Freihandelsabkommen CETA – Welchen Entscheidungsspielraum behalten unsere Kommunen?
Geheimniskrämerei?
CETA, das Handelsabkommen mit Kanada, steht vor der Abstimmung. Von den einen bejubelt, von den anderen verdammt, fragen wir uns: „Was kommt da auf uns zu?“ Sonderlich transparent ist das ja alles nicht. Genau wie bei TTIP gibt es viel Geheimniskrämerei … und Schiedsgerichte.
Müssen auch Kommunen haften?
Nicht ganz klar scheint uns beispielweise zu sein, ob und wie CETA die Handlungsspielräume von Städten, Gemeinden und Kreisen einschränkt. Die Tageszeitung „Die Welt“ veröffentlichte Ende letzten Jahres dazu einen Artikel, der aufhorchen lässt. Demnach hat eine Anfrage der Linkspartei an das Ministerium von Dietmar Gabriel ergeben, dass nach Inkrafttreten des Abkommens für Schadensersatzzahlungen schlimmstenfalls auch Kommunen aufkommen müssen und zwar dann, wenn eine Entscheidung auf Länderebene oder kommunaler Ebene gegen CETA-Bestimmungen verstößt und ein Investor mit einer Klage Erfolg hat.
Klick:
http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article149883280/CETA-Laender-und-Kommunen-haften-mit.html
Ernüchterndes Ergebnis einer Studie
Das ist aber womöglich nur ein negativer Gesichtspunkt von CETA! Auf der Homepage der SBL/FW sind noch weitere „unschöne“ Aspekte des Abkommens nachzulesen.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=6683
Kommunen im Zugzwang?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragt sich nicht erst seit gestern, warum nicht alle Kommunen und Kommunalpolitiker gegen CETA und TTIP auf die Barrikaden gehen!? Schließlich laufen die Abkommen doch womöglich darauf hinaus, dass Politik weniger zu entscheiden hat und Politiker ein Stück weit „arbeitslos“ werden?
Die Hoffnung stirbt zuletzt
Noch besteht Hoffnung. Nicht jede Kommune, nicht jedes Ratsmitglied lässt sich widerspruchslos zur Schlachtbank führen. „Attac“ notierte im April 2015: „Allein in Deutschland haben inzwischen 200 Städte, Gemeinden und Landkreise kritische Stellungnahmen zu TTIP, CETA und dem Dienstleistungsabkommen TiSA verabschiedet – darunter elf Landeshauptstädte sowie die Millionenstadt Köln. Sie befürchten eine massive Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung. In vielen Kommunen wurden die kritischen Beschlüsse fraktionsübergreifend und mit breiter Mehrheit gefasst.“
Da nachzulesen:
http://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/200-staedte-und-gemeinden-gegen-ttip-ceta-und-tisa
Wie reagiert der Landrat?
Und was sagt der Landrat des Hochsauerlandkreises zu CETA?
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hat ihn gefragt. Hier die Anfrage der SBL/FW-Fraktion vom 31.05.2016:
„Wir möchten Sie um Ihre Einschätzung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen CETA auf die Belange der kommunalen Daseinsfürsorge bitten und fragen Sie daher:
1. Erwarten Sie, dass die Handlungsspielräume des Hochsauerlandkreises und seiner Städte und Gemeinden durch das Freihandelsabkommen beeinträchtigt werden (z.B. im Gesundheits- und Bildungswesen und in Belangen des Umwelt- und Naturschutzes)?
2. Inwieweit könnte die kommunale Selbstverwaltung durch CETA eingeschränkt werden?
3. Auf welche kommunalen Dienstleistungen könnte sich CETA mittelbar oder unmittelbar auswirken, z.B. auch durch die Investorenschutzklausel?
4. Welche Veränderung erwarten Sie durch CETA bei der Vergabe von kommunalen Aufträgen?
5. Wird eine Rekommunalisierung von Dienstleistungen, beispielsweise der Müllabfuhr, noch möglich sein?
6. Wie wird sich CETA Ihrer Einschätzung nach auf demokratische Entscheidungsprozesse im Kreistag und in den Stadt- und Gemeinderäten auswirken? Welche Fragen entscheiden die Parlamente dann überhaupt noch?
7. Beabsichtigen Sie, eine Resolution gegen CETA und andere Freihandelsabkommen wie TTIP zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht?“
Die Antwort ist da. Der Landrat reagierte bzw. ließ reagieren (mit Datum vom 14.06.2016) und zwar so:
„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Fragen 1, 4, 6 und 7 beziehen sich auf meine persönliche Einschätzung zu verschiedenen Aspekten von CETA. Die persönliche Meinung des Landrats ist jedoch vom Fragerecht aus § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags nicht umfasst.
Die Fragen 2, 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die EU Kommission führt auf ihrer Homepage
http:l/ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/guestions-and-answers/index de.htm
zur Frage der Auswirkungen von CETA auf öffentliche Dienste aus, dass sich CETA, wie alle Handelsabkommen der EU nicht auf öffentliche Dienstleistungen auswirke. Insbesondere wird dort ausgeführt, dass
die EU-Länder staatliche Monopole für bestimmte Dienste beibehalten können,
CETA nicht zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen verpflichtet
und dass
die EU-Länder weiterhin selbst entscheiden können, in welchen Bereichen sie einen öffentli-chen Universaldienst —ggf. auch mit staatlicher Förderung- wünschen.“
Eine Anmerkung zur “Nicht-Antwort” auf die Fragen 1, 4, 6, und 7:
Der Landrat wurde nicht als Privatperson gefragt, sondern er selbst ist die Behörde. Deswegen steht auf vielen Bescheiden des HSK als Absender auch “Der Landrat”! Man könnte also den Eindruck gewinnen, dass die Fragen aus anderen Gründen nicht beantwortet wurden…
Und zu den übrigen Antworten:
Ausgerechnet die EU zu zitieren, also eine Verursacherin der jetzt vorliegenden Abkommen, ist genau so, als wenn man einen Finanzminister fragen würde, ob die Steuern gerecht sind…