Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Moderne Wegelagerer

By adminRL at 11:41 pm on Friday, July 31, 2015

Im Mittelalter nahmen die Könige für sich das Zollrecht in Anspruch. “Die mittelalterlichen Zölle waren Binnenzölle, die beim Passieren bestimmter Zollstätten an Land- oder Wasserwegen oder auf öffentlichen Märkten erhoben wurden. Stand ursprünglich der Gebührencharakter im Vordergrund (Entgelt für die Nutzung von Verkehrseinrichtungen, Schutz der Kaufleute), verstärkte sich zunehmend der fiskalische Aspekt der Zollerhebung” können wir auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums nachlesen. Es sollte also mit häufig zweifelhaften Methoden mehr Geld in die Kassen der Herrschenden fließen.

Nun hat die Zollverwaltung in unserem Land ab 1. Juli 2014 die Erhebung der Kfz-Steuer übernommen. Und Teile der Zollverwaltung scheinen damit ins Mittelalter zurückgerutscht zu sein…

Ein besonders krasser Fall ereignete sich jüngst im HSK. Eine junge Mutter hatte gerade ihre einjährige Elternzeit beendet und wieder die Arbeitstätigkeit aufgenommen. Der Vater hatte nun zwei Vätermonate und hielt sich mit dem kleinen Kind in der Wohnung auf. Da drangen mehrere Zollbeamte in die Wohnung ein und forderten die Zahlung von mehr als 200 Euro für angeblich rückständige Kfz-Steuer plus Vollstreckungskosten von der jungen Mutter. Da die angebliche Schuldnerin selbst nicht anwesend war, sprachen die Zollbeamten gegenüber dem jungen Vater diverse Drohungen aus und suchten die angebliche Schuldnerin (erfolglos) in der Stadt. Und zuvor hinterließ der “Vollziehungsbeamte” G. noch ein Schreiben in der Wohnung, in dem er für den nächsten Morgen seinen erneuten ‘Besuch’ ankündigten. Weiter wurde mitgeteilt: “Als Vollziehungsbeamter darf ich auch ohne Ihre Anwesenheit und Einwilligung (oder die eines erwachsenen Mitbewohners oder Bevollmächtigten) Ihr Besitztum durchsuchen und dazu erforderlichenfalls verschlossene Türen und Behältnisse auf Ihre Kosten durchsuchen lassen.” Außerdem wurde noch mit “Freiheits- oder Geldstrafe” gedroht. Tolle Aussichten!

Dies ereignete sich am 21. Mai 2015. Doch bereits 51 Tage vorher vorher war die angeblich einzutreibende Kfz-Steuer komplett bezahlt worden, mit allen erforderlichen Angaben auf der Überweisung. In den nächsten Tagen gab es zahlreichen Briefe und Telefonate mit dem Hauptzollamt in Bielefeld sowie Zolldienststellen in Paderborn und Arnsberg. Nach etwa 20 Kontakten erkannte dann auch die Zollverwaltung, dass sie keine Zahlung mehr eintreiben durfte. Zunächst versuchte sich die Zollverwaltung damit herauszureden, die Zahlung und die Vollstreckung hätten sich wohl zeitlich überschnitten – was aber bei mehr als 7 Wochen Zeitspanne völlig undenkbar ist. Dann erfolgte der Rückzug: Das Hauptzollamt schrieb am 03. Juni 2015 an die zuvor von ihm verfolgte Frau: “Ihre Überweisung in Höhe von 173,00 € ist am 31.03.2015 hier eingegangen. Sollte nach dem o.g. Datum ein Vollstreckungsversuch erfolgt sein, so bitte ich dieses Missverständnis zu entschuldigen”.

“Missverständnis”??? Es handelt sich wohl eher um ein völliges Versagen der Zollverwaltung. Eine Vollstreckungsaktion ist nicht harmlos! Wer schützt uns vor solchen Behörden?? Wer zieht Konsequenzen?? Wenn ein Beamter Vollstreckungsmaßnahmen betreibt und gewaltsame Öffnung von Türen sowie Durchsuchungen ankündigt, sollte er sich zuvor gründlichst informiert haben. Andernfalls ist er in dieser Funktion nicht tragbar – oder der Rechtsstaat funktioniert hier nicht.

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SBL meldet weiteren Informationsbedarf an …

By adminRL at 11:33 pm on Tuesday, July 28, 2015

… bezüglich des überraschenden Ausscheidens der Geschäftsführerin der Bobbahn Winterberg.

SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos schrieb am 12. Juli 2015 sowohl den Landrat wie den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung der Bobbahngesellschaft ESZW GmbH unter Hinweis auf Informationsbedarf an. Das Kreistagsmitglied beantragte die Unterrichtung des Kreistags über die näheren Umstände des plötzlichen Ausscheidens der bisherigen Geschäftsführerin der Bobbahn-Gesellschaft.

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 113 GemO NRW ist der Kreistag über “über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung” in den Gesellschaften, an denen der Kreis wesentlich beteiligt ist, “frühzeitig zu unterrichten”. Gemäß § 26 Abs. 2 KrO NRW ist der Kreistag “durch den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten”.
Laut Pressemeldungen aus den letzten Tagen scheidet die bisherige Geschäftsführerin der Bobbahngesellschaft (ESZW GmbH) frühzeitig und kurzfristig aus ihrer Aufgabe aus. Darüber soll am letzten Mittwoch (08.07.2015) die Gesellschafterversammlung der ESZW GmbH beraten haben.
Hier handelt es sich eindeutig um eine “Angelegenheiten von besonderer Bedeutung”.
Außerdem ist die Geschäftsführung und Verwaltung der Bobbahn weitgehend in die Kreisverwaltung eingegliedert.
Daher sollte der Kreistag umgehend sowohl von der Gesellschafterversammlung als auch vom Landrat über die näheren Umstände des Ausscheidens der bisherigen Geschäftsführerin unterrichtet werden.“

Der Landrat betrachtete dieses Schreiben als offzielle Anfrage nach der Geschäftsordnung des Kreistags und antwortete entsprechend. Daher können wir hier auch über seine Antwort berichten, die bereits am 16. Juli einging (für die Antwort wegen der “Abschiebegutachter” brauchte die Kreisverwaltung genau ein Vierteljahr, und die Antwort war nicht sehr inhaltsreich…).

Hier die Antwort des Landrats:
“mit Schreiben vom 12.07.2015 haben Sie einen Informationsbedarf des Kreistages im Bezug auf die Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH (ESZVV GmbH) geltend gemacht.
Eine entsprechende Unterrichtung über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung soll gewährleistet werden. Ihr Schreiben vom 12.07.2015 behandele ich wie eine Anfrage gemäß § 11
Abs. 1 Gesch0 und unterrichte die Kreistagsmitglieder hiermit schriftlich.
Die Geschäftsführerin hat — wie auch bereits der Presse zu entnehmen war – aus persönlichen Gründen kurzfristig um Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und um Auflösung ihres Vertrages zum 30.09.2015 gebeten.
In der Sitzung am 08.07.2015 hat die Gesellschafterversammlung dem Wunsch der Geschäftsführerin entsprochen und der Auflösung des Vertrages zuständigkeitshalber zugestimmt.
Frau Sapp verlässt die ESZVV GmbH auf eigenen Wunsch.”

