Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Amnesty International: NRW schränkt Versammlungsfreiheit ein

By admin at 11:04 pm on Wednesday, March 29, 2023

Bisher haben viele Menschen in NRW noch nicht mitbekommen, welche Folgen die im letzten Jahr vom Landtag verabschiedeten Gesetze zum Versammlungs- und Polizeirecht haben können. Im aktuellen “Amnesty International Report 2022/23″ wird darauf eingegangen. Neben Berichten über viele gravierende Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern steht dort auch:

“Das im Januar 2022 in Kraft getretene neue Versammlungsgesetz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen schränkte die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig ein, indem es staatliche Kontroll- und Eingriffsbefugnisse unangemessen ausweitete. Trotz einiger Änderungen, die nach heftiger Kritik im Gesetzgebungsprozess vorgenommen wurden, blieben zahlreiche bedenkliche Regelungen bestehen, wie z. B. die strafrechtliche Sanktionierung für Organisator*innen, die Versammlungen nicht im Vorhinein anmelden.”
Im Mai 2022 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil, dass Protestcamps einschließlich ihrer erforderlichen Infrastruktur umfassend von der in Artikel 8 Grundgesetz verbrieften Versammlungsfreiheit geschützt sind.
Einige Proteste, von den Behörden vielfach primär als “Gefahr für die öffentliche Sicherheit” eingestuft, ­wurden unverhältnismäßig stark eingeschränkt. So wurden im Juni z. B. nur 50 Demonstrierende auf dem Gelände des von Deutschland ausgerichteten G7-Gipfels zugelassen.”

[https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/deutschland-2022]

Das ist eine sehr zweifelhafte “Auszeichnung” für den NRW-Landtag. Ob der Amnesty-Report zu Änderungen führt?

Anfang des Jahres wurde bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue NRW-Versammlungsgesetz eingereicht. Die “Gesellschaft für Freiheitsrechte” (GFF) stellt dazu fest, “dass das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhält. Es handele sich um einen “offenen Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit.
Dabei sind die Kritikpunkte an dem Gesetz vielfältig. So seien die Regelungen zum Störungs-, Vermummungs- und Militanzverbot zu weitreichend und unbestimmt. Die Ausdehnung der Befugnis zur Videoüberwachung könne einschüchternde und abschreckende Wirkung haben…
“Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte der Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.”
[https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verfgh-nrw-versammlungsgesetz-gff-verfassungsbeschwerde-eingereicht]

Im Amnesty-Report findet auch Bayern besondere Erwähnung:
Im April 2022 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Vorgaben des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes unvereinbar mit dem Grundgesetz seien. Das Gericht entschied, dass staatliche Überwachungsbefugnisse wie die Online-Durchsuchung oder Vorratsdatenspeicherung weder hinreichend klar noch verhältnismäßig waren, und somit unter anderem gegen die verfassungsmäßig verbrieften Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen.
Im September 2022 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass das deutsche Telekommunikationsgesetz, das Anbieter zu einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verpflichtete, mit EU-Recht und dem enthaltenen Recht auf Privatsphäre unvereinbar ist. Das Bundesjustizministerium kündigte daraufhin eine Reform des Gesetzes an.

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2mal ein Vierteljahr lang Vollsperrung der Oberen Ruhrtalbahn

By admin at 9:35 am on Tuesday, March 28, 2023

Die Sanierung des ca. 1,4 km langen Bahntunnels bei Olsberg-Elleringhausen hat bereits begonnen. Ab 4. Mai wird deswegen die Bahnstrecke zwischen Bestwig und Brilon 3 Monate und 3 Wochen lang voll gesperrt.

Nach der ursprünglichen Planung waren sogar 4 Jahre Sperrung vorgesehen. Auf Antrag der SBL-Fraktion wurde jedoch im Kreistag beschlossen die Deutsche Bahn aufzufordern, die “Tunnel-in-Tunnel-Methode” anzuwenden. Sie hatte sich bereits im Lahntal bewährt. Dies hatten der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die SBL eruiert. So gibt es nur zu Beginn und zum Ende des Bauzeitraums Vollsperrungen von jeweils etwa einem Vierteljahr. In der anderen Zeit fahren die Züge eingleisig in der Mitte des Tunnels, und die Bauarbeiten finden über und neben den fahrenden Zügen statt.

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Kreistag trifft sich wieder im Kreishaus in Meschede

By admin at 6:19 pm on Thursday, March 23, 2023

Am Freitag (24.03.) findet die erste Sitzung des Kreistags in diesem Jahr statt. Nachdem diese Sitzungen pandemiebedingt in den letzten Jahren nach Olsberg oder Bigge verlegt wurden, trifft sich der Kreistag nun wieder im Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 15 Uhr.

