Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Trendwende bei der kommunalen Energiegesellschaft EEH?

By admin at 12:44 am on Friday, November 21, 2025

In diesem Blog wurde schon öfters kritisch über die vom Kreis geplante kommunale Energiegesellschaft berichtet, z.B. hier: https://sbl-fraktion.de/?p=11693
Die SBL hat die Förderung Erneuerbarer Energien immer für wichtig gehalten. Allerdings galt und gilt dies nicht für die von der Mehrheit des Kreistags geplante Art der Umsetzung in einer kommunalen Gesellschaft, in der die RWE letztlich die Mehrheit erhalten sollte und außerdem viel Geld an der Projektierung der Anlagen verdienen sollte.

Bisher wurde dieses Modell von Landrat und CDU-Fraktion hoch gepriesen. Dies ändert sich aktuell. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte zur Kreistagssitzung am 24.10.2025 einen “Bericht über die Arbeit der EEH” beantragt.
Im Antrag stand u.a.: “Am 21.06.2024 hat der Kreistag die Gründung der „Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH“ (EEH) beschlossen. Anders als geplant, beteiligen sich an dieser Gesellschaft nur 4 der 12 kreisangehörigen Kommunen, woraus sich eine größere Verantwortung des Kreises als ursprünglich geplant ergibt. Von konkreten Aktionen und Planungen dieser Gesellschaft ist dem Kreistag bisher wenig bekannt geworden, ebenso wie von der für die Durchführung von Projekten zur Energieerzeugung bestimmten weiteren Gesellschaft WiSo. Daher soll die Geschäftsführung der EEH dem Kreistag über ihre Tätigkeiten und Planungen berichten und einen Bericht zur Lage geben.”

In der Sitzung selbst sagte die Geschäftsführung nichts, sondern erstellte vorher einen schriftlichen Bericht, aus dem hervorgeht, dass es keine konkreten Projekte gibt, deren Realisierung wahrscheinlich ist.

Aber der Landrat äußerte sich im Kreistag erstmals kritisch zu dieser Gesellschaft.
Im Protokoll dieser Sitzung ist über die Ausführungen des (bisherigen) Landrats zu lesen:
“Zu Beginn des Gründungsprozesses der EEH gab es andere Voraussetzungen, insbesondere durch die fehlende Regionalplanung. Aktuell ist die Entwicklung sehr beschränkt und viele Kommunen lehnen eine Positivplanung in ihrem Stadt- bzw. Gemeindegebiet ab. Die weitere Diskussion in den Kommunen bleibt abzuwarten. Im Zweifel müssen die neugewählten Kreistagsmitglieder erneut über die derzeitige Organisationsform der EEH beraten. Die von
Herrn Loos geforderte Aufstellung über die bisher entstandenen Kosten der EEH werden der Niederschrift beigefügt.”

Über die bisher für die EEH entstandenen Kosten steht im Protokoll:
“Beratungs- und Gründungskosten der EEH ca. 153.400 €
Beihilferechtliches Gutachten ca. 48.000 €
Geschäftsführung (seit Januar 2024) ca. 52.000 €
Summe ca. 253.400 €”

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Veranstaltung zum Thema Arnsberger Wald: Vergangenheit, Gegenwart, Nationalpark

By admin at 12:07 pm on Wednesday, November 19, 2025

Die BUND Kreisgruppe HSK (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) und der VCD-Kreisverband Hochsauerland e.V. (Umwelt- und Verbraucherverband für eine ökologische und sozialverträgliche Mobilität) laden Sie zu einer öffentlichen Veranstaltung mit zwei Fachvorträgen und anschließender Diskussion zum Thema
Arnsberger Wald: Vergangenheit, Gegenwart, Nationalpark …
am Donnerstag, den 27. November 2025, um 18:30 Uhr ins Kreishaus in Meschede
(Steinstraße 27, 59872 Meschede) ein.
Der Arnsberger Wald hat wohl noch nie in so kurzer Zeit eine derart radikale Umgestaltung erfahren wie in den letzten Jahren.
Stürme, Dürre und die darauffolgenden Schädlingskalamitäten haben das Landschaftsbild umgekrempelt. Aber wider Erwarten profitieren Flora und Fauna von dieser Entwicklung.

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Die großflächigen Fichten-Kalamitäten haben zu einer enormen Bestandszunahme von Offenlandarten wie Neuntöter, Schwarzkehlchen und Wendehals geführt.

