Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Generalplaner für Rettungswachen – Die Fortsetzung

By admin at 5:50 pm on Monday, September 29, 2025

Nun liegt die Antwort des Landrats auf die schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion zum Insolvenzverfahren für den Generalplaner vor. Wir hatten über die Entwicklung und unsere Fragen bereits hier berichtet.

1. Wie ist der weitere Ablauf für die 8 Bauprojekte?
• Mit Einverständnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde zum 18.08.2025 ein Auflösungsvertrag mit dem Generalplaner geschlossen.
• Der Leistungsstand zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung wurde durch den Projektsteuerer ermittelt und einvernehmlich festgelegt.
• Der Hochsauerlandkreis hat die Verträge mit den Subplanungsbüros für Technische Gebäudeausstattung (TGA), Tragwerksplanung und Brandschutz übernommen (Vergaberechtlich ohne Ausschreibung zulässig).
• Für die Rettungswachen Winterberg, Gellinghausen und Meschede wurde nach Verhandlungsvergabe die Objektplanung (Leistungsphasen 5-8 HOAI) an das Büro Fastabend, Brilon, vergeben.
• Für die Rettungswachen Hallenberg, Medebach sowie den Notarztstandort Altenbüren läuft derzeit das Vergabeverfahren für die Objektplanung.
• Für die Rettungswachen Brilon und Schmallenberg-Gleidorf erfolgt die Ausschreibung, sobald absehbar ist, dass die vorhabenbezogenen Bebauungspläne rechtskräftig sind.

2. Wer übernimmt welche Aufgaben des bisher eingesetzten Generalplaners?
• Die Objektplanung wird abschnittsweise neu vergeben, z. B. Büro Fastabend für die ersten drei Rettungswachen.
• Die Subplaner (Tragwerksplanung, TGA, Brandschutz) setzen ihre Arbeit auf Basis der Vertragsübernahme fort.
• Der Projektsteuerer übernimmt die Koordination, Fortschrittskontrolle und Nachweisführung

3. Mit welchen weiteren zeitlichen Verzögerungen bei den einzelnen Projekten ist zu rechnen?
• Rettungswachen Winterberg und Gellinghausen: Erdbau- und Rohbauarbeiten laufen weiter.
• Büro Fastabend hat die Projektbetreuung ab 04.09.2025 aufgenommen.
• Rettungswache Meschede: Einweisung der bereits beauftragten Bauunternehmer steht unmittelbar bevor.
• Danach Fortführung der Ausführungsplanung und Vergabe der Ausbaugewerke.
• Subplaner (Tragwerk, TGA, Brandschutz) haben ihre Arbeit bereits unmittelbar nach Vertragsübernahme fortgesetzt.

4. Mit welchen weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen?
• Aktuell sind noch keine konkreten Kostensteigerungen bezifferbar.
• Die Kostenträger wurden über die Entwicklung informiert; sie haben signalisiert, dass etwaige Kostensteigerungen ggf. übernommen werden können.

7. Was unternimmt der Landrat, um die Hintergründe des damaligen Vergabevorschlags aufzuklären?
• Es besteht kein Aufklärungsbedarf.
• Das Vergabeverfahren wurde nach den gesetzlichen Erfordernissen durchgeführt. Die jeweils getroffenen Entscheidungen wurden bereits mit der Beantwortung der SBL-Anfrage vom 26.08.2022 ausführlich begründet.

8. Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen objektive Kriterien für die Auswahl formuliert werden, auch schon für die Vorauswahl?
• Bei der Vergabe der Generalplanerleistung wurden objektive Kriterien sowohl für den Teilnahmewettbewerb als auch für die anschließende Angebotsphase festgelegt. Auch in Zukunft werden Kriterien formuliert werden, die zu einer möglichst wirtschaftlichen Vergabe führen.
• Die Auswahl der Kriterien erfolgt in Abhängigkeit vom jeweiligen Auftragsgegenstand und (soweit ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird) von den besonderen Anforderungen an die ausführenden Unternehmen.

9. Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen mehr Transparenz entsteht und damit nicht am Ende nur noch eine von 8 detaillierten Bewerbungen für die abschließende Vergabeentscheidung übrigbleibt?
• Die Auswahl erfolgte transparent.
• Auf die Anzahl der eingehenden Angebote nach durchgeführtem Teilnahmewettbewerb hat die Verwaltung keinen Einfluss. Im Allgemeinen korreliert die Anzahl der Angebote mit der konjunkturellen Lage.

