Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

“Informationen über eine konkrete Luftbelastung im HSK am Neujahrstag und über klimatische Auswirkungen liegen nicht vor.”

By admin at 12:35 am on Sunday, December 29, 2019

und:
“Es liegt in der besonderen Verantwortung des Tierhalters, … und –besonders bei Hunden -falls nötig frühzeitig eine verhaltenstherapeutische, ggf. medikamentelle Therapie einzuleiten”?????????????

Viele Menschen machen sich mittlerweile Sorgen über die Auswirkungen von Silvesterfeuerwerken, auch die SBL/FW-Kreistagsfraktion. Daher hatte die SBL am 11.11.2019 einen Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Umweltausschusses am 12.12. beantragt:
“Berichte über die Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf
– Luft und sonstiges Klima (durch die Untere Naturschutzbehörde)
– Tiere (durch das Veterinäramt) sowie Darstellung möglicher kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen.

Ziel sollte es daher sein, Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen einzuleiten.”

Mehr zum Antrag steht hier: http://sbl-fraktion.de/?p=9225

Die Reaktion von Landrat und Kreisverwaltung ist völlig unbefriedigend. Die für die Ausschusssitzung beantragten Berichte erfolgten nicht. Stattdessen wurde nur eine kurze Sitzungsdrucksache 9/1385 erstellt. Der komplette Text:

“1.Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Luft und sonstiges Klima:
Regelmäßig am ersten Tag des neuen Jahres steigt die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch an wie sonst an keinem anderen Tag im ganzen Jahr. Quelle der Belastung ist der Einsatz von Feuerwerkskörpern. Das Bundesimmissionsschutzgesetz setzt für Feinstaub PM10 (Staubteilchen mit einem Durchmesser von weniger als 10 μm) einen Immissionsrichtwert von 50 μg/m³ pro Tag fest. Dieser Wert darf maximal an 35 Tagen innerhalb eines Jahres überschritten werden. Das Umweltbundesamt veröffentlichte im Dezember 2018 ein Hintergrundpapier zu diesem Thema, in dem durch Vergleichsmessungen bestätigt wird, dass die Belastung mit Feinstaub PM10und PM2,5 (Staubteilchen mit einem maximalen Durchmesser von 2,5 μm) bereits am Neujahrstag stets einen Tagesmittelwert von 50 μg/m³ überschreitet. Feinstaub PM10 kann beim Menschen in die Nasenhöhle und die Luftröhre eindringen, die kleineren Partikel PM2,5 können bis in die Bronchien und in den Blutkreislauf gelangen. Das Einatmen von Feinstaub kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Betroffen sind in erster Linie Menschen mit einer bereits vorliegenden Schädigung der oberen Atemwege. Informationen über eine konkrete Luftbelastung im HSK am Neujahrstag und über klimatische Auswirkungen liegen nicht vor. Zuständig sind im Rahmen der Luftreinhalteplanung die Bezirksregierung Arnsberg, weiterhin die örtlichen Ordnungsämter (§ 11 Landesimmissionsschutzgesetz).

2.Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Tiere
Dem Veterinäramt sind bisher im Rahmen von Tierschutzanzeigen keine direkten Auswirkun-gen von Feuerwerkskörpern auf Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere bekannt geworden. Es liegt in der besonderen Verantwortung des Tierhalters, geräuschempfindliche Tiere sicher und möglichst reizarm unterzubringen und – besonders bei Hunden – falls nötig frühzeitig eine verhaltenstherapeutische, ggf. medikamentelle Therapie einzuleiten.Da die negativen Auswirkungen eines Feuerwerks hauptsächlich in einer Geräuschangst be-gründet liegen und diese auch in anderen Situationen wie z.B. Gewitter auftreten wird, sind kommunale Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastung nicht zielführend und aufgrund der o.a. Tierhalterverantwortung auch nicht notwendig.”

Die Auswirkungen werden also als relativ harmlos dargestellt, und Vorschläge für Maßnahmen fehlen ganz.
Die SBL wird sich weiterhin um das Thema kümmern.

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Erweiterung der Abfalldeponie: teuer und sinnlos?

By admin at 10:23 pm on Sunday, December 22, 2019

Für die Haushaltsberatungen am 20. Dezember in Kreistag hatte die SBL/FW-Fraktion auch den folgenden Antrag gestellt:

“Die Erweiterung der Zentralen Reststoffdeponie in Frielinghausen durch den 4. Deponieabschnitt
erfolgt nicht.

Begründung und Erläuterung:

Dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 für die GAH ist zu entnehmen, dass im Jahr 2020 etwa 2,63 Mio Euro für die Erweiterung der ZRD durch die Errichtung des 4. Deponieabschnitts aufgewendet werden sollen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung ist bis 2023 von Investitionen in Höhe von insgesamt etwa 13 Mio Euro auszugehen.

Erläutert wird dieses Vorhaben nicht. Insbesondere liegt keine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Zum Zeitpunkt des Baus der ZRD Mitte und Ende der 1990er-Jahre war bereits bekannt, dass die ZRD für ihren ursprünglichen Zweck auf Dauer keine Verwendung finden konnte, weil Hausmüll seit Juni 2005 nicht mehr auf Deponien abgelagert werden darf.

