Freien Wählern aus Medebach (FWG) und Meschede braucht Zukunft (MbZ) kooperiert jetzt auch die Unabhängige Wählergemeinschaft Schmallenberg (UWG) mit der SBL.

Gruppe04

Auf dem Foto (von links nach rechts) einige SBL-Kandidatinnen und –Kandidaten:
Annette Isken (Wahlbezirk 21 – Winterberg-Mitte, Niedersfeld), Lutz Wendland (Wahlbezirk 13, Meschede-Süd – Remblinghausen), Matthias Schulte-Huermann (Wahlbezirk 9 – Sundern Süd/Ost), Gabi Joch-Eren (Wahlbezirk 14 – Eslohe), Stefan Wiese (Wahlbezirk 18 – Schmallenberg-Ost), Georg Knieb (Wahlbezirk 12 – Meschede-Nord, Eversberg), Stefan Rabe (Wahlbezirk 22 – Hallenberg, Medebach), Gudrun Koch (Wahlbezirk 22 – Hallenberg, Medebach), Reinhard Loos (Wahlbezirk 24 – Brilon-Süd).

Filed under: PressemitteilungenComments Off on Sauerländer Bürgerliste (SBL) tritt mit bunter Liste zur Kreistagswahl an

Unüberbrückbare Differenzen mit dem Vorsitzenden in Sundern

By adminRL at 5:28 pm on Sunday, February 9, 2014

Mehrere Wahlperioden lang war Matthias Schulte-Huermann Mitglied des Rates der Stadt Sundern, als Mitglied der Grünen Fraktion. Dort trug er einen wesentlichen Teil der inhaltlichen und der Öffentlichkeitsarbeit. Zwei Wahlperioden lang saß er auch im Kreistag. Im Jahr 2005 war Matthias Kandidat für die Wahl zum Deutschen Bundestag. Seit 2006 ist Matthias außerdem Vorsitzender der SBL und gehört aktuell als Sachkündiger Bürger dem Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forst an.

Das alles ließ sich bisher sehr gut miteinander vereinbaren, und es gab eine gute Kooperation zwischen allen Beteiligten sowie viel engagierte und produktive Arbeit – bis vor etwa einem Jahr in Sundern der Vorsitz sowohl der Sunderner Ratsfraktion als auch des Grünen Sunderner Ortsverbands wechselten. Die Ereignisse bei der Mitgliederversammlung am letzten Freitag führten dazu, dass Matthias heute mit dem folgenden Schreiben seinen Austritt aus der Grünen Sunderner Ratsfraktion erklärte:

“Hiermit teile ich mit, dass ich wegen unüberbrückbarer Differenzen mit dem Fraktionsvorsitzenden Toni Becker ab sofort aus der grünen Ratsfraktion austrete.

Hiermit teile ich mit, dass ich wegen unüberbrückbarer Differenzen mit dem Fraktionsvorsitzenden Toni Becker ab sofort aus der grünen Ratsfraktion austrete.