10. Wer ist bisher und künftig in der Kreisverwaltung dafür zuständig, die wirtschaftliche Seriosität von Unternehmen zu prüfen, die einen Auftrag im Umfang von mehreren Mio. Euro erhalten sollen?
• Die wirtschaftliche Seriosität (= wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) eines Unternehmens wird durch den jeweiligen Fachdienst bzw. einen beauftragten Dritten (z.B. Planer oder Projektsteuerer) im Rahmen der Eignungsprüfung betrachtet. Zudem erfolgt vor Auftragsvergabe eine Abfrage der Unternehmensdaten im Wettbewerbsregister durch die Vergabestelle.
• Die Rechnungsprüfung kontrolliert vor Auftragsvergabe die Durchführung der Eignungsprüfung.

11. Wie stellt sich der Landrat die künftige Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer in diesem Projekt vor?
• Der Projektsteuerer hat sich als zuverlässiger und kompetenter Partner erwiesen.
• Er verfügt über detaillierte Kenntnis der Projektziele, örtlichen Gegebenheiten und besonderen Anforderungen.
• Durch seine Mitwirkung konnte der Leistungsstand zum Auflösungsvertrag fundiert festgestellt werden.
• Die Fortführung der Zusammenarbeit gewährleistet Planungssicherheit, Kontinuität und einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz

Anmerkung: Die Antworten auf die Fragen 5 und 6 können wir hier nicht wiedergeben, da sie vertrauliche Daten enthalten.

Fazit:
Aus der Antwort ist keinerlei Problembewusstsein hinsichtlich der (absehbar!) völlig missglückten Vergabeentscheidung erkennbar.
Wenn in der Bewertung der Angebote die Punkteskalen offensichtlich auf ein Unternehmen “zugeschnitten” sind, dieses Unternehmen extrem schlechte wirtschaftliche Daten aufweist (z.B. eine Eigenkapitalquote von nur 0,3 % und keine ordnungsgemäße Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse) und die Bewerbung offensichtlich falsche Angaben enthält, dann sollten eigentlich alle “Alarmglocken” ganz laute Warnsignale geben…
In der Einleitung zu unserer Anfrage hatten wir erneut auf diese Bedenken hingewiesen.

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Generalplaner gescheitert: SBL fordert Aufklärung und Transparenz

By admin at 5:00 pm on Thursday, September 11, 2025

Wie wichtig kritische Fragen im Kreistag und den Ausschüssen sind, zeigt sich gerade wieder am Planungsauftrag für den Neubau von 7 Rettungswachen und einem Notarztstandort im Kreisgebiet. Hierfür hatte die Mehrheit des Kreistags vor 3 Jahren ein Architekturbüro als Generalplaner beauftragt, auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung. Kürzlich wurde für dieses Planungsbüro ein Insolvenzverfahren eröffnet vom Amtsgericht Kassel eine Indolvenzverwalterin eingesetzt und die Vermögensverwaltung angeordnet.

Diese Entwicklung kommt nicht überraschend. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte bereits vor der Auftragsvergabe intensiv recherchiert und gravierende Mängel erkannt. Doch leider entschied die Mehrheit anders. Nun hat die SBL-Fraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat gerichtet und verlangt Aufklärung. Im Folgenden dokumentieren wir diese Anfrage.

“Sehr geehrter Herr Landrat,

am 24.08.2022 hat der Kreistag – auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung – mehrheitlich beschlossen, das Unternehmen „RJ Planungsbüro GmbH & Co KG“ (Kassel/Erfurt) mit der Generalplanung für den Neubau von 7 Rettungswachen und einem Notarztstandort zu beauftragen.
Nun ist durch die „Insolvenzbekanntmachungen“ öffentlich bekannt, dass das Amtsgericht Kassel am 21.07.2025 (Az. 666 IN 225/25 e) eine Vorläufige Insolvenzverwalterin für dieses Unternehmen eingesetzt hat und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet wurde.

