Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Auch die kommunale Energiegesellschaft lässt lange auf sich warten…

By admin at 8:58 pm on Sunday, February 25, 2024

Anfang Februar hatten wir hier über die extremen Verzögerungen beim Bau der neuen Rettungswachen berichtet. Mindestens 7 Jahre werden zwischen dem Beschluss des Kreistags und der Fertigstellung vergehen.

Aber das ist nicht das einzige Projekt des Hochsauerlandkreises, bei dem die Umsetzung im Kreishaus unfassbar lange dauert. Ein weiteres aktuelles Beispiel ist die kommunale Energiegesellschaft, über die bereits seit August 2022 im Kreistag und im Wirtschaftsausschuss beraten wird, ohne dass irgendein Ergebnis absehbar ist. Es geht um die “Gründung einer Kommunalen Energieerzeugungsgesellschaft zur Erzeugung regenerativer Energien auf kommunalen und staatlichen Flächen des Hochsauerlandkreises sowie der angrenzenden Kreise, Städte und Gemeinden”.

Im Oktober 2023 hatte der Landrat in seiner Rede zur Einbringung des Kreishaushalts 2024 zu diesem Thema u.a. ausgeführt:
“Einige Unterlagen und Berechnungen stehen noch aus, wenn die vorliegen können wir eine entscheidungsreife Vorlage für den Kreistag erstellen. Wegen der Besonderheit und Wichtigkeit des Projektes sollte die Entscheidung hierzu nicht in der Kreistagssitzung im Dezember erfolgen, vielmehr strebe ich eine Sondersitzung des Kreistages in der zweiten Novemberhälfte oder im Januar an.”

Nachdem seit dieser Ankündigung des Landrats mehr als ein Vierteljahr vergangen war, ohne dass irgendeine Aktivität hinsichtlich der angekündigten Sitzung des Kreistags sichtbar wurde, stellte die SBL-Kreistagsfraktion die folgende schriftliche Frage an den Landrat:
“Wie ist die aktuelle Zeitplanung des Landrats hinsichtlich der Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Energiegesellschaft im Kreistag?”

Nach 17 Tagen (am 16.02.) erhielten wir die Antwort des Landrats:
“In der Sitzung des Kreistages am 15.03.2024 werde ich dem Kreistag vorschlagen, zunächst einen Grundsatzbeschluss zu dem von der Verwaltung vorzuschlagenden Projekt der Gründung eines Unternehmensverbundes zur Erzeugung regenerativer Energien aus Wind und Sonne mit einem strategischen Partner zu fassen. Die entsprechende Vorberatung erfolgt im Ausschuss WSDT am 04.03.2024.
Im weiteren Projektablauf ist vorgesehen, den konkreten Gründungsbeschluss zur kommunalen Energiegesellschaft dann in der KT-Sitzung am 21.06.2024 zu fassen. Ich gehe davon aus, dass bis dahin auch konkretere Erkenntnisse vorliegen werden, welche unserer Städte/Gemeinden bereits zum Gründungszeitpunkt Gesellschafter des geplanten Unternehmens werden.”
Bis zum Beschluss dauert es also noch mindestens ein halbes Jahr länger als nach der Rede des Landrats zum Haushalt zu erwarten.

Das andere grundsätzliche Problem ist, dass der Landrat sich eine Partnerschaft nur zusammen mit dem Energiekonzern RWE vorstellen kann: “ich favorisiere weiterhin das Konzept mit dem strategischen Partner RWE”. CDU und SPD haben ihn dabei bisher unterstützt. Unsere Anträge, auch mit anderen möglichen Partnern zu sprechen, wurden bereits zweimal abgelehnt. Dabei erwartet die RWE, dass sie in der neu zu gründenden Gesellschaft die Mehrheit der Anteile erhält, also der HSK und alle Gemeinden zusammen in der Minderheit sein werden. Das ist aus unserer Sicht für eine solche kommunale Gesellschaft nicht akzeptabel.

Und noch eine Auffälligkeit gibt es: In der oben zitierten Antwort des Landrats wird behauptet, es handele sich im ein “von der Verwaltung vorzuschlagendes Projekt”. Dies trifft nicht zu, denn der Vorschlag kam aus dem Kreistag, ganz ohne Kreisverwaltung. Darauf weist die SPD-Fraktion in einem weiteren aktuellen Antrag vom 21.02.2024 richtigerweise hin.

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Genehmigung eines Windrads am Naturschutzgebiet?

By admin at 9:42 pm on Saturday, July 15, 2023

Windenergieanlagen (WEA) leisten einen wesentlichen Beitrag für die Umstellung der Stromversorgung auf regenerative Energien. Im HSK bestehen durch die große Fläche und die Höhenlage sehr gute Voraussetzungen, zahlreiche weitere WEA zu errichten.

Es gibt jedoch Bereiche, die sich nicht für WEA eignen. Dazu gehören insbesondere Naturschutzgebiete. Gemäß § 23 BNatSchG handelt es sich hier um
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Mit einem am 23.06.2023 im Amtsblatt veröffentlichen Genehmigungsbescheid hat die Kreisverwaltung des HSK den Antrag auf Errichtung einer WEA direkt am NSG Goldbachtal bei Brilon-Scharfenberg genehmigt; die Entfernung zum NSG beträgt weniger als 100 Meter. Das beantragte Windrad ist zudem vom NSG “umzingelt”.

NSG-Goldbachtal-mitWEA
(Kartenmaterial aus: https://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK_484; rot schraffierte Fläche = NSG Goldbachtal)

Besonders auffällig ist diese Genehmigung auch deshalb, weil das für die WEA vorgesehene Areal bis vor kurzem als Teil des neuen Vogelschutzgebietes bei Brilon und Marsberg vorgesehen war, jetzt aber genau diese Fläche mit erstaunlicher Präzision aus dem Vogelschutzgebiet herausgeschnitten wurde. Dabei ist bekannt, dass hier insbesondere Rotmilan und Mäusebussard brüten.

Zu berücksichtigen ist auch, dass es in der Stadt Brilon derzeit keine gültigen Windvorrangzonen gibt, denn gegen die vom Rat zu diesem Zweck beschlossene 97. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde ausgerechnet von der nun antragstellenden GbR erfolgreich Klage beim OVG eingereicht. Und die bereits früher erfolgten Festlegungen im FNP sind infolge des grundlegenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2018 (4 CN 3/18) unwirksam, weil sie nicht die Anforderungen an die vor der Festlegung erforderlichen Abwägungen erfüllen. Der Kreisverwaltung obliegt daher für das Stadtgebiet Brilon eine besondere Verantwortung, ob es naturschutzfachliche Hindernisse gibt, die einer Genehmigung von WEA entgegenstehen. Übrigens hatten Bürgermeister, CDU und SPD im Rat der Stadt Brilon den im Jahr 2021 gestellten Antrag der BBL abgelehnt, einen sog. Aufstellungsbeschluss über eine neue Änderung des FNP zu fassen. Denn dann hätte die Stadt eine ‘Veränderungssperre’ erlassen und dadurch selbst das Grundstück am NSG schützen können. Angeblich hätte die Stadt andere Planungen für die Festlegung von Windvorrangzonen, aber passiert ist bis heute: Nichts.