Trotzdem wurden bisher ca. 90 Mio Euro in die ZRD investiert.

Derzeit dient die ZRD vor allem dazu, giftige Abfälle, die von außerhalb des Kreisgebiets angeliefert werden, aufzunehmen und zu deponieren. Dafür müssen die Anlieferer häufig nur relativ geringe Preise zahlen. Es ist davon auszugehen, dass die im HSK ansässigen Haushalte und Unternehmen indirekt über ihre Abfallgebühren an den AHSK diese giftigen Gewerbeabfälle aus anderen Kreisen subventionieren und außerdem der “Mülltourismus” gefördert wird. Zudem drohen für die Zukunft Umweltrisiken und Kosten, falls sich Undichtigkeiten in der Abdichtung unter der Deponie ergeben sollten und dadurch Giftstoffe z.B. in die Henne gelangen sollten. Daher sollte keine Erweiterung der ZRD mehr erfolgen, sondern die noch vorhandenen Kapazitäten sollten für die heimischen Anlieferer genutzt und dann der Betrieb der ZRD beendet werden.”

Der Antrag wurde vom Kreistag abgelehnt, mit den Stimmen der “GaGaGroKo” (CDU/Landrat/SPD/FDP/Grüne). Aber es gibt weiteren Aufklärungsbedarf. Denn auf mehrmalige Nachfrage im Kreistag erfuhren wir von der Verwaltung, dass für den nun geplanten 4. Deponieabschnitt tatsächlich 11 Mio Euro investiert werden sollen, plus Ingenieurkosten. Mit dem Aufwand für die Finanzierung entstehen mindestens 15 Mio Euro an Kosten.

Das Volumen des neuen Deponieteils soll etwa 1 Mio Kubikmeter betragen. Ende 2018 standen auf def bisher ausgebauten Deponieteilen noch 280.000 Kubikmeter Volumen für die Verfüllung zur Verfügung.

Somit es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich der neue Deponieabschnitt wirtschaftlich rechnen wird. Bei geschätzten Einnahmen von 35 Euro je Kubikmeter angelieferten Abfalls an den Abfallbetrieb würde alleine etwa die Hälfte dieser Einnahmen für die Abschreibung auf den Bau des neuen Abschnitts entfallen. Die restlichen Kosten (Personal, Maschienen, Energie, Verwaltung, Rekultivierung usw.) sind dann nicht mehr zu decken.

Ein sehr teures “Hobby”. Denn dann müssten die Haushalte und Unternehmen im Kreisgebiet über ihre Abfallgebühren die ungedeckten Kosten für den Gewerbeabfall, der zum weit überwiegenden Teil von außerhalb angeliefert wird, subventionieren!

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Kreishaushalt 2020

By admin at 11:22 am on Saturday, December 21, 2019

Mit den Stimmen der “GaGaGroKo” (CDU/Landrat/SPD/FDP/Grüne) wurde gestern vom Kreistag der Kreishaushalt 2020 beschlossen. Nur SBL/FW und Linke stimmten nicht zu.

In der Sitzung wurden die Hebesätze für die Juegndamtsumlage um 0,3 Punkte und für die Allgemeine Kreisumlage um 0,2 Punkte gesenkt. Dies ist für die 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet erfreulich, denn sie sparen dadurch zunächst etwa 1,4 Mio Euro.

Allerdings ist die Senkung des Hebesatzes für die Allgemeine Kreisumlage nicht vertretbar. Dies liegt an der Entwicklung der Pensionsrückstellungen. Bereits Ende 2019 ergab sich für das noch laufende Jahr, dass statt der geplanten 3,3 Mio Euro diese Rückstellungen um 10,2 Mio Euro erhöht werden müssen. Dies liegt vor allem an der Besoldungserhöhung 2019 der Beamten (Auswirkung + 4,2 Mio Euro) und dem Zinseffekt (+ 6,5 Mio Euro), weil die vorher berechneten Rückstellungen eine – vom Land NRW vorgegebene! – Abzinsung um 5% pro Jahr enthalten. Mit jedem vergangenen Jahr müssen die derzeit ca. 140 Mio Euro betragenden Pensionsrückstellungen daher um 5% erhöht werden, ohne dass sich sonst irgendetwas verändert. Daneben werden die Pensionsrückstellungen von weiteren Effekten wie ausgezahlten Pensionen, zurückgelegten Dienstjahren, Austritten und Beförderungen beeinflusst. Derzeit beshcäftigt der Kreis 236 Beamte und bezahlt außerdem die Pensionsempfänger.

Für die Erhöhung der Pensionsrückstellungen sind im Haushalt 2020 derzeit nur ca. 3,6 Mio Euro eingeplant. Aber zum 01.01.2020 steigen die Beamtengehälter (wie schon zum 01.01.2019) wieder um 3,2%, und der Zinseffekt tritt auch 2020 ein. Im Ergebnis werden daher wieder etwa 10 Mio Euro benötigt werden, was sich mit etwa 1,6 Umlagepunkten bei der Kreisumlage auswirkt.

