Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Landrat mißachtet Informationspflicht

By admin at 4:06 pm on Tuesday, May 25, 2010

“Das Bildungszentrum Sorpesee des Hochsauerlandkreises in Sundern-Langscheid soll geschlossen werden”, so ist seit heute nachmittag auf der Internetseite des HSK zu lesen. In der Meldung von Radio Sauerland wurde aus “soll geschlossen werden” dann gleich “wird geschlossen”.
Es mag ja durchaus Gründe für diesen Schritt geben. Aber vor einer solchen Ankündigung wäre der Landrat verpflichtet gewesen, den Kreistag zu informieren – das hat er nicht getan. Bisher kann die SBL daher diese Ankündigung des Landrats nicht nachvollziehen.

Der Kreistag wird nun zu prüfen haben, wie die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung und die Perspektiven der Heimvolkshochschule aussehen.

Der Kreistag sollte ferner darüber nachdenken, ob bei den Kreisfinanzen die richtigen Prioritäten gesetzt werden. Einige Beispiele in diesem Zusammenhang:
Ist es richtig, für mehr als 1,5 Mio Euro das “Blaue Haus” neben dem Sauerlandmuseum in Arnsberg umzubauen, damit dort u.a. das Medienzentrum des Kreises einziehen kann?
Ist es richtig, für schätzungsweise 15 – 20 Mio Euro eine neue Leitstelle in Meschede-Enste zu planen?
Ist es richtig, für 30 Mio Euro zusätzliche RWE-Aktien zu kaufen, wie im letzten Sommer geschehen?
Ist es richtig, im Jahr 2010 sogar 6 Beförderungen in Besoldungsgruppen des höheren Dienstes vorzunehmen, wenn gleichzeitig Arbeitsplätze beim Kreis ganz verloren gehen?
Ist es richtig, wegen minimaler kurzfristiger finanzieller Vorteile Energiemultis mit der Stromlieferung für kreiseigene Gebäude zu beauftragen statt – wie vom Kreistag beschlossen – alternativ Ökostrom zu fairen Konditionen auszuschreiben und damit mittel- und langfristig viel Geld einzusparen?

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CDU und SPD lehnen Sozialticket im HSK ab

By admin at 8:22 am on Thursday, May 20, 2010

Das „Forum Linkes Arnsberg“ hatte mit Datum vom 15.09.2009 beim Landrat die Einführung eines Sozialtickets für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger im Hochsauerlandkreis beantragt. In Unna wie in einigen anderen Kommunen NRWs gibt es die vergünstigten ÖPNV-Fahrkarten für Hilfsbedürftige schon seit einiger Zeit. Nachdem der Antrag der Arnsberger Linken für viele Monate irgendwo im Mescheder Kreishaus untergegangen war, stand er am 19.05.2010 erstmals auf der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses. Der von den Antragstellern gewünschte Erfolg war ihm aber nicht beschieden.

Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung für den Sozialausschuß lautete: „Ablehnung!“ Erwartungsgemäß kam es auch so.

Die CDU ließ verlauten, sie habe den Antrag intensiv diskutiert und sich dann entschieden, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Begründet wurde der CDU-Fraktionsbeschluss damit, die Leistung für Mobilität sei bereits in den Hartz IV-Regelsätzen enthalten. Würde man dem Ansinnen nach Einführung eines Sozialtickets für Arbeitslose nachkommen, bedeute das eine Erhöhung der Regelsätze.

Die Vertreterin der Kreistagsfraktion „Die Linke“ hielt dagegen und sagte, es sei wichtig, dass Leute Mobilität bekommen. Sie machte klar, dass man mit dem im Regelsatz enthaltenen Fahrkostenanteil von unter 15,- Euro monatlich im HSK wohl kaum über die Runden bzw. von A nach B kommen kann. Das Kreistagsmitglied der Linken verkniff sich auch nicht die Frage, wo denn der Antrag über die Monate geblieben wäre. Nach kurzem Rekapitulieren hieß es, der Vorgang sei in der Verwaltung behandelt und dem Antragsteller ein Zwischenbericht zugeschickt worden.

Die Linke bekam Unterstützung von den Grünen. Auch die unterstrichen wie wichtig Mobilität ist. Der Logik der CDU folgend, sagte ein Mitglied der Grünen, müsste man den Regelsatz anpassen.

Die CDU beklagte daraufhin den leidigen Umstand, dass die Zahl derjenigen, die diese Hilfen in Anspruch nehmen, immer größer wird. Darum gebe die Haushaltslage kein Sozialticket her. Ein Sozialticket sei den Kommunen gegenüber unverantwortlich.

Dann meldete sich die SPD-Fraktion zu Wort. Auch sie hätten sich intensiv mit dem Antrag beschäftigt und würden die Einführung des Tickets begrüßen, aber….. .Ja, aber die finanzielle Situation gebe das nicht her. Somit würde die SPD-Fraktion auch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Aber wenn sich die Haushaltslage verbessere, dann könne man ja….. .

Nachdem die Fraktionschefin der Linken daran erinnert hatte, das Sozialticket fiele in den Aufgabenbereich des Kreises, erinnerte der Ausschuss-Vorsitzende seinerseits daran, bei den vergünstigten Fahrkarten handele es sich um eine freiwillige Leistung und, dass eine Stadt wie Arnsberg nicht daran gehindert würde, selbst ein Sozialticket anzubieten.

Die Grünen warfen einen weiteren Gesichtspunkt in die Debatte, den der Umwelt. So würde womöglich manch eine/r auf den ÖPNV umsteigen. Das täte der Umwelt gut. Außerdem schlugen sie einen Kompromiss vor. Der Preis müsse ja nicht bei 15,- Euro liegen, sondern könne höher angesetzt werden.