Bei diesem NSG handelt es sich um das Goldbachtal und Nebenbäche. Das NSG geht von der Quelle des Goldbachs bis zum Einfluss in die Möhne.
Zu diesem NSG führt der Landschaftsplan “Briloner Hochfläche” aus: „Somit sind das Goldbachtal und seine Nebentäler im höchsten Maße strukturreich und beherbergen zahlreiche zum Teil gefährdete Lebensräume. Vor allem das Nebeneinander feuchtnasser sowie magerer und trockenwarmer Standorte macht ihn zu einem außergewöhnlichen Lebensraumkomplex der im höchsten Maße erhaltens- und schützenswert ist. Die Fläche wird vor allem durch die Aufgabe der Bewirtschaftung sowie die Düngung und Düngedrift gefährdet. Daher sollten Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen werden. Zudem ist eine Einstellung weiterer Unterhaltungsmaßnahmen an den Bachläufen anzustreben.
(zitiert nach https://de.wikipedia.org/wiki/Naturschutzgebiet_Goldbachtal )

Die von einer Bürgerin zu diesem Standort und zum Abstand vom NSG gestellten Fragen wurden in der Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung am 02.06.2023 von Landrat und Kreisverwaltung inhaltlich nicht beantwortet. Und der Erörterungstermin zu dieser WEA wurde Anfang März nach einer Ankündigung erst wenige Tage zuvor (und nur im Amtsblatt) nachgeholt, nachdem er zwei Jahre lang ausgesetzt war; dies führte dazu, dass nur etwa 20 der 302 Einwender daran teilnehmen konnten. Es drängt sich daher der Eindruck auf, dass in diesem Fall eine oder mehrere Personen der antragstellenden GbR z.B. aufgrund ihrer besonderen Überzeugungskraft einen sehr großen Einfluss auf das Ergebnis des Genehmigungsverfahren genommen haben könnten. Bemerkenswert ist, dass zu dieser GbR mehrere prominente CDU-Mitglieder gehören…

Im Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung wird überhaupt nicht auf die Nähe zum NSG eingegangen. Und das, obwohl ein Bürger in seiner Einwendung geschrieben hatte: “Der für die beantragte WEA vorgesehene Standort ist an 3 von 4 Seiten vom Naturschutzgebiet (NSG) “Goldbachtal” umgeben, mit weniger als 100 Meter Abstand zum Rotor.
Daher ist DIESER Standort ungeeignet für eine WEA. Denn für Naturschutzgebiete gilt nach § 23 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz: ‘Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.’
Nähere Infos zu diesem NSG gibt es hier:
https://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK_484
Vor allem beim Bau der WEA, für den auch nach den Antragsunterlagen ein erheblicher Flächenbedarf mit einem sehr hohen Eingriffspotential besteht, wären die Belastungen für das umgebende NSG zu groß.”

Die SBL wird in den Umweltausschuss und in den Kreistag einen Antrag einbringen, dass Naturschutzgebiete künftig besser vor allen für sie schädlichen Einflüssen geschützt werden. Es gibt im Kreisgebiet sehr viele andere Flächen, die sich für die Genehmigung von WEA eignen.

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Landrat möchte regionale Energiegesellschaft mit RWE als Mehrheitsgesellschafterin gründen

By admin at 11:06 pm on Sunday, June 4, 2023

Vorgesehen war dieser Tagesordnungspunkt mit der sperrigen Bezeichnung zunächst nur für den nicht-öffentlichen Teil der Kreistagssitzung am 2. Juni: “Mögliche Gründung eines kommunalen Unternehmens zur Beteiligung an Projekten der Erzeugung regenerativer Energien auf Flächen im Hochsauerlandkreis”. Auf Veranlassung der SBL-Kreistagsfraktion wurde er dann in den öffentlichen Sitzungsteil geholt, so dass wir hier darüber berichten dürfen.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist der Bedarf für die Errichtung zustäzlicher Anlagen für die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien. Erstmals wurde darüber im Herbst 2022 gesprochen. Unstrittig ist, dass der Kreis nicht versuchen sollte, eine solche Gesellschaft aleine zu gründen, sondern dafür einen kompetenten Partner benötigt. So weit – so gut.

Im März 2023 fand dann eine Präsentation im Wirtschaftsausschuss des HSK statt. Zu dieser Präsentation war leider nur der Energieriese RWE eingeladen worden. Er stellte ein grobes Konzept für die Gründung einer solchen Gesellschaft vor. Eine Bedingung der RWE: Die RWE müsse in dieser Gesellschaft einen Anteil von mindestens 51% erhalten, also Mehrheitsgesellschafterin werden. Dies stieß auch im Ausschuss auf viel Kritik. Die SBL hatte daher in der Ausschusssitzung am 16.03.2023 den Antrag gestellt den Landrat aufzufordern, auch weitere mögliche Partner zu Gesprächen einzuladen. Die Verbundenheit mit der RWE scheint aber bei vielen Fraktionen sehr hoch zu sein: Für den SBL-Antrag stimmten damals nur 4 von 22 stimmberechtigten Aussschussmitgliedern. Über diese Sitzung hatten wir hier berichtet.

Nun stand im Kreistag ein Zwischenbericht des Landrats an. Daraus war nur zu entnehmen, dass weitere Gespräche stattgefunden haben, noch keine konkreten Ergebnisse. Geplant sei, einen Beschluss des Kreistags im September 2023 herbei zu führen.

Bedenklich stimmen die Antworten des Landrats auf zwei Fragen der SBL-Fraktion in der Sitzung:
Er halte die Mindestbeteiligung der RWE mit 51% für richtig. Und er sei nach wie vor nicht bereit, Gespräche mit anderen Partnern zu führen, denn er wisse nicht, wie er diese auswählen solle.
Weiter erklärte er, dass er großes Vertrauen zur RWE habe. Dabei unterstützte ihn der Vorsitzende der SPD-Fraktion, der insbesondere die Kritik am der Braunkohleabbaupolitik der RWE nicht nachvollziehen konnte oder wollte.

Dazu zwei Anmerkungen der Redaktion:
Der Landrat ist auch Mitglied des Beirats der RWE und könnte daher vielleicht nicht ganz neutral sein.
Und der SPD-Fraktionsvorsitzende war früher Mitarbeiter von RWE bzw. eon (jetzt ist er im Ruhestand) und ist ebenfalls Mitglied eines Gremiums, das für die RWE-Aktien des Kreises zuständig ist. Der HSK hält direkt und indirekt fast 6 Mio RWE-Aktien und ist damit einer der größeren RWE-Aktionäre.

Kurios am Rande: Die SPD-Fraktion beschwerte sich in einem zu diesem TOP gestellten Antrag darüber, dass auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung im Mai “jedoch der entsprechende
Tagesordnungspunkt gänzlich” fehlte. Aber: Ausschussvorsitzender ist ein Kreistagsmitglied der SPD-Fraktion, und der ist für die Tagesordnung der Ausschussitzung zuständig, nicht der Landrat…

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Eng verbunden mit RWE?

By admin at 12:35 am on Friday, March 17, 2023

Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Struktur standen auch Überlegungen zur Gründung eines kommunalen Unternehmens des Hochsauerlandkreises mit der Aufgabenstellung, Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien auf Flächen im Hochsauerlandkreis zu erzeugen. Die Idee war bereits im Herbst 2022 in den Ausschuss eingebracht worden, im Kreistag erfolgte noch keine inhaltliche Beratung.