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Klimaschutzmanager und kreisweites Klimakonzept

By admin at 12:37 am on Friday, December 20, 2019

Ein weiterer Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion für die Haushaltsberatung am Freitag im Kreistag betrifft den Klimaschutz. Hier sollte der Hochsauerlandkreis viel mehr tun als bisher:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden Anträge:
1. Der Stellenplan wird um eine Vollzeitstelle für eine(n) Klimaschutzmanager*in erweitert.
2. Unter Federführung der/s Klimaschutzmanager*in wird ein kreisweites Klimaschutzkonzept erarbeitet und vorgestellt.

Begründung und Erläuterung:
Die Folgen des Klimawandels werden auch im Gebiet des HSK immer deutlicher spürbar. Viele Bürger*innen und Bürger, Unternehmen, Verbände, Vereine und Initiativen sind bereit, sich für den Klimaschutz zu engagieren. Auch einige Kommunen im Kreisgebiet haben bereits Maßnahmen eingeleitet, wobei noch Nachholbedarf besteht. z.B. gegenüber der im April 2019 gestarteten kommunalen “Klimakampagne OWL” [ https://www.energieagentur.nrw/klimaschutz/klimanetzwerker/klimakampagne_owl ].
Die/der Klimaschutzmanager*in soll die bisherigen und künftige Aktivitäten und Maßnahmen koordinieren. Bei ihr/ihm sollen alle Zuständigkeiten gebündelt werden. Außerdem soll sie/er – zusammen mit anderen Akteuren – ein kreisweites Klimaschutzkonzept erarbeiten, vorstellen und Schritte zu seiner Umsetzung einleiten.
Nach der “Kommunalrichtlinie 2019″ des BMU [ https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen ] werden Stellen für hauptamtliche Klimaschutzmanager zu 65 % gefördert; weitere Fördermittel gibt es für Sachkosten (z.B. für Beteiligungsprozesse und Konzepterstellung).”

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Schritte zur Verkehrswende auch im HSK

By admin at 2:36 pm on Wednesday, December 18, 2019

Zu 6 Themenbereichen hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion Anträge für die Haushaltsberatung am Freitag (20. Dezember, ab 14 Uhr im Kreishaus in Meschede) im Kreistag eingebracht. Einer davon ist die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV (Bahn und Bus) im HSK.

Hier der komplette Antrag:

“Anträge für TOP 7 ff. der Sitzung des Kreistags am 20.12.2019
Thema: Verkehrswende

Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden 6 Anträge:

1. An den Bahnhöfen bzw. Bahn-Haltepunkten Neheim-Hüsten, Arnsberg, Freienohl, Meschede, Bestwig, Olsberg, Brilon-Wald, Marsberg, Winterberg und Brilon-Stadt werden von den Bushaltestellen aus sichtbare Anzeigen eingerichtet und instand gehalten, die die Anzahl der Minuten bis zur Ankunft des nächsten Zuges aus den einzelnen Fahrtrichtungen anzeigen.

2. An allen Umstiegshaltestellen im Kreisgebiet (z.B. Arnsberg Neumarkt) werden Dynamische Fahrgastinformationssysteme eingerichtet, mit Anzeige aller tatsächlichen Abfahrten in der nächsten Stunde.

3. Die Zuordnung der Fahrpreisstufen nach dem “RLG-Tarif” wird so überarbeitet, dass für Fahrten im und aus dem Gebiet des HSK dieselben Fahrpreise zu zahlen sind wie im Kreis Soest.

4. Fahrräder können bei Fahrten im, aus dem und ins Kreisgebiet kostenlos mitgenommen werden (wie z.B. bereits in Hessen und Thüringen).

5. An jedem ersten Samstag im Monat kann der ÖPNV im Kreisgebiet ohne Fahrschein genutzt werden.

6. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, ein neues Konzept für die Durchführung von Dienstreisen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erstellen, in dem vermehrt die Deutsche Bahn genutzt wird.

Begründung und Erläuterung:

Ein wesentlicher Faktor für Umweltschäden ist der derzeitige Modal Split. Im Gebiet des HSK haben Kfz einen besonders hohen Anteil an der Verteilung der Transportleistungen. Die Nutzung von Kfz wird im ländlichen Raum auch in Zukunft ein wichtiger Faktor für die Mobilität sein. Aber auch im HSK könnte der Anteil des ÖPNV erhöht werden.

zu 1./2.
Ein wesentliches Kriterium für die Nutzung des ÖPNV ist die Qualität des Angebots, insbesondere auch das Erreichen von Anschlüssen. Derzeit kommt es vor, dass ein nur im 1- oder 2-Stunden-Takt verkehrender Bus wenige Sekunden vor Ankunft eines Zuges abfährt. Dies führt für die Fahrgäste zu sehr negativen Erlebnissen. Durch bessere Information für Fahrgäste und Busfahrer*innen über die anstehenden Ankunfts- und Abfahrtszeiten ließe sich die Qualität des ÖPNV deutlich verbessern.

zu 3.
Die Fahrpreise im HSK sind außergewöhnlich hoch.
Einige Beispiele für Verbindungen zwischen Bahnhöfen:

Preisstufe 2M (4,10 Euro für < 10 km)
Brilon-Stadt – Brilon-Wald
Brilon-Wald – Messinghausen

Preisstufe 3M (5,60 Euro für ca. 10 km)
Brilon-Wald – Willingen
Arnsberg – Freienohl
Bigge – Siedlinghausen
Meschede – Oeventrop

Preisstufe 4M (7,70 Euro für ca. 20 km)
Bigge – Winterberg
Oeventrop – Bestwig

Im Nachbarkreis Soest wird für gleich lange Entfernungen häufig eine Preisstufe niedriger als im HSK berechnet (z.B. Soest – Werl: Preisstufe 2M). Dies sollte auf das Niveau des Kreises Soest angepasst werden.

zu 4.
Die Kombination von Bahn und Fahrrad erhöht gerade in ländlichen Regionen die Nutzungsmöglichkeiten für Bahnfahrten erheblich.

zu 5.
Ein solches Angebot an einem Wochenend-Tag pro Monat soll für die Nutzung des ÖPNV werben. Auch der Rat der Stadt Paderborn hat am 17.12.2019 einen solchen Beschluss gefasst. Die Stadt Hamm hat ein noch umfangreicheres ticketloses ÖPNV-Angebot beschlossen.

zu 6.
Die Kreisverwaltung sollte bei der Nutzung des ÖPNV mit gutem Beispiel voran gehen. Für zahlreiche Fahrten ist nach wie vor nur die Nutzung eines Pkw sinnvoll. Vor allem für Reisen in andere Städte mit Bahnhof sollte jedoch bevorzugt die Bahn genutzt werden.”

Preisstufe 2M (4,10 Euro für < 10 km) Brilon-Stadt - Brilon-Wald Brilon-Wald - Messinghausen Preisstufe 3M (5,60 Euro für ca. 10 km) Brilon-Wald – Willingen Arnsberg – Freienohl Bigge – Siedlinghausen Meschede – Oeventrop Preisstufe 4M (7,70 Euro für ca. 20 km) Bigge – Winterberg Oeventrop – Bestwig Preisstufe 2M (4,10 Euro für < 10 km) Brilon-Stadt – Brilon-Wald Brilon-Wald – Messinghausen

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Wenn Naturschutz mit einer noblen Ferienhaus-Siedlung kollidiert .

By admin at 5:39 pm on Tuesday, December 17, 2019

… dann stellt die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine Anfrage (und einen Antrag) an den Landrat.

Warum hat die Natur in „unserem ländlich geprägten Raum“ so einen geringen Stellenwert?
Warum will der Hochsauerlandkreis das Votum des Naturschutzbeirats nicht berücksichtigen?
Spielt die Einschätzung des NRW-Umweltministeriums keine Rolle?
Gibt es in Brilon und im Hochsauerlandkreis Absprachen und Klüngel?
Wieso arbeitet die Kreisverwaltung urplötzlich ganz schnell?

Hier die Original-Anfrage von SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos vom 08.12.2019:

“Thema: Ausnahmeregelung für ein gesetzlich geschütztes Biotop

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

in der Sitzung des Naturschutzbeirats (NB) am 05.12.2019 ging es in TOP 8 um einen Antrag der Stadt Brilon vom 27.11.2019 auf “Ausnahme von den gesetzlichen Biotopschutz (§ 42 LNatSchG NRW i.V.m. § 30 BNatSchG)”

Ein privater Investor plant auf einem bisher städtischen Grundstück die Errichtung einer Siedlung mit 21 Häusern und einem Hotel sowie einer Gastronomie mit fast 300 Plätzen. Der Investor ist Mitglied eines Parteivorstandes.

Zu diesem Grundstück stellte das LANUV nach einer von ihm vorgenommenen Untersuchung im Juni 2019 fest:
“hohe Artenvielfalt
hohe strukturelle Vielfalt
hoher Blütenreichtum
kulturhistorische Landnutzungsform
landschaftsraumtypisch ausgeprägter Biotopkomplex
Lebensraumtyp nach Anhang I-FFH, prioritär”
und empfiehlt sogar die Ausweisung als Naturschutzgebiet.

Die Abläufe geben Anlass zu Fragen nach der Arbeitsweise der Kreisverwaltung in diesem Fall:

1. Erst am 27.11.2019 reichte der Investor bei der Stadtverwaltung Brilon zwei Gutachten ein, noch am 27.11. beantragte die Stadt Brilon beim HSK die Erteilung der Ausnahmegenehmigung, und bereits am 28.11. wurde die Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung für den Naturschutzbeirat erstellt. Dies setzt u.a. voraus, dass von beiden Behörden die Gutachten ausgewertet und geprüft wurden, bei einem komplexen Sachverhalt.
Bei anderen Anträgen an die UNB dauert die Bearbeitung ein halbes Jahr, wie ein Beiratsmitglied in der Sitzung des NB am 5.12. feststellte.
Wie ist das außergewöhnlich rasante Arbeitstempo der Kreisverwaltung in diesem Fall zu erklären?

