Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

HSK setzt Fahrradgesetz noch nicht um

By admin at 11:24 pm on Tuesday, May 31, 2022

Für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Struktur am 30.05.2022 hatte die SBL-Fraktion einen “Bericht über die bereits absehbaren Auswirkungen des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW auf die Verkehrs- und Mobilitätsplanungen im Kreisgebiet” beantragt.

Denn zum 01.01.2022 ist in NRW das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) in Kraft getreten. Es beruht nicht auf einer Initiative der Landesregierung, sondern auf der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“. Der ADFC NRW hatte zusammen mit weiteren Bündnispartnern wie der RADKOMM, BUND, NABU und VCD im Rahmen dieser erfolgreichen Volksinitiative fast 207.000 Unterschriften gesammelt. Eines der Ziele: der Radverkehrsanteil in NRW soll von aktuell unter 10 Prozent bis 2025 auf mindestens 25 Prozent steigen.

Von Experten wird der Inhalt das FaNaG allerdings als unzureichend bewertet. So sieht es der Vorsitzende des ADFC NRW: „Keiner der vielen konkreten Vorschläge, die wir gemacht haben, um aus dem Gesetzentwurf ein wirklich gutes Fahrradgesetz zu machen, ist in diesem mutlosen Gesetzentwurf aufgenommen worden. Er ist der Beweis dafür, dass Veränderungen hin zur Verkehrswende und mehr Klimaschutz nicht am Engagement der Bürgerinnen und Bürger scheitern, sondern am fehlenden politischen Willen.“

Trotz dieser gravierenden Bedenken enthält das FaNaG einige Vorgaben für kommunale Planungen, die geringe Fortschritte bringen können und umgesetzt werden müssen. Dies ist übrigens unabhängig vom dem für das Kreisgebiet geplanten Nahmobilitätskonzept und bereits vor der Beschlussfassung über dieses Konzept erforderlich. Es geht hierbei z.B. um
• Radverkehrsnetze in den Gemeinden,
• die Aufgabe des Kreises „ein untereinander und mit den weiteren Baulastträgern abgestimmtes zusammenhängendes Radverkehrsnetz“ als „überörtliches Radverkehrsnetz“ zu schaffen,
• die Zustandserfassung von Radverkehrsnetzen und
• „sichere Radverkehrs- und Fußverkehrsführung bei Baumaßnahmen“.
Die Kreisverwaltung soll im Ausschuss über für das Kreisgebiet wesentliche Inhalte des FaNaG und die bisher eingeleiteten sowie die geplanten Schritte zur Umsetzung berichten.

Leider fand dieser Bericht im Ausschuss nicht statt. Stattdessen erklärte die Kreisverwaltung zum weiteren Vorgehen, zunächst solle die Fahrrad- und Nahmobilitätskonzeption des Hochsauerlandkreises weiter bearbeitet werden. Deren Ergebnisse würden voraussichtlich zum Ende des Jahres 2022 vorliegen und dann dem Ausschuss präsentiert. Ziel des Nahmobilitätskonzeptes sei es, einen Maßnahmenkatalog mit Umsetzungsschritten zu erstellen.

Das reicht aber nicht aus. Denn bereits bei den in diesem Jahr laufenden Straßenbaumaßnahmen muss selbstverständlich die „sichere Radverkehrs- und Fußverkehrsführung” mehr als bisher beachtet werden. Und auch die Zustandserfassung der Radwege muss jetzt schon erfolgen.

Zudem hat sich gezeigt, dass das von der Kreisverwaltung mit dem Fahrradkonzept beauftragte Planungsbüro sehr eng ausgerichtet ist. Es kümmert sich vor allem um Radwege. Diese sind sicherlich ein wesentlicher Bestandteil der Fahrradmobilität. Aber es gibt noch viele weitere wichtige Elemente, z.B. sichere Abstellanlagen, Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, Sicherheit an Kreuzungen, Trennung von Fußgängern und Radfahrer auf viel genutzten Wegen und die Sicherung der seitlichen Abstände, z.B. durch das Verbot des Überholens von Radfahrern auf schmalen Straßen. Derartige Schilder gibt es in anderen Regionen längst.

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Seit 2020 in der StVO: Zeichen 277.1, mit dem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten wird

Der Radverkehrsbeauftragte des HSK ist erst ein Vierteljahr im Amt und muss sich noch einarbeiten. Die Kreisverwaltung sollte sich jedoch in den schon länger bestehenden Ämtern für Straßen und Verkehr mehr an den Bedürfnissen des Radverkehrs orientieren.

