Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Etwa jeder 3. Weihnachtsbaum in Deutschland kommt aus dem Sauerland

By adminRL at 11:14 pm on Tuesday, September 30, 2014

Perfekt gesäubert von “Unkraut” und anderem störenden Bewuchs sind sie meistens, die Weihnachtsbaumkulturen im Sauerland. Die häufig dafür eingesetzten Chemikalien bereiten jedoch vielen Menschen Sorgen.
Um genauere Informationen über das Ausmass der Weihnachtsbaumkulturen im HSK zu erhalten, hat die SBL die folgende schriftilche Anfrage an den Landrat gestellt:

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Weihnachtsbaum- und Schnittgrün-Flächen im Hochsauerlandkreis

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

etwa 30 Prozent der Weihnachtsbäume in Deutschland werden im Sauerland angebaut. Das schreibt der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) auf seinen Web-Seiten. Weiter heißt in der Veröffentlichung: „Südwestfalen soll mit schätzungsweise 18.000 ha Anbaufläche das größte Anbaugebiet in Europa für Weihnachtsbäume und Schmuckreisig sein (Landtag NRW 16/2097).“

Der LWL setzt sich mit dem Thema kritisch auseinander und beschreibt die enorme Ausweitung der sogenannten Grünlandflächen, von der das Sauerland in einem außerordentlich hohen Maß betroffen ist. Die Fläche der Weihnachtsbaumkulturen hat laut der Publikation des LWL zwischen 1970 und 2010 in Westfalen um sage und schreibe 1.171 Prozent zugenommen!
Klick:
https://www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfalen_Regional/Wirtschaft/Land_Forst/Weihnachtsbaumhochburg_Sauerland/

Beschrieben wird hier der Stand des Jahres 2010. Seitdem expandierte ganz offensichtlich der Landverbrauch für die Weihnachtsbaum-Produktion ständig weiter. Die Novellierung des Landesforstgesetzes greift noch nicht. Wir Sauerländerinnen und Sauerländer müssen also leider auf unabsehbare Zeit weiter mit der zunehmenden Zerstörung der Böden, mit dem Einsatz von giftigen Chemikalien und diversen negativen Folgen für unsere Umwelt und unsere Gesundheit leben, es sei denn, die Verantwortlichen aus Wirtschaft und Politik entscheiden sich endlich, diesen Raubbau an Umwelt und Natur zu beenden.

Darum bitten wir Sie, folgende Fragen zum aktuellen Stand des Weihnachtsbaum– und Schmuckreisig-Anbaus zu beantworten:

Wie groß sind die Flächen für den Weihnachtsbaum– und Schmuckreisig-Anbau im HSK insgesamt?
Wie groß sind die Flächen in den einzelnen Städten und Gemeinden?
Wie groß sind die Anbauflächen, die in den Jahren 2011, 2012, 2013 bis heute dazu gekommen bzw. neu ausgewiesen worden sind, und wo sind weitere Weihnachtsbaum- und Schnittgrün-Plantagen in Planung?
Wie viel Prozent der bestehenden und der neu hinzukommenden Weihnachtsbaum– und Schmuckreisig-Flächen befinden sich in Wäldern bzw. auf früheren Waldflächen, wie viele auf Flächen ehemaliger Wiesen und Äcker?
Wie viele Weihnachtsbaum-Betriebe bzw. -Unternehmer produzieren im HSK? Wo sind diese Betriebe ansässig?
Wie viele Arbeiter und Angestellte beschäftigen diese Unternehmen sozialversicherungspflichtig und dauerhaft, wie viele als Minijobber oder Saison-Arbeiter aus Deutschland oder dem Ausland?
Wie hoch ist der Prozentsatz der Bäume, die im HSK als „Bio-Bäume“ angebaut und verkauft werden?
Welchen Kriterien müssen die „Öko-Bäume“ entsprechen?
Wie wird sichergestellt, dass sie nicht doch mit Chemikalien behandelt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos , Fraktionsvorsitzender der SBL/FW
Gabriele Joch-Eren, Fraktionsgeschäftsführerin

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Etwa jeder 3. Weihnachtsbaum in Deutschland kommt aus dem Sauerland

Mast-Knast für Puten II

By adminRL at 9:59 am on Tuesday, September 30, 2014

Und hier die Fortsetzung unseres Beitrages http://sbl-fraktion.de/?p=4886, mit den Antworten der Kreisverwaltung zu den Punkten 2 und 3 unserer Anfrage:

Punkt 2 – Kontrollen

Frage a – Nach welchen Kriterien erfolgen die Kontrollen in Geflügelmastbetrieben im Hochsauer¬land¬kreis? Wie viele Kontrollen erfolgten im Jahr 2013 und im laufenden Jahr pro Betrieb und insgesamt?
Antwort zur Frage a – Diese Einzelfragen wurden bereits im Rahmen der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.07.2014 in gleicher Angelegenheit (Antwort zu Frage 2a in meinem Schreiben vom 18.08.2104) hinlänglich beantwortet.
Hier Frage und Antwort auf die sich die Kreisverwaltung in obiger Antwort bezieht:
Frage a) Wie häufig, zu welchem Zwecke, mit welcher Intensität und durch wen erfolgten im Zeitraum von 2012 bis heute Kontrollen in Geflügelmastbetrieben? Wann und wo und mit welchen Ergebnissen wurden die Überprüfungen durchgeführt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?
Antwort a) Die Geflügelmastbetriebe im Hochsauerlandkreis werden durch die Tierärzte des FD 36 regelmäßig anlässlich der Ausstallung zur Schlachtung kontrolliert. Das bedeutet, dass Putenmastbetriebe etwa vierteljährlich, Hähnchenmastbetriebe etwa alle 6 – 8 Wochen amtlich überprüft werden. Dabei werden neben der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen auch die Gesundheit der Tiere sowie der Einsatz von Arzneimitteln beurteilt. Außerdem werden in den Geflügelmastbetrieben des Hochsauerlandkreises im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes regelmäßig Proben von Tränkwasser und Geflügelfleisch auf evtl. vorhandene Rückstände von Arzneimitteln untersucht.

Frage b – Welche Bakterien und Keime wurden und werden in welcher Häufigkeit nachgewiesen? Zu welchen Untersuchungen, außer der Salmonellen-Untersuchung, ist der Tierhalter sonst noch verpflichtet (z.B. MRSA)?
Antwort zur Frage b – Außer den regelmäßigen Untersuchungen auf Salmonellen bestehen keine weiteren mikrobiologischen Untersuchungspflichten für den Tierhalter. Innerhalb der letzten 2 Jahre wurden dabei keine Salmonellen nachgewiesen.

Frage c – Wie häufig kam es in diesen Betrieben in den Jahren 2013 und 2014 zu geringfügigen bis erheblichen Beanstandungen seitens Ihrer Behörde? Um welche Mängel handelte es sich? Wie wurden sie behoben? Wie und wo werden die Kontrollen und die Ergebnisse doku¬mentiert?
Antwort zur Frage c – Diese Einzelfragen wurden bereits im Rahmen der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.07.2014 in gleicher Angelegenheit (Antworten zu den Fragen 2b bis 2d in meinem Schreiben vom 18.08.2104) hinlänglich beantwortet.
Hier die Fragen und Antworten auf die sich die Kreisverwaltung in obiger Antwort bezieht:
Frage b) Wie oft kam es in dieser Zeit zu Beanstandungen seitens des Kreisveterinäramtes oder anderer Kontrollinstanzen?
Frage c) Welche Mängel wurden im Einzelnen festgestellt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?
Antwort b) Zu den Fragen b) und c) Beanstandungen wurden bei den in der Antwort zu Frage a) dargelegten Kontrollkriterien nicht festgestellt.

Frage d – Zu welchen Ergebnissen führten die von Ihnen erwähnten regelmäßigen Proben von Tränk¬wässern und Geflügelfleisch auf Art und Menge evtl. vorhandener Arzneimittelrück¬stände? Waren multiresistente Keime nachweisbar? Wenn ja, wann, wo und in welchem Ausmaß?
Antwort zur Frage d – Bei den Untersuchungen von Tränkwasser und Geflügelfleisch wurden bisher keinerlei Arzneimittelrückstände festgestellt. Eine mikrobiologische Untersuchung erfolgt dabei nicht, da es sich um reine Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes, wie bereits in der Antwort zu Frage 2a in meinem Schreiben vom 18.08.2014 erläutert wurde.