2. Wie ist es zu erklären, dass im Kopf der Drucksache 9/1370 bei “Auswirkungen auf den Klimaschutz” das “Nein” angekreuzt ist, obwohl der drohende Verlust eines großen Biotops selbstverständlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz hätte?

3. In der Drucksache 9/1370 heißt es u.a.: ”
“Durch Sodenverpflanzung kann ein erheblicher Anteil des betroffenen Magergrünlandes auf der Ausgleichsfläche unmittelbar wiederhergestellt werden; die restliche Fläche kann durch Mahdgutübertragung aufgrund der vergleichbaren Standortbedingungen zu Magergrünland entwickelt werden. Mit beiden Verfahren bestehen gute Erfahrungen, so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann” und “es besteht eine ausreichend hohe Prognosewahrscheinlichkeit hinsichtlich des Erfolgs der Maßnahmen”.
In der Sitzung des NB am 5.12. wurde jedoch auch von der UNB eingeräumt, dass die Sodenverpflanzung sehr aufwendig ist und nicht viele Erfahrungen und wissenschaftliche Berichte dazu vorliegen. Auch das LANUV habe darauf hingewiesen, dass diese Methode Risiken hat, wenig Erfahrungen vorliegen und es sich um kein gesichertes Verfahren handelt.
Wie sind die erheblichen Abweichungen in der Darstellung zwischen der Sitzungsvorlage 9/1370 und den Aussagen der Kreisverwaltung in der Sitzung des NB zu erklären?

4. In der Drucksache 9/1370 steht im Beschlussvorschlag: “Der Naturschutzbeirat … stimmt der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für die Errichtung des Feriendorfes und des Hotels östlich ‘Am kahlen Hohl’ in Brilon Gudenhagen zu.”

Wie ist es zu erklären, dass die zuständige Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung während der Sitzung des NB – als das negative Votum des NB absehbar wurde – gegenüber dem Vorsitzenden des NB einen neuen Beschlussvorschlag (mit unverbindlichem Inhalt) einbrachte:
“Der Naturschutzbeirat … empfiehlt die in der Diskussion gegebenen Anregungen und kritischen Anmerkungen mit der Bezirksregierung zu besprechen”?

5. Ist der Eindruck richtig, dass damit ein ablehnendes Votum durch den Naturschutzbeirat verhindert werden sollte?

6. Haben künftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung generell ein eigenes Antragsrecht in Gremiensitzungen?

7. Welche Absprachen von Kreisverwaltung und/oder Politikern des HSK gab es mit dem Investor?

8. Welche Absprachen von Kreisverwaltung und/oder Politikern des HSK gab es mit der Stadt Brilon?

9. Ist damit zu rechnen, dass künftig von der UNB alle Anträge innerhalb eines Tages bearbeitet werden?

10. Wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl für die “Turbo-Bearbeitung”?

11. Der Antrag der Stadt Brilon ging (absehbar) erst so spät ein, dass trotz der “Turbo-Bearbeitung” in der Kreisverwaltung die Sitzungsdrucksache 9/1370 erst deutlich nach Ablauf der Frist für die Vorlage von Unterlagen für Gremiensitzungen versandt wurde. Eine besondere Dringlichkeit ist nicht erkennbar. Warum erfolgte hier keine Behandlung der Angelegenheit in einer Sitzung des NB mit der üblichen Vorlauffrist?

12. Teilt der Landrat die Auffassung, dass es sich hier um eine sehr ungewöhnliche Häufung bemerkenswerter Abläufe handelt, die nicht allein durch Zufall zu erklären ist?”

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Die Story mit dem außergewöhnlichen Ablauf geht weiter…

By admin at 7:58 pm on Saturday, December 14, 2019

Vor einigen Tagen hatten wir bereits über das sehr ungewöhnliche Tempo berichtet, das Kreisverwaltung und Briloner Stadtverwaltung in einem speziellen Fall zeigen. Es geht um eine Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für ein großes Bauprojekt eines CDU-Vorstandsmitgilieds in Brilon.

Auf Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion wurde dieses Thema am Donnerstag auch im Umweltausschuss des HSK behandelt. Zur Erläuterung ihres Antrags hatte die SBL u.a. geschrieben:

“1. In der Drucksache 9/1370 (der Kreisverwaltung) heißt es u.a.: “Durch Sodenverpflanzung kann ein erheblicher Anteil des betroffenen Magergrünlandes auf der Ausgleichsfläche unmittelbar wiederhergestellt werden; die restliche Fläche kann durch Mahdgutübertragung aufgrund der vergleichbaren Standortbedingungen zu Magergrünland entwickelt werden. Mit beiden Verfahren bestehen gute Erfahrungen, so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann” und “es besteht eine ausreichend hohe Prognosewahrscheinlichkeit hinsichtlich des Erfolgs der Maßnahmen”. In der Sitzung des Naturschutzbeirats am 05.12.2019 wurde jedoch auch von der UNB eingeräumt, dass die Sodenverpflanzung sehr aufwendig ist und nicht viele Erfahrungen und wissenschaftliche Berichte dazu vorliegen. Auch das LANUV habe darauf hingewiesen, dass diese Methode Risiken hat, wenig Erfahrungen vorliegen und es sich um kein gesichertes Verfahren handelt.
Nach unseren Recherchen gibt es bisher positive Erfahrungen an einem Isardeich im Landkreis Deggendorf, aber auch zahlreiche kritische Stimmen in der Fachliteratur. Der Verfahren der “Sodenverpflanzung” ist also keineswegs so risikolos, wie sich aus der Drucksache 9/1370 ergibt.

