Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Jetzt soll doch ein digitales Anmeldeverfahren für Kita-Plätze kommen…

By admin at 12:48 pm on Tuesday, April 20, 2021

Wiederholt (2014, 2017 und 2018) hatte die SBL im Kreistag und im Kreisjugendhilfeausschuss beantragt, ein digitales Anmeldeverfahren für die Kita-Plätze im Bereich des Kreisjugendamtes einzuführen, zusammen mit der “Kita-Card”. Viele Nachbarkommunen haben das schon seit vielen Jahren. Es ist einfach, transparent, schnell und gerecht. Alle Familien haben die gleichen Chancen, niemand braucht parallel mehrere Anmeldungen vorzunehmen, und der “Papierkram” wird reduziert.

Aber: Die GroKo und die Kreisverwaltung haben das immer wieder abgelehnt.
Hier einer unserer Artikel zu diesem Thema:
http://sbl-fraktion.de/?p=8689

Nun ist – mal wieder – eine wundersame Entwicklung eingetreten: Mit mehreren Jahren Verzögerung scheint auch die CDU-Kreistagsfraktion die Sinnhaftigkeit unserer Anträge erkannt zu haben. Denn heute erhielten die Kreistagsfraktionen einen aktuellen Antrag der CDU vom 20.04.2021:
“Wir beantragen die erneute Prüfung der Einführung einer digitalen Kita-Anmelde- und Verwal-tungssoftware im Jugendamtsbezirk des Hochsauerlandkreises”.

In der Begründung heisst es:
“Seit der Befassung des Kreisjugendhilfeausschusses mit dem Thema in den Jahren 2017/18 haben sich weitere Kreise für die Einführung eines digitalen Kita-Anmeldeverfahrens entschieden (z. B. der Märkische Kreis und der Kreis Gütersloh). Die Erfahrungen der einzelnen Kreise, der Träger und der Eltern, werden in der Öffentlichkeit insgesamt positiv bewertet.”
“Für ein digitales Anmeldeverfahren sprechen eine höhere Transparenz, die Vermeidung von Dop-pelanmeldungen durch die Möglichkeit der Priorisierung, vereinfachte Verwaltungsprozesse, eine einfachere Kommunikation mit den Eltern sowie zwischen Kreisjugendamt und den Städten und Gemeinden sowie ein Komfortgewinn für die Eltern. Nicht zuletzt folgt dieser Antrag dem vielseitig geäußerten Wunsch nach Fortschritt der Digitalisierung in der Verwaltung.”

All das hatte die SBL vor Jahren auch schon geschrieben…

Schön, dass jetzt der Fortschritt naht. Aber warum wieder erst so spät?

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Kritik an Angessenheit der Unterkunftskosten

By admin at 11:45 pm on Monday, April 12, 2021

Seit Jahren kritisiert die SBL, dass die Höchstwerte für die Mieten der Bezieher von Sozialleistungen viel zu niedrig liegen. Erst am 26.02.2021 hatte der Kreisausschuss ein neues sog. “schlüssiges Konzept” beschlossen, das z.B. für die Stadt Brilon Mieten von mehr als 4,88 Euro je Quadratmeter als unangemessen hoch betrachtet. Falls Bezieher von SGB II (Alg 2) oder SGB XII (Sozialgeld) zu diesem Preis keine Wohnung finden, wird ihre Grundsicherung gekürzt.

Ueberschrift-WP-20210403

Nun hat auch die heimische Presse über dieses Thema berichtet und mehrere Immobilienmakler im Kreisgebiet befragt. In einem Artikel der WP am 06.04.2021 (nicht online verfügbar) steht dazu u.a.:

“Vor allem die Briloner und Sauerländer Bürgerliste kritisieren immer wieder die ihrer Ansicht nach zu niedrigen Ansätze des sog. „Schlüssigen Konzepts“, mit dem der HSK die Kostengrenzen festsetzen lässt. Die WP hat bei Immobilien-Experten nachgefragt.”

Drei der Äußerungen:

„Ein Quadratmeterpreis von 4,88 Euro spiegelt nicht ansatzweise die tatsächlich aufgerufenen und erzielten Mietpreise wider. Wir haben zu diesen Konditionen schon lange keine Vermietungen mehr durchgeführt.“

“Es falle finanzschwachen Mietern inzwischen sehr schwer, Wohnraum zu finden … Neuvermietungen zu einem Mietpreis von 4,88 Euro/qm gibt es nur noch im sozial geförderten Wohnungsmarkt, wobei die meistens öffentlich geförderten Objekte aus der Bindung gefallen sind und in den letzten 20 Jahren nur noch sehr wenige Objekte mit Sozialbindung gebaut wurden.“

“Teilweise sei es so, dass die Kosten, die die Ämter für solche Wohnungen übernehmen, teilweise absolut losgelöst sind von der Realität und den tatsächlichen Mieten.“

Ob auch die GroKo im Kreistag demnächst mal die reale Situation erkennt?