Frage e – Wie müssen wir uns die Kontrollen vorstellen? Werden alle schlachtreifen Tiere einzeln überprüft oder erfolgen die Kontrollen stichprobenweise? Falls nur Stichproben genommen werden, wie viel Prozent der Schlachttiere werden auf Krankheitserreger und ihren Allgemein- bzw. Gesund¬heitszustand (wie Herz/Kreislauf- und Skelett- und Gelenkerkrankungen) untersucht?
Antwort zur Frage e – Im Rahmen der Ausstallungsuntersuchung erfolgen keine Einzeltieruntersuchungen. Vielmehr wird der aktuelle Gesundheitszustand der gesamten Herde begutachtet.

Frage f – Wer kontrolliert ob die Tier-Transporte 1. hin zu den Putenmastbetrieben und 2. weg in die Schlachtereien den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen? Wie und unter welchen Bedingungen erfolgt der Transport der Schlachttiere? Wie viel Platz steht den Puten (pro Tier) während der Beförderung zum Schlachtbetrieb zur Verfügung? Wo und wie werden die Ergebnisse dokumentiert?
Antwort zur Frage f – Die Anforderungen an den Transport von Eintagsküken und Mastputen sind in der Tierschutztransportverordnung festgelegt. Für den Transport von Eintagsküken gilt eine Mindestfläche von 35 qcm pro Tier, wobei maximal 40 Küken pro Behältnis transportiert werden dürfen. Für den Transport von Schlachtputen gilt eine Mindestfläche von 105 qcm pro kg Lebendgewicht, was etwa 7 Hennen und 4 Hähnen pro qm entspricht. Der Transport von Eintagsküken erfolgt in klimatisierten Spezial-LKW mit automatischer, kontinuierlicher
Erfassung und elektronischer Steuerung der Klimabedingungen. Der Transport der Schlachtputen erfolgt in Boxen aus Kunststoffgeflecht in Spezial-LKW, die über Kühlluftgebläse verfügen. Die Kontrolle der Putentransporte erfolgt ebenso wie die Kontrolle anderer Tiertransporte schwerpunktmäßig auf Autobahnen und Fernstraßen. Diese Kontrollen werden durch die Veterinärämter durchgeführt, in deren Zuständigkeitsbereich sich entsprechende Verkehrsverbindungen befinden.

Frage g – Weshalb erfasst Ihre Behörde nicht kontinuierlich, detailliert und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar alle Angaben über die durch Krankheit und Verletzung gestorbenen bzw. getöteten Mastvögel, auch um festzustellen, wie viele Putenkadaver in der/den Tierkörperbeseitigungsanstalt/en entsorgt werden? Schließlich lassen sich aus diesen Informationen Rückschlüsse auf die Haltungsbedingungen ziehen!
Antwort zur Frage g – Eine Kontrolle der Verlustrate erfolgt anlässlich der Ausstallungsuntersuchungen durch Einsichtnahme in die entsprechenden Dokumentationen des Mastbetriebes. Die Verlustrate lässt insbesondere Rückschlüsse auf den Gesundheitsstatus der Herde zu, der einen maßgeblicher Parameter für die Ausstallungsuntersuchung darstellt.

Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser

Frage a – In welcher Größenordnung ist im letzten und im laufenden Jahr Gülle aus der Geflügelmast in den Betrieben im HSK angefallen? Was geschah mit dem Material? Wie viel Geflügelmist wurde in Form von Gülle auf Wiesen, Äcker und Felder im HSK verteilt? Wie viel davon wird irgendwo im HSK zwischengelagert? Wie viel davon wurde und wird in Biogasanlagen verwertet und später auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen und in den Einzugsbereichen von Wasserschutzgebieten im HSK verteilt?
Antwort zur Frage a – Der unteren Wasserbehörde liegen diesbezüglich keine Daten- und Mengenangaben vor.

Frage b – Ist wissenschaftlich gesichert, dass Keime wie MRSA durch die Behandlung in Biogasanlagen abgetötet werden?
Antwort zur Frage b – Es ist nachgewiesen, dass in thermophil betriebenen Biogasanlagen eine signifikante Reduktion bakterieller, viraler- und parasitärer Erreger erfolgt (vgl. hierzu Rösler, Universität Berlin).

Frage c – Hat die Untere Wasserbehörde Anhaltspunkte dafür, dass Gewässer und Trinkwasser durch ein Zuviel von Düngermaterial sowie Schadstoffen (Medikamentenrückstände etc.) aus der Tiermast belastet sind, wie z.B. Hinweise auf hohe Nitrat-Konzentrationen? Wenn ja, in welchen Orten und Bereichen gibt es dafür Anhaltspunkte? Wenn ja, wie geht die Untere Wasserbehörde mit der Problematik um, und lassen sich Ihrer Meinung nach mögliche Beeinträchtigungen vollständig ausschließen?
Antwort zur Frage c – Mit Ausnahme des Grundwasserkörpers 44_03 Trias Nordhessens (Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck) weisen alle anderen Grundwasserkörper im Hochsauerlandkreis keine kritischen Nitratwerte auf. Im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck betreiben die Stadtwerke Marsberg im Rahmen der langjährigen Kooperation zwischen Land- und Wasserwirtschaft eine Biogasanlage, die ein gezieltes Management der anfallenden Nährstoffe im Kooperationsgebiet ermöglicht. Die Nitratwerte sind in diesem Gebiet von 50 mg/I auf bis zu 40 mg/I zurückgegangen. Eine Darstellung zur Belastung der Oberflächengewässer im Hochsauerlandkreis ist mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. In diesem Zusammenhang wird auf die Informationsplattform
ELWASWEB des Landes NRW verwiesen. Über den Link www.elwasweb.nrw.de kann das Informationsportal aufgerufen werden.
Inwieweit gemessene Medikamentenrückstände in Oberflächengewässern auf menschliche und/oder tierische Anwendung zurückzuführen sind, kann gegenwärtig nicht ausreichend sicher quantifiziert werden.

Frage d – Wie und wo und durch wen kann der Düngeplan vom Betrieb Heinemann eingesehen werden?
Antwort zur Frage d – Der Düngeplan des Betriebs Heinemann liegt der Landwirtschaftskammer vor. Die Modalitäten einer etwaigen Einsichtnahme wären mit der Landwirtschaftskammer oder dem Betriebsinhaber abzustimmen.

Filed under: TierschutzComments Off on Mast-Knast für Puten II

Mast-Knast für Puten I

By adminRL at 12:07 am on Monday, September 29, 2014

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste stellte dem Hochsauerlandkreis am 09.09.2014 erneut mehrere Fragen zu den Zu- und Umständen in den Putenmastbetrieben im HSK.
Die Antwort des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts (vom 23.09.2014) zeigt u.E. deutlich, dass Tierschutz und mit Tiermast, so wie sie hier und heute betrieben wird, in keiner Weise vereinbar ist. Es ist einfach nur schrecklich was in den Putenmastställen geschieht!

Eine Zusammenfassung des Grauens:

Grob (anhand der Zahlen der Kreisverwaltung) geschätzt vegetieren in Sauerländer Putenställen heute rund 200.000 Mastputen, fast ausschließlich Tiere des Typs Hybridpute „B.U.T. Big 6″. Bald werden es wohl noch einige 1.000 mehr sein!?

Hennen erreichen in 16 Wochen die Schlachtreife. In den 4 Monaten wurden sie auf
10 – 11 kg „genudelt“. Hähne „dürfen“ 21 oder 22 Wochen „dem irdischen Dasein frönen“. Sie bringen bei der Schlachtung ca. 19 – 21 kg auf die Waage.

97 % der Hennen und 93 % der Hähne überleben diese Prozedur bis zu ihrem Transport zum weit entfernten Schlachtort. Mit anderen Worten: 3 % der Hennen und 7 % der Hähne sterben im Mast-Knast einen vermutlich qualvollen Tod.

In dem Gefängnis scheint Geschlechtertrennung zu herrschen. Es gibt für jeweils 4,7 Hennen mit 1 m2 nicht die geringste Bewegungsfreiheit. Für die Hähne scheint es nur auf den ersten Blick besser zu sein. Jeweils 2,7 Hähne teilen sich 1 m2.

