Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Aktien-Märchen

By adminRL at 11:10 pm on Saturday, November 1, 2014

Am Freitag, 31. Oktober, hat der Kreistag den Jahresabschluss 2013 beschlossen, und in diesem Rahmen auch die Wertberichtigung der 5,92 Mio RWE-Aktien um 266,8 Mio Euro. Die einzelne Aktie ist jetzt nur noch mit 29,46 Euro bewertet, dem Kurs zum 31.03.2014.
Das Thema scheint bei CDU und SPD keine große Begeisterung auszulösen. So wollte der stellvertretende Landrat (CDU), der bei diesem TOP den Vorsitz des Kreistags innehatte, nach Aufruf des TOP ohne Aussprache direkt zur Abstimmung übergehen. Das aber verhinderte die SBL, und einige andere Kreistagsmitglieder beteiligten sich auch noch an der Diskussion.

Im Zusammenhang mit dem Wertverfall der RWE-Aktien und den daraus entstehenden Folgen für den HSK wurden von der Leitung der Kreisverwaltung falsche Eindrücke erweckt, so auch in einem von der Westfalenport am Tag der Kreistagssitzung veröffentlichten fünfspaltigen Artikel “RWE-Wertberichtigung beschäftigt Kreistag”.

In mindestens 5 wesentlichen Fällen sind die Botschaften aus dem Kreishaus falsch:

1. Die Bewertung der RWE-Aktien war bereits in der Eröffnungsbilanz zu hoch, es gab eine “Überbewertung”.
Nein, die Bewertung war sogar um etwa 10 Euro pro Stück zu niedrig! Die Eröffnungsbilanz des HSK im Rahmen des “Neuen Kommunalen Finanzmanagements” wurde zum 01.01.2008 aufgestellt. Der Schlusskurs der RWE-Aktie am 28.12.2007 betrug 95,19 Euro, der Eröffnungskurs am 02.01.2008 sogar 96,68 Euro (nachzulesen unter: http://www.finanzen.net/historische-kurse/RWE). Bewertet waren die RWE-Aktien in der Eröffnungsbilanz dagegen nur mit 86,69 Euro, dem Kurs vom 16.11.2007.

2. Die RWE-Aktien waren bis zur jetzt beschlossenen Wertberichtigung immer noch mit dem Wert aus der Eröffnungsbilanz bewertet.
Nein, denn tatsächlich fand bereits im Jahr 2008 eine Abwertung auf 81,87 Euro pro Aktie statt. Das war der am 04.04.2008 gültige Kurswert, also mehr als ein Vierteljahr nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz. Diese erste Abwertung führte damals dazu, dass die “Ausgleichsrücklage” des HSK von ursprünglich 40,8 Mio Euro um ca. 24,3 Mio Euro sank, also um etwa 60% ihres Volumens. Die Ausgleichsrücklage dient sonst dazu, Schwankungen der Kreisumlage abzufangen. Diese Reserve ging nun im Umfang der Wertberichtigung verloren, etwa 9 Euro pro Einwohner des HSK!

3. Die RWE-Aktien haben de Kreis hohe Dividenden gebracht.
Nein, denn in den letzten 20 Jahren lag die Dividende nur 5mal bei mehr als 2 Euro. Bezogen auf den Wert der Aktie zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz ist das eine sehr mäßige Rendite!

4. Die Abwertung konnte nicht eher erfolgen, weil erst jetzt eine vom Landtag beschlossene Gesetzesänderung die Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage anstatt gegen die Ausgleichsrücklage zuließ.
Nein, denn der Landtag hat bereits am 13.09.2012 das “1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz” beschlossen. Darin ist ausdrücklich vorgesehen, dass auch im Jahresabschluss 2012 bereits eine Wertberichtigung mit Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage erfolgen durfte, also ohne Auswirkungen auf die für die Kreisumlage wichtige Ausgleichsrücklage. Der Jahresabschluss des “Betriebs Schul- und Bildungseinrichtungen”, dem ein großer Teil der RWE-Aktien zugeordnet ist, stand erst am 21.06.2013 auf der Tagesordnung des Kreistags, der Jahrerabschluss des HSK selbst sogar erst am 13.12.2013. Es wäre also reichlich Zeit gewesen, die Wertberichtigung bereits in den Abschlüssen für das Jahr 2012 vorzunehmen (und damit noch vor der Kommunalwahl am 25.05.2014…). Ohne erkennbaren Grund haben Landrat und Kämmerer die überfällige Wertberichtigung um ein Jahr verzögert!

