Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Demonstriert die CDU gegen sich selbst?

By adminRL at 4:26 pm on Sunday, April 24, 2016

Etwa 100 Teilnehmer hatte am Freitag Mittag ein Demonstrationszug in Altenbüren bei Brilon, der von CDU-Funktionären aus Olsberg, Schmallenberg und Brilon angeführt wurde. Es ging um Verzögerungen beim Neubau der B7n. Die Umgehungsstraße soll bewirken, dass der Fernverkehr nicht mehr durch Altenbüren fließt. Ein Filmbeitrag findet sich hier (bis 29.04.): http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-demo-wegen-umgehungsstrasse-100.html
Zu den Rednern bei einer kleinen Kundgebung vor der Demo gehörte auch der Landrat.

DemoAltenbueren

Teilnehmer berichteten, dass von den Rednern die angeblich schleppende Planungspolitik des Landes NRW als Ursache für die mehrjährige Verzögerung für das Straßenbauprojekt kritisiert wurde.

Nun ist es ja verständlich, dass sich die Einwohner Altenbürens, das westlich von Brilon liegt, eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs wünschen. Aber warum es in den letzten Jahren mit der Planung nicht weiter ging, sollte man sich genauer anschauen. Denn bereits vor 9 Jahren gab es eine konkret geplante Trasse für die B7n im Norden von Altenbüren.
Doch dann begann eine Ereigniskette. Sie wurde dadurch ausgelöst, dass ein Briloner Immobilienmakler, der im Nebenberuf auch Rinder züchtet, im Jahr 2005 beantragte, seine Tierställe zusammen mit einer nicht ganz kleinen “Betriebsleiterwohnung” in den Außenbereich im Briloner Süden zu verlegen, in ein wunderschönes Umfeld. Trotz energischer Proteste der Bürgerliste in den städtischen Gremien erhielt er von der Stadt die Baugenehmigung für einen Standort im Wasserschutzgebiet, direkt neben dem Tiefbrunnen Burhagen. Denn die Mehrheit und der CDU-Beigeordnete wollten es so, und auch die Untere Wasserbehörde und die Untere Landschaftsbehörde des HSK verhinderten es nicht. Dieser Tiefbrunnen konnte bis zur Inbetriebnahme der Rinderhaltung jährlich 190.000 Kubikmeter einwandfreies Trinkwasser pro Jahr liefern, ohne jede chemische Aufbereitung. Das reichte für die Versorgung von 4.500 Einwohnern. Die Bauten des Immobilienmaklers entstanden noch umfangreicher als genehmigt, und seine Rinder hielten sich vorwiegend in der Nähe des Tiefbrunnens auf. Bald darauf stellte die Untere Wasserbehörde fest, dass der Tiefbrunnen verunreinigt war. Diese sehr ergiebige Trinkwasserquelle musste daher aus der regelmäßigen Trinkwasserversorgung der Stadt Brilon herausgenommen werden und dient nun nur noch der Notfallversorgung. Der Ausfall dieses Tiefbrunnens hatte zur Folge, dass nun ein fast 10 km entfernt liegender Tiefbrunnen bei Altenbüren neue Bedeutung erlangte, und das hatte Auswirkungen auf die B7n.

Wegen des Tiefbrunnens musste bereits im Jahr 2010 die Trasse für die B7n neu geplant werden, wie zwei Vertreter der Landesstraßenbauverwaltung am 13.01.2011 in einer Sitzung des Briloner Rates unter ausdrücklichem Hinweis auf die reduzierte Zahl der Tiefbrunnen erläuterten: “Die geplante Trasse … schneide in der bisherigen Planung das Grundwasser an… Nunmehr sei der (Tiefbrunnen) im betroffenen Gebiet existenziell notwendig und müsse erhalten werden. Aus diesem Grund müsse die Trasse höher gelegt werden.” Es folgte eine aufwändige Umplanung.
Dies hatte rein gar nichts mit Landespolitik zu tun, sondern ist lokal verursacht.
Ist das alles schon vergessen?

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RWE: Eklatantes Missmanagement

By adminRL at 8:44 pm on Wednesday, April 20, 2016

Dass die RWE die Energiewende verschlafen hat und darin ein wesentlicher Grund für den drastischen Kursrückgang der Aktie und den Ausfall der Dividende liegt, dürfte mittlerweile weitgehend unstrittig sein. Für den Hochsauerlandkreis, der etwa 5,8 Mio RWE-Aktien hält, führt dies zu etwa 410 Mio Euro Wertberichtigung in der Bilanz und (im Vergleich zur durchschnittlichen Dividende der letzten Jahre) zu mehr als 10 Mio Euro Einnahmeausfall.

Aber außer der verpassten Energiewende gibt es auch (mindestens) einen weiteren Fall, in dem Vorstand und Aufsichtsrat völlig versagt haben. Vor einigen Jahren hat die RWE für immerhin 4,3 Mrd Euro den zweitgrößten britischen Lieferanten für Strom und Gas übernommen, nachzulesen u.a. hier: http://www.nytimes.com/2002/03/18/business/rwe-is-set-to-buy-innogy.html

Im Jahr 2014 ergab sich aus der britischen Tochtergesellschaft für das RWE-Konzernergebnis noch ein Plus von 227 Mio Euro. Im Jahr 2015 brachte die “RWE npower” dagegen einen Verlust von 137 Mio Euro ein. Der Unterschied zum Vorjahr beträgt 364 Mio Euro, das sind 0,592 Euro pro Aktie. Bezogen auf die Aktien des HSK ergibt sich dadurch nur für diesen Kreis ein Minus von mehr als 3,4 Mio Euro!

