Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Korrigiert das Landesverfassungsgericht die Sitzverteilung bei Kommunalwahlen?

By admin at 9:48 am on Tuesday, April 22, 2025

Der Landtag hat ein neues Verfahrens für die Sitzverteilung bei Kommunalwahlen beschlossen, mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen. Es führt zu einer extremen Bevorzugung “großer” Listen gegenüber den kleineren Parteien und Wählergruppen.

Ein einfaches Beispiel mit nur 2 kandidierenden Listen: Nehmen wir an, dass in einem Kommunalparlament 20 Sitze zu vergeben sind und es werden 2.000 Stimmen abgegeben. Für einen Sitz werden also 100 Stimmen benötigt. Eine Liste erhält 1.810, die andere 190 Stimmen von den Wählerinnen und Wählern. Dies ergibt dezimal einen Anspruch auf 18,1 und 1,9 Sitze. Aus den “ganzen” Zahlen ergeben sich zunächst 18 Sitze für die eine und 1 Sitz für die andere Liste. Wer erhält den 20. Sitz? Mathematisch läge es sehr nahe, dass der der kleineren Liste zufällt, und so wäre es auch bei allen bisherigen Wahlverfahren der Fall gewesen. Nun aber soll es anders kommen: Die 10 Stimmen der “großen” Liste erhalten ein viel höheres Stimmgewicht als die 90 Stimmen der kleineren Liste und führen zum weiteren Sitz. Analog verhält es sich, wenn mehr Listen antreten und die Stimmen gleichmäßiger verteilt sind: Für die großen reichen wenige Stimmen zum nächsten Sitz, die kleineren Listen benötigen für einen Sitz die vollen Stimmenzahl.

Das kann nicht gerecht sein. Daher haben fünf Parteien beim Landesverfassungsgericht eine sog. Organklage eingereicht, über die am 8. April vom Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster verhandelt wurde. Die Antragsteller sind die Landesverbände der Partei Volt Deutschland, der Piratenpartei, der Parteien BSW und FDP sowie DIE PARTEI. Sie machen geltend, der Landtag habe ihre Rechte auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl dadurch verletzt, dass er das bisher bei Kommunalwahlen angewendete Sitzungsverteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers durch ein neues Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich (sogenanntes “Rock-Verfahren”) ersetzt hat. Wählergruppen wie die Sauerländer Bürgerliste (SBL) sind leider aus formalen Gründen nicht antragsberechtigt.

In der mündlichen Verhandlung zeigte sich, dass die Vertreter des Antragsgegners (also des Landtags) nur mit Extrembeispielen wie z.B. der Stadt Köln argumentierten: Dort besteht der Rat aus mehr als 90 Mitgliedern, und daher reichten durch Aufrundung bisher geringe prozentuale Stimmanteile für einen Sitz aus. Auch dies hängt aber von der konkreten Situation ab, und in NRW gibt es insgesamt 396 Kommunen und 31 Kreistags. Die mit diesem neuen Verfahren verbundenen Auswirkungen der Abrundung (s. Beispiel oben) wurden nicht bedacht.

Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts soll am 20. Mai in Münster verkündet werden, also mehr als 6 Wochen vor dem Termin, bis zu dem Wahlvorschläge für die Kommunalwahl eingereicht werden müssen.

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Sauerländer Bürgerliste Arnsberg tritt wieder für die Wahl des Rates der Stadt Arnsberg an und unterstützt Bürgermeister Bittner!

By admin at 12:20 pm on Friday, April 11, 2025

In der letzten Woche fand die voraussichtlich drittletzte Arnsberger Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode statt. Seit 2020 gehört Gerd Stüttgen als Vertreter der SBL Arnsberg dem Rat der Stadt Arnsberg an.

Wie er am Rande der Sitzung verlautbaren ließ, wird die SBL Arnsberg auch bei der kommenden Kommunalwahl am 14. September in Arnsberg wieder antreten. Gerd Stüttgen: „Die SBL Arnsberg wird wieder antreten und wir werden auch alle Arnsberger Wahlbezirke mit eigenen Kandidatinnen und Kandidaten besetzen können. Darüber sind wir sehr erfreut. Wir wollen unsere soziale, ökologische und demokratische Politik für unsere Stadt fortsetzen.“

Auf die Frage nach einem eigenen Bürgermeisterkandidaten kommt Stüttgen schnell auf den Punkt: „Wir haben mit Ralf Paul Bittner einen sehr guten Bürgermeister in Arnsberg, mit dem wir bislang gut zusammenarbeiten. Das bedarf aus unserer Sicht überhaupt keiner Änderung. Wir werden Ralf Paul Bittner deshalb bei seiner Kandi-datur um das Bürgermeisteramt unterstützen! Der Bürgermeister ist bürgernah und sachorientiert. Das soll aus unserer Sicht fortgesetzt werden!“