5. Es gibt keine Auswirkungen auf die Kreisumlage, denn bei den Aktien handelt es sich um Altbestände.
Doch, es gibt erhebliche Auswirkungen! 24,3 Mio Euro Reserve für die Senkung der Kreisumlage gingen bereits 2008 verloren (s. Punkt 2).
Besonders bedenklich: Wegen der RWE-Aktien sind seit 2009 weitere etwa 13 Mio Euro an echter Liquidität verloren gegangen. Denn im Juni 2009 beschloss die Mehrheit des Kreistags (gegen den Widerstand der SBL), aus frei verfügbaren Finanzmitteln für ca. 30 Mio Euro weitere 572.700 RWE-Aktien von der WestLB zu kaufen (auch das hat die WestLB nicht saniert…). Damals betrug der Aktienkurs 56,50 Euro. Mehr als 15 Mio Euro der Wertberichtigung betreffen also diese hinzugekauften Aktien. Für jede dieser Aktien hat der Kreis bei 5 Dividendenausschüttungen insgesamt 12 Euro Dividende erhalten.
Nimmt man als Alternative zunächst an, dass der Landrat die 30 Mio Euro in seiner (gesicherten) Schreibtischschublade deponiert hätte, dann wären sie heute noch in Höhe von 30 Mio Euro vorhanden. So aber verbleibt ein echter Verlust (Differenz zwischen Kursverlust seit Kauf und erhaltenen Dividenden) in Höhe von ca. 15 Euro je Aktie, also von insgesamt bereits fast 9 Mio Euro. Das würde sich nur ändern, wenn der Wert der RWE-Aktien in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen würde, aber damit rechnet niemand…
Nimmt man an, dass die 30 Mio Euro in einer anderen Anlageform 3% Zinsen pro Jahr gebracht hätten, beträgt der reale Verlust aus diesem Aktiennachkauf sogar 13 Mio Euro!!
Damit hätte man viele Sozialtickets einführen, Schulsozialarbeiter finanzieren, kulturelle Prokekte starten und/oder die Kreisumlage senken können.
Viele Städte an Rhein und Ruhr (z.B. Düsseldorf) haben zu der Zeit, als der HSK weitere 30 Mio Euro für RWE-Aktien ausgab, ihre RWE-Aktien verkauft. Das ist ihnen finanziell sehr gut bekommen. Der HSK hat aber seine Finanzmittel nur in Aktien eines einzigen Konzerns angelegt, der sich absehbar auf dem absteigenden Ast befand. Das Ergebnis sehen wir nun in der Wertberichtigung der Bilanz.

Aufschlussreich war auch der Wortbeitrag eines FDP-Parlamentariers in der Debatte. Er bezeichnete das Verhalten des Kreises in dieser Angelegenheit als “stümperhaft”. Dafür wird er seine Gründe haben…

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Stück oder Euro??

By admin at 9:06 pm on Tuesday, May 3, 2011

Nach der letzten Kreistagssitzung am 15. April ließ die Grüne Kreistagsfraktion in der Westfälischen Rundschau verbreiten, dass sie sich „gnadenlos abgebügelt“ fühle. Sie hatte einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in dem es um um die Haltung des Kreises zur Klage der RWE gegen das AKW-Moratorium der Bundesregierung ging. Am 20. April fand die Hauptversammlung der RWE statt, und dort vertritt der Landrat den Kreis. Der Antrag wurde jedoch vom Kreistag auf Vorschlag der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, dass erstens der Landrat seine Stimme an eine kommunale Holding abgegeben habe und zweitens die Klage auch nicht Thema der RWE-Hauptversammlung wäre.

Der Antrag war sinnvoll, und deswegen hat die SBL ihn selbstverständlich im Kreistag unterstützt.

