Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Katzenkastrationspflicht – Etliche Städte und Kreise führten sie ein

By admin at 2:53 pm on Friday, January 24, 2020

Deutscher Tierschutzbund
„Mittlerweile gibt es immer mehr Orte mit geänderten Kommunalverordnungen“, informiert der Deutsche Tierschutzbund. Diese könnten einerseits auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis von Zuständigkeitsverordnungen der Länder nach § 13b Tierschutzgesetz entstanden sein. Insgesamt gebe es heute (Stand: November 2019 – kein Anspruch auf Vollständigkeit!) mindestens 788 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen.

Tierschutzgesetz
Zuständigkeitsverordnungen auf Basis § 13b Tierschutzgesetz existieren laut Angaben des Tierschutzbundes mittlerweile in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Vorschlag zur Problemlösung
„Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor.“

Situation im Hochsauerlandkreis
Wie der Deutsche Tierschutzbund publiziert, haben im Hochsauerlankreis bisher einzig und allein die Städte Arnsberg, Brilon und Sundern die Kastrationspflicht für Katzen eingeführt.

In der Nachbarschaft …
… sieht es oft besser aus. Neben einigen weiteren Kreisen in NRW (wie beispielsweise die Kreise Borken und Coesfeld) bekennen sich auch der Ennepe-Ruhr-Kreis (mitsamt 9 Städten) und der Kreis Unna (mitsamt 10 Städten und Gemeinden) zur Katzenkastrationspflicht.
Warum nicht auch der HSK?

Klick:
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/

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