Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Die Verhinderer

By admin at 8:13 am on Friday, August 23, 2019

Da gibt es eine sinnvolle Einrichtung, die sich in unser aller Interesse – auch wenn viele das nicht erkennen – um Prostituierte im Kreis kümmert. Diese Einrichtung wird von der evangelischen Kirche getragen und heißt „Tamar“.

3 Fraktionen im Kreistag (SBL, DIE LINKE, Grüne) unterstützen die Arbeit von „Tamar“.

„Tamar“ arbeitet auf dem genannten Gebiet neben dem gesetzlich damit beauftragten Hochsauerlandkreis, allerdings in weitaus größerem und effektiverem Maße. Denn “Tamar” sucht die Betroffenen auf und versucht ihnen Hilfen anzubieten. Die Kreisverwaltung dagegen ist nur in ihren Büros während der Sprechstunden erreichbar für diejenigen, die sich zur richtigen Zeit dorthin begeben. Und mehr als ein Jahr lang hatte sie diese Beratungsarbeit ganz eingestellt.

Der HSK sollte also eigentlich froh sei, dass ihm emsige Mitarbeiterinnen von „Tamar“ die Arbeit abnehmen.
Ist er aber nicht und behauptet, alles in bester Weise allein zu erledigen.

Tut er jedoch nicht, versucht aber, das mit unzutreffenden Zahlen zu belegen.

Weil ihm das alles sehr unangenehm ist, möchte er auch auf keinen Fall, dass die Leiterin von „Tamar“ vor dem zuständigen Kreistagsausschuss spricht und selbst über ihre Arbeit berichtet.

Nur mit wunderbarer Hilfe der SPD-Ausschussmitglieder, die sich der Stimme enthielten, gelang es den Vertretern der Mehrheitsfraktion (CDU) im Ausschuss so, trotz Unterzahl, eine Redemöglichkeit für „Tamar“ zu verhindern.

Einen erneuten Antrag dazu in der nächsten Sitzung schmetterte der Ausschuss, diesmal sogar mit den Stimmen der SPD-Vertreter, ganz cool mittels der Geschäftsordnung ab.

Warum überhaupt der ganze Zirkus, wird sich der Leser fragen.

Weil die Arbeit von „Tamar“ Geld kostet, ist man dort auf Zuschüsse von den von ihr bedienten Landkreisen angewiesen. Einen solchen will der HSK, obgleich er Nutznießer der Arbeit von „Tamar“ ist und ziemliche Probleme bekäme, wenn diese wegfiele, aber nicht leisten. Anscheinend verschlingen einige teure Bauprojekte zu viel Geld…

Inzwischen hat allerdings sogar die CDU-Frauenunion im HSK beschlossen, „Tamar“ tatkräftig zu unterstützen.

Es wird also spannend, wenn nun der konkrete Antrag von „Tamar“ auf einen Zuschuss von 33.000 € in den Auschuss kommt!

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Versuch einer Analyse der Kosten und Qualität der vier Jugendamtsbezirke im HSK

By admin at 11:18 pm on Monday, August 12, 2019

Am 08.01.2018, also vor über eineinhalb Jahren, beantragte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Kreisverwaltung mit einem detaillierten Vergleich der Kostenstruktur und der Angebotsqualität zwischen dem Kreisjugendamt (zuständig für Brilon, Marsberg, Olsberg, Winterberg, Bestwig, Meschede, Hallenberg, Medebach und Eslohe) und den drei städtischen Jugendämtern im Kreisgebiet (Arnsberg, Schmallenberg und Sundern) zu beauftragen. Der Kreistag ist dem Antrag am 12.01.2018 gefolgt und hat die Verwaltung entsprechend beauftragt. (Antrag)

Identische Leistungen bei extrem unterschiedlich hohen Kosten?