Am nun beklagten Eindruck des Abgebügelt-Werdens sind die Kreis-Grünen jedoch selbst mit Schuld. Im Herbst 2009 bei der Konstituierung des neuen Kreistags bestand die reelle Chance, dass die Grünen den Vorsitz im Umweltausschuss des Kreises erhielten. Dafür hätten sie bei der Verteilung der Ausschussvorsitze eine Vorschlagsliste zusammen mit SBL und Linken einreichen müssen. Während SBL und Linke dazu bereit waren, stimmten die Grünen lieber für die von CDU und SPD vorgeschlagenen Ausschussvorsitzenden, ohne selbst irgend etwas dafür zu bekommen… Ein Grüner Ausschussvorsitzender hätte zahlreiche Möglichkeiten gehabt, Themen wie die Energiepolitik im Ausschuß beraten zu lassen!

Auch mit der Bewertung der RWE-Aktien des HSK scheinen die Kreis-Grünen ihre Probleme zu haben. Im Presseartikel ist von “knapp 6 Mio. Euro” die Rede. Tatsächlich sind es jedoch knapp 6 Mio Stück, im Wert von ca. 400 Mio Euro…

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Journalistische Peinlichkeiten

By admin at 7:40 pm on Monday, August 30, 2010

Am Sonntag fand der 3. Südwestfalentag statt. Erstmals war ein Ort im HSK ausgwählt worden: die Stadt Schmallenberg. Am nachmittag stand das Bühnenprogramm im Mittelpunkt. Es gab viele schöne Angebote. Aber einige journalistische Peinlichkeiten sollen nicht unerwähnt bleiben, zumal sie Einblick in enge “Verbindungen” geben.

Da begrüßte zu Beginn des Programms die als Moderatorin engagierte Journalistin den MdL Uhlenberg aus Werl als “Südwestfalens Bürger Nummer 1″. Nun ist Herr Uhlenberg schon lange kein Minister mehr, und Mitglieder des Landtags gibt es aus Südwestfalen mehr als ein Dutzend. Uhlenbergs besonderes Amt in Südwestfalen besteht darin, dass er Bezirksvorsitzender einer Partei (und zwar der CDU) ist. Außerdem ist er der Hauptverantwortliche für die fehlende Transparenz bei der Aufarbeitung des PFT-Skandals. Ob diese beiden Eigenschaften reichen, ihn als “Südwestfalens Bürger Nummer 1″ zu titulieren???

Etwas abseits der Bühne gab es einen Stand der RWE. Die RWE ist einer der vier Energie-Multis in Deutschland. In den letzten Monaten gab es mehrere umstrittene Vorgänge um die RWE. So beschloß der Kreistag des HSK mehrheitlich nach sehr kontroverser Diskussion, für weitere 30 Mio Euro RWE-Aktien zu erwerben, und damit überschritt die RWE-Beteiligung des HSK die 400-Mio-Euro-Marke. Übrigens sind einige führende Kreispolitiker aus CDU und SPD Mitglied in Aufsichtsgremien der RWE… Beim Erwerb der Gas- und Stromnetze durch die Kommunen scheint die RWE – laut Berichten der Lokalpresse – zu versuchen, die Netzpreise in schwindelerregende Höhe zu treiben.
Am Stand der RWE machte der Chefredakteur von Radio Sauerland lautstarke Werbung. Aber nicht für seinen Sender, sondern für die RWE selbst! Ob da noch die journalistische Unabhängigkeit bei Berichten im Zusammenhang mit Kritik an der RWE besteht?

Auf der Bühne erschienen 4 Landräte zum Interview; der 5. Kreis (Soest) wurde durch den Kreisdirektor vertreten. Die Moderatorin begrüßte den Mann aus Soest als “Bördemensch” – um darauf hinzuweisen, dass die Landschaft im Kreis wesentlich flacher ist als in den anderen 4 Kreisen. Der so Angesprochene verstand aber “Behördenmensch”. Als Antwort heraus kam eine lange Rechtfertigung der Tätigkeit der Behördenmitarbeiter…

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Regenerative Energien: Reden und Tun unterscheiden sich erheblich!

By admin at 8:28 pm on Saturday, September 26, 2009

Auch der Hochsauerlandkreis wirbt verschiedentlich für den Einsatz regenerativer Energien. So stehen in dem gerade (unter Mitwirkung des HSK) erschienenen Südwestfalen Kompass 1.0 (S. 70) die schönen Sätze:

“Der fortschreitende Klimawandel, die kontinuierlich steigenden Weltmarktpreise für Rohöl und Erdgas sowie zusätzliche Belastungen durch den Emissionshandel legen die Reduzierung der fossilen Energieträger und die Umstellung auf erneuerbare Energieträger nahe. Dies macht ein konsequentes Umdenken in Fragen der Energieversorgung sowohl bei Unternehmen und Kommunen als auch bei Haushalten notwendig.” Dem kann man zustimmen!