Wie es zu dieser drastischen Veränderung der britischen Tochtergesellschaft kam, war in der heutigen Hauptversammlung der RWE zu erfahren: Rechnungen an Stromkunden wurden teils gar nicht, teils zu spät, teils unkorrekt erstellt. Auf zahlreiche Nachfragen aus der Hauptversammlung musste der RWE-Vorstand einräumen, dass sich dadurch Einnahmeausfälle, hoher Abwicklungsaufwand, verlorene Kunden und Vergünstigungen für “bleibende” Kunden ergeben haben. Es soll an der untauglichen kaufmännischen Software gelegen haben, und das haben die Verantwortlichen erst dann gemerkt, als es schon viel zu spät war… Im laufenden Jahr entsteht nun außerdem noch ein hoher Restrukturierungsaufwand.

So gab es auf der Hauptversammlung der RWE außer den Protesten gegen intensive Braunkohlenutzung, zu hohen CO2-Ausstoß und Atomkraftwerke auch Anlass, die Kompetenz von Vorstand und Aufsichtsrat in Frage zu stellen. Die erhalten für ihre Tätigkeit immerhin 11,4 Mio Euro (Vorstand) + 2,7 Mio Euro (Aufsichtsrat) pro Jahr!

Der Geschäftsbericht 2015 der RWE ist hier abrufbar: http://www.rwe.com/web/cms/mediablob/de/2989750/data/2963242/4/rwe/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2016/Konzern-Geschaeftsbericht-2015.pdf
Über die Tumulte auf der Hauptversammlung in Essen und den Umgang des Konzerns mit protestierenden Aktionären hat der WDR einen Filmbeitrag veröffentlicht:
http://www1.wdr.de/mediathek/av/video-aerger-bei-rwe-hauptversammlung-100.html

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Machen giftige Bohrschlämme einen großen Bogen um den HSK?

By adminRL at 2:46 pm on Sunday, April 17, 2016

Umweltorganisationen, Bund und Land

Mehrere Umweltverbänden ist anscheinend jetzt der Kragen geplatzt. Sie wollen endlich mehr Klarheit über die Lagerstätten von giftigen Bohrschlämmen haben.

Der BUND, die Deutsche Umwelthilfe und einige weitere nicht unbedeutende Umwelt-Organisationen schickten jetzt ein gemeinsames Schreiben an NRW-Umweltminister Johannes Remmel und seine Amtskollegen in den anderen Bundesländern. Denn zuständig für die Überwachung der Schlammgruben und die Entsorgung des Sondermülls sind die Länder. Dabei bezogen sich die Umweltverbände auf aktuelle Recherche-Ergebnisse von NDR und WDR, wonach es in Deutschland bundesweit womöglich mehr als 1.400 Bohrschlammgruben mit giftigen Abfällen aus der Erdöl- und Erdgasförderung gebe, darunter wahrscheinlich auch welche in NRW.

Hier der Fragenkatalog der Verbände:
„Wie viele Bohrschlammgruben bzw. Verdachtsflächen befinden sich in Ihrem Bundesland?
– Wo genau befinden sich die Bohrschlammgruben?
– Welche Maßnahmen zur Sanierung unternimmt die Landesregierung?
– Wie viel Kapazität steht auf den in Ihrem Bundesland befindlichen Deponien für gefährliche Abfälle (DK III-Deponien) für die Entsorgung der Bohrschlämme zur Verfügung?
– Wie bewerten Sie im Kontext dieser Entsorgungsproblematik den Einsatz von Fracking und die damit einhergehende geplante Ausweitung der Öl- und Gasförderung, die auf die Verabschiedung des Fracking-Gesetzespakets im Bundestag folgen würde?“

Die Minister wurden gebeten, die Fragen bis zum 30.04.2016 zu beantworten. Die Umwelt-organisationen planen im Mai eine Zusammenfassung der Antworten zu veröffentlichen.

Klick: http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/160411_bund_klima_energie_fracking_bohrschlamm_zweiter_offener_brief.pdf

SBL/FW und Hochsauerlandkreis

Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die sich ja vor nunmehr 10 Jahren aufgrund eines Umweltskandals (PFT) gegründet hat, ist die „Bohrschlamm-Story“ auch nicht ganz geheuer. Ihre Mitglieder fragten sich, ob es auch im Hochsauerlandkreis Bohrschlammdeponien gibt. SBL-Fraktiohnssprecher Reinhard Loos schickte in den letzten Wochen gleich zwei schriftliche Anfragen zu diesem Thema an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6589

Die zweite Anfrage der SBL/FW wurde nun auch mit: „Nein“ und „Keine“ beantwortet. Demnach sind also auf Deponien im HSK keine Bohrschlämme mit Arsen, Quecksilber und anderen hochgiftigen Substanzen!