Daraufhin wies ein Vertreter der Kreisverwaltung noch einmal auf die Finanzsituation des Kreises hin und auf die bereits gelaufenen Haushaltsberatungen. Es würden ohnehin schon höhere Leistungen und höhere Defizite im Sozialbereich fällig. Zusätzliche freiwillige Leistungen seien nicht möglich und nicht im Kreishaushalt einkalkuliert.

Die Grünen hakten wieder ein. Ärgerlicherweise hätte man den Antrag erst nach den Haushaltsberatungen auf dem Tisch.

Der Ausschussvorsitzende beteuerte, angesichts der Haushaltslage ginge das nicht. Außerdem gebe es jedes Jahr Haushaltsberatungen. Dann beendete er die Debatte und ließ zügig abstimmen.

Wie die Abstimmung ausfiel, lässt sich leicht erraten.

Im Juli wird der Kreistag sicherlich der Empfehlung des Gesundheits- und Sozialausschusses folgen und ebenfalls gegen die Einführung des Sozialtickets (und somit für den Vorschlag der Verwaltung) stimmen.

Auch die Sauerländer Bürgerliste hatte – vor den Haushaltsberatungen – beantragt, das Thema Sozialticket auf die Tagesordnung zu setzen. Das erfolgte aber leider nicht. Die SBL ist in der gesamten Legislatuperiode nicht im Sozialausschuss vertreten, und durfte daher nicht über den Antrag der Arnsberger Linken mitberaten und abstimmen. Am 31.05. steht der Antrag auch im Wirtschaftsausschuß auf der Tagesordnung. Dann wird von der SBL darauf hingewiesen werden, dass die Regelsätze nach der sogenannten “Einkommens- und Verbrauchsstichprobe” errechnet werden. Jedoch werden nur 26% der tatsächlich in den 20% der Bevökerung mit dem geringsten Einkommen anfallenden Kosten für Verkehr im Regelsatz berücksichtigt. Mit 14 Euro pro Monat für ÖPNV und Fahrrad läßt sich im HSK mit seinen besonders hohen Bustarifen keine Mobilität gewährleisten. Gleichzeitig zeigen Untersuchungen aus anderen Städten (z.B. in Köln), dass dem ÖPNV durch ein Sozialticket zahlreiche zusätzliche Nutzer zugeführt würden. Wahrscheinlich würden durch die Einführung eines Sozialtickets also gar keine Mehrkosten anfallen.

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PFT-Streit: “bekannte Unzulänglichkeit des vom Landrat … gewählten Sanierungsverfahrens”

By admin at 1:22 am on Wednesday, May 19, 2010

Auf diesen Seiten ist mehrfach darüber berichtet worden, dass die Stadtwerke Brilon eine Verfügung gegen 8 Anlieger der unterhalb des PFT-verseuchten Feldes liegenden Straße “Im Siepen” in Briklon-Scharfenberg erlassen hatte. Dadurch sollten die Anlieger gezwungen werden, bis Ende Juni ihre Hausanschlüsse von einem anerkannten Sachverständigen auf Dichtigkeit prüfen zu lassen. Das hätte dazu geführt, dass die Anlieger für sehr viel Geld ihre Anschlüsse sofort hätten erneuern lassen müssen – und das stark mit PFT belastete Wasser wäre statt in die Kläranlage direkt in den Bach Bermecke und von da aus in die Möhne geflossen. Anscheinend haben die Stadtwerke Brilon dabei nicht aus eigenem Antrieb gehandelt, sondern auf Druck von Landesregierung und Kreisverwaltung.

Diesem Vorgehen hat das Verwaltungsgericht Arnsberg jetzt einen Riegel vorgeschoben. Die Anliegerin Elisabeth Henne hatte gegen die Verfügung der Stadtwerke geklagt. In einem Eilverfahren stellte das VG fest, dass sowohl die Zwangsgeldandrohung als auch die Terminsetzung rechtswidrig sind. Das Urteil des VG vom 10.05.2010 (14 L 219/10) wurde am 18.05.2010 bekannt gegeben.

In dem Urteilstext finden sich viele weitere eindeutige Hinweise auf die Beurteilung des Sachverhalts. Hier einige bemerkenswerte Zitate:

“Nach dem Ergebnis geologischer Untersuchungen wurde das Schichtenwasser aus den belasteten Feldern durch die vom Hochsauerlandkreis angelegte Drainage nicht gänzlich aufgefangen, sondern es drückte in das Kanalnetz der Stadtwerke Brilon.”

“Danach ist die Antragstellerin zur Zeit nicht verpflichtet, die Abwassersituation auf ihrem Grundstück überprüfen zu lassen, so dass sich die hierauf gerichtete Anordnung des Antragsgegners als nicht rechtens darstellt.”

“Im vorliegenden Fall wurde die Gefahrenlage unmittelbar durch das Aufbringen der Chemikalien auf den landwirtschaftlichen Flächen herbeigeführt. Alle weiteren Ursachen, welche die Gefährlichkeit der Situation mitbegründet haben, sind bei einer wertenden Betrachtung aus der Verantwortlichkeit auszuscheiden… Die Gefahr für die Kläranlage Scharfenberg, die Möhne und im weiteren Verlauf die Trinkwasserversorgung geht nicht von dem Grundstück der Antragstellerin aus, sondern von den PFT-belasteten Feldern… Für die Trinkwassergefährdung ist die Antragstellerin mithin ebenso wenig verantwortlich wie etwa der Betreiber der Kläranlage bei Scharfenberg.”