Außerhalb des Stalles sind die Tiere nie!

Etwas anderes als den Maststall sehen die armen Kreaturen nur zu Beginn und zu Ende ihres Lebens und zwar die Transportfahrzeuge und die Aufzucht- und Schlachtbetriebe. Der Reise zur Schlachtung ist eine längere Tour/Torture. Es geht in die Landkreise Vechta, Oldenburg, Cloppenburg, Diepholz, Steinfurt, Schwalm-Eder und nach Leipzig.

Und nun noch einmal zum Anfang des Lebens und Leidens der Mastputen: Wir folgern aus der Antwort der Kreisverwaltung, dass allen Küken vor dem Transport in die Mastställe die Schnäbel gekürzt werden. Das soll eine sehr schmerzliche Prozedur sein.

Aber lesen Sie selbst! Hier unsere Fragen und die Antworten des Kreisveterinäramts:

Punkt 1 – Massentierhaltung

Frage a – Wie viele Putenmastbetriebe gibt es derzeit im HSK? Wie viele weitere sind neu beantragt bzw. wie viele durchlaufen derzeit das Genehmigungsverfahren, z.B. in Meschede-Schüren?
Antwort zur Frage a – Im Hochsauerlandkreis existieren z. Zt. 6 Putenmastbetriebe. Es handelt sich um 2 „Kleinbetriebe” mit bis zu 2.000 Puten und 4 weitere Betriebe die zwischen 7.000 und 25.000 Puten halten. Außer dem laufenden Genehmigungsverfahren für den Putenmaststall in Schederberge, der jedoch zu einem der bestehenden 6 Mastbetriebe gehört und somit keinen neuen Betrieb darstellt, sind dem Veterinäramt keine weiteren Neu-Anträge bekannt.

Frage b – Was genau sagen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen aus, deren Anforderungen bestehenden und geplanten Putenmastanlagen im Hochsauerlandkreis genügen müssen?
Antwort zur Frage b – Für die Haltung von Mastputen wurden bisher keine konkreten, rechtsverbindlichen Spezialnormen festgelegt. Daher gelten lediglich der § 2 des Tierschutzgesetzes (allgemeinen Grundsätze für die Haltung von Tieren) sowie die §§ 3 und 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Nutztiere und deren Fütterung und Pflege).
Auf Initiative des Verbands Deutscher Putenerzeuger (VDP) wurden allerdings gemeinsam mit Vertretern des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), den Fachministerien mehrerer Bundesländer sowie Vertretern von Wissenschaft, anerkannten Tierschutzorganisationen und dem Deutschen Bauernverband (DBV) „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen” erarbeitet (letzte Aktualisierung im Jahre 2013). Bis zur Verabschiedung einer Spezial-Verordnung dient diese freiwillige Vereinbarung der Sicherstellung einer dem § 2 TierSchG konformen Putenhaltung.

Frage c -Wie hoch ist die Zahl aller Puten-Küken mit denen die Mastställe im Hochsauerlandkreis im letzten und im laufenden Jahr besetzt wurden? Wie schwer und wie alt sind die Tiere im Durchschnitt zum Zeitpunkt der Schlachtung? Wie viele dieser Puten kamen/kommen später zur Schlachtung bzw. in den Handel?
Antwort zur Frage c – Im Jahre 2013 wurden in den beiden „Kleinbetrieben” bis zu 1.950 Puten pro Mastdurchgang eingestallt, in den übrigen Betrieben zwischen 4.000 und 13.500 Hennen erreichen im Alter von ca. 16 Wochen die Schlachtreife mit einem Gewicht von ca. 10 – 11 kg, Hähne m Alter von 21 oder 22 Wochen mit einem Gewicht von ca. 19 – 21 kg. Von den eingestallten Hennen kamen im Durchschnitt rund 97% zur Schlachtung, bei den Hähnen betrug dieser Wert 93%.

Frage d – Um welche Putenrassen/-arten mit welchen Eigenschaften handelt es sich?
Antwort zur Frage d – In den Betrieben des Hochsauerlandkreises wird fast ausschließlich die Hybridpute „B.U.T. Big 6″ (British United Turkeys, Zuchtlinie Big 6) gemästet.

Frage e – Wie viel Platz steht dem einzelnen Tier während der Lebens- und Mastphase im Stall zur Verfügung? Halten sich die Tiere – wenigstens zeitweise – im Freien auf?
Antwort zur Frage e – Die „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen” sehen eine maximale Besatzdichte von 52 kg Lebendgewicht pro m2 bei Hennen und 58 kg bei Hähnen vor; das entspricht 4,7 Hennen bzw. 2,7 Hähnen pro m2. Die Puten werden in Offenställen ohne Auslauf gehalten.

Frage f – Wo befinden sich die Betriebe, in denen die im HSK aufgezogenen Puten geschlachtet werden?
Antwort zur Frage f – Die Schlachtbetriebe, in denen die im Hochsauerlandkreis gemästeten Puten geschlachtet werden, befinden sich in den Landkreisen Vechta, Oldenburg, Cloppenburg, Diepholz, Steinfurt, Schwalm-Eder und Leipzig.

Als Fortsetzung folgen in den nächsten Tagen in zwei weiteren Beiträgen noch die kompletten Antworten zu den Themenbereichen:
Punkt 2 – Kontrollen
Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser
Punkt 4 – Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer
Punkt 5 – Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen

Filed under: Tierschutz1 Comment »

Hoher Abschreibungsbedarf

By adminRL at 12:45 pm on Saturday, September 27, 2014

1,27 Mio RWE-Aktien besitzt unser Nachbarkreis Paderborn. Die waren ursprünglich in der Bilanz mit einem Stückpreis von 87,30 Euro bewertet, ähnlich hoch wie im Hochsauerlandkreis. Nach mehreren in den letzten Jahren bereits erfolgten Abwertungen hat der Kreis Paderborn nun im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 erneut eine Abwertung vorgenommen, um 35,66 Mio Euro. Das berichtet aktuell die “Neue Westfälische”: http://www.nw-news.de/owl/kreis_paderborn/top_news_kreis_paderborn/11255783_Kreis_schreibt_erneut_357_Millionen_Euro_ab.html.

Aus einer Antwort der Kreisverwaltung in Paderborn für die Kreistagssitzung am 22.09.2014 ergibt sich, dass der Bilanzwert je Aktie 2009 auf 60,85 Euro, 2012 auf 54,60 Euro und nun auf 26,61 Euro reduziert wurde. Das bedeutet außerplanmäige Abschreibungen von insgesamt 74,64 Mio Euro. Hier nachzulesen: https://sessionnet.krz.de/kreis_paderborn/bi/vo0050.asp?__kvonr=1460&voselect=1057.

Der HSK besitzt (direkt und indirekt über kreiseigene Gesellschaften) über 5,9 Mio RWE-Aktien, also fast das Vierfache wie der Kreis Paderborn. Bisher hat sich der Landrat geweigert, eine Neubewertung vorgenommen. Allerdings ist sie für dieses Jahr angekündigt. Die spannende Frage: Reichen 250 Mio Euro für die außerplanmäßige Abschreibung aus oder werden es noch mehr? Der Abschreibungsbedarf ist riesig. Denn der HSK hat viele Jahre lang nur in diese eine Aktie investiert. Das dicke Ende kommt jetzt, und indirekt werden es die Städte und Gemeinden bei der Kreisumlage merken. Die Dividende betrug zuletzt nur noch 1 Euro je RWE-Aktie, weit weniger als mit anderen Anlageformen zu verdienen wäre. Eine Erhöhung der Dividende ist äußerst unwahrscheinlich. Der Abschreibungsbedarf wird also etwa der 40fachen jährlichen Dividende entsprechen…

Filed under: Kommunale FinanzenComments Off on Hoher Abschreibungsbedarf

Verbot von Roundup – SBL/FW fragt nach eventuellen Sondergenehmigungen

By adminRL at 8:06 am on Wednesday, September 24, 2014

Auf der Web-Seite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen findet sich folgenden Hinweis:
„Laut Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf vom 06.01.2014 werden für die Anwendungen auf Nichtkulturland-Flächen aus Vorsorgegründen bis auf Weiteres grundsätzlich keine Genehmigungen für Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat ausgestellt. Daher sind in erster Linie alternative mechanische und thermische Verfahren einzusetzen oder bei Anträgen muss auf andere Wirkstoffe ausgewichen werden.“