Aber auch in den Buchenwäldern gibt es Veränderungen. Beispielsweise hat sich der auffällige Schwarzspecht erst Anfang des 20. Jahrhunderts in Westfalen angesiedelt. Als Großhöhlenbauer ermöglicht er die Ansiedlung weiterer Arten, wie z. B. Hohltaube und Raufußkauz.
Über diese Entwicklung referiert Andreas Kämpfer-Lauenstein unter dem Titel: Wandel der Vogelwelt des Arnsberger Waldes in den letzten 50 Jahren. Der Referent aus Geseke ist Biologe und versierter Ornithologe. Seit vielen Jahren streift er beruflich und privat durch die Wälder Nordrhein-Westfalens und dokumentiert die Entwicklung des Vogelbestandes.
Der Einfluss des Menschen prägt das Erscheinungsbild des Arnsberger Waldes seit hunderten von Jahren.
Welche Spuren dieser Einfluss hinterlassen hat, und wie sie sich bis in die heutige Zeit auswirken, ist das Thema des zweiten Vortrages an diesem Abend: Spuren historischer Landnutzung im Arnsberger Wald.
Der Referent, Hans-Joachim Berger aus Bad Sassendorf, ist Landschaftsplaner und für die Initiative Nationalpark Arnsberger Wald aktiv.
Auch wenn noch nicht alles optimal ist, stellt der Arnsberger Wald bereits in seiner jetzigen Ausprägung das Juwel im Westfälischen Waldmeer dar.
Ein Nationalpark würde ihm den passenden Schliff verleihen.

In der anschließenden Diskussion soll erörtert werden, wie ein Nationalpark auf einem Teil der Landesflächen im Naturpark realisiert werden kann.
Moderiert wird die Veranstaltung von Klaus Brunsmeier (BUND NRW Landesverband).
Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Spende willkommen.

Sie möchten die Initiative für den Nationalpark Arnsberger Wald unterstützen?
Das kann auf vielfältige Weise geschehen:
– indem Sie diese Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiterleiten.
– Beteiligen Sie sich an der Selfie-Aktion und schenken Sie dem Nationalpark Arnsberger Wald ihr Lächeln www.nationalpark-arnsberger-wald.de/ja-bitte.html
– Informieren Sie sich auf der Homepage.
– Liken und teilen Sie Seiten und Beiträge bei Facebook
– Möchten Sie gerne bei den Aktionen und Veranstaltungen unterstützen? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an: info@nationalpark-arnsberger-wald.de
– weitere Möglichkeiten zum Mitmachen: https://nationalpark-arnsberger-wald.de/was-kann-ich-tun.html

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Noch einmal: Wie weit darf der Artenschutz wegen des “überragenden öffentlichen Interesses” an Windenergie ausgeschaltet werden?

By admin at 9:08 am on Tuesday, November 18, 2025

Für die Sitzung des Kreistags am 24.10.2025 hatte die SBL-Kreistagsfraktion einen Antrag “Bessere Berücksichtigung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes bei der Genehmigung von Windenergieprojekten” eingebracht.
Darin sollte der Landrat aufgefordert werden,
“1. bei der Genehmigung von Windenergieanlagen die Belange des Artenschutzes stärker als zuletzt zu berücksichtigen und insbesondere ohne konkrete und zwingende Gründe keine großflächigen Rodungen während des Schutzzeitraums nach § 39 Abs. 5 BNatSchG zu genehmigen,
2. bei künftigen Projekten auch kultur- und bodendenkmalpflegerische Aspekte in Waldbereichen stärker zu beachten,
3. sowie sicherzustellen, dass genehmigte Wegeverläufe, Schutzauflagen und ökologische Begleitmaßnahmen bei der Bauausführung strikt eingehalten und regelmäßig kontrolliert werden.”

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Begründung:

“Die jüngsten Ereignisse rund um die großflächigen Rodungen für ein Projekt der Stadtwerke Brilon am Windsberg zeigen, dass die Abwägung zwischen den Belangen des Arten- und Naturschutzes einerseits und den Interessen der Antragsteller von Windenergieanlagen andererseits derzeit nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis erfolgt.
Wie aus der Drucksache 10/1272 sowie der Antwort des Landrats vom 29.08.2025 auf die Anfrage der SBL-Fraktion vom 17.08.2025 hervorgeht, stellt die Kreisverwaltung das „überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus“ zunehmend über die Belange des Artenschutzes – selbst in naturschutzfachlich besonders sensiblen Gebieten. „Insgesamt fällt daher die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Artenschutz derzeit regelmäßig zugunsten der Windenergie aus.“

