Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Ermessensspielraum bei Windkraftzonen in Landschaftsschutzgebieten: Ministerium will Einzelfallentscheidungen zulassen

By adminRL at 7:03 am on Thursday, June 30, 2016

“111/IX” – Es handelt sich hierbei um eine lange, aber erst mal relativ harmlos wirkende Verwaltungsvorlage der Stadt Sundern zur Windenergie auf den Hellefelder Höhen.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) knöpfte sich das Schreiben vor, weil u.a. auf Seite 4 (von 11) der Hochsauerlandkreis eine Rolle spielt. Es heißt da, der HSK habe keinen eigenen Ermessenspiel-raum bei der Frage der Landschaftsbildbewertung und bei der Anwendung eines Erlasses. Die SBL schickte dann prompt diese Anfrage an den Landrat:

„Arnsberg, 11.02.2016

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Vorlage 111/IX der Stadt Sundern – Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir nehmen Bezug auf die oben erwähnte Verwaltungsvorlage der Stadt Sundern und zitieren daraus von Seite 4 wie folgt:
„Der Hochsauerlandkreis teilte der Stadt Sundern mit Schreiben vom 24.11.2015 bezogen auf den neuen Erlass mit, dass vor Abgabe einer Stellungnahme zu allen Potentialflächen ein Abstimmungstermin zwischen Ministerium, LANUV und HSK in Bezug auf den Umgang mit den im Erlass getroffenen Aussagen zum Landschaftsschutz und insbesondere zum Landschaftsbild erforderlich sei. Dieser Termin hat am 21.01.2016 stattgefunden. Im Anschluss informierte ein Vertreter der Energieagentur die Stadt Sundern über den Verlauf des Gespräches. Demnach hätten das Ministerium und das LANUV unmissverständlich deutlich gemacht, dass der Unteren Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises kein eigener Ermessensspielraum zustehe und dies weder bei der Frage der Landschaftsbildbewertung, noch bei der Frage der Anwendung des Erlasses. Die Vertreter des Kreises hätten in dem Termin eine eigene rechtliche Einschätzung angekündigt, die sie vor einer abschließenden inhaltlichen und formalrechtlichen Positionierung abwarten wollten.”
Dazu möchten wir Sie fragen:
• Ist der Hochsauerlandkreis zwischenzeitlich zu einer eigenen rechtlichen Einschätzung dieses Sachverhalts gekommen?
• Wenn ja, wie ist das Ergebnis?
Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
• Wie wollen Sie weiter verfahren, in Bezug auf den konkreten Vorgang und allgemein in solchen Angelegenheiten?“

Warten wir ab …
Weiter geht`s. Mit Datum vom 19.02.2016 schickte der HSK eine „Zwischennachricht“. Tenor: Der HSK halte den neuen Windkrafterlass des Landes NRE (WEE) nicht für rechtskonform. Die Anwendung dieser Bestimmungen hätte entscheidende Auswirkungen auf die beantragte Befreiung der Stadt Sundern von der Landschaftsschutzgebietsausweisung für den Bereich „Hellefelder Höhe“ und wäre darüber hinaus ein Präzedenzfall für alle Landschaftsschutzgebiete im HSK. Die Kreisverwaltung stünde bezüglich Klärung der rechtlichen Detailfragen in Kontakt mit dem zuständigen Ministerium.

Wir warteten ab …
…. mehr als zwei Monate nach der “Zwischennachricht”. Dann antwortete die Organisationseinheit „Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd“, das Ministerium habe mit Erlass vom 06.04.2016 auf die vom Landrat des HSK geäußerten rechtlichen Bedenken gegen einzelne Erlassregelungen Stellung bezogen. Unter Berücksichtigung des Erlasses beantworte der HSK jetzt die Fragen der SBL/FW wie folgt:

„Bekanntlich ist das Verfahren für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen im sog. Windkrafterlass vom 04.11.2015 vom MKULNV landesweit festgelegt worden. Mit dem neuen Erlass wurde zum Einen die neue Rechtslage berücksichtigt und zum Anderen verfolgt der Erlass das Ziel, die Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen zu standardisieren und landesweit einheitlich zu gestalten.

Seitens des Hochsauerlandkreises war die Besorgnis geäußert worden, dass der Erlass das dem Träger der Landschaftsplanung obliegende Ermessen in den Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ausschließt bzw. erheblich einschränkt. Diese Besorgnis teilt das Ministerium nicht. Die in § 67 BNatSchG angeführte unbestimmte Tatbestandsvoraussetzung „öffentliches Interesse” wird als eine ermessenslenke Konkretisierung eingestuft, gleichwohl wird hierdurch dem Planungsträger nicht die Möglichkeit zur Ausübung planerischen Ermessens genommen. Demnach wird auch vom Ministerium in begründeten Fällen immer eine Einzelfallentscheidung zugelassen, wonach die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausreichend berücksichtigt werden können.

Die als Ausfluss der Mediationsverfahren vereinbarte Verfahrensweise, alle von der Stadt Sundern vorgesehenen Windvorrangzonen hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Problematik nochmals zu überprüfen, bin ich nachgekommen. Die auch in der Vergangenheit gegen die Vorrangzone 4.2 (Hellefelder Höhe Mitte) geäußerten naturschutzfachlichen Bedenken musste ich aber weiterhin aufrechterhalten. Dies ist auch mit der Erlassregelung vereinbar, weil eine Einzelfallentscheidung ausdrücklich zugelassen wird. Inwieweit letztendlich sich der Kreistag meinen geäußerten Bedenken anschließt, vermag ich nicht abzuschätzen. In diesem Zusammenhang ist auch anzuführen, dass nach meinem Kenntnisstand ein Ratsbeschluss zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie” bisher nicht vorliegt.

Auch bei den in den anderen kreisangehörigen Kommunen anhängigen Verfahren zur Genehmigung von Windkraftanlagen bzw. —vorrangzonen werde ich in begründeten Fällen eine Einzelfallprüfung vornehmen, eine grundsätzliche Freigabe der Landschaftsschutzgebiete für Windkraft ohne jegliche Prüfung halte ich für nicht zielführend.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

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Freihandelsabkommen CETA – Welchen Entscheidungsspielraum behalten unsere Kommunen?

By adminRL at 11:56 am on Tuesday, June 28, 2016

Geheimniskrämerei?
CETA, das Handelsabkommen mit Kanada, steht vor der Abstimmung. Von den einen bejubelt, von den anderen verdammt, fragen wir uns: „Was kommt da auf uns zu?“ Sonderlich transparent ist das ja alles nicht. Genau wie bei TTIP gibt es viel Geheimniskrämerei … und Schiedsgerichte.

Müssen auch Kommunen haften?
Nicht ganz klar scheint uns beispielweise zu sein, ob und wie CETA die Handlungsspielräume von Städten, Gemeinden und Kreisen einschränkt. Die Tageszeitung „Die Welt“ veröffentlichte Ende letzten Jahres dazu einen Artikel, der aufhorchen lässt. Demnach hat eine Anfrage der Linkspartei an das Ministerium von Dietmar Gabriel ergeben, dass nach Inkrafttreten des Abkommens für Schadensersatzzahlungen schlimmstenfalls auch Kommunen aufkommen müssen und zwar dann, wenn eine Entscheidung auf Länderebene oder kommunaler Ebene gegen CETA-Bestimmungen verstößt und ein Investor mit einer Klage Erfolg hat.
Klick:
http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article149883280/CETA-Laender-und-Kommunen-haften-mit.html
Ernüchterndes Ergebnis einer Studie
Das ist aber womöglich nur ein negativer Gesichtspunkt von CETA! Auf der Homepage der SBL/FW sind noch weitere „unschöne“ Aspekte des Abkommens nachzulesen.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=6683

Kommunen im Zugzwang?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragt sich nicht erst seit gestern, warum nicht alle Kommunen und Kommunalpolitiker gegen CETA und TTIP auf die Barrikaden gehen!? Schließlich laufen die Abkommen doch womöglich darauf hinaus, dass Politik weniger zu entscheiden hat und Politiker ein Stück weit „arbeitslos“ werden?