In dem „Merkblatt über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freiflächen und Ausnahmegenehmigungen für Nichtkulturland-Flächen“ steht unter Punkt 4.3:
„In der Regel nicht genehmigungsfähig ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf:
– Hof- und Betriebsflächen,
– Schulhöfen, Kinderspielplätzen, umgrünten Sandspielplätzen und umgrünten Schwimmbädern, Spiel- und Liegewiesen sowie sonstigen Erholungseinrichtungen
– Böschungen, Bahndämmen
– Rast- und Parkplätzen
– Flächen, die im öffentlichen Interesse besonders zu schützende Teile von Natur und Landschaft im Sinne der §§ 20 bis 23 sowie § 62 des Landschaftsgesetzes darstellen
– Flächen, von denen die Gefahr eines Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer besteht.
Sollte eine Anwendung auf diesen Flächen dringend erforderlich werden, so ist dies nur in besonders begründeten Einzelfällen genehmigungsfähig.“

Im laufenden Jahr kam es jedoch im Hochsauerlandkreis (nach Angaben der Kreisverwaltung) auf den Flächen kreiseigener Schulen und anderer kreiseigener Grundstücke mehrfach zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Demnach handelt es sich dabei um folgende Produkte, Mengen und Einsatzorte:

Touchdown Quattro der Firma Syngenta Agro GmbH
am 25.04.2014 31 Liter auf dem Grundstück des Berufskollegs Neheim
am 05.05.2014 37 Liter auf den Flächen des Berufskollegs Meschede

Kerb der Firma Spiess-Urania Chemicals GmbH
am 16.01.2014 1,00 kg bei der Franz-Joseph-Koch-Schule in Arnsberg
am 16.01.2014 0,50 kg am Kreishaus in Arnsberg
am 16.01.2014 0,25 kg auf dem Grundstück der Ruth-Cohn-Schule in Neheim
am 16.01.2014 0,10 kg bei der Rettungswache Sundern
am 22.04.2014 1,00 kg bei der Martinschule Dorlar.

Daher fragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 23.09.2014 den Landrat:

1. Wurden für das Aufbringen der Pflanzenschutzmittel „Touchdown Quattro“ und „Kerb“ auf den oben genannten Flächen Ausnahmegenehmigungen erteilt?

2. Wenn ja, durch wen und mit welcher Begründung?

3. Wenn ja, wie lange sind die Ausnahmegenehmigungen jeweils gültig?

4. Sollen Ihres Wissens (weitere) Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz derartiger Pflan-zenschutzmittel auf kreiseigenen Grundstücken ausgesprochen werden? Wenn ja, mit welcher Begründung?

Filed under: Gesundheitspolitik,LandschaftsschutzComments Off on Verbot von Roundup – SBL/FW fragt nach eventuellen Sondergenehmigungen

Asylbewerber/innen in Meschede

By adminRL at 9:39 am on Sunday, September 21, 2014

Vor einigen Tagen hat die SBL eine Anfrage zur Situation der Flüchtlinge im HSK eingebracht. Für die Flüchtlinge in der Kreisstadt liegen uns aus einer Informatione der Stadtverwaltung bereits einige Angaben zu der Ist-Situation von Asylbewerber/innen in Meschede vor. Sie sind der Mitteilung der Stadt Meschede „Information Leistungsbereiche im Fachbereich Soziales (JobCenter)“ vom 08.08.2014 entnommen.

Zuständigkeiten
In der Stadt Meschede sind für die Asylbwerber/innen 2 Fachbereiche zuständig, und zwar für die Antragstellung der FB 50 und für die Unterbringung der FB 32.

Zuweisungszahlen
Die Zuweisungszahlen steigen seit 1 ½ Jahren. Zurzeit handelt es sich um 130 Personen. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Zahl der von der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesenen Asylbewerber weiter steigt.

Betreuung
Seit Anfang 2014 besteht zwischen der Stadt Meschede und der Diakonie Ruhr-Hellweg eine Kooperation. Sie bezieht sich vereinbarungsgemäß auf die Betreuung der Asylberber/innen in verschiedenen Dingen des täglichen Lebens, wie beispielsweise Behördengänge, Schul- und Kindergartenangelegenheiten, Sprachunterstützung und Dolmetschertätigkeiten. Dafür steht der Diakonie (nur!) eine Stelle mit 75 Prozent einer Vollzeitkraft zur Verfügung.

Kosten
Die Kosten für Grundleistung und Krankenhilfe steigen entsprechend. Im vergangenen Jahr betrug die Grundleistung für Asylbewerber/innen (gemeint sich sicher auch Flüchtlinge?)
472.484 Euro. Davon trug das Land NRW einen Anteil in Höhe von 175.911 Euro. Im Vergleich zu 2012 ist das ein Anstieg von 164.000 Euro.

Status
Mit dem Begriff „Asylbewerber“ sind Menschen ausländischer Herkunft gemeint, die sich in Deutschland aufhalten und lediglich über eine „Aufenthaltsgestattung“ oder eine „Duldung“ verfügen. „Aufenthaltsgestattung“ und „Duldung“ können vom zuständigen Ausländeramt – in Meschede ist das der Hochsauerlandkreis – kurzfristig wieder entzogen werden.

Warum kommen so viele Flüchtlinge nach Deutschland?
Dazu steht in der Mitteilung der Stadt Meschede nichts. Doch die Fluchtgründe sind zahl-reich und unübersehbar. Wie schon so oft in der Geschichte sehen sich Menschen aufgrund von Krieg und Not in ihren Heimatländern gezwungen, ihr Leben durch Flucht und dem Versuch, Asyl in einem fremden Land zu bekommen, zu retten. Flucht, das Recht auf Bleiben und Integration sind viel zu oft ihre einzige Chance!

Ein Vergleich der (nicht) hinkt
Wie schon erwähnt belasteten die Kosten für die Asylbewerber die Stadtkasse im letzten Jahr mit 472.484 Euro minus 175.911 Euro, die das Land davon trug. Es verblieben bei der Stadt also Kosten in Höhe von 296.573 Euro netto.
Die Kosten für einen Teil des Regionale-Projekts in Meschede, das zurzeit ungesetzt wird, sollen sich auf 350.000 Euro belaufen. Davon zahlt die Stadt 30%, also 105.000 Euro. Nachzulesen ist das hier:
http://neu.wissenwasserwandel.de/
… mal ganz abgesehen davon, wie viel Geld die Regionale-Projekte der Stadt Meschede insgesamt schon gekostet haben. Klar, mit Recht können wir sagen, damit wird etwas Bleibendes geschaffen. Mit Recht können wir aber auch fragen, warum sollen Flüchtlinge und Asylbewerber nicht bleiben?

Bauwerke vergehen – Menschen kommen und bleiben. Das erzählen uns nicht nur die Geschichtsbücher. Mir fallen ganz spontan sehr viele Beispiele dafür ein. Wenigstens eines möchte ich nennen: Schimanski/Szymanski in Dortmund und anderswo (in Deutschland)!

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Asylbewerber/innen in Meschede

Die Stadt Meschede, der HSK und Zielvereinbarungen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit – Zahl der Grundsicherungs-Empfänger steigt kontinuierlich

By adminRL at 4:48 pm on Thursday, September 18, 2014

Planwirtschaft bei Optionskommunen?
Dieser Gedanke kam unserr Autorin unwillkürlich beim Lesen der Mitteilung der Stadt Meschede mit Datum vom 08.08.2014 und dem Betreff „Information Leistungsbereiche im Fachbereich Soziales (Job-Center)“.

Maßnahmen
Im Text der Mitteilung heißt es: „Mit dem HSK werden jährlich Zielvereinbarungen vereinbart um die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Dabei liegen die Schwerpunkte u.a. auf der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, der Verbesserung der Integrationsquote, der Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug oder der Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit.“ Der Sachbearbeiter der Stadt Meschede erläutert weiter, bei der Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildungsstellen bestünde eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und, dass alle Maßnahmen in stetiger Abstimmung mit dem HSK als Träger der Grundsicherung vorgenommen würden. Zusätzliche Maßnahme-Angebote seien u.a. Schuldnerberatung, Eignungsfeststellungen, Bewerbungscenter, Alten-pflegeausbildung, Umschulungen.