2. Die vorgesehene Baumaßnahme widerspricht dem gesetzlichen Auftrag zur Erhaltung von Biotopen gemäß § 2 Landschaftsgesetz NRW.

3. Der Untergrund der vorgesehenen Ersatzfläche ist nicht gleichwertig. Denn zum für die Baumaßnahme bisher vorgesehenen Grundstück am Kahlen Hohl gehören auch Quellbereiche, ein Bach und Auenwälder. Das Gelände am Südhang des Poppenbergs (605 m hoch) befindet sich in der Nähe des Bergrückens, etwa 100 Meter höher gelegen als das Grundstück am Kahlen Hohl. Es ist vergleichsweise trocken, und dort ist es viel windiger. Das Wasser vom Poppenberg sammelt sich vor allem auf der nördlichen Bergseite in der Butterkopfquelle.
“Die vom Antragsteller insoweit ins Feld geführten Ausgleichsmaßnahmen kommen hier nicht in Betracht. Der Ausgleich für eine Beeinträchtigung erfordert die Schaffung eines gleichartigen Biotops. Darunter ist ein Biotop vom selben Typ zu verstehen, der in den standörtlichen Gegebenheiten und der Flächenausdehnung mit dem zerstörten oder beeinträchtigten Biotop im Wesentlichen übereinstimmt. Lediglich gleichwertige Maßnahmen reichen dazu nicht aus.” (VGH München, Beschluss vom 09.08.2012 – 14 C 12.308). Die Übereinstimmung in den standörtlichen Gegebenheiten ist hier nicht vorhanden.

4. Der Sitzungsdrucksache 9/1370 ist nicht zu entnehmen, dass die UNB eine Abwägungsentscheidung getroffen hat und die vorgesehene Ausnahme mit dem öffentlichen Interesse begründet.
“Wenn – wie hier – eine Ausnahmesituation gegeben ist, muss die Untere Landschaftsbehörde im Rahmen der Prüfung, ob die Ausnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist, eine Abwägungsentscheidung treffen. Dabei dürfen in die bilanzierende Betrachtung zugunsten einer Ausnahme nur Gründe des öffentlichen Interesses und nicht auch private Belange eingestellt werden. Im Hinblick auf die hohe Bedeutung, die der Gesetzgeber den geschützten Biotopen erkennbar beimisst, müssen die Gründe des öffentlichen Interesses von besonderem Gewicht sein, um eine Ausnahme zu rechtfertigen…
Die Beurteilung der Erforderlichkeit ist zusammen mit der Prüfung des Überwiegens der Vorhabeninteressen Teil der von der Landschaftsbehörde vorzunehmenden Abwägung, ob das konkrete Vorhaben von seinem Gemeinwohlbezug her den Eingriff in das geschützte Biotop rechtfertigt.

(VG Arnsberg, Urteil vom 02.06.2004 – 1 K 552/02)

5. Auch der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 wegen fachlicher Bedenken seine Zustimmung verweigert.

6. In der Nähe des bisher vorgesehenen Grundstücks (weniger als 1 km entfernt) ist ein anderes, ausreichend großes Grundstück vorhanden, das der derzeitige Eigentümer für diese Maßnahme zur Verfügung stellen würde. Bei diesem Grundstück bestehen nach unserer Kenntnis keine gravierenden naturschutzfachlichen Bedenken, und es ist außerdem verkehrlich viel besser erschlossen. Es ist also deutlich besser geeignet als das bisher vorgesehene Grundstück am Kahlen Hohl.

Ergebnis: In der Sitzungsdrucksache 9/1370 wurden also die tatsächlichen Verhältnisse und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nur unzureichend dargestellt, und es wurde nicht auf Alternativen eingegangen. Mittlerweile liegt außerdem das ablehnende Votum der Naturschutzbeirats vor.”

In der Ausschuss-Sitzung machte die Kreisverwaltung jedoch deutlich, dass sie die Entscheidung über die Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz nur als ihre eigene Angelegenheit ansieht und beabsichtigt, das negative Votum des Naturschutzbeirats zu ignorieren. Der müsse ja nur angehört werden, und das sei nun erfolgt…
Sehr, sehr merkwürdig!

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Wenn Behörden ganz besonders schnell arbeiten …

By admin at 11:19 pm on Sunday, December 8, 2019

… dann ist das verdächtig.

