Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

PRESSEMITTEILUNG – Strafanzeige gegen Windpark-Betreiber: Massive Umweltschäden im Naturschutzgebiet „Aupketal“

By admin at 8:41 pm on Wednesday, April 1, 2026

Strafanzeige gegen Windpark-Betreiber: Massive Umweltschäden im Naturschutzgebiet „Aupketal“ 

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste / Freie Wähler Hochsauerland (SBL/FWG) hat bei der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK NRW) Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Windpark Aupke GmbH erstattet. Der Vorwurf lautet auf Verdacht von Verstößen gegen das Strafgesetzbuch (§§ 324, 324a StGB) in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz.  

Illegale Baumaßnahmen ohne gültige Befreiung 

Hintergrund ist der Ausbau einer knapp zwei Kilometer langen Entwicklung für den Bau von Windenergieanlagen, die durch das ökologisch sinnvolle Naturschutzgebiet (NSG) „Waldreservat, Moosfelde mit Talsystemen der Kleinen und Großen Aupke“ führt. Für diesen Ausbau wäre eine rechtsgültige Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Arnsberg erforderlich gewesen. Der zuständige Naturschutzbeirat des Hochsauerlandkreises (HSK) hatte diese Befreiung jedoch am 05.02.2026 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. 

Trotz der fehlenden rechtlichen Grundlagen wurden bereits vor den entscheidenden Sitzungen des Naturschutzbeirats und des Kreisausschusses umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Ein Versuch des Landrats, die fehlende Zustimmung nachträglich durch einen Beschluss des Kreisausschusses am 12.03.2026 zu ersetzen, wird von der SBL/FWG als offensichtlich rechtswidrig eingestuft, da hierfür keine Zuständigkeit vorliegt. 

Gefährdung von Ökosystemen und Laichgewässern 

Die vor Ort dokumentierten Schäden sind massiv: 

Schotteintrag:
Große Mengen kalkhaltigen Schotters wurden ohne wirksamen Sedimentschutz aufgebracht.  

Gewässerverschmutzung:
Schotter ist bereits in geschützte Waldflächen und angrenzende Laichgewässer gelangt. 

Ökologische Veränderung:
Der verwendete kalkhaltige Schotter droht die biologische Struktur der natürlich sauren Waldböden nachhaltig zu verändern. 

Flächenversiegelung:
Der Waldweg wurde durch Erdarbeiten und Abgrabungen an Böschungen erheblich verbreitert. 

„Es ist inakzeptabel, dass hier vollendete Tatsachen zulasten der Natur geschaffen wurden, während die rechtliche Prüfung noch lief“, erklärt Lutz Wendland, Fraktionsgeschäftsführer der SBL/FWG-Fraktion. Besonders schwer wiegt, dass den Betreibern die notwendigen Schutzauflagen bekannt sein mussten, da diese für den angrenzenden Bereich im Kreis Soest ausdrücklich festgeschrieben waren. 

Die Fraktion hat ihr Bildmaterial sowie Hinweise auf eine mediale Berichterstattung des WDR den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt und fordert eine lückenlose Aufklärung der Verantwortlichen.

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Haushaltsrede der SBL/FWG-Fraktion zum Haushaltsbuch 2026, gehalten von Herrn Sebastian Vielhaber am 27.03.2026

By admin at 8:11 pm on Saturday, March 28, 2026

Haushaltsrede der SBL/FWG-Fraktion zum Haushaltsbuch 2026, gehalten von Herrn Sebastian Vielhaber am 27.03.2026

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Landrat,
liebe Kreistagskolleginnen und –kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren der Presse,
verehrte Zuhörer im Publikum,
verehrte Mitarbeiter der Verwaltung,

die Fraktion der Sauerländer Bürgerliste und Freie Wähler Hochsauerland haben sich intensiv mit dem Haushaltsbuch für das Jahr 2026 beschäftigt.
Und ich möchte meine Rede heute mit einer einfachen Wahrheit beginnen:
Kommunalpolitik folgt im Kern einer klaren Regel:
Wir können dauerhaft nur das ausgeben, was wir auch einnehmen.
Ein Blick in diesen Haushalt zeigt jedoch, dass genau diese Regel zunehmend unter Druck gerät. Damit stehen wir nicht allein.
Viele Städte und Gemeinden kämpfen derzeit mit steigenden Kosten, neuen Aufgaben und gleichzeitig begrenzten Einnahmen. Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe, hier vor Ort Verantwortung zu übernehmen und klare Prioritäten zu setzen.

Der Hochsauerlandkreis ist ein starker Kreis mit rund 260.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Mit engagierten Menschen, einer starken mittelständischen Wirtschaft, einem leistungsfähigen Handwerk und einer attraktiven Natur- und Tourismusregion. Viele Unternehmen unserer Region sind international erfolgreich, gleichzeitig ist das Sauerland für viele Menschen ein wichtiger Freizeit- und Erholungsraum.
Aber er ist eben auch ein Kreis, der – wie viele kommunale Gebietskörperschaften in Deutschland – zunehmend unter finanziellen Druck gerät. Steigende Sozialausgaben, wachsende Pflichtaufgaben und begrenzte Einnahmemöglichkeiten führen dazu, dass die finanziellen Handlungsspielräume immer enger werden.
Der Haushalt 2026 macht diese Entwicklung sehr deutlich sichtbar. Ein großer Teil der Ausgaben ist durch Pflichtaufgaben gebunden, während die Möglichkeiten zur politischen Gestaltung immer kleiner werden.
Umso wichtiger ist es, den Haushalt sorgfältig zu analysieren, Prioritäten zu setzen und offen über Risiken und Perspektiven zu sprechen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns nun einen genaueren Blick auf die Zahlen werfen.
Der Gesamtergebnisplan weist Aufwendungen in Höhe von rund 637 Mio. Euro auf. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von rund 630 Mio. Euro.

Das bedeutet: Auch in diesem Jahr müssen wir wieder Geld aus der Rücklage entnehmen, um einen ausgeglichenen Haushalt darstellen zu können.
Das ist keine Katastrophe. Aber ein deutliches Warnsignal.

Positiv ist:
Der Hebesatz für die Jugendamtsumlage wird zwar gesenkt, aber trotzdem sollen die Einnahmen aus der Jugendamtsumlage um mehr als 4 Mio. Euro steigen. Auch hier kommt es also zu einer erheblichen Mehrbelastung für die 9 Gemeinden ohne eigenes
Jugendamt.
Gleichzeitig steigt der Hebesatz für die Kreisumlage auf 38,08 Prozent – mit direkten Auswirkungen auf alle Städte und Gemeinden.
Die finanzielle Lage bleibt also angespannt.
Die Ursachen dafür kennen wir alle: steigende Baukosten, höhere Energiepreise, wachsende Personalkosten und immer neue gesetzliche Aufgaben – bei gleichzeitig unsicheren Einnahmen.

Deshalb wird derzeit auch über Instrumente wie den globalen Minderaufwand diskutiert.
Eines ist klar:
Ein globaler Minderaufwand ist kein Ersatz für solide Haushaltspolitik.
Aber er kann helfen, Planung und Realität näher zusammenzubringen.
Wenn bereits viele Kommunen dieses Instrument nutzen, dann sollte auch der Kreis bereit sein, es maßvoll einzusetzen.

Für uns entscheidend ist:
Ein Haushalt darf nicht nur auf dem Papier funktionieren. Er muss auch im Alltag tragfähig sein.
Ein globaler Minderaufwand von einem Prozent würde den Haushalt um rund 5 Millionen Euro entlasten.
Das würde unmittelbar auch die Umlagen senken – und damit die Städte und Gemeinden entlasten. Das verbleibende Defizit ließe sich vollständig aus der Ausgleichsrücklage decken.
Eine Erhöhung der Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr wäre vermeidbar.
Wir sprechen also nicht über ein Risiko, sondern über ein bewährtes Instrument zur Stabilisierung.
Deshalb halten wir es für angemessen, dieses Instrument im Haushalt 2026 vorzusehen.
Neben der finanziellen Gesamtbetrachtung dürfen wir auch die inhaltlichen Schwerpunkte nicht aus dem Blick verlieren.

Ein besonders wichtiger Bereich ist die frühkindliche Bildung.
Frühkindliche Bildung ist kein Nebenschauplatz kommunaler Politik. Sie ist eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft unserer Kinder – und damit auch in die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes Sauerland.
Gerade deshalb sehen wir die aktuellen Entwicklungen rund um das geplante neue Kita-Gesetz des Landes kritisch. Wenn künftig in den Randzeiten der Betreuung eine Art „Pädagogik light“ möglich sein soll, dann ist das aus unserer Sicht ein Schritt in die falsche Richtung.
Fünf Stunden hochwertige pädagogische Arbeit in der Kernzeit reichen nicht aus. Bildung und Betreuung finden nicht nur zwischen neun und zwei Uhr statt. Kinder brauchen während der gesamten Betreuungszeit qualifizierte pädagogische Begleitung.
Deshalb erwarten wir vom Hochsauerlandkreis, dass er hier klare Prioritäten setzt. Wenn es notwendig ist, zusätzliche Mittel einzusetzen, um auch in den Randzeiten gut ausgebildetes Fachpersonal in den Kitas zu sichern, dann sollten wir genau das tun.
Denn eines muss auch klar sein: Geld für gute frühkindliche Bildung ist besser investiert als Geld für die Mietgarantie bei leerstehenden Kita-Plätzen, die letztlich privaten Investoren zugutekommen.
Wer heute bei der Qualität der frühkindlichen Bildung spart, zahlt morgen einen deutlich höheren Preis – gesellschaftlich und wirtschaftlich.
Wenn wir über die Zukunft des Hochsauerlandkreises sprechen, dann sprechen wir vor allem über unsere Kinder und Jugendlichen – über ihre Bildung, ihre Chancen und ihre Teilhabe.
Und genau deshalb müssen wir auch ehrlich sagen: Bei unseren Schulen gibt es weiterhin großen Handlungsbedarf. Moderne Lernräume, digitale Ausstattung, Barrierefreiheit und energetische Sanierungen sind keine Luxusprojekte – sie sind Grundvoraussetzungen für gute Bildung.
Wer heute bei unseren Schulen spart oder Investitionen aufschiebt, zahlt morgen doppelt – pädagogisch und finanziell.
Familien im Hochsauerlandkreis brauchen Planungssicherheit. Sie brauchen Strukturen, die funktionieren – nicht nur auf dem Papier.
Investitionen in Bildung, Betreuung und Inklusion sind deshalb keine freiwilligen Leistungen. Sie gehören zu den zentralen Aufgaben einer verantwortungsvollen Kreispolitik.
Neben Bildung sollten wir auch eine weitere Bevölkerungsgruppe stärker in den Blick
nehmen:

Unsere Seniorinnen und Senioren
Auch im Hochsauerlandkreis wird unsere Gesellschaft älter. Viele Menschen im Rentenalter möchten ihre Erfahrungen stärker in politische Entscheidungen einbringen – und das ist aus unserer Sicht auch richtig.
In einigen Städten gibt es bereits gute Beispiele mit aktiven Seniorenbeiräten. Auf Kreisebene fehlt eine solche Struktur bislang.
Deshalb halten wir es für sinnvoll, perspektivisch einen Kreisseniorenbeirat einzurichten, dessen Vertreter bei entsprechenden Themen in den Fachausschüssen angehört werden.
Bis dahin könnte übergangsweise der Arbeitskreis der Seniorenbeiräte im HSK diese Aufgabe übernehmen.
Denn die Erfahrung und Kompetenz der älteren Generation ist ein Gewinn für unsere kommunalpolitischen Entscheidungen.