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Fällung von Naturdenkmalen nur noch nach Gutachten

By admin at 10:46 pm on Wednesday, May 18, 2022

Wir hatten hier schon mehrfach darüber berichtet, dass eine etwa 200 Jahre alte prächtige Eiche, die auf der Liste der Naturdenkmale stand, im März 2022 gefällt wurde. Nachzulesen: hier und hier. Auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion stand das Thema heute auf der Tagesordnung des Umweltausschusses des HSK. Mehrere Bürgerinnen und Bürger hatten uns bei den Vorbereitungen inhaltlich unterstützt.

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Kritisiert wurde von unserer Fraktion u.a. folgende Abläufe, die sich in Zukunft nicht wiederholen sollten:
1. Es lagen keine baumfachlich belastbaren Gründe vor, welche als Grundlage für die Aufhebung des Schutzstatus dieser Eiche geeignet waren. Dies hat ein Baumsachverständiger, der den Baum besichtigt hat, bestätigt. Alleinig der Hinweis auf einen Pilzbefall reicht nicht aus. Auch andere Bäume mit dem Schutzstatus Naturdenkmal sind hohl und von einer holzzersetzenden Pilzart befallen, ähnlich wie der Riesenporling (Meripilus giganteus) oder der Klapperschwamm (Grifola frondosa). Dies allein ist kein Grund zur Aufhebung des Schutzstatus, wenn nicht weitere konkrete Gefährdungstatbestände nachweisbar vorliegen.
2. Es dauert mehrere Jahrzehnte , bis der Pilzbefall eines Wurzelsystems zum Stadium der nicht mehr gegebenen Standfestigkeit führt. Im zeitlichen Vorlauf dieses finalen Stadiums verschlechtert sich das Kronenbild drastisch. Es steht einer/m Sachverständigen also ein äußeres Merkmal zur Verfügung, um Handlungsbedarf, beispielsweise eine Kroneneinkürzung, zu erkennen. Ein derart schlechtes Kronenbild lag bei der gefällten Eiche nicht vor. Insbesondere ist die dem Naturschutzbeirat in der Anlage zur Drucksache 10/168 mitgeteilte „absterbende Oberkrone“ nicht feststellbar.
3. Sofern eine erhebliche, pilzbedingte Schädigung des Wurzelkörpers der Eiche (mittels Aufgrabungen oder Absaugen) festgestellt und fotografisch dokumentiert worden wäre, hätte man aus Sachverständigensicht eine Kroneneinkürzung vornehmen lassen sollen, als Akt der Wahl des milderen Mittels (Pflicht zur Prüfung möglicher Alternativen). Nach unserem Kenntnisstand wurde eine derartige Untersuchung gar nicht durchgeführt, sondern ohne Nachweisführung über die Entlassung aus dem Schutzstatus entschieden.
4. Insbesondere unterblieb das erforderliche Freilegen von Wurzeln, um deren tatsächlichen Status feststellen zu können.
5. Bei den Sachbearbeitern der Kreis- und der Stadtverwaltung handelt es sich nicht um einen Gutachter bzw. Sachverständige, sondern um Baumkontrolleure. Gutachter haben außer einen noch auch umfassenderen Ausbildung vor allem auch bessere technische Möglichkeiten, z.B. für Ultraschall und Bohrungen.

Auch aus anderen Fraktionen gab es Kritik an der Aktion, die zur Baumfällung führte.

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Der Ausschuss beschloss dann einstimmig (mit einer Enthaltung der FDP), dass künftig Bäume nur dann aus der Liste der Naturdenkmale “entlassen” (und erst dann gefällt) werden dürfen, wenn zuvor von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Gutachten erstellt wurde, das die Notwendigkeit bestätigt. Dies bedeutet einen hohen Schutz für die Bäume, die auf der Liste der Naturdenkmale stehen. Damit bleibt die wertvolle Eiche leider verloren, aber zumindest wurde das Ziel erreicht, dass sich ein derartiges Ereignis nicht so leicht wiederholen kann.

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Im HSK kein zusätzliches Bußgeld neben Tätigkeitsverbot

By admin at 1:14 pm on Friday, May 13, 2022

In Anschreiben an ungeimpfte Mitarbeiter*innen von medizinischen Einrichtungen hatte das Kreisgesundheitsamt des HSK außer dem gesetzlichen Tätigkeitsverbot außerdem die Verhängung eines Bußgeldes bis zu 2.500 Euro angedroht. Dies sollte unabhängig von der Einhaltung des Tätigkeitsverbots anfallen, nur wegen der Nichtvorlage des Impfnachweises. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte deswegen beim Landrat nachgefragt, ob diese “Doppel-Bestrafung” angemessen sei: Verlust des Arbeitsplatzes und Bußgeld.

