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Jubiläum ohne Wert

By adminRL at 11:31 pm on Thursday, August 25, 2016

Heute ist der 2. Jahrestag der Schließung des kreiseigenen Sauerland-Museums in der Arnsberger Altstadt. Im Jahr 2014 gab es am Sonntag, 24. August, ein Museumsfest. In der damals zu diesem Abschiedsfest erschienenen Broschüre mit dem Untertitel “Projekterläuterung und Veranstaltungskalender während der Umbauphase im ersten Halbjahr 2015″ schrieben Landrat und Museumsleiter: “Aufgrund der bevorstehenden Bauarbeiten muss das Sauerland-Museum ab dem 25. August 2014 bis voraussichtlich Herbst 2017 geschlossen werden.”

Damals ahnten wir und heute wissen wir, dass eine Wiedereröffnung im Jahr 2017, also ab jetzt in einem Jahr, illusorisch ist. Denn in den vergangenen 2 Jahren hat sich NICHTS getan. Realistisch ist eine Verschiebung um etwa 2 Jahre.

Die erste Ausschreibung wurde erst am 20.07.2016 auf der E-Vergabe-Plattform für das Land NRW veröffentlicht. Sie ist eingetragen mit dem Stichwort “Baugrubensicherung”, was den Sachverhalt nur bedingt trifft, denn in dieser Ausschreibung geht es zunächst um den Aushub der Baugrube für den Anbau an der Ruhrstaße. Angebote können bis zum 02.09.2016 abgegeben werden. Die Zuschlagsfrist endet am 14.10.2016. Die Ausführung soll am 25.10.2016 beginnen und bis zum 28.03.2017 enden (nur für die Baugrube!). Zum Auftragsvolumen gehören u.a. die Entsorgung von 2.520 Tonnen Boden, Felsbruch und Fels sowie das Einbringen von 1.550 Metern “dauerhafter Vernagelung” im Durchmesser von 32 und 40 Millimetern für die Baugrubensicherung.

Zum Bauablauf ist zu lesen, dass er sich in drei übergeordnete Bauphasen aufgliedert:
Bauphase 1) Baugrube N, Rohbau + Innenausbau 1 A
Ausführung: 11/2016 bis 4/2017
Bauphase 2) Hülle A (T2 und Fenster), Innenausbau 2 A + Freianlagen A, Rohbau + Hülle N
Ausführung: 5/2017 bis 9/2017
Bauphase 3) Innenausbau + Freianlagen N
Ausführung: 10/2017 bis 11/2018
Dabei stehen “A” für Altbau und “N” für den Neubau an der Ruhrstraße.

Den – öffentlich zugänglichen – Ausschreibungsunterlagen ist auch zu entnehmen, dass nun doch ein weiteres Baugrundgutachten erstellt wurde. Das hatte die SBL vor zwei Jahren beantragt, aber damals der Kreistag auf Vorschlag der Kreisverwaltung abgelehnt…
In diesem neuen Bodengutachten vom 27.04.2016 lesen wir u.a., es “ergeben sich sehr unterschiedliche Gründungsverhältnisse mit unterschiedlichem Trag- und Verformungsverhalten sowie ungünstige Randbedingungen”. “Aufgrund der Hangsituation ist nach stärkeren Niederschlägen mit einem Wasserzufluss zum Bauwerk zu rechnen…. Insgesamt ist eine Grundwasserbewegung in Richtung Ruhr vorhanden. Daher sind Maßnahmen zur Trockenhaltung erforderlich.”
Es warten also erschwerte Bedingungen.

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