Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Betrieb des Steinbruchs bei Müschede besser überwachen!

By admin at 7:45 am on Friday, August 28, 2020

Der Betrieb des Steinbruchs Habbel in Arnsberg-Müschede durch die Fa. Ebel hat in den letzten Jahren immer wieder Anlass zu Beschwerden zumeist Müscheder Bürgerinnen und Bürger gegeben. Während es in früheren Jahren zumeist um Lärmbelästigungen während der Nachtstunden ging, sind heute insbesondere die dort durchgeführten Sprengungen und die damit einhergehend Staub-, Erschütterungs- und Lärmbelästigungen Beschwerdegrund.

Es gab unzählige Beschwerden aus der Bürgerschaft beim HSK als zuständiger immissionschutzrechtlicher Genehmigungsbehörde. Auperdem wurden Gespräche von Vertretern der seinerzeit im Rahmen der Erweiterung des Steinbruchs („Habbel IV“) gegründeten Bürgerinitiative „Kontra Habbel IV“ mit dem HSK als Behörde, aber auch mit Landrat Dr. Schneider persönlich geführt. Sie haben bislang nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der durch die Sprengungen verursachten Belastungen geführt.

Eine in den vergangenen Monaten aufgetretene Häufung von Beschwerden hat nun die Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL) dazu veranlasst, sich mit kritischen Fragen an den Landrat zu wenden. So würde laut SBL in der Müscheder Bevölkerung auch die Vermutung ausgesprochen, dass dem HSK die auftretenden Beschwerden ziemlich egal seien. So ließen standardmäßig im Textbausteinstil abgefasste Antworten auf Beschwerden nach Ansicht der SBL zumindest vermuten, dass den vorgetragenen Beschwerden nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Entschiedenheit nachgegangen und gegen den Betreiber im Falle etwaiger Verstöße nicht konsequent genug vorgegangen würde, schließlich ginge es hier aber um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos stellt daher in einem an den Landrat gerichteten Schreiben folgende Fragen:
1. Haben in den vergangenen 12 Monaten unangekündigte Kontrollen des HSK im besagten Steinbruch stattgefunden? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis?
2. Wie wollen Sie sicherstellen, dass der HSK als zuständige immissionschutzrechtliche Genehmigungsbehörde künftige Bürgerbeschwerden zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet?
3. Gibt es im zuständigen Amt des HSK ein entsprechendes Überwachungskonzept hinsichtlich des Steinbruchs Habbel?
4. Sind künftig unangemeldete, anlassfreie Kontrollen des HSK in dem in Rede stehenden Steinbruch geplant? Falls ja, wie viele etwa pro Jahr?
5. Wie will der HSK sicherstellen, dass der Steinbruchbetreiber künftig die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Normen und Nebenbestimmungen aus den noch gültigen Genehmigungen einhält?

Roland Quentmeier und die anderen Kandidatinnen und Kandidaten der SBL für diese Region wollen alles daransetzen, dass der Steinbruch künftig im Einklang mit dem geltenden Recht betrieben wird. Sie unterstützen die Müscheder Bürgerinnen und Bürger.

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Aufgeräumte Fahrradweg-Randstreifen: Da wächst ja kein Kraut mehr!

By admin at 12:01 pm on Monday, August 24, 2020

Hauptsache ordentlich?
Im Juni 2020 ist am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen auf dem Abschnitt 5 mindestens zwei Mal jeweils auf beiden Seiten des Fahrradweges ein Randschnitt erfolgt. Anfang Juni wurde ein Streifen von ca. 1 m Breite vom Bewuchs freigeschnitten. Ende Juni erfolgte ebenfalls beidseits ein weiterer Schnitt von ca. 1,5 m bis 3 m Breite. Bei dieser Maßnahme sind mit großer Wahrscheinlichkeit viele Insekten, Schmetterlinge und andere kleine Lebewesen, Wildkräuter und für die Natur wertvolle Pflanzen wie Wiesen-Bärenklau, Kerbel, Malven, Kamillenpflanzen, Storchschnabelgewächse sowie viele andere blühende Wildblumen abgemulcht und damit vernichtet worden.

Bürger findet Kahlschlag nicht toll
So oder so ähnlich beschrieb das ein Mitbürger aus dem Raum Schmallenberg und wandte sich an die SBL-Kreistagsfraktion.