Begründung und Erläuterung: Die Einwohnerzahlen der Städte Brilon und Schmallenberg unterscheiden sich nur um 2%. Die Stadt Brilon ist allerdings dem Kreisjugendamt angeschlossen und zahlt laut Haushaltsplan 2018 9,09 Mio. € Jugendamtsumlage, die Stadt Schmallenberg hat ein eigenes städtisches Jugendamt und zahlt dafür nur 5,36 Mio. €. Die Stadt Brilon zahlt also für dieselben Aufgaben (Kosten des Jugendamtes einschließlich Kindertagesstätten und Spielplätze) etwa 70% mehr.

Viel Arbeit aber keine Ergebnisse?

Das Resultat wurde dem Kreisjugendhhilfeausschuss (KJHA) fast eineinhalb Jahre später – und nach umfangreichen Recherche- und Auswertungsarbeiten der Kreisverwaltung – am 04.06.2019 vorgelegt. (Klick)

Im Ergebnis sollen demnach keine plausiblen und vergleichbaren Daten vorliegen. „So liefern die rein rechnerischen Zahlen für die Verwaltung nicht nachvollziehbare Werte, da z. B. Aufwendungen für die Grundlage der Kennzahlen HzE/EWO (Hilfen zur Erziehung, externes Wohnen) bzw. HzE/EWO U21 ganz wesentlich voneinander abweichen.“

1,5-jährige Arbeit der Kreisverwaltung doch nicht ganz unnütz – Tendenzen feststellbar

Nach diesem Ergebnis und Akteneinsicht stellte ein SBL-Kreistagsmitgiled am 16.07.2019 eine erneute Anfrage. Die Antwort vom 23.07.2019 enthält nun sehr wohl rechnerische Ergebnisse für bestimmte Bereiche.

Hilfen zur Erziehung (HzE):
Verteilung der Ausgaben in € bei den HzE in den vier Jugendamtsbezirken je Einwohner und je Einwohner unter 21 Jahren sowie die Personalausstattung für HzE
Um noch einen Durchblick zu haben, werden die Kosten für 2018 (ohne die Kosten der unbegleiteten minderjährigen Ausländer) auf die Einwohnerzahl (bzw. Einwohner unter 6 und unter 21 Jahren) im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes sowie der jeweiligen Kommune heruntergebrochen.

Zu den Hilfen der Erziehung zählen
– ambulante Hilfen wie z. B. begleiteter Umgang, Erziehungsbeistandschaften, sozialpädagogische Familienhilfe
– teilstationäre Hilfen, z. B. Tagesgruppen
– stationäre Hilfen, z. B. gemeinsame Wohnformen, sozialpäd. Einzelbetreuung, Leistungen der Vollzeitpflege, der Heimerziehung, Krisenintervention

Silke-KdU-Abb1
(alle Aufwendungen in Euro)

Auffällig ist, dass Schmallenberg vergleichsweise geringe Kosten pro Einwohner für HzE aufzuweisen hat. Stellenmäßig ist insbesondere Sundern sehr gut ausgestattet. Gemessen an den Gesamtkosten des Kreisjugendamtes hat Sundern über 100 Prozent mehr Personalstellen zur Verfügung – was sich auch auf die Kosten je Einwohner auswirkt. Oder anders herum: Das Kreisjugendamt, Arnsberg und Schmallenberg haben nur rund die Hälfte der Stellen für HzE wie Sundern zur Verfügung.

Kitas:
Verteilung der angebotenen Plätze auf die Trägerarten (kommunal, kirchlich, Elternvereine, freie Träger), auf die drei Gruppenformen nach KiBiz und auf die drei zeitlichen Betreuungsvolumina
Anmerkung der Kreisverwaltung: Eine Berechnung des Aufwands für die Kitas je Einwohner ist aufgrund nicht plausibler Angaben nicht möglich und kurzfristig nicht zu leisten, da die Stadtjugendämter nicht zwischen den Jugendamtsaufgaben und dem für die Trägerschaft von Kitas anfallenden Personalaufwand unterscheiden.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nur die Zusammenfassung der Anteile der Gruppenformen (GF) und Stundenbuchungen an den jeweiligen Gesamtplätzen:

Silke-KdU-Abb2

Gruppenformen nach KiBiz (NRW-Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern):
I: 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
II: 10 Kinder U3 (unter 3 Jahre)
III: bis zu 25 Kinder Ü3 (über 3 Jahre)
Den stärksten Anteil haben demnach in allen vier Jugendamtsbezirken die Gruppenform I, den geringsten Anteil die Gruppenform II. Auffällig ist, dass die Stadt Schmallenberg den geringsten Anteil an den Gesamtplätzen mit 45 Stunden einnimmt:

Silke-KdU-Abb3

Personalaufwand der Jugendämter für Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Hierzu zählen z. B. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit einschl. Treffpunktarbeit, deutsch-internationale Jugendbegegnungen, Ferienfreizeiten und Familienerholungsmaßnahmen, Fortbildung von Mitarbeitern in Jugendverbänden und Vereinen, Durchführung von Maßnahmen, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz oder außerschulische Jugendbildung sowie die Durchführung von sozialen Trainingskursen.

Silke-KdU-Abb4

Auffallend sind der geringe Personalschlüssel in Schmallenberg sowie die geringen Kosten und ein Überschuss bei der Jugendarbeit in Sundern.

Fazit
Auch wenn die heruntergerechneten Daten zu den Rückmeldungen der Kommunen zu den Aufgabenbereichen „Hilfen zur Erziehung“, „Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ und „Kitas“ nicht im Kreisjugendhilfeausschuss dargestellt wurden, so können die ermittelten und teilweise nicht nachvollziehbaren Werte einen Impuls für weitere Fragen geben welche wiederum für eine plausiblere und gerechtere Jugendamtsumlage ausschlaggebend sein können. Dazu bedarf es der Mitwirkung aller Jugendämter. So könnte beispielsweise eine einheitliche Dokumentation der von den vier Jugendämtern wahrzunehmenden Aufgaben erreicht werden, so dass ein aussagekräftiger Vergleich möglich wäre.

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8,5 Millionen Euro für Schülerfahrten – Kreisverwaltung: „Auftragswerte nicht schätzbar“

By admin at 3:40 pm on Thursday, August 8, 2019

In der Kreistagssitzung am 5. Juli erfolgte die Vergabe der Aufträge für den Schülerspezialverkehr. Dabei geht es um die Fahrten zu und von den fünf kreiseigenen Förderschulen in den Schuljahren 2019/2020 bis 2024/2025. Die 57 einzelnen Fahrten (Lose) werden etwa alle fünf Jahre ausgeschrieben. Das Auftragsvolumen beträgt stolze 8,5 Mio. Euro, so dass besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang spielten die Abläufe bei der letzten derartigen Vergabe im Jahr 2014 eine besondere Rolle, denn damals wurden der Kreistag und der Kreisausschuss nicht an der Auftragsvergabe beteiligt. Transparente Auswertungen der Angebote waren bei einer Akteneinsicht eines Kreistagsmitgliedes von SBL und Linken im Vergabeamt nicht ersichtlich. So waren z. B. keine Schätzpreise je Angebot festgelegt worden. Es gab Lose, wo der Auftrag an Bieter ging, deren Preis je gefahrenen Kilometer beim 2,5- bis 3fachen des üblichen lag. Besonders hohe Preise gab es mehrfach genau dann, wenn für ein Los nur ein Bieter ein Angebot eingereicht hatte. Bei der Auswertung im Vergabeamt wurden die Gesamtkosten (Kilometerkosten und Kosten der Begleitperson) zusammen als Maßstab genommen. So gesehen wurde so getan, als ob die Begleiterkosten bei jeder Fahrt anfallen, was aber nicht der Fall ist. (Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=5024)

Schätzung der Auftragswerte nicht möglich – Begleitkosten stellen ein Kalkulationsproblem dar
Eine belastbare Schätzung der Auftragswerte sei im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs nicht möglich, so die Antwort der Kreisverwaltung vom 26.07.2019 auf die Anfrage der SBL vom 16.07.2019.

Unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen der Anbieter seien der Grund. Denn …
1. Nur die „Besetztkilometer“ werden bezahlt. Diese können bei den Bietern untereinander deutlich abweichen (Anfahrt- und Rückfahrtkosten nach Ein- bzw. Ausstieg der zuerst- oder zuletzt beförderten Person werden nicht bezahlt).
2. Unterschiedliche Fahrzeugkosten, je nachdem ob z. B. Fahrzeuge neu beschafft werden müssen, Bestandsfahrzeuge eingesetzt werden oder Fahrzeuge geleast werden.
3. Ein besonderes Problem stelle die Einschätzung der Kosten der Begleitpersonen dar. „Vorliegend war daher für die Einschätzung der zu erwarteten Kosten zunächst vom aktuellen Auftragswert für die gegenständlichen Leistungen auszugehen. Das Ausschreibungsergebnis entspricht den erwarteten Kosten.“

Daher stellte die SBL die Frage, welche Anteile des Einsatzes von Begleitpersonal an den auf den einzelnen Routen durchgeführten Fahrten bei der Auswertung der Angebote zugrunde gelegt wird.
„Aufgrund der aktuellen Fahrsituation wurde bei der Angebotsbewertung in den meisten Fällen die einzusetzende Begleitperson gewertet“, so die Argumentation der Kreisverwaltung. In den Losen, in denen derzeit keine Begleitperson benötigt wird, würde der Einsatz einer Begleitperson nicht gewertet.

Bezüglich der Anteile der begleiteten Fahrten schreibt die Kreisverwaltung, dass 2017/2018 bei 29 und 2018/2019 bei 31 Routen Begleitpersonen eingesetzt wurden. Das sind rund 51 bzw. 54 Prozent. Damit widerspricht die Kreisverwaltung ihrer oben genannten Aussage, dass in den meisten Fällen die Begleitperson gewertet wurde.

Zur Frage des Mindestlohns schreibt die Kreisverwaltung, dass die Einsatzzeiten von der individuellen Situation und der Einsatzplanung eines Bieters abhängen. Je nachdem, ob der Zustieg der Begleitperson am Betriebshof des Bieters oder am Abholort des ersten Schülers erfolge. Ob ein beauftragtes Unternehmen tatsächlich den Mindestlohn von 9,19 Euro pro Std. zahle, könne durch den Auftraggeber selbst nicht aktiv ermittelt werden.

Zur Frage nach der Überprüfung der Angemessenheit der bei einigen Losen sehr hohen Preise je Kilometer, stellt die Kreisverwaltung dar, dass vorrangig der preisliche Abstand zwischen dem erst- und zweitplatzierten Bieter heranzuziehen ist.

Fazit
Hohe Kilometerpauschalen und günstige Begleitkosten, oder: günstige Kilometerpauschalen und hohe Begleitkosten – was ist also „angemessen“? Letztendlich gewinnt das günstigste Angebot. Und das vielleicht auf dem Rücken der Fahrer und Beifahrer. Nämlich wenn es darum geht, ab welchem Standort und bis zu welchem Standort bei Fahrern und Beifahrern der Stundenlohn gezahlt wird (Standort Betrieb, Standort Wohnort des Schülers – denn der Kreis zahlt nur die „Besetztkilometer“, sprich die Kilometer, wo der Schüler mitfährt).

Hoffen wir, dass es nicht wieder nur einen Anbieter bei zahlreichen Losen gegeben hat und die Kosten des Personals angemessen berücksichtigt wurden?! Einzelheiten können wir nicht berichten, da die einzelnen Vergaben nicht-öffentlich erfolgen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Kreisverwaltung aus den Vorfällen im Jahr 2014 etwas gelernt hat und sich Gedanken bei der themenspezifischen schriftlichen Beantwortung von Anfragen macht, die während der Sitzung nicht beantwortet werden konnten. Dennoch ist sie nicht in der Lage, Durchschnittspreise/eine belastbare Schätzung für eine wirtschaftliche Auswertung der Angebote/Lose zu ermitteln (Preis je gefahrenen Kilometer x Strecke x Anzahl der Schultage + gegebenenfalls Kosten einer Begleitperson).

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