Aufgaben
Diese Aufgaben nehmen demnach 5 Leistungssachbearbeiter/innen wahr. Sie sind zuständig für die Berechnung und die Auszahlung von ALG II. Dazu kommen 5 Fallmanager/innen zur Betreuung der Leistungsberechtigten. Zu deren Aufgaben gehört es auch, mögliche Vermittlungshemmnisse zu beseitigen. Zu dem Team gehört noch ein Arbeitsvermittler – er ist für die „Arbeitgeberansprache“ zuständig – sowie eine Mitarbeiterin, die in der Anmeldung für Erstgespräche und Terminvergaben zuständig ist.

Meschede – Statistik für
2013 / 2014

Familien im Hartz-IV-Bezug
681 / 673

Alleinerziehende Familien
147 / 120

Familien mit Haushaltsvorstand unter 25 Jahren oder alleinstehend
49 / 57

Erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15. Lebensjahr
987 / 979

davon Arbeitslose
396 / 400

Kinder im Hartz IV-Bezug im Alter von 0 – 14 Jahren
328 / 331

Sozialhilfeempfänger ab 15. Lebensjahr
26 / 17

Aufstocker
296 / 292

Kosten
Die städtischen Personalkosten für die Mitarbeiter des Jobcenters beliefen sich laut Angaben der Stadt Meschede im Jahr 2013 auf 842.000 Euro, die der Stadt vom HSK bzw. als Bundesmittel erstattet wurden.
Der Anteil der Stadt Meschede an den „Kosten für die Unterkunft“ hätte 2013 1.900.000 Euro betragen. Davon erhielte der HSK 950.000 Euro als direkte Transfersumme aus dem städtischen Haushalt. Die übrigen 950.000 Euro würden der Stadt über die Kreisumlage berechnet.
Zu den Regelleistungen: Sie werden laut Information der Stadt Meschede vom Bund finanziert und hätten 2013 4.160.000 Euro betragen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit
Da berichtet der Sachbearbeiter der Stadtverwaltung von einer deutlichen Steigerung der Fallzahlen. Seit 2005 wären sie von 134 auf 256 gestiegen (= fast eine Verdoppelung!).

Hier die dazugehörigen Zahlen für 2013 und 2014:

Familien in Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbslosigkeit 183 206

Personen in Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbslosigkeit 197 221

Familien im Sozialhilfe-Bezug 50 51

ersonen im Sozialhilfe-Bezug 55 53

Für die Verwaltung und Betreuung der Kosten der Grundsicherung stünden 1,5 Personalstellen zur Verfügung. Insgesamt hätten die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung jährlich rd. 850.000 Euro betragen. Ab 2014 liege die Bundesbeteiligung bei 100%. 2013 lag sie bei 75%.

Wohngeld
Das werde vom Bund und vom Land NRW jeweils zur Hälfte getragen und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Zurzeit seien in Meschede ca. 700 Personen im Wohngeldbezug. Der Stellenanteil für die Wohngeldbearbeitung betrage 2,0 Stellen. Die Kosten würden im Landeshaushalt gebucht und hätten im letzten Jahr 450.150 Euro betragen.

Öffentlich geförderte Wohnungen
Wohnungssuchenden mit einem Wohnberechtigungsschein werde öffentlich geförderter Wohnraum (= Sozialwohnungen) vermittelt. Zurzeit stünden im Stadtgebiet von Meschede ca. 800 Wohnungen zur Verfügung. Ein städtischer Mitarbeiter ist für diese Aufgaben zuständig.

„Im Vorbeigehen aufgeschnappt“
Neuerdings soll es so sein, dass dann, wenn ein Arbeitssuchender nicht am Monatsersten, sondern irgendwann im Laufe des Monats eine Stelle antritt, er die nächste fällige Miete von seinem Einkommen zahlen muss, also von einem Einkommen, das womöglich noch gar nicht auf seinem Konto angekommen ist!?
Wir wissen nicht ob das stimmt, und, falls ja, ob das in allen Städten und Gemeinden so gehandhabt wird!?
Wenn es stimmen sollte, dann geraten sicher einige Berufs- und Job-Einsteiger zumindest vorübergehend in finanzielle Engpässe.
Wenn es stimmen sollte, wäre es gut und hilfreich, wenn sich die Optionskommune von diesem Teil ihrer Planung und ihrer Kostensenkungs-Strategie sofort wieder verabschiedet!

Filed under: Kommunale Finanzen,SozialesComments Off on Die Stadt Meschede, der HSK und Zielvereinbarungen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit – Zahl der Grundsicherungs-Empfänger steigt kontinuierlich

Wie ist die Situation der Flüchtlinge im Hochsauerlandkreis?

By adminRL at 10:45 pm on Tuesday, September 16, 2014

Im Sommer dieses Jahres ist die Zahl der Menschen, die aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen ihre Heimat verließen, weiter gestiegen. Ein großer Teil von ihnen kam aus den Kriegsgebieten in Syrien und Irak. Die Situation in den Herkunftsländern war und ist oft lebensbedrohlich und katastrophal. Der Flüchtlingsrat NRW appelliert daher in seinem „Newsletter September 2014“ an alle Verantwortlichen, diese Menschen großzügig aufzunehmen.

Klick:
http://www.frnrw.de/index.php/presse/newsletter/item/3696-newsletter-september-2014

Wie überall in Deutschland, sind auch die Kommunen im Hochsauerlandkreis durch die große Zahl der Bürgerkriegsflüchtlinge, die ihnen zugewiesen werden, gefordert und teils überfordert.

Bisher erhielten wir leider von Behörden und örtlichen Medien nur wenige Informationen über die Situation der Flüchtlinge im Hochsauerlandkreis. Daher stellte Reinhard Loos, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 16. September 2014 dem Landrat schriftlich folgende Fragen:

1. Wie hoch sind die aktuellen Flüchtlingszahlen (auch im Vergleich zum vergangenen Jahr)?

2. Wie ist die Wohnsituation der Flüchtlinge? Wie viele leben in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften/Asylbewerberheimen? Wie viele sind nur mit ihren Familienangehörigen oder allein in einer Wohnung untergebracht?

3. Welchen Aufenthaltsstatus erhalten diese Menschen in der Regel?

4. Falls Flüchtlinge nur über eine Duldung verfügen, für welchen Zeitraum werden die Duldungen in der Regel ausgestellt? Wie viele Flüchtlinge/AsylbewerberInnen erhalten aktuell die Duldung regelmäßig oder in Ausnahmefällen nur bis zu einer Woche, wie viele bis zu zwei Wochen, wie viele bis zu einem Monat, wie viele bis zu drei Mo-naten, wie viele bis zu sechs Monaten, wie viele für ein Jahr, wie viele für länger als ein Jahr?

5. Hat die Dauer der Duldung Auswirkungen auf die Wohnmöglichkeiten? Wenn ja, wie wirkt sich das konkret aus?

6. Unter welchen Voraussetzungen erhalten geduldete Flüchtlinge/AsylbewerberInnen eine Arbeitserlaubnis? Wer erhält eine Arbeitserlaubnis? Wer erhält sie nicht, und warum erhält er/sie nicht? Unter welchen Umständen wird die Erlaubnis zurückgezogen?

7. Wie wird die medizinische Versorgung der Flüchtlinge/AsylbewerberInnen gewährleis-tet?

8. Welche Einrichtungen und Institutionen kümmern sich im Hochsauerlandkreis um Flüchtlinge und AsylbewerberInnen? Wie ist deren für diesen Zweck vorgesehene finanzielle und personelle Ausstattung?

9. Wie viele Flüchtlinge/AsylbewerberInnen wurden im Jahr 2013 und im laufenden Jahr abgeschoben und wie viele reisten „freiwillig“ aus?

10. In welche Länder reisten sie aus bzw. wurden sie abgeschoben?

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Wie ist die Situation der Flüchtlinge im Hochsauerlandkreis?

Dauerthema Bobbahn nun auch in Winterberg aktuell

By adminRL at 3:21 pm on Monday, September 15, 2014

Schon öfters haben wir uns aud diesen Seiten mit den hohen Betriebsverlusten, der in den letzten Jahren deutliche gestiegenen Verschuldung und der bisher mangelnden Bereitschaft von Landrat, CDU und SPD, sich mit diesen Problemen ernsthaft auseinanderzusetzen, befasst.

