Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Entdeckt die HSK-CDU jetzt den Öffentlichen Personennahverkehr?

By admin at 9:12 am on Thursday, April 25, 2019

Heute in https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/weshalb-buerger-im-sauerland-von-den-pesa-zuegen-genervt-sind-id217019249.html schreibt ein der CDU offensichtlich sehr nahe stehender Redakteur, die Briloner CDU-Fraktion würde kritisieren, dass die neuen Triebwagen auf den Sauerlandstrecken zu laut wären.

Ausgerechnet die CDU beschwert sich nun über die neuen Pesa-Züge??

Sie sind das Ergebnis der Neu-Ausschreibung für das “Sauerland-Netz”. Diese Ausschreibung wurde von einer Arbeitsgruppe “Obere Ruhrtalbahn” begleitet. Deren Besetzung wurde vom Kreistag beschlossen; dort hat die CDU die Mehrheit.
Der Arbeitsgruppe gehörten auf Beschluss der GroKo nur GroKo-Politiker und Beamte (aus der Kreisverwaltung) an. Der Antrag der SBL, auch Bahn-Experten aus Fachverbänden wie z.B. dem VCD mitwirken zu lassen, wurde von der GroKo abgelehnt.

Und auch, als in den letzten Monaten im Wirtschaftsausschuss – mit 9 Jahren Verspätung – über den neuen Nahverkehrsplan (NVP) beraten wurde, hat die CDU inhaltliche Diskussionen verhindert. Beim Beschluss lag noch nicht einmal die endgültige Fassung des NVP vor.

In einer der letzten Sitzungen des Hauptausschusses der Stadt Brilon erklärte die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende sogar, die “normale deutsche Frau” (!!) würde Bus und Bahn nicht nutzen…

Verantwortung für das eigene Handeln?? Fehlanzeige!

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Windkraft in Brilon – Was geschieht mit den Ersatzgeldern?

By admin at 10:58 pm on Monday, April 22, 2019

Rund 2,4 Millionen Euro stehen zur Verfügung
Nach einem Grundsatzbeschluss des HSK sollen ca. 2,4 Millionen Euro sogenannte Ersatzgelder aus dem Bau von Windrädern im Briloner Stadtgebiet in Brilon eingesetzt werden. Damit sollen die im Stadtgebiet beim Bau von Windrädern entstehenden Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden.

Probleme mit der Verwendung
Bekanntlich gab es dabei in der Stadt Brilon größere Probleme. Rund 2 Millionen Euro konnten zunächst nicht verwendet werden, weil die Stadt dafür keine geeigneten Vorschläge gemacht hatte, die bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Biologischen Station auf Akzeptanz stießen. Die Stadt Brilon lehnte ihrerseits die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Maßnahmen ab.

Mehrere Beratungstermine
Zwischenzeitlich gab es mehrere Beratungstermine zwischen Kommunalpolitiker/innen und der Biologischen Station. Über den Planungsstand dieser Maßnahmen wurde am 22.03.2019 in Rahmen einer Bürgerversammlung in Brilon-Scharfenberg berichtet.

Anfrage an den Landrat
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste erkundigte sich daher am 16.04.2019 schriftlich bei Landrat Dr. Karl Schneider nach dem aktuellen Stand hinsichtlich der Verwendung der Ersatzgelder aus dem Bau der Windräder im Stadtgebiet von Brilon. Über das Ergebnis werden wir berichten.

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Gülle-Lagerstätten und Biogas-Anlagen – Auszug aus dem Protokoll des Umweltausschusses im März 2019

By admin at 8:45 am on Saturday, April 20, 2019

Am 14.03.2019 tagte im Kreishaus in Meschede der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Bei zwei Tagesordnungspunkten ging es um das leidige Thema „Gülle“.

Das Sitzungs-Protokoll liegt jetzt vor.
Die Kurzform:

• Medien berichteten über Gülle-Importe in den HSK.

• Für die Regelungen zum Transport von Gülle und für ihr Aufbringen ist die Landwirtschaftskammer zuständig.

• Die wasserrechtliche Beurteilung von Jauche-, Gülle- und Silage-Anlagen richtet sich nach dem Regelungsregime der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).