Hier die Antwort des HSK vom 07.04.2016 auf die Anfrage der SBL/FW:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises; hier: Anfrage vorn 05.04.2016 zum Thema: Giftige Bohrschlämme

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre ergänzenden Fragen zu dem Thema „Giftige Bohrschlämme” beantworte ich wie folgt:

Frage:
Wurde und wird laut Dokumenten wie Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen toxisches Material eingestuft als Abfallart 01 05 05 und 01 05 06 in Deponien im HSK abgelagert?
Antwort: Nein

Frage:
In welcher Größenordnung und über welchen Zeitraum wurden und werden Abfälle der oben genannten Abfallarten seit dem Jahr 2012 bis heute nachweislich zur dauerhaften oder vorübergehenden Lagerung in die Zentrale Reststoffdeponie Frielinghausen und/oder in andere Deponien im HSK transportiert?
Antwort: Keine

Frage:
Aus welchen Bundesländern und anderen Staaten kamen und kommen die im HSK gelagerten Abfälle der Abfallarten 01 05 05 und 01 05 06?
Antwort: s. Antwort zu Frage 1“

In welchen Bundesländern und welchen Städten und Kreisen in den letzten Jahren LKW-Ladungen mit Bohrschlämmen abgekippt worden sind, wissen wir dann vielleicht im Mai? Ob sich dann neue Fragen stellen, das wissen wir noch nicht!

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Haushaltssperre im HSK: Ein absehbares Desaster!

By adminRL at 4:05 pm on Wednesday, April 13, 2016

Zur heute Nachmittag für den Hochsauerlandkreis erlassenen Haushaltssperre erklärt Reinhard Loos, Fraktionssprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion:

Dieses Desaster war absehbar!

Heute Nachmittag haben Landrat und Kreiskämmerer des Hochsauerlandkreises eine sofort wirksame Haushaltssperre erlassen. Das bedeutet, dass alle beeinflussbaren Etatpositionen des Sachaufwandes einer teilweisen Sperre (25%) unterliegen. Auch Zuschüsse und Beiträge an Drittorganisationen sollen, soweit dies erreichbar bzw. verhandelbar ist, um 10% reduziert werden. Begründet wird die Haushaltssperre mit der ausfallenden Dividende auf die RWE-Aktien, die in der nächsten Woche (am 20.04.) von der Hauptversammlung beschlossen werden soll.

Damit ist die Finanzanlagestrategie des Landrats und der Mehrheit des Kreistags endgültig gescheitert. Seit dem Jahr 2008 wurden auf die etwa 5,8 Mio RWE-Aktien, die der HSK direkt und indirekt hält, bereits Wertberichtigungen von etwa 292 Mio Euro in der Bilanz des Kreises vorgenommen. Weitere Wertberichtigungen auf diese Aktien im Umfang von etwa 110 Mio Euro müssen noch folgen. Die finanziellen Reserven sind also erheblich geschrumpft, um mehr als 400 Mio Euro. Nach den drastischen Kurseinbrüchen fällt jetzt auch noch die Dividende aus, so dass dem Kreishaushalt etwa 6 Mio Euro an Einnahmen pro Jahr fehlen.

Besonders ungünstig war, dass die Mehrheit des Kreistags auf Vorschlag des Landrats im Jahr 2009 beschlossen hatte, 30 Mio Euro an liquiden Mitteln des Kreises für den Kauf weiterer RWE-Aktien auszugeben. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte damals erfolglos gegen diesen Beschluss, der in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurde, geklagt. Die zusätzlich erworbenen Aktien haben in weniger als 7 Jahren mehr als 80% ihres damaligen Wertes verloren, und Dividende bringen sie nun auch nicht mehr ein. Der Misserfolg der RWE, die auch nach Meinung vieler Analysten die Entwicklung auf dem Energiemarkt verschlafen hat, kann niemanden überraschen.

Andere Kommunen wie die Städte Düsseldorf und Gelsenkirchen waren schlauer und haben Mitte des letzten Jahrzehnts ihre RWE-Aktien verkauft. Damit konnten sie damals ihre Haushalte konsolidieren. Diejenigen Fraktionen, die im HSK die “Strategie” zu verantworten haben, ausschließlich auf RWE-Aktien zu setzen, sollten sich nicht mehr als Experten für Wirtschaft und Finanzen darstellen…

.

Hier steht die Pressemeldung der Kreisverwaltung von heute Nachmittag:
http://hochsauerlandkreis.de/startseite/pressemeldungen/pressemeldung-_Bezirksregierung_genehmigt_Haushalt___Kaemmerer_erlaesst_Haushaltssperre.php

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Absehbare Krise

By adminRL at 11:57 am on Wednesday, April 13, 2016

Über die Versäumnisse des RWE-Konzerns und über die schlechten Perspektiven für die Kommunen, die immer noch große Aktienpakete der RWE halten, hat gestern abend das ZDF-Magazin “Frontal 21″ berichtet:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2715906/Kommunen-leiden-unter-RWE-Krise#/beitrag/video/2715906/Kommunen-leiden-unter-RWE-Krise

Im Bericht werden die Städte Mülheim und Dortmund konkret als betroffene kommunale Aktienbesitzer genannt. Das Aktienpaket des Hochsauerlandkreises ist aber mit 5,8 Mio Stück kaum kleiner.
Aus dem Bericht ist auch zu erfahren, dass die Städte Düsseldorf und Gelsenkirchen sich rechtzeitig von ihren RWE-Aktienpaketen getrennt haben, was sich für ihre kommunalen Finanzen sehr gut ausgewirkt hat.

In der nächsten Woche (am 20.04.) findet die RWE-Hauptversammlung statt. Dann wird voraussichtlich auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen werden, dass die RWE gar keine Dividende mehr zahlt. Das bedeutet für den HSK einen jährlichen Einnahmeausfall von fast 6 Mio Euro., neben mehr als 400 Mio Euro Wertverlust in der Bilanz infolge der sinkenden Aktienkurse.
Was werden die Folgen des Ausfalls der Dividende sein?