SBL ist ganz seiner Meinung
Die SBL-Fraktion schrieb darum (am 11.08.2020) eine

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Schnitt eines Fahrradweg-Randstreifens

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

In § 39 Bundesnaturschutzgesetz „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen” heißt es:
“(5) Es ist verboten,
1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen so-wie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, und forst- oder fischereiwirt¬schaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird”.

Wir bitten Sie, zu beantworten:
• Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach dafür und welche sprechen dagegen, Ränder von Fahrradwegen in einer solchen Breite weitgehend vegetationsfrei zu halten?
• Ist Ihrer Auffassung nach die beschriebene Maßnahme am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen im Sinne des Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes sinnvoll, vertretbar und rechtens oder ist sie laut Bundesnaturschutzgesetz verboten?
• In welcher Weise wurde die Untere Naturschutzbehörde in diese Maßnahme im Gebiet der Stadt Schmallenberg einbezogen?
• Ein Randschnitt von beidseitig etwa einem halben bis einen Meter ist für die Verkehrs¬sicherheit auf Radwegen ausreichend. Welche Vorgaben sind Ihnen für die Breite der Rand-schnitte bekannt?
• Gibt es ein umweltverträglicheres Konzept als das oben erwähnte, für den Fall, dass regelmä-ßige, mehrmalige Wegrandschnitte in dieser Breite für unbedingt erforderlich und rechtmäßig erachtet werden?“

Fortsetzung von „Aufgeräumte Fahrradweg-Randstreifen: Da wächst ja kein Kraut mehr!“
(Und das soll es wohl auch nicht?)

Die Antwort aus dem Kreishaus ist da (datiert auf den 17.08.2020)

Wir zitieren:

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre in der Anfrage vom 11.08.2020 gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1 der SBL: Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach dafür und welche sprechen dagegen, Ränder von Fahrradwegen in einer solchen Breite weitgehend vegetationsfrei zu halten?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „In Ihrer Anfrage wird von einem Randschnitt am Fahrradweg gesprochen. Demnach muss ich davon ausgehen, dass kein weitgehend vegetationsfreier Seitenstreifen hergestellt wurde sondern der Jahresbewuchs gemulcht werden ist. Die Gründe für den Schnitt der Randbereiche sind zum einen das Hineinwachsen der Pflanzendecke auf den Fahrradweg (Zerstörung der Bankette) sowie der Erhalt der ursprüngliche Breite eines Fahrradweges, um Umfallgefahren vorzubeugen. Gerade hohe Gräser im Seitenbereich, die bei feuchter Witterung auf die Fahrbahn hängen, erschweren Begegnungsverkehr deutlich, weil die Fahrradfahrer sich dann unbewusst zum Wegemittelpunkt orientieren.

Eine Überprüfung des angesprochenen Fahrradweges in anderen Bereichen hat zu keiner Kritik geführt. weil hier lediglich in einer Breite zwischen 0,8 – 1 m die Randbereiche gepflegt wurden. Dies ist mit dem Naturschutz zu vereinbaren.“

Frage 2 der SBL: Ist Ihrer Auffassung nach die beschriebene Maßnahme am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen im Sinne des Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes sinnvoll, vertretbar und rechtens oder ist sie laut Bundesnaturschutzgesetz verboten?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Ob im konkreten Fall ein Verstoß gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen vorliegt, lässt sich aufgrund der vorliegenden Beschreibung und aufgrund des lange zurückliegenden Zeitpunkts nicht mehr feststellen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind zulässig.“

Frage 3 der SBL: In welcher Weise wurde die Untere Naturschutzbehörde in diese Maßnahme im Gebiet der Stadt Schmallenberg einbezogen?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Untere Naturschutzbehörde wurde in diesem konkreten Fall nicht eingebunden und es besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung dazu.“

Frage 4 der SBL: Ein Randschnitt von beidseitig etwa einem halben bis einen Meter ist für die Verkehrssicherheit auf Radwegen ausreichend. Welche Vorgaben sind Ihnen für die Breite der Rand-schnitte bekennt?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Pflegearbeiten wurden vom Landesbetrieb Straßen durchgeführt. Welche Vorgaben hier bestehen, ist nicht bekannt und kann bei dem zuständigen Straßenbaulastträger erfragt werden.“

