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Sauerländer Bürgerliste beantragt Befassung mit Katzenschutzverordnung

By adminRL at 12:28 am on Wednesday, November 9, 2016

Mit Neufassung der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVO Tierschutz NRW – im Jahr 2015 wurde seitens des Landes NRW die Zuständigkeit zum Erlass einer Verordnung gem. § 13b TierSchG auf die Ebene der Kreisordnungsbehörden übertragen.

Darauf reagierte jetzt der Ennepe-Ruhr-Kreis. Dort gilt ab 01.01.2017 eine Katzenschutzverordnung. Der dortige Kreistag beschloss die Verordnung am 24.10.2016.

Ziel der Verordnung ist, die Population wildlebender Katzen durch Kastration einzudämmen. Damit wird zum einen das Leiden der Tiere verringert. Zum anderen werden langfristig Tierheime und Tierschutzvereine entlastet. Der Ennepe-Ruhr-Kreis geht davon aus, „dass mit fortdauerndem Bestehen der Katzenschutzverordnung jährlich weniger zu kastrierende und kennzeichnende Tiere aufgefunden werden. Zusätzlich zur Betreuung durch die Tierschutzvereine, würde auch die bislang unkontrollierte Fortpflanzung der Freigängerkat-zen eingeschränkt, welches etztlich einen Rückgang der Population zur Folge haben müsste.“

Die Politik im Hochsauerlandkreis hat sich noch nicht mit einer Katzenschutzordnung be-fasst. Das soll sich jetzt ändern. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte am 08.11.2016 folgenden Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:

„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreistag sollten beschließen:

• Zunächst ist zu prüfen, ob Bedarf für eine Verordnung gem. § 13b TierSchG über den Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Hochsauerlandkreises oder in Teilräumen des Kreises besteht. Das Kreisveterinäramt wird gebeten, die Bedarfsermittlung gemeinsam mit den hier ansässigen Tierheimen, Tierschutzverbänden und Tierärzten durchzuführen. Über die Ergebnisse soll zeitnah berichtet werden.

Falls die Analyse ergibt, dass es aufgrund der großen Population und des schlechten Gesundheitszustands (z.B. chronische Erkrankungen, Infektionskrankheiten) der Tiere sinnvoll und angemessen ist, freilaufende Katzen zu kastrieren, soll die Verordnung mit folgenden Inhalten erlassen und umgesetzt werden:

• Jede freilaufende Katze muss gechipt, registriert und kastriert werden, ausgenommen Katzen, die ausschließlich im Haus leben.

• Verantwortlich dafür ist der Tierhalter. Er trägt auch die Kosten. Sofern nicht kastrierte Katzen freilaufend gefangen werden, können deren Halter gezwungen werden, den Eingriff durchführen zu lassen. Die Kosten trägt auch in diesem Fall der Tierhalter.

• Ist der Halter einer freilaufenden Katze nicht zu ermitteln, trägt die öffentliche Hand die Kosten der Kastration. (Im Ennepe-Ruhr-Kreis werden sie mit durchschnittlich 110 Euro angegeben.)

• Katzenhalterinnen und –haltern mit geringem Einkommen (Hartz IV-Empfänger/innen, Grundsicherungs-Rentner/innen, etc.) werden in so einem Fall finanziell unterstützt. Die öffentliche Hand trägt die die Kastrationskosten für diese Katzen vollständig oder zahlt zumindest einen Zuschuss.

• Vor Inkrafttreten der Verordnung soll die Bevölkerung über die Medien über die neue Verordnung umfassend informiert werden.”

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