Erhält RWE vom HSK die “FIlet-Stücke”?
Über die Gründung des kommunalen Unternehmens “Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH (EEH)” haben wir schon des öfteren berichtet, z.B. hier: https://sbl-fraktion.de/?p=11485.
Nach einem Beschluss des Kreistags wird eine kommunale Gesellschaft gegründet werden, an der der Kreis 50% und die kreiseigenen Gemeinden ebenfalls 50% der Anteile halten. Der Landrat hatte angekündigt, dass sich 10 der 12 Kommunen daran beteiligen würden. Mittlerweile haben aber 6 kreisangehörige Kommunen (mit zusammen 70% der Einwohner des HSK) die Beteiligung abgelehnt. Besonders umstritten ist, dass diese Gesellschaft nur das Kapital für eine weitere Gesellschaft namens WiSo beschafft; die WiSo soll die Energiepropjekte durchführen, und an ihr erhält der Energiekonzern RWE eine Mehrheit. Die Kommunen habe also auf die Unternehmenstätigkeit nur geringen Einfluss. RWE verdient außerdem daran, dass dort die Projektierung der geplanten Anlagen erfolgt und an RWE extra bezahlt wird, mit 0,5 bis 1 Mio Euro je Anlage. So droht sich eine grundsätzlich begrüßenswerte Maßnahme der Energiepolitik zu einem Subventionsprogramm für RWE zu wandeln.
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Struktur am 05.03.2025 stand der TOP “Gründung des Unternehmens Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH (EEH)“ erneut auf der Tagesordnung. Es ergaben sich weitere bedenkliche Anpekte, die sich stark zu Gunsten von RWE und zu Lasten der Kommunen auswirken können. Da Fragen dazu nicht beantwortet wurden, hat die SBL-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage eingebracht:
“Im Anschluss an diese Sitzung stellen wir folgende Fragen:
1. In der Sitzungsdrucksache 10/1168 steht u.a.:
“Zum Stand der von RWE als unserem unternehmerischen Partner in den vergangenen Monaten durchgeführten Flächenakquise bleibt zu berichten, dass vertraglich Sicherungen auf privaten Flächen in verschiedenen Kommunen im Hochsauerlandkreis, wie z.B. Städte Schmallenberg, Olsberg und Medebach und der Gemeinde Bestwig erfolgen konnten bzw. vor dem Abschluss stehen …
Bei den gesicherten Flächen handelt es sich um Flächen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der von der Landesplanung im Rahmen der 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis, vorgesehenen Windenergiebereiche (WEB) liegen.”
Mehrere Fragen von Kreistagsmitgliedern aus zwei Fraktionen zur Zahl dieser zwei Arten von Flächen (innerhalb bzw. außerhalb der WEB) wurden in der Sitzung von der designierten Geschäftsführung der EEH nicht beantwortet.
Daher fragen wir nun schriftlich an, wie viele der bereits gesicherten oder in Aussicht stehenden Flächen für Windenergieanlagen liegen
a) innerhalb
b) außerhalb
der WEB?
2. Der “unternehmerische Partner” RWE soll auch Mehrheitsgesellschafter der die Projekte durch-führenden Gesellschaft WiSo werden.
Wie stellt der Landrat sicher, dass die RWE nicht die attraktiven und leicht umsetzbaren der von ihr akquirierten Standorte alleine realisiert und die Gesellschaften EEH und WiSo (mit kommunaler Beteiligung) die weniger attraktiven und erst nach jahrelanger Wartezeit auf positive Planungs-beschlüsse der beteiligten Kommunen realisierbaren Standorte erhalten?
3. Welche Kosten
a) für die Geschäftsführung
b) für Rechtsberatung und andere Beratungsleistungen
sind bisher für EEH und WiSo entstanden bzw. veranlasst worden, jeweils intern und extern?”
Über die Antworten werden wir berichten.