Schon seit langem gibt es inhaltliche Differenzen:
Wichtige Informationen werden von ihm nur schleppend oder gar nicht weitergegeben: Verträge mit dem Holländer habe ich bis heute nicht gesehen, obwohl ich auch Mitglied der *Task force* bin, stattdessen fährt Herr Becker mit nach Düsseldorf um dem holländischen Finanzinvestor Aufwartungen zu machen, stimmt der Vorgehensweise der *Taskforce* zu und hält Fensterreden im Rat. Genauso intransparent war sein Gemauschel bezüglich der Baumabholzungen am Allendorfer Hohlweg, denen er bedingungslos zugestimmt hat, was eigentlich ein Verstoß gegen Grundsätze der grünen Partei ist. Auch beim Thema Windkraft entdecke ich nicht, das hier eine klare Linie gefahren wird, die Naturschutz und Energienutzung in Einklang bringt. Statt dessen habe ich den Eindruck, dass es ebenso Becker-Gemauschel gibt, um Windkraft in Westenfeld durchzusetzen. Und beim Thema Nelliusstraße mußte ich (obwohl ursprünglicher Antragsteller) den Entwurf der gemeinsamen Erklärung von CDU; SPD und Grünen erst bei der SPD holen und es war nicht nachvollziehen, wieso Herr Becker im Ältestenrat zustimmt, dass das Thema im Rat nicht diskutiert werden soll.
Unter solchen Bedingungen ist eine Zusammenarbeit nicht möglich . Insbesondere seitdem Herr Korn vermutlich auch auf Grund dieser Verhältnisse die Segel gestrichen hat, ist erkennbar, dass eine Politik im Sinne der Grünen mit Herrn Becker nicht zu machen ist.
Zudem ist mir mittlerweile auch vollkommen unverständlich, wie seine *Macht*ballung eigentlich mit grünen Grundsätzen zu vereinbaren ist. Kreistagsabgeordneter, Fraktionsvorsitzender im Stadtrat und Parteivorsitzender: Ein Zustand der bis vor kurzem bei den Grünen gar nicht möglich gewesen wäre. Zudem hat Herr Becker sich offensichtlich seine neue Liste für den Stadtrat nach Gutdünken zusammengebastelt: Für den Stockumer Wahlbezirk hat er offensichtlich schon seit langem einen Kandidaten gegen mich gesucht und zur Abstimmung Parteileichen mobilisiert, die über 5 Jahre lang den Parteivorstand im Regen stehen liesen. Für den Rest der Legislaturperiode stehe ich für inhaltliche und transparente Arbeit im Stadtrat weiterhin zur Verfügung, aber für ein Beckersches Intrigantenstadel nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schulte- Huermann”

Filed under: Andere ParteienComments Off on Unüberbrückbare Differenzen mit dem Vorsitzenden in Sundern

“Mitschuld am Elend vieler Millionen Menschen”

By adminRL at 9:22 am on Wednesday, February 5, 2014

Heute gibt es etwas ganz Seltenes auf diesen Seiten: Einen Link zu einer CDU-Internetseite.
Denn dort ist seit dem 3. Februar eine gemeinsame Erklärung der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen im Sunderner Stadtrat veröffentlicht, die sich mit erfreulicher Klarheit von denjenigen, die den Straßennamen Nelliusstraße in Hachen erhalten wollen, distanziert. Es heßt dort u.a.:

Aber wer ohne Not ein totalitäres und Menschen verachtendes System mit seiner Arbeit aktiv unterstützt hat, der trägt Mitschuld am Elend vieler Millionen Menschen, auch am Elend vieler Menschen in unserer Stadt in jener düsteren Zeit. Straßen in Sundern sollten nur Namen von Personen tragen deren gesamte Persönlichkeit, also Gesamtwerk, Wirken und Haltung beispielhaft waren. Georg Nellius trifft das nicht zu. Sicherlich lagen die Fakten bei der Namensgebung der Straßen schon vor. Wir gehen aber davon aus, dass sie den Mitgliedern des Stadtrates, die damals Verantwortung trugen nicht bekannt waren. Wir sind fest davon überzeugt, dass sie dann nicht so entschieden hätten. Wir sehen unseren Auftrag auch darin Schaden von Sundern abzuwenden. Mit der Benennung einer Straße nach einer Person die Mitverantwortung trägt für den Nationalsozialismus und dessen Konsequenzen ist der Ruf der Stadt Sundern gefährdet…

Mit der Umbenennung der Nelliusstraße setzt Sundern ein Zeichen gegen den Faschismus und solidarisiert sich mit den Opfern, auch denen aus Sundern.

Filed under: BürgerrechteComments Off on “Mitschuld am Elend vieler Millionen Menschen”

“Überzeugter Propagandakomponist”

By adminRL at 10:06 am on Monday, February 3, 2014

Der Rat der Stadt Sundern muss in dieser Woche über den Antrag einer Bürgerinitiative entscheiden, ein Bürgerbegehren zur Abstimmung zuzulassen. Es geht darin um den Namen einer Straße, die nach einem Komponisten namens Nellius benannt ist. Nachdem sich enge Verstrickungen dieses Komponisten zum Nazi-Regime herausstellten, hatte der Rat der Stadt Sundern im letzten Jahr eine Umbenennung der Straße beschlossen. Dagegen regte sich Widerstand, vor allem bei den Anliegern.