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Diese Praxis ist – bei aller Anerkennung der Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien – nicht akzeptabel.
Insbesondere wird nicht im Einzelfall geprüft, ob und aus welchen zwingenden Gründen großflächige Rodungen bereits vor Ende des gesetzlichen Schutzzeitraums (30. September) erforderlich sind. Der bloße Hinweis auf eine „ökologische Baubegleitung“ genügt hier nicht, zumal diese vom Antragsteller selbst beauftragt wird. Im Fall Windsberg wurde die Person trotz mehrfacher Nachfragen der SBL-Fraktion nicht benannt.
Darüber hinaus sollte bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Waldbereichen stärker auf archäologische und kulturhistorische Relikte geachtet werden. In vielen Mittelgebirgsregionen – so auch im Hochsauerlandkreis – existieren noch nicht kartierte Zeugnisse früherer Landnutzung, wie Ackerterrassen, alte Bergbauspuren, Hohlwege, Köhlerplätze oder bronzezeitliche Grabstätten.
Diesem Aspekt sollte besondere Aufmerksamkeit gelten, um die kulturhistorische Identität der Region zu bewahren, was sicherlich auch für den Landrat in seiner Funktion als neuer Vorsitzender des Sauerländer Heimatbundes von Bedeutung sein dürfte.
Zudem zeigen Beispiele aus der Praxis, dass genehmigte Bauvorgaben häufig nicht konsequent umgesetzt werden. So wurde etwa im Bereich Mäkerssiepen (Hagen) ein im Biotopkataster verzeichnetes Feuchtbiotop zerstört, indem Hangquellen weggemulcht wurden. Auch im Trianel-Windpark wurden Zuwegungen nachträglich asphaltiert und es wurde deutlich von der genehmigten Trassenführung abgewichen.
Es stellt sich daher die Frage, wie eng die Abstimmung zwischen „Wald und Holz NRW“ und der Unteren Landschaftsbehörde tatsächlich erfolgt und welche Kontrollen durchgeführt werden, um derartige Verstöße zu verhindern.
Die derzeitige Genehmigungs- und Überwachungspraxis lässt sich nicht auf die Ausnahmeregelungen der §§ 39, 44 Abs. 5, 45b und 45c BNatSchG stützen. Auch § 6 WindBG rechtfertigt keine Abweichung von den grundlegenden Vorgaben des Natur- und Denkmalschutzrechts. Empfehlungen anderer Behörden können gesetzliche Schutzbestimmungen nicht außer Kraft setzen.
Der Kreistag sollte daher ein deutliches Signal setzen, dass der Ausbau der Windenergie nur unter Wahrung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes erfolgen darf. Eine Fortsetzung der aktuellen Genehmigungspraxis zu Lasten dieser Schutzgüter ist nicht hinnehmbar.”

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Auf Wunsch des (alten) Landrats lehnte der (alte) Kreistag diesen Antrag mit Mehrheit ab.

Leider wurde in der Kreistagssitzung keine einzige Frage konkret beantwortet, und im Sitzungsprotokoll fehlen Ausführungen zu diesem Thema weitgehend. Es gibt aber nach wie vor erhelichen Aufklärungsbedarf.
Nach Kenntnis des Sitzungsprotokolls hat die “alte” SBL-Kreistagsfraktion nun die folgenden schriftlichen Fragen an den (neuen) Landrat gestellt:
“1. Warum wurde von der Kreisverwaltung nicht moniert, dass die (innerhalb des gesetzlichen Schutzzeitraums nach § 39 BNatSchG) tatsächlich gerodete Fläche etwa doppelt so groß ist wie genehmigt (offensichtlich wurden im Genehmigungsverfahren z.B. die Höhenlagen nicht beachtet)?
2. Warum wurde von der Kreisverwaltung nicht moniert, dass für die Baustraße andere Flächen in Anspruch genommen wurden als beantragt?
3. Warum wurde im Genehmigungsverfahren nicht beachtet, dass durch die Veränderungen des Geländes mehrere Quellen erheblich geschädigt wurden?
4. Warum fiel der Genehmigungsbehörde nicht auf, dass in den Ausführungen des vom Antragsteller beauftragten Ökologischen Baubegleiters (ÖBB) zwar über das Vorkommen der nach BNatSchG und Europäischer Vogelschutzrichtlinie besonders geschützten Vogelart Feldlerche berichtet wurde, diese Vogelart aber vom ÖBB nicht in die Kartierungen aufgenommen wurde?
5. Warum wurde der Bericht des ÖBB über die angebliche Unbedenklichkeit der vorzeitigen Rodungen erst etwa ein Monat nach den Rodungen der Kreisverwaltung vorgelegt?
6. Durch die großflächigen Rodungen während des gesetzlichen Schutzzeitraums in der Errichtungsphase entstehen Verstöße gegen die „Zugriffsverbote“ nach § 44 BNatSchG. Warum verlangte die Genehmigungsbehörde vom Antragsteller dafür keine geeigneten „Minderungsmaßnahmen“ in angemessenem Umfang?”