Das gilt auch im Falle einer bei Brilon-Petersborn geplanten Siedlung. Dort sollen 21 Häuser mit je 5 Betten und ein Hotel mit 60 weiteren Betten errichtet werden, außerdem ein Hotel mit etwa 60 Betten, außerdem eine Gastronomie mit fast 300 Plätzen. Ein Haus mit 102 qm Wohnfläche soll für die Käufer etwa 350.000 Euro kosten. Die Fläche gehört bisher der Stadt Brilon. Die Konditionen hinsichtlich des Kaufs sorgten bei Nachbarn, nachdem einer bei der Stadtverwaltung einen Vertragsauszug angefordert hatte, für großes Erstaunen. Auf einer Einwohnerversammlung wurde u.a. vorgetragen, dass der Grundstückskaufpreis erst nach Eintritt diverser Voraussetzungen zu zahlen ist.
http://www.gut-petershagen.de/

Nachdem der Rat der Stadt Brilon bereits einen Beschluss über einen Bebauungsplan für dieses Projekt gefasst hatte, untersuchte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die etwa 6 1/2 ha große Fläche. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um ein sehr wertvolles Biotop handelt. Etwa 90% der Fläche bestehen aus Magerrasen, Borstgraswiesen, Auenwald und Quellgebieten. Solche Biotope sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html
Auf ihnen darf normalerweise nicht gebaut werden. Unter ganz besonderen Umständen kann eine Ausnahmeregelung beantragt werden; dann aber muss das Biotop in der Nähe und gleichwertig ersetzt werden, sowohl hinsichtlich der Größe als auch der Beschaffenheit als auch des Untergrundes.

Mit einer derartigen Ausnahmeregelung müssen sich u.a. der auf Kreisebene bestehende Naturschutzbeirat und die Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung befassen. Letztendlich entscheidet die Bezirksregierung. Die Bedingungen für eine Ausnahme wurden bereits in der Sitzung des Naturschutzbeirates am 24. September erörtert.

Und nun ging es auf einmal ganz schnell. Der Investor reichte zwar erst etwa 5 Monate nach der Untersuchung durch das LANUV zwei Gutachten bei der Briloner Stadtverwaltung ein. Der Stadtverwaltung gelang es dann tatsächlich, innerhalb von weniger als einem Tag die beiden Gutachten auszuwerten und einen Antrag an die Kreisverwaltung auf Gewährung einer Ausnahmeregelung zu stellen. Dieselbe Stadtverwaltung benötigte übrigens in diesem Jahr 5 1/2 Monate, um einen Bescheid zu einem ihr vollständig vorliegenden Wohngeldantrag einer Rentnerin zu erstellen… Ob die besonders schnelle Bearbeitung damit zusammenhängt, dass der Investor ein Mitglied des Briloner CDU-Vorstandes ist??

AntragAusnahme-20191127

Auch die Kreisverwaltung des HSK entwickelte in diesem Fall eine atemberaubende Geschwindigkeit. Sie benötigte ebenfalls weniger als einen Tag, um die Sitzungsvorlage 9/1370 für den Naturschutzbeirat zu erstellen, mit der Beschlussempfehlung: “Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für die Errichtung des Feriendorfes und des Hotels östlich „Am kahlen Hohl“ in Brilon Gudenhagen zu.”
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfC66x4C7c9W8gsvveNBRCRvx-9EQSXBtJ054a1lkw5H/Vorlage_9-1370.pdf
Trotz der Eile ging die Vorlage zwar mehrere Tage zu spät für die Sitzung am 5. Dezember beim Naturschutzbeirat ein, aber der Punkt stand selbstverständlich trotzdem auf der Tagesordnung. Was dazu führte, dass aus dem Beirat nachgefragt wurde, wieso die Bearbeitung anderer Anträge in der Kreisverwaltung ein halbes Jahr dauern würde…

Wie wurde die Ausnahme begründet? Auf etwa 40% des Grundstücks soll der Oberboden komplett entnommen werden, in Form von Soden. Die sollen dann auf einem etwa 2 km entfernten anderen Grundstück, das teilweise bereits dem Investor gehört, ausgelegt werden. Für diese “Sodenverpflanzung” sollen angeblich laut Sitzungsvorlage “gute Erfahrungen (bestehen), so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann.” Die restlichen 60% sollen durch den Bau nicht beeinträchtigt werden…

Doch in der Sitzung stellte sich das wesentlich anders dar. Sogar die Untere Naturschutzbehörde des HSK musste einräumen, dass es mit dem Verfahren der Sodenverpflanzung nur wenige positive Erfahrungen gibt. Im Zusammenhang mit dem Bau eines Deiches hat sie funktioniert, in anderen Fällen nicht.
Folglich gab es bei der Mehrheit der Mitglieder des Naturschutzbeirats erhebliche Bedenken. Es wurde u.a. darauf hingewiesen, dass das vorgesehen Verfahren mit erheblichen Risiken verbunden ist. “Wertvollste Flächen” sollten nicht für so ein Projekt “geopfert” werden.

Als die zuständige Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung merkte, wohin die Tendenz ging, brachte sie einen neuen Beschlussvorschlag ein. Eigentlich haben die Mitarbeiter der Kreisverwaltung in den Gremien zwar kein Antragsrecht, aber in so einem besonderen Fall…Offensichtlich sollte das zu erwartende negative Votum verhindert werden, in dem der NB nun beschließen sollte, er die Vorlage “zur Kenntnis nimmt” und “empfiehlt, die in der Diskussion gegebenen Anregungen und kritischen Anmerkungen mit der Bezirksregierung zu besprechen.” Unverbindlicher geht es kaum!