Nun ging die Antwort des Landrats ein:

“Zum 16.03.2022 ist in der Bundesrepublik Deutschland die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang haben die betroffenen Einrichtungen dem Gesundheitsamt alle Mitarbeiter zu melden, die weder über einen vollständigen Impfschutz, einen Genesenennachweis noch über ein ärztliches Attest über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation verfügen. Das Gesundheitsamt hat dann im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens über ein individuelles Betretungs- oder Tätigkeitsverbot zu entscheiden.

Im ersten Verfahrensschritt hat das Gesundheitsamt die Betroffenen nach § 203 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz aufzufordern, ihm gegenüber die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Die diesbezüglichen Aufforderungsschreiben enthalten den allgemeinen rechtlichen Hinweis, dass ein Verstoß gegen die Vorlagepflicht mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Zwecks einheitlicher Vorgehensweise in Nordrhein-Westfalen wurde der Text des Aufforderungsschreibens vom Landesgesundheitsministerium per Erlass vorgegeben, auch wenn die Entscheidung über die tatsächliche Anwendung in die Zuständigkeit des jeweiligen Gesundheitsamtes fällt.

Im Rahmen der Ausübung seines Entschließungsermessens hat der Hochsauerlandkreis nicht die Absicht, von dieser grundsätzlich eingeräumten rechtlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen.”

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SBL-Fraktion beantragt, den Naturschutzpreisträgers Norbert Panek als Sachverständigen in den Umweltausschuss einzuladen

By admin at 10:40 pm on Monday, May 9, 2022

Monokulturen, Waldböden
Spätestens seit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 lassen sich auch für unsere Region die verheerenden Auswirkungen des Klimawandels nicht mehr leugnen. Aus kleinen Bächen und Flüssen wurden durch den Starkregen in kürzester Zeit reißende Flüsse mit zerstörerischer Gewalt. Greenpeace und etliche andere Umweltverbände gehen davon aus, dass die fehlende Schutzfunktion der Mittelgebirgswälder zu diesem Desaster beigetragen hat. Denn Monokulturen und die starke Bewirtschaftung der Wälder bewirkten eine Verdichtung der Waldböden und verringerten somit dessen Fähigkeit, Wasser zu speichern.

Hier im Sauerland
Wie wir allerorten im Sauerland sehen können, kommen auch in unseren von Stürmen geschädigten Wäldern vermehrt schwere Forstmaschinen zum Einsatz. Die brachialen Geräte verdichten die Böden bekanntlich sehr stark. Dadurch können sich die für Waldböden und eine gesunde Natur so wichtigen Pilze und Bakterien nur schlecht entwickeln. Das beeinträchtigt wiederum das Baumwachstum und führt letztendlich, neben diversen anderen schädlichen Auswirkungen, wieder zu der bereits oben erwähnten reduzierten Wasserspeicherfähigkeit der Waldböden.

Antrag der Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL)
Um die Art und Weise der Waldbewirtschaftung im Sauerland besser beurteilen zu können beantragte die SBL-Fraktion am 29.04.2022, den Waldschützer Norbert Panek als Referenten in den Umweltausschuss einzuladen. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten tagt voraussichtlich am 18.05.2022.
Herr Panek möchte bitte darstellen:
Wie sich kurz- und langfristig eine nicht naturschonende und wenig sachgemäße Waldbewirtschaftung (mit Harvestern und anderem schweren Gerät) in unseren Wäldern und unseren Waldböden auswirken wird,
wie sich diese Form der Waldbewirtschaftung bei Extremwetter-Ereignissen auswirken kann,
wie elementar wichtig ein natürlich gewachsener und gesunder Lebensraum Wald für Mensch, Tier und Umwelt jetzt und in Zukunft ist.

PS: Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist öffentlich.

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Kreisverwaltung soll im Umweltausschuss über Fällung der bisher als Naturdenkmal ausgewiesenen Eiche bei Meschede-Enste berichten

By admin at 10:37 am on Thursday, May 5, 2022

Die SBL-Kreistagsfraktion hat am 02.05.2022 folgenden Antrag für die Tagesordnung dernächsten Sitzung des umweltausschusses des HSK gestellt. Geplant ist die Sitzung für Mittwoch 18.05.2022.