Wie immer beginnt die Sitzung mit einer Einwohnerfragestunde. Hier kann jeder Einwohner des HSK Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen.
Weitere wichtige Tagesordnungspunkte sind die “Örtliche Pflegebedarfsplanung 2021-2022 für den Hochsauerlandkreis” und die “Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Hochsauerlandkreis und elf kreisangehörige Städte und Gemeinden”. Zu beiden Punkten hat die SBL Änderungsanträge zu den Beschlussvorschlägen der Kreisverwaltung gestellt. U.a. soll für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ein standardisiertes Controlling eingeführt werden, in dem jährlich über den Stand der einzelnen Maßnahmen berichtet wird. Das letzte Klimaschutzkonzept (aus dem Jahr 2013) hat die Notwendigkeit dafür gezeigt. So war z.B. beschlossen worden, Strom für kreiseigene Gebäude nur aus erneuerbaren Energien zu beziehen; dies wurde dann in der Ausschreibung und Vergabe missachtet, und ein Antrag der SBL, dies umzusetzen, wurde nur von der Fraktion Die Linke unterstützt. Beim Bedarf an Pflegeplätzen kommt der Entwurf der Kreisverwaltung zu völlig unrealistischen Ergebnissen; so wird z.B. behauptet, dass in 6 Jahren ein Überhang von mehr als 300 stationären Pflegeplätzen entstehen würde.

Mit der Beschlusskontrolle befasst sich auch ein Antrag der Grünen Kreistagsfraktion. Sie fordert die “Einführung eines Informations-Tools ‚Beschlusskontrolle‘ in das Kreistagsinformationssystem”. Einen fast gleich lautenden Antrag hatte die SBL bereits im Dezember 2016 in den Kreistag eingebracht; vielleicht ist der Versuch dieses Mal erfolgreicher?

Die Kreisverwaltung wird über den “aktuellen Umsetzungsstand” des “Zukunftsprogramm Hochsauerlandkreis 2025″ berichten, wobei einige Aussagen in der dazu erstellten Drucksache sehr geschönt wirken…

Die Linke-Fraktion hat Anträge eingebracht zu “Ausbildungsmöglichkeiten nach § 66 BBiG für Menschen mit Behinderungen” und für eine “Resolution für eine bessere ärztliche Versorgung im ländlichen Raum”.

Hier steht die komplette Tagesordnung:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWLmaBFoFBDDVuyEi70OxWQ

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Eng verbunden mit RWE?

By admin at 12:35 am on Friday, March 17, 2023

Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Struktur standen auch Überlegungen zur Gründung eines kommunalen Unternehmens des Hochsauerlandkreises mit der Aufgabenstellung, Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien auf Flächen im Hochsauerlandkreis zu erzeugen. Die Idee war bereits im Herbst 2022 in den Ausschuss eingebracht worden, im Kreistag erfolgte noch keine inhaltliche Beratung.

Der Sitzungsdrucksache 10/680 der Kreisverwaltung war zu entnehmen, dass der Landrat und der Kreiskämmerer am 23.11.2022 ein Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden der RWE AG geführt hatten, inwieweit seitens der RWE AG Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen besteht. Dabei sei seitens RWE eine große Bereitschaft bekundet worden, gemeinsam mit dem Hochsauerlandkreis und den Städten/Gemeinden des Kreises Windenergieprojekte im Hochsauerlandkreis umzusetzen.

Im Ausschuss stellten nun drei Vertreter der RWE ihr Konzept vor. Sie denken an die Gründung einer Gesellschaft namens “EEH” (Erneuerbare Energien HSK). Pikant: Die RWE erwartet, dass ihr Anteil an dieser EEH mindestens 51% beträgt, während Kreis und Kommunen zusammen “bis zu 49%” halten dürfen.

In der Ausschusssitzung gab es viele kritische Fragen (außer von der CDU-Fraktion!). Von mehreren Fraktionen wurde vor allem die angestrebte Mehrheitsbeteiligung der RWE kritisch gesehen. Die Vertreter der RWE konnten oder wollten jedoch nicht die Frage beantworten, wie hoch der RWE-Anteil mindestens sein müsse. Auch auf die weitere Frage der SBL, bis wann der Kreis denn diese wichtige Information von der RWE erhalten könne, gaben die Herren der RWE keine Antwort.