• Vor-Ort-Kontrollen nimmt die Landwirtschaftskammer vor und anlassbezogen auch die Untere Wasserbehörde.

• Seit 2017 wurden 93 landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert.

• Bei den Kontrollen ergaben sich überwiegend Mängel bei der Lagerung von Silage.

Das komplette Protokoll zu diesem TOP:

„Genehmigung und Überwachung von Güllelagerstätten und Biogasanlagen; hier: mdl. Bericht der Verwaltung

Herr C. führt hierzu an, dass die Gülleimporte in den Hochsauerlandkreis in der vergangenen Woche breiten Raum in den Medien eingenommen (Berichterstattung WP, Lokalzeit u. Aktuelle Stunde im WDR) haben. Zudem hat die Landesregierung am 19.02.2019 eine LandesdüngeVO erlassen, die in Bereichen mit Grundwasserkörpern in schlechtem chemischen Zustand und Grundwasserkörpern mit steigendem Trend von Nitrat weitergehende Anforderungen an die gute fachliche Praxis beim Düngen festschreibt.

Regelungen zum Transport von Gülle wie auch Vorgaben für das Aufbringen von Gülle liegen in der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer. Diese Thematik wird für die kommende Sitzung des Ausschusses aufbereitet. Hierzu wird ein Vertreter der Landwirtschaftskammer eingeladen.

Die wasserrechtliche Beurteilung von JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle- u. Silageanlagen) orientiert sich seit dem ausschließlich an dem stringenten Regelungsregime der AwSV, die zum 01.08.2017 in Kraft getreten ist. Die Anforderungen an JGS-Anlagen beschreibt Anlage 7 zur AwSV. JGS-Anlagen haben nach ihrer Einbeziehung in das System der AwSV im wasser-rechtlichen Vollzug keinen Sonderstatus mehr.

Erfreulicherweise ist anzuführen, dass keine Unfälle an JGS-Anlagen seit der letzten Be-richterstattung im Ausschuss eingetreten sind. Vor-Ort-Kontrollen erfolgen von der Landwirtschaftskammer und anlassbezogen auch von der Unteren Wasserbehörde. Sollten im Rahmen dieser Kontrollen betrieb- und bauliche Mängel festgestellt werden, ergehen die entsprechenden Anordnungen. Es ist bei der Kontaktaufnahme mit den landwirtschaftlichen Betrieben feststellbar, dass die Betreiber über die Anforderungen an die JGS-Anlagen sehr gut informiert sind.

Seit Anfang 2017 bis heute wurden bei 93 landwirtschaftlichen Betrieben Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.

Dabei überwogen Mängel bei der Lagerung von Silage, die sich aufteilen in

• mangelhafte Entwässerung (fehlende oder unzureichende Auffangmöglichkeiten für austretende Sickersäfte) und

• unzureichender Bodenabdichtung (z.B. Pflaster, rissige Betonplatten) oder

• fehlerhafter Handhabung (Überfüllung).

Herr B. führt zu den Ausführungen von Herr C. an, dass die höchste Nitratbelastung im Grundwasser im Bundesgebiet im Randbereich zu den Niederlanden nachgewiesen wird. Es muss in geeigneter Form sichergestellt werden, dass zukünftig nicht der Endverbraucher die Mehrkosten für die Aufbereitung des Trinkwassers zu tragen hat.

Frau M. kündigt an, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses ein Vertreter der Landwirtschaftskammer zu der Gülleproblematik Stellung beziehen wird. Allerdings seien die Vorgaben der EU maßgeblich und Gülleanlieferungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.“

Aussichten
Wir sind ziemlich sicher, dass uns das Problem „Gülle“ noch länger beschäftigt.

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Signale vom Wolfgangsee

By admin at 7:47 pm on Thursday, April 18, 2019

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ging es auch um die „Wiederauferstehung“ des sog. Wolfgangsees bei Brilon-Madfeld.