Wie auch im Protokoll der Kreistagssitzung vom 24.08.2022 (TOP 10) nachzulesen, hatte die SBL-Kreistagsfraktion gegen diese Vergabeentscheidung erhebliche Bedenken, sowohl gegen die Vergabe an einen Generalplaner überhaupt als auch konkret gegen die Vergabe an dieses Unternehmen. Unsere Fraktion hat in dieser Kreistagssitzung die Aufhebung des Verfahrens und die Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens gefordert (was in der gesamten Wahlperiode nur zweimal der Fall war). Wir haben damals die eklatanten Mängel im Bewertungs- und Auswahlverfahren detailliert dargelegt. Der von der Kreisverwaltung eingesetzte Projektsteuerer hatte an der Festlegung der Kriterien und der Bewertung der Angebote einen sehr großen Anteil. Eine Akteneinsicht ergab viele weitere Merkwürdigkeiten und außerdem Zweifel an der Seriösität des Anbieters, ebenso wie eigene Recherchen. So erfüllt das Unternehmen seine Publikationspflichten nur unzureichend, nach dem letzten im „Unternehmensregister“ veröffentlichten Jahresabschluss liegt die Eigenkapitalquote bei nur 0,3%, und ein Gewinn wurde in keinem der vier veröffentlichten Jahresabschlüsse ausgewiesen. Außerdem waren einige Angaben in der Bewerbung offensichtlich unrichtig. Einige weitere Einzelheiten stehen auch in unserer Anfrage vom 26.08.2022.

Leider haben sich unsere damals geäußerten Bedenken nun mehr als bestätigt. Das Ergebnis der vor drei Jahren getroffenen Entscheidung ist desaströs:
• Die Umsetzung der 3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans wird mindestens 8 Jahre dauern und sich nun weiter verzögern, so dass die sog. Hilfsfristen noch länger nicht eingehalten werden können.
• Die von der Kreisverwaltung genannten Vorteile für die Beauftragung eines Generalplaners (statt Einzelaufträgen bevorzugt an lokale Unternehmen) sind nicht eingetreten; insbesondere wurden nun doch individuelle statt standardisierter Planungen für die einzelnen Objekte vorgenommen.
• Die Kosten steigen erheblich.
• Der Aufwand für die Baubetreuung in der Kreisverwaltung steigt ebenfalls erheblich.
• Die für eines der Neubauprojekte beschlossene Holzbauweise findet nicht statt.
• Es ist noch nicht geklärt, ob und welche speziellen Beziehungen zwischen Projektsteuerer und Generalplaner es möglicherweise gab.

Daher stellen wir folgende Fragen:
1) Wie ist der weitere Ablauf für die 8 Bauprojekte?
2) Wer übernimmt welche Aufgaben des bisher eingesetzten Generalplaners?
3) Mit welchen weiteren zeitlichen Verzögerungen bei den einzelnen Projekten ist zu rechnen?
4) Mit welchen weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen?
5) Welche Zahlungen wurden bisher an den Generalplaner geleistet, welche erfolgen noch, welche Forderungen gibt es (auch seitens der Insolvenzverwalterin)?
6) Welche Zahlungen wurden bisher an den Projektsteuerer geleistet, welche erfolgen noch, welche Forderungen gibt es?
7) Was unternimmt der Landrat, um die Hintergründe des damaligen Vergabevorschlags aufzuklären?
8) Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen objektive Kriterien für die Auswahl formuliert werden, auch schon für die Vorauswahl?
9) Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen mehr Transparenz entsteht und damit nicht am Ende nur noch eine von 8 detaillierten Bewerbungen für die abschließende Vergabeentscheidung übrig bleibt?
10) Wer ist bisher und künftig in der Kreisverwaltung dafür zuständig, die wirtschaftliche Seriösität von Unternehmen zu überprüfen, die einen Auftrag im Umfang von mehreren Mio Euro erhalten sollen?
11) Wie stellt sich der Landrat die künftige Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer in diesem Projekt vor?”

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Was wird aus den Bahnhaltepunkten Oeventrop und Freienohl?

By admin at 4:09 pm on Tuesday, September 9, 2025

In den letzten beiden Jahren sind mehrere Millionen in die Haltepunkte Oeventrop und Freienohl investiert worden. U.a. wurden die Bahnsteige auf 76 cm erhöht, so dass nun barrierefreies Ein- und Aussteigen möglich ist.
Doch nun soll diese Haltepunkte erheblich an Bedeutung verlieren. Denn der für den Schienenpersonenverkehr zuständige Zweckverband NWL und die Deutsche Bahn haben angekündigt, dass die Züge der Linie RE 57 (Dortmund – Warburg/Winterberg) bis auf weiteres dort nicht mehr halten sollen. Grund sind 4 Langsamfahrstellen, die durch marode Bahnbrücken ausgelöst werden (z.B. die Röhrbrücke in Arnsberg-Hüsten). Diese führen zu regelmäßigen Verzögerungen im Fahrplan von 6 bis 8 Minuten, die durch den Ausfall der beiden Halte (teilweise) kompensiert werden sollen.
Der HSK ist in den Gremien des NWL vertreten; leider nicht durch Mitglieder der SBL-Fraktion.
Die SBL hat zu diesem Thema eine schriftliche Anfrage an den Landrat eingereicht, die wir hier auszugsweise samt der Antworten vom 29.08.2025 dokumentieren.