Die Hoffnung stirbt zuletzt
Noch besteht Hoffnung. Nicht jede Kommune, nicht jedes Ratsmitglied lässt sich widerspruchslos zur Schlachtbank führen. „Attac“ notierte im April 2015: „Allein in Deutschland haben inzwischen 200 Städte, Gemeinden und Landkreise kritische Stellungnahmen zu TTIP, CETA und dem Dienstleistungsabkommen TiSA verabschiedet – darunter elf Landeshauptstädte sowie die Millionenstadt Köln. Sie befürchten eine massive Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung. In vielen Kommunen wurden die kritischen Beschlüsse fraktionsübergreifend und mit breiter Mehrheit gefasst.“
Da nachzulesen:
http://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/200-staedte-und-gemeinden-gegen-ttip-ceta-und-tisa

Wie reagiert der Landrat?
Und was sagt der Landrat des Hochsauerlandkreises zu CETA?
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hat ihn gefragt. Hier die Anfrage der SBL/FW-Fraktion vom 31.05.2016:
„Wir möchten Sie um Ihre Einschätzung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen CETA auf die Belange der kommunalen Daseinsfürsorge bitten und fragen Sie daher:
1. Erwarten Sie, dass die Handlungsspielräume des Hochsauerlandkreises und seiner Städte und Gemeinden durch das Freihandelsabkommen beeinträchtigt werden (z.B. im Gesundheits- und Bildungswesen und in Belangen des Umwelt- und Naturschutzes)?
2. Inwieweit könnte die kommunale Selbstverwaltung durch CETA eingeschränkt werden?
3. Auf welche kommunalen Dienstleistungen könnte sich CETA mittelbar oder unmittelbar auswirken, z.B. auch durch die Investorenschutzklausel?
4. Welche Veränderung erwarten Sie durch CETA bei der Vergabe von kommunalen Aufträgen?
5. Wird eine Rekommunalisierung von Dienstleistungen, beispielsweise der Müllabfuhr, noch möglich sein?
6. Wie wird sich CETA Ihrer Einschätzung nach auf demokratische Entscheidungsprozesse im Kreistag und in den Stadt- und Gemeinderäten auswirken? Welche Fragen entscheiden die Parlamente dann überhaupt noch?
7. Beabsichtigen Sie, eine Resolution gegen CETA und andere Freihandelsabkommen wie TTIP zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht?“

Die Antwort ist da. Der Landrat reagierte bzw. ließ reagieren (mit Datum vom 14.06.2016) und zwar so:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Fragen 1, 4, 6 und 7 beziehen sich auf meine persönliche Einschätzung zu verschiedenen Aspekten von CETA. Die persönliche Meinung des Landrats ist jedoch vom Fragerecht aus § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags nicht umfasst.

Die Fragen 2, 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Die EU Kommission führt auf ihrer Homepage
http:l/ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/guestions-and-answers/index de.htm
zur Frage der Auswirkungen von CETA auf öffentliche Dienste aus, dass sich CETA, wie alle Handelsabkommen der EU nicht auf öffentliche Dienstleistungen auswirke. Insbesondere wird dort ausgeführt, dass
die EU-Länder staatliche Monopole für bestimmte Dienste beibehalten können,
CETA nicht zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen verpflichtet
und dass
die EU-Länder weiterhin selbst entscheiden können, in welchen Bereichen sie einen öffentli-chen Universaldienst —ggf. auch mit staatlicher Förderung- wünschen.“

Eine Anmerkung zur “Nicht-Antwort” auf die Fragen 1, 4, 6, und 7:
Der Landrat wurde nicht als Privatperson gefragt, sondern er selbst ist die Behörde. Deswegen steht auf vielen Bescheiden des HSK als Absender auch “Der Landrat”! Man könnte also den Eindruck gewinnen, dass die Fragen aus anderen Gründen nicht beantwortet wurden…
Und zu den übrigen Antworten:
Ausgerechnet die EU zu zitieren, also eine Verursacherin der jetzt vorliegenden Abkommen, ist genau so, als wenn man einen Finanzminister fragen würde, ob die Steuern gerecht sind…

Filed under: TTIPComments Off on Freihandelsabkommen CETA – Welchen Entscheidungsspielraum behalten unsere Kommunen?

Fast immer “GaGaGroKo”

By adminRL at 3:19 pm on Saturday, June 25, 2016

Seit der letzten Wahl des Kreistags gibt es im Hochsauerlandkreis eine Besonderheit. Gemeint ist nicht die absolute Mehrheit der CDU (28 von 54 Sitzen), sondern fast immer kann sich die größte Fraktion auf Unterstützung durch SPD-, FDP- und Grüne-Fraktion verlassen. Das ergibt zusammen 49 von 54 Stimmen (ohne den Landrat). Die Opposition aus SBL/FW, Linken und Piraten bringt es zusammen nur auf 5 Stimmen; das ist ein geringerer Anteil, als die Opposition im Bundestag mit ca. 20% hat.
Erstaunlich ist, dass diese GaGaGroKo (“GanzGanzGroßeKoalition”) auch bei Themen zusammen abstimmt, bei denen dies niemand erwarten würde. Dies zeigte sich erneut in der gestrigen Sitzung des Kreistags.

Hier einige Beispiele für Entscheidungen:

Genehmigung einer Windenergieanlage in Marsberg-Meerhof, außerhalb der sog. Konzentrationszonen für solche Anlagen.
Der Landschaftsbeirat hatte wegen der Artenschutzes widersprochen. Dieser Widerspruch wurde jedoch vom Kreistag – ohne jede inhaltliche Sitzungsvorlage und Diskussion überstimmt, mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen.

Bahncard
Für Bus und Bahn soll ein Westfalentarif eingeführt werden. In ihm sollen die Bahncard25 und Bahncard 50 nicht gelten. Die Bahncards sind für Vielfahrer attraktiv, führen also zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Dies hätte teilweise Fahrpreiserhöhungen von mehr als 100% für Bahncard-Besitzer zur Folge. Können sie heute bei Bahnfahrten z.B. ins Ruhrgebiet, nach Ostwestfalen oder nach Siegen ihre Bahncard einsetzen, soll das im neuen großen Tarifgebiet nicht gehen. Andere große Verkehrsverbünde (z.B. Rhein-Main, Rhein-Neckar, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen) gewähren dagegen auch im Nahverkehr Ermäßigungen für Bahncard-Inhaber. Der Kreistag lehnte den Antrag der SBL/FW, die Anerkennung der Bahncard im neuen Tarifgebiet zu fordern, ab, wieder mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen.

Kreiswahlausschuss für die Landtagswahlen
Der HSK besteht aus 2 Wahlkreisen. Für beide wurde nun vom Kreistag ein gemeinsamer Wahlausschuss gebildet. Die Kreisverwaltung hatte vorgeschlagen, dass von den insgesamt 6 Sitzen 3 an die CDU. 2 an die SPD und 1 an die Grünen gehen sollte. Die Opposition war damit jedoch nicht einverstanden und machte eigene Wahlvorschläge. Bei der anschließenden geheimen Wahl erhielten CDU (27) und SPD (13) jeweils so viele Stimmen, wie von ihnen Kreistagsmitglieder anwesend waren. Der Vorschlag der Grünen erhielt so viele Stimmen, wie Grüne und FDP zusammen Sitze haben (7). 5 Stimmen gingen erwartungsgemäß an den Wahlvorschlag der Opposition. Im Ergebnis hat die Opposition damit einen Sitz im Wahlaussschuss erlangt, anders als von der Kreisverwaltung vorgeschlagen.