Der Sitzungsdrucksache 10/680 der Kreisverwaltung war zu entnehmen, dass der Landrat und der Kreiskämmerer am 23.11.2022 ein Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden der RWE AG geführt hatten, inwieweit seitens der RWE AG Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen besteht. Dabei sei seitens RWE eine große Bereitschaft bekundet worden, gemeinsam mit dem Hochsauerlandkreis und den Städten/Gemeinden des Kreises Windenergieprojekte im Hochsauerlandkreis umzusetzen.

Im Ausschuss stellten nun drei Vertreter der RWE ihr Konzept vor. Sie denken an die Gründung einer Gesellschaft namens “EEH” (Erneuerbare Energien HSK). Pikant: Die RWE erwartet, dass ihr Anteil an dieser EEH mindestens 51% beträgt, während Kreis und Kommunen zusammen “bis zu 49%” halten dürfen.

In der Ausschusssitzung gab es viele kritische Fragen (außer von der CDU-Fraktion!). Von mehreren Fraktionen wurde vor allem die angestrebte Mehrheitsbeteiligung der RWE kritisch gesehen. Die Vertreter der RWE konnten oder wollten jedoch nicht die Frage beantworten, wie hoch der RWE-Anteil mindestens sein müsse. Auch auf die weitere Frage der SBL, bis wann der Kreis denn diese wichtige Information von der RWE erhalten könne, gaben die Herren der RWE keine Antwort.

Mehrere Ausschussmitglieder wiesen darauf hin, dass das Vorhaben grundsätzlich begrüßenswert sei, kritisierten aber, dass die Kreisverwaltung mit keinem anderen Partner gesprochen hatte. Angeblich – so die Verwaltung – hätte das zu lange gedauert… Auch die zu erwartenden hohen “Overhead-Kosten” der RWE wurden kritisch hinterfragt.

Als die SBL dann konkret beantragte die Verwaltung aufzufordern, dem Ausschuss bis zur nächsten Sitzung im Mai zwei konkrete Alternativen vorzustellen, lehnten die CDU- und SPD-Ausschussmitglieder dies ab. Das sind diejenigen Fraktionen, die die Sitze in den RWE-Gremien inne haben…
So kam es, dass der Ausschuss mehrheitlich “sein Einverständnis” erklärte, “dass die Verwaltung gemeinsam mit der RWE AG das vorgestellte Projekt weiterverfolgt”.

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Gas statt Holzhackschnitzel ??

By admin at 5:59 pm on Thursday, November 17, 2022

Vor einer wichtigen Entscheidung steht demnächst der Landrat des HSK in seiner Funktion als Kommunalaufsicht:
Die Stadt Brilon plant die Übertragung ihres Hallenbades und ihres Freibades an die Stadtwerke Brilon. Dafür muss die Satzung der Stadtwerke geändert werden, und die muss der Kommunalaufsicht angezeigt werden. Bisher sind die Stadtwerke Brilon nur für Wasser, Abwasser und Wärmeerzeugung zuständig. Der Landrat muss dann prüfen, ob es diese Satzungsänderung beanstandet.

Die Besonderheit: Während überall versucht wird Gas einzusparen, planen Bürgermeister und Stadtwerke-Chef hier das Gegenteil. Denn im Rahmen der Übertragung der Bäder soll neben dem Hallenbad ein Blockheizkraftwerk (BHKW) neu gebaut werden. Dies soll das Hallenbad mit Wärme versorgen, und es soll mit Gas beheizt werden! Bisher bezieht das Hallenbad seinen Wärmebedarf per Fernwärme aus einer Holzhackschnitzelanlage, die vor etwa 15 Jahren – nach einem Antrag der Bürgerliste im Rat – errichtet wurde. Die könnte das auch weiterhin leisten.

Der Plan des Bürgermeisters und des Stadtwerke-Chefs ist ökologisch und ökonomisch völlig absurd. Außer dem Landrat könnte ihn auch das Finanzamt verhindern. Denn für den “steuerlichen Querverbund”, der im Zusammenhang mit der Übertragung der Bäder geschaffen werden soll, muss dem Finanzamt ein Gutachten vorgelegt werden, das die Wirtschaftlichkeit des neuen BHKW bescheinigt. Doch dieses Gutachten kennen die Briloner Ratsfraktionen bisher nicht. Als das Thema vor einigen Tagen im Schul- und Sportausschuss auf der Tagesordnung stand, wurden von Bürgermeister und Kämmerer Fragen nach der angeblichen Wirtschaftlichkeit des BHKW inhaltlich nicht beantwortet. Man möchte anscheinend nichts konkretes sagen… Behauptet wurde allerdings, dass der städtische Haushalt durch die Übertragung der Bäder um 600 TEuro pro Jahr entlastet würde. Das ist allerdings ein kosmetische Scheinrechnung, denn die Kosten für die Bäder landen dann bei den Stadtwerken, und deren einzige Gesellschafterin ist die Stadt Brilon. Möglicherweise sollen die Bürgerinnen und Bürger z.B. durch zu hohe Abwassergebühren die Kosten für die Bäder tragen?

Nach dem zu erwartenden Ratsbeschluss zur Übertragung der Bäder (denn CDU und SPD äußern nur äußerst selten abweichende Ansichten gegenüber Vorschlägen der Stadtverwaltung) ist dann der Landrat am Zug: Darf es eine Aufgabenerweiterung der Stadtwerke geben, damit eine “Energiewende rückwärts” stattfindet???

UPDATE:
Auch in der heutigen (am 17.11.) Sitzung der Haupt- und Finanzausschusses weigerte sich der Briloner Bürgermeister, über den Inhalt des Gutachtens für das geplante neue Gaskraftwerk zu informieren. Es sei für die Haushaltsberatungen “nicht relevant”?? Dieses Verhalten ist unbegreiflich: Auf welcher Grundlage soll der Rat denn über die Übertragung der städtischen Bäder und den damit zusammen hängenden Bau des Kraftwerks entscheiden?
Läßt sich der Landrat das auch so gefallen?

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Mehr als eine Viertelmillion Euro für die Vereisung der Bobbahn Winterberg

By admin at 11:57 pm on Thursday, November 10, 2022

Am 2. November antwortete der Landrat auf die Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion zu möglichen Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg:

“Zu Ihrer Anfrage vom 15.10.2022 nehme ich nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (SZW) wie folgt Stellung:

Die Geschäftsführung rechnet für das laufende Jahr 2022 mit einem Betriebskostenzuschuss der Gesellschafter Stadt Winterberg und Hochsauerlandkreis nicht, wie im Wirtschaftsplan angegeben, mit rd. 914 T €, sondern mit 764 T €.

Das zusätzliche Rodel-Weltcup-Event (Eberspächer Rennrodel-Weltcup), das am 1. und 2. Januar 2022 in Winterberg stattgefunden hat, hat zu keinen zusätzlichen Kosten für die SZW geführt, da alle Aufwände durch entsprechende Erträge gedeckt werden konnten.

Für das Vereisen und Kühlen der Bahn im laufenden Jahr 2022 rechnet die Geschäftsführung mit Kosten in Höhe von 253.023 € (Verbrauch: 1.100.000 kWh, 23 ct/kWh).

Im Vergleich hierzu betrugen die Kosten der beiden Vorjahre:
2020: 224.555‚76 € (Verbrauch: 1.134.120 kWh, 19,8 c’t/kWh)
2021: 221.039,28 € (Verbrauch: 1.169.520 kWh, 18,9 ct/kWh).

