Am 08.01.2018, also vor über eineinhalb Jahren, beantragte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Kreisverwaltung mit einem detaillierten Vergleich der Kostenstruktur und der Angebotsqualität zwischen dem Kreisjugendamt (zuständig für Brilon, Marsberg, Olsberg, Winterberg, Bestwig, Meschede, Hallenberg, Medebach und Eslohe) und den drei städtischen Jugendämtern im Kreisgebiet (Arnsberg, Schmallenberg und Sundern) zu beauftragen. Der Kreistag ist dem Antrag am 12.01.2018 gefolgt und hat die Verwaltung entsprechend beauftragt. (Antrag)
Identische Leistungen bei extrem unterschiedlich hohen Kosten?
Begründung und Erläuterung: Die Einwohnerzahlen der Städte Brilon und Schmallenberg unterscheiden sich nur um 2%. Die Stadt Brilon ist allerdings dem Kreisjugendamt angeschlossen und zahlt laut Haushaltsplan 2018 9,09 Mio. € Jugendamtsumlage, die Stadt Schmallenberg hat ein eigenes städtisches Jugendamt und zahlt dafür nur 5,36 Mio. €. Die Stadt Brilon zahlt also für dieselben Aufgaben (Kosten des Jugendamtes einschließlich Kindertagesstätten und Spielplätze) etwa 70% mehr.
Viel Arbeit aber keine Ergebnisse?
Das Resultat wurde dem Kreisjugendhhilfeausschuss (KJHA) fast eineinhalb Jahre später – und nach umfangreichen Recherche- und Auswertungsarbeiten der Kreisverwaltung – am 04.06.2019 vorgelegt. (Klick)
Im Ergebnis sollen demnach keine plausiblen und vergleichbaren Daten vorliegen. „So liefern die rein rechnerischen Zahlen für die Verwaltung nicht nachvollziehbare Werte, da z. B. Aufwendungen für die Grundlage der Kennzahlen HzE/EWO (Hilfen zur Erziehung, externes Wohnen) bzw. HzE/EWO U21 ganz wesentlich voneinander abweichen.“
1,5-jährige Arbeit der Kreisverwaltung doch nicht ganz unnütz – Tendenzen feststellbar
Nach diesem Ergebnis und Akteneinsicht stellte ein SBL-Kreistagsmitgiled am 16.07.2019 eine erneute Anfrage. Die Antwort vom 23.07.2019 enthält nun sehr wohl rechnerische Ergebnisse für bestimmte Bereiche.
Hilfen zur Erziehung (HzE):
Verteilung der Ausgaben in € bei den HzE in den vier Jugendamtsbezirken je Einwohner und je Einwohner unter 21 Jahren sowie die Personalausstattung für HzE
Um noch einen Durchblick zu haben, werden die Kosten für 2018 (ohne die Kosten der unbegleiteten minderjährigen Ausländer) auf die Einwohnerzahl (bzw. Einwohner unter 6 und unter 21 Jahren) im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes sowie der jeweiligen Kommune heruntergebrochen.
Zu den Hilfen der Erziehung zählen
– ambulante Hilfen wie z. B. begleiteter Umgang, Erziehungsbeistandschaften, sozialpädagogische Familienhilfe
– teilstationäre Hilfen, z. B. Tagesgruppen
– stationäre Hilfen, z. B. gemeinsame Wohnformen, sozialpäd. Einzelbetreuung, Leistungen der Vollzeitpflege, der Heimerziehung, Krisenintervention
(alle Aufwendungen in Euro)
Auffällig ist, dass Schmallenberg vergleichsweise geringe Kosten pro Einwohner für HzE aufzuweisen hat. Stellenmäßig ist insbesondere Sundern sehr gut ausgestattet. Gemessen an den Gesamtkosten des Kreisjugendamtes hat Sundern über 100 Prozent mehr Personalstellen zur Verfügung – was sich auch auf die Kosten je Einwohner auswirkt. Oder anders herum: Das Kreisjugendamt, Arnsberg und Schmallenberg haben nur rund die Hälfte der Stellen für HzE wie Sundern zur Verfügung.
Kitas:
Verteilung der angebotenen Plätze auf die Trägerarten (kommunal, kirchlich, Elternvereine, freie Träger), auf die drei Gruppenformen nach KiBiz und auf die drei zeitlichen Betreuungsvolumina
Anmerkung der Kreisverwaltung: Eine Berechnung des Aufwands für die Kitas je Einwohner ist aufgrund nicht plausibler Angaben nicht möglich und kurzfristig nicht zu leisten, da die Stadtjugendämter nicht zwischen den Jugendamtsaufgaben und dem für die Trägerschaft von Kitas anfallenden Personalaufwand unterscheiden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nur die Zusammenfassung der Anteile der Gruppenformen (GF) und Stundenbuchungen an den jeweiligen Gesamtplätzen:
Gruppenformen nach KiBiz (NRW-Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern):
I: 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
II: 10 Kinder U3 (unter 3 Jahre)
III: bis zu 25 Kinder Ü3 (über 3 Jahre)
Den stärksten Anteil haben demnach in allen vier Jugendamtsbezirken die Gruppenform I, den geringsten Anteil die Gruppenform II. Auffällig ist, dass die Stadt Schmallenberg den geringsten Anteil an den Gesamtplätzen mit 45 Stunden einnimmt:
Personalaufwand der Jugendämter für Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Hierzu zählen z. B. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit einschl. Treffpunktarbeit, deutsch-internationale Jugendbegegnungen, Ferienfreizeiten und Familienerholungsmaßnahmen, Fortbildung von Mitarbeitern in Jugendverbänden und Vereinen, Durchführung von Maßnahmen, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz oder außerschulische Jugendbildung sowie die Durchführung von sozialen Trainingskursen.
Auffallend sind der geringe Personalschlüssel in Schmallenberg sowie die geringen Kosten und ein Überschuss bei der Jugendarbeit in Sundern.
Fazit
Auch wenn die heruntergerechneten Daten zu den Rückmeldungen der Kommunen zu den Aufgabenbereichen „Hilfen zur Erziehung“, „Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ und „Kitas“ nicht im Kreisjugendhilfeausschuss dargestellt wurden, so können die ermittelten und teilweise nicht nachvollziehbaren Werte einen Impuls für weitere Fragen geben welche wiederum für eine plausiblere und gerechtere Jugendamtsumlage ausschlaggebend sein können. Dazu bedarf es der Mitwirkung aller Jugendämter. So könnte beispielsweise eine einheitliche Dokumentation der von den vier Jugendämtern wahrzunehmenden Aufgaben erreicht werden, so dass ein aussagekräftiger Vergleich möglich wäre.