Berufskollegs
Es stehen erhebliche Sanierungsaufgaben in den kreiseigenen Schulen an. Seit einigen Monaten ist ein Gutachterbüro damit beschäftigt, Aufgabenverteilung und Gebäude zu untersuchen, ob sie noch benötigt werden, und welche Klassen zusammengelegt oder getauscht werden sollten. Bisher ging es um das Berufskolleg Arnsberg-Hüsten (Berliner Platz), wo vor allem statische Probleme zu lösen sind. Nun wurde auf Vorschlag der Kreisverwaltung auch die Einbeziehung des BK Meschede vom Kreistag beschlossen. Der Antrag der SBL/FW, doch gleich alle 5 Berufskollegs zu betrachten, wurde von CDU, SPD, FDP und Grünen abgelehnt. Dabei weiss jeder, dass es bald dazu kommen wird; sogar der “Haussender” der Kreisverwaltung (Radio Sauerland) meldete heute morgen: “Ein externes Gutachten soll die fünf Berufskollegs im Hochsauerlandkreis fit für die Zukunft machen.” Das war der Antrag der SBL/FW, ist aber offiziell abgelehnt worden…

Freihandelsabkommen CETA
Wir haben auf diesen Seiten mehrfach über die Gefahren und Risiken durch das Freihandelsabkommen für die Kommunen berichtet. Diese ergeben sich auch aus dem jüngst von der baden-württembergischen Landesregierung veröffentlichten Gutachten des (konservativen) Europarechtlers Nettesheim. Anders als viele andere Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände war die GaGaGroKo im Hochsauerlandkreis jedoch nicht bereit, eine ablehnende Resolution zu beschließen (mit Ausnahme eines einzelnen der vier Grünen Kreistagsmitglieder). Die beiden Bundestagsabgeordneten aus dem HSK sind Mitglieder im konservativen Arbeitskreis ihrer jeweiligen Bundestagsfraktion (Seeheimer Kreis bzw. Berliner Kreis). Das scheint sich auch hier im Kreistag so bemerkbar zu machen, dass nichts gegen die Interessen der Bundesregierung beschlossen wird…

Naturdenkmalverordnung
Mit dieser Verordnung werden besonders erhaltenswerte Bäume geschützt. Bisher hieß es in der Verordnung, die “Untere Landschaftsbehörde trägt die Verkehrssicherungspflicht”. Mit den Stimmen der GaGaGroko wurde dieser Satz gestrichen; die Kostentragung ist nun an eine nicht näher definierte Erfordernis geknüpft. Und es wurden zahlreiche einzelne Bäume auf Vorschlag der Kreisverwaltung für nicht mehr Naturdenkmal-würdig erklärt. Die Frage, nach welchen Kriterien hierbei vorgegangen wurde, konnte die Verwaltung nicht beantworten.

Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)
Die SBL/FW hatte darauf hingewiesen, dass es sich nicht nur um eine Umbenennung der bisherigen Gesundheits- und Pflegekonferenz handelt, sondern neue Aufgaben und viele neue Mitglieder (von Verbänden) hinzu kommen sollen. Daher sei auch eine Neuwahl der Vertreter des zuständigen Fachausschusses des Kreistags nötig. Das führte dazu, dass die Kreisverwaltung im Kreistag den Punkt von der Tagesordnung absetzen ließ; sie wolle eine “rechtliche Prüfung” vornehmen. Eine Woche vorher, in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, hatte die Verwaltung noch behauptet, es gebe keinen Bedarf für eine Änderung ihrer Sitzungsvorlage. Hier brauchte die GaGaGroKo noch nicht zu entscheiden…

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Fast immer “GaGaGroKo”

Die Abstimmungsmaschine?

By adminRL at 10:54 pm on Friday, June 24, 2016

Wofür hat die CDU-Kreistagsfraktion 28 Mitglieder? Diese Frage konnte man sich heute zu Beginn der Kreistagssitzung stellen.

Es ging zunächst um die Tagesordnung. Auf der stand auch der TOP “Antrag der Windpark Meerhof GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) in Marsberg-Meerhof; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)”.

Nachdem der Kreistag Ende 2015 bereits den Widerspruch des Landschaftsbeirats für einige andere Windräder in Meerhof überstimmt hatte, ging es nun um ein weiteres Windrad in Meerhof. Dieser Standort befindet sich außerhalb der Konzentrationszonen der Stadt Marsberg für Windenergieanlagen. Der Landschaftsbeirat hat – so war von Mitgliedern zu erfahren – wegen artenschutzrechtlicher Bedenken Widerspruch gegen diese Windkraftanlage eingelegt. Der kann nur durch einen anderslautenden Beschluss des Kreistags gekippt werden. Näheres über die Inhalte der Beratungen war aber nicht bekannt, denn dieses Thema stand erst am 31.05.2016 auf der Tagesordnung des Landschaftsbeirats (LB). Die Kreisverwaltung hatte aber weder eine Sitzungsvorlage für diesen Tagesordnungspunkt des LB erstellt, noch lag ein Protokoll der Sitzung des LB vor. Dafür hatte die Kreisverwaltung aber bereits vor (!) der Sitzung des LB eine Vorlage für den Kreistag geschrieben, mit dem Beschlussvorschlag, der Kreistag möge den Widerspruch des LB überstimmen…

Die SBL/FW-Fraktion beantragte zu Beginn der Kreistagssitzung, diesen TOP von der Tagesordnung abzusetzen. Begründung: Es sei eine Missachtung der Arbeit des Fachgremiums Landschaftsbeirat, wenn der Kreistag den LB überstimme, ohne dass man sich inhaltlich mit den Bedenken des LB auseinandersetzen könne. Daher solle der Vorsitzende des LB in der nächsten Kreistagssitzung berichten; bis dahin läge sicher auch das Protokoll der Sitzung des LB vom 31.05.2016 vor. Erst dann sei eine inhaltliche Debatte möglich.

Als der Landrat über diesen Vertagungsantrag der SBL/FW abstimmen ließ, gab es Zustimmung aus allen Fraktionen außer von der CDU. Etwa die Hälfte der CDU-Fraktion stimmte dagegen, der Rest enthielt sich offensichtlich. Doch der Landrat behauptete, dass die Mehrheit für Ablehnung gestimmt hätte. Dies traf offensichtlich nicht zu, und auf Verlangen der SBL/FW wurden erneut die Ablehner vom Landrat zum “Hände heben” aufgerufen, zur genauen Auszählung. Jetzt gab es schon mehr Ablehner in der CDU-Fraktion, aber längst noch nicht alle Fraktionsmitglieder. An Ermüdung kann das nicht gelegen haben, denn die Sitzung hat erst kurz vorher begonnen…
Das “Spiel” wurde wiederholt, und als immer noch einige Hände der CDU unten blieben, kam es sogar zur persönlichen namentlichen Aufforderung durch den Landrat, jetzt müsse die Hand nach oben. Schließlich war das Ziel erreicht: Alle Arme der CDU reckten sich in die Höhe, und der Landrat konnte siegessicher feststellen, dass 28 Nein-Stimmen (von 53 anwesenden Kreistagsmitgliedern) zusammen gekommen waren und der Vertagungsantrag somit abgelehnt sei.

Was lernen wir daraus? Die Unabhängigkeit der Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion scheint stark eingeschränkt zu sein. Und die Fraktionsregie klappt nicht immer, aber dann hilft der Vorsitzende des Kreistags nach, bis das Ergebnis “stimmt”. Das kann schon mal einige Minuten dauern… Vielleicht wäre es einfacher, auf dem Platz des Landrats einen Kasten mit 28 Stimmkarten zu deponieren, die dann passend gezogen werden können?

Über weitere Inhalte und Ergebnisse der heutigen Sitzung des Kreistags berichten wir noch.

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Die Abstimmungsmaschine?

Kreistag beschliesst über Landschaftsplan und Windräder

By adminRL at 8:24 am on Friday, June 24, 2016

Heute (Freitag) tagt ab 15 Uhr im Kreishaus in Meschede der Kreistag des HSK, zum zweiten Mal in diesem Jahr.