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Naturdenkmal in Amecke – Im Zweifel noch einmal nachfragen

By adminRL at 10:52 pm on Tuesday, April 12, 2016

Der Sachverhalt

In der Ortslage Amecke befindet sich am Sorpebach eine alte Eiche, die als Naturdenkmal geschützt ist. Im Bereich um die Eiche wurden jetzt umfangreiche Abgrabungen, Verfüllungen und Verdichtungen vorgenommen. Diese Maßnahmen dürften dazu führen, dass die Vitalität und die Lebensdauer des Baumes beeinträchtigt werden.

Die Naturdenkmalverordnung des Hochsauerlandkreises untersagt in § 2 solche Maßnahmen im Kronen- und Wurzelbereich eines Naturdenkmals ausdrücklich.

Der Hochsauerlandkreis hat die Aufgabe, diese Bäume im Auftrag der Öffentlichkeit zu erhalten und zu schützen. Die Folgekosten durch falsche Maßnahmen können erheblich sein und müßten wieder durch die Allgemeinheit getragen werden.

Die Fragen

Die Sauerländer Bürgerliste fragte deshalb bei der Unteren Landschaftsbehörde am 29.03.2016 folgendes nach:

1. Von wem wurden die Baumaßnahmen im Kronenbereich des Baumes genehmigt?
2. Wurden die entsprechenden Vorschriften und Normen für den Baumschutz auf Baustellen, die in der RAS-LP 4 und DIN 18920 festgelegt sind, eingehalten?
3. Wurde für die Baumaßnahmen im Kronenbereich eine Befreiung von der Naturdenkmalverordnung beantragt und erteilt? Wenn Ja: wann und von wem?
4. Wenn nein, welche Maßnahmen hat der Hochsauerlandkreis angeordnet, um die entstandenen Schäden wieder rückgängig zu machen?
5. Falls eine Befreiung von der Naturdenkmalverordnung erteilt worden ist, womit wurde dieser erhebliche Eingriff begründet? Wurden gutachterliche Stellungnahmen eingeholt?
6. Welche Maßnahmen wurden vom Hochsauerlandkreis angeordnet, um zukünftige Schäden am Baum und ein Nachlassen seiner Vitalität zu vermeiden?

… und erhielt mit Datum vom 29.03.2016 die Antwort.

Die Antwort

„Sehr geehrter Herr Loos,

für die Beantwortung Ihrer Fragen bedarf es der Klarstellung, dass Abgrabungen, Verfüllungen und Verdichtungen nicht im Kronenbereich eines Baumes durchgeführt werden können, sondern im Wurzelbereich. Somit werden Ihre Fragen als auf den Wurzelbereich bezogen beantwortet. (Anmerkung der Redaktion: Die Baumassnahmen finden zwischen Krone und Wurzeln statt!)

1. Es wurde keine Genehmigung, sondern eine Befreiung erteilt. Dafür ist die untere Landschaftsbehörde des HSK zuständig.
2. Die Vorschriften und Normen für Baustellen wurden in der Befreiung festgeschrieben.
3. Die Befreiung wurde am 22.02.2016 von den Inhabern des Wegerechts auf der betroffenen Fläche beantragt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde durch die untere Landschaftsbehörde genehmigt und die Maßnahmen von einem Mitarbeiter beaufsichtigt. Die Befreiung konnte formal erst am 04.04.2016 erteilt werden, da der Landschaftsbeirat sich nicht geäußert hat und somit 6 Wochen Frist abzuwarten waren.
4. entfällt, da Befreiung erteilt wurde
5. Ein erheblicher Eingriff liegt gar nicht vor. Es ist die Spezialvorschrift des § 69 LG NW anzuwenden: Eine Befreiung kann nach § 69 Abs. 1 Buchst. aa) LG NW erteilt werden, wenn die Durchführung der ND-Verordnung im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. Ohne Befreiung wäre das Flurstück 126 nicht bebaubar. Das Wegerecht auf Flurstück 125 würde praktisch ausgehebelt. Somit liegt eine nicht beabsichtigte Härte vor. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden gewahrt, wenn die Auflagen eingehalten werden. Der Eingriff in die Lebensfunktionen des Baumes wird damit auf ein Minimum reduziert, so dass eine Befreiung erteilt werden kann.
6. Es wurden folgende Nebenbestimmungen festgesetzt:
– Das gesamte Bauvorhaben zur Errichtung der Zuwegung entsprechend Ihrem Antrag zum Flurstück 126 in der Flur 5 der Gemarkung Amecke ist unter Berücksichtigung der DIN 18920 (Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen) ohne Abgrabung oder sonstige mechanische Eingriffe in den Wurzelraum der geschützten Eiche auszuführen. Die Befahrung des Wurzelraumes außerhalb des geplanten Weges beziehungsweise dessen Inanspruchnahme im Rahmen der Baumaßnahme zur Lagerung von Geräten und / oder Material ist nicht zulässig. Die Entwässerung des Weges ist derart einzurichten, dass abfließendes Wasser dem Wurzelraum zufließt und nicht abgeleitet wird.
– Die Wegetrasse ist vor Beginn der Baumaßnahme im Gelände abzustecken.
– Vor Beginn der Bauausführung ist im Rahmen eines Ortstermins mit dem beauftragten Bauunternehmer und der Unteren Landschaftsbehörde die Detailausführung abzustimmen.“

