Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wie aus dürftigen Ergebnissen eine Erfolgsmeldung gestrickt wird…

By admin at 9:36 pm on Wednesday, July 31, 2013

Wir hatten auf diesen Seiten über das Ergebnis unserer Anfrage an den Landrat zum Thema Betreuungsgeld berichtet. Wie fast immer bei solchen Anfragen, haben wir unsere Pressemeldung auch Radio Sauerland zur Verfügung gestellt.
Der “Haussender” der Kreisverwaltung hat offensichtlich aus unserem Text eine Meldung verfasst, aber das Ergebnis ins Positive gewendet, und die SBL selbstverständlich nicht erwähnt:

Folgende Meldung ging heute morgen über den Lokalsender: http://www.radiosauerland.de/sauerland/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2013/07/31/article/sauerlaender-eltern-nutzen-offenbar-das-neue-betreuungsgeld.html

31.07.2013 08:30
Sauerländer Eltern nutzen offenbar das neue Betreuungsgeld.

Beim HSK sind schon rund 20 Anträge gestellt worden.

REPORTERBERICHT Ab dem 1. August haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld für ihr Kleinkind, wenn sie es nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter geben. Pro Kind gibt es 100 Euro im Monat. Betreuungsgeld wird aber nur dann gezahlt, wenn die Familie kein Elterngeld mehr bekommt. Der Hochsauerlandkreis erwartet für dieses Jahr rund 1300 Anträge. Bundesweit ist das Betreuungsgeld sehr umstritten und kaum gefragt.

Die Zahlen werden also positiv für den HSK dargestellt, was bereits in der Überschrift zum Ausdruck kommt. Kann man wirklich einen Erfolg vermelden, wenn wenige Tage vor Leistungsbeginn am 1. August nur 1% der erwarteten Anträge eingegangen sind??
Und von den hohen Kosten für die Durchführung erscheint in der Meldung von Radio S – nichts.

Befinden wir uns vielleicht schon im Wahlkampf??

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Irreführende Behauptungen der Staatsanwaltschaft

By admin at 7:10 am on Wednesday, July 31, 2013

In der WP Brilon vom 27. Juli 2013 hat die Staatsanwaltschaft eine von ihr sogenannte “Richtigstellung” veröffentlichen lassen. Sie ist hier nachzulesen.
Dazu eine Stellungnahme des Betroffenen:

Es wäre sehr erfreulich, wenn sich die Staatsanwaltschaft darum kümmern würde, die Gründe und die Verantwortlichen für ihr Versagen in diesem Verfahren herauszufinden, statt weitere unwahre oder irreführende Behauptungen zu verbreiten.
Daher einige Fakten zu den 3 Behauptungen, die in der angeblichen „Richtigstellung“ der Staatsanwaltschaft enthalten sind:

1. Es fand keine Anhörung oder Vernehmung des Beschuldigten statt. Auch hat der Verfasser dieser Zeilen nie eine Ladung „zu einer polizeilichen Vernehmung“ erhalten. Die Staatsanwaltschaft hätte erkennen müssen, dass das selbstverständliche Recht jedes Beschuldigten auf rechtliches Gehör missachtet wurde, und dieses Recht sicherstellen müssen.
Im übrigen wäre eine Vernehmung durch die Polizei des HSK völlig ungeeignet gewesen. Die Polizei des HSK verursachte die Situation selbst durch massiven Rechtsbruch, leitete das Strafverfahren gegen einen Unschuldigen ein, benannte und vernahm ihre eigenen Beamten als „Zeugen“, und wollte dann noch den von ihr zu Unrecht Beschuldigten selbst vernehmen? Wenn es um Rechtsverstöße einer Polizeibehörde geht, sollte es in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein, dass dann eine andere Polizeibehörde die Anhörungen der Beteiligten vornimmt.

2. Der Oberstaatsanwalt behauptet: „Herr Loos ist auf Grundlage der Beweismittel frei gesprochen worden, die sich aus der von der Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Brilon übersandten Ermittlungsakte ergaben.“
Tatsache ist: Die Polizei hat wiederholt schriftlich erklärt (z.B. in Aktenvermerken vom 17.02.2012 und vom 05.04.2012), auf dem Video sei die fragliche Szene nicht zu sehen. Der Polizei lag das entlastende Video jedoch bereits seit 14.02.2012, der Staatsanwaltschaft seit etwa 24.05.2012 vor. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft ignorierte auch die Generalstaatsanwaltschaft das Video und erklärte am 21.06.2012: „die Sichtung der Aufzeichnungen“ habe „ergeben, … dass sich der Vorfall außerhalb des Erfassungsbereichs der installierten Videokameras ereignet hat.“ Am 30.07.2012 erstellte die Staatsanwaltschaft Arnsberg den Strafbefehl über 3.000 Euro gegen den Verfasser dieser Zeilen, ohne sich um die vorhandenen entlastenden Beweismittel gekümmert zu haben.
Bereits ein flüchtiger Blick auf die Video-Bilder hätte ausgereicht, die Aussagen der Polizei als unwahr zu entlarven. Polizeibeamter G. hatte ausgesagt: „Herr Loos ging in Richtung der Kollegin mit normalem Tempo. Dann berührte er mit seinem Oberkörper meinen ausgestreckten Arm und ließ sich sofort fallen. Ich selber habe mich gar nicht auf Herrn Loos zubewegt“. Dazu passend hatte Polizeibeamtin R. ausgesagt: „POK G. hatte den Arm nur zwischen Unterzeichnerin und Reinhard Loos gelegt, damit dieser nicht weiter auf die Unterzeichnerin zugehen kann“.
Daher ist es dreist, wenn die Staatsanwaltschaft jetzt den Eindruck zu erwecken versucht, der Freispruch sei ihr Verdienst.

