Neun Kreise und Kommunen verweigern Transparenz für die Abfallgebührenzahler
Das Transparenz-Bündnis „NRW blickt durch“ hat neun Kreise und kreisfreie Kommunen in NRW zu „Heimlichtuern des Monats“ ernannt. Das Bündnis aus Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Mehr Demokratie, NABU NRW und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland kritisiert die Weigerung der Kreise Heinsberg, Siegen-Wittgenstein, Steinfurt, Soest, Hochsauerland, Rhein-Kreis-Neuss sowie der kreisfreien Kommunen Bottrop, Essen und Gelsenkirchen, die Kosten für die Hausmüllentsorgung in den Verbrennungsanlagen zu nennen. Diese Entgelte zahlen die kreisfreien Städte und Kreise an die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen (MVA) und sie haben einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Gebühren.
Der Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass die Höhe der Verbrennungsentgelte klar aus der Kalkulation der Abfallgebühren hervorgehen sollte, denn nur so können die Verbraucher nachvollziehen, wie sich die Gebühren zusammensetzen.
Da die Kosten der Hausmüllentsorgung in den Verbrennungsanlagen einen überragenden Teil der Abfallgebühren ausmachen, fragt der Bund der Steuerzahler NRW seit Ende der 90er Jahre bei seinem jährlichen Gebührenvergleich ab, was die Entsorgung einer Gewichtstonne Hausmüll in einer der 16 Hausmüllverbrennungsanlagen in NRW bzw. einer der vier mechanisch-biologischen Anlagen (MBA) kostet.
Die Verweigerung der Auskunft zu den Verbrennungsentgelten wird unterschiedlich begründet. Allen Antworten ist jedoch eines gemeinsam: Für den Verbraucher wird keine Transparenz hergestellt. Einigen Kreisen will weder bekannt sein, in welchen Anlagen ihre Abfälle entsorgt werden, noch wie hoch der Entsorgungspreis ist. Der Hochsauerlandkreis antwortete lediglich, dass er einen Behandlungspreis entrichtet. Sehr vielsagend…
Nach dem Landesabfallgesetz müssen die Kreise und Kommunen wissen, wo ihre Abfälle entsorgt werden und dann auch zu welchem Preis. Diese Heimlichtuerei zeigt deutlich, wie dringend die Landesregierung ein Transparenzgesetz auf den Weg bringen muss, wie es das Transparenzbündnis „NRW blickt durch“ fordert. Seit April 2014 kürt das Bündnis regelmäßig öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden. Seit dem Start der Initiative wurde die Negativauszeichnung bereits 24 Mal vergeben.
Mehr Informationen: www.nrw-blickt-durch.de
In einem Gebührenvergleich auf Gemeindeebene zeigt sich, dass 7 der 12 Kommunen von den Haushalten Abfallgebühren erheben, die deutlich über dem Landesdurchschnitt. Der liegt für eine (graue) 120-Liter-Restmülltonne mit 4-wöchentlicher Abfuhr bei 207,07 Euro pro Jahr. In Bestwig kostet diese Leistung aber 306,40 Euro, Hallenberg und Winterberg erreichen fast 300 Euro, und Medebach, Marsberg und Meschedeerhebn zwischen 244 und 268 Euro. In Arnsberg fallen nur 144,83 Euro an; dort besteht ein städtischer Entsorgungsbetrieb. Die vollständige Liste für den HSK steht hier (auf Seite 4):
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/7_Abfall_Spitzenreiter_kreisvergleich.pdf
Im Nachbarkreis Höxter fallen durchweg nur 177,60 Euro an. Dort beteiligen sich fast alle Gemeinde an einem kommunalen Zweckverband für die Ablfallentsorgung. Dagegen beauftragen fast alle Gemeinden im HSK private Entsorgungsbetriebe, und das ist – erwartungsgemäß – deutlich teurer, nicht nur wegen des zusätzlichen Aufwandes für die Mehrwertsteuer. Die muss ein kommunaler Zweckverband nicht zahlen.
Anträge auf Gründung eines Zweckverbandes hat auch die Bürgerliste in Brilon schon gestellt – bisher ohne Erfolg.