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Verbot von Roundup – SBL/FW fragt nach eventuellen Sondergenehmigungen

By adminRL at 8:06 am on Wednesday, September 24, 2014

Auf der Web-Seite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen findet sich folgenden Hinweis:
„Laut Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf vom 06.01.2014 werden für die Anwendungen auf Nichtkulturland-Flächen aus Vorsorgegründen bis auf Weiteres grundsätzlich keine Genehmigungen für Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat ausgestellt. Daher sind in erster Linie alternative mechanische und thermische Verfahren einzusetzen oder bei Anträgen muss auf andere Wirkstoffe ausgewichen werden.“

In dem „Merkblatt über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freiflächen und Ausnahmegenehmigungen für Nichtkulturland-Flächen“ steht unter Punkt 4.3:
„In der Regel nicht genehmigungsfähig ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf:
– Hof- und Betriebsflächen,
– Schulhöfen, Kinderspielplätzen, umgrünten Sandspielplätzen und umgrünten Schwimmbädern, Spiel- und Liegewiesen sowie sonstigen Erholungseinrichtungen
– Böschungen, Bahndämmen
– Rast- und Parkplätzen
– Flächen, die im öffentlichen Interesse besonders zu schützende Teile von Natur und Landschaft im Sinne der §§ 20 bis 23 sowie § 62 des Landschaftsgesetzes darstellen
– Flächen, von denen die Gefahr eines Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer besteht.
Sollte eine Anwendung auf diesen Flächen dringend erforderlich werden, so ist dies nur in besonders begründeten Einzelfällen genehmigungsfähig.“

Im laufenden Jahr kam es jedoch im Hochsauerlandkreis (nach Angaben der Kreisverwaltung) auf den Flächen kreiseigener Schulen und anderer kreiseigener Grundstücke mehrfach zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Demnach handelt es sich dabei um folgende Produkte, Mengen und Einsatzorte:

Touchdown Quattro der Firma Syngenta Agro GmbH
am 25.04.2014 31 Liter auf dem Grundstück des Berufskollegs Neheim
am 05.05.2014 37 Liter auf den Flächen des Berufskollegs Meschede

Kerb der Firma Spiess-Urania Chemicals GmbH
am 16.01.2014 1,00 kg bei der Franz-Joseph-Koch-Schule in Arnsberg
am 16.01.2014 0,50 kg am Kreishaus in Arnsberg
am 16.01.2014 0,25 kg auf dem Grundstück der Ruth-Cohn-Schule in Neheim
am 16.01.2014 0,10 kg bei der Rettungswache Sundern
am 22.04.2014 1,00 kg bei der Martinschule Dorlar.

Daher fragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 23.09.2014 den Landrat:

1. Wurden für das Aufbringen der Pflanzenschutzmittel „Touchdown Quattro“ und „Kerb“ auf den oben genannten Flächen Ausnahmegenehmigungen erteilt?

2. Wenn ja, durch wen und mit welcher Begründung?

3. Wenn ja, wie lange sind die Ausnahmegenehmigungen jeweils gültig?

4. Sollen Ihres Wissens (weitere) Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz derartiger Pflan-zenschutzmittel auf kreiseigenen Grundstücken ausgesprochen werden? Wenn ja, mit welcher Begründung?

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