Zuständig sind die Kreisbehörden
Mit Neufassung der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVO Tierschutz NRW – im Jahr 2015 wurde seitens des Landes NRW die Zuständigkeit zum Erlass einer Verordnung gem. § 13b TierSchG auf die Ebene der Kreisordnungsbehörden übertragen.
Ennepe-Ruhr-Kreis beschloss Katzenschutzverordnung
Darauf reagierte jetzt der Ennepe-Ruhr-Kreis. Dort gilt ab 01.01.2017 eine Katzenschutzverordnung. Der dortige Kreistag beschloss die Verordnung am 24.10.2016.
Wieso, weshalb, warum?
Ziel der Verordnung ist, die Population wildlebender Katzen durch Kastration einzudämmen. Damit wird zum einen das Leiden der Tiere verringert. Zum anderen werden langfristig Tierheime und Tierschutzvereine entlastet. Der Ennepe-Ruhr-Kreis geht davon aus, „dass mit fortdauerndem Bestehen der Katzenschutzverordnung jährlich weniger zu kastrierende und kennzeichnende Tiere aufgefunden werden. Zusätzlich zur Betreuung durch die Tierschutzvereine, würde auch die bislang unkontrollierte Fortpflanzung der Freigängerkatzen eingeschränkt, welches letztlich einen Rückgang der Population zur Folge haben müsste.“
Wen interessiert das im HSK?
Der Umweltausschuss interessierte sich in seiner Sitzung am 18.02.2016 offenbar nicht sonderlich für das Thema. Laut Protokoll nahmen die Ausschuss-Mitglieder die Drucksache 9/422 diskussionslos zur Kenntnis. Die besagte Verwaltungsvorlage empfahl, von der Ermächtigung des § 13 b TierSchG „nur sehr zurückhaltend Gebrauch zu machen“.
Die Politik im Hochsauerlandkreis hat sich also noch nicht wirklich mit einer Katzenschutzordnung befasst. Das soll sich jetzt ändern. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte am 08.11.2016 folgenden Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:
Antrag der SBL/FW
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreistag sollte beschließen:
• Zunächst ist zu prüfen, ob Bedarf für eine Verordnung gem. § 13b TierSchG über den Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Hochsauerlandkreises oder in Teilräumen des Kreises besteht. Das Kreisveterinäramt wird gebeten, die Bedarfsermittlung gemeinsam mit den hier ansässigen Tierheimen, Tierschutzverbänden und Tierärzten durchzuführen. Über die Ergebnisse soll zeitnah berichtet werden.
Falls die Analyse ergibt, dass es aufgrund der großen Population und des schlechten Gesundheitszustands (z.B. chronische Erkrankungen, Infektionskrankheiten) der Tiere sinnvoll und angemessen ist, freilaufende Katzen zu kastrieren, soll die Verordnung mit folgenden Inhalten erlassen und umgesetzt werden:
• Jede freilaufende Katze muss gechipt, registriert und kastriert werden, ausgenommen Katzen, die ausschließlich im Haus leben.
• Verantwortlich dafür ist der Tierhalter. Er trägt auch die Kosten. Sofern nicht kastrierte Katzen freilaufend gefangen werden, können deren Halter gezwungen werden, den Eingriff durchführen zu lassen. Die Kosten trägt auch in diesem Fall der Tierhalter.
• Ist der Halter einer freilaufenden Katze nicht zu ermitteln, trägt die öffentliche Hand die Kosten der Kastration. (Im Ennepe-Ruhr-Kreis werden sie mit durchschnittlich 110 Euro angegeben.)
• Katzenhalterinnen und –haltern mit geringem Einkommen (Hartz IV-Empfänger/innen, Grundsicherungs-Rentner/innen, etc.) werden in so einem Fall finanziell unterstützt. Die öffentliche Hand trägt die die Kastrationskosten für diese Katzen vollständig oder zahlt zumindest einen Zuschuss.
• Vor Inkrafttreten der Verordnung soll die Bevölkerung über die Medien über die neue Verordnung umfassend informiert werden.
Was kam (vorläufig) dabei heraus?
Leider möchte sich der Hochsauerlandkreis offenbar auch weiterhin möglichst wenig mit der Katzenschutzverordnung befassen. Der Beschlussvorschlag für Umweltausschuss- und Kreistagssitzung (siehe Drucksache 9/621) lautet: „Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss empfehlen dem Kreistag, den Antrag abzulehnen“.
Zu teuer, zu aufwändig…
… so sieht die Begründung der Kreisverwaltung aus:
„Vorbemerkung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten am 18.02.2016 wurde diese Thematik bereits ausführlich behandelt (siehe Drucksache 9/422).
Sachdarstellung
Sollte dem Antrag der Sauerländer Bürgerliste gefolgt werden, wäre das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gefordert zu prüfen, ob Bedarf für eine Verordnung gem. § 13b TierSchG über den Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Hochsauerlandkreises oder in Teilräumen des Kreises besteht.
Eine solche Bedarfsermittlung wäre mit erheblichem Personal- und Zeitaufwand verbunden. Hinsichtlich der entsprechenden Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Drucksache 9/422 verwiesen.
Außerdem wären im Falle des Erlasses einer Katzenschutzverordnung nicht unerhebliche Kosten zu erwarten, die vom Hochsauerlandkreis als Auftraggeber durchzuführender Maß-nahmen zu tragen sind. Hinsichtlich weiterer Details sei auch hier auf die Drucksache 9/422 verwiesen.
Schließlich ist, wie bereits in der Drucksache 9/422 geschehen, darauf hinzuweisen, dass durch ordnungsbehördlichen Verordnungen in den Städten Arnsberg und Sundern Halter von Freigängerkatzen verpflichtet sind, diese kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Den übrigen Kommunen im Kreisgebiet steht es frei, entsprechende Verordnungen zu erlassen, so dass in diesem Zusammenhang nicht primär der Hochsauerlandkreis gefordert ist.
Begründung
Unter Berücksichtigung der Prioritäten im Fachdienst ist es mit dem vorhandenen Personal nicht möglich, die beantragte Aufgabe zusätzlich zu erledigen, selbst wenn freiwillige Helfer mit eingebunden würden. Darüber hinaus wird kein primärer Handlungsbedarf des Hochsauerlandkreises gesehen, da eine entsprechende Regelungsmöglichkeit bei den Städten und Gemeinden besteht.
Es wird daher empfohlen, den Antrag abzulehnen.“
Wir meinen, der Hochsauerlandkreis macht es sich so ziemlich einfach. Will er seine gesetzlichen Aufgaben nicht oder nur halbherzig wahrnehmen? Es scheint, als verlagere die Behörde die Problem und die Kosten auf Tierschutzvereine und –organisationen und gutwillige Menschen!?