“Sehr geehrter Herr Landrat,
nach aktuellen Berichten der Lokalpresse sollen bald die Züge, die von und nach Dortmund durch den HSK fahren, nicht mehr in den Bahnhöfen Oeventrop und Freienohl halten, also in zwei benachbarten Bahnhöfen im Kreisgebiet. Beide Bahnhöfe wurde vor kurzem aufwendig modernisiert. Gründe für die angekündigte Einschränkung sind mehrere marode Bahnbrücken auf der Strecke, die zu Langsamfahrstellen und damit zu Verzögerungen im Fahrplan führen. Im Ergebnis wird sich dadurch die Qualität des SPNV-Angebots im HSK weiter verschlechtern. Dazu trägt auch die völlig mißglückte Planung für die Sanierung des Elleringhauser Tunnels bei, die für mindestens 8 Jahre zu drastischen Einschränkungen des Bahnverkehrs führen wird.
Die Situation der ÖPNV im Kreisgebiet wird bereits dadurch verschlechtert, dass gerade erst vom Kreistag – auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung – der größte Kahlschlag im Linienbusangebot in der Geschichte des HSK beschlossen wurde (z.B. Linien 382, 391, 335, S50, R74, R21).

Der VCD Hochsauerland hat sich auf seinem letzten Treffen mit der Situation an den beiden Bahnhöfen befasst und folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
a) Brücken schneller sanieren.
b) Einzelne Sanierungsmaßnahmen vorziehen.
c) Parallelstrecke als Umleitung für Röhrbrücke in Hüsten einrichten (Nutzung der vorhandenen WLE-Strecke).
d) Fahrplan von und nach Dortmund anpassen (Wendezeit verkürzen durch spätere Ankunft und frühere Abfahrt).
e) Auch Halte im Bahnhof Wickede ausfallen lassen, als Alternative zum Ausfall der Halte nur in Oeventrop UND Freienohl.

Dazu stelle ich folgende Fragen:
1. Wie waren Landrat und Kreisverwaltung in diese Maßnahme eingebunden?
2. Wie hat sich der Landrat gegenüber NWL und Deutscher Bahn dazu geäußert?
3. Unterstützt der Landrat den Vorschlag des VCD, die Haltausfälle auf Bahnhöfe in den Kreisen Soest und HSK gleichmäßig zu verteilen statt nur im HSK, und was unternimmt er deswegen?
4. Wie steht der Landrat zu den anderen Vorschlägen des VCD Hochsauerland?”

Die Antworten:

“zu Frage 1)
Die Maßnahme wurde erstmalig anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus am 23. Juni 2025 bekannt. Ein Vertreter des NWL Nahverkehr Westfalen-Lippe war eingeladen, gemeinsam mit einem Vertreter der RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH zur Röhrtalbahn zu berichten und wies im Nachgang zu diesem Tagesordnungspunkt außerhalb der Tagesordnung kurz auf die Planungen der DB Regio mit Auslassen der Halte auf der RE 57 hin.
Am 30. Juni 2025 erfolgte dann eine formale Information anlässlich der Sitzung der Verbandsversammlung des ZRL Zweckverband Mobilität Ruhr-Lippe in Unna.

zu Frage 2)
Bereits am 23. Juni 2025 wurde dem Vertreter des NWL verdeutlicht, dass zumindest die Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs zur Entlastung der Fahrgäste während der Maßnahme geprüft werden müsse.
Während der Beratung in der Sitzung der Verbandsversammlung des ZRL wurde erneut auf die Notwendigkeit entlastender Maßnahmen hingewiesen und die Geschäftsführerin des NWL, Frau Auffermann, wurde um Koordination entsprechender Abstimmungsgespräche gebeten.
Mit elektronischer Nachricht vom 30. Juli 2025 mit Kopie an die in der ZRL Verbandsversammlung vertretenen Fraktionen wurde der NWL an die angebotenen Gespräche zur weiteren Abstimmung erinnert und um Terminvorschläge gebeten.
Daraufhin hat ein erstes Abstimmungsgespräch mit Vertretern des NWL am 22. August 2025 stattgefunden, dem nun die Prüfung entlastender Maßnahmen durch NWL und DB Regio folgen wird.