Das Programm der SBL Arnsberg wird sich an den bereits bei der letzten Kommunalwahl relevanten Themen orientieren, da hier vielfach weiter Handlungsbedarf besteht. Dazu gehören z.B. die Verbesserung des Mietwohnungsangebots durch eine kommunale Gesellschaft und – als neues Thema – die Fortsetzung der Bemühungen für die Einrichtung des Nationalparks Arnsberger Wald. Hierzu wird sich die SBL im Mai treffen, diskutieren und beschließen.

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Das Foto zeigt Bürgermeister Ralf Paul Bittner mit dem SBL-Ratsmitglied Gerd Stüttgen.

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Kreisdirektor klagt um Geschäftsführerposten – jetzt droht Abwahl

By admin at 1:39 pm on Saturday, April 5, 2025

Es ist kompliziert: In NRW bestehen drei Zweckverbände, die für den Schienenpersonenverkehr zuständig sind. Sie bestellen die Züge, die dann z.B. von der DB Regio oder der Eurobahn betrieben werden. Für den HSK ist – wie für den Großteil Westfalens außer dem Ruhrgebiet, insgesamt 19 Kreise – der “Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe” (NWL) mit Sitz in Unna zuständig. Der NWL plant nun eine Strukturreform.

Bisher wurde der Verband von einem nebenamtlichen Verbandsvorsteher geleitet. Für die laufenden Geschäfte war ein hauptamtlicher Geschäftsführer zuständig. Oberstes beschlussfassendes Organ ist die Verbandsversammlung, der 45 Mitglieder aus den beteiligten Kreisen angehören, darunter zwei Kreistagsmitglieder aus dem HSK. Künftig soll die Leitung des NWL von einem/r hauptamtlichen Verbandsvorsteher(in) übernommen werden. Der bisherige Geschätsführer ist – aus bisher unbekannten Gründen – zum 31.03.2025 ausgeschieden, und seine Stellvertreterin war als neue hauptamtliche Verbandsvorsteherin vorgesehen.

Die Verbandsversammlung hatte ihre letzte Sitzung am Montag (31. März) in Hamm. Darüber berichten nun die in Hamm, Soest und Lippstadt erscheinenden Tageszeitungen unter der Überschrift “Führungsstreit im Nahverkehr” am 04.04.2025. Im Artikel steht u.a.:
“Beim Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) gibt es einen handfesten Streit um die künftige Führung. Die ausersehene Verbandsvorsteherin Christiane Auffermann kann wegen einer Klage vorerst nicht gewählt werden. Die hat der Amtsinhaber Dr. Klaus Drathen erhoben, nachdem seine eigene Bewerbung erfolglos geblieben war. Ihn will man beim NWL nun bei nächster
Gelegenheit loswerden…
An der Spitze steht bisher ein ehrenamtlicher Verbandsvorsteher – in diesem Fall der CDU-Politiker Drathen, der hauptamtlich Kreisdirektor des Hochsauerlandkreises ist. Für das Alltagsgeschäft gibt es eine Geschäftsführung… Aus den beiden Spitzenposten soll deshalb einer werden – ein hauptamtlicher Verbandsvorsteher, laut Ausschreibung zu „attraktiven Vergütungskonditionen“. Oder vielmehr eine Vorsteherin: Auffermann ist nach NWL-Angaben aus einem extern geführten Bewerbungsverfahren siegreich hervorgegangen. Ihre Wahl durch die Verbandsversammlung – in der die Abgeordneten der Städte und Kreise sitzen – fiel jetzt kurzfristig aus.
Grund ist eine sogenannte Konkurrentenklage Drathens vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die aufschiebende Wirkung hat. Drathen hatte sich ebenfalls auf die neu geschaffene Stelle beworben und war unterlegen. Er lasse das Verfahren nun überprüfen, teilte er auf Anfrage unserer Zeitung mit…
Beim NWL ergibt sich so eine komplizierte Situation: Der unterlegene Drathen ist nach wie vor Vorgesetzter der siegreichen Auffermann. In der Verbandsversammlung kam Drathens Klage dann auch nicht gut an: Die Abgeordneten sprachen ihm einstimmig das Misstrauen aus und beschlossen, ihn bei nächster Gelegenheit abzuwählen.”