Frage 5 der SBL: Gibt es ein umweltverträglicheres Konzept als das oben erwähnte‚ für den Fall, dass regelmäßige, mehrmalige Wegrandschnitte in dieser Breite für unbedingt erforderlich und rechtmäßig erachtet werden?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Den Straßenbaulastträgern ist seitens des HSK empfohlen werden, das Straßenbegleitgrün abschnittweise zu pflegen und den Mahdzeitpunkt möglichst weit in den Spätsommer zu schieben. Der Verkehrssicherungspflicht ist aber zu genügen. In diesem Zusammenhang ist ergänzend anzuführen, dass der öffentliche Straßenbaulastträger bei den Arbeiten betriebswirtschaftliche Grundsätze (z.B. Kostenminimierung, Arbeitseinsätze bei reduziertem Personalbestand, Einsatz von Großmaschinen) berücksichtigen muss und dies oft im Widerspruch zu einer optimalen Pflege des Straßenbegleitgrüns im Sinne des Naturschutzes steht. Daher sollte man sich darüber bewusst sein, dass sich Pflegemaßnahmen im Straßen- oder auch Fahrradwegebereich nie ohne jedwede Kritik aus der Bevölkerung durchführen lassen.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

Anmerkung:
Eine Erklärung, warum die Randstreifen neben dem Fahrradweg in einer so großen Breite gemäht wurden, liefert die Antwort aus dem Kreishaus leider nicht. Wir werden das Thema (bezogen auf alle Radwege im Kreisgebiet) auf die Tagesordnung des Kreis-Umweltausschusses setzen lassen.

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PFT-Filteranlage in Brilon-Scharfenberg: Hoher Wirkungsgrad und hohe Kosten für den Steuerzahler

By admin at 11:58 pm on Friday, August 21, 2020

Giftige Importe … mit Langzeitwirkung
Einige Menschen im Sauerland erinnern sich. Im Jahr 2006 wurde durch den PFT-Skandal die Nutzbarkeit des Trinkwassers in Teilen des Kreisgebiets erheblich eingeschränkt. Damals waren große Mengen Industrieklärschlämme aus Belgien und den Niederlanden illegal importiert und teils in Nacht- und Nebelaktionen als angeblicher Dünger auf Felder und Weihnachtsbaumflächen u.a. im Hochsauerlandkreis und im Nachbarkreis Soest aufgebracht worden. Besonders stark betroffen war (und ist?) eine Fläche bei Brilon-Scharfenberg. Aus ihr resultierte die hohe PFT-Belastung des Flusses Möhne und des Möhnesees.

Filteranlage … mit langer Laufzeit
2007 wurde auf dieser besonders belasteten Fläche bei Scharfenberg eine Aktivkohlefilteranlage aufgestellt, damit ein wesentlicher Teil des PFT herausgefiltert und so verhindert wird, dass die Chemikalien weiter in Bäche und Flüsse und in den Möhnesee gelangen.
Zuletzt wurde zum 10jährigen “Jubiläum” im Jahr 2017 im Umweltausschuss über diese Anlage berichtet.

Verursacher … mit üblicher Taktik
Bisher gelang es leider nicht, von den Verursachern eine Erstattung auch nur eines Teils der Sanierungskosten zu erhalten.

Verflixtes 13. Jahr … und mindestens 7 Fragen
Kurz vor dem 13jährigen „Jubiläum“ wandte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) mit mehreren Fragen an den Landrat. Hier die Fragen der SBL vom 04.08.2020 und die Antworten des HSK datiert auf den 13.08.2020.

SBL – Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Wirksamkeit der Anlage?
HSK – Antwort: Der Wirkungsgrad der Anlage liegt bei nahezu 100%. Im Ablauf der Anlage sind keine PFT mehr messbar, d.h., eine mögliche PFT-Belastung liegt unterhalb der Nach-weisgrenze.

SBL – Frage 2: Welche investiven Maßnahmen wurden seit 2017 durchgeführt?
HSK – Antwort: Seit 2017 wurden keine investiven Maßnahmen getätigt.

SBL – Frage 3: Welche investiven Maßnahmen sind für die nächsten 5 Jahre geplant?
HSK – Antwort: Nach derzeitigem Stand sind keine investiven Maßnahmen für die nächsten 5 Jahre geplant. Die zukünftige Entwicklung bleibt abzuwarten.

SBL – Frage 4: Welche Kosten für die Investition sind bisher entstanden?
HSK – Antwort: Die Gesamtkosten (inkl. jährlicher Betriebskosten) für die Anlage belaufen sich bis Ende 2019 auf ca. 2,57 Mio €. Eine Übersicht über reine Kosten für Investitionen liegt nicht vor.

SBL – Frage 5: Wie lange soll die Anlage voraussichtlich noch betrieben werden?
HSK – Antwort: Zur verbleibenden Laufzeit können zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Die Bodenbelastung nimmt zwar tendenziell ab, es ist aber davon auszugehen, dass die Anlage noch über einen längeren Zeitraum betrieben werden muss.