Es geht u.a. um die Wahl der Kreiswahlausschusses für die Landtagswahlen 2017, Vorbereitungen für den neuen Westfalen-Tarif, der in großen Teilen von NRW für Bus und Bahn gelten soll, den Landschaftsplan Sundern, Widersprüche des Landschaftsbeirats gegen geplante Windanlagen in Marsberg-Meerhof und Winterberg-Altenfeld (die Kreisverwaltung schlägt vor, den Landschaftsbeirat zu überstimmen), die Einrichtung der „Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)”, die Sanierung der Gebäude der kreiseigenen Berufskollegs, zusätzliche Personalstellen für das Kreisjugendamt und um die seit Mitte April gültige Haushaltssperre.

Hinzu kommen acht Anträge der Fraktionen. Die SBL/FW hat vorgeschlagen, eine Resolution gegen das Freihandelsabkommen CETA zu beschließen, wie viele andere Kommunen auch.
Zuhörer sind wie immer (außer im nichtöffentlichen Sitzungsteil am Ende der Sitzung) willkommen.

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Kreistag beschliesst über Landschaftsplan und Windräder

Freihandelsabkommen CETA – Welchen Entscheidungsspielraum behalten unsere Kommunen?

By adminRL at 7:11 am on Thursday, June 23, 2016

Geheimniskrämerei?
CETA, das Handelsabkommen mit Kanada, steht vor der Abstimmung. Von den einen bejubelt, von den anderen verdammt, fragen wir uns: „Was kommt da auf uns zu?“. Sonderlich transparent ist das ja alles nicht. Genau wie bei TTIP gibt es viel Geheimniskrämerei … und Schiedsgerichte.

Müssen auch Kommunen haften?
Nicht ganz klar scheint uns beispielweise zu sein, ob und wie CETA die Handlungsspielräume von Städten, Gemeinden und Kreisen einschränkt. „Die Welt“ veröffentlichte Ende letzten Jahres dazu einen Artikel, der aufhorchen lässt. Demnach hat eine Anfrage der Linkspartei an das Ministerium von Siegmar Gabriel ergeben, dass nach Inkrafttreten des Abkommens für Schadenersatzzahlungen schlimmstenfalls auch Kommunen aufkommen müssen und zwar dann, wenn eine Entscheidung auf Länderebene oder kommunaler Ebene gegen CETA-Bestimmungen verstößt und ein Investor mit einer Klage Erfolg hat.
Klick:
http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article149883280/CETA-Laender-und-Kommunen-haften-mit.html

Ernüchterndes Ergebnis einer Studie
Das ist aber womöglich nur ein negativer Gesichtspunkt von CETA! Auf der Homepage der SBL/FW sind noch weitere „unschöne“ Aspekte des Abkommens nachzulesen.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=6683

Kommunen im Zugzwang?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragt sich nicht erst seit gestern, warum nicht alle Kommunen und Kommunalpolitiker gegen CETA und TTIP auf die Barrikaden gehen!? Schließlich laufen die Abkommen doch womöglich darauf hinaus, dass Politik weniger zu entscheiden hat und Politiker ein Stück weit „arbeitslos“ werden?

Die Hoffnung stirbt zuletzt
Noch besteht Hoffnung. Nicht jede Kommune, nicht jedes Ratsmitglied lässt sich widerspruchslos zur “Schlachtbank” führen. „Attac“ notierte im April 2015: „Allein in Deutschland haben inzwischen 200 Städte, Gemeinden und Landkreise kritische Stellungnahmen zu TTIP, CETA und dem Dienstleistungsabkommen TiSA verabschiedet – darunter elf Landeshauptstädte sowie die Millionenstadt Köln. Sie befürchten eine massive Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung. In vielen Kommunen wurden die kritischen Beschlüsse fraktionsübergreifend und mit breiter Mehrheit gefasst.“
Da nachzulesen:
http://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/200-staedte-und-gemeinden-gegen-ttip-ceta-und-tisa

Wie reagiert der Landrat?
Und was sagt der Landrat des Hochsauerlandkreises zu CETA?
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hat ihn gefragt. Hier die Anfrage der SBL/FW-Fraktion vom 31.05.2016:
„Wir möchten Sie um Ihre Einschätzung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen CETA auf die Belange der kommunalen Daseinsfürsorge bitten und fragen Sie daher:

1. Erwarten Sie, dass die Handlungsspielräume des Hochsauerlandkreises und seiner Städte und Gemeinden durch das Freihandelsabkommen beeinträchtigt werden (z.B. im Gesundheits- und Bildungswesen und in Belangen des Umwelt- und Naturschutzes)?

2. Inwieweit könnte die kommunale Selbstverwaltung durch CETA eingeschränkt werden?

3. Auf welche kommunalen Dienstleistungen könnte sich CETA mittelbar oder unmittelbar auswirken, z.B. auch durch die Investorenschutzklausel?

4. Welche Veränderung erwarten Sie durch CETA bei der Vergabe von kommunalen Aufträgen?

5. Wird eine Rekommunalisierung von Dienstleistungen, beispielsweise der Müllabfuhr, noch möglich sein?

6. Wie wird sich CETA Ihrer Einschätzung nach auf demokratische Entscheidungspro-zesse im Kreistag und in den Stadt- und Gemeinderäten auswirken? Welche Fragen entscheiden die Parlamente dann überhaupt noch?

7. Beabsichtigen Sie, eine Resolution gegen CETA und andere Freihandelsabkommen wie TTIP zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht?“

Die Antwort ist da. Der Der Landrat reagierte bzw. ließ reagieren (mit Datum vom 14.06.2016) und zwar so:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Fragen 1, 4, 6 und 7 beziehen sich auf meine persönliche Einschätzung zu verschiedenen Aspekten von CETA. Die persönliche Meinung des Landrats ist jedoch vom Fragerecht aus 5 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags nicht umfasst.

Die Fragen 2, 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Die EU Kommission führt auf ihrer Homepage
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/questions-and-answers/index_de.htm

zur Frage der Auswirkungen von CETA auf öffentliche Dienste aus, dass sich CETA, wie alle Handelsabkommen der EU nicht auf öffentliche Dienstleistungen auswirke. Insbesondere wird dort ausgeführt, dass

die EU-Länder staatliche Monopole für bestimmte Dienste beibehalten können,

CETA nicht zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen verpflichtet

und dass

die EU-Länder weiterhin selbst entscheiden können, in welchen Bereichen sie einen öffentlichen Universaldienst —ggf. auch mit staatlicher Förderung- wünschen.“

Das Thema wird auf Antrag der SBL/FW-Fraktion am Freitag (24. Juni) auch auf der Tagesordnung des Kreistags stehen.

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Vier Anträge für die Kreistagssitzung am Freitag

By adminRL at 9:56 pm on Tuesday, June 21, 2016

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), stellte am 20.06.2016 zwei Änderungsanträge zu Vorlagen für die Kreistagssitzung am Freitag dem 24.06., sowie einen Hinweis- und Ergänzungsantrag.

Der Antrag zur Drucksache 9/489 betrifft die Tarife im ÖPNV; denn die SBL/FW befürchtet aufgrund der Neugründung der Tarifgemeinschaften Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH und der Westfalen-Tarif GmbH erhebliche Preiserhöhungen für Bahncard-Nutzer aus dem HSK. Sie können mehr als 100% betragen, weil im neuen, vergrößerten Tarifraum Bahncards nicht mehr anerkannt werden. Viele andere Verkehrsverbünde gewähren dagegen auch im Nahverkehr Ermäßigungen an Bahncard-Besitzer.

Ein weiterer Änderungsantrag der SBL/FW bezieht sich auf die Sanierung des Berufskollegs Berliner Platz in Hüsten (Drucksache 9/503). Hier beantragt die Kreistagsfraktion, auch die Gebäude der vier anderen Berufskollegs im HSK (Arnsberg Eichholz, Meschede, Olsberg, Brilon) durch externe Gutachter auf ihre Bausubstanz und ihre räumliche Situation für die jeweiligen Bildungsgänge in die Untersuchung mit einzubeziehen. Für das Berufskolleg Hüsten ist derzeit mit einem Sanierungsaufwand zwischen 17 und 27 Mio Euro zu rechnen.