3. Die aktive Beteiligung von Oberstaatsanwalt Wolff (gleichzeitig CDU-Kreistagsmitglied) an diesem Verfahren ergibt sich aus der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 30.07.2012. Dort heißt es: „Sitzungsdienst: Amtsanwalt oder Staatsanwalt – vorher Rücksprache mit OStA Wolff nehmen.“ Oberstaatsanwalt Wolff hatte also direkten Einfluss auf das Verfahren. Die erste Verhandlung beim Amtsgericht Brilon – mit einem „Sitzungsdienst“ der Staatsanwaltschaft – fand am 18.02.2013 statt. Der Freispruch erfolgte erst in der Verhandlung am 11.07.2013, nachdem Staatsanwalt und Richterin “ausgetauscht” worden waren.

Die einschlägigen Unterlagen kann jeder Interessierte bei mir einsehen!

Reinhard Loos, Brilon

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Ist das Betreuungsgeld ein Flop? – Bis zum 24. Juli wurden im HSK 13 Anträge gestellt

By admin at 3:42 pm on Tuesday, July 30, 2013

Ab 1. August dieses Jahres haben Eltern Anspruch auf das Betreuungsgeld. Der Bund will Medienberichte zufolge dafür im nächsten Jahr mehr als eine Milliarde Euro bereitstellen. Für 2017 rechnen Experten mit 3,9 Milliarden Euro.

Die Finanzierung dieser neuen Leistung scheint unklar zu sein. Aus diesem und mehreren inhaltlichen Gründen wird die „Herdprämie“ von vielen Seiten kritisiert, auch von den Kommunalen Spitzenverbänden. Denn Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, auch diese Aufgabe, analog zum Elterngeld, umzusetzen. Es ist also mit einer zusätzlichen finanziellen und personellen Belastung der Kommunen zu rechnen. Das ist offenbar der Grund dafür, dass Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbarten, im nächsten Jahr eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen, um ggf. einen Belastungsausgleich vorzunehmen.

Der Kreis Coesfeld befasste sich u.a. in seiner Sitzungsvorlage SV-8-0906 mit dem Betreuungsgeld. Die Berechnungen der Verwaltung ergeben demnach einen zusätzlichen Stellenbedarf von 0,95 Vollzeitstellen. Die Kosten für diese Stelle schätzt der Kreis Coesfeld auf rund 53.000 Euro zzgl. Sachaufwand.

Kurz vor dem Start dieser neuen familienpolitischen Leistung sieht es so aus als starte sie als Flop. Bei den Behörden sind bisher kaum Anträge eingegangen. Das geht jedenfalls aus diversen Presseveröffentlichungen, z.B. von „ZEIT ONLINE“ und „Spiegel Online“ hervor. Von Bayern bis Hamburg heißt es in den Meldungen: „Geringe Resonanz“. In Thüringen wurde laut „Spiegel“ (Ausgabe vom 28.07.2013) kein einziger Antrag gestellt. In Berlin lagen laut „Berliner Morgenpost“ (Ausgabe vom 29.07.2013) ganze 35 Anträge vor.

Wie ist die Situation im HSK? Dazu hatte Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 23. Juli eine Anfrage an den Landrat gestellt. Die Antwort der Organisationseinheit „Finanzielle Familienförderung“ trägt das Datum vom 24.07.2013. Demnach waren bis Mittwoch, 24. Juli, im Hochsauerlandkreis 13 Anträge auf Betreuungsgeld eingegangen.

Der Hochsauerlandkreis geht davon aus, dass für etwa 75 % der 1.726 Kinder, für die im Jahr 2012 Elterngeld beansprucht wurde, Anträge auf Betreuungsgeld zu erwarten sind, so dass für den Zeitraum vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 mit ca. 1.300 Anträgen zu rechnen sei. Für den Fall, dass der Anspruch ab 01.08.2014 auf die Kinder im Alter vom 25. bis 36. Lebensmonat ausgedehnt wird, geht die Verwaltung von einer Erhöhung der jährlichen Antragszahl auf insgesamt 1.800 Anträge aus.

