Irreführende Behauptungen der Staatsanwaltschaft
In der WP Brilon vom 27. Juli 2013 hat die Staatsanwaltschaft eine von ihr sogenannte “Richtigstellung” veröffentlichen lassen. Sie ist hier nachzulesen.
Dazu eine Stellungnahme des Betroffenen:
Es wäre sehr erfreulich, wenn sich die Staatsanwaltschaft darum kümmern würde, die Gründe und die Verantwortlichen für ihr Versagen in diesem Verfahren herauszufinden, statt weitere unwahre oder irreführende Behauptungen zu verbreiten.
Daher einige Fakten zu den 3 Behauptungen, die in der angeblichen „Richtigstellung“ der Staatsanwaltschaft enthalten sind:
1. Es fand keine Anhörung oder Vernehmung des Beschuldigten statt. Auch hat der Verfasser dieser Zeilen nie eine Ladung „zu einer polizeilichen Vernehmung“ erhalten. Die Staatsanwaltschaft hätte erkennen müssen, dass das selbstverständliche Recht jedes Beschuldigten auf rechtliches Gehör missachtet wurde, und dieses Recht sicherstellen müssen.
Im übrigen wäre eine Vernehmung durch die Polizei des HSK völlig ungeeignet gewesen. Die Polizei des HSK verursachte die Situation selbst durch massiven Rechtsbruch, leitete das Strafverfahren gegen einen Unschuldigen ein, benannte und vernahm ihre eigenen Beamten als „Zeugen“, und wollte dann noch den von ihr zu Unrecht Beschuldigten selbst vernehmen? Wenn es um Rechtsverstöße einer Polizeibehörde geht, sollte es in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein, dass dann eine andere Polizeibehörde die Anhörungen der Beteiligten vornimmt.
2. Der Oberstaatsanwalt behauptet: „Herr Loos ist auf Grundlage der Beweismittel frei gesprochen worden, die sich aus der von der Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Brilon übersandten Ermittlungsakte ergaben.“
Tatsache ist: Die Polizei hat wiederholt schriftlich erklärt (z.B. in Aktenvermerken vom 17.02.2012 und vom 05.04.2012), auf dem Video sei die fragliche Szene nicht zu sehen. Der Polizei lag das entlastende Video jedoch bereits seit 14.02.2012, der Staatsanwaltschaft seit etwa 24.05.2012 vor. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft ignorierte auch die Generalstaatsanwaltschaft das Video und erklärte am 21.06.2012: „die Sichtung der Aufzeichnungen“ habe „ergeben, … dass sich der Vorfall außerhalb des Erfassungsbereichs der installierten Videokameras ereignet hat.“ Am 30.07.2012 erstellte die Staatsanwaltschaft Arnsberg den Strafbefehl über 3.000 Euro gegen den Verfasser dieser Zeilen, ohne sich um die vorhandenen entlastenden Beweismittel gekümmert zu haben.
Bereits ein flüchtiger Blick auf die Video-Bilder hätte ausgereicht, die Aussagen der Polizei als unwahr zu entlarven. Polizeibeamter G. hatte ausgesagt: „Herr Loos ging in Richtung der Kollegin mit normalem Tempo. Dann berührte er mit seinem Oberkörper meinen ausgestreckten Arm und ließ sich sofort fallen. Ich selber habe mich gar nicht auf Herrn Loos zubewegt“. Dazu passend hatte Polizeibeamtin R. ausgesagt: „POK G. hatte den Arm nur zwischen Unterzeichnerin und Reinhard Loos gelegt, damit dieser nicht weiter auf die Unterzeichnerin zugehen kann“.
Daher ist es dreist, wenn die Staatsanwaltschaft jetzt den Eindruck zu erwecken versucht, der Freispruch sei ihr Verdienst.
3. Die aktive Beteiligung von Oberstaatsanwalt Wolff (gleichzeitig CDU-Kreistagsmitglied) an diesem Verfahren ergibt sich aus der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 30.07.2012. Dort heißt es: „Sitzungsdienst: Amtsanwalt oder Staatsanwalt – vorher Rücksprache mit OStA Wolff nehmen.“ Oberstaatsanwalt Wolff hatte also direkten Einfluss auf das Verfahren. Die erste Verhandlung beim Amtsgericht Brilon – mit einem „Sitzungsdienst“ der Staatsanwaltschaft – fand am 18.02.2013 statt. Der Freispruch erfolgte erst in der Verhandlung am 11.07.2013, nachdem Staatsanwalt und Richterin “ausgetauscht” worden waren.
Die einschlägigen Unterlagen kann jeder Interessierte bei mir einsehen!
Reinhard Loos, Brilon