Des Weiteren beantragt die SBL/FW, die Verwaltungsvorlagen 9/448 und 9/448 1. Ergänzung zur „Umbenennung“ der bisherigen Gesundheits- und Pflegekonferenz“ (GPK) um den Unterpunkt „Wahl der Vertreter des Kreistags in die neue Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)” zu ergänzen. Nach Auffassung der SBL handelt es sich bei der KGAP um ein neues Gremium und nicht nur um eine Umbenennung der bisherigen GPK in KGAP. Denn sowohl die Aufgaben als auch die personelle Besetzung des Gremiums sollen sich erheblich ändern.

Am 07.06. hatte die SBL/FW ihren ersten Antrag zur Kreistagssitzung gestellt, eine Resolution gegen die Ratifizierung des Freihandelsabkommen CETA. Mehrere Kreistage und Stadträte haben eine Resolution gegen CETA und auch gegen TTIP bereits beschlossen, so geschehen z.B. in den Städten Köln und München. Ein Grund unter vielen: CETA schränkt den kommunalen Handlungsspielraum ein. Das hat vor wenigen Wochen auch ein von einem Europarechtler im Auftrag der baden-württembergischen Landesregierung erstelltes Gutachten bestätigt. Dadurch ergibt sich zweifelsfrei der kommunale Bezug.
Im HSK scheint der Landrat mit der Amputation von Kompetenzen des Kommunalparlaments und seiner Verwaltung kein Problem zu haben!? Die Beschluss-Empfehlung des Hochsauerlandkreises zum Antrag der SBL/FW gegen die Ratifizierung des Freihandelsabkommen CETA zwischen der Europäischen Union und Kanada (Drucksache 9/514) lautet „Ablehnung des SBL-Antrags“. Begründung: Nur der Bundestag sei für die Ratifizierung des Freihandelsabkommens zuständig…

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Fraktionssitzung im “Tagwerk” in Sundern

By adminRL at 12:01 pm on Monday, June 20, 2016

Zur Vorbereitung der Kreistagssitzung am kommenden Freitag trifft sich die SBL/FW-Kreistagsfraktion heute (Montg 20. Juni) um 19 Uhr zur Fraktionssitzung, dieses Mal in Sundern. Tagungsort ist das „Tagwerk“, Hauptstraße 105.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. Berichte aus Ausschüssen und Baukommissionen und die wesentlichen Themen der Kreistagssitzung. Dabei geht es u.a. um
das (mittlerweile vom Sozialgericht für rechtswidrig erklärte) Unterkunftskostenkonzept des HSK,
den neuen Westfalen-Tarif für Bus und Bahn,
den Landschaftsplan Sundern,
Planungen für Windvorrangzonen,
die Gründung der „Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)”,
Elternbeiträge zu den Mittagsmahlzeiten in kreiseigenen Ganztagsschulen,
Resolution gegen das Freihandelsabkommen CETA,
bauliche Sanierung der Berufskollegs
und zusätzliche Personalstellen für das Kreisjugendamt.

Gäste und Zuhörer sind – wie immer – herzlich willkommen!

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Papiertiger mit geringem Wert

By adminRL at 5:08 pm on Friday, June 17, 2016

Angekündigt worden war eine Stärken- und Schwächenanalyse des Kreisjugendamtes – und heraus kam ein methodisch sehr dürftiges Ergebnis. Das Landesjugendamt hatte die Aufgabe übernommen, die Arbeit des Kreisjugendamtes des HSK zu untersuchen. Anlass war der Tod eines zweijährigen Kindes aus dem Raum Winterberg vor zwei Jahren gewesen; in diesem Zusammenhang wurden auch vom Richter im Amtsgericht Medebach massive Vorwürfe gegen das Kreisjugendamt erhoben.

Am Donnerstag trugen zwei Vertreter des Landesjugendamtes ihre Ergebnisse vor. Das Landesjugendamt hatte sich darauf beschränkt, zwei der zahlreichen Dienstanweisungen der Jugendbehörde des HSK zu untersuchen, am eigenen Schreibtisch in Münster. Konkret ging es nur um die Anweisungen “zum Vorgehen und Maßnahmen des Jugendamtes bei Meldungen über Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen (Kindeswohlgefährdung)” und für “Ambulante Leistungen der Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB VIII”. Außerdem gab es Gespräche mit der Amtsleitung. Aber es gab keine Gespräche mit Mitarbeitern des Jugendamtes, keine Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und Familien, keine Analyse konkreter Fälle, keine Besuche “vor Ort”???! Wie kann man aus 2 Dienstanweisungen auf die Qualität der Arbeit eines Jugendamtes schließen wollen? Denn diese Arbeit findet sich nur zu einem sehr geringen Teil in formellen Dienstanweisungen wieder, die Praxis spielt hier eine sehr viel größere Rolle.

Immerhin ergaben sich sogar aus dieser sehr beschränkten Sichtweise noch einige konkrete Vorschläge:

Die derzeit 9 Außenstellen sollten auf noch etwa 3 reduziert werden, da in den bisher sehr kleinen Teams der fachliche Austausch und Vertretungsmöglichkeiten nicht hinreichend geleistet werden könnten: “Der ASD des Kreisjugendamtes ist auf 9 Außenstellen aufgeteilt und verfügt über insgesamt 12,78 Vollzeitstellen zzgl. 1 Vollzeit-stelle für die ASD-Leitung. Viele Außenstellen sind lediglich mit einer Fachkraft besetzt… Außenstellen mit ein bis drei Fachkräften sind weder fachlich noch organisatorisch angemessen. Erst durch eine Zusammenführung wird Teamarbeit, die für die Qualität der Arbeit des ASD notwendig ist, ermöglicht.”

Eine von unserer Fraktion wiederholt vorgetragene Kritik äußert auch das Landesjugendamt: “Kritisch sind solche Vorgaben zu bewerten, wie „…grundsätzlich nur eine ambulante Hilfe in einer Familie …“ “.

Und es sei verkehrt, als allgemeinen Grundsatz “ambulant vor stationär” aufzustellen: “Des Weiteren ist das unter der Überschrift „Wirtschaftlichkeit“ genannte Prinzip „ambulant vor stationär“ zu hinterfragen. Im Rahmen der Kostendiskussion wurde ein solcher Leitsatz vor ca. 15 Jahren in vielen Jugendämtern formuliert. In der Praxis hat dies häufig dazu geführt, dass stationären Hilfen erst bewilligt wurden, wenn ambulante Hilfen nicht das gewünschte Ergebnis erzielt hatten. Ein solches Vorgehen ist aus fachlicher Sicht kritisch. Es kann dazu führen, dass Kinder, Jugendliche und ihre Eltern im Rahmen ambulanter Hilfe zunächst Erfahrungen des Scheiterns machen müssen, bevor eine prekäre häusliche Situation durch eine zum Ziel führende, vielleicht auch nur vorübergehende, stationäre Hilfe bewilligt wird. Auch unter wirtschaftlichen Aspekten ist es nicht sinnvoll, zunächst ambulante Hilfen zu initiieren, die nicht den gewünschten Erfolg bringen.”

Den Mitgliedern des Kreisjugendhilfeausschusses und des Kreistags wurde die Stellungnahme des Landesjugendamtes leider erst am Tag nach der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt. Sie kann nun durchgelesen werden (was keine besonderen Anforderungen stellt; s.o.) und soll in der nächsten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses erneut diskutiert werden.

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Handlungsbedarf bei den Kosten der Unterkunft

By adminRL at 11:51 pm on Sunday, June 12, 2016

Nach fast 4 Monaten steht nun am Mittwoch (15.06.) ein Antrag der SBL/FW-Fraktion zu den Unterkunftskosten für Grundsicherungsempfänger auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA). Bekanntlich hatte das Sozialgericht Dortmund das Unterkunftskostenkonzept, das im Auftrag der Kreisverwaltung von einer Hamburger Firma erstellt worden war, für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine 80jährige schwerbehinderte Rentnerin aus Brilon.

