Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Peter Bürger: „No peace – no future – Ohne Frieden keine Zukunft“ am Do 27. April in Meschede

By admin at 8:33 am on Thursday, April 20, 2023

Donnerstag, 27.04.2023, Beginn 19.00 Uhr in der Alten Synagoge in Meschede
Veranstalter: Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL). Der Eintritt ist frei.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) lädt ein zum Vortrag am Donnerstag, den 27. April um 19 Uhr in der Alten Synagoge Meschede. Der Abend steht unter dem Thema „No peace – no future“.

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Peter Bürger (Foto: Bernd Schaller)

Wohlgemerkt: Selbst wenn sich alle Länder zur totalen Abrüstung entscheiden (Abschaffung jeglicher Kriegsindustrie) und die Waffen allüberall schweigen würden, wäre das Grauen für künftige Generationen noch lange nicht abgewendet. Doch wenn wir beim Kurs einer neuen „Weltkriegsordnung“ bleiben, kommt das Grauen mit zwangsläufiger Sicherheit und zwar den schlimmsten Prognosen entsprechend.

Denn: Weltfrieden ist die unerlässliche Mindestvoraussetzung bzw. Rahmenbedingung für jede vorstellbare Lösung oder Entschärfung der ökologischen Krise. In einer von Militärlogik durchdrungenen Welt der Menschen, so haben die letzten Jahrzehnte gezeigt, sind nicht einmal bescheidene Weichenstellungen für einen neuen Weg – eine grundlegend andere Zivilisationsrichtung – zu bewerkstelligen. Vonnöten ist deshalb ein radikales Friedensvotum, welches uns das Geschick der ganzen Gattung vor Augen stellt. Hierfür schlägt der Referent den Begriff „Pazifismus im zivilisatorischen Ernstfall“ vor.

Die These des Referenten: Ohne Ringen um eine neue Weltfriedensordnung kann es keine Zukunft für nach die uns kommenden Generationen geben. Denn was bedeutet die Zementierung des militärischen Denkens im 3. Jahrtausend unserer Zeitrechnung? Sie verurteilt alle Bemühungen, die unvorstellbaren Leiden auf dem Globus infolge der Klimakatastrophe abzumildern und ein Abdanken des homo sapiens in Schande (oder kollektivem Selbstmord) noch irgendwie abzuwenden, zur Vergeblichkeit.
Der Militärkomplex verschlingt endlose Milliarden. Er gehört – im Verein mit einer aggressiven, rücksichtslosen Form des Wirtschaftens – zur Dogmatik eines zerstörerischen Zivilisationskurses. Sofern es der menschlichen Gattung nicht gelingt, sich aus den Fängen der von ihr selbst hervorgebrachten Heilslehre des Militärischen zu befreien, sind Problemlösungen im Zusammenhang mit der menschengemachten ökologischen Krise auf dem Lebensraum Erde nicht einmal

Über den Referenten
Der Theologe und Publizist Peter Bürger (Jg. 1961) ist Autor mehrerer historischer, kultureller und theologischer Studien. Seit dem 18. Lebensjahr gehört er der internationalen katholischen Bewegung pax christi an. Während seiner Mescheder Zivildienstzeit 1980/81 hatte ihn dort die legendäre Friedensarbeiterin Irmgard Rode (1911-1989) für diese Organisation gewonnen. Als Mitarbeiter des Ökumenischen Instituts für Friedenstheologie votiert er für einen „Pazifismus im Ernstfall der Zivilisation“.

Für seine drei Kriegsfilmstudien „Napalm am Morgen“, „Kino der Angst“ und „Bildermaschine für den Krieg“ wurde P. Bürger 2006 mit dem „Bertha-von-Suttner-Preis“ (Film & Medien) ausgezeichnet. Im Jahr 2016 vertrat er zusammen mit Wiltrud Rösch-Metzler die deutsche Sektion von pax christi auf der Internationalen katholischen Friedenskonferenz „Nonviolence and Just Peace“ in Rom.

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Stand des Glasfaserausbaus im HSK

By admin at 12:08 am on Tuesday, April 18, 2023

Vor einigen Tagen erkundigte sich Reinhard Loos, der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL), bei der Kreisverwaltung nach dem derzeitigen Stand des Glasfaserausbaus im HSK.
Hier die Antwort aus dem Kreishaus mit Datum vom 14.04.2023:

„Ihre Anfrage gern. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;

hier: Glasfaserausbau, Eingang der Anfrage 03.04.2023

Sehr geehrter Herr Loos,

hiermit möchte ich Ihnen auf die gestellten Fragen antworten .