SBL – Frage 6: Wie hoch sind die Betriebskosten im laufenden Jahr, wie hoch in der bisherigen Laufzeit der Anlage?
HSK – Antwort: Die Betriebskosten belaufen sich im Regelfall pro Jahr zwischen 60.000 und 80.000 Euro. Gesamtkosten s. Pkt. 4.

SBL – Frage 7: Welche Möglichkeiten bestehen noch, eine Kostenerstattung von Verantwortlichen zu erhalten?
HSK – Antwort: Die Kosten für die durch den Hochsauerlandkreis vorgenommenen Ersatzvornahme wurden gegenüber dem Verursacher geltend gemacht. Der Hochsauerlandkreis versucht, die festgesetzten Kosten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beizutreiben. Ein Teil der festgesetzten Kosten wird vom Betroffenen bestritten. Die Entscheidung beim OVG Münster steht weiterhin aus; die Verfahren beim VG Arnsberg sind derzeit ruhend gestellt.

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Die Schlaue Nummer für Bus und Bahn?

By admin at 12:40 pm on Thursday, August 20, 2020

Alles andere als ein Vergnügen: Busfahren in Arnsberg
Alle Bushaltestellen in der Innenstadt von Alt-Arnsberg wurden ab 20.07.2020 wegen einer Sanierungsmaßnahmen an drei Kreisverkehren für fast zwei Wochen gleichzeitig stillgelegt. Eine (dürftige) Information der Fahrgäste erfolgte erst vier Tage vorher, über einige Medien. Alternativen (z.B. einspurige Verkehrsführung für Busse an den Baustellen) wurden nicht geprüft. An den gesperrten Haltestellen wurden keine konkreten Informationen über die nächstgelegene Haltestelle der einzelnen Buslinien ausgehängt, nur die Information, dass ab hier kein Bus fährt. In den Bussen erfolgten weder Anzeigen noch Ansagen über die veränderten Linienwege. Auch an den noch vorhandenen Einstiegshaltestellen gab es keine Information über die veränderten Linienwege. Ersatzfahrpläne wurden nicht erstellt. Auch in den elektronischen Auskunftssystemen gab es keine angepassten Fahrpläne. Planmäßige Anschlüsse zwischen Buslinien funktionierten noch seltener als sonst, zum einen durch verlängerte Fahrzeiten, zum anderen weil An-schlussbusse abfuhren, als der Zubringerbus bereits eingetroffen war und die Fahrgäste noch wenige Meter Weg zum abfahrenden Bus hatten.

Was hat der HSK damit zu tun?
Die RLG ist eine kommunale Gesellschaft, an der der HSK einen Gesellschaftsanteil von 35% hält. Außerdem trägt der HSK etwa 57% des Betriebsverlustes der RLG. Grundlage für die Durchführung des Buslinienverkehrs ist der vom Kreistag beschlossene Nahverkehrsplan.

Fragen der SBL-Fraktion
Dazu stellte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) und selbst häufiger Nutzer von Bus und Bahn, am 04.08.2020 an Landrat Dr. Karl Schneider folgende Fragen

Frage 1 – Hält der Landrat diese Art des Umgangs der RLG mit ihren Fahrgästen für akzep-tabel?

Frage 2 – Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, dass die RLG künftig mehr Rücksicht auf die Belange der Fahrgäste nimmt?

Frage 3 – Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die Erreichbarkeit der planmäßigen An-schlüsse zwischen zwei Buslinien zu verbessern, z.B. durch technische Hilfsmittel und durch Vorgabe einer maximalen Wartezeit?

Antworten des HSK
Der Hochsauerlandkreis antwortete mit Schreiben vom 14.08.2020 nach Rücksprache mit der RLG

Zu Frage 1:
„Die RLG hat in Abstimmung mit der Stadt Arnsberg die zeitgleiche Sanierung der drei Kreisverkehre während der Sommerferien befürwortet, um die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste möglichst gering zu halten. Eine einspurige Verkehrsführung war im Gegenzug nicht umsetzbar. Die zentrale Haltestelle Europaplatzwurde durch die zügige Abwicklung der Baumaßnahme bereits nach einer Woche, ab dem 27. Juli, wieder bedient.