“Eine andere Form der Gefahrenabwehr drängt sich im vorliegenden Fall allerdings geradezu auf. Die Kläranlage Scharfenberg ließe sich nachrüsten, um sie auch bezüglich der PFT im Abwasser zu ertüchtigen. Dass Abwasserreinigung mit Hilfe von Aktivkohle technisch möglich ist, haben die Bediensteten der Bodenschutzbehörde u.a. anlässlich des gerichtlichen Ortstermins am 31. März vergangenen Jahres in dem Verfahren 14 K 1699/08 anschaulich und mit Nachdruck geltend gemacht. Die bereits damals den beteiligten Behörden (nicht jedoch dem Gericht) bekannte Unzulänglichkeit des vom Landrat des Hochsauerlandkreises nach sachverständiger Beratung gewählten Sanierungsverfahrens beruht nicht auf Mängeln der Wasserbehandlung in der oberhalb Scharfenbergs neu errichteten Anlage, sondern darauf, dass auf der sog. “Südfläche” das belastete Wasser nicht bzw. nicht vollständig erfasst wird… Etwaige Mehrkosten der zweiten Alternative können es jedoch nicht rechtfertigen, gänzlich unbeteiligte Personen, die keinerlei Verantwortung tragen für die PFT-Fracht in Möhne und Ruhr, in die Pflicht zu nehmen.”

“Hierdurch würde die Problematik indessen nicht gelöst, sondern lediglich verlagert. Ließe sich der Pfad “belastetes Feld – Sickerwasser – Kanalisation – Kläranlage – Möhne – Wasserwerk” vor der Kläranlage wirksam unterbrechen, würde sich das Wasser mit der aus den landwirtschaftlichen Flächen ausgewaschenen PFT-Fracht einen anderen Weg suchen. Es würde letztlich in den Bächen auftreten, die Scharfenberg durchfließen und nach 1 bis 2 km in die Möhne münden… Die der Antragstellerin abverlangte Maßnahme würde zwar eine Reduzierung der PFT-Werte in der Kläranlage herbeiführen, ohne dass hierdurch die Gewässerqualität von Möhne und Ruhr wirklich gehoben würde.”

“Die Lieferanten des angeblichen “Bodenverbesserers” handelten nach Überzeugung des Gerichts aus Gewinnsucht und ausweislich der umfangreichen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Bielefeld, die dem Gericht in der Sache 14 K 1699/08 vorlagen, mit beträchtlicher krimineller Energie.”

“Die Volksgesundheit rechtfertigt mithin die sofortige Vollziehung nicht, weil dieser Belang weiterhin gefährdet bleibt, indem sich das PFT-haltige Wasser andere Wege in die Möhne sucht. Dieser Sachverhalt ist im Übrigen ausweislich der Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners den mit der Angelegenheit befassten Behörden seit längerem bekannt. Bereits in einem Vermerk aus April 2008 wird festgehalten, dass selbst dann, wenn alle Kanäle dicht seien, das PFT-haltige Wasser weiter in Richtung Möhne fließen werde, so dass die gesamte Angelegenheit mit Augenmaß behandelt werden solle. Eine gleichlautende Feststellung enthält ein Vermerk vom 12. Januar 2009… Ein besonderes öffentliches Interesse daran, die PFT-Belastung der Kläranlage dadurch zu reduzieren, dass die PFT-Frachten nicht mehr durch die Anlage fließen, sondern an ihr vorbei, ist jedenfalls nicht zu erkennen.”

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Schweigsame Stadtwerke

By admin at 7:49 am on Tuesday, May 18, 2010

Die “Lokalzeit Südwestfalen” des WDR hat am 17.05. in einem vierminütigen Filmbeitrag über die unsinnige Maßnahme berichtet, das von der stark PFT-belasteten “Südfläche” oberhalb von Scharfenberg abfließende Wasser künftig direkt in den Bach Bermecke einzuleiten. Derzeit fließt ein Teil des PFT-Wassers vom belasteten Feld über die Grundstücke einiger Anlage in die Kanalisation und von da aus in die Kläranlage. Die Stadtwerke Brilon hatten gegen 8 Anlieger Verfügungen erlassen, mit Fristsetzung und Androhung von Zwangsgeld. Dadurch sollen die Anlieger gezwungen werden, neue Abwasseranschlüsse zu bauen, obwohl sie nichts für das PFT können. Derweil ist es dem Hochsauerlandkreis immer noch nicht gelungen, die Verursacher zu den Kosten der PFT-Sanierungsmaßnahmen heranzuziehen.

Der Film ist eine Woche lang hier abrufbar.

Die Stadtwerke Brilon waren nicht bereit, vor der Kamera Stellung zu nehmen. Vielleicht sind sie ja von Kreis und Land zu einer Aktion gedrängt worden, die sie gar nicht wollten?

Ein Vertreter des Düsseldorfer Umweltministeriums gibt im Interview zu, dass für die Sanierung der Südfläche noch weiterer Handlungsbedarf besteht – ohne konkret zu werden.

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Irgendwie unvereinbar – Frauen und Erwerbsarbeit

By admin at 6:31 am on Tuesday, May 18, 2010

Am 19.05.2010 steht auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses im Kreishaus in Meschede ein mündlicher Bericht über die Umsetzung des SGB II im Hochsauerlandkreis. Wir von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) haben einen kurzen Blick in den uns schon schwarz auf weiß vorliegenden so genannten Eingliederungsbericht geworfen und lesen was wir ohnehin schon wussten: Frauen sind die großen Verlierer.