Frage 1: Wie ist der aktuelle Ausbaustand in den Gebieten der 12 kreisangehörigen Gemeinden?
Antwort: Glasfasergebiete geförderter Ausbau
3. Call Bundesförderprogramm 3.952 Adressen Ausbau abgeschlossen
Sonderaufruf Gewerbegebiete 120 Adressen Ausbau abgeschlossen
6. Call Bundesförderprogramm 4.528 Adressen Ausbau läuft
• 4.188 Adressen buchbar ~4,9 % aller Adressen im HSK

Glasfasergebiete Eigenausbau
Bis Anfang 2022 wurden von den Netzbetreibern nur kleinere Gebiete in einer geringen Anzahl mit Glasfaser ausgebaut 534 Adressen ~0,62%. Im Hochsauerlandkreis können derzeit ca. 5,52 % aller Adressen einen Glasfasertarif buchen.

Frage 2: Für welche weiteren Gebiete ist der Ausbau gesichert, und bis zu welchem Jahr (bzw. welchen Jahren) soll der Ausbau erfolgen?
Durch welche Förderprogramme (3. Call , 6. Call , … )?
Antwort:
Glasfasergebiete geförderter Ausbau
Ende 2024 sollen alle Adressen des 6. Call ausgebaut sein. Bis Mitte 2025 sollen alle Adressen buchbar sein. Dann sind ~10,12 % aller Adressen im HSK durch den geförderten Ausbau mit Glasfaser ausgebaut.
Glasfasergebiete Eigenausbau
Im Frühjahr 2022 hat die Glasfaserplus (50% Tochter der Telekom und 50 % IFM Global lnfrastructure Fund) einen Ausbau in Meschede (891 Adressen), in Sundern (280 Adressen und in Schmallenberg (1002 Adressen) für 2022/2023 angekündigt. Für das Jahr 2024 wurde von der Glasfaserplus Kooperationsvereinbarungen mit den Städten Medebach (1.375 Adressen), Olsberg (2.724 Adressen) und Meschede (4.447 Adressen) geschlossen. In der Stadt Schmallenberg will die Glasfaserplus im Jahr 2025 weitere Gebiete (2.283 Adressen) ausbauen.
Die Westconnect (100 % Tochter der E.ON) hat nach einer Nachfragebündelung einen Ausbau in Sundern-Langseheid (778 Adressen) angekündigt. Der Ausbau soll in diesem Jahr beginnen. Somit ist der Ausbau in diesen Gebieten gesichert.

Frage 3: Für welche Gebiete wurde bereits eine sog. Nachfragebündelung für den eigenwirtschaftlichen Ausbau durchgeführt, für welche Gebiete läuft sie aktuell, und für welche Gebiete ist sie geplant? Durch welche Anbieter? Wie sind die bisherigen Ergebnisse?
Antwort:
In Sundern-Langseheid wurde eine Nachfragebündelung durchgeführt, diese war erfolgreich und der Ort wird ausgebaut. Aktuell laufen Nachfragebündelungen in Brilon und Meschede durch die Deutsche Glasfaser. In zwei weiteren Kommunen ist eine Nachfragebündelung geplant, da die Kooperationsvereinbarungen mit den Kommunen noch nicht unterzeichnet wurden, können die Netzbetreiber hier nicht genannt werden. Die Ergebnisse der Nachfragebündelung in Brilon und Meschede sind auf der Webseite der Deutschen Glasfaser einzusehen.

Frage 4: Für welche bewohnten Gebiete ist davon auszugehen, dass bis 2030 keine Glasfaserversorgung erfolgen wird?
Antwort: Bis Anfang 2022 hatten die Netzbetreiber kein Interesse am eigenwirtschaftlichen Ausbau. Das sieht momentan anders aus. Zurzeit laufen in weiteren Kommunen Gespräche mit Netzbetreibern über einen Eigenwirtschaftlichen Ausbau. Wie es in Zukunft ist, kann derzeit nicht gesagt werden. Auch wenn ein großer Teil der Adressen im Hochsauerlandkreis eigenwirtschaftlich ausgebaut wird, wird ein nicht zu unterschätzender Teil keinen Glasfaseranschluss bekommen (Kabelfernsehgebiete, graue Flecken).