Noch mehr Fragen

Manche Antworten kommen der SBL/FW etwas spanisch vor. Darum schickte Fraktionssprecher Reinhard Loos am 12.04.2016 eine weitere Anfrage an den Landrat. Hier ist sie:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für Ihr Antwortschreiben vom 04.04.2016. Um den Sachverhalt weiter zu konkretisieren, bitten wie gleichzeitig um Antwort auf einige weitere Fragen.
• Unter 3. schreiben Sie: „Die Befreiung wurde am 22.02.2016 von den Inhabern des Wegerechts auf der betroffenen Fläche beantragt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde durch die untere Landschaftsbehörde genehmigt …. Die Befreiung konnte formal erst am 04.04.2016 erteilt werden, da der Landschaftsbeirat sich nicht geäußert hat und somit 6 Wochen Frist abzuwarten waren.“
Unsere Frage: Wann und wie wurde der Landschaftsbeirat in den Vorgang einbezogen?
• Unter 5. schreiben Sie: „… Ohne Befreiung wäre das Flurstück 126 nicht bebaubar. Das Wegerecht auf Flurstück 125 würde praktisch ausgehebelt. …“
Wir fragen: Handelt es sich bei der Zufahrt im Bereich des Naturdenkmals um die einzige mögliche Zuwegung zu diesem Gelände?
• Sie schreiben unter 6., dass “vor Beginn der Bauausführung” die Maßnahme mit der ULB abzustimmen ist. Die Befreiung der ULB stammt vom 04.04.2016. Da war die Ausschachtung und Schotterung für den Weg aber schon längst durchgeführt worden.
Wir fragen: Wann hat die Abstimmung der Baumaßnahme mit der ULB stattgefunden, und welche Ortstermine gab es?
• Grundlage der Bebauung ist offensichtlich ein von der Stadt Sundern aufgestellter Bebauungsplan aus dem Jahre 2005.
Frage: Wurde im damaligen Verfahren die Stadt Sundern durch den Hochsauerlandkreis auf die Problematik des Naturdenkmals aufmerksam gemacht und wurden alternative Zuwegungen untersucht?
• In anderen Kreisen ist es üblich bei solchen Maßnahmen, die Naturdenkmale beeinträchtigen können, gutachterliche Stellungnahmen einzuholen.
Warum hat der Hochsauerlandkreis in diesem Fall darauf verzichtet?
• Wann und wie oft war ein Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde vor Ort, um die Maßnahmen zu beaufsichtigen?”

Das Resümee ….
… ziehen wir später, wenn uns die Antworten auf die weiteren Fragen vorliegen.

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Kein Bohrschlamm aus Erdgas- und Erdölindustrie im HSK? – SBL/FW fragt noch einmal nach

By adminRL at 9:11 am on Tuesday, April 12, 2016

Keine Bohrschlämme aus Niedersachsen im HSK

„Nach Kenntnis des Abfallentsorgungsbetriebes des Hochsauerlandkreises wurden und werden keine Bohrschlämme auf Deponien im Hochsauerlandkreis abgekippt und gelagert.
Dem Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises sind solche Transporte nicht bekannt.“

So steht es in der Antwort der Kreisverwaltung vom 17.03.2016 auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW).

So weit, so gut …
… oder auch nicht!?

Unterdessen wurden weitere Details zum Bohrschlamm-Skandal öffentlich. „taz.de“ schreibt am 29.03.2016 zu den Giftschlamm-Entsorgungs-Problem in Niedersachsen:
„Allein in Niedersachsen gibt es mehr als 500 „Verdachtsflächen“, auf denen die giftigen Bohrschlämme vergraben sein dürften, …. .
…. Deren Sanierung hat gerade erst begonnen – und mangels eigener Deponien bereits zu einem beispiellosen Sondermülltourismus geführt: Aus nur drei dieser Gruben wurden in den vergangenen zehn Jahren mehr als 700.000 Tonnen Schlamm geborgen und nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, ins Saarland und in die Niederlande gekarrt – das sind 18.000 Lkw-Ladungen.
Hauptabnehmer der giftigen Fracht war mit mehr als 330.000 Tonnen die vom Verwerter Remondis betrieben Sondermüll-Deponie in Hürth-Knapsack bei Köln. … „
Klick: http://www.taz.de/!5286864/

Die SBL/FW fragte also noch einmal im Kreishaus nach. Hier ist die Anfrage vom 05.04.2016:

„Thema: Giftige Bohrschlämme II

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Anfrage vom 08.03.2016 und möchten gleichzeitig einige ergänzende Fragen zum Thema „giftige Bohrschlämme“ stellen.
Im Abfallkatalog der Zentralen Reststoffdeponie Frielinghausen, gültig ab 01.02.2007, sind auch die (giftigen) Abfallarten 0105 05 (ölhaltige Bohrschlämme und –abfälle) und 0105 06 (Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) aufgeführt. Folglich wäre die Deponierung der Bohrschlämme dort rechtskonform.
Nach unseren Informationen müssen diese als gefährlich eingestuften Abfälle im Rahmen der Vorab- und Verbleibs-Kontrolle elektronisch über einen Entsorgungsnachweis und einen Begleitschein erfasst werden, sofern keine Änderung der Deklaration in einen nicht gefährlichen Abfall erfolgt ist.
Unsere Fragen lauten:
• Wurde und wird laut Dokumenten wie Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen toxisches Material eingestuft als Abfallart 0105 05 und 0105 06 in Deponien im HSK abgelagert?
• In welcher Größenordnung und über welchen Zeitraum wurden und werden Abfälle der oben genannten Abfallarten seit dem Jahr 2012 bis heute nachweislich zur dauerhaften oder vorrü-bergehenden Lagerung in die Zentrale Reststoffdeponie Frielinghausen und/oder in andere Deponien im HSK transportiert?
• Aus welchen Bundesländern und anderen Staaten kamen und kommen die im HSK gelagerten Abfälle der Abfallarten 0105 05 und 0105 06?“