Die SBL hatte auch nachgefragt, auf welche Weise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult würden. Dazu heißt es in der Antwort, es seien zwei Bedienstete der Kreisverwaltung im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen bei der Bezirksregierung Münster geschult worden. Wie hoch der Personalbedarf für die Bearbeitung des Betreuungsgelds ist, sei zum jetzigen Zeitpunkt seriös nicht zu beantworten. Zu den Unwägbarkeiten gehöre auch, dass das Betreuungsgeld bei den SGB II-Leistungen angerechnet werde, was in nahezu jedem Fall mit Sozialhilfebezug zu einem Erstattungsanspruch des jeweiligen Jobcenters führe.

Für Bezieher von SGB II-Leistungen macht es dann doch gar keinen Sinn, Betreuungsgeld zu beantragen?!

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“Umfassende Prüfung”

By admin at 8:58 pm on Monday, July 29, 2013

In einem Schreiben an den Vorstand der Sauerländer Bürgerliste hat der Landrat mitgeteilt, dass er “als Leiter der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis” “eine umfassende Prüfung des gesamten Vorgangs angeordnet” habe. Es geht hier um das Strafverfahren gegen das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos, das u.a. wegen unwahrer Aussagen von Polizeibeamten eingeleitet worden war und am 11. Juli – nach mehr als einem Jahr Verfahrensdauer – mit einem Freispruch endete.

Weiter heißt es im Schreiben des Landrats: “Die Prüfung dauert aktuell an. Daher ist es mir leider nicht möglich, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Aussage zu erforderlichen Konsequenzen zu treffen. Seien Sie jedoch versichert, dass diese Überprüfung gründlich, ergebnisoffen und in alle möglichen Richtungen verlaufen wird”.

Die Anordnung der Prüfung sei “in Abstimmung mit dem Abteilungsleiter Polizei, Herrn Polizeidirektor P.” erfolgt.
Anmerkung: Der Polizeidirektor P. sollte sich mit dem Thema gut auskennen. Denn er hatte am 24.05.2012 die Strafanzeige gegen Reinhard Loos unterschrieben…

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SBL stellt Anfrage zu Krankentransporten

By admin at 11:55 am on Thursday, July 25, 2013

Kreistagsmitglied Beate Raberg hatte Ende Mai 2013 aufgrund eines konkreten Falls eine Anfrage zu einem abgelehnten Krankentransport gestellt. Zu der Antwort der Kreisverwaltung stellt Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) mit Schreiben vom 23.07.2013 eine ergänzende Anfrage an den Landrat. Hier ist der Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

in der Antwort des Landrats vom 12.07.2013 auf die Anfrage von KTM Beate Raberg vom 28.06.2013 bzgl. eines abgelehnten Krankentransports heißt es u.a.:
Die/Der behandelnde Ärztin/Arzt stellt der/dem Patienten bei gegebener medizinischer Notwendigkeit einen Transportschein aus. Damit können die Kosten bei der Krankenversicherung geltend gemacht werden bzw. werden unmittelbar von den Krankenkassen übernommen.
Im Übrigen bedarf auch der Transport durch den Rettungsdienst einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, anderenfalls werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Nach unserem Kenntnisstand stellt sich die Lage aber völlig anders dar:
Verletzte und Kranke haben nur Anspruch auf einen Transportschein zu einer stationären Behandlung, jedoch nicht auf einen Transportschein zu einer ambulanten Behandlung in einer Notfallpraxis oder in der Praxis eines niedergelassenen Arztes.
Ausnahmen gelten bei ambulanten Behandlungen, falls eine der im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllt ist:
o anerkannte Pflegestufe 2,
o Eintrag „aG“ vom Versorgungsamt,
o Beförderung zur Chemo- oder Strahlentherapie.
Außerdem müssen Patienten i.d.R. für den Transport eine Zuzahlung leisten, wenn sie keine Befreiungskarte vorweisen können.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Können Sie unsere Informationen bestätigen?
2. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Ihre Antwort auf die Anfrage von Frau Raberg?“

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Wie hoch belastet der Anspruch auf das neue Betreuungsgeld den Haushalt des Hochsauerlandkreises?

By admin at 7:40 pm on Tuesday, July 23, 2013

Ab 1. August dieses Jahres haben Eltern Anspruch auf das Betreuungsgeld, falls sie ihr unter-3-jähriges Kind nicht in einer öffentlich geförderten Kindertagesstätte betreuen lassen. Medienberichte zufolge will der Bund für diese neue Leistung (Kita-Verhinderungsprämie?) im nächsten Jahr mehr als eine Milliarde Euro bereitstellen. Für 2017 rechnen Experten mit 3,9 Milliarden Euro.

Die Finanzierung dieser neuen Leistung scheint unklar zu sein. Aus diesem und mehreren inhaltlichen Gründen wird die „Herdprämie“ von vielen Seiten kritisiert, auch von den Kommunalen Spitzenverbänden. Denn Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, auch diese Aufgabe, analog zum Elterngeld, umzusetzen. Es ist also mit einer zusätzlichen finanziellen und personellen Belastung der Kommunen zu rechnen. Das ist offenbar der Grund dafür, dass Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbarten, im nächsten Jahr eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen, um ggf. einen Belastungsausgleich vorzunehmen.

