1,5 Mio Euro “vertauscht” …
Baukosten beim Sauerlandmuseum – „Versehentlich vertauschte Werte“ jetzt korrigiert
Schon wieder eine Anfrage?
In der letzten Sitzung des Kulturausschusses stand einmal mehr das Sauerlandmuseum auf der Tagesordnung. SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos stellte während der Sitzung dazu mündlich mehrere Fragen. Sie wurden ihm seiner Meinung nach unzulänglich beantwortet. Daraufhin richtete er (am 08.12.2015) seine Fragen schriftlich an die Kreisverwaltung:
„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
bei der letzten Sitzung des Kulturausschusses blieben unseres Erachtens einige Fragen unzureichend beantwortet.
1. In der Sitzung wurde von der Kreisverwaltung dargestellt, die Planungskosten für Umbau und Erweiterung des Sauerlandmuseums seien auf knapp 3 Mio. Euro gesunken, weil sich der für einen Teil des Projekts beantragte Vorsteuerabzug entsprechend auswirken würde.
Nicht beantwortet werden konnten die Fragen:
• Auf welche Teile der Baumaßnahmen bezieht sich die Umsatzsteueroption?
• Welche künftigen Belastungen infolge der Umsatzsteueroption entstehen für den HSK durch die Besteuerung künftiger Einnahmen?
2. Im “Teilfinanzplan” sind für das Sauerlandmuseum u.a. folgende erheblichen Auszahlungen vorgesehen:
“Erwerb BGA über 410 €” 1,55 Mio. Euro
“Hochbaumaßnahmen” 0,1 Mio. Euro
Nicht beantwortet wurden in der Ausschusssitzung die Fragen:
• Welche Erwerbe von Betriebs- und Geschäftsausstattung sind im Jahr 2016 geplant?
• Welche Hochbaumaßnahmen sind konkret im Jahr 2016 geplant?“
Die Antwort:
Eine Woche später (mit Datum vom 15.12.2015) antwortete die Verwaltung:
„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Auf welche Teile der Baumaßnahme bezieht sich die Umsatzsteueroption?
Die Umsatzsteueroption bezieht sich auf den Museumsshop im Landsberger Hof sowie auf den vermietbaren Anteil der Ausstellungsräume im Neubau, insbesondere den Multifunktionssaal. Hier werden durch den Betrieb des Museumsshops und die Raumvermietung umsatzsteuerpflichtige Erträge erzielt.
Welche künftigen Belastungen infolge der Umsatzsteueroption entstehen für den HSK durch die Besteuerung künftiger Einnahmen?
Durch die Umsatzsteueroption entstehen dem HSK keine künftigen Belastungen, da bei der Gestaltung der Erträge die Umsatzsteuer berücksichtigt wird. Die letztendlich für den HSK entstehende Umsatzsteuerzahllast wird sich dann wegen der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges stark reduzieren.
Welche Erwerbe von Betriebs- und Geschäftsausstattung und welche Hochbaumaßnahmen sind im Jahr 2016 geplant?
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass bei der Darstellung im Teilfinanzplan als Anlage zur Vorlage 9/369 für den Kulturausschuss am 01.12.2015 versehentlich die Werte vertauscht wurden. Korrekt sind folgende Auszahlungen in 2016:
Erwerb BGA über 410 €: 0,1 Mio. €
Hochbaumaßnahmen: 1,45 Mio. € (nicht 1,55 Mio. €)
In der Summe „Auszahlungen” verbleibt es bei den genannten 1,55 Mio. €.
Die Darstellung in der Vorlage 9/395 für die Sitzungen von Kreisausschuss und Kreistag (Wirtschaftsplan 2016 für den Gesamtbetrieb) am 18.12.2015 wurde dementsprechend vorgenommen.
Die Summe „Auszahlungen” in Höhe von 1,55 Mio. € teilt sich (siehe auch die Tabelle auf Seite 3 der Vorlage 9/369 und die Tabelle auf Seite 5 und 6 der Vorlage 9/395) wie folgt auf:
Erwerb BGA über 410 €
Einrichtung Dauerausstellung 100.000,00€
Hochbaumaßnahmen
Planungskosten „Bau”
550,000,00 €
Baukosten (insbesondere Baugruben Ruhrstraße und Verbindung zwischen Altbau und Südflügel)
800.000,00 €
Planungskosten „Neukonzeption Dauerausstellung”
100.000,00 €
1.450.000,00 €
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider“
Zwei Anmerkungen:
Eine Umsatzsteueroption ist in der Bauphase attraktiv, weil die in den Rechnungen der Lieferanten und Bauunternehmen enthaltene Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet wird. Aber das relativiert sich später zumindest teilweise, denn auf die entsprechenden Einnahmen muss dann Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden. Wenn die Kreisverwaltung jetzt schreibt, dass “bei der Gestaltung der Erträge die Umsatzsteuer berücksichtigt wird”, bedeutet das im Klartext, dass die Verkaufspreise um den Mehrwertsteuersatz erhöht werden. Die Kreiskasse wird also nicht durch die Umsatzsteueroption belastet, aber die Museumsbesucher und -nutzer.
Es ist schon erstaunlich, dass niemandem in der Kreisverwaltung bei der Aufstellung des Haushalts auffällt, dass immerhin 1,45 Mio Euro (!!) für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung eingeplant sind, obwohl die Eröffnung des Museumsneubaus frühestens im Frühjahr 2019 erfolgt. Noch erstaunlicher ist allerdings, wenn die SBL-Fraktion bei der Beratung dieses Tagesordnungspunktes im Fachausschuss kritisch nachfragt, und Kreisverwaltung und Ausschussvorsitzender immer noch behaupten, alles habe seine Richtigkeit. Der Betrag ist ja nicht so ganz unbedeutend…