Nun ist der Kreistag tatsächlich vom Landrat unterrichtet worden.

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Betrifft Altersarmut auch Menschen im Hochsauerlandkreis?

By adminRL at 11:37 pm on Sunday, July 26, 2015

Die Antwort ist „Ja“.
Die Tendenz ist leicht steigend. Die Kreisverwaltung gab der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) (am 13. Juli 2015) auf deren schriftliche Anfrage (vom 30. Juni 2015) dazu folgende Zahlenangaben:

Grundsicherungsempfänger/innen im Alter von über 65 Jahren
Im Jahr 2010: 1.339 Personen
Im Jahr 2011: 1.346 Personen
Im Jahr 2012: 1.420 Personen
Im Jahr 2013: 1.477 Personen
Im Jahr 2014: 1.636 Personen
Im 1. Halbjahr 2015: 1.640 Personen

Grundsicherungsempfänger/innen wegen Erwerbsminderung im Alter von unter 65 Jahren
Im Jahr 2010: 1.037 Personen
Im Jahr 2011: 1.040 Personen
Im Jahr 2012: 1.102 Personen
Im Jahr 2013: 1.186 Personen
Im Jahr 2014: 1.248 Personen
Im 1. Halbjahr 2015: 1.269 Personen

Vorrede und Fragestellung der SBL/FW waren folgende:

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegt die gesetzliche Rente bei fast jedem zweiten Rentner/Rentnerin bei weniger als 750 Euro pro Monat. Sofern kein weiteres Einkommen vorhanden ist, besteht zumindest bei Alleinlebenden die Gefahr der Altersarmut. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass sich das sozialpolitische Problem der wachsenden Altersarmut, in Folge mehrerer Rentenkür-zungen sowie der Zunahme von ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen, verschärft und kurzfristig nicht umkehrbar sein wird. Ein steigender Betrag für die im Durchschnitt gezahlte Rente ändert daran nichts.

Wir bitten Sie daher zu beantworten:
1. Wie hat sich Zahl der Menschen, die im HSK von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-minderung leben, seit dem Jahr 2010 bis heute entwickelt? (Wir bitten um eine Auflistung nach Geschlecht und Alter, ehemaligen Gastarbeiter/innen und Migranten/innen.)
2. Wie hoch ist die Zahl der NeurentnerInnen im HSK (Renteneintritt ab 01.01.2014), deren Gesetzliche Rente unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt und bei denen somit Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht? (Bitte nach Geschlecht auflisten.)
3. Welche Erkenntnisse haben Sie über die Anzahl der Menschen im HSK insgesamt, die von Altersarmut, einschließlich der „versteckten Armut“, betroffen sind?
4. Beabsichtigt die Verwaltung Maßnahmen zu ergreifen, um sicher zu stellen, dass für alle älteren und einkommensarmen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gesichert ist?
5. Wenn ja, durch welche Aktionen, Hilfen und/oder andere Maßnahmen, wie beispielsweise der Einführung eines Sozialtickets, sollen die betroffenen Menschen vom HSK unterstützt werden?
6. Wie sind Ihre Prognosen bzgl. des Anstiegs der Altersarmut und der Grundsicherungszahlungen im Kreisgebiet für die nächsten Jahre?

Die Antwort der Kreisverwaltung auf die anderen 5 Fragen:

Zu Frage 1 machte der HSK die oben zitierten Angaben.

Frage 2 und 3 blieben unbeantwortet, da dem HSK „entsprechende Erkenntnisse nicht vorliegen“.

Hier die Antwort auf Frage Nummer 4 nach eventuellen Maßnahmen des HSK, zur Sicherstellung der Teilhabe von älteren und einkommensschwachen Menschen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben: „Nein, die sozialgesetzlichen Bestimmungen (§ 20 SGB II u. § 27a SGB XII) stellen den notwendigen Lebensunterhalt in den unterschiedlichen Regelbedarfen bzw. Regelsätzen sicher. Hierunter fällt auch „in vertretbaren Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft”.“

Demzufolge erübrigte sich die Antwort auf die Frage 5. „Entfällt“ steht also zu 5.

Zu 6. – Prognosen bzgl. des Anstiegs der Altersarmut – schreibt die Kreisverwaltung: „Prognosen werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung erstellt. Es wird auch in den nächsten Jahren mit weiteren moderaten Fallzahlsteigerungen gerechnet.“

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“Gesundheitsgutachten” für die Kreisausländerbehörde: Die Antwort war dürftig … Die SBL fragt noch einmal ….

By adminRL at 11:05 pm on Friday, July 24, 2015

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bedankte sich zunächst beim Land-rat und seinen Mitarbeiter/innen für die am 07.07.2015 versandte Antwort auf die Anfrage der SBL/FW vom 07.04.2015 und schrieb weiter: “Trotz der Bearbeitungszeit von exakt einem Vierteljahr sind einige Antworten jedoch etwas dürftig ausgefallen.“
Wir berichteten. Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=5937
und
http://sbl-fraktion.de/?p=5682

Darum bat die SBL-Fraktion den Landrat noch einmal um die konkrete Beantwortung von diesen 13 Fragen:
1. Wie viele Menschen wurden im letzten und im laufenden Jahr bis heute von der Kreisausländerbehörde „abgeschoben“?
2. Wie viele Menschen hat die Kreisausländerbehördee von einer “freiwilligen” Ausreise “überzeugt”?
3. Bei wie vielen Abschiebungen kamen ärztliche und/oder psychologische Gutach-ter/Gutachterinnen zum Einsatz?
4. Wie viele dieser Gutachter sind nicht im HSK ansässig bzw. praktizieren hier ansonsten nicht?
5. Über welche Qualifikationen müssen die ärztlichen bzw. psychologischen Gutachter/innen verfügen und in welcher Form weisen sie ihre Befähigung sowie ihre laufenden Fortbildungen Ihrer Behörde nach?
6. Wiesen und weisen ausnahmslos sämtliche Ärzte/Ärztinnen und Sachverständige, deren sich der HSK in Abschiebefällen bedient, die entsprechenden Qualifikationen nach? Wie genau überprüft der HSK diese Angaben?
7. Wie genau dokumentiert die HSK-Ausländerbehörde die gutachterlichen Empfehlungen in Abschiebefällen, die laut Ihren Angaben „Bestandteil des ausländerrechtlichen Vorganges sind“?
Was genau haben wir uns unter Ihrer abstrakten Angabe „Bestandteil des ausländerrechtlichen Vorganges“ vorzustellen?
8. In welcher Höhe (von … bis) belaufen sich die Honorare für diese Art ärztlicher Gutachten?
9. Der „Gewahrsamsarzt“ und Gutachter L.R. (Rainer Lerche) soll für Berliner Behörden in den letzten 30 Jahren rund 50.000 Gutachten erstellt und damit mehre Millionen Euro verdient haben. War der Gutachter L.R. (Rainer Lerche) auch im Auftrag des Hochsauerlandkreises tätig?
Und ist der ebenfalls umstrittene Gutachter und Arzt Michael K. hier zum Einsatz gekommen?
10. Wie hoch war die Zahl der gutachterlichen „Begleitungen“ bei Abschiebungen im Jahr 2014 und im laufenden Jahr?
11. Wie häufig ist im letzten und in diesem Jahr bei Abzuschiebenden durch Gutach-ter/Sachverständige „Reisefähigkeit“ attestiert worden?
12. Wie viele der von der HSK-Ausländerbehörde veranlassten Abschiebungen wurden im Nachhinein von einem Gericht als rechtswidrig angesehen (bezogen auf den Zeitraum 2010 bis heute)?
13. Wie viele und welche Statistiken erhebt die HSK-Ausländerbehörde? (Bitte um detail-lierte Angaben!)