Der Kreis Coesfeld befasste sich u.a. in seiner Sitzungsvorlage SV-8-0906 mit dem Betreuungsgeld. Die Berechnungen der Verwaltung ergeben demnach einen zusätzlichen Stellenbedarf von 0,95 Vollzeitstellen. Die Kosten für diese Stelle schätzt der Kreis Coesfeld auf rund 53.000 Euro zzgl. Sachaufwand.

Daher bat SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 23. Juli 2013 den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen, die sich auf die personelle und finanzielle Belastung des HSK durch die Auszahlung des Betreuungsgeldes beziehen:

1. Gingen bereits erste Anträge auf Zahlung von Betreuungsgeld bei Ihrer Behörde ein, wenn ja, wie viele?

2. In welcher Weise wurden die MitarbeiterInnen für die neuen Aufgaben geschult?

3. Mit welchen Antragszahlen auf Auszahlung von Betreuungsgeld rechnen Sie?

4. Wie hoch schätzen Sie den Personalbedarf ein?

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Lückenlose Aufklärung!

By admin at 8:52 pm on Thursday, July 18, 2013

Brief des Vorstands der Sauerländer Bürgerliste e.V. vom 15. Juli 2013 an den Landrat des Hochsauerlandkreises

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schneider,

als Vorsitzender und als Geschäftsführerin der Sauerländer Bürgerliste e.V. fordern wir Sie – als Chef der Kreispolizeibehörde – hiermit auf, im Fall des Polizei- und Justiz-Skandals um das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos umgehend Untersuchungen und Überprüfungen zum Zwecke einer lückenlosen Aufklärung zu veranlassen!

Begründung: Eine Häufung von unwahren Behauptungen führte zu dem denkwürdigen Verfahren gegen Reinhard Loos. Da war z.B. die offensichtlich auf Unwahrheiten beruhende Strafanzeige, die durch die Leitung der Kreispolizeibehörde eingeleitet worden ist, sowie im weiteren Verfahren unwahre Aussagen und ebenfalls unwahre schriftliche Vermerke von Beamten der Polizeiwache Brilon und Beamten der Kreispolizeibehörde. Eine Schilderung der unglaublichen Vorfälle findet sich unter http://sbl-fraktion.de/?p=3198.

Der Prozess wäre wahrscheinlich mit einer Verurteilung des zu Unrecht Beschuldigten ausgegangen, wenn dieser nicht selbst mittels einer von der Polizei ignorierten Videoaufnahme seine Unschuld hätte beweisen können. Der „Fall Loos“ wirft kein gutes Bild auf unseren Rechtsstaat! Wenn eine Polizeibehörde im Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft Beweismittel unterdrückt und unbescholtene Bürger durch falsche Verdächtigungen unter Druck setzt, dann werden die Grundlagen unseres demokratischen Rechtssystems mit Füßen getreten.

Der Vorfall wird zu einem erheblichen Ansehensverlust der Polizeibehörde im Hochsauerlandkreis führen, wenn nicht unverzüglich entschieden die Verantwortlichkeiten ermittelt und personelle Konsequenzen gezogen werden. Es ist Ihre Pflicht als Leiter der Kreispolizeibehörde weiteren Schaden von der Behörde abzuwenden.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch an die sogenannte „Download-Affäre“ erinnern, bei der die Kreispolizeibehörde in eigener Angelegenheit ermittelte. Dieses Vorgehen ist bekanntlich nicht unumstritten. Mit der „Download-Affäre“ hat sich mittlerweile der Innenausschuss des Landtags beschäftigt. Der „Fall Loos“ ist unseres Erachtens ein weiterer Fall für den Innenausschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Schulte-Huermann
Vorsitzender SBL e.V.

Gabriele Joch-Eren
Geschäftsführerin SBL e.V.

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Erschöpfende Antwort?

By admin at 11:51 am on Thursday, July 18, 2013

Nicht ohne Grund stellte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 2. Juli 2013 eine Anfrage zu „Öffentlich geförderten Projekten in den Kommunen im HSK an den Landrat.

Wie viele wissen, hatte sich der Kreistag einige Tage vorher, genau gesagt in seiner Sitzung am 21. Juni, in geheimer Abstimmung mehrheitlich für einen großzügigen Um- und Ausbaubau des Sauerland-Museums in Arnsberg entschieden. Im Vorfeld des Beschlusses schieden sich die Geister sogar quer durch die meisten Parteien. Weder die CDU, die FDP, die Grünen noch die Linken waren sich offenbar einig. Schließlich wird das 12 Millionen Euro plus XXL teure Prestige-Objekt ja in erster Linie ein Gewinn für die Stadt Arnsberg. Alle anderen Städte und Kommunen finanzieren das Vergnügen aber kräftig mit.