Bei allem Verständnis für die Beibehaltung eines gewohnten Straßennamens, muss man sich aber immer vergegenwärtigen, wer hier durch den Straßennamen geehrt wird. Peter Bürger und Werner Neuhaus haben in Zusammenarbeit mit Michael Gosmann vom Stadtarchiv Arnsberg nach umfangreichen Recherchen Ende Januar eine detaillierte Studie vorgelegt, die hier nachzulesen ist.

Auf 121 Seiten kommen sie u.a. zu folgenden Ergebnissen:

Georg Nellius stand bereits während der frühen Weimarer Republik in engem Kontakt zu völkisch-antisemitischen Kreisen und Hitler-Verehrern im Sauerland. Besonders als Vorsitzender des – zunehmend und schließlich eindeutig – nationalsozialistisch ausgerichteten „Sauerländer Künstlerkreises“ war er in der Spätphase der Weimarer Republik einer der Steigbügelhalter des NS im Sauerland. Dies wurde auch nachweislich von der Neheimer NSDAP so gesehen. Nellius bezeugt u.a. schon in persönlichen Aufzeichnungen vom 6.12.1931 die Lektüre von „Mein Kampf“ und sein vorauseilendes Bekenntnis zum „3. Reiche und seinem bewunderten Schmied Adolf Hitler“.

Aus der Zeit seiner Tätigkeit als Studienrat und NS-Kulturfunktionär in Herne (1933-1945) gibt es dann eine Fülle schriftlicher Aussagen von Nellius selbst, aber auch von Zeitgenossen, die eindeutig seine Führerverherrlichung und rassistisch-antisemitische Grundeinstellung und Tätigkeit belegen… Die im Historischen Centrum Hagen aufbewahrten Notenhandschriften des Komponisten (bis 1944) widerlegen eindeutig dessen spätere Behauptung, er habe in den 1930er Jahren lediglich unter Zwang einige wenige systemkonforme Texte nationalsozialistischer Dichter vertont.

Es trifft zu, dass Georg Nellius im September 1948 in seinem letzten Entnazifizierungsverfahren als sogenannter Entlasteter in Kategorie V eingestuft worden ist. Seine Entnazifizierungsakte in Düsseldorf und seine Personalakte in Münster enthalten jedoch zahlreiche Hinweise, dass diese „Entnazifizierung“ auf höchst widersprüchlichen und teilweise eindeutig falschen Aussagen von Nellius und der von ihm ausgewählten 43 Leumundszeugen beruht. Die 1946 und 1947 durchgeführten Verfahren, die ihn als „aktiven Nazi“ charakterisiert und in Kategorie III eingeordnet haben, entsprechen in weitaus höherem Maß den geschichtswissenschaftlich feststellbaren Sachverhalten.

Somit bleibt als durch zahlreiche Quellen sicher belegtes Fazit: Georg Nellius hat als Komponist, Dirigent und Kulturfunktionär während der Weimarer Republik und in der NS-Zeit wesentliche Bestandteile der NS-Ideologie bejaht; er hat über Jahrzehnte den „Führer“ Adolf Hitler und dessen Politik durch seine Kompositionen und in Selbstzeugnissen verherrlicht; er hat, wie jetzt nachzuweisen ist, als Funktionsträger im Musikwesen der NS-Zeit eine rassistische Judenfeindschaft an den Tag gelegt und Chorleitern negative Konsequenzen angedroht, falls „jüdische Musik“ nicht aus dem Programm genommen würde.

Georg Nellius gehört somit nicht zu den Persönlichkeiten, die durch einen Straßennamen öffentlich geehrt werden können.

Wissenschaftliche Unterstützung erhalten die drei Autoren durch Prof. Dr. Michael Custodis, den geschäftsführenden Direktor des Instituts für Musikwissenschaft und Musikpädagogik an der Universität Münster. Seine Stellungnahme ist im Blog ZOOM veröffentlicht. Einige Auszüge:

“Die Erfahrungen meiner Forschungen decken sich mit den Ergebnissen Ihrer gründlich recherchierten Studie… Dabei zeigt sich m.E. ganz eindeutig, dass man es bei Georg Nellius mit einem überzeugten Antisemiten und Nationalsozialisten der ersten Stunde zu tun hat, der nicht nur in der Chorarbeit sehr agil war (die in der populistischen Zielrichtung des Dritten Reiches große Bedeutung hatte) und als Pädagoge die Indoktrinierung der Jugend nach Kräften beförderte, sondern vor allem als Künstler seine Musik in den Dienst des NS-Staates stellte…

Wenn daher – wie im aktuellen Fall einer Diskussion zur Umbenennung einer Nellius-Straße – die Einlassungen einer Persönlichkeit mit dem Dritten Reich zu bewerten sind, ist bei Georg Nellius festzuhalten, dass man es mit einem überzeugten Propagandakomponisten zu tun hat, der die Vorliebe der Nationalsozialisten für Volkslieder und Märsche nach Kräften zu bedienen suchte und auch in seinen weiteren, mit programmatischen Texten versehenen Stücken keinen der einschlägigen, unmissverständlichen Topoi („Langemark“, „Sieg Heil“; Huldigung der Wehrmacht, Führerkult, Heldenverehrung, Soldatenromantik und Durchhalteparolen nach der Schlacht von Stalingrad) ausließ.

Dass Nellius nach mehreren Revisionen schließlich aus seinem Spruchkammerverfahren formal unbeschadet hervorging, sagt dabei wenig aus über seine tatsächlichen Verstrickungen in das NS-System, als viel mehr über die politischen Zeitumstände bei der Übergabe der öffentlichen Kontrolle von den Alliierten in deutsche Zuständigkeit…

Zusammenfassend muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Ehrung einer Person durch einen Straßennamen immer die gesamte Persönlichkeit einschließt. Im Wissen um die Verstrickungen von Georg Nellius in den Nationalsozialismus muss man sich folglich bewusst machen, dass dieser Straßenname einen gläubigen Nationalsozialisten und Antisemiten ehrt, was man im Fall einer Beibehaltung des Straßennamens anschließend öffentlich zu rechtfertigen hätte. Im Jahr des tragischen Jubiläums eines ersten, 1914 von Deutschland ausgegangenen Weltkriegs und vor dem Hintergrund der daraus entstandenen tödlichen Konsequenzen für Millionen NS-Opfer sollte man die Verantwortung, die für unsere Gegenwart daraus entsteht, daher wohl bedenken.”

Es wäre unverantwortlich und außerdem rufschädigend für das Sauerland, wenn nach all diesen aktuellen Erkenntnissen immer noch am Straßennamen Nellius festgehalten würde. Selbstverständlich ist das kein Grund, die Durchführung eines Bürgerbegehrens formell abzulehnen, wenn die notwendige Anzahl an Unterstützerunterschriften vorliegt. Wer es aber jetzt noch inhaltlich unterstützt, sollte wissen, für wen er sich hier einsetzt.

Filed under: Bürgerrechte1 Comment »

Späte Erkenntnisse

By adminRL at 11:31 pm on Saturday, February 1, 2014

Jahrelang stand die Winterberger Bobbahn quasi unter “Artenschutz”: CDU und SPD lobten einträchtig den angeblich riesigen Werbeeffekt, und die Kosten wurden nicht näher betrachtet.

Doch nun scheint Bewegung in die Angelegenheit zu kommen. In der WP vom 31.01.2014 werden erstmals Winterberger Politiker zitiert, die sich Gedanken über die Kosten der Bobbahn machen. So heißt es dort unter der Überschrift “Winterberger Politik kritisiert Kostenspirale bei der Bobbahn” im Text: “Allerdings verwies er auch auf eine Grenze, an der Marketing- und Image-Effekte nicht mehr mit dem finanziellen Aufwand korrelieren würden.”

Noch in der Haushaltsdebatte am 14.12.2013 im Kreistag hatte die SBL beantragt, dass ein Entschuldungskonzept für die Bobbahn vorgelegt werden soll. Der Antrag wurde nicht beschlossen, sondern verschoben. Inhaltliche Unterstützung gab es keine.
Über die Zahlen und Daten zur Bobbahn haben wir z.B. hier berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=3798
Vielleicht ändern sich ja jetzt die Positionen der “großen” Fraktionen im Kreistag…

Filed under: Kommunale Finanzen1 Comment »