Siehe: http://www.linksfraktion-berlin.de/nc/parlament/anfragen/detail/kategorie/hakan-tas/zurueck/anfragen-1/artikel/abschiebungen-leicht-gemacht-dubioser-gutachter-im-auftrag-von-polizei-und-auslaenderbehoerde/
und
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/InnSichO/protokoll/iso17-061-wp.pdf

Wir werden noch einmal darüber berichten ….

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on “Gesundheitsgutachten” für die Kreisausländerbehörde: Die Antwort war dürftig … Die SBL fragt noch einmal ….

Sauerlandmuseum: Das erste “Jubiläum” steht kurz bevor

By adminRL at 2:19 pm on Wednesday, July 22, 2015

Am 24. August 2014 verabschiedete sich das Sauerlandmuseum in der Arnsberger Altstadt in eine zunächst auf 3 Jahre geplante “Umbaupause”, also eine Museumsschließung. Ein Bericht über das Museumsfest läßt sich z.B. hier im Blog und im “Blickpunkt Arnsberg-Sundern” nachlesen.

P1030595

Das jährt sich bald zum ersten Mal, ein Jubiläum der besonderen Art. Was ist seit August 2014 am Sauerlandmuseum passiert?

Es gab Neuplanungen, weil sich herausstellte, dass es nicht vertretbar gewesen wäre, in den 20 Meter hohen Hang direkt am Fuße des Museums zu bauen. Das war aber absehbar gewesen; nicht nur die SBL hatte vorher darauf hingewiesen.

Da die Baukommission nun seit mehr als 4 Monaten nicht mehr getagt hat, schrieb SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 12. Juli 2015 sowohl den Landrat als auch den Vorsitzenden der Baukommission für das Sauerlandmuseum unter Hinweis auf „Informationsbedarf“ an. Das Kreistagsmitglied beantragte die baldige Einberufung einer Sitzung der Baukommission.

Hier das Schreiben im Wortlaut:

“Informationsbedarf der Baukommission Sauerlandmuseum

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Für den Erweiterungsbau und den Umbau des Sauerlandmuseums wurde eine Baukommission eingerichtet. Sie hat zuletzt am 03.03.2015 getagt. Seitdem sind also mehr als vier Monate vergangen.
In der Zwischenzeit soll laut Meldungen der Arnsberger Lokalpresse ein neuer Architektenvertrag abgeschlossen worden sein. Außerdem haben wahrscheinlich weitere Gespräche zwischen Kreisverwaltung und dem Architekturbüro stattgefunden.
Über den Stand dieser Angelegenheiten sollte die Baukommission bald und umfassend informiert werden.
Daher beantrage ich, die Baukommission zwischen dem 20.07. und 05.08.2015 zu einer Sitzung einzuberufen.“

Die Antwort des Landrats kam diesmal schnell, schon am 16. Juli 2015. Der Landrat behandelte das Schreiben der SBL als formale Anfrage nach der Geschäftsordnung, so dass wir jetzt hier auch über den Inhalt der Antwort berichten. Hier der komplette Text (außer der Anrede):

“Die Modifizierung des Generalplanervertrages mit Bez+Kock, Stuttgart, ist noch nicht endgültig abgeschlossen, unter anderem weil auch eine Beteiligung der Fördermittelgeber erfolgt.
Insofern gibt es keinen neuen Planungsstand, der eine Sitzung der Baukommission „Sauerland-Museum” zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll und notwendig erscheinen lässt. Selbstverständlich wird Herr Vorsitzender Maas sofort zu einer Sitzung einladen, wenn es aufgrund der weiteren Planung sachgerecht ist.”

Fazit:
Das Sauerlandmuseum ist nun fast ein Jahr geschlossen. Passiert am Hang zwischen Museum und Ruhrstrasse ist gar nichts. Noch nicht einmal neue konkrete Planungen existieren bisher. Kein Wunder, wenn noch nicht einmal der aktuelle Architektenvertrag fertig ist…
Anscheinend soll die Wiedereröffnung erst in der nächsten Legislaturperiode des Kreistags realsiert werden (die nächste Kommunalwahl findet im Herbst 2020 statt!)??

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kultur im SauerlandComments Off on Sauerlandmuseum: Das erste “Jubiläum” steht kurz bevor

Bürgermeister fungieren nicht als Stellvertreter des Landrats

By adminRL at 7:35 pm on Sunday, July 19, 2015

Das geht aus einem Antwortschreiben des Landrats an die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hervor.

Falls ein Bürgermeister einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde anlässlich einer Veranstaltung ein Geld- oder Sachgeschenk des Hochsauerlandkreises überreicht haben sollte, handelt es sich um eine absolute Ausnahmesituation, antwortete Landrat Dr. Karl Schneider.

Die SBL dokumentiert hier und jetzt sowohl ihre zweite Anfrage zu „Geld- oder Sachgeschenken des HSK“ sowie die Antwort der Verwaltung. Alles andere zu diesem Punkt finden Sie unter diesem Link:
http://sbl-fraktion.de/?p=5948

Anfrage

„Arnsberg, 23.06.2015

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Geld- oder Sachgeschenke des HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 02.06.2015 auf meine Anfrage zu „Geld- und Sachgeschenken des HSK“ vom 26.05.2015.

Bitte beantworten Sie mir ergänzend zur Frage 4
„Wer übergibt in der Regel die Geschenke des HSK in wessen Namen und in welcher Form?“ folgendes:

• Kommt der Fall vor, dass ein Bürgermeister, z.B. aus Winterberg oder Medebach, bei Feiern und Veranstaltungen stellvertretend für den Landrat bzw. im Namen des Landrats Geld- und Sachgeschenke des Hochsauerlandkreises an Vereine und Institutionen überreicht?

• Wenn ja, steht das Ihrer Meinung nach nicht im Widerspruch zu § 6 (2) der Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises, in dem geregelt ist, dass der Landrat im Falle seiner Verhinderung von seinen gewählten Stellvertretern in der durch das Wahlergebnis festgelegten Reihenfolge vertreten wird?

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch bitten, uns die Anzahl und die Namen der Orte der durch die Stellvertreter der Landrates in 2015 wahrgenommen Termine zu nennen.“

Antwort

„10. Juli 2015

Ihre Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises
hier: Geld- oder Sachgeschenke des HSK, ergänzende Anfrage vom 23.06.2015

Sehr geehrter Herr Rabe,

die o.g. ergänzende Anfrage beantworte ich hiermit wie folgt:

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, werden Zuwendungen anlässlich von Jubiläen oder Veranstaltungen z.B. von Vereinen von mir persönlich oder einem meiner Stellvertreter per Scheck überreicht. Ansonsten werden Zuwendungen oder Spenden per Banküberweisung übermittelt bzw. als Sachgeschenk übergeben.