Aber wenn der Hochsauerlandkreis selbst gefordert ist, scheinen diese lobenswerten Ziele nicht mehr zu gelten.
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Reaktion eines Ökostrom-Anbieters: “Umweltaspekte fehlen völlig”

By admin at 9:56 am on Saturday, September 26, 2009

Auf die von der Kreisverwaltung vorgenommene Stromausschreibung sandte ein angeschriebener Ökostromanbieter folgende E-Mail an die Sachbearbeiter im Kreishaus:

…,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir an Ihrer Ausschreibung nicht teilnehmen, da sauberer und klimaschützender naturstrom etwas teurer als der preiswerteste Kohle und Kernkraftstrom ist, bei dem die anfallenden Umweltkosten zur Zeit einfach auf andere und auf die Zukunft “abgewälzt” werden.

In Ihren Ausschreibungskriterien wird bei der Bewertung der Angebote leider nur der niedrigste Preis mit 100 % gewertet, Umweltaspekte fehlen völlig.

Auch Ihre Bearbeitungsgebühr von 30,- € halten wir für nicht gerechtfertigt, da unser Arbeit für die Erstellubng der Angebote auch nicht vergütet wird.

Bitte überdenken Sie in Ihren entsprechenden Gremien diese beiden Punkte, gern würden wir bei verbesserten Ausschreibungsbedingungen bei der nächsten Ausschreibung mitmachen.

Mit freundlichen Grüßen

Weitere Informationen zu der Stromausschreibung finden sich bereits unter http://sbl-fraktion.de/stromkonzerne/unsinn-unkenntnis-manipulation.html Wie skandalös die Art der Ausschreibung am Freitag im Kreistag “verteidigt” wurde, darauf kommen wir noch zurück!

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Unsinn? Unkenntnis? Manipulation?

By admin at 7:49 am on Friday, September 18, 2009

Falls man als Kommunalpolitiker nach jahrzehntelanger Erfahrung glauben sollte, es könne einen nichts mehr überraschen: falsch! Den Beweis lieferte jetzt mal wieder die Kreisverwaltung des HSK. Sie ließ eine europaweite Stromausschreibung veröffentlichen, die für jeden hier nachlesbar ist. Dort werden auf 6 Seiten 5 Lose für die Stromlieferung von insgesamt ca. 70 Mio kwh ausgeschrieben, für die Jahre 2010 bis 2012.

Am Ende der Ziffer II.1.5. findet sich der schöne Satz: “Ein Nebenangebot zur Ökostromlieferung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung ist möglich.” Dafür ist dann nachzuweisen, dass der zu liefernde Strom zu 100% aus regenerativen Energiequellen (z.B. Windkraft, Wasserkraft, Biomasse) stammt. Die Anforderung von Angeboten für die Lieferung von Ökostrom geht auf einen Antrag der SBL-Fraktion zurück, der im Oktober 2008 im Kreistag behandelt wurde.

Nun dienen Nebenangebote in Ausschreibungen normalerweise dazu, dass preisgünstige Abweichungen von der ursprünglich vorgesehenen Ausführungsart mit angeboten werden können.
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RWE-Aktien: Dortmunder Rat wird übergangen

By admin at 2:41 am on Monday, August 24, 2009

Im Hochsauerlandkreis war es ja wenigstens noch gelungen, dass der Kreistag sich überhaupt mit dem Kauf von RWE-Aktien für 30 Mio Euro von der WestLB befaßt hat. Die Debatte und Entscheidung wurden allerdings nichtöffentlich geführt – und die gefaßte Kaufentscheidung ist höchst fragwürdig. Darüber wurde mehrfach auf diesen Seiten berichtet, z.B. klick, klack, klock und kluck. Alle Artikel zu diesem Thema finden sich in der Kategorie “Stromkonzerne” (s. Navigationsleiste rechts unten).

