SBL setzt Klageverfahren gegen RWE-Aktienkauf nicht fort
Am 16.07. hat das Oberverwaltungsgericht in Münster über den Antrag der SBL-Fraktion auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung entschieden. Es ging dabei um die Nichtöffentlichkeit der Beratung im Kreistag über den Kauf der RWE-Aktien von der WestLB. Falls der Antrag erfolgreich gewesen wäre, wäre der Beschluß des Kreistags, für 30 Mio RWE-Aktien zu kaufen, nichtig.
Wie bereits berichtet, wurde der Antrag abgelehnt. Sowohl das OVG als auch vorher das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg haben sich in ihren Beschlüssen aber nicht nur zur beantragten Einstweiligen Anordnung geäußert, sondern auch zur Sache selbst. In der Regel erfolgt bei den Verfahren über Einstweilige Anordnungen nur eine summarische Prüfung des Sachverhalts; es geht vor allem darum, ob die Ausführung eines Beschlusses nicht umkehrbare Folgen hätte.
Normalerweise würde sich jetzt ein sog. Hauptsacheverfahren anschließen, zunächst beim VG und dann evtl. beim OVG. Wegen der Festlegungen des Senats ist hier aber kein anderes Ergebnis als im bisherigen Verfahren zu erwarten. Eine Fortsetzung des Verfahrens würde zu unnötigen Kosten führen, insbesondere für den Kreis. Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion dem Gericht Anfang letzter Woche mitgeteilt, dass die Klage nicht weiter verfolgt wird.
Trotzdem war das eingeleitete Verfahren nicht überflüssig.
Denn es hat sich gezeigt, dass die erheblichen Bedenken gegen die Argumentation des Landrats und seiner Kreisverwaltung zu Recht bestehn. In der Begründung des OVG für seine Entscheidung findet sich von den Argumenten aus dem Kreishaus nichts wieder; näheres steht hier. Das OVG hat statt dessen eine völlig neue Begründung eingebracht. Über die Motivation kann man spekulieren… Landrat und Kreisverwaltung können also mit der Entscheidung des OVG zufrieden sein, aber es ist nicht ihr Verdienst, und sie sollten intensiv über ihren Umgang mit dem Kreistag und den Fraktionen nachdenken.
Ähnliches gilt für das VG Arnsberg. Es hatte sich in seinem Beschluß in der 1. Instanz auf eine andere Entscheidung des OVG bezogen, die in der Begründung des VG sogar fünfmal zitiert wurde. Wir halten diesen Beschluß im konkreten Fall für nicht anwendbar. Dieser Auffassung scheint auch das OVG zu sein, denn in dessen Beschluss kommt die vom VG herangezogene OVG-Entscheidung kein einziges Mal vor…
Bleibt also zu hoffen, dass sich die Kreistagsmitglieder in Zukunft nicht mehr mit solchen Angelegenheiten befassen müssen!
Pingback by Sauerländer Bürgerliste » RWE-Aktien: Dortmunder Rat wird übergangen
August 24, 2009 @ 10:23 am
[…] Im Hochsauerlandkreis war es ja wenigstens noch gelungen, dass der Kreistag sich überhaupt mit dem Kauf von RWE-Aktien für 30 Mio Euro von der WestLB befaßt hat. Die Debatte und Entscheidung wurden allerdings nichtöffentlich geführt – und die gefaßte Kaufentscheidung ist höchst fragwürdig. Darüber wurde mehrfach auf diesen Seiten berichtet, z.B. klick, klack und kluck. […]