Falls ein Bürgermeister einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde anlässlich einer Veranstaltung ein Geld- oder Sachgeschenk des Hochsauerlandkreises überreicht haben sollte, handelte es sich um eine absolute Ausnahmesituation, die nur auf kurzfristig aufgetretene Terminschwierigkei-ten sowohl bei mir und meinen beiden Stellvertretern als auch bei meiner Stellvertreterin zurückgeführt werden kann. Auch wenn vielleicht vor Ort ein anderer Eindruck entstanden ist, fungiert der Bürgermeister in einem solchen Ausnahmefall nicht als mein Stellvertreter sondern lediglich als Bote des Hochsauerlandkreises.

Eine Vertretung durch einen Bürgermeister anstatt durch die gewählten stellvertretenden Landräte bzw. die stellvertretende Landrätin würde tatsächlich im Widerspruch zur Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises stehen. Die Wahrnehmung derartiger Termine erfolgt daher unter Berücksichtigung der Maßgaben der Hauptsatzung und der persönlichen Termine meiner Stellvertreter/-in. Es wurde allerdings bislang nicht für notwendig erachtet, eine Liste darüber zu führen, welcher meiner Vertreter an welchem Ort welchen Termin wahrgenommen hat. Sicherlich stimmen Sie mit mir darin überein, dass dieser zusätzliche Aufwand auch zukünftig entbehrlich ist.“

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SBL fragt nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf kreiseigenen Grundstücken …

By adminRL at 6:37 pm on Friday, July 17, 2015

„Wissenschaftler warnen vor dem weltweit am häufigsten eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Die Weltgesundheitsorganisation ist der Auffassung, dass das Pflanzengift der Firma Monsanto wahrscheinlich krebserregend ist. Aufgrund des öffentlichen Drucks soll in der EU die Zulassung von Glyphosat, der Basis für Roundup, überprüft werden. In einigen Ländern, z.B. in den Niederlanden, wird von offizieller Seite ein Verbot von Glyphosat bzw. Roundup in Erwägung gezogen.
Bitte beantworten Sie:
• Welche Pflanzenschutzmittel (Handelsname/Hersteller) wurden wo und in welchen Mengen in diesem Jahr auf kreiseigenen Grundstücken aufgebracht bzw. sollen in den nächsten Monaten eingesetzt werden?“

…. und erhielt im Juni aus dem Kreishaus diese Antwort:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises v. 05.05.2015;
hier: Pflanzenschutzmittel auf kreiseigenen Grundstücken

Sehr geehrter Herr Loos,

im Jahr 2015 wurde bisher kein Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
Sollte in Zukunft ein Herbizid zum Einsatz kommen, wird darauf geachtet, dass nur ein zugelassenes Mittel verwendet wird.“

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Veramed-Klinik – Viel Wirbel um die „verwaisten“ Patientenakten, doch immer noch kein Ergebnis

By adminRL at 11:44 pm on Thursday, July 16, 2015

Die Westfalenpost, und nicht nur die, berichtet seit Jahren immer mal wieder über das „Geisterhaus“ in Meschede-Beringhausen, die ehemalige Veramed-Klinik. An dem verlassenen Ort ist einiges los. Los sind auch die Akten der ehemaligen Patienten. Sie befinden (oder befanden?) sich immer noch „unbeaufsichtigt“ im leer stehenden und einigermaßen demolierten Gebäude und werden immer mal wieder von ungebetenen Gästen durchgewühlt, evtl. sogar entwendet. Wer weiß? Und niemand fühlt(e) sich für die sensiblen Akten zuständig. Die Stadt Meschede nicht, die Kreisverwaltung mitsamt dem Kreisgesundheitsamt nicht, das Land NRW nicht, …

Was tun? Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) versuchte daher einmal mehr mit einer Anfrage an den Landrat etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Hier der Wortlaut der SBL-Anfrage vom 16.06.2015:

„Seit über 2 Jahren haben wir nichts Konkretes mehr über die Aufbewahrung und den Ver-bleib der Patientenakten der früheren Veramed-Klinik erfahren.

Mit Schreiben vom 18.01.2013 teilten Sie uns (aufgrund unserer Anfrage vom 01.12.2012) mit, das Insolvenzverfahren sei zwar noch nicht abgeschlossen, aber der Insolvenzverwalter habe die Patientenakten aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Doch seien die Zustän-digkeiten und Verantwortlichkeiten für die Akten derzeit unklar. Zudem wiesen Sie auf einen „Runden Tisch“ am 10.01.2013 unter Leitung des Kreisdirektors hin. Bei diesem Termin konnte demnach die Sicherstellung und Aufbewahrung der Patientenakten nicht abschließend geklärt werden. Sie stellten in Ihrem Schreiben einen weiteren „Runden Tisch“ zu die-ser Thematik in Aussicht.

Zu dem Verbleib der Patientenakten der Veramed-Klinik lautete Ihre Aussage, die Akten sollten übergangsweise von der Stadt Meschede gesichert werden. Sie teilten uns dazu u.a. noch folgendes mit: „Damit kann für eine kurze Übergangszeit das Akteneinsichtsrecht der ehemaligen Patienten mit Zustimmung des LDI NRW nicht wahrgenommen werden.“

Da die SBL/FW wiederholt von Angehörigen verstorbener ehemaliger Patientinnen und Patienten mit der Frage konfrontiert wurde, ob und wo und wie sie Einsicht in die Patientenakten ihrer verstorbenen Verwandten nehmen können, bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann und mit welchen Ergebnissen wurde das Insolvenzverfahren der ehemaligen Veramed-Klinik abgeschlossen?
2. Gab es zwischenzeitlich weitere „Runde Tische“ zum Thema Zuständigkeit für „verwaiste“ Patientenakten?
3. Wenn ja, in welcher Besetzung tagte das Gremium? Welche Resultate wurden erreicht?
4. Wo lagern die Patientenakten aus der ehemaligen Klinik in Beringhausen jetzt?
5. Sind die Krankenakten zwischenzeitlich den ehemaligen Patientinnen und Patienten und/oder ihren Angehörigen zugänglich?
6. Wenn ja, wie, wann und in welcher Form (z.B. durch die Medien) wurden ehemalige Patientinnen und Patienten bzw. die Angehörigen von verstorbenen früheren Patientinnen und Patienten darüber informiert, dass die Akten nun einsehbar sind?
7. Für den Fall, dass die Zugänglichkeit der Patientenpapiere immer noch nicht gewährleistet ist, wann soll dieser Missstand endlich behoben werden?
8. Wer trägt die Kosten für die sichere Lagerung der Patientenakten? Wie hoch sind nach Ihrer Einschätzung die bisher angefallenen Kosten?

Und hier nun die Antwort des Landrats mit Datum vom 07.07.2015:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Anfrage vom 16.06.2015 zum Thema „Verbleib der Patientenakten der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen” teile ich mit, dass nicht der Hochsauerlandkreis, sondern der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen das weitere Verfahren als zuständige Stelle geführt hat.