Eine Information der Fahrgäste zu der Baumaßnahme und ihren Auswirkungen auf das Nahverkehrsangebot erfolgte in der 29. Kalenderwoche — rechtzeitig vor Sperrung der Haltestel-len — auf der Internetseite der RLG und ebenso in der Presse. Die Sperrhinweise wurden parallel an den Haltestellen ausgehängt (siehe Anlage). Inwieweit weitergehende linienbezogene Informationen zielführend sein können, wird die RLG im Rahmen ihres Fahrgastmarke-tings erörtern.

Eine frühere Verkehrsmeldung konnte zudem nicht veröffentlicht werden, da der Straßenbaulastträger erst Anfang der 29. Kalenderwoche final über Start und Umfang der Baumaßnahme informierte. Bedingt durch diesen kurzen zeitlichen Vorlauf war auch eine Berücksichtigung der Fahrplanänderungen in den digitalen Informationssystemen nicht mehr möglich.“

Zu Frage 2:
„Die optimale Planung, Kommunikation und Umsetzung von Umleitungsverkehren erfordert eine frühzeitige Einbindung der Verkehrsunternehmen durch den Straßenbaulastträger. Der Nahverkehrsplan Hochsauerlandkreis weist daher auf die rechtzeitige Meldung aller geplanten Eingriffe ins Straßennetz hin, die eine Störung des Betriebs verursachen können.

Die Verkehrsunternehmen pflegen eine enge Vernetzung zu den Straßenbaulastträgern und bauen diese fortlaufend aus, um durch eine frühzeitige und abgestimmte Planung die Beeinträchtigungen für den Fahrgast so gering wie möglich zu halten.“

Zu Frage 3:
„In Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme können Anschlüsse nicht immer erreicht werden und zusätzliche Reisezeit muss eingeplant werden. Insofern sind in der Regel vergleichsweise kurze und umfassende Maßnahmen zu schwächer nachgefragten Reisezeiten. wie in den Ferien, zu favorisieren.

Abgesehen von den besonderen Bedingungen in Verbindung mit Baumaßnahmen setzen planmäßige Anschlüsse eine solide Fahrplanung voraus. Diese hat jedoch bei einer Vielzahl von relevanten Anschlusspunkten ihre Grenzen und muss entsprechend der tatsächlichen Nachfrage und der betrieblichen Möglichkeiten Prioritäten folgen.

Die Digitalisierung bietet neue Informationsmöglichkeiten, die zunehmend zum Einsatz kommen. Verknüpft mit linienspezifischen Wartezeiten können Anschlüsse bei geringen Verspätungen hergestellt werden. Die Anforderung an einen zuverlässigen Verkehr in der Gesamtsicht eines Betriebstages setzt jedoch auch hier trotz aller technischen Möglichkeiten Restriktionen, um Verspätungslagen im Laufe eines Tages nicht zu potenzieren.“

„Info-Plakat“ der RLG
Als Anlage ist dem Schreiben die rot/graue „Aktuelle Haltestelleninformation“ beigefügt mit dem Hinweis:

„… diese Haltestelle kann wegen Straßenbauarbeiten von Montag, 20.07.2020 bis Freitag, 31.07.2020 nicht bedient werden. ….

… Bitte entschuldigen Sie alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten. …

… Falls Sie Fragen haben oder …. , helfen wir Ihnen gerne weiter.

… Die schlaue Nummer für Bus und Bahn

0 180 3/ 50 40 30 …“

Fazit:
Ein völlig misslungene Planung, und eine völlig unzreichende Information.
Für die Belange der Fahrgäste scheint sich die Behörde nicht zu interessieren…

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Behörden und die Düngeverordnung – Auf Treu und Glauben?

By admin at 10:48 am on Friday, August 14, 2020

Nitrat belastet das Wasser
Vor wenigen Tagen schrieben wir auf unserer Homepage davon, dass die SBL-Kreistagsfraktion immer wieder von Bürgerinnen und Bürger auf die Nebenwirkungen der vielen großen Schweinemastanlagen im Marsberger Stadtgebiet aufmerksam gemacht wird. Denn zu den ungeliebten Begleiterscheinungen der Tiermast gehören offenbar Güllebelastung und hohe Nitratwerte.

Diese Problematik ist ja schon lange bekannt, auch dank des Öffentlich-Rechtlichen Rund-funks. So berichtete am 10.08.2020 das NDR-Fernsehen in der Sendung „Die Tricks mit un-serem Wasser“ u.a. ausführlich über den Zusammenhang „Tiermast – Gülle – Nitrat – Nitrit“.