Der Bericht beginnt so: „Die Strukturdaten spiegeln eine besondere Betroffenheit der Frauen in der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wider. Der Frauenanteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen lag zum Jahresende 2009 bei 53,2 Prozent. …“

Im nächsten Abschnitt wird Ursachenforschung betrieben: „Ein Faktor stellt die häusliche Bindung mit Betreuungspflichten und der damit verbundenen Arbeitszeiteinschränkung dar. Durchschnittlich ein Drittel der Bedarfsgemeinschaften hat mindestens ein Kind im Alter unter 15 Jahren. … Bei einer Vielzahl der betroffenen Personen liegt kein bzw. aufgrund zurückgelegter Erziehungszeiten kein verwertbarer Berufsabschluss vor, sodass sich Integrationsbemühungen auf den Arbeitsmarkt für An- und Ungelernte beschränken. … Fehlende regionale Mobilität bzw. zeitaufwendige Wegstreckenentfernungen schränken Integrationsmöglichkeiten häufig weiter ein.“

Und weiter geht`s im Text: „Unter der Zielgruppe der Frauen sind Alleinerziehende gesellschaftlich und arbeitsmarktpolitisch von besonderer Bedeutung. Traditionelle Familienformen nehmen weiter ab, immer mehr Kinder wachsen in Ein-Eltern-Familien auf, wobei der überwiegende Teil alleinerziehende Frauen sind. Im Dezember wurden im Hochsauerlandkreis 1.546 erwerbsfähige Hilfebedürftige dem Merkmal „Alleinerziehend“ zugeordnet, darunter 1.446 Frauen (93,5 Prozent). Für die Gruppe der Alleinerziehenden stellt die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit bzw. Erreichung eines Ausbildungsabschlusses und Familie ein erhebliches Problem dar.“

Über eine Situationsverbesserung macht man sich auch Gedanken: „Zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsmarktchancen der Frauen bedarf es einer zielgerichteten Netzwerkarbeit. … Die auf betriebliche Arbeitszeiten abgestellte Organisation von Kinderbetreuungsmöglichkeiten stellt im Einzelfall häufig eine große Herausforderung für die betroffenen Berufseinsteigerinnen dar. Unterstützend werden hier gemeinsame Hilfen durch das Fallmanagement mit dem Kreisjugendamt bzw. kommunalen Einrichtungen initiiert. Eine Ausweitung der Betreuungsfenster in Kindergärten als auch der schulischen Einrichtungen wurde in den vergangenen Jahren in der Region deutlich nach vorne getrieben und ist auch weiterhin Ziel der Entscheidungsträger.“

Wir wissen, es sind im HSK längst nicht genügend Kinderbetreuungsplätze vorhanden. Das ging kürzlich auch aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SBL hervor. Allein im Bereich den Kreisjugendamtes fehlen demnach im laufenden Kindergartenjahr 106 Plätze für Kinder unter drei Jahren (wir berichteten). Wie viele U3-Kita-Plätze in den Städten im Sauerland mit eigenem Jugendamt, Arnsberg, Schmallenberg und Sundern fehlen, wissen wir nicht. Offensichtlich ist jedenfalls, dass ein großer Bedarf an qualifizierter Betreuung und zwar nicht nur von 9.00 bis 12.00 Uhr, sondern weit über Mittag besteht. Schließlich wird ja von den Müttern auch erwartet, dass sie ihre Brötchen selbst verdienen und nicht der Allgemeinheit „auf der Tasche liegen“.

Und was den tatsächlichen Bedarf an Kita-Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Bereich des HSK-Jugendamtes betrifft, tappen wir im Dunkeln. Eine Bedarfsermittlung bzw. eine Abfrage der diesbezüglichen Elternwünsche fand unseres Wissens nicht statt. Der Antrag „Ermittlung des U3-Bedarfs und der Elternwünsche unabhängig von den Kriterien des dringendes Bedarfs“, den die Sauerländer Bürgerliste im September 2009 an den Landrat stellte, fand weder im Kreisjugendhilfeausschuss noch im Kreistag Unterstützung. „Statt dessen wird die Verwaltung beauftragt, die konzeptionellen Ansätze zu bedarfsgerechten Betreuungsangeboten (Beobachtung der Nachfrage in den jeweiligen Sozialräumen und schrittweise Anpassung der Betreuungskapazitäten unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, Ausbau der Kindertagespflege sowie der Samstags- und Randzeitenbearbeitung in Tageseinrichtungen) weiter zu entwickeln“, heißt es in der Niederschrift der letzten Kreistagssitzung. Das kann ja dauern…

Gute Kinderbetreuung ist selbstverständlich nicht zum Nulltarif zu bekommen. Das hat jetzt wohl auch der Ministerpräsident aus dem Nachbarland Hessen bemerkt und beglückt medienwirksam die Öffentlichkeit mit der seltsamen Forderung nach Ausgaben-Kürzungen bei Kinderbetreuung und Bildung. Für wie viele Frauen würde das weitere Jahre in Arbeitslosigkeit oder schlecht bezahlten Minijobs und somit ein Leben in Armut bedeuten? Aber das ist ja –nur- ein frauenspezifisches Problem und nicht das von Herrn Koch und anderer bedeutender Herren.

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106 U3-Kinder ohne Betreuungsplatz

By admin at 8:41 am on Saturday, May 15, 2010

Sehr spärlich fließen Informationen aus dem Kreisjugendamt über fehlende Kinderbetreuungsplätze für unter 3-Jährige. Daher hatte die SBL eine Anfrage an den Landrat gestellt. 106 unter 3-jährige Kinder erhalten im Kindergartenjahr 2010/2011 bisher keinen Betreuungsplatz und stehen auf Wartelisten. Das ist fast jedes 5. Kind, für das ein Betreuungsplatz in einer Einrichtung gewünscht wird. Nur für 73 der unversorgten Kinder sieht das Kreisjugendamt “dringenden Betreuungsbedarf”. Davon kommen 28 aus Meschede, 15 aus Olsberg und 14 aus Brilon; in diesen 3 Städten ist der Platzmangel am größten. Ob die Eltern der übrigen 33 Kinder die Einschätzung des Kreisjugendamtes über den Betreuungsbedarf teilen, ist der Vorlage nicht zu entnehmen.

Für 11% der angemeldeten U3-Kinder wird eine wöchentliche Betreuungszeit von 25 Stunden gewünscht, für 51% der Kinder 35 Stunden, und 45 Stunden sind es für 38% der Kinder.