Das Sauerland-Museum wird nicht der einzige Leuchtturm im Hochsauerlandkreis bleiben. Was ist außer den bekannten Projekten noch geplant? Das wollte Reinhard Loos mit seiner Anfrage in Erfahrung bringen. Hier die Anfrage:

In Winterberg entsteht eine neue Dreifachturnhalle und die Bobbahn wird mal wieder ausgebaut, in Arnsberg soll das Sauerland-Museum erweitert werden, in Meschede ist das neue Kreisfeuerwehrzentrum konzipiert und in Bad Fredeburg wird die Musikschule erweitert. Darum bitte ich zu beantworten:
1. Gibt es derzeit auch in anderen Städten und Gemeinden des Hochsauerlandkreises öffentlich geförderte Hochbau-Projekte, mit Kosten von jeweils mehr als 500.000 Euro?
2. Wenn ja, wo und in welcher Größenordnung?
3. Wenn ja, mit welchen Mitteln und wie hoch werden sie jeweils gefördert?
4. Welche weiteren derartigen Projekte sind derzeit in den Kommunen in Planung?

Knapp eine Woche später kam die Antwort. Der Wortlaut ist:

Öffentlich geförderte Projekte in den Kommunen im HSK
Schreiben vom 25. Juni 2013

Sehr geehrter Herr Loos,

soweit die kreisangehörigen Gemeinden Hochbau-Projekte planen und ausführen, geschieht
dies eigenverantwortlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Finanzierung der Projekte ist dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen haushaltsrechtlichen Situation und des jeweiligen Rahmens der zur Verfügung stehenden Fördermittel höchst individuell. Der Hochsauerlandkreis ist generell in die Aufgabenwahrnehmung der kreisangehörigen Gemeinden nicht eingebunden, es sei denn, seine eigene Aufgabenstellung (z.B. Baugenehmigungsbehörde) ist betroffen. Finanzstatistische Meldepflichten gegenüber dem Hochsauerlandkreis sind nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund werden Ihre Fragen wie folgt beantwortet:

Frage 1: Bestimmt! Zu weiteren Details befragen Sie bitte die kreisangehörigen Gemeinden.

Fragen 2-4: Siehe vorstehende Antwort.

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Gesamtschule Lippstadt platzt aus allen Nähten

By admin at 10:01 am on Tuesday, July 16, 2013

Aus einer WDR2-Meldung von heute:
Lippstadt bekommt ein neues Gesamtschul-Gebäude für knapp 23 Millionen Euro. Das hat der Rat beschlossen. Die Pläne waren in den vergangenen Monaten bereits um drei Millionen Euro abgespeckt worden. Die Gesamtschule ist bisher provisorisch untergebracht und platzt aus allen Nähten. Lippstadt ist eher durch Zufall an eine Gesamtschule gekommen: Eine Initiative für benachteiligte Jugendliche hatte den Aufbau einer eigenen Gesamtschule geplant. Dadurch wurde der Bedarf deutlich, deshalb entschied sich der Rat eine städtische Gesamtschule zu bauen.

Wann endlich erkennt auch irgendein Stadtrat im HSK, dass es – neben anderen Schulformen – einen großen Bedarf für Gesamtschulen gibt, wie fast überall in NRW??

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Ferienpark Andreasberg – Entscheidung vertagt

By admin at 9:53 am on Tuesday, July 16, 2013

Am 4. Juli 2013 sollte in Olpe bei der Sitzung des Regionalrats eine neue Entscheidung zum Ferienpark Bestwig-Andreasberg fallen. So stand es jedenfalls auf der Tagesordnung.

Der Projektentwickler mit dem klangvollen Namen „Landgut Andreasberg GmbH“, der nach der Insolvenz der niederländischen Firma „NedVastGoed“ im August 2012 das Projekt vorantreiben möchte, plant größer als es der Regionalrat in einer seiner letzten Sitzungen entschieden hatte. Die GmbH ist mit der Begrenzung der Ferienanlage auf 200 bis 250 Wohneinheiten nicht einverstanden. Das Argument: In dieser Größenordnung ist das Projekt unrentabel. 299 Ferienhäuser mit 350 Ferienwohnungen plus Zentralgebäude hält der neue Projektentwickler für erforderlich. Das entspricht ziemlich genau der ursprünglichen Planung von „NedVastGoed“.

Der Rat der Gemeinde Bestwig stimmte den neuen Plänen schon zu. Nun muss noch die Hürde „Regionalrat“ genommen werden. Das sollte, wie gesagt, am 4. Juli geschehen. Nach unseren Informationen passierte aber nichts, außer, dass die Entscheidung auf die nächste Sitzung des Regionalrats vertagt wurde. Die ist für Oktober 2013 terminiert.

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Alternative zur Tagespresse

By admin at 11:14 pm on Sunday, July 14, 2013

Wer sich über die aktuelle “Polizei-Affäre” im HSK näher informieren möchte, wird bei “Zoom” gut bedient:
http://www.schiebener.net/wordpress/?p=24637#comments
http://www.schiebener.net/wordpress/?p=24627#comments

Da stehen auch viele interessante Kommentare!

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Real-Krimi mit Pannen: Alles Zufall?