Da die Zuständigkeit geklärt war, gab es keine weiteren Runden Tische zu diesem Thema.

Auch zum Stand des Insolvenzverfahrens liegen hier keine Informationen vor. Auskunft kannhierzu gegebenenfalls das zuständige Insolvenzgericht geben.

Da mich der LDI über das weitere Verfahren nicht informiert hat, liegen hier keine Erkennt-nisse zu den von Ihnen darüber hinaus aufgeworfenen Fragen vor. Anfragen von Patienten oder deren Angehörigen, die an den Hochsauerlandkreis gestellt wurden, wurden jeweils von hier aus an den LDI weiter geleitet.“

Was tun? Die SBL/FW hat daraufhin versucht, mit dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten Kontakt aufzunehmen. Ob er den ehemaligen Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen wohl zu ihren Akten verhelfen kann? Noch wissen wir das nicht. Wie die SBL aus berufenem Munde hörte, ist diese Landesbehörde leider sehr überlastet und mit viel zu wenigen Mitarbeiter/innen ausgestattet. Die Kreistagsfraktion bleibt trotzdem optimistisch und „am Ball“. Fortsetzung folgt ….

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Hellefelder Höhe – Was ist dran an den Gerüchten?

By adminRL at 12:00 am on Thursday, July 16, 2015

Manchmal stehen doch merkwürdige Dinge in der Zeitung.

Zum Beispiel druckte die WP am 27. Juni 2015 einen kleinen Bericht, dass in Sundern Gerüchte kursieren, wonach es einen „Interessenten“ gibt, der an die Stadt Sundern 300.000 Euro gezahlt hat. Wofür das stattliche Sümmchen geflossen sein soll? Ja, das schrieb die WP auch. Laut Aussage eines städtischen Beigeordneten handelt es sich um eine Planungskostenvereinbarung nach Baugesetzbuch, „um Kosten in der Vorbereitung des Teilflächenplanes zu decken.“

Um was geht es? Es geht um die mögliche Windkraftfläche „Hellefelder Höhe“. Manche Sunderaner wünschen sich wohl dort oben bald Windräder zu sehen. Andere wollen das anscheinend ganz und gar nicht. Auch die zuständige Kreisverwaltung in Meschede hat bis dato zu diesem speziellen Standort eine ablehnende Haltung. Die „Hellefelder Höhe“ ist schließlich ein Landschaftsschutzgebiet.

Was ist nun dran an diesen Gerüchten um die „geflossenen“ 300.000 Euro? Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste möchte das wissen. Darum schickte sie dem Hochsauerlandkreis am 30. Juni 2015 diese Anfrage:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Konzentrationszonen für Windenergienutzung im Stadtgebiet Sundern

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
die mögliche Ausweisung von Flächen für Windenergienutzung in der Landschaftsschutzzone „Hellefelder Höhe“ ist in der Bevölkerung sehr umstritten.
Eine Veröffentlichung der WP vom 27.06.2015 über einen Interessenten, der an die Stadt Sundern 300.000 Euro gezahlt haben soll, löst vermutlich bei einigen Bürgerinnen und Bürgern Gerüchte und Missverständnisse aus.

Daher möchten wir Sie bitten, folgende Fragen zu beantworten:
• Beabsichtigt der Hochsauerlandkreis, entgegen aller bisherigen Aussagen und Entscheidungen, die Fläche „Hellefelder Höhe“ aus dem Landschaftsschutz zu entlassen? Wenn ja, warum?
• Ist Ihnen bekannt, ob es für das Gebiet „Hellefelder Höhe“ Bauvoranfragen gibt? Wenn ja, wie ist derzeitige Stand der Dinge?
• Ist Ihnen bekannt, dass ein oder mehrere Interessent/en für WKA-Planungen im Bereich “Hellefelder Höhe” an die Stadt Sundern 300.000 Euro und/oder Summe XY gezahlt haben soll? Wenn ja, was ist Ihnen über diesen Vorgang ansonsten noch bekannt?”

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Geld- und Sachgeschenke des HSK

By adminRL at 11:49 pm on Tuesday, July 14, 2015

„Die SBL/FW wird über die Antwort berichten …“
Damit endete unser kleiner Bericht über unsere Anfrage an den Landrat vom 26.05.2015 zum Thema „Geld- und Sachgeschenke des HSK“. Wir können schon weiter berichten. Die Antwort vom Landrat haben wir im Juni erhalten. Also hier nun Frage und Antwort, wie der Landrat etwa 1.000 Euro pro Monat für “Zuwendungen” und Geschenke verwendet:

Frage 1: Gibt es Regularien für Jubiläumszuwendungen und Geld- oder Sachgeschenke durch den Hochsauerlandkreis und/oder seiner Gesellschaften?
Zu Frage 1: Es gibt keine örtlichen Regularien für Jubiläumszuwendungen und Geld- oder Sachgeschenke durch den Hochsauerlandkreis und/oder seine Gesellschaften.

Frage 2: Wenn ja, wie sind die Regelungen genau?
Zu Frage 2: entfällt

Frage 3: Bis zu welcher Höhe sind diese Zuwendungen möglich und üblich?
Zu Frage 3: Für die Erledigung meiner vielfältigen Aufgaben als Landrat werden mir besondere Haushaltsmittel für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt (sog. Verfügungsmittel). Diese werden im Ergebnisplan des Haushaltsplanes für den Hochsauerlandkreis bei dem Produkt 010101 und dem Konto 5491000000 veranschlagt. Für das Jahr 2015 belaufen sich diese Haushaltsmittel — wie schon in den Vorjahren — auf 12.000 €. Sie entscheiden als Kreistagsmitglied im Rahmen der Beschlussfas-sung über die Haushaltssatzung des Hochsauerlandkreises jährlich mit, in welcher Höhe mir diese besonderen Verfügungsmittel wie ein Fonds ohne einzelne sachliche Beschränkungen für die Erledigung meiner Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Aus den Handreichungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW zu § 15 GemHVO ergibt sich, dass ich über den Einsatz dieser ausschließlich für dienstliche Sachzwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel eigenverantwortlich entscheiden kann. Die Verwendung der Verfügungsmittel ergibt sich aufgrund meiner persönlichen Aufgabenerledigung im Laufe des Jahres. Daher lässt sich der Mittelbedarf für einzelne dienstliche Zwecke im Voraus nicht konkret abschätzen.

Frage 4: Wer übergibt in der Regel die Geschenke des HSK in wessen Namen und in welcher Form?
Zu Frage 4: Zuwendungen werden anlässlich von Jubiläen oder Veranstaltungen z.B. von Vereinen von mir persönlich oder einem meiner Stellvertreter per Scheck überreicht. Ansonsten werden Zuwendungen oder Spenden per Banküberweisung übermittelt bzw. als Sachgeschenk übergeben.