Erinnern Sie sich?
Im letzten Jahr wurde der Teich zugekippt. Damit sollte einer Krebsart (dem Signalkrebs) das Garaus gemacht werden.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8893

Auf Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) gelangten nun Teich und Krebs wieder auf die Tagesordnung des Umweltausschusses. Die SBL/FW beantragte am 25.02.2019:

Einen aktuellen Bericht über die am “Wolfgangsee” bei Brilon-Madfeld (im Zusammenhang mit dem Fund von einzelnen Signalkrebsen) bereits durchgeführten und über die vermutlich noch erforderlichen Aktionen, über die Kosten und über den Nutzen.

Was ist daraus geworden?

• Ein Rückblick der Kreisverwaltung auf das Geschehen im, am und um den Wolfgangsee

• Die Aussicht auf den neuen Wolfgangsee

• Die Kostenrechnung: Gesamtkosten ca. 200.000 Euro, davon 80 % aus Landesmitteln.

Im Protokoll steht:
• „Herr D. berichtet, dass im Jahre 2017 im sog. Wolfgangsee Signalkrebse nachgewiesen worden sind. Seinerzeit habe man mit allen beteiligten Dienststellen entschieden, den See zuzuschütten, um die Population der Signalkrebse vollständig auszurotten. Es bestand dringender Handlungsbedarf wegen der in unmittelbarer Nähe befindlichen Aabachtalsperre sowie dem hier ansässigen Edelkrebsvorkommen. Das Edelkrebsvorkommen in der Aabachtalsperre (geschätzt mit 500.000 Exemplaren) und damit auch die Trinkwasserversorgung für weite Teile des Kreises Paderborn und Soest waren gefährdet. Alle möglichen Sanierungsvarianten wurden im Vorfeld erörtert. Unter den beteiligten Dienststellen wurde als Sanierungsvariante die Verfüllung des Sees festgelegt. Die jetzt von der Sauerländer Bürgerliste erneut ins Gespräch gebrachte Bekämpfung der Signalkrebse durch Aale wurde seinerzeit auch in Erwägung gezogen. Von den Beteiligten wurde aber angezweifelt, dass die Aale in einem über einen unterirdischen Zufluss gespeisten Teich aufgrund des geringen Sauerstoffanteils des zufließenden Wassers lebensfähig gewesen wären und zudem kann durch Aale wenn überhaupt nur eine Reduzierung des Bestandes, nicht aber eine gänzliche Ausrottung des Bestandes, erzielt werden. Ziel musste eine 100 %ige Beseitigung der Signalkrebse sein.

• Die Verfüllung des sog. Wolfgangsees wurde im Nov. – Dez. 2017 durchgeführt. Zwischenzeitlich ist der See ca. 15 Monate verschlossen gewesen. Mit der Wiederherstellung des Wolfgangsees ist im März dieses Jahres begonnen worden und die Maßnahme wird voraussichtlich bis Ende April abgeschlossen sein. Der „neue“ Wolfgangsee wird über größere Flachwasserbereiche verfügen und damit für diverse Amphibien, Libellen und andere Lebewesen einen hochwertigen Lebensraum bieten.

• Nach Abschluss der Maßnahme werden sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 200.000 € belaufen, wobei diese Kosten zu 80 % aus ELER-Mitteln (Land NRW) bezuschusst werden. Die nicht gedeckten Kosten werden zu gleichen Anteilen vom Wasserverband Aabachtalsperre und vom HSK aus Ersatzgeld getragen. Folgekosten für den HSK entstehen nicht.“

Die SBL/FW fragt sich immer noch, ob am Wolfgangsee nicht mit “Kanonen auf Spatzen geschossen” wurde und ob die Aktion „mit Aalen gegen Krebse“ nicht doch Sinn gemacht hätte!?

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Sauerland-Museum in Arnsberg soll (teure) Multimedia-Wand bekommen

By admin at 11:20 am on Monday, April 15, 2019

Nur zwei Gegenstimmen
In der Sitzung des Kulturausschusses am 13.03.2019 ist gemäß eines von der Kreisverwaltung formulierten Beschlussvorschlags (Verwaltungsvorlage 9/975) die Installation einer Multimediawand an der Nordseite des Neubaus des Sauerland-Museums in Arnsberg mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen beschlossen worden.