Die Kreisverwaltung erklärt in ihrer Vorlage für die Ausschusssitzung, dass sie nicht bereit ist, das Urteil in anderen Fällen zu berücksichitgen: “Solange das Urteil vom 19.02.2016 keine Rechtskraft erlangt, ergibt sich keine Veranlassung, die bisherige Verwaltungspraxis abzuändern. Insoweit bemisst sich die Angemessenheit der zu gewährenden Unterkunftskosten weiterhin anhand der von Analyse & Konzepte ermittelten Richtwerte.” Die Kreisverwaltung hatte einen Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!) beauftragt, Berufung beim Landessozialgericht einzulegen. Bisher kennt die Klägerin allerdings keine Begründung für die Berufung…

Die SBL/FW-Fraktion hat für die Ausschusssitzung einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung eingebracht:

“”Der GSA nimmt zur Kenntnis,
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 zum Unterkunfts¬kostenkonzept der HSK für Grundsicherungsempfänger festgestellt hat: ‘Die Ermittlung der Angemessenheitsgrenze entspricht nicht den Vorgaben des BSG';
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 auf viele weitere, von der Klägerin vorgetragene Bedenken nicht mehr eingegangen ist, so dass die Aussage der Kreisverwaltung in der Drucksache 9/499, das Konzept sei ‘hinsichtlich der grundsätzlichen Vorgehensweise nicht beanstandet’ worden, einen falschen Eindruck erweckt;
– dass der Sachverhalt in dem von der Kreisverwaltung zitierten Urteil des LSG NRW vom 27.01.2016 (L 12 AS 1180/12) inhaltlich nicht auf den HSK anwendbar ist.
Das gilt z.B. deswegen, weil in diesem vom LSG entschiedenen Fall:
o das Gebiet, für die Höhe der Unterkunftskosten ermittelt wurde, nur aus einer einzigen Stadt besteht, während es im HSK um eine Ermittlung einer Einheitsmiethöhe anhand der Daten aus 7 räumlich nicht eng verbundenen Gemeinden geht;
o die Klägerin nicht zum Verhandlungstermin beim LSG erschien und schon etwa ein Jahr vorher in ein anderes Bundesland verzogen ist;
o die Klägerin trotz einer fast 3 Monate vor dem Verhandlungstermin ergangenen Aufforderung nicht die vom LSG geforderten weiteren Angaben lieferte;
o die Klägerin bereits Leistungen für ihre Unterkunftskosten erhielt, die erheblich über dem Wohngeldniveau lagen, während in der Stadt Brilon durch das angegriffene Konzept das Niveau der Wohngeldtabelle plus 10% vom Sozialgericht festgelegtem Sicherheitszuschlag deutlich unterschritten wurde.
o von der Beklagten konkret die Verfügbarkeit anderer geeigneter und preis¬günsti¬gerer Wohnungen nachgewiesen werden konnte;
– dass erst vor wenigen Tagen die Begründung eines aktuellen Urteils des SG Magdeburg (S 14 AS 1766/13) zum von der Firma A&K für den LK Harz erstellten Unterkunftskosten¬konzept veröffentlicht wurde. In dieser Entscheidung wird das Konzept für rechtswidrig erklärt, da die in die Vergleichsräume einbezogenen Gemeinden nicht die nach der Rechtsprechung des BSG notwendige verkehrstechnische Verbundenheit aufweisen. Der LK Harz ist wegen der gebildeten Wohnungsmarkttypen, seiner Größe (ca. 2.100 km2) und Einwohnerzahl (ca. 220 T) gut mit dem HSK vergleichbar;
– dass er mittlerweile zahlreiche Entscheidungen von Sozialgerichten gibt (z.B. von den Sozialgerichten Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie vom Landessozialgericht Niedersachsen), die – bei ähnlichen räumlichen Gegebenheiten wie im HSK – die Konzepte der vom HSK beauftragten Firma A&K für rechtswidrig erklären.

Der GSA fordert daher die Kreisverwaltung auf,
– das Urteil des SG Dortmund vom 19.02.2016 bis zur endgültigen sozialgerichtlichen Klärung für alle Grundsicherungsempfänger im HSK anzuwenden,
– alle Grundsicherungsempfänger darauf hinzuweisen, dass die Kreisverwaltung im Falle einer rechts¬kräftigen Entscheidung, mit der das bisher verwendete Unterkunftskosten¬konzept endgültig für rechtswidrig erklärt wird, auf die Einrede der Verjährung bzw. der Nichteinlegung von Rechtsmitteln verzichten wird; dadurch können jetzt unnötige Widerspruchs- und Klageverfahren vermieden werden;
– eine Ausschreibung für die Neuerstellung des Konzepts durchzuführen und ein anderes Unternehmen als bisher mit der Erstellung des Konzepts zu beauftragen.”

Wir sind gespannt, wie die anderen Kreistagsfraktionen, die sich sonst als sozial orientiert, mit diesem Antrag umgehen…

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Hochsauerlandkreis schwört weiter auf „Analyse und Konzepte“

By adminRL at 11:53 pm on Thursday, June 9, 2016

Es ist schon fast vier Monate her, dass die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) diesen Antrag für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialauschusses stellte:

„Arnsberg, 21.02.2016

Antrag gemäß § 5 Abs. 2 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung für die Tagesordnung der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 24.02.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

die SBL/FW-Fraktion beantragt aus aktuellem Anlass für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses den folgenden Tagesordnungspunkt zusätzlich aufzunehmen:

„Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)”

Begründung und Erläuterung:
Am 19.02.2016 hat das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept der Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsemp-fängern für “gescheitert” erklärt. Die Klägerin hat nun Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag. Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.
Es besteht ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit umgehend zu erfahren:
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?
• Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen?“

Daraus wurde zunächst nichts. Der Gesundheits- und Sozialausschusses stimmte am 24.02.2016 mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen gegen eine Ergänzung der Tagesordnung um diesen Punkt.

Pause …

Mit der Verwaltungsvorlage 9/499, datiert auf den 02.06.2016, erfahren wir nun endlich, wie der HSK mit dem Urteil umzugehen gedenkt.

Kurz gesagt: Es bleibt alles wie es war und ist. Der HSK ist gegen das Sozialgerichtsurteil in Berufung gegangen. Bis zur Entscheidung wird es dauern …. „Insofern“, schreibt der HSK, „sieht die Verwaltung des Hochsauerlandkreises keine Veranlassung, für die anstehende Aktalisierung des Schlüssigen Konzeptes einen anderen Anbieter als Analyse & Konzepte zu beauftragen.“

Pause ….

Hinzufügen möchten wir, dass das Schlüssige Konzept des besagten Anbieters „Analyse & Konzepte“ von Gerichten schon öfters als unschlüssig beanstandet worden ist. Erst vor wenigen Tagen wurde ein Urteil des Sozialgerichts Magdeburg (Az: S 14 AS 1766/13) veröffentlicht, dass das von diesem Unternehmen für den Landkreis Harz erstellte Konzept für rechtswidrig erklärt. Die Begründung könnte auch gut für den HSK passen: Den im Landkreis Harz gemeinsam betrachteten Gemeinden fehle aufgrund der großen Entfernungen und langen Reisezeiten die “verkehrstechnische” Verbundenheit, und allein schon deswegen dürften sie nicht in einem einheitlichen Vergleichsgebiet mit gleich hohen Mietobergrenzen betrachtet werden.
Warten wir ab, wie und wann das Landessozialgericht in Essen als Berufungsinstanz über das Urteil des Sozialgerichts Dortmund entscheidet.

Pause …

Für alle die den Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage 9/499) für den Gesundheits- und Sozialausschuss am 15.06.2016 komplett lesen möchten, im Kreistagsinformationssystem ist er für alle zugänglich. Auf die Fragen der SBL/FW wird da auch eingegangen, insofern, dass erst mal alles bleibt wie es war.

Wir werden berichten ….