Die Geschäftsführung der SZW reagiert mit folgenden Maßnahmen:
– Die Betriebszeiten werden bevorzugt in die Tageszeiten gelegt, um weitestgehend auf Beleuchtung zu verzichten.
– Die Eisstärke wird konsequent dünn gehalten, um eine effiziente und energiesparende Kühlung zu ermöglichen.
– Die Beleuchtung wird auf das Nötigste (Sicherheitsrelevante) reduziert.
– Es wird weiter in die Optimierung der Kälteanlage und deren Steuerung investiert, um die Stromverbräuche zu reduzieren.
– Die Videowände und deren Laufzeiten werden reduziert.
– Es wird auf Besucherzelte verzichtet.
– Die Raumtemperaturen werden reduziert, abhängig von der Nutzung.

In der laufenden Saison, die am 26. Februar 2023 mit dem Eberspächer Rennrodel-Weltcup endet, werden keine Veranstaltungen abgesagt. Diese sind bereits geplant, vereinbart und ausfinanziert.

Für die Saison 2023/2024 wird eine Vereisungszeit erst ab November angestrebt. Die Zusagen aller Veranstaltungen für die Saison 2023/2024 stehen unter Finanzierungsvorbehalt und sind abhängig von der Entwicklung der Energiekosten.

Da sich das Jahr 2022 im Rahmen des Wirtschaftsplans bewegt, ist ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich.

Wie der Hochsauerlandkreis als Gesellschafter der SZW und die Stadt Winterberg auf die aktuelle Situation reagiert, ist Ergebnis der Haushaltsberatungen 2023, in dessen Verlauf auch der Wirtschaftsplan der SZW für 2023 beraten werden wird. Diese Beratungen bleiben abzuwarten.”

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Der HSK, die RWE und die Klimakrise

By admin at 10:56 pm on Sunday, October 23, 2022

Mittlerweile bestreitet kaum noch jemand, dass wir eine Klimakrise haben, und dass fossile Brennstoffe wie z.B. Braunkohle wesentlich dazu beitragen. Ein besonders großer “Produzent” (durch Abbau) von Braunkohle ist die RWE. Dabei spielt der Tagebau “Garzweiler” eine große Rolle. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftforschung (DIW) und der TU Berlin hat ergeben, dass für die Einhaltung der durch das Pariser Klimaabkommen festgelegten 1,5-Grad-Grenze nur noch 70 Mio t Braunkohle am Niederrhein abgebaut werden dürfen. Die RWE plant aber durch die Erweiterung von Garzweiler II den Abbau von weiteren 290 Mio t Braunkohle. Die Verkürzung der Abbauzeit bis 2030 ändert fast nichts an der Menge. Näheres ist unter
https://www.alle-doerfer-bleiben.de
nachlesbar.
Gerade werden dort von der RWE übrigens 8 funktio0nierende Windräder abgerissen, für den Abbau von Braunkohle…
https://www1.wdr.de/nachrichten/garzweiler-windrad-abriss-100.html

Screenshot 2022-10-23 at 23-20-00 Aktuelles
(Bildquelle: https://www.kirchen-im-dorf-lassen.de)

Was hat der HSK damit zu tun? Einiges, denn der Kreis hält fast 6 Mio Euro RWE-Aktien. Und er ist an der Kommunalen Energie-Beteiligungsgesellschaft (KBE) beteiligt, deren einziger Zweck es ist, ihre Mitglieder bei der RWE zu vertreten, u.a. in der Hauptversammlung. Die KEB vertritt fast ein Zehntel der RWE-Aktien ubnd hat damit erheblichen Einfluss auf die RWE. Als wichtigstes Gremium hat die KEB einen Aufsichtsrat, und dort kann der HSK 4 von 12 Sitzen besetzen.

Am Freitag (21. Oktober) hatte der Kreistag darüber zu entscheiden, wer diese 4 Sitze erhält. Da liegt es sehr nahe, dass die KandidatInnen sich vor der Wahl dazu äußern, wie sie zur Politik der RWE stehen. Dazu war aber keiner der KandidatInnen bereit – außer dem aus der SBL vorgeschlagenen Bewerber. Offensichtlich soll alles so weiter gehen wie in der Vergangenheit?

Gewählt wurden dann der Landrat, 2 weitere Bewerber aus der CDU-Fraktion (mit den Stimmen von CDU und SPD) und aus der SPD-Fraktion ((mit den Stimmen von SPD und Grünen) ein gerade in Ruhestand gegangener Mitarbeiter von RWE und eon, der von dort noch Betriebsrente erhält. Im Aufsichtsrat der KEB vertreten den HSK nun ausschließlich Personen, die bisher keinerlei Distanz zur RWE erkennen ließen. RWE-Kritiker hatten keine Chance, weil es dafür nur von der SBL und der Linken Unterstützung gab. Dabei hätte zumindest ein Anfang gemacht werden können, dass auch kritische Positionen in diesem Gremium vertreten sind, das sich mit der Kontrolle der RWE befasst. So aber gibt es ein bloßes “Weiter so”.

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RWE will Lützerath weiterhin wegbaggern

By admin at 10:33 pm on Thursday, June 16, 2022

Der kleine Ort Lützerath am Niederrhein war in der letzten Sitzung des Kreistags im HSK am 10. Juni ein Thema. Das hing damit zusammen, dass der Finanzvorstand der RWE im Kreistag über die künftige Ausrichtung der RWE vortrug: „Wo steht die RWE AG und wie sieht die Zeitschiene des Ausstiegs aus fossilen Energieträgern aus?“. Immerhin hält der HSK etwa 5,9 Mio Aktien an der RWE und ist damit einer der größten Aktionäre.

Finanzvorstand Müller wies im Kreistag zwar darauf hin, dass „Growing Green“ (grünes Wachstum) das Schlagwort der Energiewirtschaft werde. Der Energiemarkt stehe vor einer Zeitenwende. „Klimaneutralität bis 2040“ – so laute eines der Ziele des weltweit agierenden Energieriesen. Bis 2030 soll der Ausstieg aus der Braunkohle erfolgen. Dies sei notwendig, um die Pariser Klimaziele zu erfüllen. Für die nächsten 10 Jahre seien etwa 30 Mrd Euro Netto-Investitionen für “Grünes Wachstum” vorgesehen. RWE sei “für die grüne Energiewelt bestens aufgestellt”.

Dazu passt aber nicht, dass der RWE-Konzern daran festhält, das Braunkohletagebau Garzweiler am Niederrhein zu erweitern. Auf Nachfrage der SBL und trotz des Hinweises auf die unternehmerische Verantwortung des Energieriesen bestätigte Herr Müller, dass der symbolträchtige Ort Lützerath weggbegaggert werden soll.
https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCtzerath#/media/Datei:Karte_Tagebau_Garzweiler_deutsch.png
Dabei geht es nicht nur um den kleinen Ort, sondern um eine gigantische Erweiterung dieses Braunkohlereviers, die zur Freisetzung von zusätzlich etwa 600 Mio Tonnen CO2 führen wird. Für die Übergangsphase bis zum Vollzug des Kohleausstiegs wäre diese Erweiterung nicht erforderlich, weil in den vorhandenen Braunkohlerevieren in NRW, in Sachsen-Anhalt und in Sachsen ausreichend Abbaumöglichkeiten zur Verfügung stehen. So entstehen Zweifel, ob es sich bei der RWE wirklich um “Growing Green” oder nur um „Green Washing“ handelt.