Teures Vergnügen
Die von der Kreisverwaltung errechneten Kosten für die Multimedia-Wand sind nicht unerheblich. Der Betrag für die Anschaffung wird mit 100.000 Euro beziffert, die Strom- und Wartungskosten mit 6.000 Euro jährlich. Davon sollen allein 4.800 Euro auf die Stromrechnung entfallen, die restlichen 1.200 Euro auf die Wartung. Über die Störanfälligkeit der Technik und ob und in welchem Maße und für welchen Zeitraum Garantieleistungen ausgehandelt werden sollen, schweigt sich die Verwaltung aus.

Kosten–Nutzen-Relation
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) meint, die Kosten für die Multimediawand sind zu hoch. Die SBL/FW hält es auch für fraglich, ob die Kosten in einer sinnvollen Relation zu Nutzen stehen. Offenbar gibt es ja keine Expertise. Stellt sich die Frage, würde es ein Banner nicht auch tun?

Anfrage der SBL/FW
Die SBL/FW bat Landrat Dr. Karl Schneider mit Schreiben vom 19.03.2019 um Antwort auf diese Fra-gen:

• Seit wann gibt es erste und konkrete Überlegungen, an der Nordseite vom Neubau des Sauer-landmuseums eine Multimedia-Wand anzubringen?
• Ist eine Expertise über den Nutzen der Multimedia-Wand in Auftrag gegeben worden?
• Wenn ja, was sagt das Gutachten aus?
• Wie hoch wären die Anschaffungs- und laufenden Kosten eines Banners im Vergleich zu de-nen der geplanten und kürzlich beschlossenen Multimedia-Wand?
• Erfolgte zwischenzeitlich die „mündlich in Aussicht gestellte“ baurechtliche Zulassung durch die Stadt Arnsberg? Wenn nein, wann ist mit der Zusage zu rechnen?

Antwort der Kreisverwaltung
Der Hochsauerlandkreis sieht die Multimedia-Wand offenbar (erwartungsgemäß) nicht kritisch.
Hier die fünf Antworten auf die fünf Fragen der SBL/FW:

„Konkret wurde die Multimedia-Wand bereits in der Sitzung der Baukommission am 1.3.2016 ange-sprochen.

Nein. Die Verwaltung hat aber Erfahrungen anderer Museen (Ortstermin bei der Bundeskunsthalle
in Bonn) eingeholt.

Entfällt.

Die Kosten pro Banner belaufen sich einschl. Montagearbeit und Anmietung einer Arbeitsbühne
auf ca. 3.800,00 €. Pro Jahr finden etwa drei bis vier Ausstellungen statt.
Natürlich ist eine Multimedia-Wand wesentlich flexibler einzusetzen.

Das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren bei der Stadt Arnsberg wurde nach der Entscheidung des Kulturausschusses am 13.03.2019 eingeleitet. Die Verwaltung erwartet die Genehmigung bis Anfang Mai 2019.“

Spekulation I
Zusammenfassung Kosten Multimediawand
100.000,- Euro einmalige Anschaffungskosten
6.000,- Euro jährliche laufende Kosten
?,- Euro jährliche „Überraschungskosten“

Kosten Multimediawand auf 10 Jahre gerechnet:
10.000 Euro Anschaffungskosten jährlich
6.000 Euro jährliche laufende Kosten
? Euro jährliche „Überraschungskosten“ (Wir gehen hier einfach mal von 4.000 Euro aus.)
20.000 Euro Gesamtkosten pro Jahr?
200.000 Euro Gesamtkosten in 10 Jahren?

Kostenschätzung für Banner zum Vergleich – Berechnungsgrundlage siehe Angaben der Kreisverwal-tung mit 3.800 Euro für drei bis vier Ausstellungen pro Jahr!
Bei drei Ausstellungen pro Jahr
11.400 Euro pro Jahr (3.800 Euro x 3)
114.000 Euro in 10 Jahren
Bei vier Ausstellungen pro Jahr
15.200 Euro pro Jahr (3.800 Euro x 4)
152.000 Euro in 10 Jahren
Mischformel 5 Jahre mit jeweils 3 Ausstellungen und 5 Jahre mit jeweils 4 Ausstellungen
133.000 Euro in 10 Jahren (plus Preiserhöhungen)

Spekulation II
Wenn wir bei den Bannern von der Mischformel 5 Jahre mit jeweils drei Veranstaltungen und 5 Jahren mit jeweils vier Veranstaltungen und Kosten von 133.000 Euro plus diverser Preiserhöhungen ausge-hen, kalkulieren wir hier einfach mal

150.000 Euro für die Banner-Werbung (auf 10 Jahre gerechnet) und mit
200.000 Euro für die Multimedia-Wand (auf 10 Jahre gerechnet).