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SBL und FWG Hochsauerland bilden gemeinsame Fraktion im Kreistag des Hochsauerlandkreises

By admin at 12:23 pm on Saturday, November 15, 2025

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Im Kreistag des Hochsauerlandkreises haben die Sauerländer Bürgerliste (SBL) und die Freie Wählergemeinschaft (FWG) eine gemeinsamen Fraktion unter dem Namen „SBL / FWG“ gegründet.

Mit dieser neuen Fraktion wollen beide Partner die kommenden fünf Jahre sozial, demokratisch und transparent gestalten – unabhängig, bürgernah und sachorientiert.

Die Fraktion SBL / FWG setzt sich aus erfahrenen Persönlichkeiten verschiedener Fachrichtungen zusammen:

Sauerländer Bürgerliste (SBL):
• Gerd Stüttgen, Arnsberg – Dipl.-Verwaltungswirt, Fraktionsvorsitzender
• Annette Loos, Brilon – Allgemeinmedizinerin, Fraktionsmitglied

Freie Wählergemeinschaft (FWG):
• Sebastian Vielhaber, Winterberg – Architekt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Diese Mitglieder bringen unterschiedliche fachliche und gesellschaftliche Kompetenzen in die Fraktion ein und stehen sinnbildlich für die Vielfalt der Interessen und Lebensrealitäten im Hochsauerlandkreis. Alle 3 Kreistagsmitglieder gehören außerdem den Stadträten in ihren Wohnorte an.

Die neue Fraktion SBL / FWG steht für die Werte Sozial – Demokratisch – Transparent und wird sich in der kommenden Wahlperiode insbesondere folgenden Themen widmen:

Ein zentraler Schwerpunkt der Fraktion liegt auf einer nachhaltigen Entwicklung des Hochsauerlandkreises. Umwelt- und Klimaschutz stehen dabei ebenso im Fokus wie der Erhalt der heimischen Natur und die Förderung technologieoffener Energiekonzepte.

Ebenso wichtig ist der Einsatz für soziale Gerechtigkeit: Die Fraktion möchte den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und sich besonders für Familien, Seniorinnen und Senioren sowie das Ehrenamt einsetzen.

Im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) setzt sich die Fraktion für den Ausbau und die Verbesserung der Mobilitätsangebote im ländlichen Raum ein, um allen Bürgerinnen und Bürgern eine verlässliche und zeitgemäße Anbindung zu ermöglichen.

Auch die Gesundheit und Daseinsvorsorge bleiben zentrale Themen. Ziel ist es, die medizinische Versorgung im gesamten Kreisgebiet dauerhaft zu sichern und wohnortnah zu gestalten.

Im Bildungsbereich steht die Förderung einer modernen, wohnortnahen Schullandschaft im Mittelpunkt – einschließlich der Gesamtschule als Teil eines vielfältigen und zukunftsorientierten Bildungsangebots.

Abschließend legt die Fraktion großen Wert auf eine moderne Verwaltung und fortschreitende Digitalisierung, um Abläufe effizienter zu gestalten und den Bürgerinnen und Bürgern einen bürgerfreundlichen, zeitgemäßen Service zu bieten.
Die Fraktion knüpft damit an die erfolgreiche Zusammenarbeit von SBL und FWG in den Jahren 2014 bis 2020 an.

Der Start der Fraktionsarbeit erfolgt mit der konstituierenden Sitzung des Kreistags am 21.11.2025. Die Ausschussbesetzung wird nachträglich bekanntgegeben, jedoch ist die vollständige Besetzung aller Ausschüsse gesichert.

Ansprechpartner für die Presse:
Lutz Wendland (Fraktionsgeschäftsführer, Meschede), langjähriges Kreistags- und Stadtratsmitglied.

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