zu Frage 3)
Die Forderungen des Hochsauerlandkreises nach Maßnahmen zur möglichen Entlastung werden durch die Fachabteilungen des NWL und der DB Regio geprüft. Hierbei werden die Ein- und Aussteigerzahlen an den verschiedenen Verkehrsstationen, Verknüpfungen zum straßengebundenen ÖPNV sowie die betrieblichen Freiräume für Ersatzkonzepte auf der Schiene und deren Auswirkungen im Kontext der Gesamtsituation im Schienenpersonennahverkehr zu berücksichtigen sein.

zu Frage 4)
Die Obere Ruhrtalbahn ist wichtiges Rückgrat des Nahverkehrsangebotes im Hochsauerlandkreis und in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten und möglichst auszubauen.
Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr ist der NWL. Er hat damit die direkte Zuständigkeit und prüft die optimale Positionierung der Maßnahmen bei einer hohen Komplexität.
Wechselwirkungen mit den Angeboten der Nachbaraufgabenträger sowie des Fernverkehrs sind zu beachten. Hinzu kommt eine immense und kontinuierlich steigende Anzahl von lnfrastrukturprojekten zur Sanierung und Modernisierung des Schienenpersonennahverkehrs im Gesamtraum des NWL mit unterschiedlichen Akteuren für den Betrieb und die Infrastruktur bei begrenzten Planungskapazitäten.”

Fazit:
Die Antworten sind nichtssagend.
Vor allem auf die Fragen 3 und 4 wären wesentlich konkretere Aussagen notwendig gewesen!
Die SBL-Kreistagsfraktion wird dieses Thema und die Vorschläge des VCD in die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses (Wirtschaft und Struktur) am 06.10.2025 einbringen.

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“Überragendes öffentliches Interesse” gegen “Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen” ???

By admin at 4:11 pm on Tuesday, September 2, 2025

Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil für den Ausstieg aus fossilen Energien. Allerdings scheint nicht immer die richtige Abwägung mit den Belangen des Naturschutzes stattzufinden. Ein drastisches Beispiel dafür liefert die Antwort des Landrats vom 02.09.2025 auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion vom 17.08.2025. Wir dokumentieren hier einige der Fragen und Antworten:

Sehr geehrter Herr Landrat,
nach einem Bericht der Lokalpresse vom 15.08.2025 (s. Anlage) wurden am Windsberg (im Briloner Stadtgebiet) während des Schutzzeitraums nach § 39 BNatSchG umfangreiche Rodungsarbeiten für ein Windenergieprojekt vorgenommen. Es handelt sich um ein Projekt der Stadtwerke Brilon;
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Stadtwerke ist der Briloner Bürgermeister.
Durch diese Rodungsaktion erfolgte ein massiver Eingriff in die Brutperiode vieler Vogelarten.

2. Wer hat wann und wie und bei wem die Genehmigung der Rodungsarbeiten beantragt?
“Die PHILMA Ventus Service GmbH & Co. KG hat bei der Unteren Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BlmSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 08) beantragt. Die Genehmigung wurde am 30.09.2024 erteilt. Sie umfasst als Nebenbestimmung auch die Rodung innerhalb des Zeitraum vom 01 .03. -30.09., sofern vorab durch den ökologischen Baubegleiter ein Brutvorkommen planungsrelevanter Vogelarten ausgeschlossen wird.”

3. Wer ist bei diesem Projekt als sog. ökologischer Baubegleiter tätig, wie, von wem und wann wurde er ausgewählt, über welche Qualifikationen verfügt er, und in welcher Beziehung steht diese Person zu Gesellschaften der Stadt Brilon und zur Kreisverwaltung?
“Das ÖBB ist vom Genehmigungsinhaber beauftragt. Als Fachgutachter kann die UNB die Eignung bestätigen. Die UNB steht in keiner Beziehung zum ÖBB, fordert jedoch, dass dieser grundsätzlich fachlich und unabhängig handelt.”

