Weit über 1000 junge Menschen im HSK unter gesetzlicher Betreuung
Situation in Arnsberg
Die Stadt Arnsberg informierte Anfang dieses Jahres die Öffentlichkeit darüber, dass immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene vom Amtsgericht unter gesetzliche Betreuung gestellt werden. Derzeit würden allein in der Stadt Arnsberg 90 Menschen im Alter von 18 bis 39 Jahren durch Mitarbeiter/innen des Sozialdiensts katholischer Frauen (SkF) betreut. Häufig lägen die Ursachen für Depressionen, Drogen- und Alkoholproblemen und Lebensuntüchtigkeit der jungen Menschen in desolaten familiären Verhältnissen. Ca. ein Drittel der in Arnsberg von sechs hauptamtlichen Mitarbeiter/innen des SkF betreuten Klienten seien zwischen 18 und 39 Jahren alt. Oft schließe sich die Betreuung für junge Erwachsene direkt an die städt. Jugendhilfe bzw. sozialpädagogische Familienhilfe an.
Klick:
http://www.derwesten.de/staedte/neheim-huesten/gesetzliche-betreuer-kuemmern-sich-um-immer-mehr-junge-leute-id10281146.html
Anfrage der SBL/FW
Diese Pressemeldung veranlasste die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), dem Landrat am 10. März 2015 folgende Fragen zu schicken:
1. Wie viele im Hochsauerlandkreis wohnhafte junge Menschen in der Altersgruppe zwi-schen 18 und 39 Jahren sind derzeit von den Amtsgerichten unter gesetzliche Betreuung gestellt?
2. Wer nimmt deren Betreuung – ehrenamtlich oder hauptberuflich – wahr?
3. Wie hat sich die Anzahl der Betreuten aus dieser Bevölkerungsgruppe in den letzten 5 Jahren entwickelt?
4. Wie viele Menschen stehen insgesamt im HSK unter gesetzlicher Betreuung, auch im Vergleich zum Jahr 2010?
Antwort der Kreisverwaltung
Der Hochsauerlandkreis meldet für die letzten 5 Jahre nahezu unveränderte Zahlen. Die Verwaltung antwortete mit Schreiben vom 17. März:
„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Hinweis:
Bei den nachfolgenden Daten handelt es sich um die Angaben der Betreuungsstelle HSK (ohne Stadt Amsberg). Die Stadt Arnsberg hat eine eigene Betreuungsstelle.
Zu 1.: Zum Stichtag 11.03.2015 besteht im Zuständigkeitsbereich der Betreuungsstelle des Hochsauerlandkreises für 1.132 Personen der Altersgruppe zwischen 18 u. 39 Jahren eine gesetzliche Betreuung.
Zu 2.: Davon werden 477 Betreuungen ehrenamtlich und 655 Betreuungen beruflich geführt.
Zu 3.:
Stichtag / Betreuungen von 18-39 Jahren
31.12.2010 1.105
31.12.2011 1.119
31.12.2012 1.149
31.12.2013 1.175
31.12.2014 1.158
11.03.2015 1.132
Zu 4.:
Zum 31.12.2010 standen 4.828 Menschen im Zuständigkeitsbereich der Betreuungsstelle HSK unter Betreuung; zum Stichtag 11.03.2015 waren es 4.806 Menschen.“
Bundesstatistiken verraten keine aktuellen Zahlen
Bei der Suche nach aktuellen Zahlen für NRW und Deutschland wurden wir leider nicht fündig. Die Amtlichen Erhebungen vom Bundesamt für Justiz, der Sozialministerien der Bundesländer, der überörtlichen Betreuungsbehörden, der Bundesnotarkammer sowie des Statistischen Bundesamtes enden mit den Betreuungszahlen 2012 – 2013. Sie liefern, angefangen bei der Anzahl der Betreuungsverfahren pro Jahr, über Vorsorgevollmachten und Betreuerwechsel bis hin zu den Kosten für die Staatskasse, diverse verschiedene Tabellen und Zahlen.
Klack:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/downloads/Statistik_Betreungszahlen/Betreuungsstatistik2012-2013.pdf
Gesetzesänderung = Sparmaßnahme oder Mehrkosten?
Am 1. Januar 2015 trat ein neues Betreuungsgesetz in Kraft. Kritische Stimmen dazu fanden wir in der TAZ. Der Paritätische Wohlfahrtsverband befürchte, mit der Gesetzesänderung solle die Zahl der gesetzlichen Betreuer zu Lasten der Betroffenen gesenkt werden. Hingegen würden sich die Betreuungsbehörden einem erheblichen Mehraufwand an Kosten, Personal und Zeit gegenüber sehen. Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag habe gewarnt, die Kommunen benötigten zusätzliche Mittel von den Ländern.
Siehe:
http://www.taz.de/!118097/