Ein ganz anderer, aber ebenso zentraler Bereich unserer Daseinsvorsorge ist der Rettungsdienst.
In einer Anfrage haben wir nachgefragt, warum am Standort Meschede eine zusätzliche Rettungswache durch einen privaten Anbieter betrieben wird. Die Antwort der Kreisverwaltung zeigt ein deutliches Problem:
Zum Stichtag 1. Februar 2026 waren im Rettungsdienst des Kreises rund 28 Vollzeitstellen im Einsatzdienst unbesetzt, darunter zahlreiche Stellen für Notfallsanitäter und Rettungssanitäter.
Vor diesem Hintergrund soll es nach Aussage der Verwaltung derzeit nicht möglich gewesen sein, einen dritten Rettungswagen in Meschede in eigener Trägerschaft zu betreiben.
Das zeigt sehr deutlich, vor welcher Herausforderung unser Rettungsdienst steht. Für uns sollte das aber nicht bedeuten, dauerhaft auf private Anbieter auszuweichen. Vielmehr sollte es unser Ziel sein, den kommunalen Rettungsdienst wieder so attraktiv aufzustellen, dass wir ausreichend Personal gewinnen und halten können. Denn der Rettungsdienst ist eine Kernaufgabe des Kreises. Hier geht es um schnelle Hilfe im Notfall – um Menschenleben.
Deshalb sollten wir alles daransetzen, die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst zu verbessern und genügend Fachkräfte zu gewinnen, damit der Hochsauerlandkreis seinen Rettungsdienst auch künftig möglichst aus eigener Kraft sicherstellen kann.
Denn eine starke öffentliche Daseinsvorsorge bedeutet auch:
Der Kreis muss in der Lage sein, seine zentralen Aufgaben selbst zu erfüllen.
Zum Rettungsdienst gehört aber nicht nur ausreichend Personal, sondern auch eine funktionierende Infrastruktur.
Bereits im September 2021 hat der Kreistag die dritte Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans beschlossen – also vor inzwischen viereinhalb Jahren. Darin ist unter anderem der Bau von sieben neuen Rettungswachen vorgesehen, teilweise zusätzlich, teilweise als Ersatzstandorte.
Doch man muss feststellen: Seitdem ist viel zu wenig passiert. Bis alle Wachen tatsächlich fertiggestellt sind, werden voraussichtlich mindestens acht Jahre vergangen sein – wahrscheinlich sogar noch mehr.
Dabei geht es hier nicht um irgendein Bauprojekt, sondern um eine wesentliche Verbesserung der medizinischen Versorgung der Menschen in unserem Kreis.
Zu dieser sehr unbefriedigenden Entwicklung hat leider auch die Kreisverwaltung beigetragen. Die Beauftragung eines Generalplaners wurde forciert – und der ausgewählte Planer ist nach einem mehr als fragwürdigen Auswahlverfahren schließlich insolvent gegangen.
Gerade bei so wichtigen Projekten dürfen wir uns solche Verzögerungen und daraus entstehende Mehrkosten künftig nicht mehr leisten.
Neben der Daseinsvorsorge stellt uns auch ein weiterer Bereich vor große Herausforderungen.

Der Ausbau erneuerbarer Energien wird auch im Hochsauerlandkreis weiter eine Rolle spielen. Die Meinungen darüber gehen – auch hier im Kreistag – durchaus auseinander.
Umso wichtiger ist es, die konkreten Auswirkungen vor Ort genau zu betrachten.
Dabei geht es nicht nur um den Standort der Anlagen selbst, sondern auch um die notwendige Infrastruktur – insbesondere um die Zuwegung.
Es gibt in unserem Kreis geeignete Standorte für solche Projekte. Gleichzeitig gibt es aber auch Bereiche, in denen erhebliche Eingriffe in sensible Naturräume drohen, etwa wenn Anlagen im Hang oder im Wald errichtet werden sollen und die Zuwegung durch besonders wertvolle Landschaftsräume führt.
Die Diskussion um das Aupketal bei Moosfelde hat gezeigt, wie sensibel solche Entscheidungen sind. Die vom Landrat veranlasste Dringlichkeitsentscheidung zur Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplans stellt einen sehr weitreichenden Eingriff dar.
Gerade deshalb hätten wir es für sinnvoll gehalten, sich im Umweltausschuss vor Ort ein eigenes Bild zu machen. Leider wurde unser Antrag auf eine Ortsbesichtigung abgelehnt.
Doch die Herausforderungen im Zusammenhang mit Windenergie enden nicht bei Stand-ort- und Infrastrukturfragen.
In zwei Anfragen habe ich nachgefragt, wie der Kreis sicherstellt, dass der Rückbau am Ende der Laufzeit auch tatsächlich finanziell abgesichert ist. Die Antworten zeigen: Die Höhe der Bürgschaften orientiert sich pauschal an 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten – eine eigene Prüfung oder regelmäßige Überprüfung der tatsächlichen Rückbaukosten findet bislang nicht statt.
Keine eigenen Gutachten.
Keine Nachkalkulation.
Keine Anpassung an reale Preis- und Kostenentwicklungen.
Und genau hier beginnt das Problem:
Denn wenn ein Betreiber in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder insolvent wird – und die Bürgschaft nicht ausreicht –, stellt sich eine sehr unangenehme Frage:
Wer bezahlt am Ende die Rechnung?
Unsere Antwort ist klar: Nicht der Steuerzahler.
Deshalb brauchen wir mehr Transparenz und eine realistische Risikoabschätzung.

Wer genehmigt, trägt Verantwortung – nicht nur für den Bau, sondern auch für den Tag, an dem nichts mehr läuft.

Meine Damen und Herren, auch im Bereich der Mobilität zeigt sich derzeit ein sehr problematisches Bild.
Zwischen Arnsberg und Meschede fährt seit Februar kein Zug mehr – und das soll voraussichtlich – mit nur einem Monat Unterbrechung – bis Dezember so bleiben. Die Bahnhöfe Oeventrop und Freienohl werden bereits seit Ende letzten Jahres nur noch von jedem zweiten Zug angefahren. Und zwischen Bestwig und Marsberg wird der Bahnverkehr über viele Jahre hinweg immer wieder stark eingeschränkt sein, mit monatelangen Vollsperrungen.
Diese Situation ist für viele Pendlerinnen und Pendler schlicht nicht akzeptabel. Leider wurden in den Gremien des Kreises mehrfach Vorschläge der SBL abgelehnt, mit denen die Auswirkungen der Baumaßnahmen deutlich hätten reduziert werden können.
Und wenn man sich gleichzeitig anschaut, dass der Kreistag gerade erst den größten Einschnitt beim Linienbusangebot in der Geschichte des Hochsauerlandkreises beschlossen hat, dann zeigt sich ein problematisches Bild: Unsere Verkehrspolitik ist nach wie vor zu stark auf das Auto ausgerichtet.

Meine Damen und Herren, bevor ich zum Schluss komme, möchte ich mich ausdrücklich bedanken.
Ein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hochsauerlandkreises und den Betrieben, die an der Erstellung des umfangreichen Haushalts- und Zahlenwerkes 2026 mitgewirkt haben.
Nicht zu vergessen bei den vielen Ehrenamtlichen in unserem Kreis, die sich in sportlichen, musischen, sozialen oder kulturellen Einrichtungen, Kinder- und
Jugendeinrichtungen sowie den Seniorenbeiäten engagieren. All diese Menschen leisten einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gemeinschaft.

Meine Damen und Herren,
dieser Haushalt ist mehr als eine Sammlung von Zahlen.
Er ist ein Gradmesser dafür, wie ernst wir es mit unserer Verantwortung nehmen.
Ja – die Rahmenbedingungen sind schwierig.
Ja – viele Entwicklungen können wir auf Kreisebene nicht allein steuern.
Aber:
Das entbindet uns nicht von der Pflicht, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Die entscheidende Frage ist doch:
Wo setzen wir unsere Prioritäten?

Bei der Qualität von Bildung – oder bei kurzfristigen Einsparungen?
Bei einer starken öffentlichen Daseinsvorsorge – oder beim schleichenden Rückzug aus eigener Verantwortung?
Bei nachhaltigen Lösungen – oder bei dem Prinzip Hoffnung?

Wir haben heute die Wahl.
Wir können diesen Haushalt einfach verwalten – oder wir können ihn aktiv gestalten.
Wir können Risiken ausblenden – oder wir können sie offen benennen und verantwortungsvoll damit umgehen.
Und wir können Belastungen weitergeben – oder wir können bewusst für Entlastung sorgen, wo sie dringend gebraucht wird.