Im Vergleich Banner-Werbung/Multimedia-Wand könnten die Kosten der Multimedia-Wand auf die nächsten 10 Jahre hoch gerechnet um rund 40.000 bis 50.000 Euro höher liegen? Doch das ist alles nur Spekulation.

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Flughafen Paderborn/Lippstadt braucht mehr Geld von den Kreisen

By admin at 1:38 pm on Friday, April 12, 2019

Der HSK ist einer von 7 kommunalen Gesellschaftern des in Büren-Ahden gelegenen Flughafens Paderborn/Lippstadt. Größter Gesellschafter ist mit 56,38% der Kreis Paderborn. Dessen Kreistag befasste sich am 08.04.2019 mit der finanziellen Lage des Flughafens. Darüber wurde am 10.04.2019 in der Paderborner Ausgabe der “Neue Westfälische” (NW) berichtet.

Dabei zeigte sich, dass dieser Flughafen mehr denn je auf die Unterstützung durch Steuermittel angewiesen ist. Geschäftsführer Marc Cezanne berichtete, dass sich die Anteilseigner mit der Deckung eines größer werdenden Verlustes befassen müssen. Womöglich müssen sie bis zu fünf Millionen Euro im Jahr zuschießen. Nach derzeitigem Stand bestehe für den Zeitraum von 2017 bis 2022 – über die bisherigen Zusagen zur Verlustabdeckung hinaus – eine Finanzierungslücke von 7,7 Millionen Euro, erläuterte Cezanne. Er plant für 2019 mit einem Rekord-Verlust von vier Millionen Euro. Das Ergebnis für 2018 soll im Sommer vorliegen, 2017 betrug der Verlust 2,79 Millionen Euro. Bislang übernahmen die Gesellschafter-Kommunen eine vertraglich fixierte Verlustabdeckung von bis zu 2,5 Millionen Euro pro Jahr, der Rest kam aus der Gewinnrücklage der Flughafen GmbH (aktuell noch rund 20 Millionen Euro).

Die Verlustabdeckung hatten die Gesellschafter 2015 auf 2,5 Mio Euro erhöht, nachdem die 2012 beschlossenen 1,25 Mio Euro nicht mehr ausreichten. Aufgrund des nun bekannt gewordenen Defizits sprach der Paderborner Landrat Müller (CDU) im Kreistag davon, dass sich die Finanzhilfe aus Steuermitteln auf 5 Millionen Euro verdoppeln könne.

Die negative finanzielle Entwicklung führte dazu, dass sogar ein Kreistagsmitglied der FDP-Fraktion “einen ehrlichen und kritischen Umgang” mit dem heimischen Flughafen forderte. Nach seiner Meinung müsse auch über einen Ausstieg aus dem Airport nachgedacht werden.

Der komplette Artikel der NW ist hier nachzulesen:
https://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/22425557_Flughafen-Paderborn-Lippstadt-braucht-mehr-Geld.html

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Zu viele Aussteiger beim Medizinstipendium

By admin at 10:54 pm on Wednesday, April 10, 2019

Der Hochsauerlandkreis unterstützt jährlich bis zu 5 MedizinstudentInnen mit einem monatlichen Stipendium von 500 Euro, damit sie nach ihrem Examen im Kreisgebiet arbeiten. Landrat und Kreisverwaltung feiern das Medizinstipendium als “äußerst erfolgreich” (so in der letzten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses). Doch stimmt diese Bewertung? Im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über die vom Landrat vorgenommene Bewertung schrieb der SBL/FW-Fraktionssprecher an die lokalen WP-Redaktionen.

“Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem in dieser Woche veröffentlichten Artikel “Erfolgsmodell Medizinstipendium” (z.B. in der WP-Ausgabe Brilon am 03.04.2019; s. Anhang) heisst es u.a.:
“Kritik aus Reihen der Sauerländer Bürgerliste (SBL), die Zahl 34 sei doch eher gering, weist der Verwaltungschef des Kreises zurück”.

Diese Aussage über den Inhalt der Kritik unserer Fraktion tritt nicht zu. Denn die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat nicht die Anzahl der Stipendien kritisiert.
Die Kritik bezieht sich auf die hohe Aussteigerquote. Bisher sind zwar 12 Stipendiaten als Ärztinnen und Ärzte im Kreisgebiet tätig, davon übrigens nur 2 in der hausärztlichen Versorgung, in der der größte Mangel besteht.
Gleichzeitig sind aber 6 Stipendiaten aus dem Programm ausgestiegen, davon 4 nach Abschluß ihres Medizinstudiums. Diese mit dem Stipendium des HSK ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte werden also keine ärztliche Tätigkeit im Kreisgebiet aufnehmen. Trotz der im Falle eines Ausstiegs anfallenden Rückzahlungen des Stipendiums ist dies bedenklich.
Unsere Fraktion hat daher vorgeschlagen zu überlegen, wie sich der hohe Aussteigeranteil reduzieren lässt, damit ein möglichst hoher Anteil der Stipendiaten auch tatsächlich das Ziel des Programms erreicht.

Bitte stellen Sie dies in Ihrer Berichterstattung richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion”

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Landesbetrieb verdient am Schadholz

By admin at 9:29 am on Monday, April 8, 2019

Der heimischen Presse (WP vom 29.03.2019) ist zu entnehmen, dass der Waldbauernverband im Namen der privaten Waldbesitzer wegen der Borkenkäferschäden hohe Soforthilfen des Landesumweltministeriums gefordert hat. Pro Festmeter Schadholz fordert der Waldbauernverband 5 Euro. Diese Forderung hat er bei einem Waldspaziergang mit der Landesumweltministerin in Voßwinkel geäußert.
Diese Hilfe müsse unbürokratisch abgerufen werden können und sei nötig zur Aufarbeitung des Schadholzes, zur Schaffung von Trockenlagerplätzen, den Einsatz von Holzschutzmitteln und Wegebau.

Was bedeutet diese Forderung des Waldbauernverbandes? Sie ist lächerlich, angesichts der Tatsache, dass der Landesbetrieb Wald und Holz alleine dafür, dass er das Holz der privaten Waldbesitzer an die Sägewerke verkauft, schon über 4 Euro pro Festmeter bekommt. Bei dieser Verkaufshilfe des Landsbetriebs wird der größte Teil des verwertbaren Holzes bei den Sägewerken in die schlechteste Güteklasse D eingestuft. Damit liegt der Holzpreis, den die Sägewerke zahlen (zumindest in den dünneren Sortimenten), unter dem Brennholzpreis.

Der Landesbetrieb, der doch der Umweltministerin untersteht, hätte hier auf Grund der katastrophalen Situation zumindest die Forderung der Zahlung dieser *Verkaufshilfe* streichen können. Das wäre dann zumindest schonmal den privaten Waldbesitzern zugute gekommen, die den Hauptschaden haben. Und es wäre die unbürokratischste Form der Hilfe.

Der Wegebau ist nach Kyrill schon hinreichend gefördert worden. Und eine chemische Bekämpfung dürfte auf Grund der hohen Toxidität der Gifte kaum wünschenswert sein.

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Gülle und Nitrat – Auszug aus dem Protokoll des Umweltausschusses im März 2019

By admin at 4:06 am on Thursday, April 4, 2019

Antrag der SBL/FW vom Sommer 2018
Am 14.03.2019 tagte im Kreishaus in Meschede der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Auf der Tagesordnung stand auch dieser etwas „betagte“ Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW):
„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder (mit Nachfragemöglichkeit)“. (Der Antrag stammt 24.07.2018.)
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8583

Was wurde daraus?
Nichts; denn die Ausschuss-Mitglieder stimmten mit großer Mehrheit gegen den Antrag der SBL/FW.