4. Welche Vogelarten und ihre Brutplätze wurden von dieser Person in dem relevanten Gebiet überprüft, wann, wie und mit welchen Ergebnissen?
“An 12 Terminen zwischen dem 18.03.2025 bis 08.08.2025 wurde eine vollständige Erfassung der Brutvogelarten im Sinne einer Siedlungsdichteuntersuchung (in Anlehnung an Südbeck et al., 2005) durchgeführt und darüber hinaus der Verlauf des Brutgeschehens
dokumentiert. Bis zum 04.07.2025 waren Bruten nachweisbar. Danach kommt der ÖBB zu folgenden Ergebnissen:
• 21.07.25 war das Brutgeschehen überwiegend abgeschlossen, Neuntöter, Baumpieper, Domgrasmücke und Goldammer mit flüggen Jungen noch im Gebiet. Bauflächen WEA 07 komplett und WEA 08 Teilflächen zum Mulchen freigegeben (ein Bereich nördlich der WEA8
• 03.08.25 Zusätzliche Randflächen an WEA 10 und 11 zum Mulchen freigegeben, auch dort keine Bruten mehr.
• 08.08.25 Späte Amsel-Brut nördlich WEA 08 ist ausgeflogen. Freigabe der letzten Teilfläche zum Mulchen.”

6. Welche zwingenden Hindernisse bestanden, mit den Rodungsarbeiten bis zum Ende des gesetzlichen Schutzzeitraums zu warten?
“Dies steht im Sinne des beschleunigten Windenergieausbaus. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2b BNatSchG gelten die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich zugelassen sind. Hierdurch tritt der allgemeine Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen hinter das überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus (§ 2 EEG). Hinsichtlich der besonders geschützten und bestimmten Tier- und Pflanzenarten soll gemäß der Vollzugsempfehlung zu § 6 WindBG anstelle der pauschalen Bauzeitenbeschränkungen insbesondere die ÖBB in Betracht kommt. Diese war vorliegend auch wirksam, da das Brutgeschehen dokumentiert wurde und die Brutplatzbindung planungsrelevanter Arten als aufgelöst gutachterlich festgestellt wurde.”

7. Durch das Verfahren beim OVG in Münster am 02.09.2024 zum „unechten“ Repowering der WEA am NSG Goldbachtal ist bekannt, dass die Kreisverwaltung bei einigen Antragstellern für Windenergieprojekte mit extrem kurzen Bearbeitungszeiten von wenigen Stunden oder Tagen handelt. Auf diese Weise ist keine sorgfältige Prüfung und Abwägung möglich. Diese „spezielle“ Verfahrensweise wurde vom OVG sehr deutlich kritisiert.
Wie und wann hat die Kreisverwaltung hier auf welche und wann und vom wem gestellten Anträge in diesem Projekt reagiert?
“Die Untere Naturschutzbehörde hat am 22.03.2024 negativ Stellung genommen und nach Nachreichung der Antragstellerin vom 08.08.2025 abschließend am 12.09.2024 Stellung genommen. Dieses Vorhaben konnte sachgemäß von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft werden.”

8. Hält der Landrat die in diesem Projekt vorgenommenen Abwägungen zwischen Natur- und Artenschutz einerseits und den Interessen der künftigen Betreiber andererseits für angemessen, und wie begründet er seine Einschätzung?
“Ich halte die vorgenommenen Abwägungen für angemessen. Besonders geschützte Arten wurden berücksichtigt und bei allen Maßnahmen wurde geltendes Recht beachtet.”

9. Welche Unterschiede im Ablauf hätte es gegeben, wenn es sich hier nicht um einen so verwaltungs- und politiknahen Antragsteller bzw. Planer gehandelt hätte?
“Keine. Das Verfahren wurde regulär seitens der Unteren Naturschutzbehörde bearbeitet. Eine Verwaltungs- oder Politiknähe der Philma Ventus Service GmbH & Co. KG war den zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt.”


Einige Anmerkungen zu den Antworten:

1) Es wurde nicht beantwortet, wer als Ökologischer Baubegleiter tätig ist (Frage 3).
2) Es fehlt eine inhaltliche Antwort, warum man mit der Rodung nicht bis Anfang Oktober warten konnte (Frage 6). Die (fragwürdigen!) Kernsätze lauten: “Dies steht im Sinne des beschleunigten Windenergieausbaus. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2b BNatSchG gelten die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich zugelassen sind. Hierdurch tritt der allgemeine Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen hinter das überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus (§ 2 EEG).”
3) Es ist völlig unglaubwürdig, dass der Kreisverwaltung die “Verwaltungs- oder Politiknähe” des Antragstellers nicht bekannt gewesen sein soll (Frage 9). Denn die “Philma Ventus Service GmbH & Co. KG” ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Brilon, und die Geschäftsadressen sind identisch…
4) Einige Daten können nicht stimmen, wie besonders in der Antwort auf Frage 7 auffällt.
5) Die Antwort auf Frage 7 zum Ablauf in der Kreisverwaltung ist sehr dürftig und völlig unzureichend.

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