By admin at 3:38 pm on Friday, July 12, 2013

Am gestrigen Donnerstag fand ein denkwürdiger Strafprozess beim Amtsgericht Brilon sein Ende. Seit fast einem Jahr lief dort ein Verfahren, das von der Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede gegen SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos eingeleitet worden war.

Auslöser war ein Bagatellunfall auf dem Gelände einer Tankstelle in Brilon gewesen, der sich am 14. Februar 2012 ereignet hatte. Beteiligt war der Sohn von Reinhard Loos. Er rief seinen Vater an, damit dieser ihn – wie früher schon bei anderen Anlässen – als Rechtsbeistand unterstützte. Jeder Beschuldigte hat laut Strafprozessordnung das Recht, in jeder Phase einen Rechtsbeistand zu konsultieren, auch schon vor der ersten polizeilichen Vernehmung. Obwohl sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft später ausdrücklich feststellten: „Die von Herrn Loos in dem Zusammenhang vorgetragene Interessenvertretung für seinen Sohn als Rechtsbeistand ist legitim“, verhinderten die an der Unfallstelle anwesenden Polizeibeamten jedes Gespräch zwischen Reinhard Loos und seinem Sohn. Eine dagegen am 19.02.2012 eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde ist nach etwa 17 Monaten immer noch unbeantwortet.

Schlimmer noch: Ein schwergewichtiger Polizeibeamter ging auf Reinhard Loos zu und stieß ihn mit beiden Armen so, dass er das Gleichgewicht verlor und zu Boden ging. Deswegen stellte Reinhard Loos Strafanzeige. Die „Ermittlungen“ stellte die Staatsanwaltschaft Arnsberg aber nach kurzer Zeit ein und lehnte die Eröffnung eines Verfahrens gegen den Polizeibeamten ab.

Statt dessen wurde nun die Leitung der Kreispolizeibehörde in Meschede aktiv. Sie stellte Strafanzeige gegen Reinhard Loos wegen „falscher Verdächtigung“. Die an der Unfallaufnahme beteiligten Polizeibeamten behaupteten als „Zeugen“ in ihren schriftlichen Aussagen, Reinhard Loos wäre der beteiligten Polizeibeamtin R. immer näher gekommen, auch als die bereits zurückgegangen sei, so dass sie sich bedrängt gefühlt habe. Daraufhin hätte der Polizeibeamte G. schützend seinen Arm zwischen sie und Reinhard Loos gelegt…

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg erstellte aufgrund der Strafanzeige der Kreispolizei einen Strafbefehl über 3.000 Euro, den das Amtsgericht Brilon unterschrieb und Reinhard Loos am 14.08.2012 zustellen ließ. Erst dadurch erfuhr er von dem gegen ihn eingeleiteten Verfahren.

Der Beschuldigte wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft nie zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen gehört, er hatte keine Gelegenheit sich zur Sache zu äußern. Der Anspruch auf „rechtliches Gehör“ ist aber in der Strafprozessordnung garantiert. Wenn eine Staatsanwaltschaft diesen obligatorischen Schritt ignoriert, ist das in einem demokratischen Rechtsstaat sehr bedenklich.

Gegen den Strafbefehl legte Reinhard Loos am 16.08.2012 fristgerecht Einspruch ein. Im September nahm er Akteneinsicht und entdeckte dabei auch eine CD, auf der eine Videoaufnahme sein sollte. Zwar behaupteten sowohl die Polizei als auch die Generalstaatsanwaltschaft in ihren in den Akten enthaltenen Stellungnahmen, der Vorgang sei auf dem Video nicht zu sehen. Das glaubte der Beschuldigte aber nicht. Nach vielen vergeblichen Versuchen gelang es ihm schließlich, in den Räumen des Gerichts auch das Video anzusehen, das auf dem Tankstellengelände aufgenommen worden war. Darin bestätigte sich der von ihm geschilderte Ablauf deutlich, ebenso wie die Unwahrheit der Aussagen der Polizeibeamten.

Erst am 18.02.2013 kam es zur ersten Hauptverhandlung, in der Reinhard Loos einen Ablehnungsantrag gegen die Richterin A. stellte. Es handelte sich um eine “Richterin auf Probe”, die jederzeit von ihrer vorgesetzten Dienststelle (Landgericht Arnsberg) hätte versetzt oder abgelöst werden können. Die Richterin erklärte in einer Stellungnahme z.B., sie hätte den von der Staatsanwaltschaft erstellten Strafbefehl nach „Inaugenscheinnahme der Videoaufzeichnung“ unterschrieben.

Der Ablehnungsantrag gegen die Richterin wurde zwar abgelehnt, aber trotzdem wurde die Richterin anschließend „ausgewechselt“. Nach fast 5 Monaten Unterbrechung wurde das Verfahren am 11.07.2013 fortgesetzt. Nun führte der Amtgserichtsdirektor S. selbst den Vorsitz. Auch der Staatsanwalt war jetzt ein anderer.