Für uns ist klar:
Politik darf sich nicht darin erschöpfen, Probleme zu beschreiben.
Sie muss den Anspruch haben, sie zu lösen.
Deshalb werden wir diesen Haushalt daran messen, ob er den Menschen in unserem Kreis wirklich gerecht wird – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag.
Ob er unseren Kindern gute Bildung ermöglicht.
Ob er eine verlässliche Versorgung sicherstellt.
Und ob er unsere Städte und Gemeinden nicht überfordert.
Denn am Ende geht es um Vertrauen.
Vertrauen in politische Entscheidungen.
Vertrauen in die Handlungsfähigkeit dieses Kreises.

Und dieses Vertrauen entsteht nicht durch Zahlenwerke – sondern durch klare Prioritäten und nachvollziehbare Entscheidungen.

Meine Damen und Herren,
wir treffen heute keine technische Entscheidung.
Wir treffen eine Richtungsentscheidung.
Und genau deshalb lautet unsere Haltung:
Wir werden dem vorgelegten Haushalt und dem Stellenplan nicht zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Freundliche Grüße
Sebastian Vielhaber
– Stellvertretender Fraktionsvorsitzender –

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Zuwegung Windpark Aupketal: Naturschutz im Schnellverfahren geopfert?

By admin at 9:36 pm on Thursday, March 12, 2026

Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste/Freie Wähler (SBL/FWG) kritisiert das Vorgehen der Kreisverwaltung und der Mehrheitsfraktionen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Zuwege für den Windpark Aupketal scharf. Trotz massiver ökologischer Bedenken und eines ablehnenden Votums des Naturschutzbeirats sollen vollendete Tatsachen geschaffen werden – unter Umgehung des Kreistags.

Mehrere Mitglieder unserer SBL/FWG-Fraktion haben sich am 9. März 2026 vor Ort im Aupketal ein Bild von der Lage gemacht. Was wir dort vorfanden, ist erschütternd.Das Aupketal ist ein besonders wertvolles FFH- und Naturschutzgebiet. Der Landschaftsplan Arnsberg (Stand 2019) weist das „Waldreservat Moosfelde“ explizit als Waldgebiet von internationaler Bedeutung aus. Schutzzweck ist die Erhaltung eines weitgehend unzerschnittenen Lebensraums für seltene Tier- und Pflanzenarten.

Zerstörung trotz fehlender Befreiung
Obwohl die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Landschaftsplans noch gar nicht final erteilt wurden, sind die Arbeiten bereits in vollem Gange. Über 100 Laubbäume wurden gefällt, Erdbewegungen vorgenommen und Fahrwege massiv befestigt. Dabei zeigen sich erhebliche Mängel in der Ausführung:

    • Fehlender Gewässerschutz: Es gibt großräumigen Sedimenteintrag in die Bäche. Wirksame Sperren zum Schutz der Wasserläufe fehlen völlig.

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  • Schädigung des Bodens: Eigene Untersuchungen von Schotterhaufen vor Ort ergaben, dass kalkhaltiges Material verwendet wird. Für den dortigen Lößboden ist dies ökologisch völlig ungeeignet und führt zu nachhaltigen Schäden.

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    • Baustaub: Bodenmassen werden ohne jede Befeuchtung abgefahren, was zu einer enormen Staubentwicklung führt.

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Besonders kritisch: Für den Transport der riesigen Rotorblätter („Bladelifter“) sind weitere massive Eingriffe geplant, darunter Begradigungen von jeweils 100 Metern Länge vor und hinter den Brücken über die Aupke.
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Demokratiefeindliches „Eilverfahren“
Die Rolle der Verwaltung in diesem Verfahren ist mehr als fragwürdig. Am 5. Februar 2026 lehnte der Naturschutzbeirat die Befreiungen mit großer Mehrheit ab. Anstatt sich inhaltlich mit diesen Bedenken auseinanderzusetzten, konstruierte die Verwaltung eine „Eilbedürftigkeit“.
Über eine Ergänzungsvorlage vom 3. März sollte das Votum des Beirats nicht im zuständigen Kreistag am 27. März, sondern bereits am 12. März im Kreisausschuss zurückgewiesen werden. Weder der Umweltausschuss noch die Kreistagsmitglieder wurden aktiv über diese Drucksache informiert. Erst durch die Aufmerksamkeit des Sachkundigen Bürgers der SBL/FWG im Umweltausschuss wurde dieses Hinterzimmer-Verfahren bekannt.

Keine rechtliche Grundlage für Dringlichkeit
Aus Sicht der SBL/FWG sind die Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Kreisausschuss eindeutig nicht erfüllt. Eine solche ist rechtlich nur zulässig, wenn die Einberufung des Kreistags zeitlich nicht mehr möglich wäre. Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage jedoch beide Gremien noch nicht einberufen waren und für beide identische Fristen gelten, hätte der Kreistag ordnungsgemäß beteiligt werden können.
Aktuelle Berichte (z.B. im Soester Anzeiger) belegen zudem, dass der Weitertransport der Rotorblätter zum Aupke-Parkplatz erst für Ende April/Anfang Mai 2026 geplant ist. Die behauptete zeitliche Not war somit offensichtlich ein Vorwand.

Fazit der SBL/FWG
Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Verwaltung vor den Forderungen des Vorhabenträgers eingeknickt ist. Es ist jedoch die Pflicht des Investors, Planungen so rechtzeitig vorzulegen, dass ordnungsgemäße Genehmigungsverfahren möglich sind.
Dass unser Antrag auf einen Ortstermin im Umweltausschuss abgelehnt wurde, ist bedauerlich. Wer sich der Situation vor Ort entzieht und fachliche Bedenken des Naturschutzbeirats per Schnellverfahren wegwischt, handelt verantwortungslos gegenüber einem der wertvollsten Naturräume unseres Kreises. Wir fordern eine Rückkehr zu einem rechtsstaatlichen Verfahren und eine sofortige Prüfung der ökologischen Schäden im Aupketal.

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Trendwende bei der kommunalen Energiegesellschaft EEH?

By admin at 12:44 am on Friday, November 21, 2025

In diesem Blog wurde schon öfters kritisch über die vom Kreis geplante kommunale Energiegesellschaft berichtet, z.B. hier: https://sbl-fraktion.de/?p=11693
Die SBL hat die Förderung Erneuerbarer Energien immer für wichtig gehalten. Allerdings galt und gilt dies nicht für die von der Mehrheit des Kreistags geplante Art der Umsetzung in einer kommunalen Gesellschaft, in der die RWE letztlich die Mehrheit erhalten sollte und außerdem viel Geld an der Projektierung der Anlagen verdienen sollte.

Bisher wurde dieses Modell von Landrat und CDU-Fraktion hoch gepriesen. Dies ändert sich aktuell. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte zur Kreistagssitzung am 24.10.2025 einen “Bericht über die Arbeit der EEH” beantragt.
Im Antrag stand u.a.: “Am 21.06.2024 hat der Kreistag die Gründung der „Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH“ (EEH) beschlossen. Anders als geplant, beteiligen sich an dieser Gesellschaft nur 4 der 12 kreisangehörigen Kommunen, woraus sich eine größere Verantwortung des Kreises als ursprünglich geplant ergibt. Von konkreten Aktionen und Planungen dieser Gesellschaft ist dem Kreistag bisher wenig bekannt geworden, ebenso wie von der für die Durchführung von Projekten zur Energieerzeugung bestimmten weiteren Gesellschaft WiSo. Daher soll die Geschäftsführung der EEH dem Kreistag über ihre Tätigkeiten und Planungen berichten und einen Bericht zur Lage geben.”

In der Sitzung selbst sagte die Geschäftsführung nichts, sondern erstellte vorher einen schriftlichen Bericht, aus dem hervorgeht, dass es keine konkreten Projekte gibt, deren Realisierung wahrscheinlich ist.

Aber der Landrat äußerte sich im Kreistag erstmals kritisch zu dieser Gesellschaft.
Im Protokoll dieser Sitzung ist über die Ausführungen des (bisherigen) Landrats zu lesen:
“Zu Beginn des Gründungsprozesses der EEH gab es andere Voraussetzungen, insbesondere durch die fehlende Regionalplanung. Aktuell ist die Entwicklung sehr beschränkt und viele Kommunen lehnen eine Positivplanung in ihrem Stadt- bzw. Gemeindegebiet ab. Die weitere Diskussion in den Kommunen bleibt abzuwarten. Im Zweifel müssen die neugewählten Kreistagsmitglieder erneut über die derzeitige Organisationsform der EEH beraten. Die von
Herrn Loos geforderte Aufstellung über die bisher entstandenen Kosten der EEH werden der Niederschrift beigefügt.”

Über die bisher für die EEH entstandenen Kosten steht im Protokoll:
“Beratungs- und Gründungskosten der EEH ca. 153.400 €
Beihilferechtliches Gutachten ca. 48.000 €
Geschäftsführung (seit Januar 2024) ca. 52.000 €
Summe ca. 253.400 €”

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Noch einmal: Wie weit darf der Artenschutz wegen des “überragenden öffentlichen Interesses” an Windenergie ausgeschaltet werden?

By admin at 9:08 am on Tuesday, November 18, 2025

Für die Sitzung des Kreistags am 24.10.2025 hatte die SBL-Kreistagsfraktion einen Antrag “Bessere Berücksichtigung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes bei der Genehmigung von Windenergieprojekten” eingebracht.
Darin sollte der Landrat aufgefordert werden,
“1. bei der Genehmigung von Windenergieanlagen die Belange des Artenschutzes stärker als zuletzt zu berücksichtigen und insbesondere ohne konkrete und zwingende Gründe keine großflächigen Rodungen während des Schutzzeitraums nach § 39 Abs. 5 BNatSchG zu genehmigen,
2. bei künftigen Projekten auch kultur- und bodendenkmalpflegerische Aspekte in Waldbereichen stärker zu beachten,
3. sowie sicherzustellen, dass genehmigte Wegeverläufe, Schutzauflagen und ökologische Begleitmaßnahmen bei der Bauausführung strikt eingehalten und regelmäßig kontrolliert werden.”