Klick:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/die_tricks/Die-Tricks-mit-unserem-Wasser,dietricks140.html

Grenzwertige Nitratwerte im Raum Marsberg?
Die SBL, die das „Gülle-Thema“ schon oft aufgegriffen hat, schickte aufgrund erneuter Hinweise aus Marsberg am 04.08.2020 wieder eine Anfrage an die Kreisverwaltung. Der Hochsauerlandkreis antwortete schnell, kurz und knapp mit einem Schreiben datiert auf den 10.08.2020. Wir zitieren:

Frage 1
Welche Schweinemastanlagen auf Marsberger Stadtgebiet sind in den letzten 5 Jahren ge-nehmigt worden, für jeweils wie viele Schweine, und wo befinden sich diese Mastanlagen?

Antwort zu 1.
Genehmigte Schweinemastanlagen in Marsberg von 2014 bis 2020:
a) Gemarkung Meerhof, Zugang: 679 Schweine, Gesamtzahl: 1997
b) Gemarkung Meerhof, Zugang: 1496 Schweine, Gesamtzahl: 1496
c) Gemarkung Udorf, Zugang: 504 Schweine, Gesamtzahl: 1960

Anmerkung der SBL:
Im Raum Marsberg stehen nach aktuellen Angaben der Kreisverwaltung über 30.400 Schweine in den Ställen. Und das offenbar mit steigender Tendenz.
Siehe http://sbl-fraktion.de/?p=9554

Frage 2
Im Einzugsbereich welcher natürlichen Gewässer in Marsberg sind die Schweinemastanlagen?

Antwort zu 2.
Die Schweinemastanlagen liegen im Einzugsgebiet folgender Gewässer:
Zu 1a): Wiele
Zu 1b) Schleiderbicke
Zu 1c) Piepenbach

Frage 3
Nach unserer Kenntnis gibt es im Gebiet der Stadt Marsberg nur eine einzige aktive Messstelle für Nitratbelastung im Grundwasser, die zudem weit entfernt von vielen Schweinemastanlagen liegt.
Welche Versuche der Kreisverwaltung gab es bisher, Messstellen in der Nähe der Schweinemastanlagen einzurichten, mit welchen Ergebnissen?
Welche weiteren Initiativen in dieser Richtung sind eingeleitet oder möglich?

Antwort zu 3.
Messstellen in der Nähe von Schweinemastanlagen wurden bislang nicht errichtet. Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, über das Grundwassermessstellennetz des LANUV hinaus weitere Messstellen in der Nähe von Schweinemastanlagen anzulegen, da die Betreiber belegen müssen, dass die in den Anlagen anfallende Gülle entsprechend den Vorgaben der Düngeverordnung nach guter fachlicher Praxis aufgebracht werden kann. Diese Flächen haben oftmals keinen unmittelbaren Bezug zur Schweinemastanlage. Im Übrigen gibt es außerhalb des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen” keinen messbaren Anhalt für eine nachteilige Belastung des Grundwassers hinsichtlich des Parameters Nitrat, der zu einer Verfehlung des Bewirtschaftungsziels „guter chemischer Zustand“ führen könnte (vgl. insoweit auch Drucksache 9/1487)

Anmerkung der SBL:
Diese Antwort lässt eine sehr optimistische Betrachtung des Landrats und der Kreisverwaltung erkennen. Denn eine Dastellung, wo die Gülle “aufgebracht weredn kann”, sagt nichts darüber aus, wo sie dann tatsächlich landet…

Frage 4
Wird nach Kenntnis der Kreisverwaltung Gülle aus dem Inland und/oder Ausland nach Marsberg importiert, ggf. in welchen Mengen und wann?

Antwort zu 4.
Ein etwaiger Transfer von Gülle in den Hochsauerlandkreis ist dem wasserrechtlichen Regelungsregime entzogen. Diesbezügliche Anfragen sind an die Landwirtschaftskammer, Dünnefeldweg 13, 59872 Meschede, zu richten. Der Vollzug des Düngemittelrechts liegt in deren Zuständigkeit.

Das Schweigen der Lämmer
Über den Gülletourismus schweigt man sich aktuell anscheinend lieber aus?

Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/guelle-tourismus-auch-ins-sauerland-id214703775.html

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Ist der PFT-Skandal nur noch Geschichte?

By admin at 2:30 pm on Tuesday, August 11, 2020

Im Jahr 2006 wurde durch den PFT-Skandal die Nutzbarkeit des Trinkwassers in Teilen des Kreisgebiets erheblich eingeschränkt. Damals waren zigtausende Tonnen von Industrieklärschlämmen aus Belgien und den Niederlanden illegal importiert und an mehreren Stellen des Kreisgebiets als angeblicher Dünger auf Felder gebracht worden.