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Schülerticket im HSK wird von der Verwaltung „nicht befürwortet“

By adminRL at 11:52 pm on Friday, April 8, 2016

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hat am 15. März noch einmal das „Schülerticket“ im Hochsauerlandkreis thematisiert.

In anderen Landkreisen und Städten in NRW sind Schülertickets ja nicht nur ein Thema, sondern Realität, beispielsweise in den Nachbarkreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein. Dort ermöglicht es Schülerinnen und Schülern in allen Bussen und Bahnen rund um die Uhr freie Fahrt, und das an 365 Tagen im Jahr, unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Schule. Näheres über die Bedingungen steht hier:
http://vgws.de/tarife/tickets/schuelerticket-azubiticket,
eine erste Bilanz findet sich hier:
http://www.kreis-olpe.de/Quicknavigation/Startseite/Sch%C3%BClerticket-Bilanz.php?object=tx|2041.1&ModID=7&FID=2041.2806.1&NavID=2041.1

Nach Meinung der SBL/FW ist das „FUN-Ticket“ kein gleichwertiger Ersatz für das kostenfreie Schülerticket; denn das „Fun-Ticket“ gilt nicht für Fahrten zur Schule und zu Ausbildungs- und Praktikumsstellen. Außerdem ist das „FUN-TICKET“ für viele Kinder und Jugendliche zu teuer.

Darum fragte die SBL/FW mit Schreiben vom 15.03.2016 den Landrat Dr. Karl Schneider:

• Beabsichtigt der Hochsauerlandkreis jetzt ein Schülerticket, analog zu dem Ticket in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein, einzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann?

Das Antwortschreiben des HSK mit Datum vom 21.03.2016 gibt wenig Anlass für Hoffnungen.
Wir zitieren es hier ungekürzt und unverändert:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 15.03.16
hier: Schülerticket mit freier Fahrt rund um die Uhr

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 15.03.2016 beantworte ich wie folgt:

Für die Einführung eines Schülertickets bedarf es eines positiven Beschlusses durch den Kreistag. Ein entsprechend lautender Beschluss wurde bisher nicht gefasst.

Aus Sicht der Verwaltung wird die Einführung zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürwortet, da das Angebot des Schülertickets Westfalen-Süd mit Kosten in Höhe von rund 3 Mio. jährlich verbunden ist, die zusätzlich zu den früheren Kosten für die Schülerbeförderung aufgewendet werden müssen. Zudem gilt das Angebot nicht für Auszubildende und ist bezüglich des Freizeitnutzens auf die Verkehrsangebote innerhalb der beiden Kreise beschränkt.

Das FunTicket im Hochsauerlandkreis gilt hingegen ohne Differenzierung für Schüler und Auszubildende bis 20 Jahre und ist bei geringen Kosten nutzerfinanziert. In der Stadtvariante ist es im Abo-Verfahren für monatlich 10,50 Euro erhältlich, als Netzkarte über die Kreisgrenzen hinaus bis ins Oberzentrum Dortmund für monatlich 14,10 Euro.“

(Kein) Schülerticket, (kein) Sozialticket, (keine) Gesamtschule, … . Warum ticken die Uhren im HSK so anders als woanders?

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Förderverfahren „Ärztin PLUS“ kostet …

By adminRL at 5:10 pm on Tuesday, April 5, 2016

… der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises unterm Strich 56.884,57 Euro (es sei denn, die Versicherung tritt für den Schaden ein).

Das Projekt „Ärztin PLUS“ hatte das Ziel, Ärztinnen und medizinisches Fachpersonal für den ländlichen Raum zu gewinnen. Leider ist es weitgehend gescheitert. Wir berichteten …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6459

Woher wissen wir, was das Förderverfahren gekostet hat?
Aus der Antwort der Kreisverwaltung vom 04.03.2016 auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 16.02.2016!

Gesamtkosten in Höhe von über 188.000 Euro
Die SBL/FW fragte den Landrat:
In welcher Höhe sind nach Ihrer Einschätzung durch das weitgehende Scheitern dieses Pro-jekts für den HSK, die WFG und andere Beteiligte gegenüber der Planung zu Projektbeginn zusätzliche Kosten und/oder Schäden entstanden?
Wie verteilen sich diese auf die einzelnen Beteiligten?
Der Landrat antwortete:
Von den Gesamtkosten des Projektes in Höhe von 188.102,06 € hätte die WFG bei erfolgreicher Beendigung Fördermittel des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 60 % = 112.861,23€ erhalten.
Tatsächlich ausgezahlt wurden 55.976,66 €. Somit beträgt der Schaden der WFG 56.884,57 €. Anderen Beteiligten ist kein Schaden entstanden. Die WFG hat bei ihrer Vermögeneigenschadenversicherung diesen Schaden angemeldet. Eine endgültige Entscheidung über die Regulierung steht noch aus.