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Begründung:

“Die jüngsten Ereignisse rund um die großflächigen Rodungen für ein Projekt der Stadtwerke Brilon am Windsberg zeigen, dass die Abwägung zwischen den Belangen des Arten- und Naturschutzes einerseits und den Interessen der Antragsteller von Windenergieanlagen andererseits derzeit nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis erfolgt.
Wie aus der Drucksache 10/1272 sowie der Antwort des Landrats vom 29.08.2025 auf die Anfrage der SBL-Fraktion vom 17.08.2025 hervorgeht, stellt die Kreisverwaltung das „überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus“ zunehmend über die Belange des Artenschutzes – selbst in naturschutzfachlich besonders sensiblen Gebieten. „Insgesamt fällt daher die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Artenschutz derzeit regelmäßig zugunsten der Windenergie aus.“

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Diese Praxis ist – bei aller Anerkennung der Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien – nicht akzeptabel.
Insbesondere wird nicht im Einzelfall geprüft, ob und aus welchen zwingenden Gründen großflächige Rodungen bereits vor Ende des gesetzlichen Schutzzeitraums (30. September) erforderlich sind. Der bloße Hinweis auf eine „ökologische Baubegleitung“ genügt hier nicht, zumal diese vom Antragsteller selbst beauftragt wird. Im Fall Windsberg wurde die Person trotz mehrfacher Nachfragen der SBL-Fraktion nicht benannt.
Darüber hinaus sollte bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Waldbereichen stärker auf archäologische und kulturhistorische Relikte geachtet werden. In vielen Mittelgebirgsregionen – so auch im Hochsauerlandkreis – existieren noch nicht kartierte Zeugnisse früherer Landnutzung, wie Ackerterrassen, alte Bergbauspuren, Hohlwege, Köhlerplätze oder bronzezeitliche Grabstätten.
Diesem Aspekt sollte besondere Aufmerksamkeit gelten, um die kulturhistorische Identität der Region zu bewahren, was sicherlich auch für den Landrat in seiner Funktion als neuer Vorsitzender des Sauerländer Heimatbundes von Bedeutung sein dürfte.
Zudem zeigen Beispiele aus der Praxis, dass genehmigte Bauvorgaben häufig nicht konsequent umgesetzt werden. So wurde etwa im Bereich Mäkerssiepen (Hagen) ein im Biotopkataster verzeichnetes Feuchtbiotop zerstört, indem Hangquellen weggemulcht wurden. Auch im Trianel-Windpark wurden Zuwegungen nachträglich asphaltiert und es wurde deutlich von der genehmigten Trassenführung abgewichen.
Es stellt sich daher die Frage, wie eng die Abstimmung zwischen „Wald und Holz NRW“ und der Unteren Landschaftsbehörde tatsächlich erfolgt und welche Kontrollen durchgeführt werden, um derartige Verstöße zu verhindern.
Die derzeitige Genehmigungs- und Überwachungspraxis lässt sich nicht auf die Ausnahmeregelungen der §§ 39, 44 Abs. 5, 45b und 45c BNatSchG stützen. Auch § 6 WindBG rechtfertigt keine Abweichung von den grundlegenden Vorgaben des Natur- und Denkmalschutzrechts. Empfehlungen anderer Behörden können gesetzliche Schutzbestimmungen nicht außer Kraft setzen.
Der Kreistag sollte daher ein deutliches Signal setzen, dass der Ausbau der Windenergie nur unter Wahrung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes erfolgen darf. Eine Fortsetzung der aktuellen Genehmigungspraxis zu Lasten dieser Schutzgüter ist nicht hinnehmbar.”

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Auf Wunsch des (alten) Landrats lehnte der (alte) Kreistag diesen Antrag mit Mehrheit ab.

Leider wurde in der Kreistagssitzung keine einzige Frage konkret beantwortet, und im Sitzungsprotokoll fehlen Ausführungen zu diesem Thema weitgehend. Es gibt aber nach wie vor erhelichen Aufklärungsbedarf.
Nach Kenntnis des Sitzungsprotokolls hat die “alte” SBL-Kreistagsfraktion nun die folgenden schriftlichen Fragen an den (neuen) Landrat gestellt:
“1. Warum wurde von der Kreisverwaltung nicht moniert, dass die (innerhalb des gesetzlichen Schutzzeitraums nach § 39 BNatSchG) tatsächlich gerodete Fläche etwa doppelt so groß ist wie genehmigt (offensichtlich wurden im Genehmigungsverfahren z.B. die Höhenlagen nicht beachtet)?
2. Warum wurde von der Kreisverwaltung nicht moniert, dass für die Baustraße andere Flächen in Anspruch genommen wurden als beantragt?
3. Warum wurde im Genehmigungsverfahren nicht beachtet, dass durch die Veränderungen des Geländes mehrere Quellen erheblich geschädigt wurden?
4. Warum fiel der Genehmigungsbehörde nicht auf, dass in den Ausführungen des vom Antragsteller beauftragten Ökologischen Baubegleiters (ÖBB) zwar über das Vorkommen der nach BNatSchG und Europäischer Vogelschutzrichtlinie besonders geschützten Vogelart Feldlerche berichtet wurde, diese Vogelart aber vom ÖBB nicht in die Kartierungen aufgenommen wurde?
5. Warum wurde der Bericht des ÖBB über die angebliche Unbedenklichkeit der vorzeitigen Rodungen erst etwa ein Monat nach den Rodungen der Kreisverwaltung vorgelegt?
6. Durch die großflächigen Rodungen während des gesetzlichen Schutzzeitraums in der Errichtungsphase entstehen Verstöße gegen die „Zugriffsverbote“ nach § 44 BNatSchG. Warum verlangte die Genehmigungsbehörde vom Antragsteller dafür keine geeigneten „Minderungsmaßnahmen“ in angemessenem Umfang?”

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Filed under: Energiepolitik,LandschaftsschutzComments Off on Noch einmal: Wie weit darf der Artenschutz wegen des “überragenden öffentlichen Interesses” an Windenergie ausgeschaltet werden?

Bessere Berücksichtigung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes bei der Genehmigung von Windenergieprojekten

By admin at 9:59 pm on Friday, October 10, 2025

FÜr die nächste Kreistagssitzung (am Fr 24.10.) hat die SBL-Fraktion einen Antrag für die “Bessere Berücksichtigung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes bei der Genehmigung von Windenergieprojekten” eingebracht,
mit folgendem Beschlussvorschlag:

“Der Kreistag fordert den Landrat auf,
1. bei der Genehmigung von Windenergieanlagen die Belange des Artenschutzes stärker als zuletzt zu berücksichtigen und insbesondere ohne konkrete und zwingende Gründe keine großflächigen Rodungen während des Schutzzeitraums nach § 39 Abs. 5 BNatSchG zu genehmigen,
2. bei künftigen Projekten auch kultur- und bodendenkmalpflegerische Aspekte in Waldbereichen stärker zu beachten,
3. sowie sicherzustellen, dass genehmigte Wegeverläufe, Schutzauflagen und ökologische Begleitmaßnahmen bei der Bauausführung strikt eingehalten und regelmäßig kontrolliert werden.”

Begründung:

Die jüngsten Ereignisse rund um die großflächigen Rodungen für ein Projekt der Stadtwerke Brilon am Windsberg zeigen, dass die Abwägung zwischen den Belangen des Arten- und Naturschutzes einerseits und den Interessen der Antragsteller von Windenergieanlagen andererseits derzeit nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis erfolgt.

Wie aus der Drucksache 10/1272 sowie der Antwort des Landrats vom 29.08.2025 auf die Anfrage der SBL-Fraktion vom 17.08.2025 hervorgeht, stellt die Kreisverwaltung das „überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus“ zunehmend über die Belange des Artenschutzes – selbst in naturschutzfachlich besonders sensiblen Gebieten. „Insgesamt fällt daher die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Artenschutz derzeit regelmäßig zugunsten der Windenergie aus.“
Diese Praxis ist – bei aller Anerkennung der Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien – nicht akzeptabel.

Insbesondere wird nicht im Einzelfall geprüft, ob und aus welchen zwingenden Gründen großflächige Rodungen bereits vor Ende des gesetzlichen Schutzzeitraums (30. September) erforderlich sind. Der bloße Hinweis auf eine „ökologische Baubegleitung“ genügt hier nicht, zumal diese vom Antragsteller selbst beauftragt wird. Im Fall Windsberg wurde die Person trotz mehrfacher Nachfragen der SBL-Fraktion nicht benannt.

Darüber hinaus sollte bei der Errichtung von Windenergieanlagen in Waldbereichen stärker auf archäologische und kulturhistorische Relikte geachtet werden. In vielen Mittelgebirgsregionen – so auch im Hochsauerlandkreis – existieren noch nicht kartierte Zeugnisse früherer Landnutzung, wie Ackerterrassen, alte Bergbauspuren, Hohlwege, Köhlerplätze oder bronzezeitliche Grabstätten.
Diesem Aspekt sollte besondere Aufmerksamkeit gelten, um die kulturhistorische Identität der Region zu bewahren, was sicherlich auch für den Landrat in seiner Funktion als neuer Vorsitzender des Sauerländer Heimatbundes von Bedeutung sein dürfte.

Zudem zeigen Beispiele aus der Praxis, dass genehmigte Bauvorgaben häufig nicht konsequent umgesetzt werden. So wurde etwa im Bereich Mäkerssiepen (Hagen) ein im Biotopkataster verzeichnetes Feuchtbiotop zerstört, indem Hangquellen weggemulcht wurden. Auch im Trianel-Windpark wurden Zuwegungen nachträglich asphaltiert und es wurde deutlich von der genehmigten Trassenführung abgewichen.
Es stellt sich daher die Frage, wie eng die Abstimmung zwischen „Wald und Holz NRW“ und der Unteren Landschaftsbehörde tatsächlich erfolgt und welche Kontrollen durchgeführt werden, um derartige Verstöße zu verhindern.

Die derzeitige Genehmigungs- und Überwachungspraxis lässt sich nicht auf die Ausnahmeregelungen der §§ 39, 44 Abs. 5, 45b und 45c BNatSchG stützen. Auch § 6 WindBG rechtfertigt keine Abweichung von den grundlegenden Vorgaben des Natur- und Denkmalschutzrechts. Empfehlungen anderer Behörden können gesetzliche Schutzbestimmungen nicht außer Kraft setzen.
Der Kreistag sollte daher ein deutliches Signal setzen, dass der Ausbau der Windenergie nur unter Wahrung des Arten-, Natur- und Kulturschutzes erfolgen darf. Eine Fortsetzung der aktuellen Genehmigungspraxis zu Lasten dieser Schutzgüter ist nicht hinnehmbar.

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Erhält RWE vom HSK die “FIlet-Stücke”?