Nun scheinen die Probleme auch in der Stadt Winterberg akuter zu werden. Die Stadt ist bekanntlich zusammen mit dem HSK Gesellschafter der Bobbahngesellschaft ESZW. In der Ratssitzung am 11.09.2014 wurde der vorläufige Jahresabschluss 2013 der Stadt Winterberg vorgelegt: http://212.227.138.213/ratsinfo/winterberg/Proposal.html, dann Vorlagennummer 077/2014 wählen, und dann das PDF-Symbol unter “Anlage” anklicken.

Daraus ergibt sich (numerierte Seite 69):

“Zuschuss zur Verlustabdeckung an die ESZW – 48.258,00 €
Die im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2013 im Herbst 2012 veranschlagte Verlustabdeckung war nicht auskömmlich. Diese Kenntnis erlangte die Stadt Winterberg jedoch erst mit Vorlage des Wirtschaftsplanes der ESZW. Die Geschäftsführung, Frau Sapp, hat dem Rat persönlich die Hintergründe geschildert, woraufhin einstimmig entschieden wurde, die Verlustabdeckung für das Jahr 2013 zu erhöhen und zu billigen.”

Wenn die Stadt Winterberg jetzt für das Jahr 2013 weitere fast 50.000 Euro zusätzlicher Verlustabdeckung an die Bobbahngesellschaft ausgeben muss, müßte das eigentlich in gleicher Weise für den Kreis gelten. Bisher wissen wir noch nichts von einer solchen Erhöhung der Aufwendungen… Oder hat man bei den beiden Gesellschatern Kreis und Stadt vorher mit unterschiedlich hohen Verlusten kalkuliert?? Der veranschlagte Jahresverlust in Höhe von ca. 714.000 Euro scheint jedenfalls nicht auszureichen.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on Dauerthema Bobbahn nun auch in Winterberg aktuell

Müll-Mangel?

By adminRL at 7:53 am on Saturday, September 13, 2014

Ein großer Teil der Abfälle aus dem Hochsauerlandkreis kommt zur Sortierung in die Abfall-aufbereitungsanlage der Firma R.A.B.E in Meschede-Enste, die von den Firmen Remondis und Stratmann betrieben wird. Von Meschede-Enste aus geht nicht verwertbares Material weiter in die Müllverbrennungsanlage (MVA) nach Bielefeld. Die Sortieranlage in Meschede hat eine sehr große Kapazität. Sie rechnet sich betriebswirtschaftlich nur, wenn sie eine bestimmte Menge Müll „behandelt“. Die vom HSK der Anlage vertraglich zugesicherten Abfallmengen kommen und kamen in den letzten Jahren nur zusammen, weil in es im Stadtgebiet Arnsberg keine Biotonne gibt. Das soll sich jetzt ändern, denn ab 2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine getrennte Sammlung von Bioabfällen vor. Alle anderen 11 Städte und Gemeinden praktizieren diese sinnvolle Mülltrennung schon seit Jahren.

Und da liegt nun das “Problem”.

Denn durch die bevorstehende Einführung der Biotonne in Arnsberg wird der Müll für R.A.B.E knapp. Als Ende August 2014 der Betriebsausschuss tagte, wurden seine Mitglieder darüber informiert, dass nach der Einführung der Bio-Tonne für die Stadt Arnsberg die an die Firma R.A.B.E vertraglich garantierte Mindestmüllmenge nicht mehr geliefert werden kann. Es sollen dann jährlich etwa 8.000 Tonnen Bioabfall sinnvollerweise direkt einer anderen Verwertung zugeführt werden.

Was nun?

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte am 09.09.2014 diese vier Fragen an den Landrat:

1. Wie hoch ist im Jahr 2014 und in den folgenden Jahren die Mindestmenge, die aus dem HSK an die R.A.B.E – Anlage geliefert werden muss?
2. Welche Mengen an Hausmüll, Gewerbemüll und sonstigen Abfällen, die dazu beitrugen, die Mindestmenge zu erreichen, wurden seit 2005 pro Jahr an die Firma R.A.B.E geliefert?
3. Falls auch „sonstige Abfälle“ an R.A.B.E geliefert worden sind, um welche Abfälle handelt es sich dabei ggf.?
4. Wurden vom HSK oder einem seiner Abfallbetriebe in einem der Jahre seit 2005 bereits Ersatzzahlungen für nicht gelieferte Mindestmengen geleistet; wenn ja, in welcher Höhe?

Wir berichten vom sich anbahnenden Müllproblem weiter, wenn wir die Antwort haben. Vielleicht wissen wir dann ja mehr!?

Filed under: AbfallwirtschaftComments Off on Müll-Mangel?

Weitere Fragen zur Putenmast

By adminRL at 8:23 am on Thursday, September 11, 2014

Die Kreisverwaltung beantwortete in den letzten Wochen mehrere Anfragen der SBL/FW- und der Grünen-Fraktion zur Putenmast. Doch einiges blieb nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) unklar. Daher stellte der Fraktionsvorsitzende der SBL, Reinhard Loos, am 09.09.2014 eine neue Anfrage an den Landrat. Die zusätzlichen Fragen entstanden auch aus vielen Gesprächen mit direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Hier sind sie:

Punkt 1 – Massentierhaltung
a) Wie viele Putenmastbetriebe gibt es derzeit im HSK? Wie viele weitere sind neu beantragt bzw. wie viele durchlaufen derzeit das Genehmigungsverfahren, z.B. in Meschede-Schüren?
b) Was genau sagen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen aus, deren Anforderungen bestehenden und geplanten Putenmastanlagen im Hochsauerlandkreis genügen müssen?
c) Wie hoch ist die Zahl aller Puten-Küken mit denen die Mastställe im Hochsauerlandkreis im letzten und im laufenden Jahr besetzt wurden? Wie schwer und wie alt sind die Tiere im Durchschnitt zum Zeitpunkt der Schlachtung? Wie viele dieser Puten kamen/kommen später zur Schlachtung bzw. in den Handel?
d) Um welche Putenrassen/-arten mit welchen Eigenschaften handelt es sich?
e) Wie viel Platz steht dem einzelnen Tier während der Lebens- und Mastphase im Stall zur Verfügung? Halten sich die Tiere – wenigstens zeitweise – im Freien auf?
f) Wo befinden sich die Betriebe, in denen die im HSK aufgezogenen Puten geschlachtet werden

Punkt 2 – Kontrollen
a) Nach welchen Kriterien erfolgen die Kontrollen in Geflügelmastbetrieben im Hochsauer¬land¬kreis? Wie viele Kontrollen erfolgten im Jahr 2013 und im laufenden Jahr pro Betrieb und insgesamt?
b) Welche Bakterien und Keime wurden und werden in welcher Häufigkeit nachgewiesen? Zu welchen Untersuchungen, außer der Salmonellen-Untersuchung, ist der Tierhalter sonst noch verpflichtet (z.B. MRSA)?
c) Wie häufig kam es in diesen Betrieben in den Jahren 2013 und 2014 zu geringfügigen bis erheblichen Beanstandungen seitens Ihrer Behörde? Um welche Mängel handelte es sich? Wie wurden sie behoben? Wie und wo werden die Kontrollen und die Ergebnisse doku¬mentiert?
d) Zu welchen Ergebnissen führten die von Ihnen erwähnten regelmäßigen Proben von Tränk¬wässern und Geflügelfleisch auf Art und Menge evtl. vorhandener Arzneimittelrück¬stände? Waren multiresistente Keime nachweisbar? Wenn ja, wann, wo und in welchem Ausmaß?
e) Wie müssen wir uns die Kontrollen vorstellen? Werden alle schlachtreifen Tiere einzeln überprüft oder erfolgen die Kontrollen stichprobenweise? Falls nur Stichproben genommen werden, wie viel Prozent der Schlachttiere werden auf Krankheitserreger und ihren Allgemein- bzw. Gesund¬heitszustand (wie Herz/Kreislauf- und Skelett- und Gelenkerkrankungen) untersucht?
f) Wer kontrolliert ob die Tier-Transporte 1. hin zu den Putenmastbetrieben und 2. weg in die Schlachtereien den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen? Wie und unter welchen Bedingungen erfolgt der Transport der Schlachttiere? Wie viel Platz steht den Puten (pro Tier) während der Beförderung zum Schlachtbetrieb zur Verfügung? Wo und wie werden die Ergeb¬nisse dokumentiert?
g) Weshalb erfasst Ihre Behörde nicht kontinuierlich, detailliert und für die Öffentlichkeit nach¬vollziehbar alle Angaben über die durch Krankheit und Verletzung gestorbenen bzw. getöteten Mastvögel, auch um festzustellen, wie viele Putenkadaver in der/den Tierkörperbeseitigungs¬anstalt/en entsorgt werden? Schließlich lassen sich aus diesen Informationen Rückschlüsse auf die die Haltungsbedingungen ziehen!

Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser
a) In welcher Größenordnung ist im letzten und im laufenden Jahr Gülle aus der Geflügelmast in den Betrieben im HSK angefallen? Was geschah mit dem Material? Wie viel Geflügelmist wurde in Form von Gülle auf Wiesen, Äcker und Felder im HSK verteilt? Wie viel davon wird irgendwo im HSK zwischengelagert? Wie viel davon wurde und wird in Biogasanlagen verwertet und später auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen und in den Einzugsbereichen von Wasserschutz¬gebieten im HSK verteilt?
b) Ist wissenschaftlich gesichert, dass Keime wie MRSA durch die Behandlung in Biogasanlagen abgetötet werden?
c) Hat die Untere Wasserbehörde Anhaltspunkte dafür, dass Gewässer und Trinkwasser durch ein Zuviel von Düngermaterial sowie Schadstoffen (Medikamenten¬rückstände etc.) aus der Tiermast belastet sind, wie z.B. Hinweise auf hohe Nitrat-Konzentrationen? Wenn ja, in welchen Orten und Bereichen gibt es dafür Anhaltspunkte? Wenn ja, wie geht die Untere Wasserbehörde mit der Problematik um, und lassen sich Ihrer Meinung nach mögliche Beeinträchtigungen vollständig ausschließen?
d) Wie und wo und durch wen kann der Düngeplan vom Betrieb Heinemann eingesehen werden?

Punkt 4 – Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer
Wir möchten Sie hiermit auch fragen, ob die Kreisverwaltung so freundlich ist bzgl. der Fragen, die bei unserer Anfrage vom 22.07.2014 mit Verweis auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer unbeant¬wortet blieben, die entsprechenden Auskünfte für uns, vor allem aber für die Öffentlichkeit bei der Land¬wirtschaftskammer Meschede einzuholen? Dabei handelt es sich um folgende Punkte:
a) Trifft es zu, dass im näheren und weiteren Umfeld des bestehenden wie des geplanten Puten¬mastbetriebs im Stadtgebiet Meschede von dem Betreiber der Mastanlage(n) landwirtschaftliche Flächen aufgekauft oder gepachtet werden, um dort Mais für die Geflügelmast anzubauen?
b) Wenn ja, wie groß sind die Maisanbauflächen für die Putenmast im Stadtgebiet Meschede? In welchen Ortschaften befinden sich größere Maismonokulturen?
c) Trifft es zu, dass diese Maisflächen mit Gülle aus der Putenmast und/oder den restlichen Substraten aus den Biogasanlagen des Geflügelmästers „gedüngt“ werden? Was geschieht mit der Gülle, die aufgrund der großen Menge nicht direkt als Dünger oder als Biogas¬anlagen-Substrat verwendet werden kann?

Punkt 5 – Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen
a) Wird der im Herbst letzten Jahres vom NRW-Landtag angenommene Antrag zu den Mindest¬standards in der Putenmast – wie das Ende des Schnäbelkürzens – in allen Betrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird überprüft ob sich die Betriebe an die Regelungen halten? Wie hoch ist in den Sauer¬länder Mastbetrieben zurzeit der Prozentsatz der Puten mit nicht gekürzten Schnäbeln?
b) Wird der Beschluss des NRW-Landtags, eine strengere Regelung im BauGB zu erreichen, damit die negativen Folgen des Baus von Großmastanlagen minimiert werden, bereits bei allen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
c) Wie genau finden die arzneimittelrechtlichen Änderungen, die auf Bundesebene beschlossen wurden und seit Mitte dieses Jahres gelten sollen, im Hochsauerlandkreis Berücksichtigung?

Filed under: TierschutzComments Off on Weitere Fragen zur Putenmast

Mehrheit im Kreistag ignoriert Naturschutzgebiete und Kormoranerlass

By adminRL at 12:20 pm on Monday, September 8, 2014

In der letzten Kreistagssitzung ging es auch – mal wieder -um „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaften …. ; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates (Vorlage 9/57)”
Zwei Skandale auf einmal! So sehen wir von der SBL das jedenfalls. Der eine „Hit“ ist, dass zum wiederholten Mal eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Vögeln in Naturschutzgebieten!!! erteilt worden ist. Der andere, dass der offenbar missliebige weil gegenteilige Beschluss des Landschaftsbeirats mal eben durch den Kreistag (mit großer Mehrheit) kassiert wurde. Über das Thema haben wir uns schon öfters ausgelassen. Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=4733

Doch seit Mai gibt es einen neuen Erlass der Landesregierung, der sich speziell mit dem Schutz sowohl der Äschen als auch der Kormorane befasst. Diesen Erlass haben Landrat, Kreisverwaltung und CDU/SPD offensichtlich missachtet.
Daher hat die SBL-Fraktion kurz nach der Kreistagssitzung den Landrat aufgefordert, den Beschluss des Kreistags zu beanstanden:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistags am 29.08.2014 ging es in TOP 7.2 um die “Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaft Diemel in Marsberg sowie des Sportfischervereins “Gut Wasserwaid” in Neheim; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)”.

Dazu wurden von der Kreisverwaltung die Drucksachen 9/57 und 9/37 erstellt.

Der Kormoran ist als europäische Vogelart „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG).

Relevant ist für die Entscheidung ist jetzt auch der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 – III-6 -765.21.10)“, veröffentlicht u.a. unter http://www.lfv-westfalen.de/images/pdf/aeschenhilfsprogramm_nrw.pdf.

Auf Nachfrage unserer Fraktion bestätigte die zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreistagssitzung, dass das Gebiet an der Diemel, für das die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, teilweise außerhalb der Äschenschutzkulisse liegt. Aus Anlage 2 des o.g. Erlasses ergibt sich, dass die Äschenschutzkulisse an der Diemel erst bei Fluss-Kilometer 37,4 beginnt.

Gemäß Absatz II. des o.g. Erlasses können Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung von Kormoranen außerhalb der Äschenschutzkulisse „nur nach Maßgabe folgender Rahmenbedingungen“ zugelassen werden:
Es muss sich um einen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden handeln. „In die Regelung ist nur die ‚Fischereiwirtschaft’ einbezogen, so dass die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes von Nichterwerbsfischern durch fischfressende Vögel keinen Ausnahmegrund darstellt. Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen.“

Nach den Darstellungen in den o.g. Drucksachen handelt es sich um Anträge von Angelsportvereinen und nicht von fischwirtschaftlichen Betrieben. Damit ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Äschenschutzkulisse nicht gegeben und der anders lautende Beschluss des Kreistags rechtswidrig. Darauf hat unsere Fraktion bereits während der Kreistagssitzung hingewiesen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass auch ein Beschluss, der eine Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der Möhne betroffen hätte, rechtswidrig gewesen wäre. Denn nach Ziffer I. 1.1. des o.g. Erlasses sind Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete „von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen“. Anlage 1 zum o.g. Erlass enthält eine Karte. In dieser Karte ist für alle Äschenschutzkulissen in NRW eingezeichnet, ob dort „1. Priorität (rückläufige Äschenbestände)“ oder „2. Priorität (nur abschnittsweise gute Äschenbestände)“ oder FFHGebiet und/oder Naturschutzgebiet gelten. Aus dieser Karte ist zu entnehmen, dass der gesamte Verlauf der Möhne im Gebiet des HSK nicht unter die Äschenschutzkulisse 1. oder 2. Priorität fällt, aber zu den FFH- und Naturschutzgebieten zählt.