Kreistag verspätet informiert
Die SBL/FW fragte:
Landrat und Kreisverwaltung haben wiederholt erklärt, dass der Kreistag sein Steuerungsrecht für die kreiseigenen Gesellschaften über die Wirtschaftspläne wahrnehmen könne und er über wesentliche Abweichungen von den Wirtschaftsplänen informiert würde. Warum ist der Kreistag dann erst aufgrund unserer Anfrage über das Scheitern des Projekts “Ärztin PLUS” und die finanziellen Folgen informiert worden?
Der Landrat antwortete:
Die verminderte Einnahme aus Fördermitteln ist bereits im Jahresabschluss der WFG 2014 berücksichtigt worden. Die Gremien der WFG haben den Jahresabschluss beschlossen und in diesem Zuge wurden diese — besetzt u. a. mit Kreistagsmitgliedern (Anmerkung der Redaktion: Die SBL ist dort nicht vertreten)- durch die Geschäftsführung wie mit Schreiben vom 28.01.2016 bereits mitgeteilt, ordnungsgemäß informiert. Hierbei wurde ich als Aufsichtsratsmitglied ebenfalls informiert. Leider ist mir im Nachgang entgangen den Kreistag hierüber zu informieren. Ich bitte um Nachsicht.

Alle anderen Förderprojekte erfolgreich
Die SBL/FW fragte:
Bei welchen weiteren Projekten, an denen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauer-land mbH beteiligt ist, sind in den letzten fünf Jahren zusätzliche Kosten entstanden, weil die Projekte nicht erfolgreich verlaufen sind und/oder erwartete Fördergelder zurückgefordert und/oder nicht ausgezahlt wurden?
Gibt es aktuell Projekte unter Beteiligung der WFG, denen eine solche Entwicklung droht?
Der Landrat antwortete:
In den letzten 5 Jahren sind alle weiteren Förderprojekte, an denen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH beteiligt war, erfolgreich verlaufen. Es sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. Fördermittel wurden nicht zurückgefordert.
Das gleiche gilt für die aktuellen Projekte.

Noch eine Anmerkung:
Mittlerweile ist die SBL/FW-Fraktion im Besitz einer 32seitigen Broschüre im Format DIN-A4 über das Projekt. Sie wurde von der WFG herausgegeben und enthält ganz viele große und bunte Bilder, aber fast keinen Text. Nicht weniger als 11 Bilder im Innenteil erstrecken sich jeweils über 2 Druckseiten. Über die Situation im HSK erfahren die LeserInnen nichts. So eignet sich diese Broschüre hervorragend als Bilderbuch für das Enkelkind eines Kreistagsmitglieds der SBL/FW, aber das war sicher nicht der Zweck und rechtfertigt nicht die vermutlich hohen Kosten… Wir werden weiter nachfragen.

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RWE-Aktien – Offenbar will der HSK seine gescheiterte Anlage-Strategie nicht ändern

By adminRL at 11:56 pm on Friday, April 1, 2016

Nicht wirklich eine Überraschung
Der RWE-Konzern schüttet im nächsten Jahr 0,00 Euro Dividende an seine Stamm-Aktionäre aus. Das ist ein Trauerspiel, auch und vor allem für seine Großaktionäre wie die Städte Dortmund und Essen und für den Hochsauerlandkreis. Schließlich könnte das Dividenden-Desaster Nachteile für alle Bürgerinnen und Bürger dieser Kommunen mit sich bringen, z.B. durch eine Erhöhung der Gebühren und Abgaben. Denn die erhofften Einnahmen aus den RWE-Aktien fehlen in den kommunalen Haushalten. Doch irgendwo muss das Geld für die Erledigung der kommunalen Aufgaben ja herkommen.
Der Aktienkurs ist auch nicht so prickelnd. Am 29.03.2016, dem ersten Handelstag nach Ostern, pendelte er um 10,75 Euro. Wenn man sich überlegt, dass der HSK – direkt und indirekt – etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, und damit fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns, hält, kann man schon ins Grübeln kommen.

Was tun?
Das fragte Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), den Landrat. Seine am 1. März 2016 schriftlich gestellten Fragen zur Anlage-Strategie des Hochsauerlandkreises wurden von der Kreisverwaltung mit einem auf den 2. März datierten Schreiben beantwortet. Tenor scheint zu sein: „Es bleibt wie es ist“.

Es geht auch genauer … und länger
Auswirkungen auf den Kreishaushalt?
Die SBL/FW fragte: „Welche Auswirkungen haben Kursverfall und Ausfall der Dividende der insgesamt rund 5,8 Millionen im Besitz des Hochsauerlandkreises befindlichen RWE-Aktien voraussichtlich auf den Kreishaushalt?“
Der HSK antwortete: „Der Rückgang des Aktienkurses führt in Umsetzung der Regelung in § 35 Abs. 5 GemHVO grds. zu einer weiteren Wertberichtigung des bisherigen Beteiligungsansatzes.
Der Zeitpunkt einer Wertberichtigung orientiert sich an der Auslegung des in § 35 Abs. 5 GemHVO enthaltenen Begriffes einer „dauernden” Wertminderung. Wertabschreibungen führen zu einer Reduzierung des Eigenkapitals in der Bilanz des Kreises. Einzelheiten hierzu befinden sich in der Abstimmung mit unseren Wirtschaftsprüfern, sie werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 erläutert.
Die Auswirkung eines nach derzeitiger Erkenntnislage zu erwartenden Dividendenausfalls für das Geschäftsjahr 2015 der RWE AG hängt von der Erwartung ab, die an eine Ausschüttung gestellt worden ist. Aufgrund des Beteiligungskonstrukts wirkt ein Dividendenausfall in der Haushaltsplanung des Kreises für das kommende Jahr 2017. In der dem Kreistag mit der Drcks. 9/401 vorgelegten Ergebnis- und Finanzplanung hat die Verwaltung eine Ausschüttung mit 0,85 Euro/Aktie unterstellt.“