By admin at 11:34 am on Saturday, March 8, 2025

Über die Gründung des kommunalen Unternehmens “Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH (EEH)” haben wir schon des öfteren berichtet, z.B. hier: https://sbl-fraktion.de/?p=11485.

Nach einem Beschluss des Kreistags wird eine kommunale Gesellschaft gegründet werden, an der der Kreis 50% und die kreiseigenen Gemeinden ebenfalls 50% der Anteile halten. Der Landrat hatte angekündigt, dass sich 10 der 12 Kommunen daran beteiligen würden. Mittlerweile haben aber 6 kreisangehörige Kommunen (mit zusammen 70% der Einwohner des HSK) die Beteiligung abgelehnt. Besonders umstritten ist, dass diese Gesellschaft nur das Kapital für eine weitere Gesellschaft namens WiSo beschafft; die WiSo soll die Energiepropjekte durchführen, und an ihr erhält der Energiekonzern RWE eine Mehrheit. Die Kommunen habe also auf die Unternehmenstätigkeit nur geringen Einfluss. RWE verdient außerdem daran, dass dort die Projektierung der geplanten Anlagen erfolgt und an RWE extra bezahlt wird, mit 0,5 bis 1 Mio Euro je Anlage. So droht sich eine grundsätzlich begrüßenswerte Maßnahme der Energiepolitik zu einem Subventionsprogramm für RWE zu wandeln.

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Struktur am 05.03.2025 stand der TOP “Gründung des Unternehmens Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH (EEH)“ erneut auf der Tagesordnung. Es ergaben sich weitere bedenkliche Anpekte, die sich stark zu Gunsten von RWE und zu Lasten der Kommunen auswirken können. Da Fragen dazu nicht beantwortet wurden, hat die SBL-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage eingebracht:

“Im Anschluss an diese Sitzung stellen wir folgende Fragen:

1. In der Sitzungsdrucksache 10/1168 steht u.a.:
“Zum Stand der von RWE als unserem unternehmerischen Partner in den vergangenen Monaten durchgeführten Flächenakquise bleibt zu berichten, dass vertraglich Sicherungen auf privaten Flächen in verschiedenen Kommunen im Hochsauerlandkreis, wie z.B. Städte Schmallenberg, Olsberg und Medebach und der Gemeinde Bestwig erfolgen konnten bzw. vor dem Abschluss stehen …
Bei den gesicherten Flächen handelt es sich um Flächen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der von der Landesplanung im Rahmen der 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis, vorgesehenen Windenergiebereiche (WEB) liegen.”
Mehrere Fragen von Kreistagsmitgliedern aus zwei Fraktionen zur Zahl dieser zwei Arten von Flächen (innerhalb bzw. außerhalb der WEB) wurden in der Sitzung von der designierten Geschäftsführung der EEH nicht beantwortet.
Daher fragen wir nun schriftlich an, wie viele der bereits gesicherten oder in Aussicht stehenden Flächen für Windenergieanlagen liegen
a) innerhalb
b) außerhalb
der WEB?

2. Der “unternehmerische Partner” RWE soll auch Mehrheitsgesellschafter der die Projekte durch-führenden Gesellschaft WiSo werden.
Wie stellt der Landrat sicher, dass die RWE nicht die attraktiven und leicht umsetzbaren der von ihr akquirierten Standorte alleine realisiert und die Gesellschaften EEH und WiSo (mit kommunaler Beteiligung) die weniger attraktiven und erst nach jahrelanger Wartezeit auf positive Planungs-beschlüsse der beteiligten Kommunen realisierbaren Standorte erhalten?

3. Welche Kosten
a) für die Geschäftsführung
b) für Rechtsberatung und andere Beratungsleistungen
sind bisher für EEH und WiSo entstanden bzw. veranlasst worden, jeweils intern und extern?”

Über die Antworten werden wir berichten.

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Anfrage zu sehr merkwürdigen Genehmigungsverfahren

By admin at 11:21 am on Tuesday, September 24, 2024

Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass Anfang September in einem Verfahren beim OVG Münster deutlich wurde, dass die Kreisverwaltung eine Genehmigung für das Repowering einer noch gar nicht gebauten Windenergieanlage unter sehr merkwürdigen Umständen erteilt hat. Dazu hat die SBL-Kreistagsfraktion jetzt die folgende Anfrage an den Landrat eingebracht:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
zum Thema: Fehlende Prüfung von Repoweringanträgen

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Antwort vom 23.07.2024 auf eine schriftliche Anfrage des Unterzeichners teilt der Landrat mit, dass in den letzten Jahren 14 Anträge für das Repowering von WEA vor Errichtung der ursprünglich genehmigten Anlage eingereicht wurden, von denen 13 bereits genehmigt wurden.

Im Rahmen eines solchen Änderungsgenehmigungsverfahrens werde zur Umweltverträglichkeit nur „eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt“. Auch eine Artenschutzprüfung fände nur unter besonderen Umständen statt. Der Vorhabenträger könne beantragen, welche Art des Genehmigungsverfahren erfolgen soll.

Dies entspricht nicht der Rechtslage, wie sie mir aus § 16b Abs. 7 BImSchG bekannt ist. Wenn sich z.B. die Rotorfläche vervierfacht und die Anlagenhöhe um mehr als 70 Meter erhöht, können dadurch selbstverständlich “nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden”, insbesondere “schädliche Umwelteinwirkungen” gemäß § 5 i.V.m. § 6 BImSchG.

Am 02.09.2024 wurde beim OVG Münster im Verfahren 22 D 137/23.AK verhandelt. Der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland (VUNH) hatte gegen den Hochsauerlandkreis Klage erhoben wegen der Genehmigung einer WEA direkt am NSG Goldbachtal bei Brilon-Scharfenberg und in einem Gebiet, das erst nachträglich aus dem neuen Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg herausgeschnitten wurde. Bereits vor Errichtung dieser WEA beantragte der Betreiber ein Repowering, durch das sich z.B. die Rotorfläche auf etwa das Vierfache und die Höhe der Anlage um mehr als 70 Meter vergrößern sowie der Standort verändern sollen. Dieses angebliche Repowering ist also mit erheblichen Veränderungen gegenüber der ursprünglich beantragten Anlage verbunden.

Der OVG-Senat rügte in der Verhandlung deutlich die von der Kreisverwaltung unzureichend durchgeführte Vorprüfung. Zu den Auswirkungen des Repowering seien nur allgemeine Formulierungen und ohne Begründung erfolgt; die Kreisverwaltung habe nicht konkret dargelegt, warum sie auf weitere Prüfungen verzichtete.

Im Protokoll des OVG zu dieser Verhandlung heißt es u.a., dass „die angefochtene Genehmigung an einem absoluten Verfahrensfehler wegen einer nicht ordnungsgemäßen allgemeinen Umweltverträglichkeits-Vorprüfung leiden dürfte.“
Und weiter:“ … , dürfte die im Änderungsgenehmigungsverfahren … nur drei Tage nach Eingang des Änderungsantrags – mit Blick auf § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG getroffene Einschätzung des Beklagten, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei, jedenfalls deshalb nicht nachvollziehbar gewesen sein, weil sie nicht auf einer hinreichenden naturschutzfachlichen Grundlage getroffen worden sein dürfte. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Formblatt der Vorprüfung …, dem – aus Rechtsgründen erforderliche – Begründungen für die jeweiligen Einschätzungen praktisch nicht zu entnehmen sind, sondern insbesondere auch aus dem zeitlichen Ablauf des Änderungsgenehmigungsverfahrens (einschließlich der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Beklagten …) sowie dem Änderungsbescheid selbst”.

Konkrete Erklärungen für ihr Verhalten konnte die Kreisverwaltung in der Verhandlung beim OVG nicht liefern; die zuständige Sachbearbeiterin sei im Urlaub, und keiner der (zahlreichen) anderen anwesenden Vertreter der Kreisverwaltung sei darüber informiert. Dabei war der Termin dieser Gerichtsverhandlung seit zwei Monaten bekannt…

Es war also nicht nachvollziehbar, warum die Kreisverwaltung hier auf eine UVP, auf eine Artenschutzprüfung und auf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtete.

Diese Feststellungen des Senats führten dazu, dass das Verfahren mit einem Vergleich endete. Der als Beigeladener anwesende Anlagenbetreiber erklärte sich erst nach wiederholten deut¬lichen Hinweisen des Vorsitzenden Richters auf die Risiken aus dem unzureichenden Genehmigungsverfahren bereit, die Abschaltzeiten der Anlage zum besseren Schutz der Fledermäuse deutlich auszuweiten. Dabei wird die Tabelle aus der vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen und von Dietz u.a. erstellten „Fachempfehlung für eine bundesweite Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen“ angewendet, die unterschiedliche „Cut-In-Windgeschwindigkeiten“ in Abhängigkeit von Anlagenstandort, Rotordurchmessen, Kalendermonat und Tageszeit vorgibt.

Daneben gab es durch den Senat des OVG auch weitere Kritik am Genehmigungsverfahren. So wurde z.B. festgestellt, dass kein Zeitraum festgelegt war, wann die Anlagenbetreiber das Monitoring durchführen sollten; es hätte nach der von der Kreisverwaltung erteilten Genehmigung auch erst am Ende der Betriebsdauer erfolgen können.
Im Zusammenhang mit diesem Verfahren beim OVG stelle ich folgende Fragen:

1. a) Welche Konsequenzen ziehen Landrat und Kreisverwaltung daraus, dass vom Senat des OVG die unzureichende Vorprüfung deutlich gerügt wurde, für künftige Genehmigungen bei Repowering-Anträgen, insbesondere für noch nicht errichtete WEA?
b) Werden künftig bei derartigen Repowering-Anträgen UVP, Artenschutzprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen? Wenn Nein, warum nicht?

2. Werden Landrat und Kreisverwaltung bei künftigen Genehmigungen von WEA für die Abschaltungen zum Fledermausschutz die sog. Dietz-Tabelle anwenden?
Falls Nein, warum nicht?

3. Bei einem Rotordurchmesser von 160 m (wie beim hier beantragten scheinbaren Repowering) sollte das Monitoring so erfolgen, dass die Fledermausflüge in unterschiedlichen Höhen erfasst werden.
Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig an die Höhen, in denen das Monitoring erfolgen muss, und warum?

4. Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig beim Gondelmonitoring hinsichtlich Zeitraum, differenzierter Erfassung der Arten, Intensität der Messungen, Empfänger der erfassten Daten und Konsequenzen aus den Messergebnissen?

5. a) Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig hinsichtlich des Habitatschutzes und des Artenschutzes, die beide von der Klägerin im o.g. Verfahren als unzureichend gerügt wurden?
b) Gibt es Anhaltspunkte, dass ein verbesserter Schutz der Fledermäuse sich nachteilig auf den Schutz anderer Arten auswirken kann?
Falls Ja, warum und mit welchen Folgen?

6. Ab welcher Veränderung der Rotorfläche und der Höhe einer WEA geht die Kreisverwaltung bei einem Repowering davon aus, dass dadurch “nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können”, die “für die Prüfung nach § 6 (BImSchG) erheblich sein können”?

7. Welche weiteren Konsequenzen ziehen Landrat und Kreisverwaltung aus dem Verlauf dieser Verhandlung beim OVG und der dort erfolgten deutlichen Kritik an ihrer Arbeit als Genehmigungsbehörde?

8. a) Wie lange dauert bisher in der Verwaltung des HSK das Genehmigungsverfahren im Durchschnitt für WEA bei Anträgen auf Neuerrichtung,
b) wie lange bei Repoweringanträgen?

9. Dürfen künftig alle Antragsteller von komplexen Repoweringprojekten damit rechnen, dass von der Kreisverwaltung über ihre Anträge innerhalb von drei Tagen entschieden wird (wie im hier vom OVG behandelten Fall)?
Falls Nein, warum nicht?

10. Vertreter der Kreisverwaltung, Anlagenbetreiber und beauftragter Gutachter traten während der Verhandlung beim OVG und in den Beratungspausen immer gemeinsam auf und berieten sich fast permanent untereinander. Was unternehmen Landrat und Kreisverwaltung, damit nicht der Eindruck einer sehr großen Nähe zwischen Antragsteller, Genehmigungsbehörde und beauftragten unabhängigen Gutachtern entsteht?

Mit freundlichen Grüßen”

Über die Antwort werden wir berichten!

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Manchmal arbeitet die Kreisverwaltung ganz schnell…

By admin at 9:26 pm on Sunday, September 8, 2024

Viele werden es kennen: Auf Genehmigungen zu Bauvorhaben wartet man viele Monate oder auch schon mal Jahre. Doch in ganz bestimmten Fällen entwickeln Verwaltungen unglaubliche Geschwindigkeiten bis zum Erteilen einer Genehmigung – und verzichten dabei auch auf viele notwendige Verfahrensschritte.

Ein solcher Fall wurde am 02.09.2024 bei einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster öffentlich. Es ging um das Repowering einer Windenergieanlage (WEA) bei Brilon-Scharfenberg. Dabei gibt es mehrere Besonderheiten: Diese WEA ist noch gar nicht gebaut worden, sondern das angebliche Repowering wurde bereits vor dem ersten Spatenstich beantragt. Und diese WEA grenzt an drei Seiten direkt an das Naturschutzgebiet Goldbachtal, Abstand nur etwa 8 Meter. Und das Areal für die neue WEA war ursprünglich Teil des neuen Vogelschutzgebiets (VSG) bei Brilon und Marsberg, wurde dann aber maßgenau aus dem VSG herausgeschnitten. Und die Betreibergesellschaft besteht aus 3 prominenten CDU-Mitgliedern…

In seiner Antwort vom 23.07.2024 auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Fraktion teilte der Landrat mit, dass im Rahmen eines solchen Änderungsgenehmigungsverfahrens für dein derartiges “Repowering” zur Umweltverträglichkeit nur „eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt“ werde. Auch eine Artenschutzprüfung fände nur unter besonderen Umständen statt. Der Vorhabenträger könne beantragen, welche Art des Genehmigungsverfahren erfolgen soll.

Am 02.09.2024 wurde beim OVG Münster im Verfahren 22 D 137/23.AK verhandelt. Der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland hatte gegen den Hochsauerlandkreis Klage erhoben wegen der Genehmigung dieser WEA direkt am NSG Goldbachtal. Bereits vor Errichtung dieser WEA hatte die Betreibergesellschaft ein Repowering beantragt, durch das sich z.B. die Rotorfläche auf etwa das Vierfache, die Höhe der Anlage um mehr als 70 Meter erhöhen und der Standort verändern sollen. Dieses angebliche Repowering ist also mit erheblichen Veränderungen gegenüber der ursprünglich beantragten Anlage verbunden.

Der OVG-Senat rügte in der Verhandlung deutlich die von der Kreisverwaltung durchgeführte angebliche Vorprüfung. Zu den Auswirkungen des Repowering seien nur allgemeine Formulierungen und ohne Begründung erfolgt; die Kreisverwaltung habe nicht konkret dargelegt, warum sie auf weitere Prüfungen verzichtete. Im Protokoll des OVG zu dieser Verhandlung heisst es u.a.: “… , dürfte die im Änderungsgenehmigungsverfahren … nur drei Tage nach Eingang des Änderungsantrags – mit Blick auf § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG getroffene Einschätzung des Beklagten, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei, jedenfalls deshalb nicht nachvollziehbar gewesen sein, weil sie nicht auf einer hinreichenden naturschutzfachlichen Grundlage getroffen worden sein dürfte. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Formblatt der Vorprüfung …, dem – aus Rechtsgründen erforderliche – Begründungen für die jeweiligen Einschätzungen praktisch nicht zu entnehmen sind, sondern insbesondere auch aus dem zeitlichen Ablauf des Änderungsgenehmigungsverfahrens (einschließlich der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Beklagten …) sowie dem Änderungsbescheid selbst”.

Konkrete Erklärungen für ihr Verhalten konnte die Kreisverwaltung in der Verhandlung beim OVG nicht liefern; die zuständige Sachbearbeiterin sei im Urlaub, und keiner der (zahlreichen) anderen anwesenden Vertreter der Kreisverwaltung sei darüber informiert.

Es war also nicht nachvollziehbar, warum die Kreisverwaltung hier auf eine UVP, auf eine Artenschutzprüfung und auf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtete. Nach drei Tagen wurde ohne jede Prüfung der Auswirkungen durch die erheblichen Veränderungen der Anlage die Genehmigung erteilt. Alles nur Zufall?

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14 Windräder im HSK sollen schon vor ihrer Errichtung “repowert” werden?!

By admin at 9:31 am on Sunday, July 28, 2024

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte beim Landrat eine schriftliche Anfrage eingereicht, in der es um das vorzeitige Repowering von Windenergieanlagen (WEA) geht. Zunehmend sollen WEA repowered werden, bevor sie überhaupt errichtet worden sind. Das könnte dazu dienen, die normal üblichen Genehmigungsverfahren (z.B. mit Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfung) zu umgehen.
Der komplette Text der Anfrage steht hier: https://sbl-fraktion.de/?p=11508

Am 24.07. ging die Antwort des Landrats ein:
“zu Frage 1:
Im Kreisgebiet wurden seit Januar 2020 keine WEA vor Ablauf des 15. Jahres ihrer Nutzungszeit repowered.

Zu Frage 2:
Es wurden 14 Anträge für das Repowering von WEA vor deren Errichtung (§ 16b Abs. 7 BImSchG) eingereicht, 13 genehmigt, keine der Anlagen wurde bisher errichtet.

Zu Frage 3:
Es wurden 14 Anträge für das Repowering von WEA vor deren Errichtung (§ 16b Abs. 7 BImSchG) eingereicht, 1 Antrag ist noch nicht entschieden

Zu Frage 4:
Im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens werden nur Anforderungen geprüft, sowie durch das Repowering im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können, die für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 BImSchG erheblich sein können, dies gilt auch für die Artenschutzprüfung. Bei der Umweltverträglichkeit wird eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt. Auf Antrag des Vorhabenträgers ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG, mit Öffentlichkeitsbeteiligung, oder das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG durchzuführen.”

Immerhin 13mal wurde also das Repowering für gar nicht errichtete WEA bereits genehmigt, über einen weiteren derartigen Antrag wurde noch nicht entschieden. Da stellt sich die Frage, warum nicht gleich die Anträge für die tatsächlich geplanten WEA gestellt werden?
Die Antwort des Landrats zum veränderten Genehmigungsverfahren beim Repowering ist sehr vage. Es ergibt sich aber indirekt, dass der Antragsteller bei einem derartigen Schein-Repowering des vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG wählen kann, in dem viele Prüfungen entfallen, insbesondere auch Veröffentlichungen und Beteiligungen.

Aus der Antwort geht übrigens nicht hervor, wie viele Anträge auf Repowering für fast neue Anlagen gestellt wurden.

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Vorzeitiges Repowering?

By admin at 7:03 am on Monday, July 15, 2024

Zum Repowering von Windenergieanlagen (WEA) hat die SBL-Kreistagsfraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

“Das Repowering von WEA ist eigentlich dazu gedacht, alte WEA nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer von ca. 20 Jahren durch neue und leistungsfähigere Modell zu ersetzen, am selben Standort.
In jüngerer Zeit scheinen sich jedoch die Fälle zu mehren, in denen ein Repowering von WEA bereits wenige Jahre nach Beginn ihres Betriebs oder sogar vor der Errichtung stattfindet. Beim Repowering nach wenigen Jahren müssen tausende von Tonnen Beton und Stahl abgerissen und entsorgt werden. Dadurch kann sich die Umweltbilanz von WEA erheblich verschlechtern. Außerdem stellt sich bei einem solchen „unechten“ Repowering immer die Frage, welche Teile des sonst erforderlichen Genehmigungsverfahrens für eine gleichartige Neuanlage sich dadurch umgehen lassen.