“Antrag gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (geplant für den 18.05.2022)
Thema: Fällung eines Naturdenkmals bei Meschede-Enste

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

• Fällung einer als Naturdenkmal ausgewiesenen rund 200 Jahre alten Eiche bei Meschede-Enste

Wir bitten um eine detaillierte Darstellung, was aus Sicht des Hochsauerlandkreises die Fällung der ND-Eiche bei Meschede-Enste unumgänglich gemacht hat. Des Weiteren bitten wir, die Dokumentation über den Zustand des Baumes und die Ergebnisse der Kontrollen für den Zeitraum der letzten 15 Jahre vorzustellen und zu erläutern und ob und wie die Baumkontrolleure die Baumwurzeln auf den Befall mit dem Riesenporling kontrolliert haben, z.B. durch Entnahme von Wurzelproben. Fraglich erscheint uns auch der Zeitpunkt der Fällung, da ja bekanntlich ab 1. März ein bundesweites Fällverbot für Bäume außerhalb des Waldes gilt. Wir bitten, auch auf diesen Punkt einzugehen.

Begründung und Erläuterung:

Nachdem sich unsere Fraktion bezüglich der im März 2022 gefällten Eiche mit zwei Anfragen (vom 18.03.2022 und vom 08.04.2022) an Ihre Behörde gewandt hatte, antwortete die Untere Naturschutzbehörde, zwei Baumkontrolleure (jeweils einer vom Hochsauerlandkreis und einer von der Stadt Meschede) hätten bei der Eiche einen „aggressiven Wurzelpilzbefall“ festgestellt. Ein externer Baumsachverständiger sei nicht hinzugezogen worden. Uns liegen aber Aussagen mehrerer Experten vor, die den Baum nach der Fällung besichtigt haben und nach denen dieser sehr imposante und wertvolle Baum nicht gefällt werden musste.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos, SBL-Fraktionssprecher”

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Unnötig teure Finanzierung von Kita-Neubauten

By admin at 2:07 pm on Tuesday, May 3, 2022

Schon mehrfach hatten wir über das Problem berichtet, das dadurch entsteht, dass in den letzten Jahren freie Träger von Kindergärten bei Neubauten auf die Zuschüsse des Landes verzichten. Das Land fördert neue Kita-Plätze mit 33.000 Euro Zuschuss je Platz. Wenn bei einem Neubau auf diese Landesförderung verzichtet wird, dann belastet dies letztlich die kommunalen Finanzen. Und andere Regionen freuen sich über das viele Geld vom Land.

Begonnen hatte diese Entwicklung im HSK vor 6 Jahren in Brilon. Dort wurde eine 6-gruppige Kita neu errichtet. Zwischen dem Träger und der CDU gibt es enge personelle Verflechtungen…

Und der Träger baute diese neue Kita nicht selbst, sondern eine andere Tochtergesellschaft aus demselben Verband/Konzern. Nach dem Bau mietete der Träger das Gebäude vom Investor an, und zahlt dafür Miete. Diese Miete wird aber letztlich nicht vom Träger selbst getragen, sondern er erhält sie erstattet, zu einem kleineren Teil vom Land, zum überwiegenden Teil von Kreis und Stadt. Und damit sich das auch richtig „lohnt“, übernimmt der Kreis eine Mietgarantie für 20 Jahre, das entspricht der Frist für die Zweckbindung. Also selbst dann, wenn die Kita innerhalb dieses Zeitraums ihren Betrieb ganz oder teilweise einstellen würde, würde die volle Miete fließen, dann aber komplett aus kommunalen Mitteln finanziert.

Dieses Modell ist für die Träger attraktiv, denn sie erhalten mehr Geld als durch die Förderung des Landes, und vor allem für 20 Jahre gesichert. Aber warum lässt sich der Kreis auf eine für ihn so ungünstige Lösung ein?
Das versucht die SBL seit der Hauhaltsberatung des Kreistags im Dezember 2021 aufzuklären. Bisher kamen aus dem Kreishaus aber nur Antworten, die nicht weiterhalfen. Es wurde der falsche Eindruck erweckt, als ob dies „Investorenmodell“ auch für den Kreis finanziell günstiger wäre.

Nach den Beratungen im Kreisjugendhilfeausschuss am 01.03. und im Kreistag am 01.04. reichten nun die Kreistagsmitglieder Reinhard Loos (SBL) und Dietmar Schwalm (Die Linke; er ist auch stimmberechtigtes Mitglied des Kreisjugendhilfeaussschusses) gemeinsam eine schriftliche Anfrage an den Landrat ein.

Deren Inhalt dokumentieren wir im Folgenden:

„Sehr geehrter Herr Landrat!