Im Jahr 2007 wurde auf einer besonders belasteten Fläche bei Brilon-Scharfenberg eine Aktivkohlefilteranlage aufgestellt, um einen wesentlichen Teil des PFT herauszufiltern, bevor die Chemikalie in die Bäche und Flüsse gelangt.

Zuletzt wurde zum 10jähirgen “Jubiläum” im Jahr 2017 im Umweltausschuss über diese Anlage berichtet.

Bisher gelang es nicht, von Verursachern eine Erstattung auch nur eines Teils der Sanierungskosten zu erhalten.

Kurz vor dem 13jährigen „Jubiläum“ wandte sich die die SBL-Fraktion an den Landrat und stellte ihm mit Schreiben vom 04.08.2020 diese Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Wirksamkeit der Anlage?

2. Welche investiven Maßnahmen wurden seit 2017 durchgeführt?

3. Welche investiven Maßnahmen sind für die nächsten 5 Jahre geplant?

4. Welche Kosten für die Investition sind bisher entstanden?

5. Wie lange soll die Anlage voraussichtlich noch betrieben werden?

6. Wie hoch sind die Betriebskosten im laufenden Jahr, wie hoch in der bisherigen Laufzeit der Anlage?

7. Welche Möglichkeiten noch, eine Kostenerstattung von Verantwortlichen zu erhalten?

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Diverse „Pannen“ beim Busfahren in Arnsberg – SBL stellt dazu eine Anfrage

By admin at 8:52 pm on Sunday, August 9, 2020

Alle Bushaltestellen in der Innenstadt von Alt-Arnsberg wurden ab 20.07.2020 wegen einer Sanie-rungsmaßnahmen an drei Kreisverkehren für fast zwei Wochen gleichzeitig stillgelegt. Eine (dürftige) Information der Fahrgäste erfolgte erst vier Tage vorher, über einige Medien. Alternativen (z.B. einspurige Verkehrsführung für Busse an den Baustellen) wurden nicht geprüft. An den gesperrten Haltestellen wurden keine konkreten Informationen über die nächstgelegene Haltestelle der einzelnen Buslinien ausgehängt. In den Bussen erfolgten weder Anzeigen noch Ansagen über die veränderten Linienwege. Auch an den noch vorhandenen Einstiegshaltestellen gab es keine Information über die veränderten Linienwege. Ersatzfahrpläne wurden nicht erstellt. Auch in den elektronischen Auskunftssystemen gab es keine angepassten Fahrpläne. Planmäßige Anschlüsse zwischen Buslinien funktionierten noch seltener als sonst, zum einen durch verlängerte Fahrzeiten, zum anderen weil Anschlussbusse abfuhren, als der Zubringerbus bereits eingetroffen war und die Fahrgäste noch wenige Meter Weg zum abfahrenden Bus hatten.

Die RLG ist eine kommunale Gesellschaft, an der der HSK einen Gesellschaftsanteil von 35% hält. Außerdem trägt der HSK etwa 57% des Betriebsverlustes der RLG. Grundlage für die Durchführung des Buslinienverkehrs ist der vom Kreistag beschlossene Nahverkehrsplan.

Dazu stellte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) und selbst häufiger Nutzer von Bus und Bahn, am 04.08.2020 an Landrat Dr. Karl Schneider folgende Fragen:

1. Hält der Landrat diese Art des Umgangs der RLG mit ihren Fahrgästen für akzeptabel?

2. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, dass die RLG künftig mehr Rücksicht auf die Belange der Fahrgäste nimmt?

3. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die Erreichbarkeit der planmäßigen Anschlüsse zwischen zwei Buslinien zu verbessern, z.B. durch technische Hilfsmittel und durch Vorgabe einer maximalen Wartezeit?

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Ist der “Heimathafen” noch zu halten?

By admin at 4:40 pm on Friday, August 7, 2020

In der letzten Woche fand eine Krisensitzung des Aufsichtsrates des Flughafens Paderborn/Lippstdt statt. Bekanntlich ist der Hochsauerlandkreis einer der sieben kommunalen Gesellschafters dieses Airports. Aus der heimischen Presse erfahren wir über die aktuelle Situation mal wieder nichts, denn da sind kritische Berichte eher unüblich…
Aber es gibt ja auch in den Nachbarkreisen Lokalpresse, und zwar in den für den Flughafen wichtigen Kreisen Paderborn und Lippstadt sogar jeweils mehrere Tageszeitungen.
Besonders hilfreich ist hier mal wieder die Lektüre der Lippstädter Tageszeitung “Der Patriot”.