Im Verlauf der Verhandlung wurde dann das von den Überwachungskameras der Tankstelle aufgezeichnete Video vorgeführt. Dort war deutlich zu sehen, dass erst die Polizeibeamtin R. und dann der schwergewichtige Polizeibeamte G. auf Reinhard Loos zuging. Aus der Bewegung heraus stieß G. beide Arme heftig gegen Reinhard Loos, der sich vorher nicht von der Stelle bewegt hatte. Nachdem sich der Staatsanwalt das Video ungefähr 20mal angesehen, den Richter lange Zeit ratlos angeschaut und einige hektische Telefonate geführt hatte, beantragte der Staatsanwalt selbst den Freispruch des Angeklagten. Die zahlreichen als Zeugen geladenen Polizeibeamten wurden nicht mehr vernommen.

Der Richter verkündete den Freispruch, entschuldigte sich beim Angeklagten für die Ermittlungsfehler der Polizei und stellte fest, das „hätte nicht passieren dürfen“.

Fortsetzung wird folgen …

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Sauerland – Windkraft mit Gegenwind

By admin at 10:26 am on Friday, July 12, 2013

„Oh du schönes Sauerland, über deine Höhen pfeift der Wind so kalt“.

Was waren das doch für schöne alte Zeiten, als der Wind frei und unbekümmert über die Sauerländer Gipfel sausen durfte. Jetzt will man die Naturgewalt bändigen, verwerten und dem Menschen untertan machen. „Windkraft“ ist das Zauberwort. Die Idee gefällt nicht jedem. Der eine befürchtet die „Verspargelung der Landschaft“ und dass Touristen ein mit Windrädern gespicktes Sauerland meiden. Der andere befürchtet den Preisverfall seiner Immobilie. Der nächste mutmaßt sogar, von den Windkraftanlagen gingen schlimme Krankheiten aus.

„Windenergie ist eine gute Sache“, meinen dagegen pragmatische und weniger romantisch angehauchte Zeitgenossen. „Schließlich ist die Atomenergie und ihre Folgen der Supergau schlechthin. Außerdem gehen die fossilen Brennstoffe zur Neige, und der Strom muss ja irgendwo herkommen. Klar, den erneuerbaren Energien gehört die Zukunft!“

Die Pläne für den Ausbau der Windkraft im Hochsauerlandkreis sind endlich in einer heißeren Phase. Doch je konkreter sie werden, desto größer ist auch das Lamentieren. Im Hochsauerlandkreis machen mehr und mehr Windkraftgegner mobil. Beispiele aus dem www:
Marsberg-Giershagen
Olsberg-Bruchausen „Gegenwind Bruchhauser Steine“
Schmallenberg-Bödefeld „Bürgerinitiative gegen Windkraft“
Schmallenberg-Saalhausen „Bürgerinitiative Saalhauser Berge“
Sundern-Hövel
Winterberg-Niedersfeld „Gegenwind am Rothaarsteig“
Winterberg-Titmaringhausen „Gegenwind Titmaringhausen“
Brilon-Altenbüren

Scharfe Geschosse fährt z.B. „Gegenwind am Rothaarsteig“ auf. Die BI formuliert als Fernziel:
„Unser Fernziel ist die Absetzung des grünen Ministers für Natur und Umwelt. Die Landesregierung NRW plant das Aus für die gesamte Region Südwestfalen. In Düsseldorf möchte man Vorreiter in Sachen „erneuerbare Energie“ werden. Nach Vorstellung des Ministers für Natur und Umwelt ist bei uns in Südwestfalen Platz für mehrere Tausend Windkraftanlagen. Der Minister träumt davon, das wir mit unserer zerstörten Landschaft und Umwelt viele Millionen Haushalte mit Strom versorgen können. Der Minister träumt davon, das jahrelang durch die Grünen beklagte Waldsterben selbst in die Handzunehmen. Damit der Minister nicht mehr träumt benötigen wir jede Unterstützung. Sonst wird aus dem Land der Tausend Berge das Land der tausend Windräder.
Nachzulesen hier:
http://www.gegenwind-am-rothaarsteig.de/Aktuelles

Die SBL sieht manches anders als die erwähnten Bürgerinitiativen.
Wir sagen: „Ja zur Windenergie, Nein zum Fracking!“

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Nahverkehrstarife als Preistreiber