Daher stellen wir folgende Fragen:
1. Wie viele WEA im Kreisgebiet wurden seit Januar 2020 repowered:
a) vor ihrer Errichtung
b) in den ersten 5 Jahren ihrer Nutzungszeit,
c) zwischen dem 6. und 10. Jahr ihrer Nutzungszeit,
d) zwischen dem 11. und 15. Jahr ihrer Nutzungszeit?
2. Wie viele derartige Anträge wurden im selben Zeitraum und nach den gleichen Nutzungsdauern gestellt und genehmigt, aber noch nicht ausgeführt?
3. Wie viele derartige Anträge wurden im selben Zeitraum und nach den gleichen Nutzungsdauern gestellt, ohne dass bisher darüber entschieden wurde?
4. Welche Unterschiede wendet die Kreisverwaltung bei derartigen Repoweringanträgen gegenüber gleichartigen Neuanträgen an, insbesondere hinsichtlich Artenschutzprüfung, Umweltverträglichkeit, Standortauswahl und Beteiligung von Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange (TÖB)?”

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“Ökostrom” ist nicht das Gleiche wie Strom aus regenerativen Energien – oder: Wie eine Verwaltung versucht, den Kreistag zu manpulieren…

By admin at 9:29 am on Sunday, April 28, 2024

In der letzten Sitzung des Kreistags stand auch die Einleitung der Ausschreibung für den Strombezug für die kreiseigenen Gebäude an. Hinzu kommt der Strombezug fast aller kreisangehörigen Gemeinden und weiterer Behörden im Kreisgebiet. Die Vergabe erfolgt für 3 Kalenderjahre. Daraus ergab sich beim letzten Mal ein Volumen der Ausschreibung von ca. 38,7 Mio. kWh/Jahr für 1.872 Entnahmestellen mit einer Gesamtsumme von 8.853.544 € brutto, in 3 Jahren also etwa 26,5 Mio Euro.

In der Sitzungsdrucksache von Landrat und Kreisverwaltung wurde die zu treffende Entscheidung so erläutert:
“Der Kreistag hat die Entscheidung zu treffen, ob im Rahmen der anstehenden Ausschreibung besondere Anforderungen an den Strombezug im Hinblick daraufgestellt werden sollen, dass
a) das den Strom anbietende Unternehmen ausschließlich sog. „Ökostrom“ bezieht bzw. produziert, d.h. die Stromerzeugung erfolgt vollständig aus regenerativen Energiequellen,
oder ob
b) angesichts der Entwicklung am Energiemarkt und dem inzwischen erreichten Mix der Stromproduktion aus erneuerbaren und konventionellen Energiequellen sich der Strombezug ausschließlich am wirtschaftlichsten Angebot orientiert.
Ökostrom ist ökologisch erzeugter Strom aus regenerativen Energiequellen wie Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft, Geothermie sowie Energie aus Biomasse. Konventionell erzeugter Strom wird aus begrenzt verfügbaren Quellen wie z. B. Erdgas, Kohle oder Öl gewonnen.”

Weiter stand da:
“Laut Auskunft des Energieberatungsunternehmens ist mit Mehrkosten … bei Ökostrom mit Neuanlagenquote mit Mehrkosten i.H.v. 1,5 ct/kWh zu rechnen.”
Für Ökostrom sei mit jährlichen Mehrkosten von “bis zu 580.500,- €” zu rechnen.

Diese Behauptung glaubte die SBL-Kreistagsfraktion nicht und beantragte Akteneinsicht. Und siehe da: Der Sachverhalt ist ganz anders. Das Ergebnis der Akteneinsicht beschrieb die SBL in einem Brief an Landrat und Kreistag so:
“Dabei wird in der Drs. 10/919 (S. 3) der Eindruck erweckt, als ob mit Ökostrom gemeint sei, „die Stromerzeugung erfolgt vollständig aus regenerativen Energiequellen“…
Leider ergab sich bei der heutigen Akteneinsicht, dass die Drs. 10/919 zumindest als grob irreführend zu betrachten ist.
Denn die Aussage des beauftragten Energieberatungsunternehmens über die Mehrkosten bezieht sich keineswegs generell auf Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird, sondern nur auf Ökostrom, für den ein formeller Herkunftsnachweis des Umweltbundesamtes (UBA) vorliegt. Derartige Herkunftsnachweise werden jedoch nicht für Strom ausgestellt, der nach dem EEG gefördert wird. Damit fallen fast alle in den letzten 20 Jahren
errichteten WEA und PV-Anlagen heraus! Das sagt das UBA selbst sehr deutlich:
https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-ist-ein-herkunftsnachweis.
Die Auskunft zu möglichen Mehrkosten für den Bezug von Ökostrom bezieht sich daher nur auf ein sehr eingegrenztes Spektrum für Strom aus erneuerbaren Energien. Beim Strombezug des Kreises geht es nicht um formelle Herkunftsnachweise des UBA, sondern um die tatsächlich genutzten Energiequellen.
Auch das beauftragte Energieberatungsunternehmen weist in seinem Schreiben vom 16.02.2024 an die Kreisverwaltung eindeutig darauf hin, auf welche Art von Strom sich seine Aussage über die zu erwartenden Mehrkosten bezieht. Es führt aus, dass derartige Herkunftsnachweise des UBA nur für WEA und für PV-Anlagen in Deutschland, die älter als 20 Jahre und daher aus der EEG-Förderung herausgefallen sind, oder für Strom aus dem Ausland (und somit ohne EEG-Förderung) ausgestellt werden…
Als Konsequenz sollte sich die weitere Beratung nicht auf den Begriff „Ökostrom“, sondern auf die Definition, dass der zu beziehende Strom komplett aus regenerativen Energien stammt, beziehen. Diese Begrifflichkeit ist auch in unserem gestern zu diesem TOP eingebrachten Änderungsantrag bereits enthalten.”

Aus der Akteneinsicht ergab sich klar, dass hier nur “Ökostrom” (mit einem Zertifikat), der aus mindestens 20 Jahre alten Anlagen in den Kostenvergleich einbezogen wurde. Damit schied Strom aus allen neueren Wind- und Solaranlagen aus!! Es ist daher tatsächlich nur ein sehr geringer Preisunterschied zwischen konventionellem Strombezug und regenerativen Energien zu erwarten.

Die SBL beantragte für die Entscheidung im Kreistag folgenden Beschluss:
„Es erfolgt eine Ausschreibung, an der sich nur Anbieter beteiligen können, deren Strom zu 100% aus regenerativen Energien erzeugt wird. Den Zuschlag erhält das Angebot mit den geringsten Bezugskosten.“

Mit den Stimmen von Landrat, CDU, FDP und SPD (!) entschied der Kreistag jedoch, dass die Vergabe alleine nach dem Preis erfolgen soll.
Dabei hatte der Kreistag vor einigen Jahren im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes ausdrücklich festgelegt, dass die eigenen Gebäude nur mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden sollen. Was sind solche Beschlüsse bei der aktuellen Mehrheit im Kreistag noch wert???

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Auch die kommunale Energiegesellschaft lässt lange auf sich warten…

By admin at 8:58 pm on Sunday, February 25, 2024

Anfang Februar hatten wir hier über die extremen Verzögerungen beim Bau der neuen Rettungswachen berichtet. Mindestens 7 Jahre werden zwischen dem Beschluss des Kreistags und der Fertigstellung vergehen.

Aber das ist nicht das einzige Projekt des Hochsauerlandkreises, bei dem die Umsetzung im Kreishaus unfassbar lange dauert. Ein weiteres aktuelles Beispiel ist die kommunale Energiegesellschaft, über die bereits seit August 2022 im Kreistag und im Wirtschaftsausschuss beraten wird, ohne dass irgendein Ergebnis absehbar ist. Es geht um die “Gründung einer Kommunalen Energieerzeugungsgesellschaft zur Erzeugung regenerativer Energien auf kommunalen und staatlichen Flächen des Hochsauerlandkreises sowie der angrenzenden Kreise, Städte und Gemeinden”.

Im Oktober 2023 hatte der Landrat in seiner Rede zur Einbringung des Kreishaushalts 2024 zu diesem Thema u.a. ausgeführt:
“Einige Unterlagen und Berechnungen stehen noch aus, wenn die vorliegen können wir eine entscheidungsreife Vorlage für den Kreistag erstellen. Wegen der Besonderheit und Wichtigkeit des Projektes sollte die Entscheidung hierzu nicht in der Kreistagssitzung im Dezember erfolgen, vielmehr strebe ich eine Sondersitzung des Kreistages in der zweiten Novemberhälfte oder im Januar an.”

Nachdem seit dieser Ankündigung des Landrats mehr als ein Vierteljahr vergangen war, ohne dass irgendeine Aktivität hinsichtlich der angekündigten Sitzung des Kreistags sichtbar wurde, stellte die SBL-Kreistagsfraktion die folgende schriftliche Frage an den Landrat:
“Wie ist die aktuelle Zeitplanung des Landrats hinsichtlich der Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Energiegesellschaft im Kreistag?”

Nach 17 Tagen (am 16.02.) erhielten wir die Antwort des Landrats:
“In der Sitzung des Kreistages am 15.03.2024 werde ich dem Kreistag vorschlagen, zunächst einen Grundsatzbeschluss zu dem von der Verwaltung vorzuschlagenden Projekt der Gründung eines Unternehmensverbundes zur Erzeugung regenerativer Energien aus Wind und Sonne mit einem strategischen Partner zu fassen. Die entsprechende Vorberatung erfolgt im Ausschuss WSDT am 04.03.2024.
Im weiteren Projektablauf ist vorgesehen, den konkreten Gründungsbeschluss zur kommunalen Energiegesellschaft dann in der KT-Sitzung am 21.06.2024 zu fassen. Ich gehe davon aus, dass bis dahin auch konkretere Erkenntnisse vorliegen werden, welche unserer Städte/Gemeinden bereits zum Gründungszeitpunkt Gesellschafter des geplanten Unternehmens werden.”
Bis zum Beschluss dauert es also noch mindestens ein halbes Jahr länger als nach der Rede des Landrats zum Haushalt zu erwarten.

Das andere grundsätzliche Problem ist, dass der Landrat sich eine Partnerschaft nur zusammen mit dem Energiekonzern RWE vorstellen kann: “ich favorisiere weiterhin das Konzept mit dem strategischen Partner RWE”. CDU und SPD haben ihn dabei bisher unterstützt. Unsere Anträge, auch mit anderen möglichen Partnern zu sprechen, wurden bereits zweimal abgelehnt. Dabei erwartet die RWE, dass sie in der neu zu gründenden Gesellschaft die Mehrheit der Anteile erhält, also der HSK und alle Gemeinden zusammen in der Minderheit sein werden. Das ist aus unserer Sicht für eine solche kommunale Gesellschaft nicht akzeptabel.