Warum?
• Die Verwaltung stellt fest, es läge keine Vergleichbarkeit der Nitrat-Belastung des Grundwasserkörpers im HSK mit der im Kreis Viersen vor.

• Ein Ausschussmitglied äußert Kritik daran, dass die Nitrat-Werte im Bereich der Stadt Marsberg nicht spürbar zurückgegangen sind.

• Ein CDU-Kreistagsmitglied fordert das Zurückfahren der Bürokratisierung im Zusammenhang mit der Düngemittelverordnung.

• Ein Kreistagsmitglied der Grünen sieht den sich abzeichnenden Gülle-Tourismus kritisch.

• Die Verwaltung stellt klar, dass der HSK aufgrund der im HSK aktuell nicht ausgeschöpften Gülle-Aufbringungsmengen der Aufbringung gebietsfremder Gülle grundsätzlich nicht widersprechen kann.

Was steht im Protokoll?
Dazu hier der entsprechende Auszug aus dem Protokoll der Kreisverwaltung:
„Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 24.07.2018 zur Nitratbelastung – Drucksache 9/1165 –

Herr C. stellt kurz den Inhalt der Vorlage vor und erläutert die 5 Handlungsfelder der Nitratstudie des Kreises Viersen. Diese sind:

• Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitteln

• Vollständige Umsetzung der Düngeverordnung

• Ausweisung von Wasserschutzgebieten für durch Nitrat belastete Grundwasserbereiche

• Rückstände bei der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten abarbeiten

• Ungehinderter Transfer wasserwirtschaftlich relevanter Daten.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine Vergleichbarkeit der Belastung der Grundwasserkörper mit Nitrat im HSK und Kreis Viersen nicht vorliegt. Lediglich im Grundwasserkörper Trias Nordhessens konnte eine Nitratbelastung nachgewiesen werden. Hier allerdings ist die überwiegende landwirtschaftliche Nutzung mit der im Kreis Viersen vergleichbar (Ackerbau). Entsprechend dem Wunsch aus der Sitzung vom 20.09.2018 wurde der Vorlage eine Auflistung der Nitratwerte im Rohwasser der Wassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorger aus dem Hochsauerlandkreis bei-gefügt. Anhand dessen sind nur vereinzelt höhere Nitratwerte erkennbar.

Lt. Herrn S. ist es unverständlich, dass trotz der vielfältigen Bemühungen im Bereich der Stadt Marsberg die Nitratwerte nicht spürbar zurückgegangen sind. Des Weiteren ist für ihn nicht nachvollziehbar, dass Keime im Wasser nachgewiesen werden, obwohl eigentlich nur keimfreie Gülle abgegeben wird. Ferner müsste etwas gegen den „Gülletourismus“ unter-nommen werden.

Herr C. führt hierzu an, dass es vielfältige Eintragsmöglichkeiten gibt und die Gülleaufbringung nicht für alle Verunreinigungen im Trinkwasser verantwortlich ist. Zudem führt er an, dass bereits eine Überschreitung des zulässigen Nitratwertes im Grundwasserkörper zu einem schlechtem chemischen Zustand desselben führt.

Herr N. fordert, dass die Bürokratisierung im Zusammenhang mit der Düngemittel-verordnung zurückgefahren werden müsse und ein verstärkter Einsatz von Beratern bei der Landwirtschaftskammer erforderlich sei.

Herr B. sieht die Nitratwerte im Großen und Ganzen mit Ausnahme der Werte aus Marsberg nicht als kritisch an. Gleichwohl stuft auch er den sich abzeichnenden Gülletourismus wegen der bisher im Hochsauerlandkreis nicht vollständig ausgenutzten Gülleaufbringungsmengen als kritisch ein.

Da die Gülleaufbringungsmengen im HSK aktuell nicht ausgeschöpft werden, kann einer Aufbringung gebietsfremder Gülle laut Herrn C. grundsätzlich nicht widersprochen werden.