Noch fragwürdiger geht es allerdings in der Stadt Dortmund zu. Hier wurde der Rat übergangen, denn der Noch-Oberbürgermeister Langemeyer (SPD) und der CDU-Fraktionsvorsitzende Hengstenberg beschlossen per “Dringlichkeitsentscheidung”, dass die Dortmunder Stadtwerke sich mit 103 Mio Euro an diesem Aktiendeal beteiligen. Der Rat soll erst in seiner Sitzung am 26.11.2009 (!!) an dieser Entscheidung beteiligt werden. Bis dahin ist das Geschäft längst abgewickelt und der neue Rat im Amt.

Das Verfahren der Dringlichkeitsentscheidung durch das Stadtoberhaupt und ein weiteres Ratsmitglied darf nur dann angewandt werden, wenn eine Entscheidung so dringend ist, dass sie innerhalb der Ladungsfrist für eine Ratssitzung gefällt werden muss und sogar nicht einmal der Hauptausschuss vorher zu einer Sondersitzung einberufen werden kann. Diese Voraussetzungen sind hier zweifelsfrei nicht erfüllt. Wenn in der hochverschuldeten Stadt Dortmund mehr als 100 Mio Euro auf diese Weise ausgegeben werden, wachsen die Zweifel an der Seriösität dieses Aktiendeals weiter. Vielleicht hat ja eine der kleinen Fraktionen in Dortmund den Mut, dagegen vorzugehen…

Weitere Infos gibt es:
in der WAZ
und im Blog von Claudia Schare aus Aplerbeck

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SBL setzt Klageverfahren gegen RWE-Aktienkauf nicht fort

By admin at 1:56 pm on Sunday, August 9, 2009

Am 16.07. hat das Oberverwaltungsgericht in Münster über den Antrag der SBL-Fraktion auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung entschieden. Es ging dabei um die Nichtöffentlichkeit der Beratung im Kreistag über den Kauf der RWE-Aktien von der WestLB. Falls der Antrag erfolgreich gewesen wäre, wäre der Beschluß des Kreistags, für 30 Mio RWE-Aktien zu kaufen, nichtig.

Wie bereits berichtet, wurde der Antrag abgelehnt. Sowohl das OVG als auch vorher das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg haben sich in ihren Beschlüssen aber nicht nur zur beantragten Einstweiligen Anordnung geäußert, sondern auch zur Sache selbst. In der Regel erfolgt bei den Verfahren über Einstweilige Anordnungen nur eine summarische Prüfung des Sachverhalts; es geht vor allem darum, ob die Ausführung eines Beschlusses nicht umkehrbare Folgen hätte.

Normalerweise würde sich jetzt ein sog. Hauptsacheverfahren anschließen, zunächst beim VG und dann evtl. beim OVG. Wegen der Festlegungen des Senats ist hier aber kein anderes Ergebnis als im bisherigen Verfahren zu erwarten. Eine Fortsetzung des Verfahrens würde zu unnötigen Kosten führen, insbesondere für den Kreis. Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion dem Gericht Anfang letzter Woche mitgeteilt, dass die Klage nicht weiter verfolgt wird.

Trotzdem war das eingeleitete Verfahren nicht überflüssig.
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OVG akzeptiert Nichtöffentlichkeit der Entscheidung über Kauf der RWE-Aktien – aber nicht aus den vom Landrat genannten Gründen

By admin at 11:23 pm on Thursday, July 16, 2009

Heute (am 16.07.) hat die SBL-Kreistagsfraktion die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zum Antrag erhalten, eine Einstweilige Anordnung gegen den Landrat wegen der Nichtöffentlichkeit des Kreistags-Beschlusses über den Kauf der RWE-Aktien zu erlassen. Der Antrag wurde abgelehnt (15 B 945/09). Damit war nach einer Mitteilung des OVG-Senats vom 14.07. zu rechnen.

Es fällt aber auf, dass sich in dem Beschluss des OVG die von Landrat und Verwaltung vor und in der Kreistagssitzung sowie gegenüber dem Verwaltungsgericht genannten Gründe nicht wiederfinden. Das OVG hat statt dessen eine völlig neue Begründung eingebracht.

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Wo liegen die Motive für den Kauf von RWE-Aktien für 30 Mio Euro?

