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Gülle und Nitrat – Auszug aus dem Protokoll des Umweltausschusses im März 2019

By admin at 4:06 am on Thursday, April 4, 2019

Antrag der SBL/FW vom Sommer 2018
Am 14.03.2019 tagte im Kreishaus in Meschede der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Auf der Tagesordnung stand auch dieser etwas „betagte“ Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW):
„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder (mit Nachfragemöglichkeit)“. (Der Antrag stammt 24.07.2018.)
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8583

Was wurde daraus?
Nichts; denn die Ausschuss-Mitglieder stimmten mit großer Mehrheit gegen den Antrag der SBL/FW.

Warum?
• Die Verwaltung stellt fest, es läge keine Vergleichbarkeit der Nitrat-Belastung des Grundwasserkörpers im HSK mit der im Kreis Viersen vor.

• Ein Ausschussmitglied äußert Kritik daran, dass die Nitrat-Werte im Bereich der Stadt Marsberg nicht spürbar zurückgegangen sind.

• Ein CDU-Kreistagsmitglied fordert das Zurückfahren der Bürokratisierung im Zusammenhang mit der Düngemittelverordnung.

• Ein Kreistagsmitglied der Grünen sieht den sich abzeichnenden Gülle-Tourismus kritisch.

• Die Verwaltung stellt klar, dass der HSK aufgrund der im HSK aktuell nicht ausgeschöpften Gülle-Aufbringungsmengen der Aufbringung gebietsfremder Gülle grundsätzlich nicht widersprechen kann.

Was steht im Protokoll?
Dazu hier der entsprechende Auszug aus dem Protokoll der Kreisverwaltung:
„Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 24.07.2018 zur Nitratbelastung – Drucksache 9/1165 –

Herr C. stellt kurz den Inhalt der Vorlage vor und erläutert die 5 Handlungsfelder der Nitratstudie des Kreises Viersen. Diese sind:

• Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitteln

• Vollständige Umsetzung der Düngeverordnung

• Ausweisung von Wasserschutzgebieten für durch Nitrat belastete Grundwasserbereiche

• Rückstände bei der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten abarbeiten

• Ungehinderter Transfer wasserwirtschaftlich relevanter Daten.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine Vergleichbarkeit der Belastung der Grundwasserkörper mit Nitrat im HSK und Kreis Viersen nicht vorliegt. Lediglich im Grundwasserkörper Trias Nordhessens konnte eine Nitratbelastung nachgewiesen werden. Hier allerdings ist die überwiegende landwirtschaftliche Nutzung mit der im Kreis Viersen vergleichbar (Ackerbau). Entsprechend dem Wunsch aus der Sitzung vom 20.09.2018 wurde der Vorlage eine Auflistung der Nitratwerte im Rohwasser der Wassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorger aus dem Hochsauerlandkreis bei-gefügt. Anhand dessen sind nur vereinzelt höhere Nitratwerte erkennbar.

Lt. Herrn S. ist es unverständlich, dass trotz der vielfältigen Bemühungen im Bereich der Stadt Marsberg die Nitratwerte nicht spürbar zurückgegangen sind. Des Weiteren ist für ihn nicht nachvollziehbar, dass Keime im Wasser nachgewiesen werden, obwohl eigentlich nur keimfreie Gülle abgegeben wird. Ferner müsste etwas gegen den „Gülletourismus“ unter-nommen werden.

Herr C. führt hierzu an, dass es vielfältige Eintragsmöglichkeiten gibt und die Gülleaufbringung nicht für alle Verunreinigungen im Trinkwasser verantwortlich ist. Zudem führt er an, dass bereits eine Überschreitung des zulässigen Nitratwertes im Grundwasserkörper zu einem schlechtem chemischen Zustand desselben führt.

Herr N. fordert, dass die Bürokratisierung im Zusammenhang mit der Düngemittel-verordnung zurückgefahren werden müsse und ein verstärkter Einsatz von Beratern bei der Landwirtschaftskammer erforderlich sei.

Herr B. sieht die Nitratwerte im Großen und Ganzen mit Ausnahme der Werte aus Marsberg nicht als kritisch an. Gleichwohl stuft auch er den sich abzeichnenden Gülletourismus wegen der bisher im Hochsauerlandkreis nicht vollständig ausgenutzten Gülleaufbringungsmengen als kritisch ein.

Da die Gülleaufbringungsmengen im HSK aktuell nicht ausgeschöpft werden, kann einer Aufbringung gebietsfremder Gülle laut Herrn C. grundsätzlich nicht widersprochen werden.

Nach Abschluss der Diskussion nimmt der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten die Vorlage zur Kenntnis und sieht bei einer Enthaltung davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen, bzw. einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen.“

Die aktuelle Situation – Was sagen die Medien?:
„Angst vor Gülletourismus im Sauerland“
Klick:
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/guelle-tourismus-brilon-100.html

„Was kann man gegen die Überdüngung mit Gülle tun?“
Klack:
https://www1.wdr.de/nachrichten/guelle-umgang-nrw-100.html

Interessant auch dieser Kommentar vom 09.03.2019 (unter dem WDR-Bericht):
„Ich arbeite bei einem Lohnbetrieb und wir haben einige Landwirte die 50 und mehr Kubikmeter pro Hektar ausbringen lassen. Einige lassen anschließend nach dem Pflügen nochmals Gülle ausbringen um anschließend Mais zu pflanzen. Bis eine Maispflanze diese Gülle aufnehmen kann, ist mindestens ein Drittel im Boden versickert und geht als Nitrat ins Grundwasser. Dafür braucht man keine Untersuchungen um letztendlich Zeit zu gewinnen, damit Gesetze und Strafen möglichst weit hinaus zu Schieben. Das kann jeder Leihe erkennen, dass in Deutschland zu viel Gülle gefahren wird. Besonders mit LKW wird die Gülle quer durch Deutschland gefahren. Selbstkontrolle der Landwirte ist völliger Quatsch. Welcher Landwirt zeigt sich selbst an. Da müssen regelmäßig Kontrollen von außen durchgeführt werden und ggf. mit Bodenproben. Auch die Strafen müssen durchgesetzt werden. Die Gülleverordnung und die Gesetze die wir haben sind eigentlich ausreichend.“

Filed under: Gewässer,LandschaftsschutzComments Off on Gülle und Nitrat – Auszug aus dem Protokoll des Umweltausschusses im März 2019

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