Wenn Naturschutz mit einer noblen Ferienhaus-Siedlung kollidiert .
… dann stellt die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine Anfrage (und einen Antrag) an den Landrat.
Warum hat die Natur in „unserem ländlich geprägten Raum“ so einen geringen Stellenwert?
Warum will der Hochsauerlandkreis das Votum des Naturschutzbeirats nicht berücksichtigen?
Spielt die Einschätzung des NRW-Umweltministeriums keine Rolle?
Gibt es in Brilon und im Hochsauerlandkreis Absprachen und Klüngel?
Wieso arbeitet die Kreisverwaltung urplötzlich ganz schnell?
Hier die Original-Anfrage von SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos vom 08.12.2019:
“Thema: Ausnahmeregelung für ein gesetzlich geschütztes Biotop
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
in der Sitzung des Naturschutzbeirats (NB) am 05.12.2019 ging es in TOP 8 um einen Antrag der Stadt Brilon vom 27.11.2019 auf “Ausnahme von den gesetzlichen Biotopschutz (§ 42 LNatSchG NRW i.V.m. § 30 BNatSchG)”
Ein privater Investor plant auf einem bisher städtischen Grundstück die Errichtung einer Siedlung mit 21 Häusern und einem Hotel sowie einer Gastronomie mit fast 300 Plätzen. Der Investor ist Mitglied eines Parteivorstandes.
Zu diesem Grundstück stellte das LANUV nach einer von ihm vorgenommenen Untersuchung im Juni 2019 fest:
“hohe Artenvielfalt
hohe strukturelle Vielfalt
hoher Blütenreichtum
kulturhistorische Landnutzungsform
landschaftsraumtypisch ausgeprägter Biotopkomplex
Lebensraumtyp nach Anhang I-FFH, prioritär”
und empfiehlt sogar die Ausweisung als Naturschutzgebiet.
Die Abläufe geben Anlass zu Fragen nach der Arbeitsweise der Kreisverwaltung in diesem Fall:
1. Erst am 27.11.2019 reichte der Investor bei der Stadtverwaltung Brilon zwei Gutachten ein, noch am 27.11. beantragte die Stadt Brilon beim HSK die Erteilung der Ausnahmegenehmigung, und bereits am 28.11. wurde die Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung für den Naturschutzbeirat erstellt. Dies setzt u.a. voraus, dass von beiden Behörden die Gutachten ausgewertet und geprüft wurden, bei einem komplexen Sachverhalt.
Bei anderen Anträgen an die UNB dauert die Bearbeitung ein halbes Jahr, wie ein Beiratsmitglied in der Sitzung des NB am 5.12. feststellte.
Wie ist das außergewöhnlich rasante Arbeitstempo der Kreisverwaltung in diesem Fall zu erklären?
2. Wie ist es zu erklären, dass im Kopf der Drucksache 9/1370 bei “Auswirkungen auf den Klimaschutz” das “Nein” angekreuzt ist, obwohl der drohende Verlust eines großen Biotops selbstverständlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz hätte?
3. In der Drucksache 9/1370 heißt es u.a.: ”
“Durch Sodenverpflanzung kann ein erheblicher Anteil des betroffenen Magergrünlandes auf der Ausgleichsfläche unmittelbar wiederhergestellt werden; die restliche Fläche kann durch Mahdgutübertragung aufgrund der vergleichbaren Standortbedingungen zu Magergrünland entwickelt werden. Mit beiden Verfahren bestehen gute Erfahrungen, so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann” und “es besteht eine ausreichend hohe Prognosewahrscheinlichkeit hinsichtlich des Erfolgs der Maßnahmen”.
In der Sitzung des NB am 5.12. wurde jedoch auch von der UNB eingeräumt, dass die Sodenverpflanzung sehr aufwendig ist und nicht viele Erfahrungen und wissenschaftliche Berichte dazu vorliegen. Auch das LANUV habe darauf hingewiesen, dass diese Methode Risiken hat, wenig Erfahrungen vorliegen und es sich um kein gesichertes Verfahren handelt.
Wie sind die erheblichen Abweichungen in der Darstellung zwischen der Sitzungsvorlage 9/1370 und den Aussagen der Kreisverwaltung in der Sitzung des NB zu erklären?
4. In der Drucksache 9/1370 steht im Beschlussvorschlag: “Der Naturschutzbeirat … stimmt der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für die Errichtung des Feriendorfes und des Hotels östlich ‘Am kahlen Hohl’ in Brilon Gudenhagen zu.”
Wie ist es zu erklären, dass die zuständige Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung während der Sitzung des NB – als das negative Votum des NB absehbar wurde – gegenüber dem Vorsitzenden des NB einen neuen Beschlussvorschlag (mit unverbindlichem Inhalt) einbrachte:
“Der Naturschutzbeirat … empfiehlt die in der Diskussion gegebenen Anregungen und kritischen Anmerkungen mit der Bezirksregierung zu besprechen”?
5. Ist der Eindruck richtig, dass damit ein ablehnendes Votum durch den Naturschutzbeirat verhindert werden sollte?
6. Haben künftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung generell ein eigenes Antragsrecht in Gremiensitzungen?
7. Welche Absprachen von Kreisverwaltung und/oder Politikern des HSK gab es mit dem Investor?
8. Welche Absprachen von Kreisverwaltung und/oder Politikern des HSK gab es mit der Stadt Brilon?
9. Ist damit zu rechnen, dass künftig von der UNB alle Anträge innerhalb eines Tages bearbeitet werden?
10. Wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl für die “Turbo-Bearbeitung”?
11. Der Antrag der Stadt Brilon ging (absehbar) erst so spät ein, dass trotz der “Turbo-Bearbeitung” in der Kreisverwaltung die Sitzungsdrucksache 9/1370 erst deutlich nach Ablauf der Frist für die Vorlage von Unterlagen für Gremiensitzungen versandt wurde. Eine besondere Dringlichkeit ist nicht erkennbar. Warum erfolgte hier keine Behandlung der Angelegenheit in einer Sitzung des NB mit der üblichen Vorlauffrist?
12. Teilt der Landrat die Auffassung, dass es sich hier um eine sehr ungewöhnliche Häufung bemerkenswerter Abläufe handelt, die nicht allein durch Zufall zu erklären ist?”