By admin at 5:32 am on Monday, July 6, 2009

In den Samstagsausgaben von WP und WR wurde auf den Lokalseiten im Hochsauerlandkreis – als redaktioneller Beitrag – eine Pressemitteilung der Kreisverwaltung abgedruckt [http://www.hochsauerlandkreis.de/presse/2008/presseservice734113.php].
Dazu haben die Lokalredaktionen von WP und WR im Hochsauerlandkreis einen Leserbrief erhalten:

Bei dem Beitrag auf der Sauerlandseite der Samstagsausgabe handelt es sich um den Abdruck einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung. In ihr wird über einige wenige Details des vom Kreistags mehrheitlich beschlossenen Erwerbs von RWE-Aktien für 30 Mio Euro von der WestLB berichtet. Sehr ungewöhnlich war die Beschlussfassung über diesen Aktienkauf in nichtöffentlicher Sitzung des Kreistags. Denn der Kreistag tagt grundsätzlich öffentlich; der Ausschluß der Öffentlichkeit ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Bei der Beratung von Beteiligungsangelegenheiten ist kein Grund für die Nichtöffentlichkeit erkennbar; alle relevanten Daten müssen sowieso in dem jährlich vorzulegenden Beteiligungsbericht des Kreises veröffentlicht werden oder sind aus der Jahresrechnung des Kreises zu entnehmen.
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Klage gegen den Landrat: Nichtöffentliche Beratung des 30-Mio-Aktienkaufs verstößt gegen Transparenz

By admin at 2:25 pm on Tuesday, June 30, 2009

Normalerweise finden Kreistagssitzungen öffentlich statt. Ein Ausschluß der Öffentlichkeit ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig, z.B. bei Personalangelegenheiten. Für die am letzten Freitag stattfindende Kreistagssitzung hatte der Landrat jedoch einen besonders markanten Tagesordnungspunkt für den nichtöffentlichen Sitzungsteil angesetzt: Es ging um den Erwerb von RWE-Aktien im Wert von 30 Mio Euro, diese Aktien gehören bisher der WestLB. Zu Beginn der Kreistagssitzung sprach sich dann nach heftiger Diskussion auch die Mehrheit des Kreistags für die Nichtöffentlichkeit aus.

Die SBL hält dies nicht für zulässig. Denn die Öffentlichkeit der Sitzungen gehört zu den wichtigsten demokratischen Grundprinzipien; andernfalls wäre die Arbeit des Kreistags nicht mehr transparent. Beim Kauf der RWE-Aktien ist nicht erkennbar, welche schützenswerten Interessen eine öffentliche Diskussion dieses ungewöhnlichen Vorhabens zwingend verhindern müssen. Es besteht aber erheblicher Informationsbedarf bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, warum der Kreis einen so hohen Betrag für einen Aktienkauf aufwenden will.
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Kreis gibt 30 Mio Euro für weitere RWE-Aktien aus

By admin at 2:25 am on Saturday, June 27, 2009

Trotz aller vorgetragenen Bedenken entschied der Kreistag am 26.06. mit Mehrheit, den Kauf der RWE-Aktien von der WestLB nur in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Der Kreistag tagt in der Regel öffentlich; ein Ausschluß der Öffentlichkeit ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Die vom Landrat als Begründung angeführten „schützenswerten Interessen Einzelner“ können wir weit und breit nicht erkennen. Außerdem ist der Landrat gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Bericht über alle Beteiligungen mit detaillierten Angaben zu veröffentlichen, in dem auch die Einzelheiten zu dem nun beschlossenen Aktienkauf enthalten sein müssen; dann müssen die Fakten sowieso offen gelegt werden.

Wir halten die Nichtöffentlichkeit dieses Tagesordnungspunktes für rechtswidrig. Es könnte der Eindruck entstehen, dass sich einige der Beteiligten der öffentlichen Diskussion entziehen wollten.
Da es sich beim Erwerb eines 30-Mio-Euro-Aktienpakets um eine außergewöhnlich bedeutsame Entscheidung des Kreistages handelt, werden wir gegen den Ausschluß der Öffentlichkeit vorgehen und die Rechtmäßigkeit klären lassen. Dieses Verfahren richtet sich aber nur gegen den Landrat und gegen keinen anderen der an der Abstimmung Beteiligten.

Vorläufig können wir jedoch weder über den Inhalt der von der Verwaltung erstellten Beschlußvorlage noch über den Verlauf der Sitzung berichten, sondern nur über die Position der SBL-Fraktion. Hinsichtlich der Angaben zum Sachverhalt verwenden wir nur Zitate aus öffentlich zugänglichen Quellen.