Mittlerweile ist auch das Protokoll der Verbandsversammlung am 31.03.2025 veröffentlicht.
Sein Inhalt ist sehr aufschlussreich. Einige Auszüge:
“Herr Dr. Fiedler berichtet, dass die SPD-Fraktion sich sehr früh für eine Abberufung eingesetzt habe. … Seine Fraktion bedauere sehr, dass der Verbandsvorsteher ständig quer geschossen habe. Dies rechtfertige auch noch einmal die Entscheidung vor gut einem Jahr, als die Abberufung von Herrn Dr. Drathen erstmals angestoßen worden sei. Es habe sich
bewahrheitet, dass dieser Schritt bereits vor einem Jahr hätte vollzogen werden müssen. … Die SPD-Fraktion stehe hinter Frau Auffermann. …
Herr Münzberger hebt hervor, dass das durchgeführte Auswahlverfahren äußerst exakt und präzise … vorbereitet worden sei. … Er verstehe nicht, warum der Verbandsvorsteher diesen Schritt gegangen sei und welche Qualifikationen er für diese völlig neu geschaffene Stelle geltend mache. … Was ein einzelner Herr im NWL veranstalte, spreche sich nämlich im ganzen Land herum. Angesichts dessen seien die Einbringung eines gemeinsamen Abberufungsantrages und ein hoffentlich einstimmiger Beschluss ein tolles Zeichen. Wenn man einen Blick zurück werfe, dann müsse man mit Blick auf den Verbandsvorsteher festhalten: Rücktritt ZRL, Rücktritt NWL, ein halbes Jahr die Arbeit eingestellt, die Beschlüsse der Verbandsversammlung ignoriert. Ein Abberufungsverfahren sei ebenfalls bereits gestartet worden. Er frage sich, was die Verbandsversammlung noch tun müsse. Er könne nicht verstehen, wie jemand sagen könne, dass er die Aufgabe nicht machen wolle, aber trotzdem daran festhalte und dann auch noch eine Klage einreiche. Er könne sich nicht vorstellen, wie der Verbandsvorsteher in den kommenden Wochen mit Frau Auffermann zusammenarbeiten und weiter die Geschäfte der Verwaltung führen wolle. Auch das Zeichen an die Mitarbeiter des NWL sei verheerend. Dies könne nicht funktionieren und müsse mit allen Mitteln verhindert werden.”

Die Verbandsversammlung fasste einen einstimmigen Beschluss, in dem es u.a. heisst:
“1. Die Verbandsversammlung spricht dem Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe, Herrn Dr. Klaus Drathen, ihr Misstrauen aus. …
3. Die Fraktionen … fordern den amtierenden Verbandsvorsteher, Herrn Dr. Drathen, auf, sein Amt bis zum Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und bis zum Tage seiner ordnungsgemäßen Abberufung durch die Verbandsversammlung ruhend zu stellen.
4. Die Fraktionen … fordern den Verbandsvorsteher auf, alle zur Erledigung der laufenden Verwaltungsgeschäfte erforderlichen Befugnisse, wie die Zeichnungsberechtigung und Unterschriftenregelung, umgehend und bis auf Weiteres auf den stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Carsten Rehers, zu übertragen.”

Für den 20.05.2025 wurde die Verbandsversammlung zu einer Sondersitzung einberufen, auf der die Abberufung des bisherigen Verbandsvorstehers erfolgen soll.

Welche Auswirkungen das auf Tätigkeiten im HSK haben wird, wird sich in den nächsten Wochen klären.
Pikant in diesem Zusammenhang: Die SBL-Fraktion hatte sich im Kreistag gegen eine Wiederwahl des Kreisdirektors (für den Zeitraum bis Dezember 2027) ausgesprochen, und immerhin 8 Mitglieder des Kreistags stimmten 2020 nicht für die Wiederwahl.
Neu aufzurollen sein werden auch mehrere Anträge der SBL-Fraktion zum Nahverkehr. So beschloss der Kreistag im seiner letzten Sitzung am 21.03.2025, dass die kommunale Busgesellschaft RLG (die von den Kreisen HSK und Soest betrieben wird) 38 Elektrobusse anschafft. Dies ist grundsätzlich sehr erfreulich. Bedenklich ist nur, dass die Mehrzahl der neuen klimafreundlichen Busse im Kreis Soest zum Einsatz kommen soll, der HSK aber fast 57% der Kosten übernehmen soll. Dies führt zu Mehrausgaben von etwa 2 Mio Euro als wenn die Kosten nach Einsatzgebiet verteilt würden. Der Antrag, dies zu ändern, wurde vom Kreistag auf Wunsch des Kreisdirektors abgelehnt…

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