Dies nützte aber nichts. Der Naturschutzbeirat stimmte über die ursprüngliche Vorlage ab und lehnte es mit Mehrheit ab, seine Zustimmung zur beantragten Ausnahmeregelung zu geben.

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Sonderfahrt über die Röhrtalbahn nach Münster

By admin at 12:43 am on Thursday, December 5, 2019

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An der Sonderfahrt mit historischen Schienenbussen von Sundern durch das Röhrtal über Neheim-Hüsten nach Münster am 1. Advent nahmen 211 Personen teil. Der fünfteilige Schienenbus-Sonderzug der Vulkan-Eifel-Bahn (VEB) war damit ausgebucht. Veranstalter waren der Röhrtalbahn-Arbeitskreis der Lokalen Agenda 21 und der VCD-Kreisverband HSK.

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Zugestiegen wurde in Sundern, Stemel, Hachen, Müschede und Neheim-Hüsten.

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Von dort ging es bis Münster Hauptbahnhof, von wo die Teilnehmerinnen und Teilnehmern die insgesamt fünf Weihnachtsmärkte in der Innenstadt erreichten. Unter den Teilnehmern war auch Sunderns Bürgermeister Ralph Brodel, der in Sundern symbolisch das Abfahrtssignal gab. 10 Aktive der beiden Veranstalter fuhren als Zugbegleiter bin, gaben Erläuterungen zur Strecke und sorgten auch für die Versorgung der Teilnehmer mit Getränken und Adventsgebäck.

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Die über 60 Jahre alten Wagen erfüllten ihre Aufgaben problemlos. Mit meist 90 km/h fuhren sie von Neheim-Hüsten ohne Zwischenhalt bis Münster, über Unna und Hamm, und erreichten minutengenau das Ziel. Auf den Schienen der Röhrtalbahn verlief die Fahrt (noch) deutlicher langsamer, denn die Gleise sind sanierungsbedürftig. Nach Reaktivierung der Strecke für den Personenverkehr wären auch hier deutlich höhere Geschwindigkeiten möglich.

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Ebenso pünktlich wie die Hinfahrt verlief die Rückfahrt ins Sauerland. Von vielen Mitreisenden wurde das Interesse an einer weiteren Sonderfahrt im nächsten Jahr geäußert.

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Flughafen Paderborn/Lippstadt noch mehr in der Bredouille?

By admin at 11:47 pm on Sunday, December 1, 2019

Fluglinie wird gestrichen
Mit dem nächsten Sommerflugplan ab dem 29. März 2020 will die Lufthansa die Flüge von Paderborn nach Frankfurt streichen. Seit zwei Jahren wurde die Linie zweimal am Tag von Montag bis Sonnabend bedient. Der Grund soll ein wirtschaftlicher sein.

Defizit
Sehr wahrscheinlich wird der Wegfall der Fluglinie für den schon seit einigen Jahren defizitären Airport Paderborn/Lippstadt einen weiteren Rückgang der Passagierzahlen und der Einkünfte bedeuten.

Pressemeldungen
Der „Tägliche Anzeiger“ aus Holzminden schrieb Anfang November zu den Verlusten des Regionalflughafens:
„Im vergangenen Jahr hatte der Flughafen einen Fehlbetrag von 4,5 Millionen Euro ausgewiesen. Für das laufende Jahr rechnet man mit einem größeren Defizit, erwartet werden 5,7 Millionen Euro.“
Klick: https://www.tah.de/lokales/lokalnachrichten/news-single/lufthansa-streicht-fluege-vom-airport-paderborn.html
und
https://www.nw.de/nachrichten/wirtschaft/22605443_Lufthansa-streicht-Verbindung-Paderborn-Frankfurt.html

Weniger Passagiere
Nach Angaben der Zeitung „Neue Westfälische“ verzeichnete der Flughafen Paderborn/Lippstadt im ersten Halbjahr des Jahres 2019 im Vergleich zum Vorjahr weniger Fluggäste.
Die „Neue Westfälische“ zitiert aus einer Mitteilung des Statistischen Landesamts. Demnach flogen 41.500 Passagiere vom „Heimathafen” aus nach Frankfurt und München. 104.200 Fluggäste reisten in den ersten sechs Monaten des Jahres ins Ausland. Damit hätte der Flughafen in Paderborn rund 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verloren. Bei den Auslandspassagieren verzeichnete der Flughafen Paderborn/Lippstadt sogar ein Minus von 3,3 Prozent.
Im selben Zeitraum erreichte der Flughafen Dortmund-Wickede einen Anstieg der Passagierzahl um 20,5 Prozent.
https://www.it.nrw/nrw-flughaefen-36-prozent-mehr-passagiere-im-ersten-halbjahr-2019-97748

Auswirkungen auf HSK
Der HSK ist einer von 7 kommunalen Gesellschaftern des Flughafens Paderborn/Lippstadt. Das bedeutet, auch die Hochsauerländer sind an den Verlusten beteiligt. Angesichts der neuen Zahlen dürfte der „Heimathafen“ wohl ein noch kostspieligeres Vergnügen werden.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8971

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