Warum wir gegen den 30-Mio-Euro-Kauf von RWE-Aktien sind:

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SBL fordert öffentliche Beratung des geplanten RWE-Aktienhandels im Kreistag

By admin at 10:13 am on Wednesday, June 24, 2009

“Erwerb bisher von der WestLB gehaltener Aktien an der RWE AG”, so heißt es in der Tagesordnung für die Sitzung des Kreistags des Hochsauerlandkreises am kommenden Freitag. Allerdings soll dieser Tagesordnungspunkt nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. Dafür sieht die SBL-Kreistagsfraktion keinen Grund, denn Kreistagssitzungen müssen im Regelfall öffentlich stattfinden. Der Ausschluß der Öffentlichkeit ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig, z.B. bei Personal- oder Grundstücksangelegenheiten. In einem Brief an den Landrat hat die SBL-Fraktion diesen bereits am Wochenende aufgefordert, den geplanten Aktienkauf im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung zu behandeln. Das hat der Landrat in seinem Antwortschreiben vm 23.06. abgelehnt, wegen “schützenswerter Interessen Einzelner”. Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar, denn Einzelpersonen sind von diesem Aktiengeschäft gar nicht betroffen. Die SBL wird daher weiterhin auf geeignete Weise versuchen, eine öffentliche Beratung des Aktiengeschäfts zu erreichen.

Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Städte und Gemeinden dürfte von besonderem Interesse sein zu erfahren,
• aus welchen Gründen dieser Aktienhandel erfolgen soll,
• welcher Betrag aufgewendet werden soll,
• wie der Aktienhandel finanziert werden soll,
• mit welchen Risiken für den Hochsauerlandkreis er verbunden ist,
• wer die Nutznießer sind,
• welches Interesse insbesondere die im TOP genannte WestLB an diesem Aktienhandel haben könnte,
• wer sonst noch daran beteiligt ist,
• und wie die Aussichten für einen späteren Weiterverkauf der RWE-Aktien sind.
Bekanntlich haben viele Kommunen und Kreise in den letzten Jahren schlechte Erfahrungen mit Risiko-Geldanlagen gemacht.

Den geplanten Aktienkauf lehnt die SBL ab. Laut einem Pressebericht von heute geht es um einen Betrag von 26,5 Mio Euro. Dies entspricht dem Altfehlbetrag des Hochsauerlandkreises, den sich der Kreis in den nächsten 5 bzw. 8 Jahren durch eine erhöhte Kreisumlage von den Städten und Gemeinden finanzieren lassen will. Die meisten Kommunen haben aber erhebliche Haushaltsdefizite zu erwarten, die sich durch die absehbaren Ausfälle bei Gewerbesteuer und Einkommensteuer noch weiter vergrößern werden. Die SBL fordert daher, die verfügbaren Mittel für die Abdeckung des Altfehlbetrages einzusetzen und dadurch die Städte und Gemeinden zu entlasten – statt einen risikoreichen Aktienhandel zu betreiben. Sonst könnte der Eindruck entstehen, dass für den Hochsauerlandkreis die Sanierung der WestLB vor der bevorstehenden Landtagswahl wichtiger ist als die Finanzlage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

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Was kosten stillgelegte Kernkraftwerke?

By admin at 1:38 pm on Sunday, August 10, 2008

Die Fraktion *Die Linke* hatte im Bundestag nach den bisherigen Kosten für Atomkraft gefragt.

Einige Zahlen aus der Antwort der Bundesregierung:

Das Endlager in Gorleben hat von 1977- 2007 1,51 Mrd € gekostet.

Der Schnelle Brüter in Kalkar: 2,18 Mrd €

Das Kernkraftwerk Hamm- Unetrop hat bis Ende 2007 1,78 Mrd € verschlungen, die zukünftigen Kosten für die strahlende Ruine sind unbekannt.

 

 

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CDU und FDP wollen weiter unsinnige Klage gegen Windkraft!

By admin at 9:55 am on Saturday, June 7, 2008

Ein solidarischer Akt

Sundern, 06.06.2008

Hövel. (stef) Auch wenn der Klage der Stadt Sundern in Sachen Windkraftanlagen an der Stadtgrenze bei Hövel bisher wenig Erfolg in Aussicht gestellt wurde, soll das Klageverfahren weitergeführt werden. Aus Solidarität zu den Bürgern. …

… Das entschied am Donnerstag der Hauptausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der CDU und der FDP.