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Vogel auf der Roten Liste

By admin at 8:45 pm on Wednesday, May 12, 2010

Viele Vogelarten stehen auf der Roten Liste; nichts desto trotz werden im Hochsauerland weiter Kormorane abgeschossen.

Umweltminister Uhlenberg stellte kürzlich die neuen Rote Liste für Vogelarten in NRW vor. MdL Johannes Remmel, der umweltpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, sagte dazu: „Über 50 Prozent der Vogelarten in NRW stehen auf der Roten Liste, der Negativtrend ist weitgehend ungebrochen. Die Zahl der Arten, die als ungefährdet gelten, ist von 43,6 Prozent auf 38,5 Prozent weiter zurückgegangen.

Hauptursachen für den Verlust unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind der massive Flächenverbrauch, die intensive Agrarindustrie, der naturferne Ausbau der Gewässer und die oft naturschädliche Bewirtschaftung der Wälder. CDU und FDP haben sich fünf Jahre lang an dem wertvollen Naturerbe in NRW versündigt. So wurde durch Schwarz-Gelb das Naturschutzgesetz mehrfach ausgehöhlt, die Jagd auf geschützte Vögel erlaubt und Naturschutzgelder gestrichen. 10.000 geschützte Kormorane wurden abgeschossen. Die originären Naturschutzgelder, z.B. für Bio-Stationen und beim Landesbüro der Naturschutzverbände wurden mit dem Regierungsantritt von Schwarz-Gelb halbiert. Der von der großen Mehrheit der Bevölkerung in der OWL-Region gewollte und vom Landtag beschlossene Nationalpark ‘Senne-Egge’ wurde vor die Wand gefahren. Auch der von der schwarz-gelben Landesregierung groß angekündigte Bürger-Nationalpark Siebengebirge ist gescheitert. Der tägliche Flächenraubbau ist wieder auf 15.000 Quadratmeter angestiegen. Während die Landwirtschaft weiter industrialisiert wurde, wurde NRW vom Bioboom abgekoppelt. Wir fordern, unser wertvolles Naturerbe NRW nicht weiter mit Füßen zu treten, sondern endlich eine umfassende Biodiversitäts-Strategie zu entwickeln und ein Naturschutz-Fördergesetz zu verabschieden.“

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) kritisiert, dass angesichts des dramatischen Vogelsterbens im Hochsauerlandkreis das Töten von Kormoranen weiter geht. Bei diesen Vögeln handelt es sich um eine geschützte Art, die normalerweise in Naturschutzgebieten nicht abgeschossen werden darf. Jahr für Jahr beantragen Fischereivereine aber beim Kreis die Genehmigung, dass die Kormorane doch gejagt werden dürfen. Dies findet im Landschaftsbeirat des HSK regelmäßig keine Zustimmung. Aber das bedeutet nur eine kurze Verzögerung, denn der Landrat lässt das Votum des Landschaftsbeirats anschließend von Kreisausschuss oder Kreistag überstimmen.

Dem Protokoll der Sitzung des Landschaftsbeirats vom 09.02.2010 sind Listen aus den Jahren 2004 – Stand 03.06., 2005 – Stand 05.08. und 2006 – 05.08. beigefügt, aus der hervor geht, wo wie viele Kormorane von wem „vergrämt“ wurden. An Ruhr, Lenne und Wenne sind lt. dieser Aufstellung 2006 88 Vögel „genehmigt“ (im Auftrag von namentlich genannten Angelsportvereinen und Fischereigenossenschaften) abgeschossen worden. 22 Kormorane starben gewaltsam an der Ruhr in Meschede, weitere 18 an der Ruhr in Meschede und Bestwig, 18 an der Wenne in Meschede und Eslohe, 20 an der Ruhr in Arnsberg, 5 an der Lenne in Schmallenberg und weitere 5 im Stadtgebiet von Schmallenberg. 2005 und 2004 starben „offiziell“ jeweils 80 Kormorane. Wie viele inoffiziell abgeschossen wurden, darüber kann man nur spekulieren.

Das Vogelsterben hat übrigens auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Vögel sind wichtig für das Ökosystem. Dank vieler Vogelarten werden beispielsweise Parasiten dezimiert. Wenn diese Bakterien keine natürlichen Feinde mehr haben, (wie Vögel es nun mal sind) können sie sich ungehemmt ausbreiten und Menschen gefährlich werden. Ein Beispiel ist der Erreger der Borreliose.

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Sonderzahlungen in Härtefällen für Alg2-Empfänger – Wie wird das Urteil vom Verfassungsgericht im HSK umgesetzt?

By admin at 12:55 am on Wednesday, May 12, 2010

Wie der Hochsauerlandkreis in Punkto Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 09.02.2010 verfährt, interessierte das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), Reinhard Loos. Am 10.02.2010 stellte er schriftlich folgende Frage an den Landrat:

„Welche Vorstellungen bestehen für die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Härtefallklausel im Hochsauerlandkreis?“

In einem Schreiben an die SBL vom 27.04.2010 legte die Kreisverwaltung nun die entsprechenden Handlungsanweisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dar, ging aber nicht auf die praktische Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils im Hochsauerlandkreis ein. Hier zusammengefasst und verkürzt einige wichtige Punkte aus den Handlungsanweisungen zum Härtefallkatalog:

Nicht verschreibungspflichtige Arznei und Heilmittel – Der in der Regelleistung enthaltene Anteil für die Gesundheitspflege (z.B. für Hautpflegemittel bei Neurodermitis oder für Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion) deckt die durchschnittlichen Kosten ab. Der Sonderbedarf ist hier im eng begrenzten Ausnahmefall in der Höhe des nachgewiesenen krankheitsbedingten Bedarfs an Arznei-/Heilmitteln zu gewähren.