Daher fordere ich Sie auf, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden. Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb von maximal drei Arbeitstagen erfolgt, da die Sachlage eindeutig ist und
außerdem dringlich wegen der sonst bevorstehenden Abschüsse der Kormorane. Nach diesem Termin würde eine externe Klärung erforderlich werden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/FW”

Bisher gibt es nur eine Zwischennachricht des Landrats. Danach beabsichtige er keine Beanstandung des Beschlusses. Die Begründung werde folgen. Bis dahin werde aber keine Genehmigung erteilt.
DAs Thema wird damit wahrscheinlich noch nicht zu Ende sein…

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Mehrheit im Kreistag ignoriert Naturschutzgebiete und Kormoranerlass

Chance vertan

By adminRL at 4:06 pm on Saturday, September 6, 2014

In der Kreistagssitzung am letzten Freitag wurden auch die Benennung der Ausschussvorsitzenden wiederholt. Anlass war, dass Landrat und Kreisverwaltung – mal wieder – gravierende Fehler im Verfahren gemacht hatten: Eine Verständigung von nur 4 der 6 Fraktionen wurde zur Einigung der Fraktionen erklärt und das eigentlich erforderliche Zugriffsverfahren unterblieb.
Unsere Schilderung der Vorgeschichte:
http://sbl-fraktion.de/?p=4764

Bei der Wiederholung kam es nun dorch zum Zugriffsverfahren für die Ausschussvorsitze. Zum Resultat der Neubesetzung bleibt zu bemerken, dass die GaGaGroKo (ganz ganz große Koalition) – bestehend aus CDU, SPD, Grüne und FDP – entschied, dass die „Kleinen“, das sind die Fraktionen Die Linke und SBL/FW und das Einzelmitglied der Piraten, bei den Ausschussvorsitzen nicht zum Zuge kamen. Die GaGaGroKo blieb unter sich, obwohl es nahe gelegen hätte, dass die “Kleinen”, die zusammen immerhin 5 der 54 gewählten Kreistagsmitglieder stellen, eine der 16 Positionen erhalten hätten.

Unserer Meinung nach haben sich die Grünen mit ihrem Anhängen an die GaGaGroKo ein Eigentor geschossen. Denn wären sie eine Zählgemeinschaft mit den drei „Kleinen“ eingegangen, hätten sie für 6 Jahre den Vorsitzenden im Umweltausschuss oder in einem der anderen 5 Fachausschüsse mit politischen Inhalten stellen können. So kam für die Grüne Kreistagsfraktion nur der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss heraus. Der tagt immer nicht öffentlich und hat keinerlei politische Aufgaben. Dumm gelaufen ….

Filed under: Andere Parteien,Aus Kreistag und KreishausComments Off on Chance vertan

Gehälter der höheren Verwaltungsbeamten ein Grund für Etat-Probleme

By adminRL at 11:30 pm on Thursday, September 4, 2014

Gestern hat der Märkische Kreis eine Haushaltssperre verkündet: http://www.maerkischer-kreis.de/service/pressemeldungen/presseservice888594.php. Im Nachbarkreis des HSK fehlen voraussichtlich 7,8 Mio Euro im Etat.

Im MK gibt es drei Hauptgründe für diese Entwicklung: Gegenüber den Haushaltsplanungen steigen vor allem die Ausgaben für die Betreuung behinderter Pflegekinder (3,25 Mio Euro), die Besoldungs- sowie Versorgungsanpassung bei den Beamten (3 Mio Euro) und die Kosten der Unterkunft mit einem Anstieg bei den Bedarfsgemeinschaften (2,35 Mio Euro).

Auch in der Kreistagssitzung des HSK am letzten Freitag spielte die Haushaltsentwicklung eine Rolle. Hier ist allerdings keine Haushaltssperre zu erwarten. Es gibt Steigerungen bei der Hilfe zur Pflege mit 0,9 Mio Euro sowie bei der Eingliederungshilfe und bei den Kosten der Unterkunft mit je 0,3 Mio Euro. Dafür sinken die Hilfen zum Lebensunterhalt (z.B. für Alg2-Empfänger) um 0,5 Mio Euro. Weitere Belastungen des Haushalts werden aus der zusätzlichen Anhebung der höheren Beamtenbesoldungsgruppen kommen; wie hoch sich diese im HSK auswirken wird, konnte der Kämmerer auf Nachfrage nicht beantworten.

Filed under: Kommunale FinanzenComments Off on Gehälter der höheren Verwaltungsbeamten ein Grund für Etat-Probleme

Ton- und Filmaufnahmen im Kreistag weiterhin unzulässig

By adminRL at 11:42 pm on Tuesday, September 2, 2014

Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am Freitag stand auch ein Antrag der SBL/FW zur Änderung der Geschäftsordnung.
Ein ganz spannender Punkt, denn es ging darum, ob zukünftig während des öffentlichen Teils der Kreistagssitzungen Film- und Tonaufnahmen zulässig sind. Doch was sollen wir sagen, Sie ahnen es sicher schon? Denn trotz eines Pro-Plädoyers des FDP-Fraktionsvorsitzenden und mündlich vorgetragener Argumente von SBL/FW und Die Linke stimmte die Mehrheit – bestehend aus CDU, SPD und Grünen – gegen den „Transparenz-im-Kreistag-Antrag“. Diese drei Fraktionen interessierten sich nicht dafür, dass sich die Mediennutzung in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren deutlich gewandelt hat. Beim Bundestag und beim Landtag ist es selbstverständlich, dass Sitzungen im Fernsehen, im Radio und im Internet übertragen werden können, so dass auch die Bürgerinnen und Bürger außerhalb des Sitzungssaals die Gelegenheit haben, das Geschehen zu verfolgen – warum dann nicht im Kreistag? Im HSK wäre diese Option besonders wichtig, weil hier die großen Entfernungen – anders als in einer kreisfreien Stadt mit einem gut erreichbaren Sitzungssaal – und der frühe Sitzungsbeginn (um 15 Uhr) die Teilnahme als Zuhörer noch weiter erschweren.

Auch der vom Kreistagsmitglied der Piraten als mildere Lösung eingebrachte und nach dem Antrag der SBL abgestimmte Antrag, Film- und Tonaufnahmen nur dann zuzulassen, wenn zu Beginn der jeweiligen Sitzung ein entsprechender einstimmiger Beschluss vom Kreistag gefasst wurde, bekam keine weiteren Unterstützer.

In der Debatte zu den Anträgen erklärte die CDU-Fraktion, sie brauche keine weitere Berichterstattung aus den Kreistagssitzungen, denn sie sei mit der Presseberichterstattung über die Kreistagssitzungen sehr zufrieden. Wenn man die Berichte in Radio Sauerland hört oder liest, kann man diese Betrachtungsweise der CDU sogar nachvollziehen… Die SPD-Fraktion hatte Sorge, dass sich die “Leisen” im Kreistag dann nicht mehr trauen würden sich zu äußern – und die Grüne Fraktion begründete ihre Ablehnung dieses ‘urgrünen’ Anliegens vorsichtshalber gar nicht.

Bemerkenswert war auch die Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung zu diesem Thema. Dort heißt es wörtlich: “Die Regelung steht im Zusammenhang mit dem Recht der Kreistagsmitglieder auf ungestörte Mandatsausübung.” Was bedeutet denn “ungestörte Mandatsausübung”? Dass die Tätigkeit fast nur im Verborgenen stattfindet und die Öffentlichkeit nur aus den wenigen Besuchern der Tribüne im Sitzungssaal bestehen darf?? Wer sich in den Kreistag wählen lässt, muss auch bereit sein, seine politische Tätigkeit transparent auszuüben. Der Sitzungssaal ist ja nicht das eigene Wohnzimmer, wo selbstverständlich der Anspruch auf Schutz der Privatsphäre besteht.

Vielleicht liegt ja der wahre Grund der Ablehnung darin, dass diese drei Fraktionen tatsächlich unbeobachtet bleiben wollen, weil sie Sorge vor negativen Reaktionen ihrer Wählerinnen und Wähler auf die eine oder andere Äußerung oder das Abstimmungsverhalten haben?!

Die SBL hat ein anderes Verständnis von Öffentlichkeit und Transparenz der Kreispolitik. Solange das nicht umsetzbar ist: Fotoaufnahmen sind weiterhin zulässig, und das Recht darauf, vor und nach den Sitzungen Berichte zu schreiben, kann uns auch niemand nehmen!

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,TransparenzComments Off on Ton- und Filmaufnahmen im Kreistag weiterhin unzulässig
Next Page »