Erst am 24.03.2022 hat die Kreisverwaltung die Drucksache 10/397-2. Erg erstellt, in der auf Fragen der SBL-Kreistagsfraktion eingegangen werden sollte, die in der Sitzung des KJHA am 01.03.2022 offen geblieben sind. Doch auch damit sind immer noch wesentliche Fragen im Zusammenhang mit dem in den letzten 5 Jahren neu eingeführten Investorenmodell offen geblieben, die wir hiermit stellen.

1. Sogar aus den von der Kreisverwaltung vorgelegten Zahlen ergibt sich, dass vom Land NRW für eine 4-gruppige Kita, die nach dem Investorenmodell errichtet wurde, jährlich ca. 28.637 Euro Mietkostenzuschuss geleistet werden (45,58% von 62.808 Euro). In 20 Jahren Zweckbindungsdauer sind dies insgesamt 572.740 Euro. Demgegenüber zahlt das Land beim Eigentümermodell (ebenfalls nach den Angaben der Kreisverwaltung) einen Förderbetrag von 2,138 Mio Euro. Dies bedeutet ein Minus an Landesmitteln von 1,566 Mio Euro beim Investorenmodell. Bei einer 6-gruppigen Kita beträgt diese Differenz sogar 2,348 Mio Euro, je Kita.
Es gibt also durch das Investorenmodell einen sehr großen Nachteil bei der Höhe der Landesmittel.
-> Warum wird diese Differenz in den Sitzungsdrucksachen nicht klar benannt?

2. Dieses enorme Minus an Landesmitteln muss vom Kreis und/oder von den Gemeinden und/oder von den Trägern und/oder von den Eltern ausgeglichen werden.
Aus der von der Kreisverwaltung in der Sitzung des KJHA am 01.03.2022 vorgestellten Präsentation ergibt sich, dass die Kreisverwaltung davon ausgeht, 16,4 % der Mietkosten würden durch die Elternbeiträge abgedeckt (s. Folie „Finanzierungsanteile nach dem Kinderbildungsgesetz ab 01.08.2020 für freie Träger“). Diese Rechnung funktioniert aber nur dann, wenn die Elternbeiträge für die im Investorenmodell errichteten Kitas steigen würden. Denn das Investorenmodell löst Mietaufwendungen aus, anders als es beim Eigentümermodell der Fall ist, wo die Investition in das Gebäude im Wesentlichen durch Fördermittel abgedeckt ist. Durch die Miete erhöhen sich die laufenden Betriebsausgaben gegenüber dem Eigentümermodell. Die Elternbeiträge wachsen aber nur dann mit den steigenden Betriebsausgaben, wenn diese Beiträge deswegen über das bisherige Niveau erhöht werden, sonst tragen sie nichts zu den steigenden Betriebsausgaben bei. Die erforderliche Erhöhung würde etwa 30 Euro je Monat und je Kita-Platz im Investorenmodell betragen.
Daher noch einmal die (in der Kreistagssitzung nicht beantwortete) Frage:
-> Beabsichtigt der Landrat, die Elternbeiträge für das oder wegen des Investorenmodells zu erhöhen?
-> Falls diese Absicht nicht besteht: Wann werden die Berechnungen über die durch den Kita-Bau entstehenden für die Belastungen berichtigt?
-> Wenn eine Erhöhung der Elternbeiträge geplant ist: Um welche Beträge sollen die Beiträge in den einzelnen Einkommensstufen erhöht werden?
-> Wie sehen die Planungen des Landrats und des Kreisjugendamts für die weitere Entwicklung der Elternbeiträge aus? Bis wann (welches Jahr) sollen die Elternbeiträge konstant gehalten werden?

3. Die SBL hatte ihre Fragen nicht nur auf die Mehrbelastung der Kreisfinanzen, sondern auf die Belastungen aller kommunalen Kassen bezogen, also von Kreis und Gemeinden. Faktisch werden in vielen Gemeinden Trägeranteile von den Gemeinden übernommen, so dass die zusätzlichen Mietaufwendungen auch die Gemeinden treffen.
-> Warum ignoriert die Kreisverwaltung bisher diese Realität?
-> Wann werden die Berechnungen entsprechend korrigiert?

4. Sogar aus den von der Kreisverwaltung vorgelegten Daten ergibt sich ein erheblicher Verlust an Landesmitteln durch das Investorenmodell gegenüber dem Eigentümermodell (s. Frage 1).
-> Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die daraus entstehenden erheblichen Mehrbelastungen für die kommunalen Kassen transparent auszuweisen und politische Gründe für die trotzdem erfolgende Bevorzugung des Investorenmodells transparent darzustellen?“

Wir hoffen, dass nun endlich die erforderliche Transparenz hergestellt wird, und werden weiter berichten!

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