By admin at 3:36 pm on Monday, July 8, 2013

Einmal im Jahr, meistens im August, steht eine Erhöhung der Fahrpreise im Ruhr-Lippe-Tarifgebiet an. Diese Fahrpreise gelten für (fast) alle Fahrten mit Bus und Bahn im Kreisgebiet. Im Jahr 2013 fällt die Erhöhung wieder mal besonders kräftig aus.
In der Preisstufe 2 (die z.B. von der Mescheder Stadtmitte zum Hennesee gilt) steigt der Tarif von 2,50 auf 2,60 Euro, also um 4,0%. Nach Nuttlar, in Preisstufe 3, sind von Meschede Mitte nun 3,45 statt bisher 3,35 Euro zu zahlen, also 3,0% mehr. Eine Fahrt nach Olsberg Mitte kostet, in Preisstufe 4, 4,90 statt bisher 4,70 Euro, also plpus 4,3%. Und für eine Fahrt nach Brilon, in Preisstufe 5, steigt der Fahrpreis um 3,1% von 6,40 Euro auf 6,60 Euro.
Zum Vergleich: Der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes stieg im Mai 2013 im Vergleich zu einem Jahr vorher nur um 1,5%, also weniger als halb so stark.
Noch drastischer fällt die Bilanz beim Vergleich über 5 Jahre aus, von 2008 bis 2013. In dieser Zeit stieg der Verbraucherpreisindex “nur” um 7%. In den vier genannten Preisstufen waren dagegen Steigerungen zwischen 17% und 24% zu verzeichnen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Fahrpreise im HSK so stark steigen müssen. Das kann nicht im Sinne der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sein. Hinzu kommt, das im HSK besonders hohe Preisstufen gelten. Im Kreisgebiet kommt für fast alle Fahrten in Nachbargemeinden die Fahrpreisstufe 4 zur Anwendung. Im Nachbarkreis Soest, der ebenfalls zum RLG-Gebiet gehört, ist es fast immer nur die Preisstufe 3. Dabei zahlt der HSK pro Einwohner die Hälfte mehr Betriebskostenzuschuss an die RLG als der Kreis Soest…

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Ermittlungsergebnisse unterdrückt?

By admin at 10:04 am on Sunday, July 7, 2013

Schon öfters haben wir auf diesen Seiten über die Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit der “Download-Affäre” in der Kreispolizeibehörde Meschede berichtet. Nachdem das Arbeitsgericht Arnsberg am 23. April 2013 die gegen einen der angeblich beteiligten Mitarbeiter ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt hat (s. Bericht), werden die Merkwürdigkeiten nicht kleiner. Denn die Leitung der Kreispolizeibehörde (Chef ist der Landrat) schob eine weitere Kündigung nach. Deren Begründung wirkt skurril: Der Anwalt des Mitarbeiters hatte (verständlicherweise) gegen einige Führungskräfte der Kreispolizeibehörde Strafanzeige wegen falcher Verdächtigung seines Mandanten gestellt. Das brachte bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg nichts, denn die stellte das Verfahren ein ohne wirklich zu ermitteln. Das ist zwar nicht verständlich, aber auch nicht überraschend, in Anbetracht der sehr engen Zusammenarbeit zwischen Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede und Staatsanwaltschaft Arnsberg; der für den HSK zuständige Abteilungsleiter in der Staatsanwaltschaft ist übrigens gleichzeitig Mitglied der CDU-Kreistagsfraktion…

Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens legte der Anwalt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm ein. Und allein diese Beschwerde war Anlaß für die neue Kündigung, die die Leitung der Kreispolizeibehörde gegen den Mitarbeiter aussprach.
In der Güte-Verhandlung am 5. Juli beim Arbeitsgericht Arnsberg wies der Rechtsanwalt auch darauf hin, nun sei erwiesen, dass für seinen Mandanten entlastende Ermittlungsergebnisse unterdrückt worden seien. Außerdem seien private Rechner am Netz der Kreispolizeibehörde angeschlossen gewesen, die später verschwunden seien. Die Computer, auf denen die Download-Spuren gefunden wurden, sei nicht passwortgeschützt gewesen, so dass jeder Mitarbeiter dazu Zugang gehabt hätte, und hätten sich nach ihrer “Sicherstellung” mehr als 2 Tage lang in einem für jeden Mitarbeiter zugänglichen Raum befunden.
Mittlerweile scheint diese Angelegenheit zum Polizei- und Justizskandal zu werden!

Was bedeutet das Verhalten des Landrats im Klartext: Wenn gegen einen Mitarbeiter falsche Anschuldigungen erhoben werden, und das anscheinend wider besseres Wissen der Behörde, darf der Mitarbeiter sich nicht bei den dafür zuständigen Instututionen wehren. Denn sonst erhält er eine Kündigung, weil er sich wehrt!?!

Ansonsten scheint die Leitung der Kreispolizeibehörde auf Zeit zu spielen. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts, mit dem die erste Kündigung gekippt wurde, hat sie Berufung beim Landesarbeitsgericht in Hamm eingelegt. Begründet wurde die Berufung noch nicht; das soll erst Ende August erfolgen, mehr als vier Monate nach dem Urteil. Eine Verhandlung gibt es dann vielleicht noch ein Vierteljahr später. Während der langen Verfahrensdauer steht der Mitarbeiter ohne Einnahmen da, denn er klagt ja auf Wiedereinstellung, aber man läßt ihn nicht arbeiten.

Mittlerweile hat sich auch der Innenausschuss des Landtags mit dieser Affäre befaßt. In der Ausschusssitzung am 6. Juni kam sogar von der CDU-Fraktion der Hinweis, in der Region würde vermutet, bei den beiden Beschäftigten, die suspendiert worden seien, handele es sich “nur um eine Art Bauernopfer”.

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