HSK setzt Fahrradgesetz noch nicht um
Für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Struktur am 30.05.2022 hatte die SBL-Fraktion einen “Bericht über die bereits absehbaren Auswirkungen des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW auf die Verkehrs- und Mobilitätsplanungen im Kreisgebiet” beantragt.
Denn zum 01.01.2022 ist in NRW das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) in Kraft getreten. Es beruht nicht auf einer Initiative der Landesregierung, sondern auf der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“. Der ADFC NRW hatte zusammen mit weiteren Bündnispartnern wie der RADKOMM, BUND, NABU und VCD im Rahmen dieser erfolgreichen Volksinitiative fast 207.000 Unterschriften gesammelt. Eines der Ziele: der Radverkehrsanteil in NRW soll von aktuell unter 10 Prozent bis 2025 auf mindestens 25 Prozent steigen.
Von Experten wird der Inhalt das FaNaG allerdings als unzureichend bewertet. So sieht es der Vorsitzende des ADFC NRW: „Keiner der vielen konkreten Vorschläge, die wir gemacht haben, um aus dem Gesetzentwurf ein wirklich gutes Fahrradgesetz zu machen, ist in diesem mutlosen Gesetzentwurf aufgenommen worden. Er ist der Beweis dafür, dass Veränderungen hin zur Verkehrswende und mehr Klimaschutz nicht am Engagement der Bürgerinnen und Bürger scheitern, sondern am fehlenden politischen Willen.“
Trotz dieser gravierenden Bedenken enthält das FaNaG einige Vorgaben für kommunale Planungen, die geringe Fortschritte bringen können und umgesetzt werden müssen. Dies ist übrigens unabhängig vom dem für das Kreisgebiet geplanten Nahmobilitätskonzept und bereits vor der Beschlussfassung über dieses Konzept erforderlich. Es geht hierbei z.B. um
• Radverkehrsnetze in den Gemeinden,
• die Aufgabe des Kreises „ein untereinander und mit den weiteren Baulastträgern abgestimmtes zusammenhängendes Radverkehrsnetz“ als „überörtliches Radverkehrsnetz“ zu schaffen,
• die Zustandserfassung von Radverkehrsnetzen und
• „sichere Radverkehrs- und Fußverkehrsführung bei Baumaßnahmen“.
Die Kreisverwaltung soll im Ausschuss über für das Kreisgebiet wesentliche Inhalte des FaNaG und die bisher eingeleiteten sowie die geplanten Schritte zur Umsetzung berichten.
Leider fand dieser Bericht im Ausschuss nicht statt. Stattdessen erklärte die Kreisverwaltung zum weiteren Vorgehen, zunächst solle die Fahrrad- und Nahmobilitätskonzeption des Hochsauerlandkreises weiter bearbeitet werden. Deren Ergebnisse würden voraussichtlich zum Ende des Jahres 2022 vorliegen und dann dem Ausschuss präsentiert. Ziel des Nahmobilitätskonzeptes sei es, einen Maßnahmenkatalog mit Umsetzungsschritten zu erstellen.
Das reicht aber nicht aus. Denn bereits bei den in diesem Jahr laufenden Straßenbaumaßnahmen muss selbstverständlich die „sichere Radverkehrs- und Fußverkehrsführung” mehr als bisher beachtet werden. Und auch die Zustandserfassung der Radwege muss jetzt schon erfolgen.
Zudem hat sich gezeigt, dass das von der Kreisverwaltung mit dem Fahrradkonzept beauftragte Planungsbüro sehr eng ausgerichtet ist. Es kümmert sich vor allem um Radwege. Diese sind sicherlich ein wesentlicher Bestandteil der Fahrradmobilität. Aber es gibt noch viele weitere wichtige Elemente, z.B. sichere Abstellanlagen, Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, Sicherheit an Kreuzungen, Trennung von Fußgängern und Radfahrer auf viel genutzten Wegen und die Sicherung der seitlichen Abstände, z.B. durch das Verbot des Überholens von Radfahrern auf schmalen Straßen. Derartige Schilder gibt es in anderen Regionen längst.
Seit 2020 in der StVO: Zeichen 277.1, mit dem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten wird
Der Radverkehrsbeauftragte des HSK ist erst ein Vierteljahr im Amt und muss sich noch einarbeiten. Die Kreisverwaltung sollte sich jedoch in den schon länger bestehenden Ämtern für Straßen und Verkehr mehr an den Bedürfnissen des Radverkehrs orientieren.