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Freihandelsabkommen CETA – Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragt ablehnende Resolution

By adminRL at 10:48 pm on Tuesday, June 7, 2016

Eingeschränkter Handlungsspielraum

Die Möglichkeit bzw. das Risiko, dass Landkreise, Städte und Gemeinden durch das mit Kanada geplante Freihandelsabkommen CETA einen wesentlichen Teil ihrer politischen Gestaltungsmöglichkeiten verlieren, besteht ganz offensichtlich. Das zeigt z.B. auch das aktuelle Gutachten des Europarechtlers Prof. Dr. Martin Nettesheim, das dieser im Auftrag einer Landesregierung erstellt hat. Gleichzeitig wird durch dieses Gutachten der kommunale Bezug der sog. Freihandelsabkommen deutlich.

Wir zitieren einige Sätze aus der Zusammenfassung des Gutachters:
“CETA lässt den politischen Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland nicht unberührt.”
“Die Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, wird durch die in CETA begründete Freiheit zur Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt.”
“Zu verhindern ist, dass die Gestaltungsspielräume, die den Ländern und Gemeinden nach innerstaatlichem Recht zustehen, über die Anforderungen an die Objektivität der ergriffenen Regelungen übermäßig eingeschränkt werden.”
“Die Handlungsfreiheit der Länder und Gemeinden kann auch durch die Öffnung grenzüberschreitender Dienstleistungsmärkte berührt werden.”
“Auch im Dienstleistungsbereich … darf es nicht zu einer Aushöhlung der Gestaltungsbefugnis kommen.”
Das gesamte Gutachten kann hier nachgelesen werden:
https://stm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160524_Nettesheim-CETA-Gutachten.pdf .

Geheime Schiedsgerichte

Ein nicht kalkulierbares Risiko für die Kommunen besteht offenbar auch durch die Investorenschutzklauseln, die es ermöglichen werden, dass kanadische Firmen vor internationalen Schiedsgerichten gegen den deutschen Staat und auch gegen deutsche Kommunen klagen.

Kommunen wehren sich

Der Hochsauerlandkreis wäre nicht die erste Kommune, die eine Resolution gegen CETA auf den Weg bringt. München und Köln und viele andere Städte haben es schon lange getan. Ein weiteres Beispiel: Am 09.03.2016 beschloss der Rat der Stadt Bergisch Gladbach mit großer Mehrheit eine Resolution gegen TTIP und CETA.
Klick: http://gl-gegen-ttip.de/2016/03/rat-bergisch-gladbach-beschliesst-resolution-zu-ttip-ceta

SBL/FW beantragt Resolution

SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos sandte am 07.06.2016 – unter Hinweis auf die oben zitierten Informationen – diesen Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:

„Unsere Fraktion beantragt folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistags aufzunehmen:
Der Kreistag des Hochsauerlandkreises spricht sich gegen die Ratifizierung des Freihandelsabkommens CETA aus.“

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Soll nicht jeder alles lesen dürfen?

By adminRL at 10:57 pm on Sunday, June 5, 2016

Seit Wochen wird in der Tagespresse fast täglich über die Verzögerungen bei Planung und Bau der B7n berichtet, insbesondere über die Auswirkungen auf Altenbüren. Der Landrat nahm mit anderen CDU-Kreispolitikern und etwa 100 weiteren Personen unter großem Medienecho an einer Demonstration teil. Und die Landesstraßenbauverwaltung berichtete im Rat der Stadt Brilon über die notwendigen Umplanungen für die Trasse der Straße.
Wer nur auf die Tagespresse angewiesen ist, konnte den Eindruck gewinnen, dass die Belange des Umweltschutzes willkürlich viel höher als die Belange der in Altenbüren wohnenden Menschen bewertet würden, z.B. in diesem Bericht über die Ratssitzung: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/ernuechternde-fakten-fuer-b7n-bau-von-nuttlar-bis-brilon-id11821652.html.

Dass es auch eine andere wesentliche Ursache für die Umplanungen gibt, über die sogar schon mehrfach im Briloner Rat berichtet wurde, wird den Zeitungslesern vorenthalten. Ein Leserbrief zu den Zeitungsartikeln “Ernüchternde Fakten für den B7n-Bau” und “Der Mensch ist der Verlierer” vom 13.05.2016, der dieses Thema ansprach, erreichte die Zeitungsredaktion am 15.05., wurde aber nie veröffentlicht.

Daher hier der Inhalt:

Am Donnerstag nahmen zwei Vertreter der Landesstraßenbauverwaltung an der Sitzung des Briloner Rates teil und berichteten über den aktuellen Planungsstand für die B7n. Die selben Vertreter der Landesstraßenbauverwaltung waren bereits im Januar 2011 im Briloner Rat gewesen. Schon damals hatten die beiden Herren darauf hingewiesen, dass die Verzögerungen für die B7n mit einer großen Umplanung im Jahr 2010 begannen. Die war nötig geworden, weil der Tiefbrunnen Burhagen für die regelmäßige Trinkwasserversorgung ausgefallen war. Deswegen wurde der Altenbürener Trinkwasserbrunnen unverzichtbar und – wie am Donnerstag im Rat erneut bestätigt – die Trasse für die B7n musste um 8 Meter höher gelegt werden. Im damaligen Ratssitzungsprotokoll heisst es: ‘Er betont ausdrücklich, dass Wasser ein hohes Gut sei, welches nicht im Rahmen der Abwägungsmöglichkeiten weggewogen werden könne… Nunmehr sei der (Trinkwasserbrunnen) im betroffenen Gebiet existenziell notwendig und müsse erhalten werden. Aus diesem Grund müsse die Trasse höher gelegt werden.’

Vor dem Ausfall des Tiefbrunnen Burhagen hatten die damals im Rathaus Verantwortlichen – mit Unterstützung der Mehrheit des Rates – einem Nebenerwerbslandwirt genehmigt, in unmittelbarer Nähe dieses Tiefbrunnens im Briloner Süden ein Wohnhaus mit Stallungen zu errichten und Rinder zu halten. Bedenken der BBL wurden ignoriert. Anschließend kam es zu Verunreinigungen des vorher einwandfreien Wassers aus dem Tiefbrunnen Burhagen.

Wer jetzt beklagt, dass Menschen in den Dörfern wegen Umweltbelangen benachteiligt werden, sollte nicht die Vorgeschichte vergessen!

Reinhard Loos, Brilon
BBL-Ratsmitglied

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Gesamtschule außen vor

By adminRL at 7:43 am on Friday, June 3, 2016

Christa Hudyma, Mitglied der SBL/FW-Kreistagsfraktion und Vorsitzende der Fraktion der Freien Wähler im Rat der Stadt Medebach, hat einen Leserbrief zur aktuellen Schulsituation im Südkreis geschrieben. Er wurde am 02.06.2016 in der Briloner Ausgabe der “Westfalenpost” veröffentlicht:

“Drei Schulstandorte sollen schließen (WP-Artikel vom 21. Mai). Der Wortlaut im WP-Bericht war wie folgt: „Die Bezirksregierung hat den Ratsmitgliedern bereits verschiedene Lösungsmodelle vorgestellt und dabei ein Konzept mit zwei weiterführenden Schulen an drei Standorten empfohlen. Weiter: Dieses Konzept sieht ein Gymnasium in Winterberg und zwei Sekundarschulen in Medebach und Winterberg vor.“

Hierzu muss folgendes ergänzt werden, da diese bewusst verkürzte Darstellung ein unvollständiges Bild lanciert.

Neben der oben skizzierten – von Bezirksregierung und Stadtverwaltungen favorisierten – Lösung, wurde auch ein Konzept leider ausdrücklich nur erwähnt, dass die Einführung einer Gesamtschule mit Standorten in Medebach und Winterberg vorsehen könnte. Trotz der für das Wohl der Kinder offensichtlichen Vorteile – es wäre kein besonderer Schultourismus nötig und die Schulform müsste in der gesamten Schullaufbahn nicht gewechselt werden, denn die Gesamtschule bietet die Möglichkeit, vor Ort das Abitur nach G 9 zu absolvieren.

Bereits am 30. Mai 2012 fand eine Podiumsdiskussion im großen Kreistagssaal in Meschede mit dem Thema: „Gesamtschule im HSK? Information, Diskussion, Fragen und Antworten“ statt.