Auch einige Höveler Bürger waren am Donnerstagabend zu der Sitzung in den Ratssaal gekommen. Allen voran Ortsvorsteher Karl Rüther, der über die Stimmung im Dorf berichtete. “Bisher habe ich immer mit dem Satz überzeugen können: Unser Dorf hat Zukunft. Das hat sich jetzt schlagartig geändert.” Damit bezog er sich auf die Nachricht, dass nach dem Erörterungstermin beim Verwaltungsgericht wenig Aussicht auf Erfolg für die Stadt Sundern besteht. (Die WP berichtete.) Eine Entscheidung über die Weiterführung der Klageverfahren stand nun an.

Anschaulich vermittelte er dem Hauptausschuss, was den Hövelern ins Haus stehen könnte: “Die Windräder sollen 149 Meter hoch werden, also fünfmal so hoch wie unsere Kirche.” Durch die Geräusche und Lichtspiele entstehe ein Disko-Effekt, und zwar Tag und Nacht, führte er weiter aus. Und er nahm die Stadt in die Pflicht: “Wir haben uns anwaltlich beraten lassen: Der Standort liegt in einem Naherholungsgebiet, da ist die Stadt die Trägerin. Wir sind schon der Meinung, dass wir mit Hilfe der Stadt einiges erreichen können.”

Dieser Appell zeigte Wirkung. Zumindest bei den Politikern von CDU und FDP. SPD und Grüne hätten lieber dem Vorschlag der Verwaltung entsprochen, den Klageweg hier zu verlassen. “Wir haben nicht in einem Punkt Aussicht auf Erfolg”, hatte der Beigeordnete Meinolf Kühn vorab erläutert. Und SPD-Fraktionschef Jürgen ter Braak pflichtete ihm bei. “Das ist uns von der Verwaltung auch schon vorausgesagt worden.” Die Sozialdemokraten fanden die Klage der Stadt schon im vorigen Jahr nicht sinnvoll. Dabei ging es ihnen nicht um die Frage, ob sie die Sache für gut oder schlecht erachten, als vielmehr “um die Frage, ob wir dabei nicht wissentlich Geld zum Fenster hinausschmeißen”, so ter Braak. Auch Klaus Korn von den Grünen meinte, bei so geringen Erfolgsaussichten würde das Klageverfahren nur “unnötig Kosten verursachen”.

Die FDP blieb ihrer Linie vom vergangenen Jahr treu. “Wir unterstützen die Klage, wir bleiben dabei”, sagte Hans-Werner Ehrenberg, der sich erkundigte, ob denn Gespräche beider Städte auf politischer Ebene bei der Bezirksregierung etwas ergeben hätte. “Nein”, berichtete Bürgermeister Friedhelm Wolf, “das Ergebnis ist gleich null.”

Auch diese Nachricht brachte Schwung in die Reihen der CDU. Friedel Schültke sprach Klartext: “Das ist ein sehr unhöflicher Akt der Stadt Arnsberg gegenüber der Stadt Sundern, insbesondere der Höveler Bürger.” Er stellte sich vor die Betroffenen und plädierte für die Solidarität der Stadt mit ihren Bürgern, sprich das zweite Klageverfahren zu den innerhalb der Wasserschutzzone II geplanten Windkraftanlagen1, 3 und 5 anzustreben. Dazu sollten “neue Anklagepunkte gesucht und erforscht werden”, so Friedel Schültke. “Die Chance, den Hövelern zu helfen, sollten wir nutzen.”

Neue Klagegründe? “Mir fallen keine ein”, hielt Wolf diesem Vorschlag entgegen. “Wir haben unser Pulver verschossen.” Die CDU ihres allerdings nicht. Nach fünf Minuten Unterbrechung verkündete Fraktionsvorsitzender Günter Martin: “Die Klage gegen die erste Genehmigung soll zurückgezogen, die gegen die zweite eingereicht werden.” Die Frist bis zum 13. Juni muss gewahrt werden, bis zur Ratssitzung am 19. Juni sollen Fachanwälte den Fall noch einmal recherchiert haben. “Wir möchten, dass auch dieser letzte Versuch unternommen wird”, so Martin.

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