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Vorfall zwischen einem Polizeibeamten und einer obdachlosen Frau in Meschede: Landrat bedauert … und schweigt …

By admin at 11:56 pm on Wednesday, April 7, 2021

Vielleicht erinnern Sie sich?
Anfang Dezember 2020 berichteten verschiedene Medien, auch der „Stern“ über einen Polizeieinsatz in Meschede, bei dem eine auf ihr Fahrrad gestützte, anscheinend schlafende Frau durch den Tritt eines Polizeimitarbeiters zusammen mit ihrem Rad zu Fall gebracht worden ist. Dieser unschöne Vorfall lässt sich nicht abstreiten. Das Ereignis wurde nämlich von einem Augenzeugen gefilmt und ins Netz gestellt.

Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/video-konsequenzen-fuer-tretenden-polizisten-aus-meschede-id231062474.html
Klack:
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-tritt-obdachlose-samt-fahrrad-um—verstoss-gegen-menschenwuerde–9516498.html

Öffentliches Interesse
Die Aufregung und das öffentliche Interesse waren groß. Es hieß, aus der Bevölkerung seien Anzeigen gegen den Polizeibeamten erfolgt. Aus Neutralitätsgründen ermittele die Dortmunder Polizei. Der Beamte übe weiter seinen Dienst aus. Unklar ist, welche Folgen es für weitere Polizeibeamte, die den Vorfall mitbekommen haben, gibt.

Die Öffentlichkeit hat unseres Wissens in den vergangenen drei Monaten nichts über den Ermittlungsstand erfahren. Dabei gehört es zu den Verpflichtungen der Kommunen und damit auch des Kreises, Obdachlose vor Übergriffen jeder Art zu schützen.

Die Anfrage
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) bat daher Landrat Dr. Karl Schneider mit Schreiben vom 09.03.2021 um Antwort auf die folgenden Fragen:

1. Wie ist der Stand der Ermittlungen?

2. Wird nach Abschluss der Ermittlungen die Öffentlichkeit über das Ergebnis informiert?

3. Verrichtet der betreffende Beamte weiterhin seinen Dienst in Meschede?

4. Was unternimmt der Landrat, um Obdachlose und andere wehrlose Menschen vor derartigen
Übergriffen (von Polizeibeamten und anderen Personen) zu schützen?

Abschließend bat die SBL-Kreistagsfraktion den Leiter der Kreisverwaltung:
„Bitte berücksichtigen Sie, dass einige Menschen die Vorstellung beängstigt, dass ein anscheinend gewalttätiger Mann womöglich ohne erkennbares Motiv vorsätzlich Gewalt gegen wehrlose Menschen ausübt, so wie offenbar in dem beschriebenen Fall geschehen! Eine Zuständigkeit des Landrats ergibt sich auch aus dem Fünften Kapitel des SGB XII.“

Die „Antwort“
Sie ist datiert auf den 19.03.2021 und erreichte die SBL mit etwas Verspätung. Hier der komplette Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Loos,

gem. § 11 Abs.1 der Geschäftsordnung für den Kreistag besteht das Fragerecht der Kreistagsmitglieder nur in Bezug auf Angelegenheiten des Kreises. Die Tätigkeit der Kreispolizeibehörde ist keine Angelegenheit des Kreises und unterliegt insoweit nicht der Kontrolle des Kreistags.
Über evtl. polizeiliche Ermittlungen oder personalrechtliche Angelegenheiten der Polizeivollzugsbeamten kann ich Ihnen deshalb keine Auskunft geben.

Zu Frage 4:
Ich bedauere jegliche Übergriffe auf wehrlose Personen und habe mit der Polizeiführung das Thema ausführlich erörtert. Eine weitergehende konkrete Zuständigkeit für präventive Maßnahmen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII), insbesondere aus dem Fünften Kapitel des SGB XII, welches mit „Hilfen zur Gesundheit“ überschrieben ist, ergibt sich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider“

Es bleibt also vieles im Dunkeln. Wir erfahren auch nichts darüber, ob auch gegen die Polizrobeamten, die das Geschehen aus der Nähe beobachtet haben und nicht eingriffen, ermittelt wird. Und ob die Kreispolizeibehörde eventuell in ihren Kritikern ein größeres Problem sieht als im Verhalten der an dem Vorfall beteiligten Beamten?

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