Und noch eine Auffälligkeit gibt es: In der oben zitierten Antwort des Landrats wird behauptet, es handele sich im ein “von der Verwaltung vorzuschlagendes Projekt”. Dies trifft nicht zu, denn der Vorschlag kam aus dem Kreistag, ganz ohne Kreisverwaltung. Darauf weist die SPD-Fraktion in einem weiteren aktuellen Antrag vom 21.02.2024 richtigerweise hin.

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Genehmigung eines Windrads am Naturschutzgebiet?

By admin at 9:42 pm on Saturday, July 15, 2023

Windenergieanlagen (WEA) leisten einen wesentlichen Beitrag für die Umstellung der Stromversorgung auf regenerative Energien. Im HSK bestehen durch die große Fläche und die Höhenlage sehr gute Voraussetzungen, zahlreiche weitere WEA zu errichten.

Es gibt jedoch Bereiche, die sich nicht für WEA eignen. Dazu gehören insbesondere Naturschutzgebiete. Gemäß § 23 BNatSchG handelt es sich hier um
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Mit einem am 23.06.2023 im Amtsblatt veröffentlichen Genehmigungsbescheid hat die Kreisverwaltung des HSK den Antrag auf Errichtung einer WEA direkt am NSG Goldbachtal bei Brilon-Scharfenberg genehmigt; die Entfernung zum NSG beträgt weniger als 100 Meter. Das beantragte Windrad ist zudem vom NSG “umzingelt”.

NSG-Goldbachtal-mitWEA
(Kartenmaterial aus: https://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK_484; rot schraffierte Fläche = NSG Goldbachtal)

Besonders auffällig ist diese Genehmigung auch deshalb, weil das für die WEA vorgesehene Areal bis vor kurzem als Teil des neuen Vogelschutzgebietes bei Brilon und Marsberg vorgesehen war, jetzt aber genau diese Fläche mit erstaunlicher Präzision aus dem Vogelschutzgebiet herausgeschnitten wurde. Dabei ist bekannt, dass hier insbesondere Rotmilan und Mäusebussard brüten.

Zu berücksichtigen ist auch, dass es in der Stadt Brilon derzeit keine gültigen Windvorrangzonen gibt, denn gegen die vom Rat zu diesem Zweck beschlossene 97. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde ausgerechnet von der nun antragstellenden GbR erfolgreich Klage beim OVG eingereicht. Und die bereits früher erfolgten Festlegungen im FNP sind infolge des grundlegenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2018 (4 CN 3/18) unwirksam, weil sie nicht die Anforderungen an die vor der Festlegung erforderlichen Abwägungen erfüllen. Der Kreisverwaltung obliegt daher für das Stadtgebiet Brilon eine besondere Verantwortung, ob es naturschutzfachliche Hindernisse gibt, die einer Genehmigung von WEA entgegenstehen. Übrigens hatten Bürgermeister, CDU und SPD im Rat der Stadt Brilon den im Jahr 2021 gestellten Antrag der BBL abgelehnt, einen sog. Aufstellungsbeschluss über eine neue Änderung des FNP zu fassen. Denn dann hätte die Stadt eine ‘Veränderungssperre’ erlassen und dadurch selbst das Grundstück am NSG schützen können. Angeblich hätte die Stadt andere Planungen für die Festlegung von Windvorrangzonen, aber passiert ist bis heute: Nichts.

Bei diesem NSG handelt es sich um das Goldbachtal und Nebenbäche. Das NSG geht von der Quelle des Goldbachs bis zum Einfluss in die Möhne.
Zu diesem NSG führt der Landschaftsplan “Briloner Hochfläche” aus: „Somit sind das Goldbachtal und seine Nebentäler im höchsten Maße strukturreich und beherbergen zahlreiche zum Teil gefährdete Lebensräume. Vor allem das Nebeneinander feuchtnasser sowie magerer und trockenwarmer Standorte macht ihn zu einem außergewöhnlichen Lebensraumkomplex der im höchsten Maße erhaltens- und schützenswert ist. Die Fläche wird vor allem durch die Aufgabe der Bewirtschaftung sowie die Düngung und Düngedrift gefährdet. Daher sollten Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen werden. Zudem ist eine Einstellung weiterer Unterhaltungsmaßnahmen an den Bachläufen anzustreben.
(zitiert nach https://de.wikipedia.org/wiki/Naturschutzgebiet_Goldbachtal )

Die von einer Bürgerin zu diesem Standort und zum Abstand vom NSG gestellten Fragen wurden in der Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung am 02.06.2023 von Landrat und Kreisverwaltung inhaltlich nicht beantwortet. Und der Erörterungstermin zu dieser WEA wurde Anfang März nach einer Ankündigung erst wenige Tage zuvor (und nur im Amtsblatt) nachgeholt, nachdem er zwei Jahre lang ausgesetzt war; dies führte dazu, dass nur etwa 20 der 302 Einwender daran teilnehmen konnten. Es drängt sich daher der Eindruck auf, dass in diesem Fall eine oder mehrere Personen der antragstellenden GbR z.B. aufgrund ihrer besonderen Überzeugungskraft einen sehr großen Einfluss auf das Ergebnis des Genehmigungsverfahren genommen haben könnten. Bemerkenswert ist, dass zu dieser GbR mehrere prominente CDU-Mitglieder gehören…

Im Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung wird überhaupt nicht auf die Nähe zum NSG eingegangen. Und das, obwohl ein Bürger in seiner Einwendung geschrieben hatte: “Der für die beantragte WEA vorgesehene Standort ist an 3 von 4 Seiten vom Naturschutzgebiet (NSG) “Goldbachtal” umgeben, mit weniger als 100 Meter Abstand zum Rotor.
Daher ist DIESER Standort ungeeignet für eine WEA. Denn für Naturschutzgebiete gilt nach § 23 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz: ‘Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.’
Nähere Infos zu diesem NSG gibt es hier:
https://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK_484
Vor allem beim Bau der WEA, für den auch nach den Antragsunterlagen ein erheblicher Flächenbedarf mit einem sehr hohen Eingriffspotential besteht, wären die Belastungen für das umgebende NSG zu groß.”

Die SBL wird in den Umweltausschuss und in den Kreistag einen Antrag einbringen, dass Naturschutzgebiete künftig besser vor allen für sie schädlichen Einflüssen geschützt werden. Es gibt im Kreisgebiet sehr viele andere Flächen, die sich für die Genehmigung von WEA eignen.

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Landrat möchte regionale Energiegesellschaft mit RWE als Mehrheitsgesellschafterin gründen

By admin at 11:06 pm on Sunday, June 4, 2023

Vorgesehen war dieser Tagesordnungspunkt mit der sperrigen Bezeichnung zunächst nur für den nicht-öffentlichen Teil der Kreistagssitzung am 2. Juni: “Mögliche Gründung eines kommunalen Unternehmens zur Beteiligung an Projekten der Erzeugung regenerativer Energien auf Flächen im Hochsauerlandkreis”. Auf Veranlassung der SBL-Kreistagsfraktion wurde er dann in den öffentlichen Sitzungsteil geholt, so dass wir hier darüber berichten dürfen.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist der Bedarf für die Errichtung zustäzlicher Anlagen für die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien. Erstmals wurde darüber im Herbst 2022 gesprochen. Unstrittig ist, dass der Kreis nicht versuchen sollte, eine solche Gesellschaft aleine zu gründen, sondern dafür einen kompetenten Partner benötigt. So weit – so gut.

Im März 2023 fand dann eine Präsentation im Wirtschaftsausschuss des HSK statt. Zu dieser Präsentation war leider nur der Energieriese RWE eingeladen worden. Er stellte ein grobes Konzept für die Gründung einer solchen Gesellschaft vor. Eine Bedingung der RWE: Die RWE müsse in dieser Gesellschaft einen Anteil von mindestens 51% erhalten, also Mehrheitsgesellschafterin werden. Dies stieß auch im Ausschuss auf viel Kritik. Die SBL hatte daher in der Ausschusssitzung am 16.03.2023 den Antrag gestellt den Landrat aufzufordern, auch weitere mögliche Partner zu Gesprächen einzuladen. Die Verbundenheit mit der RWE scheint aber bei vielen Fraktionen sehr hoch zu sein: Für den SBL-Antrag stimmten damals nur 4 von 22 stimmberechtigten Aussschussmitgliedern. Über diese Sitzung hatten wir hier berichtet.

Nun stand im Kreistag ein Zwischenbericht des Landrats an. Daraus war nur zu entnehmen, dass weitere Gespräche stattgefunden haben, noch keine konkreten Ergebnisse. Geplant sei, einen Beschluss des Kreistags im September 2023 herbei zu führen.

Bedenklich stimmen die Antworten des Landrats auf zwei Fragen der SBL-Fraktion in der Sitzung:
Er halte die Mindestbeteiligung der RWE mit 51% für richtig. Und er sei nach wie vor nicht bereit, Gespräche mit anderen Partnern zu führen, denn er wisse nicht, wie er diese auswählen solle.
Weiter erklärte er, dass er großes Vertrauen zur RWE habe. Dabei unterstützte ihn der Vorsitzende der SPD-Fraktion, der insbesondere die Kritik am der Braunkohleabbaupolitik der RWE nicht nachvollziehen konnte oder wollte.

Dazu zwei Anmerkungen der Redaktion:
Der Landrat ist auch Mitglied des Beirats der RWE und könnte daher vielleicht nicht ganz neutral sein.
Und der SPD-Fraktionsvorsitzende war früher Mitarbeiter von RWE bzw. eon (jetzt ist er im Ruhestand) und ist ebenfalls Mitglied eines Gremiums, das für die RWE-Aktien des Kreises zuständig ist. Der HSK hält direkt und indirekt fast 6 Mio RWE-Aktien und ist damit einer der größeren RWE-Aktionäre.

Kurios am Rande: Die SPD-Fraktion beschwerte sich in einem zu diesem TOP gestellten Antrag darüber, dass auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung im Mai “jedoch der entsprechende
Tagesordnungspunkt gänzlich” fehlte. Aber: Ausschussvorsitzender ist ein Kreistagsmitglied der SPD-Fraktion, und der ist für die Tagesordnung der Ausschussitzung zuständig, nicht der Landrat…

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