Erhöhung der Kreisumlage scheinbar nicht ausgeschlossen
Die SBL/FW fragte: „Beabsichtigen Sie, die aufgrund des zu erwartenden Dividenden-Ausfalls verursachten Verluste ggf. durch die Erhöhung der Kreisumlage zu kompensieren?“
Der HSK antwortete: „Wie bereits zuvor ausgeführt wurde, trifft die finanzielle Wirkung eines Dividendenausfalles das Haushaltsjahr 2017. Die Verwaltung wird im Zuge der Erstellung des
Planentwurfs 2017 die Folgewirkungen hieraus dem Kreistag zu Entscheidung vorlegen.
Rückwirkungen auf die Kreisumlage sind dabei nicht ausgeschlossen.“

Wertabschreibung anscheinend nicht ausgeschlossen
Die SBL/FW fragte: „Wann wird die Wertberichtigung in der Bilanz des Hochsauerlandkreises erfolgen?“
Der HSK antwortete: „Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.“

Einflussmöglichkeiten der Kommunen unverändert?
Die SBL/FW fragte: „Welche Anzeichen gibt es, dass der von vielen kommunalen Aktionären erhoffte kommunale Einfluss auf die Geschäftspolitik des RWE-Konzern noch vorhanden ist?
Der HSK antwortete: „Hierzu verweise ich auf den Vortrag des (kommissarischen) Vorstandsvorsitzenden der RWE Deutschland AG, Herrn Bernd Böddeling, in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2016. Es bestand die Möglichkeit, im Sinne Ihrer Fragestellung diese an Herrn Böddeling zu richten. Im Übrigen haben sich bisher an den Einflussmöglichkeiten von kommunaler Seite keine Veränderungen ergeben. Die Geschäftspolitik der RWE AG wird vom Vorstand und vom Aufsichtsrat des Unternehmens gesteuert, im Aufsichtsrat hat die kommunale Seite unverändert vier Vertreter.“

Kreistag soll über Veräußerung der RWE-Aktien entscheiden
Die SBL/FW fragte: „Stellen Sie Überlegungen an, das RWE-Aktienpaket des Hochsauerlandkreises zu veräußern?
Der HSK antwortete: „Eine Aufgabe oder teilweise Aufgabe der Beteiligung des Kreises an der RWE AG ist ausschließliche Angelegenheit des Kreistages.“

RWE-Beteiligung ist keine Finanzanlage?
Die SBL/FW fragte: „Oder erwarten Sie durch ein weiteres Festhalten an der RWE-Aktien-Beteiligung mehr Vor- als Nachteile?“
Der HSK antwortete: „Es ist in den vergangenen Jahren wiederholt dargelegt worden, dass es sich bei der RWE-Beteiligung des Kreises nicht um eine Finanzanlage handelt, sondern um eine
strategische Beteiligung mit historischem Bezug. Die RWE AG bzw. vormalig die VEW AG sind entstanden aus kommunalen Energieversorgungsunternehmen, die sich in den 1920-iger und 1930-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts zu größeren Einheiten zusammengeschlossen haben. An der grds. Aufgabenstellung, nämlich der Sicherstellung einer ausreichenden Energieversorgung als Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge, hat sich nichts verändert. Auch hat die Beteiligung in den vergangenen Jahren durch hohe Dividendenausschüttungen zu erheblichen Entlastungen im Kreishaushalt geführt. Dies ist wiederholt im Zuge der Etatberatungen der vergangenen Jahre dargelegt worden. Allein seit 2002 sind dem Kreis Erträge im Volumen von rd. 162 Mio € zugeflossen. Es ist Ihre Einschätzung, die Beteiligung als vor- oder nachteilig zu betrachten.“

Vorteilhaft waren die Dividendenausschüttungen
(Nachteilig ist, dass sie ab 2017 auf unbestimmte Zeit ausfallen!)
Die SBL/FW fragte: „Wenn ja, was wären die Vorteile?“
Der HSK antwortete: „Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.“

Noch eine Anmerkung zur Antwort des Landrats über den Einfluss der Kommunen:
Die SBL/FW-Fraktion hatte in der Sitzung des Kreisausschusses auch den Vorstandsvorsitzenden der REW Deutschland AG danach gefragt. Er verwies auf die Investitionen der RWE in der Region. Die aber hängen kaum von den Aktienanteilen der Kommunen ab, sondern ergeben sich zwangsläufig aus der Tätigkeit eines Energieversorgers… Und auf Nachfrage der SBL/FW im Kreisausschuss kam auch heraus, dass alle Kommunen zusammen nur noch unter 25% Aktienanteil besitzen. Damit ist die früher vorhandene “Sperrminorität” der Kommunen weggefallen!

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