Frage 5: In welchen Gebieten soll eine parallele Verlegung von mehreren Leitungssystemen erfolgen?
Antwort: Wie oben beschrieben gibt es derzeit durchaus Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau durch verschiedenen Unternehmen. Ob dadurch in einigen Gebieten eine parallele Verlegung erfolgt kann nicht ausgeschlossen werden. Dies ist eine rein firmenabhängige Entscheidung, auf die weder die jeweilige Stadt oder Gemeinde noch der Hochsauerlandkreis Einfluss hat.“

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Das haben wir schon immer so gemacht…

By admin at 10:34 am on Friday, April 14, 2023

Wer dachte, dass alte Behördengrundsätze wie „Das haben wir schon immer so gemacht“, „Da könnte ja jeder kommen“, „Dafür sind wir nicht zuständig“ oder „Dazu sind wir nicht verpflichtet“ heute keine Rolle mehr spielen, wird aktuell von der Kreisverwaltung eines „Besseren“ belehrt. In (erfreulicherweise nur) wenigen Ämtern wird immer noch so gehandelt statt inhaltliche Aspekte in den Vordergrund zu stellen.

Die Sitzungsvorlagen der Kreisverwaltung

Das zeigt sich am von der Kreisverwaltung vorgelegten „Pflegebedarfsplanung 2021-2022 für den Hochsauerlandkreis“, die am 24. März im Kreistag auf der Tagesordnung stand. Die Kreise sind gemäß § 4 Abs. 1 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) verpflichtet, alle 2 Jahre eine solche Pflegebedarfsplanung aufzustellen. Das dient insbesondere dazu, dass ambulante, stationäre und teilstationäre Pflegeplätze bedarfsgerecht geplant und angeboten werden können.

Doch die Resultate der Kreisverwaltung des HSK sind sehr seltsam, besonders hinsichtlich der stationären Pflegeplätze. Zunächst wird im Bericht festgestellt, dass im HSK zum 31.12.2021 insgesamt 2.830 vollstationäre Pflegeplätze in 39 Pflegeeinrichtungen zur Verfügung standen. Die Zahl der belegten stationären Pflegeplätze ist alleine in den letzten 3 Jahren um exakt 10,0% gestiegen. So weit, so gut, doch in den nächsten Jahren soll sich diese Entwicklung angeblich radikal ändern: Es wird ein neu entstehender erheblicher Überhang von Pflegeplätzen vorausgesagt, von 99 Plätzen zum 01.01.2024 bzw. 303 Plätzen zum 01.01.2030, und zwar wegen des sinkenden Bedarfs. Der Grund dafür sei ein Rückgang der Bevölkerung im Alter ab 80 Jahren. Deren Zahl soll von Ende 2021 bis Ende 2023 um knapp 1% und bis Ende 2029 um gut 8% zurück gehen.

Abgesehen davon, dass bereits diese Berechnungen sehr zweifelhaft sind, ist der Ansatz völlig ungeeignet. Dann die sog. Pflegequote, also der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung, steigt innerhalb der Bevölkerung ab 80 Jahren mit zunehmendem Alter stark an:
Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes (Tab. 22421-0003) liegt die Pflegequote für die 85- bis 89-Jährigen fast beim Doppelten und für die ab 90-Jährigen fast beim Dreifachen der Quoten für die 80- bis 84-Jährigen. Und nach den aktuellen Vorausberechnungen der Statistischen Landesamtes NRW (https://www.landesdatenbank.nrw.de, Tabelle 12421-9k08) soll im HSK die Bevölkerung im Alter 85 bis 89 vom 01.01.2021 bis zum 01.01.2024 um 22% steigen. Für die Bevölkerung im Alter ab 90 Jahren liegt der Anstieg sogar bei 43,4% bis 01.01.2030. Es kommen also viele Pflegebedürftige im Alter ab 85 Jahren hinzu. Dadurch werden die geringen Rückgänge bei den zu erwartenden Pflegebedürftigen im Alter 80 bis 84 bei weitem überkompensiert.