In diesen Gesprächen wies Dr. Michael Fink, Vorstandsmitglied der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule NRW e.V., darauf hin, dass an den neu geschaffenen Sekundarschulen Kinder mit Haupt- und Realschulempfehlung aufgenommen würden.

An den Gesamtschulen hingegen meldeten Eltern auch Kinder mit Gymnasialempfehlung an. Gesamtschüler hätten 13 Jahre Zeit bis zum Abitur und 70 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die an der Gesamtschule das Abitur schafften, hätten nach der 4. Klasse keine Gymnasialempfehlung von ihrer Grundschule gehabt.

Wenn die bestehenden Schulformen, aufgrund fehlender Schülerinnen und Schüler, nicht erhalten werden können, brauchen wir eine Elternbefragung, die so aussieht, dass Eltern für eine integrierte Schulform stimmen können und dann die Wahl zwischen Sekundarschule und Gesamtschule haben.

Einen entsprechenden Antrag haben die Freien Wähler beim Rat Medebach am 25. Mai 2016 eingereicht!

Christa Hudyma
Medebach”

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HSK hält insgesamt 5.862.914 RWE-Aktien

By adminRL at 8:29 am on Wednesday, June 1, 2016

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) kritisch mit den im Besitz des Hochsauerlandkreises befindlichen RWE-Aktien befasst. Denn direkt und indirekt hält der HSK etwas mehr als 1% der stimmberechtigten RWE-Aktien, gehört also zu den größeren Aktionären.

Bei der diesjährigen Hauptversammlung am 20.04. in Essen war der HSK – trotz seines gewaltigen Aktien-Besitzes – im Gegensatz zu anderen Kreisen und Städten nicht selbst in der sogenannten Präsenzliste genannt, also in der Liste der anwesenden Aktionäre. Warum? SBL-Sprecher Reinhard Loos wunderte sich darüber und stellte daraufhin am 17.05.2016 schriftlich diese Fragen an den Landrat:

1. Hinter welchem/welchen Namen in dieser Präsenzliste verbergen sich die dem HSK zuzurechnenden RWE-Aktien?
2. Welche Person(en) hat/haben die Stimmen für die dem HSK zuzurechnenden Aktien abgegeben?
3. Wie wurde bei den einzelnen Tagesordnungspunkten und wie beim Misstrauensantrag gegen die Versammlungsleitung abgestimmt?
4. Wer hat wann und wie darüber entschieden, wie die Stimmen für die dem HSK zuzurechnenden Aktien abgegeben werden sollen?
5. Welche Gründe gab es für das jeweilige Abstimmungsverhalten?
6. In der Präsenzliste dieser HV steht der Name des Landrats als Inhaber von mehr als 10.000 Aktien, mit dem Namen des Kreiskämmerers als Stimmrechtsvertreter. Handelt es sich dabei um Aktien im Privatbesitz oder um Aktien, die dem HSK zuzurechnen sind?
7. Falls es sich bei den Aktien in Frage 6 um dem HSK zuzurechnende Aktien handelt:
Wie sind für diese Aktien die Fragen 2 bis 5 zu beantworten?

Der Kämmerer des Hochsauerlandkreises antwortete mit Schreiben datiert auf den 24.05.2016 und konstatierte, im Besitz des HSK befänden sich insgesamt 5.862.914 RWE-Aktien. Das entspräche einem Anteil am Gesamtaktienvolumen der RWE AG von 0,954 Prozent (Anm. d. Red: Dieser Anteil bezieht sich auf alle Aktien, also auch die ohne Stimmrecht).

Wir zitieren die Antworten Kämmerers, und ergänzen sie um einige Anmerkungen:
„Die Aktien sind vermögensrechtlich wie folgt zugeordnet:
5.852.215 Aktien über die RLG GmbH liegen die Aktien bei der RWEB GmbH
10.699 Aktien Eigenbedarf Schul- und Bildungseinrichtungen des HSK
5.862.914 Aktien

Antwort auf Frage 1:
Der Hochsauerlandkreis war in der Hauptversammlung der RWE AG am 20.04.2016 durch den Kreiskämmerer vertreten. Er vertritt durch seine Präsenz in der HV die o.g. und dem Eigenbetrieb Schul- und Bildungseinrichtungen zugordneten 10.699 Aktien. Das Paket der 5.852.215 Aktien wird von Seiten der Geschäftsführung der RWEB GmbH vertreten. Die RWEB ist im Aktienbuch eingetragener Eigentümer von insgesamt 93,3 Mio RWE-Aktien, sie vertritt dabei eine Vielzahl kommunaler Aktionäre. Die RWEB ist mit 15,18 % größter Einzelaktionär der RWE AG, auf Seite 14 des Geschäftsberichts 2015 des Unternehmens wird dies im Hinblick auf die Aktionärsstruktur ausgewiesen.

Antwort auf Frage 2:
Für die bei RWEB bilanzierten Aktien die Geschäftsführung der RWEB.
Für die beim Eigenbetrieb Schul-/Bildungseinrichtungen des Kreises bilanzierten Aktien hat der Kämmerer des Kreises in den Stimmkartenblöcken die Stimmen abgegeben.

Antwort auf Frage 3:
Der Hochsauerlandkreis und die RWEB haben zu allen Tagesordnungspunkten positive Voten abgegeben (Anm. d. Red.: also auch zum Ausfall der Dividende). Der Misstrauensantrag wurde abgelehnt. Die Abstimmungsquoten können dem Internetauftritt der RWE AG unter www.rwe.com und weiter unter investor-relation, hauptversammlung 2016 entnommen werden.

Antwort auf Frage 4:
Die Stimmabgabe in der jährlichen Hauptversammlung der RWE AG wird im Vorfeld der HV im Kreis der kommunalen Aktionäre intensiv erörtert. Ergebnis ist dann ein einheitlicher Auftritt der in der o.g. RWEB-Gruppe organisierten kommunalen Aktionäre (Anm. d. Red.: Damit wissen wir noch nicht, wer für den HSK an der “intensiven Erörterung” teilgenommen hat und was dort für den HSK vorgetragen wurde).

Antwort auf Frage 5:
Die Tagesordnung in der HV an 20.04.2016 beinhaltete neben den Beschlussfassungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2015 der RWE AG (Verwendung Bilanzgewinn, Entlastungen von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung von Prüfern) auch satzungsmäßige Neuwahlen zum Aufsichtsrat.
Die kommunale Seite hat den Beschlüssen zum Jahresabschluss vollinhaltlich zugestimmt und damit ihre Unterstützung zu den von Vorstand und Aufsichtsrat eingelei-teten Schritten zur perspektivischen Weiterentwicklung des Unternehmens dokumentiert. Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat haben die Kommunen wie auch bisher die Wahl von vier kommunalen Vertretern in den Aufsichtsrat durchsetzen können (Anm. d. Red: Alle 4 kommunalen Vertreter wurden nur mit sehr bescheidenen Ergebnissen gewählt, obwohl es keine Gegenkandidaten gab; die Stimmergebnisse lagen bei 66, 67, 72 und 78%).

Antwort auf Frage 6:
Die Sinnhaftigkeit bzw. Hintergründigkeit dieser Frage vermag ich nicht zu beurteilen. Die von Ihnen aus der Präsenzliste hergeleitete Stimmrechtsvertretung betrifft exakt die o.g. 10.699 Aktien, die im Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen des Hochsauerlandkreises bilanziert sind (Anm. d. Red.: Offen bleibt, wieso die Aktien unter dem Namen des Landrats geführt werden , wenn sie doch dem HSK gehören??)

Antwort auf Frage 7:
Auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 5 wird verwiesen.“

Ist denn jetzt die Frage „Hinter welchem/welchen Namen in dieser Präsenzliste verbergen sich die dem HSK zuzurechnenden RWE-Aktien“ geklärt? Tritt der HSK bei der HV für seinen Anteil von 5.852.215 Aktien (nur) als RWEB GmbH & Co. KG (Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH) in Erscheinung? Scheint so …. Das ist vielleicht ein anderes Thema?

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