Auffällig bei diesem Thema war die Zurückhaltung einiger Parteien, die sich Hoffnung machen, der neuen Landesregierung in Düsseldorf anzugehören. Dafür scheint Voraussetzung zu sein, nicht den Erhalt von Lützerath zu fordern…
https://luetzerathlebt.info/

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RP: “Der Ausbau Erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse”

By admin at 11:54 pm on Wednesday, April 6, 2022

Regierungspräsident Vogel hat im März in einem Brief an die Landrät*innen und an die Bürgermeister*innen im Regierungsbezirk Arnsberg eine radikale Wende in der kommunalen Energiepolitik gefordert.

Er schreibt:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem menschenverachtenden Angriffskrieg des russischen Präsidenten Putin sehen wir uns alle vor außerordentliche Herausforderungen gestellt. Diese liegen kommunal und regional vor allem in der bestmöglichen Gestaltung der Flüchtlingsaufnahme und in der Mitgestaltung der schnellstmöglichen dauerhaften Wiederherstellung der Energieversorgungssicherheit unseres Landes.

In seiner Regierungserklärung vom 27.02.2022 betont der Bundeskanzler die Notwendigkeit, den Ausbau Erneuerbarer Energien schnell voranzutreiben und umzusteuern, um die gegenwärtige Importabhängigkeit insbesondere vom Putin-Regime zu überwinden. Deutschland bezieht derzeit 35 % seiner Rohölimporte, 50 % seiner Steinkohleimporte und 55 % seiner Erdgasimporte aus Russland. Die Drohungen von Russland mit einem Lieferembargo bzw. die mögliche Erweiterung der wirtschaftlichen Sanktionen der demokratischen europäischen Staaten auf die Energielieferungen verstärken zusätzlich den zeitlichen Druck für ein Handeln auf allen Ebenen.

Eine Neuausrichtung des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG) wird es bereits im „Osterpaket“ der Bundesregierung geben. Vor dem Hintergrund gilt es, die in unserem Regierungsbezirk vorhandenen Potenziale Erneuerbarer Energien schnellstmöglich zu heben.

Es können und sollten schon jetzt alle bestehenden Handlungs- und Entscheidungsspielräume genutzt werden. Die kurzfristige Realisierung sämtlicher Formen Erneuerbarer Energien sollten kommunal ermöglicht bzw. unterstützt werden. Bereits aufgegleiste Projekte im Rahmen Ihrer Genehmigungszuständigkeiten sollten prioritärzum Abschluss kommen, damit die Anlagen schnellstmöglich errichtet werden können.

Denn: Der Ausbau Erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient – das ist durch den Angriffskrieg auf die Ukraine allen deutlich geworden – der öffentlichen Sicherheit. Sicherheitspolitik ist „grüne“ Energiepolitik.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die unterschiedlichen Formen der Erneuerbaren Energien nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir brauchen wirklich alles:
• Windkraftanlagen auch im Wald, auch in Landschaftsschutzgebieten
• Solaranlagen auf geeigneten Freiflächen und Dächern
• Wasserkraftanlagen mit ökologischer Fischdurchgängigkeit an vorhandenen Querbauwerken
• Biogaserzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen
• Oberflächennahe ebenso wie Tiefengeothermie
• Grubengasnutzung

Zudem besitzen alle Vorhaben der Energieeinsparung höchste Priorität.

Ich versichere Ihnen, dass wir Sie im Rahmen der Fachaufsicht u.a. als obere Immissionsschutz-, Bauaufsichts-, Wasser- und Naturschutzbehörde bei der Realisierung dieser Ziele bestmöglich unterstützen werden.

Deshalb an dieser Stelle zwei kurze Hinweise auch für gegenwärtig rechtlich notwendige Abwägungsprozesse beim Ausbau Erneuerbarer Energien.

1. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem historischen Klimaschutzbeschluss vom 24.03.2021 festgestellt, dass Klimaschutz ein verfassungsrechtlich gegebenes Staatsziel ist und in diesem Zusammenhang ein verfassungsrechtlich gebotenes „Recht auf Rechtzeitigkeit“ besteht.

2. Hinzu kommen jetzt die herausragenden Belange der kurzfristigen und dauerhaften Versorgungssicherheit und damit der Sicherheit des Landes insgesamt.

Ich freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam diese große Herausforderung zu gestalten, die auch unsere Freiheit und Demokratie zu sichern hilft, da wir für alles – auch für die kommunale Daseinsfürsorge – kurzfristig und dauerhaft bezahlbare Energie und Energiesicherheit benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Josef Vogel”

Ob diese Ziele nun auch im HSK und in seinen 12 Kommunen schnell umgesetzt werden??

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Windrad am Naturschutzgebiet?

By admin at 12:03 am on Sunday, January 3, 2021

Die Windenergie hat mittlerweile einen großen Anteil an der Stromerzeugung aus regenerativen Energien in Deutschland: Mehr als ein Viertel der ins öffentliche Netz eingespeisten Kilowattstunden wurde durch Wind erzeugt.
https://www.rnd.de/wirtschaft/erneuerbare-energien-okostrom-anteil-liegt-2020-bisher-bei-53-prozent-KCLEQFZ6HFA5FGLDV75IL7NQ6U.html)

Und im Sauerland gibt es viel gut geeignete Standorte für Windenergieanlagen (WEA). Aber WEA sollten auch nicht überall errichtet werden dürfen. Daher haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, in ihren Flächennutzungsplänen (FNP) Windvorrangzonen festzulegen. Dort sollen sich dann die WEA konzentrieren, und außerhalb dieser Vorrangzonen dürfen WEA nicht errichtet werden. Eine wesentliche Funktion dieser Windvorrangzonen ist also ihre Ausschlusswirkung für das restliche Stadtgebiet.

Auch die Stadt Brilon hatte im November 2016 eine Änderung ihres FNP beschlossen und darin Windvorrangzonen definiert. Diese Sitzung war auf Antrag der Bürgerliste einberufen worden. Das Ergebnis gefiel einigen prominenten CDU-Mitgliedern jedoch nicht. Sie sind selbst nebenberuflich in der Windenergie-Branche tätig und beabsichtigten, außerhalb der Vorrangzonen eine weitere WEA bauen zu lassen. Daher reichten sie Ende 2017 Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein, am letzten Tag der Jahres-Frist nach Bekanntgabe der Neufassung des FNP.