Putz-/Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer – Soweit ihnen keine Unterstützung z.B. durch Angehörige zur Verfügung steht, besteht ein laufender Bedarf an einer Haushalts- bzw. Putzhilfe, der als Sonderbedarf in erforderlichem Umfang zu übernehmen ist.

Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts (bei geschiedenen und getrennt lebenden Eltern) – Entstehen einem Elternteil regelmäßig Fahrt- und/oder Übernachtungskosten aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinen Kindern ….., können diese in angemessenem Umfang übernommen werden. (In der Handlungsanweisung wird lang und breit erläutert, in welchen Fällen die Kosten nicht übernommen werden können, und z.B. auch dass „zu prüfen ist, ob die durch die Umgangsberechtigten geltend gemachten Kosten vermeidbar sind.“ Es gibt demnach viele, viele Gründe für eine Verweigerung der Kostenübernahme.)

Nachhilfeunterricht – Kosten für den Nachhilfeunterricht können in der Regel nicht übernommen werden und können nur im besonderen Einzelfall (befristet) gewährt werden (z.B. langfristige Erkrankung oder Todesfall in der Familie).

Sonstige Fälle – Dazu zitiert die Kreisverwaltung aus einem „Negativkatalog“. Daraus geht hervor, welche Leistungen nicht über die Härtefallklausel abgewickelt werden können. Eigens erwähnt werden:
Praxisgebühr
Schulmaterialien
Bekleidung und Schuhe in Übergrößen
Krankheitsbedingter Ernährungsaufwand
Ungedeckte Beträge zu privaten Krankenversicherungen

Alles in allem sieht es so aus, als bringe die viel beachtete Härtefallklausel aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil den SGBII-Beziehern keine nennenswerten finanziellen Hilfen und Entlastungen für bei ihnen zusätzlich entstehenden Aufwand. Die Handlungsanweisungen des Bundesministeriums lassen zudem den ausführenden Behörden erheblichen Spielraum; oder wie soll man das häufige Zitat des Wörtchens „können“ deuten!?

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CDU hat viele Millionen Euro für Last-Minute-Wahlkampf übrig

By admin at 5:23 pm on Saturday, May 8, 2010

Ca. 8,4 Millionen Haushalte gibt es in NRW. Um deren Wahlentscheidung scheint sich die NRW-CDU große Sorgen zu machen – und nimmt deshalb ganz viel Geld in die Hand. Denn innerhalb von wenigen Tagen vor der Wahl kamen von ihr gleich 2 flächendeckende Postwurfsendungen: ein Brief des Noch-Ministerpräsidenten J.R. und eine Postkarte. In beiden wird die Angst vor “rot-rot-grün” geschürt. Weiter heißt es: “Mitten in der Krise können wir keine riskanten politischen Experimente eingehen.”

Unter wessen politischer Verantwortung in Land und Bund ist denn die Krise entstanden??

Die Kosten für den Kauf der Adressen sowie Druck und Versand dieser beiden Rundsendungen liegen bei mindestens 7 Mio Euro. Wenn die NRW-CDU so kurz vor der Wahl so viel Geld für ihren Last-Minute-Wahlkampf ausgibt, müssen ihre Sorgen wohl sehr sehr groß sein. Aus diversen Veröffentlichungen der letzten Monate ist ja hinreichend bekannt, auf welch zweifelhaften Wegen die CDU an Wahlkampfgeld kommt…

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Anfrage zur gescheiterten PFT-Sanierung auf der Südfläche bei Scharfenberg

By admin at 2:01 pm on Thursday, May 6, 2010

„Sanierung des PFT-Feldes gescheitert“ meldete die „Welt am Sonntag“ am 02.05.2010. Denn an den in den letzten Tagen bekannt gewordenen Messwerten zeigt sich, dass die PFT-Sanierung der ca. 3 ha großen „Südfläche“ in Brilon-Scharfenberg nicht erfolgreich war. Der Hochsauerlandkreis war vor 2 Jahren nicht davon abzubringen, auf eine Drainage zur Ableitung des stark PFT-haltigen Wassers zu setzen. Im benachbarten Rüthen erfolgte dagegen ein Bodenabtrag. Nach wie vor fließt hoch mit PFT belastetes Wasser an der Drainage vorbei und drunter her in Richtung des Dorfes Scharfenberg und gelangt in die Scharfenberger Kläranlage. An einigen Schächten vor der Kläranlage wurden PFT-Konzentrationen von mehr als 100.000 ng/l gemessen; der Leitwert für den im Trinkwasser tolerierbaren PFT-Gehalt liegt bei nur 300 ng/l.

Nun verlangen die Behörden von einigen Scharfenberger Anwohnern, ihre Hausanschlüsse zu sanieren. Von den Grundstücken dieser Anwohner geht die PFT-Belastung aber gar nicht aus, sondern das PFT-Wasser fließt von den verseuchten Feldern auf ihre Grundstücke. Künftig würde es dann von den Grundstücken direkt in die Bäche fließen, wodurch die PFT-Belastung der Gewässer sich nicht verbessern würde.

Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), Reinhard Loos, hat daher eine Anfrage an den Landrat gestellt. Die SBL möchte wissen:

“1. Aus welchen Gründen wurden Öffentlichkeit und Kreistag über die Unzulänglichkeiten bei der Sanierung der PFT-Flächen und die immer noch sehr hohen PFT-Messwerte nicht wahrheitsgemäß, zeitnah und in geeigneter Form informiert?

2. Wie will der Hochsauerlandkreis zukünftig mit Informationen über aktuelle umweltrelevante Problematiken und anderen Themen von öffentlichem Interesse umgehen?