Nach Abschluss der Diskussion nimmt der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten die Vorlage zur Kenntnis und sieht bei einer Enthaltung davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen, bzw. einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen.“

Die aktuelle Situation – Was sagen die Medien?:
„Angst vor Gülletourismus im Sauerland“
Klick:
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/guelle-tourismus-brilon-100.html

„Was kann man gegen die Überdüngung mit Gülle tun?“
Klack:
https://www1.wdr.de/nachrichten/guelle-umgang-nrw-100.html

Interessant auch dieser Kommentar vom 09.03.2019 (unter dem WDR-Bericht):
„Ich arbeite bei einem Lohnbetrieb und wir haben einige Landwirte die 50 und mehr Kubikmeter pro Hektar ausbringen lassen. Einige lassen anschließend nach dem Pflügen nochmals Gülle ausbringen um anschließend Mais zu pflanzen. Bis eine Maispflanze diese Gülle aufnehmen kann, ist mindestens ein Drittel im Boden versickert und geht als Nitrat ins Grundwasser. Dafür braucht man keine Untersuchungen um letztendlich Zeit zu gewinnen, damit Gesetze und Strafen möglichst weit hinaus zu Schieben. Das kann jeder Leihe erkennen, dass in Deutschland zu viel Gülle gefahren wird. Besonders mit LKW wird die Gülle quer durch Deutschland gefahren. Selbstkontrolle der Landwirte ist völliger Quatsch. Welcher Landwirt zeigt sich selbst an. Da müssen regelmäßig Kontrollen von außen durchgeführt werden und ggf. mit Bodenproben. Auch die Strafen müssen durchgesetzt werden. Die Gülleverordnung und die Gesetze die wir haben sind eigentlich ausreichend.“

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NRW-Minister will Bleibeperspektiven für geduldete gut integrierte Geflüchtete per Erlass verbessern

By admin at 4:50 pm on Monday, April 1, 2019

Schritt in die richtige Richtung
NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) möchte erreichen, dass gut integrierte Flüchtlinge dauerhaft bleiben dürfen. Mit einem Ministererlass will er die Ausländerbehörden anhalten, ihre Spielräume zu nutzen. „Besondere Integrationsleistungen“ der Geflüchteten sollen gewürdigt werden.
Quelle:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/erlass-duldung-integration-perspektiven-100.html

Aus diesem Grund habe er die mehr als 80 Ausländerbehörden im Land per Erlass dazu aufgefordert, vorhandene gesetzliche Spielräume stärker dafür zu nutzen, dass diese Menschen ein Bleiberecht bekommen, heißt es weiter im WDR-Bericht.

Sicherer Aufenthaltsstatus = Ein Gewinn für uns alle
Ein sicherer Aufenthaltsstatus für gut integrierte Flüchtlinge wird vermutlich auch die kommunalen Kassen entlasten.

Wieso?
Die NRW-Grünen halten die pro Kopf an die Kommunen gezahlte Flüchtlingspauschale von aktuell 10.392 Euro jährlich für deutlich zu niedrig und für zu restriktiv angelegt. So würden Geduldete nur für längstens drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht durch die Pauschale finanziert. Ab dem vierten Monat müssten die Kommunen die Kosten zu 100 Prozent selber tragen. Dabei würde die Regierung vollkommen ausblenden, dass Geduldete oft aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen, z.B. aufgrund der prekären Sicherheitslage in ihren Herkunftsländern, so die Kritik der Landes-Grünen.

Plenarantrag der Grünen
Auch die NRW-Grünen fordern: „Geduldete sollten schnellstmöglich einen sicheren Aufenthaltsstatus erlangen, um etwa durch Arbeitsaufnahme für ihren Lebensunterhalt eigenständig sorgen zu können“. Daher brachte die Landtagsfraktion der Grünen im Februar einen Plenarantrag ein „Die Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wirksam stärken – FlüAG-Kostenpauschale endlich erhöhen und Perspektiven für Geduldete schaffen“.
Klick:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-5223.pdf

SBL/FW findet den Ministererlass gut
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) begrüßt den Erlass von Minister Stamp. Die SBL-Fraktion wird sich in nächster Zeit bei der HSK-Ausländerbehörde erkundigen, wie sie den Ministererlass umsetzt.

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