Frage 5: Welche Vereine und Institutionen kamen seit 2010 bis heute in den Genuss derartiger Zuwendungen?
Zu Frage 5: Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 28.03.2007 — RN 3 K 06.01675 — bin ich nicht dazu verpflichtet, gegenüber Kreistagsmitgliedern jede einzelne Ausgabe aus den Verfügungsmitteln offenzulegen. Das Ihnen nach der Geschäftsordnung des Kreistages zustehende Auskunftsverlangen — Fragerecht — bezweckt, dass Sie sich von der Verwaltung die Informationen beschaffen können, die Sie zu Ihrer sachlichen Aufgabenerfüllung als Kreistagsmitglied benötigen. Gleichzeitig erstreckt sich meine Verpflichtung zur Beantwortung Ihrer Fragen nur auf solche Bereiche, für die ich unmittelbar oder mittelbar verantwortlich bin und die den Zuständigkeitsbereich des Kreistages und seiner Ausschüsse berühren. Im Hinblick auf die Verfügungsmittel ist der Zuständigkeitsbereich des Kreistages insoweit tangiert, als die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag beraten und beschlossen und in diesem Rahmen auch die Höhe der Verfügungsmittel festgesetzt wird.
Nach den Handreichungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW zu § 15 GemHVO können die Verfügungsmittel zusammengefasst unter einer Haushaltsposition im Haushaltsplan veranschlagt werden, anstatt diese Haushaltsmittel nach den voraussichtlichen Verwen-dungszwecken im Haushaltsjahr sachbezogen unter mehreren Haushaltspositionen zu veranschlagen.
Von dieser Möglichkeit der Veranschlagung bei nur einer Haushaltsposition hat der Hochsauerlandkreis Gebrauch gemacht.
Es ist somit eine Eigenart der Verfügungsmittel, dass eine Vorbestimmung ihrer Verwendung im Einzelnen nicht erforderlich und auch nicht möglich ist. Umso weniger lassen sich aus der Verwendung der Verfügungsmittel in der Vergangenheit Schlussfolgerungen für die Vorgaben in der Zukunft ziehen. Daher sind Sie auch ohne die detaillierte Kenntnis, welche Vereine und Institutionen in den vergangenen Jahren Zuwendungen aus den Verfügungsmitteln erhalten haben, dazu in der Lage, bei den nächsten Haushaltsberatungen Anträge zu der o.g. Position des Ergebnisplanes zu stellen. Ihre Aufgaben als Kreistagsmitglied können Sie ohne die gewünschten Auskünfte erfüllen.
Meine Auskunftspflicht wird ferner dadurch begrenzt, dass ich grundrechtlich geschützte Positionen privater Dritter zu beachten habe. Ich kann daher personenbezogene Daten nur weitergeben, wenn dies zur sachgerechten Wahrnehmung Ihrer Rechte als Kreistagsmitglied erforderlich ist. Vor dem Hintergrund meiner obigen Ausführungen und in Anbetracht der schutzwürdigen Interessen Betroffener (z.B. Jubilare) sehe ich keine Möglichkeit, detaillierte Angaben zur Zweckverwendung der Verfügungsmittel zu machen.
Lediglich exemplarisch für das Jahr 2014 gebe ich einen zusammengefassten Überblick über die Zweckverwendung der Verfügungsmittel:
Zuwendungen an Vereine: 4.750,00 €
Zuwendungen an soziale Einrichtungen: 1.150,00€
Zuwendungen an Verbände: 300,00 €
Zuwendungen an Hilfsorganisationen: 30,00 €
Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen: 200,00 €
Zuschüsse zu Veranstaltungen: 3.269,87 €
Geschenke bei besonderen Anlässen (z.B. Jubiläen): 208,65 €
Aufwandsdeckungsmittel Personalrat: 750,00 €
Besprechungsausgaben: 521,80 €
Summe: 11.180,32€

Frage 6: Welche Beträge wurden seit 2010 bis heute insgesamt zu dem Zwecke verausgabt?
Zu Frage 6: Die in den vergangenen Jahren ausgegebenen Verfügungsmittel können Sie den entsprechenden Jahresabschlüssen des Hochsauerlandkreises entnehmen:
Jahresabschluss 2010: 11.850,09 €
Jahresabschluss 2011: 12.018,97 €
Jahresabschluss 2012: 11.841,44 €
Jahresabschluss 2013: 10.662,86 €

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CDU im langen Sommerloch

By adminRL at 11:02 pm on Monday, July 13, 2015

Heute morgen haben wir versucht, eine Mail an die CDU-Kreistagsfraktion zu senden. Zurück kam eine automatische Antwort: “aufgrund von Urlaubsabwesenheit” würden seit 3. Juli 2015 Mails “nicht geöffnet und bearbeitet”. Und: “Das Fraktionsbüro ist am Montag, 27. Juli 2015 wieder besetzt.”

Nun gönnen wir selbstverständlich der Mitarbeiterin, die sonst in der Geschäftsstelle der CDU-Kreistagsfraktion sitzt, ihren Urlaub. Aber muss deswegen 24 Tage lang alles still stehen? Zur CDU-Kreistagsfraktion gehören 28 Kreistagsmitglieder. Und kein(e) einzige(r) von denen ist willens und in der Lage, sich gelegentlich mal ins Fraktionsbüro zu begeben und Post durchzusehen sowie Mails zu lesen???
Ganz böse Zungen behaupten (selbstverständlich frei erfunden!), dass dies eventuell mit der großen Nähe der CDU-Kreistagsfraktion zu Teilen der Kreisverwaltung zusammenhängen könnte und die Fraktionsarbeit daher nicht ganz so wichtig ist…

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Ohne Sprachkenntnisse können Kinder nicht lernen

By adminRL at 8:26 am on Monday, July 13, 2015

Aus mehreren Schulen im Kreisgebiet ist die Situation bekannt, dass Lehrkräfte in ihren Klassen Schüler/innen beschulen müssen, die nicht in der Lage sind dem Unterricht zu folgen. Der Grund dafür ist ein ganz simpler. Die Kinder verstehen kaum ein Wort Deutsch. Oft haben sie keinerlei Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Französisch.

Gespräche mit den Eltern führen auch zu keinem Erfolg, da diese ebenfalls noch über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen. Wie soll das auch klappen, wenn die Familien erst vor wenigen Wochen oder Monaten aus Ländern wie dem Irak oder Afghanistan geflohen sind!?

Für viele Kinder ist daher ein erfolgreiches Lernen in der Schule leider nicht möglich.

Es werden also dringend Übersetzer, Dolmetscher usw. benötigt, um mit den Schülern und Eltern Gespräche zu führen, die nicht nur den Schulunterricht betreffen, sondern auch die Rahmenbedingungen wie z.B. regelmäßigen Schulbesuch.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wandte sich daher am 30. Juni 2015 mit folgenden Fragen an den Landrat:
1. Welche Angebote zur Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse und ihre Eltern gibt es bisher vom Kommunalen Integrationszentrum des HSK?
2. Welche Angebote gibt es von anderen Trägern?
3. Welche weiteren Angebote sind geplant, von wem und an welchen Orten?

Wie können wir, wie können die Kommunen und die Schulen, die Situation verbessern? Schauen wir mal nach Berlin. Dort erhalten Flüchtlingskinder in sogenannten Willkommensklassen das deutsche Sprachdiplom (DSD) der Stufe I. Die Schüler/innen sind ein Teil eines vor 2 Jahren an den Start gegangenen Pilotprojekts. Allein im Bezirk Berlin-Mitte lernen derzeit 707 Schülerinnen und Schüler in Willkommensklassen.
Klick:
http://www.morgenpost.de/berlin/article205423897/Immer-mehr-Fluechtlingskinder-lernen-Deutsch-in-Berlin.html

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“Faktencheck Ausländeramt” ?