Dort erschien am 31. Juli ein Artikel mit der eindeutigen Überschrift “Zäsur am Airport Paderborn-Lippstadt: Sanierungskonzept basiert auf massivem Stellenabbau
Die wirtschaftliche Situation habe sich “so sehr verschärft, dass der Airport nun innerhalb des nächsten halben Jahres in allen Bereichen neu aufgestellt werden müsse, hieß es dazu nach der Krisensitzung vom Kreis Paderborn als größtem Gesellschafter”.
“Festgestanden habe bereits Ende Juni, dass der Flughafen seine Kapazitäten deutlich herunterfahren und seine Kosten an die zu erwartenden Erlöse anpassen müsse, um dann in besseren Zeiten wieder hoch fahren zu können. Laut Kreis Paderborn fallen wegen der Corona-Krise trotz hoher Kurzarbeitsquote monatliche Verluste in Höhe von rund 700.000 Euro an.”

In ihrer heutigen Ausgabe veröffentlicht diese Zeitung ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Flughafens.
Eine der Fragen lautete: “Inzwischen ist in verschiedenen Medien die Rede von 25 bis 30 Millionen Euro Kosten, die insgesamt auf die Gesellschafter für die Sanierung zukommen könnten, um den Flughafen in verkleinerter Form betreiben zu können.”
Die Antwort enthält kein Dementi, aber auch keine klare Aussage: „Das möchte ich weder bestätigen noch dementieren. Mit den genauen Zahlen müssen sich die Gesellschafter auseinandersetzen“.

Ein Weiterbetrieb des Flughafens in Büren-Ahden könnte also für den HSK und die anderen kommunalen Gesellschafter sehr teuer werden! Daher sollte nur ernsthaft über eine Schließung nachgedacht werden. Es gibt bereits jetzt zu viele Regionalflughäfen in der Umgebung (Dortmund-Wickede, Münster-Greven, Kassel-Calden). Die Zukunftsaussichten für den Flugverkehr sind schlecht (auch aus ökologischen Gründen!), für die Regionalflughäfen ganz schlecht, und für den “Heimathafen” noch schlechter! Und vom Paderborner Hbf fahren – ebenso wie ab Lippstadt und Soest – stündlich durchgehende Züge zu den Flughäfen in Düsseldorf und Hannover, die immer ein größeres Verkehrs-Angebot haben werden als es in Ahden je bestand. Paderborn, Lippstadt und Soest wären also auch ohne “eigenen” Flughafen gut an das Luftverkehrsnetz angebunden.

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SBL stellt erneut Anfrage zu den hohen Nitratwerten im Raum Marsberg

By admin at 9:46 am on Wednesday, August 5, 2020

Immer wieder machen Bürgerinnen und Bürger aus dem Raum Marsberg darauf aufmerksam, dass auf Marsberger Stadtgebiet viele und sehr große Schweinemastanlagen betrieben werden. Die Nitratwerte sind hier sehr hoch, was wahrscheinlich mit der von den Schweinen verursachten Güllebelastung zusammenhängt.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat diese Thematik schon öfters im Umweltausschuss aufgegriffen. Am 04.08.2020 stellte die SBL erneut eine Anfrage an die Kreisverwaltung. Hier die Fragen:

1. Welche Schweinemastanlagen auf Marsberger Stadtgebiet sind in den letzten 5 Jahren genehmigt worden, für jeweils wie viele Schweine, und wo befinden sich diese Mastanlagen?

2. Im Einzugsbereich welcher natürlichen Gewässer in Marsberg sind die Schweinemastanlagen?

3. Nach unserer Kenntnis gibt es im Gebiet der Stadt Marsberg nur eine einzige aktive Messstelle für Nitratbelastung im Grundwasser, die zudem weit entfernt von vielen Schweinemastanlagen liegt.
Welche Versuche der Kreisverwaltung gab es bisher, Messstellen in der Nähe der Schweinemastanlagen einzurichten, mit welchen Ergebnissen?
Welche weiteren Initiativen in dieser Richtung sind eingeleitet oder möglich?

4. Wird nach Kenntnis der Kreisverwaltung Gülle aus dem Inland und/oder Ausland nach Marsberg importiert, ggf. in welchen Mengen und wann?

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