Mehrere Ausschussmitglieder wiesen darauf hin, dass das Vorhaben grundsätzlich begrüßenswert sei, kritisierten aber, dass die Kreisverwaltung mit keinem anderen Partner gesprochen hatte. Angeblich – so die Verwaltung – hätte das zu lange gedauert… Auch die zu erwartenden hohen “Overhead-Kosten” der RWE wurden kritisch hinterfragt.

Als die SBL dann konkret beantragte die Verwaltung aufzufordern, dem Ausschuss bis zur nächsten Sitzung im Mai zwei konkrete Alternativen vorzustellen, lehnten die CDU- und SPD-Ausschussmitglieder dies ab. Das sind diejenigen Fraktionen, die die Sitze in den RWE-Gremien inne haben…
So kam es, dass der Ausschuss mehrheitlich “sein Einverständnis” erklärte, “dass die Verwaltung gemeinsam mit der RWE AG das vorgestellte Projekt weiterverfolgt”.

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Verkauf des 49-Euro-Tickets soll im HSK am 3. April starten

By admin at 8:30 pm on Sunday, March 12, 2023

Am Donnerstag (16. März) tagt in Brilon der für Wirtschaft und Verkehr zuständige Ausschuss des HSK. Auf der Tagesordnung steht auch ein Bericht über die Einführung des „Deutschlandticket“. So wird offiziell das 49-Euro-Ticket bezeichnet, mit dem ab Mai 2023 für 49 Euro pro Monat alle Nahverkehrsmittel (Züge, Busse, Straßenbahnen) genutzt werden können.

Der Sitzungsdrucksache 10/641 der Kreisverwaltung ist zu entnehmen, dass die kreiseigene Busgesellschaft RLG diese Tickets ab 03.04.2023 verkaufen soll, „nach vorheriger Marketingkampgane“.

Die Kreisverwaltung lässt sich dabei auch von der Sorge um Einnahmeausfälle leiten: Auf den Vertrieb des Deutschlandtickets „müssen sich die Verkehrsunternehmen bzw. erlösverantwortlichen Aufgabenträger und die in ihrem Auftrag tätigen Tariforganisationen und Verkehrsverbünde kurzfristig aktiv vorbereiten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Liquidität aus Westfalen-Lippe abgezogen wird, z. B. infolge von deutschlandweit tätigen Vertriebsdienstleistern.“
Es sei aber noch vieles offen: „Details zur Einführung des Deutschlandtickets in die Tarifbestimmungen, Abo-AGB, Bestellscheine etc. noch geklärt werden. Inwieweit hierzu deutschlandweite Regelungen getroffen werden können, bleibt abzuwarten.

Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass für das Jahr 2023 keine Beschlüsse der regionalen Tarifgemeinschaften oder der Aufgabenträger erforderlich sind. Aber: „Für den Fall, dass ein Beschluss der Aufgabenträgergremien wider Erwarten notwendig wird, weist der NWL darauf hin, dass es vor dem geschilderten Hintergrund die Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute sowie der Geschäftsführungen und Vorstandsgremien verbietet (§ 347 BGB generell sowie §§ 43 GmbH-Gesetz, 93 AktG), ihren zuständigen Entscheidungsorganen die Einführung des Deutschlandtickets vorbehaltlos zu empfehlen.

Daraus spricht eine deutliche Abwehrhaltung. Das ist sehr schade, denn das 49-Euro-Ticket bietet eine große Chance, dass mehr Menschen Bahn und Bus nutzen. Es ist viel billiger als die bisherigen Monatskarten der RLG und eröffnet außerdem die Möglichkeiten zu deutschlandweiten Fahrten. Durch neue Nutzer und Nutzerinnen entstehen zusätzliche Einnahmen, die die Einnahmeausfälle der Verkehrsträger weitgehend kompensieren können. Hinzu kommt die Zusage von Bund und Land, 3 Mrd Euro jährlich für die Mitfinanzierung zur Verfügung zu stellen.
Zum Vergleich: Alleine der Weiterbau der A46 zwischen Hemer und Arnsberg-Neheim würde mehr als ½ Mrd. Euro kosten…

Dabei wird einleitend sogar von der Kreisverwaltung festgestellt: “Das Deutschlandticket bedeutet einen Paradigmenwechsel in der Tariflandschaft des ÖPNV. Ein bundesweit einheitliches Ticket wie das Deutschlandticket bietet nun die Möglichkeit eines einfachen, verbund- und länderübergreifenden sowie preislich vergünstigten Tarifs für die Angebote im Nahverkehr. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen.

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