Im Januar 2020 hob dann das OVG die Änderung des FNP, mit der die Windvorrangzonen festgelegt worden waren, auf.
Pikant: Sehr ausführlich geht das OVG in seiner Urteilsbegründung darauf ein, dass nur 9 von 39 Ratmitgliedern an der Entscheidung über den FNP mitgewirkt hatten, wegen angeblicher Befangenheit.
“Grundbesitz im Außenbereich der Stadt … Entgegen der von den Ratsmitgliedern und der Verwaltung der Antragsgegnerin vertretenen Auffassung führt jedoch diese Tatsache allein nicht zu einem Ausschließungsgrund. Denn insoweit fehlt es jedenfalls im Regelfall an einem unmittelbaren Vor- oder Nachteil der betroffenen Grundeigentümer, der sie von den sonstigen von der Flächennutzungsplanung betroffenen Gemeindemitglieder abheben könnte. Wie auch bei der erstmaligen Aufstellung eines Flächennutzungsplanes … bringt es eine Konzentrationszonenplanung, der kraft Gesetzes ein das ganze Gemeindegebiet betreffendes schlüssiges Gesamtkonzept zugrunde liegen muss, notwendig mit sich, dass davon auch jeder Gemeindebürger – eine Eigenschaft, die (auch) jedes Ratsmitglied erfüllen muss – hiervon potentiell betroffen sein kann. Die Abgrenzung eines individuellen Vor- oder Nachteils ist in einer solchen Konstellation nicht sinnvoll durchzuführen… Allerdings geht es hier nicht nur um einen solchen Einzelfall, vielmehr haben sich die Ratsmitglieder fast flächendeckend und zumindest von der Verwaltung orchestriert und massiv unterstützt bis hin zum konkreten Einwirken auf einzelne Ratsmitglieder, die an sich nicht von ihrer Befangenheit aus den von der Antragsgegnerin vertretenen Gründen ausgegangen sind (etwa S. 44 der Aufstellungsvorgänge), für befangen erklärt. Mit der bloßen Hinnahme einer möglicherweise falschen individuellen Einschätzung hat dies jedenfalls nicht mehr viel zu tun. Angesichts dessen stellt sich vielmehr mit einiger Berechtigung die Frage der Legitimation der letztlich getroffenen Ratsentscheidung, wenn die angenommene Befangenheit tatsächlich nicht bestanden hat.”
Es war die Bürgerliste, die damals in der Ratssitzung die angebliche kollektive Befangenheit kritisiert hatte und gegen den massiven Druck, der von Bürgermeister und Stadtverwaltung ausgeübt wurde, protestierte – aber Bürgermeister und Ratsmehrheit sahen das anders…
Hier ist das gesamte Urteil nachzulesen:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/2_D_100_17_NE_Urteil_20200120.html

Infolge des Urteils des OVG bleiben die Vorrangzonen zwar weiterhin bestehen, es entfällt aber ihre Ausschlusswirkung. Nun können Anträge auf Errichtung weiterer WEA fast für das gesamte Stadtgebiet gestellt werden. Noch im Januar 2020 stellt die Bürgerliste im Briloner Rat den Antrag, der Rat solle einen Aufstellungsbeschluss für eine erneute Änderung des FNP fassen. Dies bedeutet nur eine konkrete Absichtserklärung, aber noch keine inhaltliche Festlegung. Die Stadt hätte dann 2 Jahre Zeit, den FNP neu aufzustellen, und sie könnte währenddessen alle Anträge auf Errichtung neuer WEA zurückstellen lassen. In anderen Städte (wie z.B. aktuell in Paderborn) ist das ein gängiges Mittel, um Windräder an unerwünschten Stellen zu verhindern. Doch erstaunlicherweise lief das in Brilon anders: Auf Vorschlag des Bürgermeisters lehnte der Rat es mit den Stimmen von CDU und SPD ab, einen solchen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Es kam wie es zu erwarten war: Die Kläger aus den Reihen der CDU beantragten im Sommer die Errichtung einer weiteren WEA. Im Amtsblatt des HSK vom 20.10.2020 wurde die Offenlegung der Antragsunterlagen veröffentlicht:
https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Fachbereich_1/FD_11/Amtsblaetter/Amtsblaetter_2020/00_Amtsblatt_20_2020.999.pdf (S. 285 – 290).
Wenn die Antragsteller nicht zuvor durch ihre Klage beim OVG den FNP der Stadt Brilon mit den darin festgelegten Windvorrangzonen zu Fall gebracht haben, wäre ein Antrag für diesen Standort gar nicht zulässig gewesen.

Dieser Standort ist an 3 von 4 Seiten vom Naturschutzgebiet (NSG) “Goldbachtal” umgeben, mit weniger als 100 Meter Abstand zum Rotor.

NSG-Goldbachtal-mitWEA

Daher ist DIESER Standort ungeeignet für eine WEA. Denn für Naturschutzgebiete gilt nach § 23 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz: “Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.”
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__23.html
Nähere Infos zu diesem NSG gibt es hier:
http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK-484?fbclid=IwAR0TbJrA0E7STEF2k_o12Kc8BA5Si17Ug5HSbs2GQwijJem17U_NI7-hwjo
Vor allem beim Bau der WEA wären die Belastungen für das umgebende NSG zu groß.

Außerdem liegt der Standort sehr nah und hoch über dem Ortsteil Scharfenberg.

Politisch brisant ist das Vorhaben auch wegen der undurchsichtigen Rolle des Briloner Bürgermeisters: Zwar hat er dem Rat im November 2020 vorgeschlagen, das “gemeindliche Einvernehmen” zu dem Genehmigungsantrag zu verweigern. Dies wäre aber nur aus sehr wenigen Gründen zulässig, von denen hier keiner gegeben ist (§ 36 Abs. 2 BauGB: https://dejure.org/gesetze/BauGB/36.html). Es ist daher damit zu rechnen, dass der Kreis das fehlende Einvernehmen der Stadt ersetzt, wie es bereits für die Stadt Meschede erfolgt ist.
Die einzig wirksame Gegenmaßnahme (Aufstellungsbeschluss) wollte er dagegen nicht einleiten (siehe oben). Auch nach einem Jahr haben Verwaltung und Rat in Brilon übrigens immer noch keinerlei Maßnahmen eingeleitet, um wieder Vorrangzonen für Windenergie festzulegen.

Nun können allerdings noch die Bürgerinnen und Bürger mitreden. Wer Einwendungen gegen dieses Vorhaben erheben möchte, kann dies noch bis Montag, 4. Januar, beim Hochsauerlandkreis tun. Es reicht eine Mail mit Namen, Adresse und Begründung an: immissionsschutz@hochsauerlandkreis.de .

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Grundsätzliches zu Energie und Klima: Klimaschutz fängt auf kommunaler Ebene an!

By admin at 12:51 am on Tuesday, January 7, 2020

Auch im Sauerland wird in den letzten Wochen intensiv darüber diskutiert, welche Ursachen es für den Klimawandel gibt und was die richtigen Schritte zum besseren Klimaschutz sind, insbesondere aus kommunaler Sicht.
Daher hier der Versuch, die seit 2006 bestehende Position der SBL in 22 Thesen darzustellen:

1. Der Klimawandel ist deutlich spürbar, und zeigt sich u.a. an der permanenten und progressiven Erderwärmung.

2. Die Wärme auf der Erde resultiert vor allem aus der Sonneneinstrahlung, aber durch den Zustand unserer Atmosphäre entscheidet sich, in welchem Umfang auf der Erde ein Treibhauseffekt entsteht.

3. Die Treibhausgase in unserer Atmosphäre haben deutlich zugenommen.

4. Dafür sind vor allem wir Menschen verantwortlich.

5. Eine große Rolle bei den Treibhausgasen spielt CO2.

6. Daher ist eine Reduzierung der Treibhausgase und insbesondere von CO2 für den Klimaschutz unbedingt erforderlich.

7. Ohne marktregulierende Maßnahmen (wie z.B. CO2-Steuer) wird diese Reduzierung nicht gelingen.

8. Für einkommensschwache Haushalte ist ein pauschaler Ausgleich der aus der CO2-Abgabe entstehenden Mehrbelastungen durch ein Energiegeld o.ä. sinnvoll.

