“Ökostrom” ist nicht das Gleiche wie Strom aus regenerativen Energien – oder: Wie eine Verwaltung versucht, den Kreistag zu manpulieren…
In der letzten Sitzung des Kreistags stand auch die Einleitung der Ausschreibung für den Strombezug für die kreiseigenen Gebäude an. Hinzu kommt der Strombezug fast aller kreisangehörigen Gemeinden und weiterer Behörden im Kreisgebiet. Die Vergabe erfolgt für 3 Kalenderjahre. Daraus ergab sich beim letzten Mal ein Volumen der Ausschreibung von ca. 38,7 Mio. kWh/Jahr für 1.872 Entnahmestellen mit einer Gesamtsumme von 8.853.544 € brutto, in 3 Jahren also etwa 26,5 Mio Euro.
In der Sitzungsdrucksache von Landrat und Kreisverwaltung wurde die zu treffende Entscheidung so erläutert:
“Der Kreistag hat die Entscheidung zu treffen, ob im Rahmen der anstehenden Ausschreibung besondere Anforderungen an den Strombezug im Hinblick daraufgestellt werden sollen, dass
a) das den Strom anbietende Unternehmen ausschließlich sog. „Ökostrom“ bezieht bzw. produziert, d.h. die Stromerzeugung erfolgt vollständig aus regenerativen Energiequellen,
oder ob
b) angesichts der Entwicklung am Energiemarkt und dem inzwischen erreichten Mix der Stromproduktion aus erneuerbaren und konventionellen Energiequellen sich der Strombezug ausschließlich am wirtschaftlichsten Angebot orientiert.
Ökostrom ist ökologisch erzeugter Strom aus regenerativen Energiequellen wie Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft, Geothermie sowie Energie aus Biomasse. Konventionell erzeugter Strom wird aus begrenzt verfügbaren Quellen wie z. B. Erdgas, Kohle oder Öl gewonnen.”
Weiter stand da:
“Laut Auskunft des Energieberatungsunternehmens ist mit Mehrkosten … bei Ökostrom mit Neuanlagenquote mit Mehrkosten i.H.v. 1,5 ct/kWh zu rechnen.”
Für Ökostrom sei mit jährlichen Mehrkosten von “bis zu 580.500,- €” zu rechnen.
Diese Behauptung glaubte die SBL-Kreistagsfraktion nicht und beantragte Akteneinsicht. Und siehe da: Der Sachverhalt ist ganz anders. Das Ergebnis der Akteneinsicht beschrieb die SBL in einem Brief an Landrat und Kreistag so:
“Dabei wird in der Drs. 10/919 (S. 3) der Eindruck erweckt, als ob mit Ökostrom gemeint sei, „die Stromerzeugung erfolgt vollständig aus regenerativen Energiequellen“…
Leider ergab sich bei der heutigen Akteneinsicht, dass die Drs. 10/919 zumindest als grob irreführend zu betrachten ist.
Denn die Aussage des beauftragten Energieberatungsunternehmens über die Mehrkosten bezieht sich keineswegs generell auf Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird, sondern nur auf Ökostrom, für den ein formeller Herkunftsnachweis des Umweltbundesamtes (UBA) vorliegt. Derartige Herkunftsnachweise werden jedoch nicht für Strom ausgestellt, der nach dem EEG gefördert wird. Damit fallen fast alle in den letzten 20 Jahren
errichteten WEA und PV-Anlagen heraus! Das sagt das UBA selbst sehr deutlich:
https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-ist-ein-herkunftsnachweis.
Die Auskunft zu möglichen Mehrkosten für den Bezug von Ökostrom bezieht sich daher nur auf ein sehr eingegrenztes Spektrum für Strom aus erneuerbaren Energien. Beim Strombezug des Kreises geht es nicht um formelle Herkunftsnachweise des UBA, sondern um die tatsächlich genutzten Energiequellen.
Auch das beauftragte Energieberatungsunternehmen weist in seinem Schreiben vom 16.02.2024 an die Kreisverwaltung eindeutig darauf hin, auf welche Art von Strom sich seine Aussage über die zu erwartenden Mehrkosten bezieht. Es führt aus, dass derartige Herkunftsnachweise des UBA nur für WEA und für PV-Anlagen in Deutschland, die älter als 20 Jahre und daher aus der EEG-Förderung herausgefallen sind, oder für Strom aus dem Ausland (und somit ohne EEG-Förderung) ausgestellt werden…
Als Konsequenz sollte sich die weitere Beratung nicht auf den Begriff „Ökostrom“, sondern auf die Definition, dass der zu beziehende Strom komplett aus regenerativen Energien stammt, beziehen. Diese Begrifflichkeit ist auch in unserem gestern zu diesem TOP eingebrachten Änderungsantrag bereits enthalten.”
Aus der Akteneinsicht ergab sich klar, dass hier nur “Ökostrom” (mit einem Zertifikat), der aus mindestens 20 Jahre alten Anlagen in den Kostenvergleich einbezogen wurde. Damit schied Strom aus allen neueren Wind- und Solaranlagen aus!! Es ist daher tatsächlich nur ein sehr geringer Preisunterschied zwischen konventionellem Strombezug und regenerativen Energien zu erwarten.
Die SBL beantragte für die Entscheidung im Kreistag folgenden Beschluss:
„Es erfolgt eine Ausschreibung, an der sich nur Anbieter beteiligen können, deren Strom zu 100% aus regenerativen Energien erzeugt wird. Den Zuschlag erhält das Angebot mit den geringsten Bezugskosten.“
Mit den Stimmen von Landrat, CDU, FDP und SPD (!) entschied der Kreistag jedoch, dass die Vergabe alleine nach dem Preis erfolgen soll.
Dabei hatte der Kreistag vor einigen Jahren im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes ausdrücklich festgelegt, dass die eigenen Gebäude nur mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden sollen. Was sind solche Beschlüsse bei der aktuellen Mehrheit im Kreistag noch wert???