Betrieb des Steinbruchs bei Müschede besser überwachen!
Der Betrieb des Steinbruchs Habbel in Arnsberg-Müschede durch die Fa. Ebel hat in den letzten Jahren immer wieder Anlass zu Beschwerden zumeist Müscheder Bürgerinnen und Bürger gegeben. Während es in früheren Jahren zumeist um Lärmbelästigungen während der Nachtstunden ging, sind heute insbesondere die dort durchgeführten Sprengungen und die damit einhergehend Staub-, Erschütterungs- und Lärmbelästigungen Beschwerdegrund.
Es gab unzählige Beschwerden aus der Bürgerschaft beim HSK als zuständiger immissionschutzrechtlicher Genehmigungsbehörde. Auperdem wurden Gespräche von Vertretern der seinerzeit im Rahmen der Erweiterung des Steinbruchs („Habbel IV“) gegründeten Bürgerinitiative „Kontra Habbel IV“ mit dem HSK als Behörde, aber auch mit Landrat Dr. Schneider persönlich geführt. Sie haben bislang nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der durch die Sprengungen verursachten Belastungen geführt.
Eine in den vergangenen Monaten aufgetretene Häufung von Beschwerden hat nun die Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL) dazu veranlasst, sich mit kritischen Fragen an den Landrat zu wenden. So würde laut SBL in der Müscheder Bevölkerung auch die Vermutung ausgesprochen, dass dem HSK die auftretenden Beschwerden ziemlich egal seien. So ließen standardmäßig im Textbausteinstil abgefasste Antworten auf Beschwerden nach Ansicht der SBL zumindest vermuten, dass den vorgetragenen Beschwerden nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Entschiedenheit nachgegangen und gegen den Betreiber im Falle etwaiger Verstöße nicht konsequent genug vorgegangen würde, schließlich ginge es hier aber um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos stellt daher in einem an den Landrat gerichteten Schreiben folgende Fragen:
1. Haben in den vergangenen 12 Monaten unangekündigte Kontrollen des HSK im besagten Steinbruch stattgefunden? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis?
2. Wie wollen Sie sicherstellen, dass der HSK als zuständige immissionschutzrechtliche Genehmigungsbehörde künftige Bürgerbeschwerden zeitnah und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet?
3. Gibt es im zuständigen Amt des HSK ein entsprechendes Überwachungskonzept hinsichtlich des Steinbruchs Habbel?
4. Sind künftig unangemeldete, anlassfreie Kontrollen des HSK in dem in Rede stehenden Steinbruch geplant? Falls ja, wie viele etwa pro Jahr?
5. Wie will der HSK sicherstellen, dass der Steinbruchbetreiber künftig die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Normen und Nebenbestimmungen aus den noch gültigen Genehmigungen einhält?
Roland Quentmeier und die anderen Kandidatinnen und Kandidaten der SBL für diese Region wollen alles daransetzen, dass der Steinbruch künftig im Einklang mit dem geltenden Recht betrieben wird. Sie unterstützen die Müscheder Bürgerinnen und Bürger.