9. 3 wichtige Bereiche für die CO2-Einsparung und damit für den Klimaschutz sind Verkehr, Heizung und die Erzeugung von elektrischer Energie.

10. Die Verwendung von Kohle in jeder Form als Energieträger ist weder nachhaltig noch emissionsarm.

11. Atomkraft wäre ein geeigneter Energieträger (da sie relativ “sauber” ist), wenn nicht der Betrieb von AKW hohe Risiken enthielte und wenn abgebrannte Brennstäbe endgültig und sicher gelagert werden könnten. Beides wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern. Daher scheiden AKWs aus.

12. Neue Energieträger wie z.B. Wasserstoff werden mindestens bis 2050 keinen wesentlichen Beitrag zur Energieerzeugung leisten können.

13. Regenerative Energien wie Wasserkraft und Windkraft sind für eine Energiewende unverzichtbar.

14. Gerade im Sauerland bestehen aufgrund der topographischen Verhältnisse und der geringen Siedlungsdichte sehr gute Voraussetzungen für die Nutzung von Wind- und Wasserkraft.

15. Kein Verfahren zur Energieerzeugung ist ohne Nachteile.

16. Gerade für Windenergieanlagen (WEA) ist es daher richtig, in jedem Einzelfall auf die jeweiligen Standortbedingungen zu achten, diese sorgfältig zu prüfen und WEA nicht überall zu errichten.

17. Für das Ergebnis der Abwägung bei jeder einzelnen WEA gibt es Spielraum, je nach Setzung der Schwerpunkte. Dies darf aber nicht zu einer fast generellen Ablehnung des Baus von WEA führen.

18. Außer der AfD unterstützen in Deutschland mittlerweile alle Parteien die Nutzung von Windkraft für die Stromerzeugung.

19. Auch der Anteil der “Klimawandelleugner” ist außerhalb der AfD sehr gering.

20. Für die Verkehrswende ist eine stärkere Nutzung des ÖPV unabdingbar; dafür müssen a) eine Ausweitung der Angebote, b) eine Verbesserung der Qualität und c) Fahrpreissenkungen erfolgen.

21. E-Mobilität bietet sich vor allem für Kurzstrecken und innerhalb der Städte an.

22. Klimaschutz fängt auf kommunaler Ebene an. Wir müssen alle unseren Beitrag leisten, ohne dass jede(r) in allen Bereichen perfekt sein kann.

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Versteckspiel

By admin at 8:58 am on Tuesday, October 15, 2019

In der Sitzung des Umweltausschusses am 02.10.2019 stand der Punkt “Konsequenzen der Urteile des VG Arnsberg vom 25.06.2019 auf die Flächennutzungspläne Meschede und Olsberg” auf der Tagesordnung. Aus der Sitzungsdrucksache 8/1306 erfahren wir u.a.: “Mit Urteilen vom 25.06.2019 hat das Verwaltungsgericht über die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für insgesamt 13 Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Olsberg sowie über die Genehmigungen von insgesamt neun Windkraftanalgen und Vorbescheide für drei weitere Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Meschede entschieden. In allen Verfahren hatten die Städte Olsberg und Meschede das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens versagt, weil die geplanten Anlagenstandorte außerhalb der in den Flächennutzungsplänen der Kommunen ausgewiesenen Konzentrationszonen lagen. Der Hochsauerlandkreis hatte deshalb alle Anträge negativ beschieden… Das Gericht hat die ablehnenden Bescheide aufgehoben und den Kreis verpflichtet, die Genehmigungsanträge unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Das Urteil ersetzt zugleich das versagte Einvernehmen der Stadt.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte beantragt, diesen Punkt auch in die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 11.10.2019 aufzunehmen. Denn diese Urteile haben weitreichende Konsequenzen für den Kreis und alle 12 Kommunen. Für die Anträge für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in den Kommunen ist der Kreis als Genehmigungsbehörde zuständig. Wenn nun die in den Gemeinden beschlossenen Flächennutzungspläne mit der Festlegung sog. Konzentrationszonen aufgehoben werden, bedeutet dies, dass Anträge für die Errichtung von WEA für fast alle Flächen gestellt werden können; die Steuerungswirkung von Konzentrationszonen entfällt dann. Und der Kreis hat ein hohes Risiko bei der Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen für WEA. Er muss damit rechnen, dass er anschließend verklagt wird und möglicherweise sogar hohe Haftungsrisiken entstehen.

Die Auskünfte der in der Kreisverwaltung zuständigen Abteilungsleiterin im Umweltasschuss waren leider sehr dürftig. Es war nicht zu erfahren, welche rechtlichen Bedenken die Kreisverwaltung selbst in den Genehmigungsverfahren hatte und welche Rechtsauffassung sie nun hat. Auch über die “Konsequenzen für weitere Genehmigungsverfahren” wurde nicht berichtet, trotz entsprechender Ankündigung.

Um so wichtiger wäre es gewesen, das Thema nun im Kreistag zu beraten. Doch der Landrat erklärte schon zu Beginn der Kreisausschusssitzung, dass es sich um ein “Geschäft der laufenden Verwaltung” handele, bei dem der Kreistag keine Mitwirkungsrechte habe. Dies mutet sehr seltsam an, denn noch im Umweltausschuss war das kein Thema. Da war der TOP ja sogar vom Landrat und vom Ausschussvorsitzenden selbst auf die Tagesordnung gesetzt worden!

Wie in solchen Fällen leider üblich, folgte die “GaGaGroKo” (CDU/SPD/FDP/Grüne) im Kreistag dem Wunsch des Landrats und setzte den TOP ab, gegen die Stimmen von SBL und Linken. So wird es nun eine Klärung per schriftlicher Anfrage geben müssen. Das ist aber weniger effektiv als eine Beratung in der Sitzung.

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Landesentwicklungsplan: gegen Klimaschutz, für “Flächenfraß”

By admin at 11:59 am on Wednesday, July 17, 2019

Die CDU/FDP-Koalition im Landtag ist stolz darauf, dass sie mit dem neuen Landesentwicklungsplan (“LEP”) eine Entfesselung geschafft hätte. Doch was ist wirklich davon zu halten?

Wir schließen uns der Erklärung von Horst Becker, Mitglied der Grünen Landtagsfraktion, an:

„Mit dem neuen Landesentwicklungsplan zeigen CDU und FDP, wie egal ihnen Natur-, Arten- und Klimaschutz sowie der Erhalt unserer Lebensgrundlagen sind. Klar ist jetzt auch, dass das kürzlich erwachte ökologische Gewissen des Ministerpräsidenten ein reiner PR-Gag ist – zu sehr stehen die Änderungen im LEP dazu im Widerspruch.

Gegen breite Kritik hat die Landesregierung ihre ideologiegetriebene Anti-Windenergiepolitik rücksichtslos durchgedrückt. Damit produziert sie bewusst die Rechtsunsicherheit für den weiteren Ausbau der Windenergie und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Kommunen und Gerichte in lange Klageverfahren verwickelt werden. Mit dieser verantwortungslosen Politik verhindern Minister Pinkwart und die Koalition aus CDU und FDP Investitionen in Millionenhöhe. Sie bremsen die Energiewende aus und riskieren, dass NRW die Klimaziele verfehlt. Auch sämtliche Experten in der Anhörung wiesen auf die rechtlich höchst fragwürdige Basis hin. Weder der Ausschluss von Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlichen Flächen ist von geltendem Bundesrecht gedeckt, noch der Mindestabstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis Gerichte sich mit dem von Minister Pinkwart vermurksten LEP befassen müssen.