By adminRL at 9:35 am on Thursday, July 9, 2015

Flüchtlinge vor den Toren von Meschede
In der ehemaligen im Wald gelegenen Jugendherberge „Haus Dortmund“, einige Kilometer entfernt von Meschede, wurde vor wenigen Tagen vom Land NRW eine Unterkunft für rund 140 Flüchtlinge eingerichtet. Die Menschen sollen nicht lange dort bleiben. Laut Medienberichten werden sie von hier aus auf die andere Städte und Gemeinden in NRW verteilt.

Artikel in der WP
Die Westfalenpost nahm die Neuankömmlinge im „Haus Dortmund“ offenbar zum Anlass, der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises einige Fragen zum Thema „Asyl“ zu stellen. Daraus wurde dann dieser Artikel (zu dem noch einiges zu sagen wäre):
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/hoffnung-auf-asyl-vielfach-aussichtslos-id10843213.html

Anfrage der SBL/FW; hier die „Vorrede“
Auch die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt immer mal wieder Fragen an das Ausländeramt, wie z.B. am 17. Februar 2015 zur Einführung einer Krankenkassenkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber und diese vom 7. April 2015 zu Gesundheitsgutachten für die Kreisausländerbehörde:

„Immer wieder berichten Medien über von Ausländerbehörden beauftragte Gutachter, die fragwürdige Gesundheitsgutachten über Asylbewerber erstellt haben sollen.
So sendete beispielsweise am 31.03.2015 das ARD-Fernsehmagazin Fakt einen Beitrag über einen Arzt, der vorwiegend in Berlin in mehreren tausend Abschiebefällen Gefälligkeitsgutachten für die Ausländerbehörden erstellt haben soll, und das ohne eine entsprechende Qualifikation. Den Namen dieses „Gutachters“ gab das Fernsehmagazin mit „Rainer Lerche“ (angeblich wohnhaft in Kassel) an. Nach Recherchen des Fernsehsenders ist der Arzt derzeit nicht auffindbar.
Im Jahr 2012 sah sich nach einer ZDF-Reportage (Report-Mainz) die Ausländerbehörde des Rheinisch Bergischen Kreises mit dem Vorwurf, die Behörde bediene sich „medizinischer Gefälligkeitsgutachten“, konfrontiert. In der Reportage soll dargestellt worden sein, dass erhebliche Zweifel an der Befähigung des ärztlichen Gutachters Michael K. bestehen. Er arbeite als Arzt im Rettungsdienst. Nachforschungen hätten ergeben, dass dieser Arzt verschiedenen Ausländerbehörden und der Polizei bundesweit seinen „Service“ anbiete, wobei so ein Vorgehen aber wohl kein Einzelfall sei.
Auch Ihre Ausländerbehörde bestellte über einen längeren Zeitraum wiederholt einen umstrittenen Nervenarzt aus Weinheim als Gutachter. Die fachliche Kompetenz des ehemaligen Gefängnispsychiaters Dr. M. war zu dem Zeitpunkt (2009/2010) in seinem Heimatkreis schon lange umstritten. Dort durfte er schon seit vielen Jahren keine Gutachten mehr erstellen. Obwohl diese Tatsache allgemein bekannt war, bediente sich der HSK längere Zeit der Dienste des damals 78jährigen Arztes aus dem Rhein-Neckar-Kreis.“

Anfrage der SBL/FW; hier die Fragen
„Wir bitten Sie daher zu beantworten:
1. Nach welchen Kriterien wählt der die HSK-Ausländerbehörde Gutachter aus, die im jeweiligen Einzelfall überprüfen, ob „Vollstreckungshindernisse“ bestehen?
2. Wie viele externe ärztliche Begutachtungen wurden seit Januar 2010 bis heute vor geplanten Abschiebungen durchgeführt? Wie viele Gutachten sind derzeit anhängig?
3. Wurden in diesem Zeitraum auch Gutachten durch das Kreisgesundheitsamt erstellt? Wenn ja, wie viele?
4. Wie genau berücksichtigt Ihre Behörde die besonderen Gegebenheiten, die bei Abschiebevorhaben von Schwangeren, Kranken und ggf. von Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beachten sind?
5. Wie dokumentiert die HSK-Ausländerbehörde die gutachterlichen Empfehlungen in Abschiebefällen?
6. In wie vielen Fällen in den letzten 5 Jahren sprach sich der Gutachter/die Gutachterin gegen die Durchführung der Abschiebung aus und aus welchen Gründen?
7. Wurden und werden die vom HSK beauftragten Gutachter in Petitionsverfahren akzeptiert? Wenn nein, in wie vielen Fällen bestand in den letzten 5 Jahren keine Ak-zeptanz seitens des Petitionsausschusses?
8. Bieten sogenannten Abschiebegutachter dem HSK ihre Dienste offensiv an? Wenn ja, wie und welche? Oder sucht die Ausländerbehörde ihrerseits nach geeigneten Gutachtern? Wenn ja, wie?
9. Welche und wie viele verschiedene Gutachter wurden seit Beginn des Jahres 2010 bis heute vom HSK eingesetzt? Über welche Qualifikation verfügen sie? Wie genau weisen sie Ihrer Behörde ihre Befähigung nach?
10. Waren bzw. sind unter den von der HSK-Ausländerbehörde beauftragten Gutachtern auch die Ärzte Rainer Lerche und Michael K., über den „Report-Mainz“ 2012 berichtete, oder andere umstrittene Ärzte?
11. Welches Honorar/welche Kostenpauschale erhält ein externer ärztlicher „Abschiebegutachter“ vom Kreisausländeramt (Stundensatz und Gesamthonorar je Gutachten)?
12. Wie hoch sind die Ausgaben, die dem HSK seit Januar 2010 bis heute für sogenannte Abschiebegutachten entstanden sind?“
Antwort des HSK; hier die „Vorrede der SBL“
Leider antwortete die Kreisausländerbehörde der SBL/FW nicht so prompt und ausgiebig wie dem Redakteur der Westfalenpost.
Fakt ist, das Ausländeramt ließ die laut Kreisordnung vorgegebene Frist von 2 Wochen (ohne Angabe von Gründen) deutlich verstreichen. Etwa 3 Monate wartete die SBL/FW auf das Antwortschreiben (das auf den 3. Juli datiert ist und bei den Fraktionen am 7. Juli per Mail ankam).
Fakt ist, dass von den 12 Fragen kaum eine wirklich beantwortet wurde. Zu vier Fragestellungen (z.B. zu externen ärztlichen Begutachtungen) heißt es, darüber würde keine gesonderte Statistik erhoben. Die anderen Antworten sind u.E. unkonkret.
Aber sehen Sie selbst:

Antwort des HSK; hier die „Antworten“

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gesundheitsgutachten für die Kreisausländerbehörde vom 07.04.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Fragen beantworte ich nachstehend wie folgt:

1. Nach welchen Kriterien wählt der die HSK-Ausländerbehörde Gutachter aus, die im jeweiligen Einzelfall überprüfen, ob „Vollstreckungshindernisse” bestehen?
Die Auswahl des Arztes, der für eine Prüfung beauftragt werden soll, erfolgt unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Untersuchungen und der konkreten Einzelfallumstände und geltenden Erlasslage.

