Kein Bohrschlamm aus Erdgas- und Erdölindustrie im HSK? – SBL/FW fragt noch einmal nach
Keine Bohrschlämme aus Niedersachsen im HSK
„Nach Kenntnis des Abfallentsorgungsbetriebes des Hochsauerlandkreises wurden und werden keine Bohrschlämme auf Deponien im Hochsauerlandkreis abgekippt und gelagert.
Dem Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises sind solche Transporte nicht bekannt.“
So steht es in der Antwort der Kreisverwaltung vom 17.03.2016 auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW).
So weit, so gut …
… oder auch nicht!?
Unterdessen wurden weitere Details zum Bohrschlamm-Skandal öffentlich. „taz.de“ schreibt am 29.03.2016 zu den Giftschlamm-Entsorgungs-Problem in Niedersachsen:
„Allein in Niedersachsen gibt es mehr als 500 „Verdachtsflächen“, auf denen die giftigen Bohrschlämme vergraben sein dürften, …. .
…. Deren Sanierung hat gerade erst begonnen – und mangels eigener Deponien bereits zu einem beispiellosen Sondermülltourismus geführt: Aus nur drei dieser Gruben wurden in den vergangenen zehn Jahren mehr als 700.000 Tonnen Schlamm geborgen und nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, ins Saarland und in die Niederlande gekarrt – das sind 18.000 Lkw-Ladungen.
Hauptabnehmer der giftigen Fracht war mit mehr als 330.000 Tonnen die vom Verwerter Remondis betrieben Sondermüll-Deponie in Hürth-Knapsack bei Köln. … „
Klick: http://www.taz.de/!5286864/
Die SBL/FW fragte also noch einmal im Kreishaus nach. Hier ist die Anfrage vom 05.04.2016:
„Thema: Giftige Bohrschlämme II
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Anfrage vom 08.03.2016 und möchten gleichzeitig einige ergänzende Fragen zum Thema „giftige Bohrschlämme“ stellen.
Im Abfallkatalog der Zentralen Reststoffdeponie Frielinghausen, gültig ab 01.02.2007, sind auch die (giftigen) Abfallarten 0105 05 (ölhaltige Bohrschlämme und –abfälle) und 0105 06 (Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) aufgeführt. Folglich wäre die Deponierung der Bohrschlämme dort rechtskonform.
Nach unseren Informationen müssen diese als gefährlich eingestuften Abfälle im Rahmen der Vorab- und Verbleibs-Kontrolle elektronisch über einen Entsorgungsnachweis und einen Begleitschein erfasst werden, sofern keine Änderung der Deklaration in einen nicht gefährlichen Abfall erfolgt ist.
Unsere Fragen lauten:
• Wurde und wird laut Dokumenten wie Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen toxisches Material eingestuft als Abfallart 0105 05 und 0105 06 in Deponien im HSK abgelagert?
• In welcher Größenordnung und über welchen Zeitraum wurden und werden Abfälle der oben genannten Abfallarten seit dem Jahr 2012 bis heute nachweislich zur dauerhaften oder vorrü-bergehenden Lagerung in die Zentrale Reststoffdeponie Frielinghausen und/oder in andere Deponien im HSK transportiert?
• Aus welchen Bundesländern und anderen Staaten kamen und kommen die im HSK gelagerten Abfälle der Abfallarten 0105 05 und 0105 06?“