CDU und FDP geben den 5-Hektar-Grundsatz und damit jegliche Begrenzung des Flächenverbrauchs auf. Das ist verantwortungslos. Denn ein ungezügelter Flächenfraß kann fatale Auswirkungen auf die Artenvielfalt haben und die Qualität von Grund- und Trinkwasser sowie die Reinheit der Luft dauerhaft negativ beeinflussen. Doch auch für die Landwirtschaft ist der Flächenfraß längst zur Belastung geworden. Stetig steigende Pachtpreise bedrohen die Erwerbsgrundlage von Landwirten. Auch über den deswegen geäußerten Protest der Landwirtschaftsverbände setzen sich CDU und FDP brüsk hinweg.

Der Abbau nichtenergetischer Rohstoffe wie Kies, Sand oder Kalk wird ohne Rücksicht auf Natur und Heimat dereguliert. Mit der Ausweitung des Raubbaus nimmt Schwarz-Gelb massive Schäden für die Umwelt in Kauf. Es besteht die ernste Gefahr, dass Rohstoffkonzerne sich auf Basis des neuen LEP und gegen den Willen der Kommunen in neue Abbaugebiete einklagen.“

Quelle:
https://gruene-fraktion-nrw.de/presse/service/pressemitteilungen/pmdetail/nachricht/becker-landesentwicklungsplan-ohne-arten-natur-und-klimaschutz-zeigt-schwarz-gelb-fehlt-das-oek.html

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Kreisverwaltung berichtet über die Verwendung von Ersatzgeldern – Grundstückskäufe und Zaun-bauten machen bisher die größten Ausgabe-Posten aus

By admin at 9:21 am on Wednesday, May 8, 2019

Ersatzgelder? Was ist das?
Bei den sogenannten Ersatzgeldern handelt es sich um nicht unerhebliche Beträge, mit de-ren Verwendung die beim Bau von Windrädern entstehenden Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden sollen.

Kreisverwaltung, Stadt Brilon und Ersatzgelder
Bekanntlich soll die Stadt Brilon Probleme mit der Verwendung von Ersatzgeldern haben. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wandte sich daher am 16.04.2019 mit einem Schreiben an Landrat Dr. Karl Schneider.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8987

Was sagt das Kreishaus?
Wir zitieren das Antwort-Schreiben vom 25.04.2019:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihrer o.a. Anfrage muss zunächst angemerkt werden, dass der Beschluss nicht vorsieht. 2,4 Mio. € Ersatzgeld im Stadtgebiet Brilon einzusetzen, sondern, dass vorrangig dort Projekte aus Ersatzgeld finanziert werden sollen, das aus im Stadtgebiet Brilon genehmigten Windenergieanlagen stammt (vgl. KT-Beschluss vom 04.03.2016, Vorlage 91414).

Über den Stand der Ersatzgeldvenzvendung im Stadtgebiet Brilon gibt die Vorlage 9/1004 (+ 1. Ergänzung) zum Stand 20.09.2018 Auskunft.

Verfüllung Wolfgangsee 6.964,61 €
Streuobstförderung 2.443,86 €
Zaunbauten 33.937,37 €
Mulchen 1.000,00 €
Biostation Sonderprojekte 12.460,00 €
Entfichtung 4.522,00 €
Naturdenkmal-Pflege 2.778,79 €
Ehrenamtsmaßnahmen 2.403,89 €
Grundstückskäufe 46.563,00 €

Summe 113.073,52 €

Seither haben weitere umfangreiche Gespräche mit allen beteiligten Behörden stattgefunden. Dabei geht es vor allem um die Frage, welche Maßnahmen auf öffentlichen Flächen finanziert werden dürfen oder eben nicht. Daraus folgen konkrete Projekte, deren Umfang und Kostenvolumen noch nicht fest stehen.

Ebenfalls in Planung auf Briloner Stadtgebiet sind Renaturierungsmaßnahmen an kleineren Gewässern, die zunächst wasserrechtlich abgestimmt werden müssen.

Am Gretenberg und Sonderkopf sind Maßnahmen zur Entwicklung der Heiden i.H.v. 62.000 € konkret geplant. Weiterhin ist der Ankauf von Buchenwald in Verhandlung (3,3 ha). Die im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beschlossenen Grundstückskäufe werden sukzessive umgesetzt (ca. 50.000 € in Brilon, 200.000 € Brilon und Marsberg-Beringhausen).

Der Ersatzgeldstand (gesamter HSK) stellt sich wie folgt dar:

Startguthaben 01.01.2019: 2,24 Mio. € (davon aus Brilon ca. 2 Mio. €)
Gebundene Ersatzgeldmaßnahmen 2019 bis 25.04. (kreisweit): 296 T€
Grundstückskäufe eingeleitet: 255 T€
Bindungen für Eigenanteil Vertragsnaturschutz: 28 T€
Planungen für Maßnahmen in FIurbereinigungsverfahren: ca. 40 T€
Rückstellungen für gezahltes Ersatzgeld aus WEA, deren Genehmigung ggf. nicht rechtskräftig wird: 281 T€

Zur Verfügung stehen somit aktuell 1,34 Mio. € Ersatzgeld aus dem Bestand sowie sehr geringe aktuelle Zahlungseingänge.

Die Vierjahresfrist des 5 31 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW zur Verwendung beginnt für den Großteil der Einnahmen im April und Juni 2017 und endet im April und Juni 2021. Es ist zu erkennen, dass nach zwei Jahren für etwa die Hälfte des Geldes auch Mittelbindungen und Planungen vorliegen.“

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Windkraft in Brilon – Was geschieht mit den Ersatzgeldern?

By admin at 10:58 pm on Monday, April 22, 2019

Rund 2,4 Millionen Euro stehen zur Verfügung
Nach einem Grundsatzbeschluss des HSK sollen ca. 2,4 Millionen Euro sogenannte Ersatzgelder aus dem Bau von Windrädern im Briloner Stadtgebiet in Brilon eingesetzt werden. Damit sollen die im Stadtgebiet beim Bau von Windrädern entstehenden Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden.

Probleme mit der Verwendung
Bekanntlich gab es dabei in der Stadt Brilon größere Probleme. Rund 2 Millionen Euro konnten zunächst nicht verwendet werden, weil die Stadt dafür keine geeigneten Vorschläge gemacht hatte, die bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Biologischen Station auf Akzeptanz stießen. Die Stadt Brilon lehnte ihrerseits die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Maßnahmen ab.

Mehrere Beratungstermine
Zwischenzeitlich gab es mehrere Beratungstermine zwischen Kommunalpolitiker/innen und der Biologischen Station. Über den Planungsstand dieser Maßnahmen wurde am 22.03.2019 in Rahmen einer Bürgerversammlung in Brilon-Scharfenberg berichtet.

Anfrage an den Landrat
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste erkundigte sich daher am 16.04.2019 schriftlich bei Landrat Dr. Karl Schneider nach dem aktuellen Stand hinsichtlich der Verwendung der Ersatzgelder aus dem Bau der Windräder im Stadtgebiet von Brilon. Über das Ergebnis werden wir berichten.

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