2. Wie viele externe ärztliche Begutachten wurden seit Januar 2010 bis heute vor geplanten Abschiebungen durchgeführt? Wie viele Gutachten sind derzeit anhängig?

3. Wurden in diesem Zeitraum auch Gutachten durch das Kreisgesundheitsamt erstellt?
Wenn ja, wie viele?
Zu diesen Fragestellungen werden keine gesonderten Statistiken geführt.

4. Wie genau berücksichtigt Ihre Behörde die besonderen Gegebenheiten, die bei Abschiebevorhaben von Schwangeren, Kranken und ggf. von Kindern und unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen zu beachten sind?
Siehe Antwort zu Frage 1.

5. Wie dokumentiert die HSK-Ausländerbehörde die gutachterlichen Empfehlungen in Abschiebefällen?
Sie sind Bestandteil des ausländerrechtlichen Vorganges.

6. In wie vielen Fällen in den letzten 5 Jahren sprach sich der Gutachter/die Gutachte-rin gegen die Durchführung der Abschiebung aus und aus welchen Gründen?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.

7. Wurden und werden die vom HSK beauftragten Gutachter in Petitionsverfahren akzeptiert?
Wenn nein, in wie vielen Fällen bestand in den letzten 5 Jahren keine Akzeptanz seitens des Petitionsausschusses?
Die vom HSK beauftragten Gutachter wurden und werden akzeptiert.

8. Bieten sogenannten Abschiebegutachter dem HSK ihre Dienste offensiv an? Wenn ja, wie und welche?
Offensive Angebote bestimmter Gutachter gibt es nicht.
Oder sucht die Ausländerbehörde ihrerseits nach geeigneten Gutachtern? Wenn ja, wie?
Siehe Antwort zu Frage 1.

9. Welche und wie viele verschiedene Gutachter wurden seit Beginn des Jahres 2010 bis heute vom HSK eingesetzt?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.
Über welche Qualifikation verfügen sie? Wie genau weisen sie Ihrer Behörde ihre Befähigung nach?
Die Ärzte verfügen über die für den jeweiligen Einzelfall erforderliche Qualifikation und sind von der Ärztekammer zugelassen.

10. Waren bzw sind unter den von der HSK-Ausländerbehörde beauftragten Gutach-ternauch die Ärzte Rainer Lerche und Michael K., über den „Report-Mainz” 2012 be-richtete, oder andere umstrittene Ärzte?
Mir ist der Bericht „Report-Mainz” 2012 nicht bekannt.
Von der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises werden keine Ärzte beauftragt, an deren fachlicher und gutachterlicher Qualifikation berechtigte Zweifel bestünden.

11. Welches Honorar/welche Kostenpauschale erhält ein externer ärztlicher „Abschiebegutachter”
vom Kreisausländeramt (Stundensatz und Gesamthonorar je Gutachten)?
Dies ist immer von den Besonderheiten des Einzelfalles und dem Umfang der Begutachtung abhängig.

12. Wie hoch sind die Ausgaben, die dem HSK seit Januar 2010 bis heute für soge-nannte Abschiebegutachten entstanden sind?
Zu dieser Fragestellung wird keine gesonderte Statistik geführt.“

Resümee der SBL/FW
Der Sauerländer Bürgerliste ist ja durchaus bewusst, dass die Behörden bei der aktuellen Flüchtlingslage alle Hände voll zu tun haben. Es ist auch nur ein Gerücht, dass die SBL-Fraktion Anfragen schreibt, um die Verwaltung zu „ärgern“. (Diese Behauptung stellen ja immer mal wieder gerne Mitglieder der größten Kreistagsfraktion bei öffentlichen Sitzungen auf.)
Fakt ist, die SBL/FW befürchtet, dass die Behörden in nicht wenigen Fällen vom Schreibtisch aus nach „Schema F“ über Schicksal, Leben und Tod entscheiden und Familien auseinan-derdividieren. Dazu bedienen sich manche Ausländerämter offenbar mitunter „hilfsbereiter“ medizinische Gutachter. Solch ein „Abschiebegutachter“ war bekanntermaßen vor einigen Jahren auch im Hochsauerlandkreis tätig.
Wie ist das heute? Werden die Flüchtlingsströme jetzt auch wieder mit Hilfe von zweifelhaften Gutachtern in die rückwärtige Richtung gelenkt? Warum will uns das HSK-Ausländeramt dazu nichts sagen?

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Hacker unterwegs

By adminRL at 9:29 am on Thursday, July 9, 2015

Nicht nur die NSA spioniert in vielen Bereichen unseres Lebens und das Netzwerk des Bundestags wurde gehackt, auch unsere Seiten waren – mal wieder – Ziel von Hackern und daher für 2 Tage vom Netz. Wir freuen uns ja sonst sehr über die hohen Zugriffszahlen auf unsere Seiten, aber diese Art des “Interesses” ist nicht so konstruktiv…

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Altersarmut auch im Hochsauerlandkreis?

By adminRL at 11:17 pm on Friday, July 3, 2015

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegt die gesetzliche Rente bei fast jedem zweiten Rentner/Rentnerin bei weniger als 750 Euro pro Monat. Sofern kein weiteres Einkommen vorhanden ist, besteht zumindest bei Alleinlebenden die Gefahr der Altersarmut. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass sich das sozialpolitische Problem der wachsenden Altersarmut, in Folge mehrerer Rentenkürzungen sowie der Zunahme von ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen, verschärft und kurzfristig nicht umkehrbar sein wird. Ein steigender Betrag für die im Durchschnitt gezahlte Rente ändert daran nichts.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bat daher den Landrat, folgende zu beantworten:
1. Wie hat sich Zahl der Menschen, die im HSK von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung leben, seit dem Jahr 2010 bis heute entwickelt? (Wir bitten um eine Auflistung nach Geschlecht und Alter, ehemaligen Gastarbeiter/innen und Migranten/innen.)
2. Wie hoch ist die Zahl der NeurentnerInnen im HSK (Renteneintritt ab 01.01.2014), deren Gesetzliche Rente unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt und bei denen somit Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht? (Bitte nach Geschlecht auflisten.)
3. Welche Erkenntnisse haben Sie über die Anzahl der Menschen im HSK insgesamt, die von Al-tersarmut, einschließlich der „versteckten Armut“, betroffen sind?
4. Beabsichtigt die Verwaltung Maßnahmen zu ergreifen, um sicher zu stellen, dass für alle älteren und einkommensarmen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gesichert ist?
5. Wenn ja, durch welche Aktionen, Hilfen und/oder andere Maßnahmen, wie beispielsweise der Einführung eines Sozialtickets, sollen die betroffenen Menschen vom HSK unterstützt werden?
6. Wie sind Ihre Prognosen bzgl. des Anstiegs der Altersarmut und der Grundsicherungszahlungen im Kreisgebiet für die nächsten Jahre?

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