Betrifft Altersarmut auch Menschen im Hochsauerlandkreis?
Die Antwort ist „Ja“.
Die Tendenz ist leicht steigend. Die Kreisverwaltung gab der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) (am 13. Juli 2015) auf deren schriftliche Anfrage (vom 30. Juni 2015) dazu folgende Zahlenangaben:
Grundsicherungsempfänger/innen im Alter von über 65 Jahren
Im Jahr 2010: 1.339 Personen
Im Jahr 2011: 1.346 Personen
Im Jahr 2012: 1.420 Personen
Im Jahr 2013: 1.477 Personen
Im Jahr 2014: 1.636 Personen
Im 1. Halbjahr 2015: 1.640 Personen
Grundsicherungsempfänger/innen wegen Erwerbsminderung im Alter von unter 65 Jahren
Im Jahr 2010: 1.037 Personen
Im Jahr 2011: 1.040 Personen
Im Jahr 2012: 1.102 Personen
Im Jahr 2013: 1.186 Personen
Im Jahr 2014: 1.248 Personen
Im 1. Halbjahr 2015: 1.269 Personen
Vorrede und Fragestellung der SBL/FW waren folgende:
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegt die gesetzliche Rente bei fast jedem zweiten Rentner/Rentnerin bei weniger als 750 Euro pro Monat. Sofern kein weiteres Einkommen vorhanden ist, besteht zumindest bei Alleinlebenden die Gefahr der Altersarmut. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass sich das sozialpolitische Problem der wachsenden Altersarmut, in Folge mehrerer Rentenkür-zungen sowie der Zunahme von ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen, verschärft und kurzfristig nicht umkehrbar sein wird. Ein steigender Betrag für die im Durchschnitt gezahlte Rente ändert daran nichts.
Wir bitten Sie daher zu beantworten:
1. Wie hat sich Zahl der Menschen, die im HSK von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-minderung leben, seit dem Jahr 2010 bis heute entwickelt? (Wir bitten um eine Auflistung nach Geschlecht und Alter, ehemaligen Gastarbeiter/innen und Migranten/innen.)
2. Wie hoch ist die Zahl der NeurentnerInnen im HSK (Renteneintritt ab 01.01.2014), deren Gesetzliche Rente unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt und bei denen somit Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht? (Bitte nach Geschlecht auflisten.)
3. Welche Erkenntnisse haben Sie über die Anzahl der Menschen im HSK insgesamt, die von Altersarmut, einschließlich der „versteckten Armut“, betroffen sind?
4. Beabsichtigt die Verwaltung Maßnahmen zu ergreifen, um sicher zu stellen, dass für alle älteren und einkommensarmen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gesichert ist?
5. Wenn ja, durch welche Aktionen, Hilfen und/oder andere Maßnahmen, wie beispielsweise der Einführung eines Sozialtickets, sollen die betroffenen Menschen vom HSK unterstützt werden?
6. Wie sind Ihre Prognosen bzgl. des Anstiegs der Altersarmut und der Grundsicherungszahlungen im Kreisgebiet für die nächsten Jahre?
Die Antwort der Kreisverwaltung auf die anderen 5 Fragen:
Zu Frage 1 machte der HSK die oben zitierten Angaben.
Frage 2 und 3 blieben unbeantwortet, da dem HSK „entsprechende Erkenntnisse nicht vorliegen“.
Hier die Antwort auf Frage Nummer 4 nach eventuellen Maßnahmen des HSK, zur Sicherstellung der Teilhabe von älteren und einkommensschwachen Menschen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben: „Nein, die sozialgesetzlichen Bestimmungen (§ 20 SGB II u. § 27a SGB XII) stellen den notwendigen Lebensunterhalt in den unterschiedlichen Regelbedarfen bzw. Regelsätzen sicher. Hierunter fällt auch „in vertretbaren Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft”.“
Demzufolge erübrigte sich die Antwort auf die Frage 5. „Entfällt“ steht also zu 5.
Zu 6. – Prognosen bzgl. des Anstiegs der Altersarmut – schreibt die Kreisverwaltung: „Prognosen werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung erstellt. Es wird auch in den nächsten Jahren mit weiteren moderaten Fallzahlsteigerungen gerechnet.“