3. a) Welche Auswirkungen auf die PFT-Belastung der Gewässer verspricht sich die Kreisverwaltung von der Sanierung der Hausanschlüsse im ‚Siepen’?
b) Was soll geschehen, wenn die Abdichtung bzw. der Neubau der Hausanschlüsse im ‚Siepen’ nicht zu einer Reduzierung der PFT-Fracht in den Gewässern (Bermecke, Möhne, Ruhr u.a.) führt?
c) Warum werden keine geeigneten Maßnahmen zur wirksamen Sanierung der Südfläche – z.B. Bodenabtrag wie auf dem PFT-verseuchten Feld bei Rüthen – ergriffen?

4. Auch dem Hochsauerlandkreis scheint die Unzulänglichkeit der bisherigen Sanierungs¬maßnahmen für die Südfläche bewusst zu sein. Denn in Vermerken beteiligter Behörden ist von einem „4-Punkte-Plan zur Optimierung der Drainage der Südfläche“ der Kreisverwaltung zu lesen.
a) Welche Maßnahmen gehören dazu,
b) wer hat diese vorgeschlagen,
c) wie und von wem sind sie umgesetzt worden,
d) wie war der Erfolg der einzelnen Maßnahmen,
e) und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

5. Ist der Kreisverwaltung bekannt, ob Behörden und/oder Ruhrverband beabsichtigen, Kosten für die PFT-Sanierung erneut Anwohnern in den von PFT verseuchten Gebieten und/oder der Allgemeinheit direkt oder indirekt aufzubürden?”

Bisher ist keine überzeugende Strategie des Hochsauerlandkreises erkennbar, die zu einer deutlichen und nachhaltigen Reduzierung der von den Feldern bei Scharfenberg in die Gewässer fließenden hohen PFT-Frachten führen kann. Auch die weiterhin unzureichende Transparenz ist sehr bedenklich.

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“Neuausrichtung des Verwaltungshandelns” – bisher nicht im HSK

By admin at 7:34 am on Wednesday, May 5, 2010

Jährlich werden durch deutsche Ausländerbehörden Tausende von Abschiebungen veranlasst und durchgeführt, häufig in „Nacht- und Nebelaktion“, fast unbemerkt von der Bevölkerung. Abschiebeaktionen bedeuten für die betroffenen Menschen immer eine große Härte und eine starke psychische und körperliche Belastung. Manchmal sind auch Kranke, Schwangere und Familien mit Kindern von dieser unerfreulichen Art der „Beendigung des Aufenthalts“ betroffen.

Da die Ausländerbehörden in NRW offenbar nicht alle die gleiche „Gangart“ bei den Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung einlegen, stellte das NRW-Innenministerium mit einem Runderlass vom 20.02.2009 allen Ausländerbehörden eine detaillierte überarbeitete Checkliste zur Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen zur Verfügung. Sie ist als Hilfe für die ausführenden Ausländerbehörden gedacht und enthält zumindest einige humanitäre Elemente, z.B. bei der Abschiebung von Familien und Kranken. Die mittels dieser Checkliste erstellten Dokumentationen sollen laut dem erwähnten Runderlass ein Bestandteil der Ausländerakten sein.

In einer mehrseitigen Vorlage des Hochsauerlandkreises vom 13.04.2010 mit dem Titel „Information über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde“ ist diese Checkliste aber überhaupt nicht erwähnt. Das ist verwunderlich; denn sie soll laut Innenminister verbindlich sein, zumal seinerzeit zur Ausarbeitung der zu beachtenden Kriterien eine hochkarätige Arbeitsgruppe eingesetzt worden war, übrigens unter Mitwirkung der Auslännderbehörde des HSK.

Daher stellte Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste, (SBL) eine schriftlichen Anfrage an den Landrat. Loos möchte u.a. wissen ob die HSK-Ausländerbehörde, wie vom Innenminister
empfohlen, mit und nach dieser Checkliste arbeitet und ob sie alle Abschiebefälle entsprechend dokumentiert.

Der Hochsauerlandkreis ist bereits mehrfach wegen der Bestellung umstrittener Abschiebegutachter in die Kritik geraten. Das Kreistagsmitglied Loos stellt auch dazu einige Fragen. Z.B. möchte er wissen, ob alle vom HSK beauftragen Gutachter, die die Reisefähigkeit der abzuschiebenden Menschen beurteilen sollen, in den Petitionsverfahren akzeptiert werden und wurden.

Offenbar hat sich der Landrat des Kreises Steinfurt, der ebenfalls für eine „harte Hand“ bekannt ist, jetzt zu einer anderen Handhabung der Asylbewerber und Flüchtlinge betreffende Erlasse entschlossen. Das geht zumindest aus einem Schreiben des Steinfurter Landrats vom 08.03.2010 an die Kreistagsfraktion B`90/Die Grünen in Steinfurt hervor. “Die Tatsache, dass ein Großteil dieser von Abschiebung bedrohten Personen sich seit vielen Jahren in Deutschland aufhält (oftmals seit über 15 Jahren), Kinder hier geboren und aufgewachsen sind und politische Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf den bisherigen Aufenthalt hatten (Stichwort Abschiebestop) macht eine Neuausrichtung unseres Verwaltungshandelns erforderlich.” Mit gutem Willen geht eben doch einiges!

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Vor der Wahl wird manches schön geredet…

By admin at 12:29 pm on Monday, May 3, 2010

Schnell reagiert hat er ja, der Pressesprecher des Landesumweltministers. Nachdem gestern in der “Welt am Sonntag” berichtet wurde, die Sanierung des PFT-verseuchten Feldes bei Brilon-Scharfenberg sei gescheitert, stand bereits am Tag darauf in der “Westfalenpost” das amtliche Dementi: “dass die Sanierung gescheitert ist, ist nicht richtig… Nur minimale Mengen (PFT) würden daher in die Gewässer gelangen… (Die Drainage) leistet das Optimum und bleibt so bestehen”.