Die SBL hatte daher für die Kreistagssitzung beantragt, die von der Kreisverwaltung vorgelegte Pflegebedarfsplanung zu überarbeiten, damit keine falschen Botschaften gestreut werden.
Die Antwort der Kreisverwaltung lässt sich so zusammenfassen:
1. Das haben wir schon immer so gemacht.
2. Es gibt andere Behörden, die es genau so machen.
3. Es gibt kein Gesetz, das uns zu einer anderen Vorgehensweise verpflichtet.
Erwartungsgemäß nickte die Kreistagsmehrheit den Vorschlag des Landrats und der Verwaltung ab.

Die Anfrage an den Landrat

Nächster Schritt war dann eine schriftliche Anfrage an den Landrat:
„Die von der Kreisverwaltung vorgelegte und am 24.03.2023 vom Kreistag beschlossene Pflege¬bedarfsplanung kommt zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahresende ein Überhang von 99 statio¬nären Pflegeplätzen und bis Ende 2029 sogar von 303 stationären Pflegeplätzen ent-stehen wird. Diese Vorausberechnungen sind methodisch absurd, wie in unserem Änderungs-antrag zur Drs. 10/646 dargelegt wurde. Ursache ist vor allem, dass die Kreisverwaltung das starke Anwachsen der Bevölke¬rung im Alter von 85 bis 89 Jahren und vor allem ab 90 Jahren in den nächsten Jahren nicht berücksichtigt.
Auch aus anderen Gründen ist die Planung unvollständig, hinsichtlich der Nachbargebiete und alternativer Pflegeangebote.
Daher fragen wir den Landrat:
1. Was unternimmt der Landrat, dass diese unrichtigen „Botschaften“ der Pflegebedarfs-planung über die benötigten Plätze nicht zu Einschränkungen des Pflegeangebots führen?
2. Die Pflegebedarfsplanung des HSK erfüllt bisher nicht die gesetzliche Anforderung (§ 7 Abs. 2 APG NRW), die Planungen angrenzender Gebietskörperschaften zu berücksich-tigen.
Was unternimmt der Landrat um dies zu ändern?
3. Andere Kommunen planen alternative Formen von Pflegeangeboten, um dadurch den Bedarf an stationären Pflegeangeboten teilweise zu ersetzen. So sind z.B. in der am 26.10.2022 vom Rat der Stadt Münster einstimmig beschlossenen (verbindlichen!) Pflege¬bedarfsplanung Anforde¬rungen an die Entwicklung altengerechter Quartiere enthalten:
‘Im Rahmen der Quartiersentwicklung sollen mittel- bis langfristig in allen Teilgebieten Münsters Bedingungen geschaffen werden, die die Anforderungen an altengerechte Quartiere erfüllen. Ziel ist die Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen (Spezial-) Einrichtungen, stattdessen die Hinwendung zu individuellen Unterstützungsmodulen für das Leben zu Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten, wozu auch die sogenannten neuen Wohnformen zählen. Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier relevante Infrastruktur soll in Zusammenarbeit der Träger und Anbieter von Dienst¬leistungen, der bürgerschaftlichen Akteure und der Stadt vor Ort gestaltet werden. Mit der verbindlichen Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze werden daher wichtige Rahmen¬bedingungen geschaffen, die die Entwicklung auch der pflegerischen Infrastruktur im Rahmen von Quartiersentwicklung begünstigen.’
Was unternehmen Landrat und Kreisverwaltung, um solche alternativen Angebote auch im HSK einzurichten?“

Die Antwort

Die Antwort des Landrats kam gestern, am 13.04.2023:
„Der Kreistag hat gern. der Beschlussvorlage den Pflegebedarfsplan 2021/2022 mehrheitlich beschlossen, Ihren Antrag zur Überarbeitung des Pflegebedarfsplans 2021 /2022, mit Ausnahme der Korrektur von drei Schreibfehlern in Tabellenbeschriftungen, abzulehnen.
Aus den vorgenannten Gründen sieht auch der Landrat keinen weiteren Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der aktuellen Pflegebedarfsplanung.“

Das Fazit

Das bedeutet im Klartext:
Nachdem die Kreisverwaltung den Kreistag falsch informiert hat, wurde von der Mehrheit des Kreistags alles so beschlossen wie von der Behörde gewünscht. Nun braucht sich das zuständige Amt keine Gedanken über die Sinnhaftigkeit und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen mehr zu machen…

Es ist sicher keine Überraschung, dass solche Erfahrungen bei Personen, die sich wissenschaftlich mit Demographie, Statistik und Pflegeangeboten befassen, zur Verzweiflung führen können. Vielleicht sieht das die Aufsichtsbehörde anders?

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