Verwaltungsgericht Arnsberg: Polizeieinsatz war rechtswidrig
Mal wieder ist ein Polizeieinsatz in der Region völlig missglückt, und dieses Mal hat das sogar das Verwaltungsgericht Arnsberg so entschieden. Es ging um eine Protestaktion gegen die AfD-Kundgebung im Juni 2016 auf dem Lippstädter Rathausplatz. Die Polizeiaktion war nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts rechtswidrig, und zwar „sowohl dem Grunde nach als auch in der konkreten Art ihrer Durchführung“. Die Richter gaben damit der Klage eines Bielefelders statt, der zweieinhalb Stunden in Polizeigewahrsam gesessen hatte und sich auf der Wache entkleiden musste.
Der Kläger ist Mitglied einer Antifa-Initiative. Er hatte am frühen Abend mit sechs weiteren Personen die Rathaustreppe betreten, dort ein Transparent mit der Aufschrift „AfD und Nazis Hand in Hand – unsere Antwort Widerstand“ ausgerollt und Parolen Richtung Rathausplatz skandiert, wo der AfD-Landesvorsitzende zu knapp 50 Zuhörern sprach.
Kurz darauf führten Polizisten die Demonstranten ab. Der Kläger wurde vor Ort durchsucht, zur Polizeiwache gebracht und dort „unter Androhung unmittelbaren Zwangs“ aufgefordert, sich zu entkleiden. Versteckte gefährliche Gegenstände wurden bei ihm aber nicht gefunden – anders als von der Polizei angeblich vermutet.
Alsdann wurde er vernommen und erkennungsdienstlich behandelt. Der Vorwurf: Versammlungsstörung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Erst gegen 22 Uhr wurde er entlassen.
Das Verwaltungsgericht, das mehrere Zeugen vernommen und eine Videoaufzeichnung vom Geschehen angeschaut hatte, kam auch zu dem Ergebnis, dass „die Polizeibeamten nicht zur Ingewahrsamnahme des Klägers ermächtigt“ waren. Von ihm sei keine Gefahr für die AfD-Kundgebung ausgegangen. Zudem habe der Kläger „zu einer öffentlichen Versammlung gehört“. Laut Gericht gehört auch der Anti-AfD-Protest zum vom Grundgesetz geschützten Recht auf Versammlungsfreiheit. Das Gericht bescheinigte dem Kläger und den Mit-Demonstranten, dass sie ihren Widerstand gegen die AfD-Kundgebung „allein mit kommunikativen Mitteln“ verfolgten.
Rechtswidrig war laut Gericht auch die Anordnung zum Entkleiden. Hierbei handele es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers, der die Menschenwürde berühre.
Fazit:
Hier hat die Polizei offensichtlich mit rechtswidrigen und menschenunwürdigen Maßnahmen Anti-AfD-Demonstranten schikaniert.
Mehr zu diesem Fall (und ein Foto von dem Einsatz) steht hier:
https://www.derpatriot.de/artikel//polizeieinsatz-gegen-anti-afd-protest-war-rechtswidrig.html
Der Vorbericht des Verwaltungsgerichts steht hier:
https://www.vg-arnsberg.nrw.de/behoerde/presse/terminvorschau/terminvorschau_1912.pdf
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