Solide Informationen scheint dieser Pressesprecher entweder zu verdrängen oder nicht zu besitzen. Denn in Behördenvermerken aus den Jahren 2008 und 2009 zur Sanierung der 3 ha großen Südfläche in Scharfenberg heißt es z.B.:

    • Der Geologische Dienst habe “mitgeteilt, dass … aus dem hoch belasteten Feld eine Unterläufigkeit festgestellt wurde. Somit konnte mit der bestehenden Drainage das Schichtenwasser nicht gänzlich aufgefangen werden, um es zur Aktivkohlefilteranlage zu leiten.” (Gespräch am 30.05.2008 zwischen Bezirksregierung Arnsberg und Stadtwerken Brilon)
      Es zeigt aber auch, dass die Maßnahmen des Hochsauerlandkreises zur Fassung und Reinigung der PFT-haltigen Wässer nicht durchgängig greifen.” (Gespräch am 03.12.2008 zwischen Bezirksregierung Arnsberg und Stadtwerken Brilon)
      Allen Beteiligten ist bekannt, dass selbst wenn die Stadtwerke Brilon durch Sanierung des Hausanschlusses das PFT-haltige Wasser aus der Kläranlage Scharfenberg fernhalten, dass dieses aber weiter in Richtung Möhne und Ruhr fließt.” (Gespräch am 12.01.2009 zwischen Bezirksregierung Arnsberg und Stadtwerken Brilon)
      Die einwandfreie Funktion der Drainage der Südfläche wurde infrage gestellt. Über eine Ertüchtigung der Drainage wurde ausgiebig diskutiert.” (Besprechung am 23.03.2009 mit Bezirksregierung Arnsberg, Hochsauerlandkreis und Stadtwerken Brilon)

    Die uns mittlerweile bekannt gewordenen PFT-Messungen erbrachten in mehreren Schächten zwischen den belasteten Feldern und der Kläranlage Belastungen von über 100.000 ng/l. Der Grenzwert für die Unbedenklichkeit von Trinkwasser liegt gerade einmal bei 300 ng/l. Die gemessenen Werte übersteigen diesen Leitwert um mehr als das Dreihundertfache – und der Pressesprecher behauptet, die Drainage würde optimal arbeiten…?????

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    Sanierung des PFT-Feldes ist gescheitert

    By admin at 7:46 pm on Sunday, May 2, 2010

    (aus “Welt am Sonntag vom 2. Mai 2010; http://www.welt.de/die-welt/vermischtes/article7429259/Sanierung-des-PFT-Feldes-ist-gescheitert.html)

    NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) gerät erneut in Schwierigkeiten wegen der Industriechemikalie PFT. Diesmal geht es um ein verseuchtes Feld in Brilon-Scharfenberg. Dort hatte Uhlenberg im Winter 2006 mit großem Pomp eine Filteranlage bauen lassen, die das Problem mit dem krebserregenden Gift im Trinkwasserfluss Ruhr lösen sollte. Uhlenberg sagte damals, aus diesem Acker würden 80 Prozent des PFT in der Möhne stammen und weiter in die Ruhr strömen. Mit der Sanierung des Feldes sei damit Schluss.

    Schon vor zwei Jahren konnte die “Welt am Sonntag” nachweisen, dass nicht das Feld in Brilon die Hauptursache ist. Vielmehr strömen vor allem aus den Kläranlagen des Ruhrverbandes über 50 Prozent des PFT in die Ruhr. Nun liegen uns außerdem Unterlagen vor, die beweisen, dass auch die Sanierung des kontaminierten Feldes nicht funktioniert hat. Nach wie vor sickert PFT aus diesem Feld und verseucht das Wasser der Region.

    Bereits im Frühjahr 2008 hatte die Bezirksregierung Arnsberg festgestellt, dass trotz Sanierung des Ackers die Kläranlage in Brilon-Scharfenberg des Ruhrverbandes immer noch mit hohen PFT-Lasten zu kämpfen hatte. Am 30. Mai 2008 schließlich heißt es in einem vorliegenden Telefonvermerk, die Bezirksregierung habe Kenntnis erlangt, dass die PFT-Drainage um das belastete und angeblich sanierte Feld unterspült wird. Sprich: das Gift wird dort bis heute nicht komplett aufgefangen, sondern es fließt an der Filtertechnik schlicht vorbei. Danach sickert das PFT durch undichte Stellen in Abwasserkanäle, vermischt sich mit Hausabwässern und landet in der Kläranlage.

    Die Forderung der Bezirksregierung ist überraschend. Nicht das Feld solle saniert oder die Kläranlage ertüchtigt werden. Vielmehr sollten die Kanäle besser abgedichtet werden, damit das PFT nicht mehr in die Kläranlage des Ruhrverbandes läuft und dort die Messwerte verschlechtert. Auch der Hinweis eines Vorstandes der Stadtwerke Brilon, dass dann das PFT direkt in die Möhne und die Ruhr fließen würde, verunsicherte die staatliche Umweltverwaltung nicht weiter. In einem Gesprächsvermerk vom 12. Januar 2009 heißt es, das Uhlenberg-Ministerium lege “größten Wert darauf, dass das PFT-haltige Wasser nicht mehr durch die Kläranlage fließt”.

    Eine Kläranlage, die in der Lage wäre, PFT aus dem Wasser herauszufiltern, muss der Ruhrverband bezahlen. Die Kosten würden in die Millionen gehen. Die Sanierung der alten Kanäle müssen vor allem die Anwohner privat bezahlen. Die Anwohnerin Elisabeth Henne hat bereits ein Zwangsgeld angedroht bekommen, wenn sie nicht endlich den Kanal an ihrem Haus für ein paar Tausend Euro abdichtet. Ihr Haus stehe im PFT-verunreinigten Grundwasser, heißt es. Sie hat Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht.

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